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Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß der Bevollmächtigte der Bundesregierung in Berlin bisher eine öffentlich diffamierende Polemik gegen eine politische Partei der Bundesrepublik betrieben hat. Wenn Herr Staatssekretär von Eckhardt von dem Grundrecht der Meinungsfreiheit nach Art. 5 des Grundgesetzes, das auch ihm zusteht, Gebrauch macht, bedarf er hierzu keiner vorherigen Genehmigung oder Billigung der Bundesregierung. Als Beamten obliegt ihm gemäß § 52 des Bundesbeamtengesetzes die Pflicht, seine Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und bei seiner Amtsführung auf das Wohl der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.11.1964 () [PBT/W04/00145]
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schon weitgehend einheitlich ist, indem bei Trunkenheit im Verkehr in der Regel angenommen wird, daß Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen vorliegt und deshalb die Fahrerlaubnis zu entziehen ist. In dieser Richtung wirkt ja das Zweite Gesetz zur Sicherung des Straßenverkehrs, das vor kurzem von diesem Hohen Hause verabschiedet worden ist und das ausdrücklich die Feststellung enthält, daß Trunkenheit im Verkehr in der Regel zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen muß. Nachdem Sie die präzise Zahl 3,12 zitieren, darf ich daraus schließen, daß
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.11.1964 () [PBT/W04/00145]
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Bundesminister für Gesundheitswesen: Herr Kollege, Ihre Frage bezieht sich auf einen Einzelfall, in dem so ungefähr gegen alle Bestimmungen verstoßen worden ist, die das Recht zum Schutz des Verbrauchers auf diesem Gebiet zur Verfügung stellt. Der Metzgermeister hatte Fleisch verarbeitet, das von Tieren stammte, die zur Schlachttier- und Fleischbeschau überhaupt nicht angemeldet waren, die also schwarzgeschlachtet waren, ferner verarbeitete er Fleisch, das bei der Untersuchung als nicht tauglich zum Genuß für Menschen beurteilt worden war, und schließlich verarbeitete er das Fleisch
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.11.1964 () [PBT/W04/00145]
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und schließlich verarbeitete er das Fleisch gestorbener Tiere. In all diesen Fällen verstieß er gegen klare Rechtsvorschriften und machte sich strafbar. Ihre Überlegung, ob man darüber hinaus noch mehr zum Schutz der Verbraucher tun könne, hat uns auch beschäftigt. Fleisch, das bei der Fleischbeschau beanstandet wird — das ist eigentlich der einzige Fall, in dem man vielleicht noch etwas mehr tun könnte —, ist bereits mit einem Farbstempel zu kennzeichnen und unterliegt der Beschlagnahme. Bedingt taugliches und minderwertiges Fleisch darf nur unter einer
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.11.1964 () [PBT/W04/00145]
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der Eisenbahn nicht vermeiden, daß überflüssige Betriebe eingestellt werden. Wir haben bisher und gerade in diesem Fall alles versucht, um die sozialen Folgen auf ein möglichst geringes Maß zu beschränken. Aber auch die Ministerpräsidenten werden nicht in der Lage sein, das zu tun. Die Frage wird immer mit den obersten Landesbehörden besprochen, und die obersten Landesbehörden werden immer gebeten, alle Möglichkeiten auszunutzen und uns bzw. der Bundesbahn bekanntzugeben, wo wir diese Werke verwenden können. Sie wissen ja auch, Herr Kollege Brück
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.11.1964 () [PBT/W04/00145]
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Beschäftigten als Rationalisierungsoptimum für einen größeren Direktionsbereich festgestellt worden ist? Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr: Das ist mir bekannt, Herr Kollege. Aber Post und Bahn sind nicht dasselbe, und in dem großen Gutachten von Herrn Brand und seiner Kommission, das Ihnen in einer Drucksache vorliegt, ist als Optimum für eine Bundesbahndirektion eine andere Zahl genannt. Vizepräsident Dr. Jaeger: Eine zweite Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Schmidt (Kempten). Schmidt (Kempten) (FDP) : Herr Minister, darf ich daraus entnehmen, daß Sie mit einer Beschäftigtenzahl
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.11.1964 () [PBT/W04/00145]
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daß in Niedersachsen weitere Werke geschlossen werden sollen? Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr: Soweit mir bisher bekannt ist, sollen Ausbesserungswerke in Niedersachsen, außer Göttingen, nicht geschlossen werden. Ich habe vorhin gesagt, daß, soweit mir bekannt ist, das Braunschweiger Werk, das im Zonenrandgebiet liegt, nicht geschlossen wird und daß auch von Lingen zur Zeit nicht die Rede ist. Vizepräsident Dr. Jaeger: Wir kommen dann zur Frage X/10 — des Abgeordneten Strohmayr —: Trifft es zu, daß junge Fahrlehrer der Klasse III, auch wenn
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.11.1964 () [PBT/W04/00145]
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auch keine ungenauen Angaben machen. Vizepräsident Dr. Jaeger: ,, Ich komme zur Frage X/13 — des Abgeordneten Josten —: Welche Pläne hat die Bundesregierung nach dem neuesten Stand zur Errichtung einer Rheinbrücke zwischen AndernachNeuwied? Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr: Herr Kollege Josten, das im Sommer dieses Jahres, wie ich Ihnen mitteilte, von einem Ingenieurbüro erstellte Verkehrsgutachten über die Lage einer neuen Rheinbrücke im Raum AndernachNeuwied ist von der Auftragsverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz inzwischen einer eingehenden Prüfung unterzogen und den betroffenen Gemeinden und den
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.11.1964 () [PBT/W04/00145]
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laut geworden, die Krankenschwester und die Krankenpflegehelferin in getrennten Gesetzen zu behandeln. Es wird vorgeschlagen, die Krankenpflegehelferin und die Alterspflegerin in ein Gesetz zu bringen. Dazu ist folgendes zu sagen: Es handelt sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf um ein Krankenpflegegesetz, das alle in der Krankenpflege tätigen Personen erfassen sollte. Es erscheint daher nicht zweckmäßig, für die verschiedenen Gruppen der Pflegekräfte gesonderte Gesetze zu erlassen. Abgesehen davon wird ja nach den jüngsten Erfahrungen eine Bundeskompetenz für eine Regelung auf dem Gebiet der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.11.1964 () [PBT/W04/00145]
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tätigen Personen erfassen sollte. Es erscheint daher nicht zweckmäßig, für die verschiedenen Gruppen der Pflegekräfte gesonderte Gesetze zu erlassen. Abgesehen davon wird ja nach den jüngsten Erfahrungen eine Bundeskompetenz für eine Regelung auf dem Gebiet der Gesundheitsfürsorge bestritten. Ein Gesetz, das sich mit der Altenpflege befaßt, könnte daher auf erhebliche Schwierigkeiten stoßen und damit die in ein solches Gesetz aufgenommene Regelung für die Krankenpflegehelferin in Frage stellen. Manche warnen vor der Zweiteilung des Berufs. Aber ist es nicht längst eine notwendige
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.11.1964 () [PBT/W04/00145]
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unermüdlichen Bemühungen um den kranken Menschen und für den Aufbau der ganzen Pflegeorganisationen danken. (Beifall bei den Regierungsparteien.) Ihr Erfahrungen sind ja die Grundlage für unseren Gesetzentwurf. Wir hoffen sehr, daß nach gemeinsamen Ausschußberatungen aus dem Entwurf ein Gesetz besteht, das ihnen eine Hilfe sein wird. Wir sind davon überzeugt, daß einerseits die Hebung des Berufs der Krankenschwester und des Pflegers vielen jungen Menschen diesen Beruf erstrebenswert erscheinen lassen wird. Andererseits hoffen wir, daß viele Eltern auf das frühe Mitverdienen ihrer
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praktischen Unterricht sowie eine praktische Ausbildung. Nichts über die Anforderungen an die Ausbildungsstätten, nichts über die erforderliche Vorbildung, nichts über die Mindestanforderungen, ja, überhaupt nichts über den Inhalt der Ausbildung, darüber, wie sie gestaltet sein soll, oder über das Eintrittsalter, das doch beim Schwesterberuf nicht ohne Bedeutung ist, besonders im Hinblick auf den Kranken! Die Frau Ministerin hat sich darauf bezogen, daß wir im Jahre 1958 bei dem Gesetz über die Masseure und Heilgymnasten sehr viel, meiner Meinung nach zuviel, der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.11.1964 () [PBT/W04/00145]
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nur die Berufsbezeichnung schützen. Nun, dieser Mangel ist nicht abgestellt worden. Natürlich — Frau Ministerin, Sie haben das vor einem Jahr bei der Diskussion über unseren Antrag erwähnt — tendieren die Krankenhäuser dahin, ausgebildete Schwestern zu nehmen. Wenn aber die Möglichkeit besteht, das dieselbe Tätigkeit auch ohne Ausbildung ausgeübt wird, dann werden den Krankenhäusern immer wieder Menschen angeboten, die keine Ausbildung haben, und sie sind gezwungen, mit ihnen vorlieb zu nehmen. Ich bin der Meinung, daß dieses Gesetz noch weit schlechter ist als
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Man hätte uns nicht bloß ein solches Gerippe, sondern auch etwas mehr Inhalt bieten sollen. Ich hoffe, daß wir im Ausschuß den Inhalt bringen werden. Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob es bei diesen geringfügigen Ansätzen möglich sein wird, das noch in dieser Legislaturperiode fertigzubekommen. (Beifall bei der SPD.) Vizepräsident Dr. Jaeger: Das Wort hat Frau Abgeordnete Dr. Heuser. Frau Dr. Heuser (FDP) : Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Wenn ich eines in diesen anderthalb Jahren, die ich dem Hohen
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sicher schaden würde, nicht mehr zu bestehen. Es ist hier Klage darüber geführt worden, über den Inhalt und die näheren Bestimmungen zur Ausbildung sei zu wenig gesagt worden. Diese Befürchtungen gehen so weit, daß man sagt, es wäre besser gewesen, das. Gesetz von 1957 zu novellieren und nicht daran zu rühren, anstatt ein neues Gesetz zu machen, das diese Dinge vermissen läßt. Die Frau Ministerin hat zu diesem Punkt angeführt, das Parlament selber habe geäußert, diese Dinge sollten nicht mehr so
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.11.1964 () [PBT/W04/00145]
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und die näheren Bestimmungen zur Ausbildung sei zu wenig gesagt worden. Diese Befürchtungen gehen so weit, daß man sagt, es wäre besser gewesen, das. Gesetz von 1957 zu novellieren und nicht daran zu rühren, anstatt ein neues Gesetz zu machen, das diese Dinge vermissen läßt. Die Frau Ministerin hat zu diesem Punkt angeführt, das Parlament selber habe geäußert, diese Dinge sollten nicht mehr so dezidiert in ein Gesetz hinein; diese Äußerung sei 1958, also ein Jahr nach Erlaß des 57er Gesetzes
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.11.1964 () [PBT/W04/00145]
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so daß wir auch wieder mehr Männer in dieses Arbeitsgebiet hineinbekommen. Wir haben sie durchaus nötig, und wir freuen uns, daß auch draußen im Lande Bestrebungen dieser Art im Gange sind. Ich meine also — und es kam mir darauf an, das darzustellen —, wenn wir die grundsätzlichen Vorstellungen, die wir von dieser Aufgabe haben, verwirklichen wollen, wird es einer sorgfältigen Arbeit im Ausschuß bedürfen, um die notwendigen Details unseren Auffassungen von einer politischen Gesamtschau zuzuordnen. Ich bitte, die Vorlage dem Ausschuß für
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Pflegehelferin mit einjähriger Ausbildung, wir haben die Schwesternhelferin mit vierwöchiger Ausbildung — Einsatz nur im Katastrophenfall —, wir haben die Jahresschwester mit einer Ausbildung von vier bis sechs Wochen, wir haben die Sonntagsschwester mit keiner Ausbildung und, nicht zu vergessen, das Stationsmädchen, das das Krankenhaus sauberzuhalten hat. Dieses bunte Bild dokumentiert den ernstlichen Mangel an Pflegekräften, besonders an ausgebildeten Schwestern. Es dokumentiert aber auch den guten Willen und die vielerlei Versuche, diesem Mangel abzuhelfen. Dabei dürfen wir aber nicht außer acht lassen, daß
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Helferin darf nicht alles tun, was sie vielleicht zu können glaubt. Beide müssen übrigens mehr wissen und mehr gelernt haben, als sie ausführen dürfen. Die Grundpflege sollte grundsätzlich der Pflegehelferin anvertraut werden. Der Krankenpflegeberuf steht und fällt mit dem Berufsethos, das wir nicht durch eine allzu engmaschige Regelung und eine Überorganisation ersticken dürfen. Der Angelpunkt des Gesetzes ist, wie heute schon mehrfach gesagt wurde, in § 7 Abs. 2 zu sehen. Hier wird der Bundesminister für das Gesundheitswesen ermächtigt, durch Rechtsverordnung das
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gehabt, bei der mir die gleiche Frage gestellt wurde. Dafür, daß Sie für die männlichen Krankenpfleger die feinmechanische Lehre als Vorbildung für die Ausbildung zum Krankenpfleger genannt haben, bin ich Ihnen auch sehr dankbar. Ich sprach vorhin von dem Rundschreiben, das wir an die Länder gerichtet haben, in dem bereits im April unsere Vorstellungen von der Rechtsverordnung dargelegt worden sind. Auch darin ist gesagt, daß u. a. eine abgeschlossene feinmechanische Lehre eine Voraussetzung gerade für den Eintritt in die Krankenpflegerausbildung sein
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.11.1964 () [PBT/W04/00145]
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45 vorgesehenen statistischen Angaben berichtet wird, daß die Erfahrungen dargelegt und die Engpässe aufgezeigt werden. Es gibt noch mehrere Punkte, die der Änderung bedürfen; ich will sie hier nicht aufzählen. Auf Grund dieser Erfahrungen sollte dann ein Gesetz vorgelegt werden, das den Notwendigkeiten Rechnung trägt. Die Frage, ob die Obergrenzen um 30 oder 50% erhöht werden sollten, bedarf ebenfalls noch der Erörterung. Nach den Auskünften, die ich eingeholt habe, würde eine Erhöhung hinsichtlich der Mieten des sozialen Wohnungsbaus um 30 % genügen
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größten Optimisten hätten nicht mit einem derartigen positiven Ergebnis gerechnet. Über die Entwicklung der Kündigungen, die uns besondere Sorge machten, sind genaue Angaben bis zur Stunde nicht möglich. (Zurufe von der SPD.) Von Einfluß auf die Wohnraumversorgung — das ist wichtig, das sollte draußen auch die Bevölkerung erfahren — sind aber nur solche Kündigungen, bei denen nach Ablauf der Kündigungsfrist ein Räumungsprozeß geführt wird. Nach einem Bericht der zuständigen Landesminister ist eine Häufung der Räumungsklagen in den rund 460 weißen Kreisen bisher nicht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.11.1964 () [PBT/W04/00145]
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vorausgesagt. Wir haben uns hier verschätzt; in den fünf Jahren sind nämlich 3 Millionen, also 500 000 Wohnungen mehr, gebaut worden. (Beifall bei den Regierungsparteien.) Meine Damen und Herren, allein in diesem Jahr, einem sehr erfolgreichen Baujahr — ich freue mich, das hier feststellen zu können —, werden voraussichtlich 600 000 Wohnungen bezugsfertig sein. Dieses Ergebnis wurde bisher noch in keinem Jahr erreicht. Gleichzeitig dürften 1964, also in diesem Jahr, ebenso viele Wohnungen neu zum Bau genehmigt worden sein. Die Weiterführung des Wohnungsbaus
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.11.1964 () [PBT/W04/00145]
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möglich zu machen. Auch die Gewerbesteuer und ähnliche Steuersysteme sind Gründe dafür, daß manche Städte — nicht nur Großstädte, auch manche Landkreise — mit diesen Aufgaben nicht fertig werden. Ich darf in diesem Zusammenhang das Hohe Haus sehr dringend und herzlich bitten, das zur dritten Lesung anstehende Raumordnungsgesetz alsbald zu verabschieden. Aber auch in den fraglichen Verdichtungsräumen, meine Damen und Herren, wird innerhalb von zwei bis drei Jahren eine Beseitigung des Wohnungsfehlbestands möglich sein. Ich habe deshalb der Bundesregierung vorgeschlagen, Frau Kollegin Berger-Heise
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.11.1964 () [PBT/W04/00145]
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großen Aufgaben bezeichnet, die sich die Bundesregierung gestellt hat. Herr Kollege Erler hat in der Debatte am 15. Oktober 1964 hier gefordert, daß die Zonenrandgebiete nicht veröden dürften. Das liegt ganz in unserem Sinne und in unserer Absicht. Das Raumordnungsgesetz, das hierfür rechtliche Grundlagen bieten soll, liegt, wie ich bereits sagte, dem Hohen Hause vor und wird in diesen Wochen in dritter Lesung in den Ausschüssen beraten. Weiter ist ein Gesetzentwurf zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen in Stadt und Land — auch Herr
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