1,477,602 matches
-
kann eine natürliche Person sein, es kann auch eine Kirche sein, es kann ein Elektrizitätswerk sein oder dergleichen. Es kommt nur darauf an, daß das Gelände einer bestimmten Zweckbindung unterliegt. Das wird in § 28 c aufgezählt. Das ist das Gelände, das für den Gemeinbedarf notwendig ist, für Versorgungs- und Verkehrsanlagen, für Grünflächen und — das haben Sie nun in Nr. 2 hineingenommen — für den Wohnungsbau, aber nur, soweit es sich um den Eigenheimbau oder um Eigenheimgebiete handelt. Darin liegt eine Begrenzung, die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.05.1960 () [PBT/W03/00114]
-
Vorkaufsrecht — § 28 a - haben wir vor ziemlich langer Zeit in namentlicher Abstimmung entschieden. Nun dreht es sich nur noch um § 28 c. Ich glaube, Frau Kollegin Diemer-Nicolaus hat ihn überhaupt nicht verstanden. Er behandelt nämlich die technische Durchführung des Vorkaufsrechts, das im vorhergehenden Paragraphen festgelegt ist. (Abg. Jacobi: Sehr richtig!) Es wird lediglich gesagt: Wenn die Gemeinde ein Grundstück, das dem Vorkaufsrecht unterliegt, nicht selbst erwerben oder nicht behalten will, weil das Gesetz ihr vorschreibt, daß es an Baulustige sofort weitergegeben
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.05.1960 () [PBT/W03/00114]
-
um § 28 c. Ich glaube, Frau Kollegin Diemer-Nicolaus hat ihn überhaupt nicht verstanden. Er behandelt nämlich die technische Durchführung des Vorkaufsrechts, das im vorhergehenden Paragraphen festgelegt ist. (Abg. Jacobi: Sehr richtig!) Es wird lediglich gesagt: Wenn die Gemeinde ein Grundstück, das dem Vorkaufsrecht unterliegt, nicht selbst erwerben oder nicht behalten will, weil das Gesetz ihr vorschreibt, daß es an Baulustige sofort weitergegeben werden muß, dann kann sie unter gewissen Voraussetzungen zugunsten eines anderen ihr Vorkaufsrecht ausüben. Das hat einen doppelten Zweck
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.05.1960 () [PBT/W03/00114]
-
Fälle dieser Art überhaupt übersehen hat? Dr. Wilhelmi, Bundesminister für wirtschaftlichen Besitz des Bundes: Das kann ich nicht beurteilen. Ich glaube, es ist für die von Ihnen angeschnittene Frage auch ziemlich uninteressant, welche persönliche Meinung ich über ein Gesetz habe, das der Bundestag beschlossen hat. Cramer (SPD) : Danke schön. Vizepräsident Dr. Jaeger: Wir kommen zur Frage des Abgeordneten Gewandt betreffend Privatisierung der Vereinigten Tanklager und Transportmittel GmbH: Ist es richtig, daß die bereits weitgehend vorbereitete Privatisierung der Vereinigten Tanklager und Trausportmittel
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.05.1960 () [PBT/W03/00114]
-
muß sicherstellen, daß im Rahmen der gemeindlichen Planung für alle gesorgt werden kann. Diese unsere Grundordnung hat in Art. 14 nicht ohne Grund die Interessen der Allgemeinheit und des einzelnen wohlabgewogen nebeneinandergestellt. Wir sind hier dabei, ein Gesetz zu machen, das allerdings an die Grundlagen dieser unserer Gesellschaftsordnung rührt, einer Gesellschaftsordnung, die das sozial gebundene Eigentum möglichst für alle will, damit Eigentum als Einrichtung erhalten bleiben kann. (Abg. Schröter (Berlin) : Damit Herr Atzenroth nicht vom Bolschewismus gefressen wird! — Große Heiterkeit.) Heute
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.05.1960 () [PBT/W03/00114]
-
dem preußischen Enteignungsgesetz von 1874 und ist letztlich in der Weimarer Verfassung und auch im Grundgesetz fortgeführt worden. Er hat also gar nichts mit dem zu tun, was sich zwischen 1933 und 1945 ereignet hat. Ich glaube, es war nötig, das hier einmal festzustellen. Herr Kollege Atzenroth hat nun leider — und er befindet sich in der Nachbarschaft gewisser Leitartikel in einer gewissen großen deutschen Zeitung — (Abg. Jacobi: Sehr richtig!) versucht, gegen die Enteignungsbestimmungen Stimmung zu machen, ohne auf die Einzelheiten einzugehen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.05.1960 () [PBT/W03/00114]
-
Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen. § 105. Änderungsantrag der SPD auf Umdruck 611 Ziffer 16. Wird er begründet? — Herr Dr. Brecht! Dr. Brecht (SPD) : Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit diesem Antrag stoßen wir auf ein Problem im Rahmen der Enteignung, das von einer ganz besonderen gesellschaftspolitischen Bedeutung ist. Es dreht sich hier nicht darum, daß wir so nebenbei irgendeinen Paragraphen behandeln. Hier dreht es sich vielmehr darum, ob bei dem Instrument der Enteignung, soweit es angewendet wird, eine Entschädigung gezahlt werden
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.05.1960 () [PBT/W03/00114]
-
man aber doch schon einsieht, daß es nicht der jetzt vorhandene, jetzt gegebene Verkehrswert sein kann, sondern daß hier eine gewisse Korrektur notwendig ist. Diese Korrektur in der Ausschußfassung muß sich darauf beziehen, daß gegebenenfalls auf das letzte angemessene Angebot, das vor der Stellung des Enteignungsantrages abgegeben worden ist, zurückzugehen ist: Ich bedauere nur lebhaft, daß dann in dem Schriftlichen Bericht gerade zu diesem Punkt Formulierungen gefunden worden sind, die zweifellos dazu führen werden, daß der Grundsatz, den Sie selber in
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.05.1960 () [PBT/W03/00114]
-
1 Satz 2 andere Bestimmungen darüber zu treffen, welcher Verkehrswert jeweils maßgebend ist. Dabei möchten wir als für die Ermittlung des Verkehrswertes maßgebend unterscheiden: erstens den Zeitpunkt, wann der Bebauungsplan aufgestellt wird, also wenn es sich um ein Grundstück handelt, das im Bereich des Bebauungsplanes liegt; zweitens, wenn kein Bebauungsplan vorliegt, wenn es sich aber um eine Veränderungssperre handelt, die angeordnet ist — darüber haben wir heute morgen gesprochen —, dann den Zeitpunkt, an dem diese Veränderungssperre angeordnet wird; und drittens, wenn weder
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.05.1960 () [PBT/W03/00114]
-
und dann werde ich in der Enteignung nicht das gleiche, sondern dann werde ich weniger bekommen, als ich in der marktwirtschaftlichen Preisbildung — sogar einschließlich Bodenspekulation, mit Bodenwucher, mit Bodenzurückhaltung - bekommen könnte. Darum meinen wir, man sollte dieses wirklich marktwirtschaftliche Ordnungsprinzip, das in einem kleinen Bereich auf die Preise einwirkt, anwenden, um damit ein Instrument zu finden, mit dem auf den gesamten Bodenpreismarkt nicht nur theoretisch und mit Reden, sondern in der Praxis fühlbar eingewirkt werden kann. (Beifall bei der SPD.) Präsident
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.05.1960 () [PBT/W03/00114]
-
Geschäft machen können; darum geht es wohl. Aber wenn irgendwo, dann scheinen mir hier marktwirtschaftliche Prinzipien nicht außer acht gelassen werden zu dürfen. Man kann in einer solchen Situation, in der sich der Enteignete befindet, nicht verlangen, daß das Preisniveau, das in seiner Nachbarschaft allgemein gegeben ist, zurückgeschraubt wird etwa auf den Zeitpunkt der Festsetzung des Bebauungsplans, der immerhin schon sehr weit zurückliegen kann. Ich bin vermessen genug, zu glauben, daß das Gesetz, das wir heute beschließen sollen, nicht ganz ohne
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.05.1960 () [PBT/W03/00114]
-
Enteignete befindet, nicht verlangen, daß das Preisniveau, das in seiner Nachbarschaft allgemein gegeben ist, zurückgeschraubt wird etwa auf den Zeitpunkt der Festsetzung des Bebauungsplans, der immerhin schon sehr weit zurückliegen kann. Ich bin vermessen genug, zu glauben, daß das Gesetz, das wir heute beschließen sollen, nicht ganz ohne Bedeutung ist. Damit will ich sagen, ich kann mir denken, daß die Verkehrswerte der Grundstücke nicht ins Uferlose und nicht in alle Ewigkeit steigen, sondern daß auch hier einmal eine Umkehr eintreten kann
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.05.1960 () [PBT/W03/00114]
-
den zehnten Teil und noch weniger gekostet haben. Aus einer solchen Entwicklung ergibt sich die Notwendigkeit, Preisspekulationen — hier gebrauche ich den Ausdruck einmal — entgegenzutreten. Das ist ja wohl der Sinn dieses Gesetzes, und ich habe die Hoffnung, daß das Gesetz, das wir beschließen, in dieser Richtung erfolgreich sein wird. Das gilt nicht für alle darin vorgesehenen Maßnahmen darüber werden wir heute noch sprechen aber doch für eine Reihe, etwa den Wegfall des Preisstopps und die Fälligmachung der Anliegerbeiträge, die dahin führen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.05.1960 () [PBT/W03/00114]
-
Antrag schon einmal mit diesem Antrag. Weiter haben die Abgeordneten der CSU beantragt, statt 25 % wenigstens 10 % zu nehmen. Wir würden hilfsweise natürlich auch dem CSU-Antrag zustimmen. Aber hier geht es um ein Prinzip, meine Damen und Herren, ein Prinzip, das auch die Regierungsvorlage enthielt, daß nämlich nicht alle durch die Herstellung von Straßen, Beleuchtungs- und Versorgungseinrichtungen usw. entstehenden Kosten, also der Erschließungsaufwand, unmittelbar den Grundstückseigentümern oder den Gebäuden angelastet werden können, auch nicht etwa von dort aus in einer gerechten
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.05.1960 () [PBT/W03/00114]
-
bestehenbleiben und Anwendung finden. Ich bitte Sie deshalb, den Antrag der FDP abzulehnen und unserem Antrag Umdruck 615 Ziffer 22 zuzustimmen. Vizepräsident Dr. Jaeger: Das Wort hat der Abgeordnete Jacobi. Jacobi (SPD) : Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Anliegen, das im Augenblick erörtert wird, bedarf eigentlich weder einer Regelung nach dem FDP-Antrag noch nach dem Antrag, den die CDU vorlegt, es sei denn, wir entschlössen uns in diesem Hause endgültig dazu, den Grundsatz zu vertreten, jedes Gesetz müsse so perfektionistisch
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.05.1960 () [PBT/W03/00114]
-
nach diesem Gesetz, wenn man dort nicht willens ist, dieses Gebiet auszuklammern. 87 700 DM zu zahlen haben. (Zuruf von- der SPD: Er muß doch im Baugebiet sein!) — Er ist nach dem neuen Bauplan bereits im Baugebiet drin und müßte ,das bezahlen. Ich könnte Ihnen viele Dutzende von solchen Fällen aufführen. Ich glaube, es gibt nicht nur einen Betrieb, der so betroffen wird, sondern Hunderte und Tausende. Ich darf Ihnen sagen, daß bereits 60 % der selbständigen erwerbsgärtnerischen Betriebe im Baugebiet liegen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.05.1960 () [PBT/W03/00114]
-
nicht nur einen Betrieb, der so betroffen wird, sondern Hunderte und Tausende. Ich darf Ihnen sagen, daß bereits 60 % der selbständigen erwerbsgärtnerischen Betriebe im Baugebiet liegen und daß diese Bestimmungen den Tod der meisten dieser Kleinbetriebe bedeuten würden. Ich glaube, das wollen auch Sie von der SPD nicht. (Abg. Jacobi: Aber die haben doch kein Bauland, die werden ja nicht betroffen! Sie müssen sich das Gesetz besser ansehen!) Vizepräsident Dr. Jaeger: Das Wort hat der Abgeordnete Hauffe. Hauffte (SPD) : Herr Präsident
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.05.1960 () [PBT/W03/00114]
-
Richter aus dem Bundesverwaltungsgericht ausscheidet. Aus Art. 96 des Grundgesetzes und der Regelung der Richterwahl durch das Richterwahlgesetz vom 25. August 1950 ist auch nicht zu folgern, daß ein gewählter Bundesrichter ausschließlich an dem oberen Bundesgericht tätig werden darf, für das er vom zuständigen Richterwahlausschuß berufen worden ist. Wäre das vom Grundgesetz beabsichtigt gewesen, so wäre das sicher eindeutig bestimmt worden. Die Möglichkeit, daß Richter eines bestimmten Gerichtszweiges auch in einem anderen Gerichtszweig mittätig werden, gibt es schon lange. Sie ist
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.05.1960 () [PBT/W03/00114]
-
Zu Antrag Umdruck 611 Ziffer 23 Herr Abgeordneter Dr. Brecht! Dr. Brecht (SPD) : Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben uns nun einige Stunden mit zum Teil sehr wesentlichen, zum Teil nicht immer sehr wesentlichen Paragraphen dieses Bundesbaugesetzes beschäftigt, das ja in den Ausschüssen sehr eingehend beraten worden ist. Und wir kommen eigentlich erst jetzt bei dem § 211 a zu dem zentralen Problem dieses Gesetzes. Wir kommen dabei überhaupt zu dem politischen Anliegen, das mit diesem Gesetz verbunden ist. In
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.05.1960 () [PBT/W03/00114]
-
sehr wesentlichen Paragraphen dieses Bundesbaugesetzes beschäftigt, das ja in den Ausschüssen sehr eingehend beraten worden ist. Und wir kommen eigentlich erst jetzt bei dem § 211 a zu dem zentralen Problem dieses Gesetzes. Wir kommen dabei überhaupt zu dem politischen Anliegen, das mit diesem Gesetz verbunden ist. In der Propagandaschrift oder in der allgemeinen Orientierungsschrift über das Gesetz, die uns zugegangen ist, ist schon herausgestellt, daß das Gesetz zwei Aufgaben hat, einmal die baurechtlichen Ordnungen, die Bodenordnung, die planungsrechtlichen Bestimmungen zu treffen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.05.1960 () [PBT/W03/00114]
-
aber vor allem die Aufgabe, den Baulandmarkt aufzulockern und dafür zu sorgen, daß in stärkerem Maße Bauland angeboten wird und daß wir zu einem angemessenen Bodenpreis kommen. Es ist nicht klar und eindeutig gesagt, daß das Gesetz die Aufgabe hat, das zu sein, was wir seit zehn Jahren in der Bundesrepublik brauchen, nämlich eine wirksame und anwendbare Waffe gegen die Bodenspekulation, gegen den Bodenwucher und gegen die Bodenpreissteigerung. (Beifall bei der SPD.) Um dieses zentrale Problem handelt es sich in dem
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.05.1960 () [PBT/W03/00114]
-
ist zu einem großen Teil ausgenommen. Sie haben die Bestimmung darin, daß da, wo keine starke Wohnsiedlungstätigkeit ist, die Baulandsteuer nicht erhoben werden kann. Sie haben dann vor allem eines gebracht: die Baulandsteuer wird überhaupt nur auf dem Gelände erhoben, das erschlossen ist, so daß nur ein verhältnismäßig kleiner Teil des tatsächlichen Baulandes, das für die Baulandpreisbildung in Frage kommt, durch die Steuer erfaßt wird. Wir wissen doch alle ganz genau, daß die Bodenpreise draußen im Bauerwartungsland, bevor das Bauland so
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.05.1960 () [PBT/W03/00114]
-
wo keine starke Wohnsiedlungstätigkeit ist, die Baulandsteuer nicht erhoben werden kann. Sie haben dann vor allem eines gebracht: die Baulandsteuer wird überhaupt nur auf dem Gelände erhoben, das erschlossen ist, so daß nur ein verhältnismäßig kleiner Teil des tatsächlichen Baulandes, das für die Baulandpreisbildung in Frage kommt, durch die Steuer erfaßt wird. Wir wissen doch alle ganz genau, daß die Bodenpreise draußen im Bauerwartungsland, bevor das Bauland so weit ist, gebildet werden und daß dort die großen Steigerungen liegen. Dieses Gelände
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.05.1960 () [PBT/W03/00114]
-
Dieses Gelände aber schließen Sie von der Baulandsteuer überhaupt aus, wenn es nicht bereits erschlossen ist; diese ist meist nicht der Fall. Oder aber Sie geben die Möglichkeit — das haben Praktiker bereits ausgerechnet —, daß jemand, der ein großes Grundstück hat, das an einer Straße liegt, der neuen Steuer dadurch entgeht, daß er das Gelände parzelliert; denn dann braucht er die Baulandsteuer mit dem Vierfachen aus dem alten Einheitswert nur für einen schmalen Streifen zu zahlen; alles, was dahinter liegt, ist unerschlossenes
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.05.1960 () [PBT/W03/00114]
-
wird sich aber sicherlich bis 1964 hinziehen. Die zweite Gruppe von Menschen — das können Ihnen gerade die Bausparkassen bestätigen bilden die weniger Begüterten, die seit Jahr und Tag ihre kleinen Scherflein aufeinandertürmen, weil sie es nicht auf einmal fertiggekriegt haben, das alles schon wieder durchzuziehen. Diese beiden Gruppen, die nicht bauen konnten — die eine, weil das Baugesetz nicht existierte, die andere, weil sie nicht auf der Sonnenseite des Daseins stand —, treffen Sie auf alle Fälle härter als jemand anderen. Deswegen hier
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.05.1960 () [PBT/W03/00114]