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sollte sich nicht um fremdes Unrecht kümmern, (Widerspruch bei der SPD) wenn derjenige, der selbst betroffen ist, meint, es sei ihm gar kein Unrecht geschehen. Natürlich müssen wir uns um fremdes Unrecht kümmern. Aber wenn wir uns um das Unrecht, das uns gelegentlich von Ihrer Seite angetan wird, so intensiv kümmern wollten, wie Sie das gelegentlich bei uns machen, hätten wir nichts anderes zu tun als zu polemisieren. Aber uns drängt ja die praktische Arbeit, wie Sie wissen. (Abg. Schmitt-Vockenhausen: Immerhin
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.10.1962 () [PBT/W04/00042]
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Fraktionen und der Finanzminister!) — Nein, nein. — Das wird nun herausgehoben, und das ist der Mittelpunkt der ganzen Besoldungspolitik, meine Damen und Herren. Der Bund hat es etwas schwerer als die Länder und die Gemeinden. Ich darf vielleicht ein Beispiel herausgreifen, das Sie interessieren wird. Wir hatten damals den interessanten Kampf um die Weihnachtszuwendungen. Das ist auch etwas, das gar nicht so sehr in die klassischen Grundsätze des Besoldungsrechts paßt. Da waren die Gemeinden natürlich vorausgeeilt, dieselben Gemeinden, die sehr oft bei
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.10.1962 () [PBT/W04/00042]
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Besoldungspolitik, meine Damen und Herren. Der Bund hat es etwas schwerer als die Länder und die Gemeinden. Ich darf vielleicht ein Beispiel herausgreifen, das Sie interessieren wird. Wir hatten damals den interessanten Kampf um die Weihnachtszuwendungen. Das ist auch etwas, das gar nicht so sehr in die klassischen Grundsätze des Besoldungsrechts paßt. Da waren die Gemeinden natürlich vorausgeeilt, dieselben Gemeinden, die sehr oft bei uns, hier an diesem Tisch, ihre Finanznot beklagen. Das paßt alles nicht so richtig zusammen. Die Gemeinden
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.10.1962 () [PBT/W04/00042]
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sind die entsprechenden Gesetze in der Vergangenheit entworfen, beraten und verabschiedet worden. Ich darf nur auf die Standardgesetze hinweisen: das Bundesbeamtengesetz, das Personalvertretungsgesetz, das Wiedergutmachungsgesetz mit 6 Novellen, das Gesetz zu Artikel 131 des Grundgesetzes mit 3 Novellen, das Bundesbesoldungsgesetz, das eben schon angesprochen worden ist, mit zwei Erhöhungsgesetzen, das Beamtenrechtsrahmengesetz, das Soldatenversorgungsgesetz mit ergänzenden Gesetzen sowie das eben vom Herrn Innenminister angesprochene Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften im vorigen Jahr, wozu Herr Matzner sagte: Das haben wir hier
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.10.1962 () [PBT/W04/00042]
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Rahmen unserer finanziellen Möglichkeiten immer für berechtigte Wünsche — ich betone ganz besonders die Worte ;,finanziell möglich" und „berechtigt" — mit ganzer Kraft einsetzen. So begrüßen wir auch die Vorlage eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes und den Entwurf eines Dritten Besoldungsgesetzes, das dem Bundesrat zugeleitet worden ist. Beide Gesetzentwürfe muß man hinsichtlich ihrer materiellen Auswirkungen im Zusammenhang sehen. In der Plenarsitzung vom 27. Juni 1962 hat unser Fraktionsvorsitzender, Herr Dr. von Brentano, für die Koalitionsparteien unter anderem erklärt: Die beiden Fraktionen werden
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.10.1962 () [PBT/W04/00042]
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Überleitung und die Frage der Stellenzulage hinweisen. Auf das Problem der strukturellen Überleitung wird mein Kollege Wagner von der CSU näher eingehen. Lassen Sie mich aber bitte zu der letzten Frage etwas sagen, nachdem auch der Herr Innenminister das Problem, das in § 21 des Bundesbesoldungsgesetzes behandelt ist — die Stellenzulage — vorhin bereits angesprochen hat. Meine sehr verehrten Damen und Herren, bei der Beratung des Bundesbesoldungsgesetzes im Jahre 1957 haben wir uns mit dieser Frage schon sehr eingehend beschäftigt, und alle Sachkenner werden
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.10.1962 () [PBT/W04/00042]
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möchte für die Christlich-Demokratische Union sagen, daß wir mit dem Blick auf gestern das Neue von morgen gern gestalten wollen und dabei nie vergessen, daß wir einzig und allein über die Gegenwart verfügen. Lassen Sie mich mit einem Wort schließen, das ich vor wenigen Tagen in einer führenden deutschen Zeitung gelesen habe und dessen sich Herr Professor Dr. Karl Jaspers in Basel bedient hat. Dieses Wort lautet: Denn leicht und schnell ist der Gedanke, schwer aber ist und unendliche Geduld fordert
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werden. Ich möchte mit dieser kurzen Darstellung nur darauf hinweisen, daß mir schon in dieser zeitlich unterschiedlichen Vorlage der Dinge ein nicht ausgereiftes Konzept vorzuliegen scheint. Zwischendurch möchte ich mir die Bemerkung erlauben, daß das Tätigwerden von Abgeordneten der Koalitionsparteien, das unter Buchstabe c zu behandeln ist, wiederum zeigt, daß gerade jene Andeutungen, die der Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU gemacht hat und auf die Herr Brück Bezug genommen hat, nicht verwirklicht wurden, (Beifall bei der SPD) sondern daß es einigen Abgeordneten
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uns, den Abgeordneten dieses Bundestages — ich nehme doch an: allen Abgeordneten des Bundestages, weil Beamtenbesoldung nicht ein ausgezeichnetes Mittel der Parteiagitation sein sollte —, vorgelegt wird, dann ist es eine schlechte Sache, wenn man diesen Entwurf mit einem Gesetz begründen muß, das hier noch gar nicht zur Beratung vorliegt, und darauf hinweist: Das wird noch besser gemacht mit einem Entwurf, der im Augenblick beim Bundesrat schlummert. Es gibt noch einen zweiten Punkt. Ich halbe mich sehr gefreut, daß der Herr Abgeordnete Brück
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mich hoffen lassen, daß wir im Innenausschuß hier zu einer gemeinsamen Basis der Arbeit kommen können. Es ist in der Tat unerträglich, daß die Streichung einer Bestimmung damit begründet wird: Die Erfahrungen, die wir gemacht haben, geben uns die Veranlassung, das zu streichen; es hat sich nicht so ausgewirkt, wie wir es wollten. Der Wille des Gesetzgebers in § 21 Abs. 2 ist eindeutig und klar. Wenn sich der Bundestag in diesem Willen nicht einig gewesen wäre, dann hätte er nicht in
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Einbeziehung vielleicht, wenn Sie das gestatten, auch dieser Ihrer Initiative, die ich sehr begrüße, die Frage der insgesamt in all den behandelten Vorschlägen auf die Beamten zukommenden materiellen Verbesserungen tu sehen. Ich darf noch einmal die Feststellung treffen: das Ziel, das die Harmonisierungsnovelle an und für sich hatte, wird in der Harmonisierungsnovelle allein nicht erreicht, wohl aber im Zusammenhang mit dem dritten Besoldungsanpassungsgesetz, wenn man die Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg als Ziel annimmt. Die Frage ist nur, ob der in Aussicht
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wo immer Sie den Vergleich ziehen — bei der Produktivitäts-Zuwachsrate, bei der allgemeinen Steigerung des Lohnniveaus oder wo immer Sie einen Vergleich ziehen —, feststellen, daß hier die vorgesehenen Regelungen wesentlich zurückbleiben. Man kommt bei der Betrachtung dieser Dinge zu einem Ergebnis, das man rückschauend auch für die letzten zwölf Jahre immer wieder feststellen muß, daß nämlich — und das hat, ich glaube, Herr Brück 'hier als seine Meinung vorgetragen — das, was zu tun sei, entscheidend abhänge von dem, was finanziell möglich sei. Ich
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einem gewissen Wahrheitsgehalt doch eine bedenkliche Sache, die Frage, was gerecht und was notwendig ist, immer nur davon abhängig zu machen, was noch an Mitteln im Haushalt ist. Es ist auch eine Frage, Herr Brück: wie verteilt man das Geld, das man hat, wie sind hier die Werte zu setzen? Haushaltspolitik ist das beste Spiegelbild des politischen Wollens der die Regierung tragenden Parteien. Da ist nun einmal nichts zu machen. (Beifall bei der SPD.) Ich möchte nun nicht in eine Diskussion
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eines ist eine unerläßliche Voraussetzung, wenn Sie an diesen Ärmsten appellieren, daß er nämlich das absolut sichere Gefühl hat: In dem gleichen Maße, wie ich als Kleiner belastet werde, werden auch die Großen belastet. Dann hätten wir ein wesentliches Spannungsmoment, das im Augenblick im öffentlichen Dienst besteht, beseitigt. Ich kann Ihre Initiative, die Sie gestern entwickelt haben und die zu dem Antrag geführt hat, den wir hier noch zu behandeln haben, nicht anders verstehen, als daß Sie selbst fühlen, daß es
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rechnen. Zunächst werden wir aber versuchen, Sie davon zu überzeugen, daß die Höhe unseres Antrags gerechtfertigt ist. Sie werden davon ausgehen dürfen, daß für die sozialdemokratische Bundestagsfraktion die sogenannte soziale Gerechtigkeit in der Behandlung besoldungsrechtlicher Fragen nicht ein Schlagwort ist, das wir nur auf Plakate schreiben. Soziale Gerechtigkeit ist für uns tatsächlich in unserer parlamentarischen Arbeit Inhalt unseres Handelns. (Lebhafter Beifall bei der SPD.) Vizepräsident Schoettle: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Miessner. Dr. Miessner (FDP) : Herr Präsident! Meine Damen
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Dienstes in den kleineren Orten profitieren, was durchaus in unserem Sinne läge. Selbstverständlich gibt es auch noch andere Möglichkeiten, die Bezüge des einfachen und mittleren Dienstes stärker anzuheben, so z. B. durch Änderung des Spannungsverhältnisses vom einfachen zum mittleren Dienst, das gegenwärtig bei 100 zu 120 liegt. Diesen Weg sieht ja nun bekanntlich auch der Entwurf des Dritten Besoldungsänderungsgesetzes vor, von dem schon mein Vorredner gesprochen hat. Der Entwurf legt ein Spannungsverhältnis zwischen A 1 und A 5 von 100 zu
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darauf hinweisen, daß das bereits im Ersten und Zweiten Besoldungserhöhungsgesetz in derselben Weise geschehen ist. Man hat das, was an sich beim Kinderzuschlag hätte zugrunde gelegt werden sollen, auf die Ortszuschläge aufgestockt. Man hat also bereits damals dasselbe System eingeführt, das jetzt gefordert wird. Sie erwähnten noch, daß die Hereinnahme der Lehrer in die Harmonisierungsnovelle irgendwie in die Kulturhoheit der Länder eingreife. Dazu ist nur zu bemerken: Der Art. 75 ist absolut und allgemein. Es steht kein Wort davon drin, daß
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.10.1962 () [PBT/W04/00042]
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Der Art. 75 ist absolut und allgemein. Es steht kein Wort davon drin, daß etwa alle Beamten, die im kulturellen Bereich beschäftigt sind, nicht von der Rahmengesetzgebung des Bundes betroffen werden könnten. Ich darf darauf hinweisen, daß wir im Beamtenrechtsrahmengesetz, das das Hohe Haus vor einigen Jahren verabschiedet hat, auch die Frage der Hochschullehrer geregelt haben und daß auch die Länder ganz überwiegend der Auffassung waren, daß das ganz selbstverständlich im Rahmen des Art. 75 liege. Zum Abschluß folgendes. Sie sind
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.10.1962 () [PBT/W04/00042]
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die Komunalbeamten. Aber die Stellenpläne bei den. Gemeinden, Kreisen, Regierungspräsidien und im Lande sind so unterschiedlich, daß wir trotz eines gemeinsamen Landesbesoldungs- und beamtengesetzes mit unterschiedlichen Stellenplänen arbeiten. (Abg. Schmitt-Vockenhausen: Das bestätigt aber doch unsere Argumente!) — Aber Herr Kollege Schmitt, das bestätigt nur das Argument, daß das vorhanden ist. Das bestätigt aber nicht das Argument, daß das der Änderung des Art. 75 entgegensteht. (Abg. Matzner: Das wird noch schlimmer werden!) — Nein, Herr Kollege Matzner. Selbst wenn es noch schlimmer würde, könnten
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Pädagogik ist ja Zielsetzung für die Zukunft. Es handelt sich nicht nur darum, daß die Schüler, die wir heute in der Schule haben, im Jahre 2000 auf der Höhe ihres Berufslebens stehen, sondern der junge Mann und das junge Mädchen, das durch unsere Besoldungspolitik heute zum Lehrerberuf kommt, wird noch Menschen unterrichten, die in genau hundert Jahren, im Jahre 2065, noch im Berufsleben stehen. Wir müssen also für diese Zukunft die besten Möglichkeiten einplanen. Wir sind uns ja hier im Hause
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.10.1962 () [PBT/W04/00042]
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Auch die Fraktion der SPD hat in der Vergangenheit keinen anderen Weg als den, im Rahmen des Haushalts Möglichkeiten zu suchen, aufweisen können. Auch ihr Antrag, den sie zur Überbrückung eingereicht hat, beginnt mit den Worten: Die Regierung wird beauftragt, das und das zu tun. Die Konzeption der Bundesregierung ist nun bekannt. Das Gesetz zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes und das Gesetz zur Änderung des Art. 75 des Grundgesetzes liegen diesem Hohen Hause bereits zur Beratung vor. Das 3. Besoldungserhöhungsgesetz ist dem
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.10.1962 () [PBT/W04/00042]
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sind. In diesen Schreiben wurde der Bundesregierung in sehr massiver Weise vorgeworfen, daß die von ihr beantragte Grundgesetzänderung mit dem Wesen des Grundgesetzes, insbesondere mit dem Art. 79 Abs. 3, unvereinbar sei und darüber hinaus auch gegen das sozialstaatliche Prinzip, das in Art. 20 Abs. 1 des Grundgesetzes verankert sei, verstoße. Meine Damen und Herren, in dieser massiven Form hat sich hier weder Herr Kollege Wittrock noch Herr Kollege Gscheidle geäußert. Herr Kollege Gscheidle hat wohl darauf hingewiesen, daß die verfassungsrechtlichen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.10.1962 () [PBT/W04/00042]
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Haase (Kassel) — auf: Welche Schritte gedenkt die Bundesregierung bei den Länderregierungen zu unternehmen, um eine bevorzugte Behandlung des in Frage XI/1 genannten Personenkreises bei der Zuteilung von Studienplätzen zu bewirken? von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Die Frage betrifft ein Problem, das in letzter Zeit schon mehrfach auch öffentlich angesprochen worden ist. Ich habe mich dieser Sache seit Jahren persönlich angenommen. Die Zulassungsschwierigkeiten betreffen gegenwärtig in erster Linie Studienbewerber der Medizin und der Zahnmedizin. Sie sind im Sommersemester. 1965 in aller Deutlichkeit
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.05.1965 () [PBT/W04/00182]
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Bundesfinanzministerium angebotene andere Ersatzgelände für den in Frage XI/3 genannten Schießplatz akzeptieren? von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Es ist leider nicht möglich, mitzuteilen, wann der Schießplatz München-Freimann verlegt werden kann, da es der Bundesregierung trotz aller Bemühungen nicht gelungen ist, das für die Anlage eines neuen Schießplatzes erforderliche Gelände zu erwerben. Bei der Antwort in den Fragestunden am 4. April 1957 und 18. Mai 1960 des Deutschen Bundestages war davon ausgegangen worden, daß das seinerzeit in Aussicht genommene Gelände bei Ismaning
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.05.1965 () [PBT/W04/00182]
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bezeichnete, zum Gut Goldachhof gehörige Gelände konnte wegen der Nähe des Münchener Senders und weit überhöhter Kaufpreisforderungen des Eigentümers nicht erworben werden. Das Gelände wurde inzwischen vom Eigentümer anderweitig veräußert. Gegen die Inanspruchnahme eines bei Grüneck in Vorschlag gebrachten Zusatzgeländes, das von Ihnen, Herr Abgeordneter, in Frage 3 erwähnt wird, wird von den Planungsbehörden voraussichtlich ebenfalls Einspruch erhoben werden; es muß deshalb damit gerechnet werden, daß das auf Grund des Landbeschaffungsgesetzes erforderliche Anhörungsverfahren negativ verläuft. Im Einvernehmen mit der Bayerischen Staatskanzlei
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.05.1965 () [PBT/W04/00182]