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Forsten: Ich bin bereit, diese Frage zu beantworten. Ich habe in Straßburg als Präsident des Agrarministerrates und nicht als Staatssekretär der Bundesregierung gesprochen. Meine dortigen Ausführungen spiegelten das Ergebnis des Standes der Verhandlungen im Agrarministerrat wider. Vorgetragen wurde ein Konzept, das mit dem Ratssekretariat abgestimmt war. Vizepräsident Dr. Dehler: Bitte, Herr Dr. Schmidt (Gellersen). Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) : Herr Staatssekretär Hüttebräuker, können Sie diese Standpunkte darlegen: „so oder so"? Als Ratsvorsitzender werden Sie doch in der Lage dazu sein. Hüttebräuker, Staatssekretär
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 04.11.1964 () [PBT/W04/00142]
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möchte vielmehr sagen und bitte Sie, es so zu verstehen, daß Verfahren von größerer Bedeutung, unter anderem auch Verfahren mit politischem Einschlag, sehr lange dauern. Es gibt auch andere Verfahren, die sehr lange dauern. Ich darf nur ein Verfahren erwähnen, das in Berlin schwebt und schon öfter in der Presse erwähnt worden ist, bei dem es sich um reine vermögensrechtliche Dinge handelt. Dieses Verfahren hat Aufsehen erregt, weil ein Mann schon über zwei Jahre in Untersuchungshaft sitzt; es handelt sich hier
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 04.11.1964 () [PBT/W04/00142]
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beim Vorhandensein eines solchen öffentlichen Registers — die Empfänger derartiger getarnter Zuwendungen dem Bundeskartellamt mitteilen werden: Der Verkäufer dieser Waren hat die Handelsspannen und die Nettopreise zu unseren Gunsten nicht eingehalten. Der Entwurf der Bundesregierung bietet noch ein zweites Mittel an, das wir ebenfalls für ungeeignet halten. Es wurde übrigens auch in der Sitzung vom Februar 1963 vom damaligen Herrn Bundeswirtschaftsminister als ungeeignet bezeichnet. Eine zusätzliche Vorschrift soll es ermöglichen, bei Lückenhaftigkeit der Preisbindung diese aufzuheben. Meine Damen und Herren von den
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 04.11.1964 () [PBT/W04/00142]
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Höhe von 200 DM — rechtskräftig geworden. (Hört! Hört! bei der SPD.) Das kennzeichnet doch wohl einen Zustand, von dem man nicht weiß, ob man über ihn lachen oder ob man ihn tief bedauern soll. Es gibt ein zweites Faktum, auf das ich im Zusammenhang mit diesen überreichlichen Einspruchsmöglichkeiten hinweisen muß: Heute, sieben Jahre nach Inkrafttreten des Kartellgesetzes, gibt es noch vier Zementkartelle — also Kartelle, die einen außerordentlich starken Einfluß auf die Gestaltung der Baukosten ausüben; Sie wissen, welche großen Sorgen uns
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 04.11.1964 () [PBT/W04/00142]
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Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisses zu besorgen ist. Wir haben also alles getan, um Unzuträglichkeiten zu vermeiden. Im übrigen wird es über diesen Punkt sicherlich eine sehr ausführliche Auseinandersetzung im Ausschuß geben. Ich kann hier nur lapidar feststellen: ich kenne kein Wettbewerbsgesetz, das den Bundestag so verlassen hat, wie es hineingekommen ist. Gegenüber den Vorschlägen des Regierungsentwurfs zu den Bestimmungen über marktbeherrschende Unternehmen geht der Entwurf der Fraktion der SPD erheblich weiter. Der Entwurf der SPD sieht eine Mißbrauchsaufsicht der Kartellbehörde nicht nur
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 04.11.1964 () [PBT/W04/00142]
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Ausbau der Mißbrauchsaufsicht diskutieren, was im einzelnen zweckmäßigerweise in den zuständigen Ausschüssen geschieht. Man darf es allerdings nicht so weit treiben, daß eine vollendete sogenannte Mißbrauchsaufsicht einem Verbot gleichkommt. Der Regierungsentwurf sieht die Anlegung eines Registers für Preisbindungen vor, in das von Interessenten Einsicht genommen werden kann. Damit soll einer Diskriminierung von Abnehmern durch die Festsetzung von ungerechtfertigt unterschiedlichen Rabatten entgegengewirkt werden, wie es der Herr Bundeswirtschaftsminister soeben geschildert hat. Diesem Vorschlag kann man folgen. In den Ausschüssen wird man aber
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 04.11.1964 () [PBT/W04/00142]
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fühlen. Aber eines möchte ich in diesem Augenblick doch in aller Klarheit sagen. Diesmal, bei diesem Besuch unserer älteren Landsleute aus der Zone, sind nicht zuerst der Staat und die öffentliche Hand gerufen, sondern jeder einzelne Deutsche höchstpersönlich ist gerufen, das Seine zu tun. (Allgemeiner Beifall.) Jeder von uns hat, wo immer er diesen Besuchern von der anderen Seite begegnet, die Möglichkeit -denn man erkennt die Besucher natürlich —, ihnen mit einem guten Wort oder durch irgendeinen Beistand zu zeigen, daß er
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 04.11.1964 () [PBT/W04/00142]
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Insoweit handelt es sich um Anlagen, ohne die das Grundstück baulich nicht nutzbar ist. Man könnte diese Begrenzung dadurch herbeiführen, daß man im Gesetz selbst starre Grenzen setzt, etwa für die Straßenbreite. So ist das Preußische Baufluchtliniengesetz von 1875 vorgegangen, das eine Straßenbreite von 26 m festlegte. Es erscheint aber nicht zweckmäßig, eine solche Regelung schematisch für das ganze Bundesgebiet festzulegen. Das Gesetz legt in § 150a vielmehr die Begrenzung des Erschließungsaufwands dadurch fest, daß es die Gemeinden verpflichtet, durch Satzung zu
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.05.1960 () [PBT/W03/00114]
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dienen dem Wohl der Allgemeinheit, stets aber nur unter der weiteren Voraussetzung, daß sich der Enteignungszweck auf andere zumutbare Weise nicht erreichen läßt. Im Ausschuß bestand Übereinstimmung, daß in einem freiheitlichen Rechtsstaat die Enteignung stets das letzte Mittel sein muß, das erst zu benutzen ist, wenn alle anderen versagen. Das Mittel zur Einschränkung der Enteignung erblickte der Ausschuß in einem begrenzten Vorkaufsrecht. Es soll den Gemeinden an Grundstücken zustehen, die in einem Bebauungsplan als Baugrundstücke für den Gemeinbedarf oder als Verkehrs-
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.05.1960 () [PBT/W03/00114]
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Schmid: Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Czaja. Dr. Czaja (CDU/CSU) : Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Umstand, daß zu § 1 nur sehr wenige Änderungsanträge eingebracht sind, zeigt, wie wenig kontrovers diese Grundsatzbestimmung des Gesetzes ist. Ich glaube, das beweist die Güte der Beratungen und die weitgehende Übereinstimmung, die in den 17 Monaten der Ausschußberatung erzielt worden ist. Die SPD hat eine kleine Erweiterung der Vorschriften dahin gehend beantragt, daß nur durch ein förmliches Verfahren anerkannte Ziele der Raumordnung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.05.1960 () [PBT/W03/00114]
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kleine Erweiterung der Vorschriften dahin gehend beantragt, daß nur durch ein förmliches Verfahren anerkannte Ziele der Raumordnung maßgeblich kein sollen. Durch Gesetz festgelegte oder durch ein förmliches Verfahren auf gesetzmäßiger Grundlage festgelegte Ziele der Raumordnung gibt es nur in Bayern, das ja eine sehr fortschrittliche Raumordnungsgesetzgebung hat, und in Nordrhein-Westfalen. In den anderen Ländern fehlt es daran, und dann würde auch die Pflicht, zumindest die gesetzliche Pflicht der Abstimmung der Ortsbaupläne mit überörtlichen Zielen fehlen, selbst damn, wenn sie greifbar und
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.05.1960 () [PBT/W03/00114]
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sondern zur Erfüllung übergeordneter gemeinsamer Aufgaben auch Planungsverbände gegründet werden können. Gewiß bejahen wir durchaus den Gedanken der Selbstverantwortung und der Selbstverwaltung der Gemeinden. Aber man darf doch auch nicht an den Realitäten vorbeisehen. Ich greife ein wichtiges Problem heraus, das notwendigerweise geregelt werden muß. In der Wasserhaushaltsplanung, in der Wasserversorgung unseres Landes können wir nicht jeden einzelnen schalten und walten lassen, wie er gerne möchte. Vielmehr müssen von vornherein übergeordnete, gemeinsame Gesichtspunkte einer vernünftigen, schonenden, sparsamen Verwertung des knapp gewordenen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.05.1960 () [PBT/W03/00114]
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sich auf der Insel Mainau — er ist auch als „Rufer von der Mainau" bekannt — für diese Anliegen einsetzt. Viele hier im Saale sind, ebenso wie ich, Kleingärtner und wissen, welch eine gute Sache das ist. Dieses Bundesbaugesetz soll das Anliegen, das uns alle gemeinsam bewegt, fördern helfen. Die Regierung ist der Meinung, daß das, was die Opposition beantragt, schon in der Vorlage enthalten ist. Der Antrag dient aber der Klarstellung. Ich stimme ihm deshalb zu und würde mich freuen, wenn wir
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.05.1960 () [PBT/W03/00114]
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einen weiteren selbständigen Anspruchstatbestand einzufügen, was mit der von uns vorgeschlagenen Fassung, der wir zuzustimmen bitten, geschieht. Vizepräsident Dr. Schmid: Wird das Wort dazu gewünscht? — Herr Abgeordneter Czaja! Dr. Czaja (CDU/CSU) : Meine Damen und Herren! Wir bejahen das Anliegen, das von der SPD vorgetragen ist, wünschen aber, noch etwas weiter zu gehen. Die Ausnahmegenehmigung zum Bauen in Gebieten, auf denen eine Veränderungssperre oder, wie man in Süddeutschland sagt, ein Bausperre liegt, ist ein sehr gutes Instrument zur Durchsetzung des Bebauungsplanes
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.05.1960 () [PBT/W03/00114]
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die Rechtsprechung anzuschließen; ihr hat sie Rechnung zu tragen, und nicht umgekehrt. Vizepräsident Dr. Schmid: Herr Abgeordneter Dr. Winter! Dr. Winter (CDU/CSU) : Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nicht die Entscheidung des Bundesgerichts ist maßgebend, sondern das Grundgesetz, auf das sich diese Entscheidung stützt. Das Grundgesetz verbietet grundsätzlich entschädigungslose Enteignung. Die Entscheidung des Bundesgerichts hat nur ausgesprochen, daß eine zumutbare Belastung noch keine Enteignung darstellt, wenn sie nicht über drei Jahre hinausgeht. Das können wir gesetzgeberisch nicht ändern; sonst müßten
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.05.1960 () [PBT/W03/00114]
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glaube ich, gleich den Antrag zu 28c mit einbeziehen, dann ist Zeit gespart —, eine der politischen Entscheidungen zu diesem Gesetz angesprochen, die in ihrer Bedeutung gar nicht hoch genug eingeschätzt werden kann. Wir haben schon das allgemeine Vorkaufsrecht des § 28, das durch dieses Gesetz den Gemeinden eingeräumt werden soll, ebenso wie das Vorkaufsrecht des § 28b, das in Sanierungsgebieten eingeräumt werden soll, mit einiger Sorge betrachtet, aber hier doch die übergeordneten Interessen des Allgemeinwohls als so durchschlagend angesehen, daß wir diesen Bestimmungen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.05.1960 () [PBT/W03/00114]
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politischen Entscheidungen zu diesem Gesetz angesprochen, die in ihrer Bedeutung gar nicht hoch genug eingeschätzt werden kann. Wir haben schon das allgemeine Vorkaufsrecht des § 28, das durch dieses Gesetz den Gemeinden eingeräumt werden soll, ebenso wie das Vorkaufsrecht des § 28b, das in Sanierungsgebieten eingeräumt werden soll, mit einiger Sorge betrachtet, aber hier doch die übergeordneten Interessen des Allgemeinwohls als so durchschlagend angesehen, daß wir diesen Bestimmungen des § 28 sowohl wie des § 28b, der ja für die Zukunft sicher nicht geringe Bedeutung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.05.1960 () [PBT/W03/00114]
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der Mitte des 20. Jahrhunderts notwendig ist, über Sozialbindungen des Eigentums ganz bestimmte Vorstellungen zu haben. Wir legen entscheidenden Wert darauf, daß sich das Vorkaufsrecht in zwei Richtungen auswirkt: als Instrument, das einmal verhindert, daß sich Preissteigerungen für Gelände ergeben, das früher oder später einmal für den öffentlichen Bedarf erforderlich ist, das zweitens sicherstellt, daß die Bauabsichten privater Bauherren vorgehen. Deshalb ist die Konstruktion — ich muß jetzt den § 28 a schon miteinbeziehen — so gewählt worden, daß der private Bauherr, der ein
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.05.1960 () [PBT/W03/00114]
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Betrachten Sie einmal den Abs. 3, und sehen Sie sich einmal an, wie die Regelung für die Gewährung des Entgelts aussieht. Nach drei, gegebenenfalls vier Jahren oder vielleicht nach noch längerer Zeit wird bei Rückgabe des Grundstückes ein Entgelt gewährt, das dem seinerzeitigen Kaufpreis entspricht. Dabei werden nur die Aufwendungen berücksichtigt, die zu einer Werterhöhung des Grundstücks geführt haben. Es wird aber nicht berücksichtigt, daß sich in der Zwischenzeit die Verhältnisse und die Kaufkraft des Geldes geändert haben. Die Bestimmung zeigt
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.05.1960 () [PBT/W03/00114]
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Einwendungen erheben könnte oder müßte, wie sie sie vortrug, ) wenn man sich die Bestimmungen des § 28a Abs. 3 und die dort geregelten Modalitäten hinsichtlich der Übereignung und des damit verbundenen Entgeltes ansieht. Diese Übereignung ist zwar verbunden mit einem Entgelt, das den vom Käufer aufgewandten Kaufpreis nicht übersteigen darf. Jedoch heißt es ausdrücklich, daß Aufwendungen zu berücksichtigen sind, die zu einer Werterhöhung des Grundstücks geführt haben. Das geht schon reichlich weit. Weiter zu gehen ist wirklich nicht angebracht. Ich bedaure sehr
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.05.1960 () [PBT/W03/00114]
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Sozialpflichtigkeit des Eigentums. Wir möchten aber diese Veränderung nun nicht als ein politisches Instrument in der Hand von Kommunen sehen, indem sie erst einmal einen erheblichen Druck ausüben und, wenn es zu Verkaufsabsichten kommt, sich mit Hilfe des befristeten Vorkaufsrechtes, das sie zunächst zu gar keiner Entschädigung verpflichtet, zum Eigentümer von Grund und Roden machen. Das ist doch sicherlich nicht „sozialpflichtig"; das ist vielmehr nur dann der Fall, wenn dahinter die entsprechende politische Haltung steht. Man soll jemanden nicht mit Instrumenten
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.05.1960 () [PBT/W03/00114]
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nämlich um die Ausübung des Vorkaufsrechtes für Grundstücke bei Vorliegen eines öffentlichen Bedarfs und weiter heim Umlegungsverfahren. Es ist schon gesagt worden — ich glaube, von Herrn Jacobi - , daß in manchen Ländern zur Zeit ein unbegrenztes Vorkaufsrecht für die Gemeinden besteht, das sich vor allen Dingen auf die Außengebiete erstreckt. In anderen Ländern wiederum ist es nicht so; da gibt es gar kein Vorkaufsrecht. Der Ausschuß hat sich bemüht, einen gesunden Mittelweg zu finden, und hat folgendes bedacht. Erstens: es muß den
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.05.1960 () [PBT/W03/00114]
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noch nicht bauen können. Diesem Gedanken muß man tatsächlich den Vorzug geben, und mehr besagt der § 28 a auch nicht. Das Vorbild für diesen § 28 a ist die Praxis der Städte in den Industriegebieten. Sie haben zum Teil noch Bauland, das sie an Bauinteressenten abgeben, und sie vereinbaren immer, daß das Grundstück zurückgegeben werden muß, und zwar zum alten Preis, wenn es nicht innerhalb von drei Jahren bebaut ist. Ich halte es für durchaus richtig, daß Bauland, wenn es knapp ist
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.05.1960 () [PBT/W03/00114]
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habe, doch schon eine gewisse Bedeutung. Wenn wir über ein solches Gesetz abstimmen, sollten wir es nicht so ansehen, als werde hier etwa jemanden ein Grundstück abgenommen; das ist gar nicht der Fall. Es handelt sich um ein Vorkaufsrecht, in das man nur eintritt, wenn der Käufer sowieso bereit ist zu verkaufen. Wir sprechen also nicht von Enteignung. (Sehr richtig! in der Mitte.) Durch dieses Vorkaufsrecht soll das Grundstück in die Hände desjenigen kommen, der den Zweck des Bebauungsplans erfüllt, und
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.05.1960 () [PBT/W03/00114]
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in den Eingangsworten ein kleiner Zusatz gemacht werden. Ohne diesen Zusatz könnte nämlich zweifelhaft sein, ob die Ausübung eines Vorkaufsrechts zugunsten anderer, von der § 28 c handelt, einen Sondertatbestand darstellt oder ob es sich hier um ein Recht handelt, für das die Voraussetzungen der anderen Paragraphen gelten. Meine Fraktion will ganz eindeutig feststellen, daß es sich nicht um eine Erweiterung im Tatbestand, sondern nur in der Frage handelt, wer begünstigt sein soll. Deshalb soll § 28 c Abs. 1 eingangs folgende Fassung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.05.1960 () [PBT/W03/00114]