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die Bildung von Eigentum schlechthin. Vielmehr soll das persönliche Eigentum, das wir unseren Bürgern vermitteln wollen, frei verfügbar sein. Freie Verfügbarkeit erschöpft sich aber nicht allein darin, daß man sein Eigentum jederzeit veräußern kann. Vielmehr gehört hierzu auch ein Mitspracherecht, das den Volksaktionär gleichsam zum Mitunternehmer macht. Die einzelne VEBA-Aktie ist daher grundsätzlich mit dem vollen Stimmrecht ausgestattet. Um aber zu verhindern, daß unternehmensfremde Interessentengruppen durch den Ankauf von VEBA-Aktien einen größeren Einfluß auf die Hauptversammlung der Gesellschaft gewinnen, soll das
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.01.1965 () [PBT/W04/00160]
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für die Ledigen und 14 400 DM für die Verheirateten — vorsieht, seit dem Jahre 1962 unbeachtet in den dafür zuständigen Ausschüssen schmort und bisher keine Unterstützung der Koalitionsfraktionen gefunden hat. Es wäre sehr viel besser, wir hätten heute ein Sparprämiensystem, das eine solche Tendenz beinhaltet, nämlich endlich dafür zu sorgen, daß die relativ großen Aufwendungen, die für die Sparförderung zu Lasten der öffentlichen Haushalte gemacht werden müssen, auch wirklich auf die Kreise konzentriert werden, deren Sparfähigkeit gehoben werden muß, und nicht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.01.1965 () [PBT/W04/00160]
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Haushalte gemacht werden müssen, auch wirklich auf die Kreise konzentriert werden, deren Sparfähigkeit gehoben werden muß, und nicht an solche vergeudet werden, die angesichts ihrer relativ hohen Einkommen einer solcher Sparförderung überhaupt nicht bedürfen. Wir haben uns zu diesem Prinzip, das wir schon vor beinahe drei Jahren mit unserem Antrag an den Bundestag dokumentiert haben, noch einmal auf unserem Karlsruher Parteitag bekannt. Er hat das bestätigt, hat allerdings die Zusatzprämie von 5 % auf 10 % erhöht. Wir werden also in den Ausschußberatungen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.01.1965 () [PBT/W04/00160]
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zwischen leitungsgebundenen und damit monopoliten Energieunternehmen und nicht leitungsgebundenen bekannt ist? Kurlbaum (SPD) : Natürlich, da ich Diplomingenieur der Elektrotechnik 'bin, habe ich eine gewisse Vorstellung von elektrischen Leitungen. (Abg. Dr. Burgbacher: Das Entscheidende ist, daß das eine ein Monopol darstellt, das andere nicht!) — Wir wollen versuchen, die Frage auf sachlicher Basis weiter auszutragen, Herr Professor Burgbacher. Es ist also zu bemerken, daß ihre Feststellungen zur allgemeinen Wirtschaftspolitik von Ihnen für die VEBA als nicht zutreffend angesehen werden. Wir sind der Meinung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.01.1965 () [PBT/W04/00160]
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Demagogie!) Lassen Sie mich eines sagen — und daran liegt uns besonders —: das Problem der breiten Vermögensstreuung sollte nicht unter dem Blickwinkel von Wahlen angepackt werden, sondern auf einer soliden Grundlage und mit einer Grundsatztreue, die der Größe dieses Problems entspricht, das hier vor ein paar Tagen sehr richtig gewertet worden ist und das unter Umständen das Problem sein wird, an dessen Lösung die zukünftigen Generationen unsere Demokratie messen werden. (Beifall bei der SPD. — Zurufe von der CDU/CSU.) Vizepräsident Dr. Dehler
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.01.1965 () [PBT/W04/00160]
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dazu, daß sich zwischen den bundeseigenen Konzernen und verschieden gelagerten Unternehmungen ein Konkurrenzkampf entwickelt. Es wäre schade, wenn z. B. die Hibernia-Chemie zu den anderen Chemie-Gesellschaften, die der Bund noch besitzt, in Konkurrenz träte und so mit dem neuen Geld, das hier zugeführt wird, letzten Endes dem gesamten Vermögensbesitz des Bundes Schaden zugefügt werden würde. Die Lösung dieser Aufgabe wird sicher nicht ganz leicht sein, denn damit dringt man schon sehr tief in die Wirtschaftspolitik der Unternehmungen ein. Aber es ist
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.01.1965 () [PBT/W04/00160]
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wünscht. — Als Berichterstatter hat Herr Abgeordneter Dr. Wilhelmi das Wort. Dr. Wilhelmi (CDU/CSU) : Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 16. Juli 1965 beschlossen, bezüglich des Gesetzes über den Selbstschutz der Zivilbevölkerung (Selbstschutzgesetz) , das der Deutsche Bundestag am 30. Juni 1965 verabschiedet hat, den Vermittlungsausschuß anzurufen. Er hat dies in zwei Punkten getan. Einmal zu § 53 Abs. 2. Die Bestimmung befaßt sich mit der Kostentragung. Das Anliegen des Bundesrates ging dahin, daß der Bund
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.07.1965 () [PBT/W04/00198]
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nicht aufrechtzuerhalten. Wir werden gegen der Vermittlungsvorschlag stimmen. Wir sind der Ansicht, daß die Reinhaltung der Gewässer heute die fundamentale Aufgabe in unseren deutschen Landen ist. Sie ist wichtiger als alle wirtschaftlichen Belange. Das ist ein weitgehendes und hartes Wort, das ich hier sage. Die Voraussetzung für das Wirtschaftsleben ist eine gesunde Bevölkerung, und eine gesunde Bevölkerung braucht gesundes Wasser. Meine Fraktion wird dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses nicht zustimmen, weil wir diese Frage für grundlegend halten. Im übrigen schließe ich mich
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.07.1965 () [PBT/W04/00198]
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und der durch Zustimmung zu dem Vermittlungsvorschlag jetzt in Kraft gesetzt werden kann. Dieses Haus steht vor der Frage, ob man das Ja zu allem, was in der Praxis das Ja zum Nichts ist, nimmt oder das Ja zum Vermittlungsvorschlag, das das, was heute möglich ist, auch heute wirklich werden läßt. (Beifall bei der CDU/CSU.) Wir werden dem Vermittlungsvorschlag nicht aus Begeisterung zustimmen — das habe ich vorgetragen —, sondern nur, um für die Betroffenen überhaupt etwas alsbald zu erreichen. Beim Scheitern
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.07.1965 () [PBT/W04/00198]
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sie eine andere SchwarzweißNorm als der Ostblock hat, und daß sie sich von den übrigen europäischen Staaten, die Sie aufgeführt haben, dadurch farblich ausschließt, daß diese voraussichtlich das PAL-System nehmen werden. Ich darf Ihre Länderaufzählung vielleicht noch dahin gehend berichtigen, das Holland noch keine Entscheidung getroffen hat und daß sich — aber das ist wohl weniger wichtig — Monako für das französische System entschieden hat. Präsident D. Dr. Gerstenmaier: Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Rinderspacher. Dr. Rinderspacher (SPD) : Herr Staatssekretär darf ich aus Ihrer
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.11.1965 () [PBT/W05/00005]
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die des Ostblocks übergeht, müßte noch eine weitere Modulation erfolgen, die aber dann technisch nicht ohne eine Zustimmung auch auf der Empfängerseite — also dann der Zone — möglich wäre. Um ,es noch einmal zusammenzufassen: bleibt die Zone bei ihrem bisherigen Schwarzweiß-System, das dem der Bundesrepublik entspricht, und führt sie das französiche Farbfernsehsystem ein, dann entsteht folgende Situation. Die Zone kann uns weiter schwarzweiß empfangen. Sie kann Frankreich, weil Frankreich ein anderes Zeilensystem hat, nicht ohne Modulation empfangen. Wenn sie uns farbig empfangen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.11.1965 () [PBT/W05/00005]
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genannten Erklärung heißt es, daß neben dem Ausbau der Auslandsschulen und der deutschen kulturellen Einrichtungen „der deutschen Sprache im internationalen Verkehr die Geltung" verschafft werden soll, auf die sie nach Verbreitung und Bedeutung Anspruch hat ; und daß das Bild Deutschlands, das als Handels- und Industrienation der Welt geläufig ist, durch jene Züge" ergänzt werden soll, „die zum Bild Deutschlands gehören: die Züge des Geistes und der menschlichen Gesittung." Das ist ein Zitat aus der Regierungserklärung, und ich glaube, daß unsere Bemühungen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.11.1965 () [PBT/W05/00005]
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sind. (Abg. Dr. Mommer: Anscheinend nicht für jeden!) Präsident D. Dr. Gerstenmaier: Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Wehner. Wehner (SPD) : Herr Bundesminister, entsprechen Pressemitteilungen dien tätsächlichen Vorgängen, wonach Sie kurz vor der Regierungsbildung ein Schreiben des Herrn Bundeskanzlers bekommen haben, das sich in diesen Fragen, von denen Sie eben gesagt haben, wir seien hier völlig frei, so geäußert hat, daß Ihnen damit bestimmte Auflagen gemacht worden sind? Dr. Schröder, Bundesminister des Auswärtigen: Herr Kollege Wehner, ich habe von einem solchen Schreiben
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.11.1965 () [PBT/W05/00005]
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1965, die verlangte Erklärung zu unterschreiben, wurde ihm gemäß § 60 des Bundesbeamtengesetzes eröffnet, daß erwogen werde, ihm aus zwingenden dienstlichen Gründen die Fortführung der Dienstgeschäfte zu verbieten. Erst danach übergab Graf Huyn Ministerialdirektor Dr. Raab sein vorher vorbereitetes schriftliches Entlassungsgesuch, das im übrigen keine Begründung enthält. Bei seinen Vernehmungen am 25. Oktober 1965 hat Graf Huyn weder Herrn Ministerialdirektor Dr. Raab noch Herrn Staatssekretär Carstens gegenüber Gewissenskonflikte als Begründung für sein Verhalten angegeben. Die Antwort auf Ihre letzte Frage hinsichtlich der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.11.1965 () [PBT/W05/00005]
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Schäfer. Dr. Schäfer (SPD) : Herr Minister, sehen Sie nicht die Gefahr, daß die politische Kontrollfunktion des Parlaments unter Umständen nicht voll durchgeführt werden kann? Dr. Schröder, Bundesminister des Auswärtigen: Diese Gefahr sehe ich keineswegs. In einem Lande wie dem unseren, das zu den freiheitlichsten Ländern der Welt überhaupt gehört, (Beifall bei der CDU/CSU) mit einer der weitestgehenden Publizitätsmöglichkeiten, sehe ich überhaupt keine Gefährdung der parlamentarischen Funktionen durch die strikte Durchführung der Bestimmungen des Bundesbeamtengesetzes. (Abg. Jacobi meldet sich zu einer
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.11.1965 () [PBT/W05/00005]
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Dieser muß behoben werden, damit es dem Amt möglich bleibt, den Kriminalpolizeien der Länder die erforderliche Unterstützung schnell, zuverlässig und wirksam zu geben. Die personelle und materielle Verstärkung des Bundeskriminalamtes kann zu einer Intensivierung der Verbrechensbekämpfung auch auf dem Gebiet, das Sie ansprechen, beitragen. Wir werden dieser Frage unsere besondere Aufmerksamkeit zuwenden. Vizepräsident Dr. Dehler: Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Busse. Busse (Herford) (FDP) : Ich habe eine Zusatzfrage, Herr Staatssekretär: Sind seit den letzten Auskünften über die Ausstattung des Bundeskriminalamtes in
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.11.1965 () [PBT/W05/00006]
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einem positiven Ergebnis geführt haben. Das Bundeskriminalamt arbeitet auch auf dem Gebiet der Ausstattung mit elektronischen Datenverarbeitungsmaschinen eng mit den Landeskriminalämtern zusammen. Noch in diesem Monat findet auch ein internationaler Erfahrungsaustausch bei der Interpol in Paris über das Problem statt, das Sie angesprochen haben. Vizepräsident Dr. Dehler: Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Rinderspacher. Dr. Rinderspacher (SPD) : Herr Staatssekretär, werden sich die Bestrebungen, von denen Sie eben gesprochen haben, bereits im Bundeshaushalt für das kommende Jahr niederschlagen? Dr. Schäfer, Staatssekretär im Bundesministerium
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.11.1965 () [PBT/W05/00006]
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sowie Bindungsermächtigungen bis zu 10 Millionen DM für 1966 und die folgenden Jahre vorgesehen. Nach langen Bemühungen ist es gelungen, die zunächst wesentlich höheren Forderungen der Stadt für das etwa 14 ha große Gelände auf 98,5 Millionen DM zu senken, das die Stadt ganz oder überhaupt nicht abtreten wollte. Aus diesem Gesamtbetrag kann meines Erachtens ein Quadratmeterpreis von 700 DM nicht abgeleitet werden, wie Sie, Herr Kollege, es nach dem Wortlaut Ihrer Frage tun. Entschädigungen in Höhe von 62,5 Millionen DM
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.11.1965 () [PBT/W05/00006]
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erhöhen. Die Bundesregierung ist überzeugt, daß sobald wie möglich eine Planung zur Behebung der Verkehrsschwierigkeiten nicht zuletzt in den Gemeinden erarbeitet werden muß. Umfangreiche Vorarbeiten sind schon geleistet. Die Bundesregierung will aber das Gutachten der Kommission für die Finanzreform abwarten, das für Anfang 1966 erwartet wird. Vizepräsident Dr. Dehler: Herr Abgeordneter Lemmrich zu einer Zusatzfrage. Lemmrich (CDU/CSU) : Wann ist mit der Vorlage des Gutachtens der Kommission für die Finanzreform zu rechnen? Dr. Dahlgrün, Bundesminister der Finanzen: Anfang 1966. Das Gutachten
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.11.1965 () [PBT/W05/00006]
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fleischbeschaurechtlichen Bestimmungen stellen, untersucht und muß das Fleisch nach diesen Vorschriften als „tauglich zum Genuß für Menschen" erklärt worden sein. Das Fleisch kann in die Bundesrepublik nur eingeführt werden, wenn die Einhaltung dieser Vorschriften unter anderem in einem amtsärztlichen Gesundheitszeugnis, das die Sendung begleitet, bescheinigt ist. Abgesehen von diesen Sicherungsmaßnahmen unterliegt das in das Zollinland eingehende Fleisch fleischbeschaurechtlich bei der Einfuhr einer amtlichen Untersuchung durch deutsche Tierärzte. Wird hierbei Tuberkulose festgestellt, so muß das Fleisch beschlagnahmt und beseitigt werden. Darüber hinaus
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.04.1961 () [PBT/W03/00154]
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ist? Strauß, Bundesminister für Verteidigung: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beant-Worte die Frage des Kollegen Schmitt-Vockenhausen folgendermaßen. Im Zuge der Auffrischung von Verpflegungsmitteln der Einsatzverpflegung wurde im Standort Ulm am 10. Februar 1961 auch Trockenbrot in Dauerpakkungen ausgegeben, das in den Monaten April bis Juni 1958 hergestellt worden war und dessen von der Herstellerfirma zugestandene Gewährleistungsfrist eineinhalb Jahre betrug. Von den 607 Verpflegungsteilnehmern der in Ulm stationierten Flugmeldeabteilung litten am gleichen Tag 20 Soldaten an Verdauungsstörungen, die jedoch nach
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.04.1961 () [PBT/W03/00154]
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im Bundesministerium für Verkehr: Ich habe diese meine Zusage zu Ihrem Herrn Vorredner — — (Abg. Pelster: Das war keine Frage! Wir haben Fragestunde, nicht Diskussion! — Gegenrufe von der Mitte: Das entscheidet der Präsident! — Der Zensor!) Herr Abgeordneter, ich bin gern bereit, das zu prüfen. Vizepräsident Dr. Schmid: Herr Abgeordneter, die Verhandlung leitet der Präsident. (Sehr gut! in der Mitte.) Ich rufe auf die Frage X/9 — des Abgeordneten Folger —: Auf welcher Rechtsgrundlage wurden die verschiedenen Untersuchungsgruppen tätig, die den Absturz des tschechoslowakischen Verkehrsflugzeuges
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.04.1961 () [PBT/W03/00154]
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Bagatellfällen, z. B. bei Verkehrsübertretungen, Anzeige erstatten. In den meisten Fällen wird der Staatsanwalt das Verfahren einstellen oder von einer Bestrafung absehen. Dann erst kann der Disziplinarvorgesetzte bestrafen. In den Augen des Soldaten erscheint dann — wenn ich mir erlauben darf, das hier in der Sprache des Soldaten zu sagen — der Staatsanwalt als der feine Kerl und der Kompaniechef als derjenige, der ihn unbedingt „in den Bau bringen" will. Viertens wird durch diese uneingeschränkte Abgabepflicht des Disziplinarvorgesetzten das Disziplinarrecht oder der im
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.04.1961 () [PBT/W03/00154]
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vertreten: wo immer jemand verfassungsrechtliche Bedenken erhebt, darf das Parlament nicht mehr tätig werden. Ich gehöre diesem Hause jetzt beinahe zwölf Jahre an. Wenn in jedem Fall, wo von irgendeiner Seite, gleichgültig aus welchem Grunde, verfassungsrechtliche Bedenken erhoben worden sind, das Parlament nicht mehr hätte entscheiden dürfen, dann läge der größte Teil der hinter uns liegenden Gesetzgebungsarbeit wahrscheinlich noch vor uns. Ich darf insbesondere an den Streit erinnern, der in diesem Hause bei mehreren Gelegenheiten ausgetragen worden ist. Im Zusammenhang mit
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.04.1961 () [PBT/W03/00154]
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dazu einige Bemerkungen gemacht hat, die ich nur als überaus ungut beurteilen kann, möchte ich folgende Richtigstellungen aussprechen. Das Bundesverfassungsgericht, Herr Strauß, hat den § 25 des Wehrpflichtgesetzes im Tenor seiner Entscheidung für verfassungsgemäß erklärt. Das Entscheidende aber, das wirklich Entscheidende, das in der Sache Entscheidende steht in ,den Gründen. Das Bundesverfassungsgericht hat gesagt: Der § 25 des Wehrpflichtgesetzes entspricht nur dann der Verfassung, wenn er in einer ganz bestimmten Weise ausgelegt wird, wenn er „verfassungskonform" ausgelegt wird. Die Auslegung, die das Bundesverfassungsgericht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.04.1961 () [PBT/W03/00154]