1,477,602 matches
-
jetzt einen höflichen Ausdruck — etwas agitatorisch vorgetragen haben. Wenn Sie, Herr Kollege Martin, die Vermögenszahlen der Funkanstalten genannt haben, dann ist dazu zu sagen: das sind doch keine Bankkonten und Wertpapierdepots, das ist die Studiotechnik und ist das ganze Anlagevermögen, das die Leute brauchen. (Abg. Blumenfeld: Doch, da sind ganz erhebliche Wertpapierdepots dabei!) — Wir werden ja untersuchen, ob Wertpapierdepots dabei sind. Das wissen Sie gar nicht, Herr Blumenfeld, ob sie dabei sind. So ist es nicht zu machen; dazu ist die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.03.1965 () [PBT/W04/00174]
-
schwierig. Für Berlin müßte noch viel mehr getan werden, um Berlin lebensfähig zu erhalten, als gegenwärtig geschieht. So können Sie das also nicht machen. (Zuruf von der CDU/CSU: Aber so wie Sie auch nicht!) Das ist das schlechteste Beispiel, das Sie bringen können. Nun habe ich Sie aber eine ganze Weile reden lassen, ich habe Ihnen stillschweigend zugehört, und ich wäre doch dankbar, wenn Sie das nun auch täten und mich reden ließen. Ich sage Ihnen noch einmal zu dem
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.03.1965 () [PBT/W04/00174]
-
ist in den Fragen der Publizistik bei der Presse auf die Kompetenz zum Erlaß von Rahmenvorschriften über die allgemeinen Rechtsverhältnisse beschränkt, und beim Funk hat er überhaupt nicht einmal eine solche Kompetenz. Ich will Ihnen das in einem Wort sagen, das von keinem Juristen gesprochen ist, das aber das, worum es sich handelt — nämlich nicht um Fragen der Wirtschaft —, sehr gut wiedergibt. Dieses Zitat lautet folgendermaßen: In der Marktwirtschaft steht zwischen Produktion und Konsum als unentbehrliches Kommunikationsmittel die Werbung — unterrichtend, Anreiz
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.03.1965 () [PBT/W04/00174]
-
Lehrkräfte an den Bundeswehrfachschulen besoldungsmäßig und im Hinblick auf die Amtsbezeichnung ihren Kollegen in den Ländern angeglichen? Bitte, Herr Staatssekretär! Gumbel, Staatssekretär im Bundesministerium der Verteidigung: Die Bundesregierung bereitet, wie bekannt ist, ein Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes vor, das u. a. die Besoldung der Lehrer im Fachschuldienst des Bundes den inzwischen eingetretenen Besoldungsverbesserungen in den Ländern angleichen soll. Die Vorlage soll alsbald vom Kabinett verabschiedet worden. Änderungen der Amtsbezeichnungen sind nicht vorgesehen. Sie sind bisher von keiner Seite angeregt
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 22.04.1966 () [PBT/W05/00037]
-
gehören. Gumbel, Staatssekretär im Bundesministerium der Verteidigung: Herr Abgeordneter, da zur Zeit ein gewisses Patt zwischen den USA und der Sowjetunion im Hinblick auf die dort vorhandenen Kapazitäten besteht, würde sich im Prinzip an diesem Verhältnis nichts ändern. Ich meine, das hätte die gleichen Auswirkungen dann auch für die Gebiete, die Sie im Auge haben. Vizepräsident Dr. Dehler: Keine weitere Zusatzfrage. Ich rufe die Frage XIV/18 des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg auf: Ist es nach den Erkenntnissen der Bundesregierung derzeit möglich, ballistische
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 22.04.1966 () [PBT/W05/00037]
-
Eine Interessenidentität besteht insoweit, Herr Abgeordneter, als natürlich alle Nationen, die durch Raketen bedroht sind, danach trachten werden, sich Abwehrwaffen zu schaffen. Ich habe in meiner Antwort aber deutlich zu machen versucht, daß das ein technisch außerordentlich schwieriges Problem ist, das in den Vereinigten Staaten anders gelagert ist als hier in Mitteleuropa, und ich muß hinzufügen, daß die Kosten, die dafür aufgewandt werden müssen, ganz exorbitant hoch sind. Vizepräsident Dr. Dehler: Noch eine Frage, Herr Abgeordneter Schulze-Vorberg. Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 22.04.1966 () [PBT/W05/00037]
-
Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter Jahn. Jahn (Marburg) (SPD) : Herr Minister, bedeutet das, daß der von Ihnen genannte Zeitpunkt der früheste war, zu dem die Versicherungsträger von der Vorbereitung dieser Verordnung Kenntnis erhielten? Katzer, Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung: Ja, das dürfte der früheste Zeitpunkt gewesen sein, Herr Kollege Jahn. Vizepräsident Dr. Dehler: Ich rufe dann aus der Drucksache V/520 die Fragen XIII/9 bis XIII/11 des Herrn Abgeordneten Biechele auf: Sind Informationen zutreffend, nach denen die Zahl der deutschen Grenzgänger, die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 22.04.1966 () [PBT/W05/00037]
-
beeinflußt. 3. Die Bundesregierung ist bemüht, im Rahmen der sozialversicherungsrechtlichen Beziehungen zur Schweiz den berechtigten Anliegen der Grenzgänger in angemessener Weise Rechnung zu tragen. In diesem Zusammenhang verweise ich auf das deutsch-schweizerische Abkommen über Soziale Sicherheit vom 25. Februar 1964, das am 1. Mai d. J. in Kraft tritt. Nach diesem Abkommen — ähnlich wie nach den übrigen für die Bundesrepublik Deutschland wirksamen zwei- und mehrseitigen Abkommen über Soziale Sicherheit und nach der Verordnung des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über die Soziale
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 22.04.1966 () [PBT/W05/00037]
-
erhalten, die unter Umständen verjähren könnten. Darüber wind der Herr Justizminister noch ausführlicher berichten. Die Mehrheit war nach diesen ausführlichen Verhandlungen, Überlegungen und Nachprüfungen trotz allem ,der Meinung, daß sie ihre verfassungsrechtlichen und rechtsstaatlichen Bedenken nicht zurückstellen könne. Ein Gesetz, das auf Grund einer wie auch immer formulierten Rechtsfiktion den Anfangs-und damit auch den Endtermin der Verjährung hinausschiebt, würde für einen Teil Deutschlands eine bereits abgelaufene Frist wieder in Gang setzen; es würde auch eine von der Sache her kaum zu
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.05.1960 () [PBT/W03/00117]
-
stehen. Niemand in diesem Hause steht im Verdacht, daß er das, was damals geschah, auch nur im entferntesten billige. Aber, meine Damen und Herren, mit dem gleichen Recht fordern wir, daß niemand, der sich für unseren Gesetzentwurf einsetzt, beschuldigt wird, das Grundgesetz nicht zu achten oder seine entscheidenden Fundamente auch nur antasten zu wollen. Ich sage das deshalb, weil ich nach den bisher gepflogenen Verhandlungen innerhalb und außerhalb des Rechtsausschusses des Bundestages fürchte, daß alle jene Fragen, die mit dem Gesetzentwurf
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.05.1960 () [PBT/W03/00117]
-
sich rückwirkende Kraft beilegen. Landfriedensbruch, um dessentwillen der Beschwerdeführer verurteilt worden ist, war vor der Begehung der Tat ebenso strafbar wie heute. Nur darauf aber kommt es in diesem Zusammenhang an. Art. 103 Abs. 2 GG steht daher einem Gesetz, das die Bestimmungen über die Hemmung der Strafverfolgungsverjährung mit Wirkung auch für bereits begangene Taten ergänzt, nicht entgegen. Der Bundesjustizminister hat in seinem wiederholt zu zitierenden Bericht vom 6. Mai ebenfalls erklärt, das Bundesverfassungsgericht und der Bundesgerichtshof hätten zwar ,die Möglichkeit
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.05.1960 () [PBT/W03/00117]
-
zwar nicht irgendeine Institution, sondern im Rahmen unserer staatlichen Grundprinzipien der Gewaltenteilung als die Institution der Dritten Gewalt, nämlich der Rechtspflege. Kein Richter hätte damals, so allein auf sich gegestellt, wie er in der Tat auf sich allein gestellt war, das bewältigen können, was mit Recht im Ausschuß als Massenstrafverfahren bezeichnet worden ist. Ihm standen keine Strafverfolgungsbehörden, keine Zeugen, keine Akten, keine Rechtshilfe, überhaupt kein voll funktionierender Staat zur Verfügung. Der Herr Bundesjustizminister sagt mit Recht in seinem Bericht — ich bitte
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.05.1960 () [PBT/W03/00117]
-
die Verjährung nur ruht, wenn und solange die Strafverfolgung auf Grund einer gesetzlichen Vorschrift nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann. Die Bundesregierung ist der Meinung, daß es wirklich schlechthin zwingende Gründe sein müßten, die es rechtfertigen könnten, das verfassungsrechtliche Risiko, das mit dem vorgeschlagenen Gesetzentwurf verbunden ist, zu übernehmen und die aus ihm erwachsenden rechtspolitischen Folgen und Gefahren zu tragen. Solche Gründe liegen aber nicht vor. Schon um der geschichtlichen Wahrheit willen muß ich feststellen, daß der zahlenmäßige Umfang der in
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.05.1960 () [PBT/W03/00117]
-
man, obwohl das Gesetz nicht aufgehoben worden ist, zwölf Jahre lang nicht verfolgt hat, weil sie im Dienste der nationalsozialistischen Terrorpolitik und in Übereinstimmung mit ihren Zielen begangen worden sind. Diese schweren Verbrechen sind damals in einem Ausmaß begangen worden, das alles weit in den Schatten stellt, was in einem Rechtsstaat an schweren Straftaten von echten Kriminellen begangen zu werden pflegt und zu irgendeiner Zeit begangen worden ist. Das aber hat zur Folge, daß auch die Strafverfolgung dieser Verbrechen zu einem
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.05.1960 () [PBT/W03/00117]
-
15 Jahre, für Mord 20 Jahre —, daß die Strafverfolgung bei der normalen Strafverjährung in der Lage sein muß, solche Massenverbrechen während der gesetzlichen Verjährungsfrist restlos zu erfassen und zu bewältigen. Wenn sie das nicht kann, liegt ihrerseits ein Verschulden vor, das man nachher nicht durch eine gesetzliche Verlängerung der Fristen in seinen Folgen auf die Täter abschieben darf. Nun erhebt sich die Frage: Sind hier Behinderungen eingetreten, an denen unsere Strafverfolgung keine Schuld trägt und die tatsächlich eine systematische Erfassung der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.05.1960 () [PBT/W03/00117]
-
Frage: Sind hier Behinderungen eingetreten, an denen unsere Strafverfolgung keine Schuld trägt und die tatsächlich eine systematische Erfassung der Verbrechen wesentlich erschwert haben? Diese Frage muß natürlich bejaht werden. Ich erinnere nur daran, daß die Besatzungsmächte das gesamte amtliche Beweismaterial, das damals auf deutschem Boden vorhanden war, für die Zwecke der Nürnberger Verfahren beschlagnahmt haben. (Abg. Metzger: Hört! Hört!) Sie haben dieses gesamte Beweismaterial aber nach Abschluß der Nürnberger Verfahren nicht etwa unseren Strafverfolgungsbehörden wieder zur Verfügung gestellt, sondern es in
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.05.1960 () [PBT/W03/00117]
-
nicht etwa unseren Strafverfolgungsbehörden wieder zur Verfügung gestellt, sondern es in ihre Länder mitgenommen und erst ein oder zwei Jahre nach Abschluß des Deutschlandvertrages, also im Jahre 1953 oder 1954, zurückerstattet. Acht his neun Jahre ist uns das gesamte Material, das zur methodischen Auswertung und Ermittlung notwendig gewesen ist, entzogen geblieben. Das war tatsächlich eine schwierige Lage. Trotzdem war das nur eine Teilbehinderung. Gerade in der Anfangszeit nach 1945 haben auch eine Reihe deutscher Strafverfahren stattgefunden. Die Beschlagnahme der Akten hat
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.05.1960 () [PBT/W03/00117]
-
Dr. Menzel: Das spricht doch alles für unseren Gesetzentwurf!) Dann dürften unter Umständen ganze Gruppen von Leuten nicht bestraft werden. Dieser Grund gäbe uns die Rechtfertigung dafür, nach den in unserem Strafgesetz selbst angedeuteten gesetzgeberischen Grundgedanken ein Gesetz zu machen, das den Verjährungsablauf hinausschiebt. Hätte der Herr Justizminister gesagt: .,Wir sind leider nich fertig geworden", dann hätte ich einem solchen Gesetz zugestimmt. Da er aber erklärt hat, daß man im großen und ganzen fertig geworden ist, besteht für uns keine Möglichkeit
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.05.1960 () [PBT/W03/00117]
-
Wir wissen, daß es bedauerlicherweise in weiten Kreisen gegenüber diesem Problem eine Stimmung gibt, die darauf hinausläuft: nichts hören, nichts sehen, nichts davon wissen wollen. Diese „Endlicheinen-Strich-darunter-Propaganda" halten wir keinesfalls für richtig. Wir halten auch nicht ,das Argument für richtig, das ich vorhin einer wiederholt gemurmelten Bemerkung meines Nachbarn zur Rechten - er ist gerade nicht da —, Herrn Schneider (Bremerhaven) , glaubte entnehmen zu müssen, daß die anderen auch nichts täten, um die an den Deutschen begangenen Verbrechen der Sühne zuzuführen. Für mich
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.05.1960 () [PBT/W03/00117]
-
Band 1 sein!) — Ich sage ja, ich bin mir nicht ganz sicher, ob diese Rechtsprechung schon so gefestigt ist, daß man sich darauf verlassen kann, daß es dabei bleibt, und ich möchte eben nicht ein Risiko gegen das andere eintauschen, das eine Risiko, daß wir eine Menge Täter hier laufen lassen, gegen das andere Risiko, daß, wenn jemand auf Grund dieses Gesetzes bestraft wird, ein hohes Gericht aus seiner Überzeugung heraus zu einem anderen Ergebnis kommt. Aber auch wenn die geplante
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.05.1960 () [PBT/W03/00117]
-
bereits abgelaufene Verjährungsfristen nachträglich wieder in Kraft setzt. Über eine Verlängerung könnte man schließlich reden; aber es ist wohl undenkbar, bereits abgelaufene Fristen wieder in Kraft zu setzen. Es wäre ja auch kein erfreuliches Ergebnis, wenn wir ein Gesetz machten, das in einem Teil der Bundesrepublik nicht gilt, weil dort Fristen bereits abgelaufen sind. Dann würden wir doch eine sehr beklagenswerte Rechtsunsicherheit auch für die hier in Frage kommenden Täter schaffen. Schließlich ist schon darauf hingewiesen worden, daß die Verfolgung wegen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.05.1960 () [PBT/W03/00117]
-
der Herr Bundesjustizminister selbst vorgetragen —, daß in Zukunft Tausende von Fällen behandelt werden, und kein Mensch — auch der Justizminister nicht — kann wissen, was bei diesen Prozessen herauskommt. Die Erfahrung lehrt, daß bei all diesen Prozessen eine Menge Material herausgekommen ist, ,das man vorher nicht gekannt hat. Es ginge mit ganz sonderbaren Dingen zu, wenn in diesen Prozessen mit Tausenden Angeklagten nicht eine ganze Reihe neuer Tatbestände und neuer Täter entdeckt würden, die von Rechts wegen verfolgt werden müßten. Es kommt folgendes
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.05.1960 () [PBT/W03/00117]
-
mit Recht viel von der Rechtsstaatlichkeit gesprochen. Die Rechtsstaatlichkeit hat eine formelle und eine materielle Seite. Uns Juristen liegt es natürlich sehr, darauf zu achten, daß die formellen Bestimmungen strikt eingehalten werden, weil wir mit Recht fürchten, ,daß, wenn wir ,das nicht tun, Konsequenzen entstehen können. Aber die Rechtsstaatlichkeit hat auch eine materielle Seite. Wenn wir ,die Rechtsstaatlichkeit als Ganzes nehmen, müssen wir von Fall zu Fall prüfen, was mehr Gewicht hat, die formelle oder die materielle Seite. Wir stehen vor
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.05.1960 () [PBT/W03/00117]
-
Gesetze auszulegen. Wir haben die Aufgabe, Recht zu setzen. Wer hindert den Gesetzgeber daran, eine gesetzliche Bestimmung zu ändern, die in der Vergangenheit erlassen worden ist, die überholt und unzulänglich geworden ist, und dafür zu sorgen, daß Recht gesetzt wird, das den tatsächlichen Verhältnissen Rechnung trägt? Meine Damen und Herren, vergessen Sie nicht, Sie haben damit, daß Sie Gesetzgeber und nicht Richter sind, eine ganz große Verantwortung. Sie haben nicht Gesetze auszulegen, sondern Sie haben Recht zu setzen, das der Gerechtigkeit
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.05.1960 () [PBT/W03/00117]
-
gesetzt wird, das den tatsächlichen Verhältnissen Rechnung trägt? Meine Damen und Herren, vergessen Sie nicht, Sie haben damit, daß Sie Gesetzgeber und nicht Richter sind, eine ganz große Verantwortung. Sie haben nicht Gesetze auszulegen, sondern Sie haben Recht zu setzen, das der Gerechtigkeit und dem rechtsstaatlichen Denken entspricht. Darum geht es. Wir hätten die Möglichkeit, den § 69 zu ändern, wenn es darum ginge. Aber wir brauchen ihn gar nicht zu ändern. Wir können ein Gesetz erlassen, wie es von uns vorgelegt
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.05.1960 () [PBT/W03/00117]