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Der Antrag erstreckt sich allein auf § 28 Abs. 5. Der Streichungsantrag soll eine klare verfassungsrechtliche Situation schaffen. Er soll die richterliche Freiheitsgarantie, die Garantie, daß eine Freiheitseinschränkung nur auf Grund einer richterlichen Anordnung erfolgt, in jeder Weise durchsetzen. Herr Minister, das eine sei noch abschließend erwähnt. Sie sagen, es müsse durch schnelle Verhängung einer Arreststrafe eine abschreckende Wirkung erzielt werden. Nun, Sie wissen, daß die Anordnung einer Arreststrafe und die Durchführung der ersten Maßnahmen zur Einleitung eines entsprechenden Verfahrens durchaus möglich
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.04.1961 () [PBT/W03/00154]
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dieser Ausführungen protestiert. Ich würde es einfach nicht gerecht finden, wenn ich gegen Ihre Äußerung, Herr Minister, nicht auch protestierte. Ich darf also als Jurist, der sich gleichzeitig bemüht, politisch tätig zu sein, für meine Person sagen — und ich glaube, das ganz allgemein für sehr viele meiner Berufskollegen in diesem Hause sagen zu dürfen —: Welcher unterschiedlichen Meinung wir in Einzelfragen auch immer sein mögen, — wenn es um eine Verfassungsfrage geht, kann es für uns zunächst einmal gar nichts anderes als den
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.04.1961 () [PBT/W03/00154]
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Ich betone, daß wir bereit sind, in der Sache den Wünschen, die vom Ministerium geäußert worden sind, Rechnung zu tragen, weil wir die Berechtigung dieser Wünsche anerkennen. Wir wünschen aber, daß, wenn diese Dinge im Gesetz ihren Niederschlag finden sollen, das in einer rechtlich absolut einwandfreien Form geschieht, die auf keiner Seite zu Bedenken irgendwelcher Art Anlaß gibt. Aus diesem Grunde haben wir diesen Antrag gestellt, nicht um die Sache aus dem Gesetz herauszubringen, sondern um der Sache den besten Dienst
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.04.1961 () [PBT/W03/00154]
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zu leisten, den man ihr leisten kann, nämlich sie auf rechtlich einwandfreien Grundlagen aufzubauen. (Zustimmung bei der SPD.) Damit ist in dieser Frage, glaube ich, der Sache viel mehr gedient, als wenn hier noch irgendwelche Zweifel zurückbleiben. Mir lag daran, das hier sehr klar auszusprechen, damit nicht der Eindruck entsteht, als sei von der sozialdemokratischen Fraktion beispielsweise beabsichtigt, Disziplinlosigkeit auf den Schiffen der Bundesmarine einreißen zu lassen oder ähnliche Dinge, die dann sehr leicht in solchen Fällen unterstellt werden. Vizepräsident Dr.
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.04.1961 () [PBT/W03/00154]
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der Schaffung von Arbeitsmöglichkeiten außerhalb der Landwirtschaft. In kleinbäuerlichen Gebieten können wir die Agrarstruktur nur verbessern, wenn wir einem Teil der bisher landwirtschaftlich tätigen Bevölkerung die Möglichkeit geben, außerhalb der Landwirtschaft ihr Brot zu verdienen und ein Einkommen zu erzielen, das im großen und ganzen als angemessen zu bezeichnen ist. Deswegen beantragt meine Fraktion eine Ergänzung des § 4 Nr. 1, wonach eine Genehmigung nicht nur dann, wenn — wie nach dem bisherigen Wortlaut — der Bund oder ein Land, sondern auch dann, wenn
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.04.1961 () [PBT/W03/00154]
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größte Schwierigkeiten, wenn er die Miterben gerecht behandeln will. Nun, Sie wissen alle — ich brauche es in diesem Hause nicht zu erläutern —, daß, wenn man bei landwirtschaftlichem Besitz den Einheitswert zur Grundlage der Bewertung und der Auseinandersetzung unter Erben macht, das eine höchst problematische Erbteilung ergeben würde. Hinzu kommt, daß das Recht der Miterben unter Umständen in der Weise weiter beschränkt ist, daß sie sich bezüglich ihrer Abfindungsansprüche gedulden müssen, daß eine Stundung von Gerichts wegen möglich ist. Sie sehen also
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.04.1961 () [PBT/W03/00154]
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meines Wissens nicht veröffentlicht. In der genannten Entscheidung hat sich das Bundesgericht mit diesem Problem befaßt und die Verfassungsmäßigkeit bestätigt, und zwar unter Hinweis auf verschiedene analoge Bestimmungen des deutschen Rechts, des schweizerischen Rechts sowie auf Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs, das für den Erb- und den Pflichtteil vorsieht, ,daß der Erblasser bestimmen kann, daß ein Landgut einem der Erben zum Ertragswert zugewiesen wird. Diese Bestimmungen sind schon sehr alt, so alt wie das Bürgerliche Gesetzbuch selbst, so daß gegen die Zuweisung
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Erbrechts — zu dem ja auch das Pflichtteilrecht gehört; der Erblasser selber könnte jemand auf den Pflichtteil setzen —, weil diese Beträge den Pflichtteil übersteigen, nicht mehr vorliegt. Sie haben mit Recht Entscheidungen zitiert, in denen festgestellt worden ist, daß ein Steuerrecht, das das Erbrecht so weit durch fiskalische Mittel beeinträchtigt, daß nichts mehr davon übrigbleibt, gegen die Garantie des Erbrechts im Grundgesetz verstößt. Hier aber soll eine angemessene Abfindung gegeben werden, und gerade die richterliche Findung dieser Abfindung, von der Sie glauben
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der SPD abzulehnen. Vizepräsident Dr. Schmid: Das Wort der Abgeordnete Harm. Dr. Harm (SPD) : Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es tut mir leid, daß ich meinem Kollegen Seidl widersprechen muß. Der Herr Kollege Seidl weist auf das Höferecht hin, das in einem Teil des Bundesgebietes gilt. Die Gefahr, die mit diesem Gesetzentwurf verbunden ist, besteht gerade darin, daß dieses Höferecht jetzt praktisch für das gesamte Rechtsgebiet einheitlich eingeführt werden soll. In der Begründung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf heißt es doch
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sie könnten den Betrieb zusammen weiterbewirtschaften, dann können sie es tun. Kein Mensch spricht von einer Zwangszuweisung, die das Gericht ohne Antrag von sich aus vornehmen könnte. Nun will ich Ihnen aber, gerade weil Sie Süddeutschland erwähnt haben, das Beispiel, das ich vorhin angeführt habe, nochmals verdeutlichen; ich habe zwei derartige Fälle in meiner Praxis gehabt: Allgemeine Gütergemeinschaft, der Mann gestorben, die Frau wiederverheiratet, wiederum allgemeine Gütergemeinschaft, alleinige Erbeinsetzung und Kinder nur aus der 1. Ehe. Die Frau ruft den Notar
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.04.1961 () [PBT/W03/00154]
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Wir könnten an dieser Stelle heute wiederum eine Debatte über Straßenbau, Straßenbaufinanzierung und Verkehrsentwicklung oder Straßenverkehr führen. Das ist anscheinend nicht nötig, denn wir haben im Ausschuß für Verkehr gerade dieses Gesetz gründlich beraten. Aber immerhin ist es ein Thema, das die Öffentlichkeit in der heutigen Hochkonjunktur der Motorisierung allgemein stärkstens interessiert. Sosehr wir in diesem Hause bemüht sind, gute neuzeitliche Straßenverkehrsgesetze, Straßenbaufinanzierungsgesetze als Bundesgesetze zu verabschieden, müssen wir doch alle miteinander zugeben, daß diese Maßnahmen nicht ausreichen, um das Fließband
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und seiner Entwicklung fertig zu werden, ganz abgesehen von den Folgen dieser Verkehrsdichte, die sich heute in unseren Großstädten, auch in den kleineren und mittleren Städten auf den Straßen zeigt. Der Verkehrsnutzer hat, wie schon gesagt, leider nicht das Verständnis, das er aufbringen müßte, um den Rahmen der Möglichkeiten des Bundes und der Länder hier richtig einzuschätzen. Die Bundesregierung war in den jetzt nun bald zwölf Jahren ihrer Verkehrspolitik stets bemüht, den Wünschen der Straßenverkehrsteilnehmer im Rahmen des Möglichen gerecht zu
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klar. Nach Ihrem Antrag können die Gemeinden- und Kreisstraßen in Zukunft aus dem Mehraufkommen nur noch bezuschußt werden, wenn sie Zubringerstraßen zu Bundesstraßen sind. Es kann aber keine Landstraße mehr, wenn es sich um ein größeres Bauvorhaben eines Landes handelt, das auch im Interesse des Bundes liegt, mit diesen Mitteln bezuschußt werden. Die Landstraßen lassen Sie aus der Bezuschussung hier völlig heraus. Präsident D. Dr. Gerstenmaier: Herr Dr. Besold, Sie hatten sich zuerst gemeldet? (Abg. Dr. Stecker: Er verzichtet zu meinen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.04.1961 () [PBT/W03/00154]
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auch noch dafür verwendet werden, das ist ganz klar und selbstverständlich; aber ich glaube, die Zweckbindung für diese Straßen und die Tatsache, daß diese Gelder für nichts anderes als ausschließlich für den in Abs. 2 festgelegten Zweck verwendet werden dürfen, das wollen die Gemeinden, und darum ist der Antrag Umdruck 843 das einzig Richtige. (Beifall bei der CDU/CSU. — Unruhe und Zurufe von der SPD.) Präsident D. Dr. Gerstenmaier: Erlauben Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Könen? Dr. Besold (CDU/CSU): Bitte
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.04.1961 () [PBT/W03/00154]
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der nach anerkannter Rechtsprechung nicht genügt; er kann nicht als höherer Zweck im Sinne des Art. 14 anerkannt werden. Ich will es bei diesen rechtlichen Betrachtungen bewenden lassen und auf das ausführliche Gutachten von Professor Schätzel zu diesem Thema verweisen, das er — übrigens unter Mitarbeit eines höheren Beamten des Bundesinnenministeriums — erstellt hat. Auch wenn man diese verfassungsrechtliche Ansicht nicht teilen sollte, so sprechen auch rechtspolitische Gründe dafür, sich für die allgemeinere Fassung zu entscheiden, wie wir sie vorschlagen. Das bedeutet doch
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.04.1961 () [PBT/W03/00154]
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unserem Vorschlag grundsätzlich nicht genötigt sein soll, sich um eine Genehmigung zu bemühen, sondern daß umgekehrt, wie es eigentlich gute Übung sein sollte, die Verwaltung, sofern ein Mißbrauch vorliegt, ihrerseits einschreiten muß. Wir sehen hierin einen Stein zu dem Verwaltungsgebäude, das wir in diesem Hause laufend errichten und über dessen zunehmendes Wachstum wir uns nachher selber sehr verwundern. Man verfährt hier wieder einmal nach der in Deutschland leider üblich gewordenen Maxime, zu sagen: alles, was nicht erlaubt ist, ist verboten, während
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Gesetzes durch eine Ausschußverweisung dieses Antrages verzögert wird. Es besteht wohl auch kein Anlaß dazu. Der Inhalt dieses Antrges ist uns erst heute in der Frühe bekanntgeworden. Wir haben uns bemüht, einen Weg zu finden. Wenn man von einem Prinzip, das in einem Gesetz festgelegt ist, abweicht und wenn noch dazu verfassungsrechtliche Fragen zu erwägen sind, so kann man das nicht im Plenum tun, das müßte in einer Ausschußsitzung behandelt werden. Ich glaube aber, daß die Antragsteller, die diesen Antrag formuliert
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.04.1961 () [PBT/W03/00154]
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der Frühe bekanntgeworden. Wir haben uns bemüht, einen Weg zu finden. Wenn man von einem Prinzip, das in einem Gesetz festgelegt ist, abweicht und wenn noch dazu verfassungsrechtliche Fragen zu erwägen sind, so kann man das nicht im Plenum tun, das müßte in einer Ausschußsitzung behandelt werden. Ich glaube aber, daß die Antragsteller, die diesen Antrag formuliert haben, in keiner Weise irgendwelche Nachteile haben werden. Mit § 8 Abs. 7 ist ja ein Ventil gegeben. Es ist nicht so, daß der Gemeingebrauch
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Wer diesem Änderungsantrag zustimmen will, gebe bitte ein Handzeichen. (Zurufe von der FDP.) — Jetzt bin ich wirklich in der Abstimmung. Es tut mir schrecklich leid, meine Herren. Auch der Präsident ist ein fehlsamer Mensch. Das sehen Sie ja. Ich bitte, das in Rechnung zu stellen. Alles kann er auch nicht sehen. Wer also zustimmen will, gebe bitte ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Jetzt habe ich nicht verstanden: Wollen Sie dagegen sein? (Zuruf.) — Einer ist dagegen. Enthaltungen? — Dieser Änderungsantrag ist angenommen. Herr Abgeordneter Eisenmann
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in diesem Hause einstimmig die Straßenbaufinanzierung verabschiedet und waren damals der Auffassung, daß wir mit dem Straßenbaufinanzierungsgesetz die finanziellen Grundlagen für das ierste Vierjahresprogramm des Bundes geschaffen haben. Wir waren uns seinerzeit durchaus darüber einig, daß, wenn das zweite Vierjahresprogramm, das im Jahre 1963 anläuft, zur Diskussion steht, wir uns in diesem Hohen Hause darüber Gedanken machen müssen, wie wir es finanzieren können. Wir alle werden uns dabei mit der Frage zu beschäftigen haben, ob und inwieweit auch ein Abbau des
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Frage der Zusammensetzung dieser Enquetekommission. Meine Damen und Herren, mir ist bekannt, daß die unterschiedlichsten Interessen in dieser Enquetekommission berücksichtigt sein sollen. Die Bundesregierung wird sicherlich vor einer nicht ganz einfachen Aufgabe stehen, ein arbeitsfähiges, qualitativ hochstehendes Gremium zu schaffen, das auf der anderen Seite auch so klein gehalten sein muß, daß wirklich eine Arbeitsfähigkeit ermöglicht wird. Die Erledigung dieser Aufgaben wollen wir aber getrost der Bundesregierung überlassen. Ich würde bloß empfehlen, neben der Erörterung der verschiedensten Interessengesichtspunkte, die zweifellos in
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.04.1961 () [PBT/W03/00154]
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der Bundesregierung überlassen. Ich würde bloß empfehlen, neben der Erörterung der verschiedensten Interessengesichtspunkte, die zweifellos in dieser Kommission berücksichtigt werden sollten, zu erwägen, auch die eine oder andere Persönlichkeit heranzuziehen, die nichts anderes mitbringt als gesunden Menschenverstand. Ich glaube, daß ,das gerade für die Bewältigung dieses Problems sehr wichtig sein könnte. Ich bitte das Hohe Haus, den Gesetzentwurf auf der Drucksache 2628 an den Verkehrsausschuß als federführenden Ausschuß und den Kommunalpolitischen Ausschuß als mitberatenden Ausschuß zu überweisen. Vizepräsident Dr. Schmid: Das
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nötig sein. Das dritte! Ich möchte nicht, daß das Ergebnis der Sachverständigenkommission dasselbe ist, wie es leider das der Brand-Kommission war; es war eine hervorragende Kommisison, sie hat wesentliche Unterlagen geschaffen. Inwieweit diese Unterlagen beim Bundesbahngesetz ihren Niederschlag gefunden haben, das zu beurteilen überlasse ich Ihnen, meine Herren Kollegen, die Sie ebenfalls Mitglieder des Verkehrsausschusses und der anderen Ausschüsse sind. So sollte man jedenfalls bei der Behandlung dieser Frage nicht vorgehen. Aber eine Bemerkung, Herr Kollege Müller-Hermann, der Sie vorhin gesprochen
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hatten gemeint, der erste Vierjahresplan sei verabschiedet, und wir hätten im vergangenen Jahr für ihn auch die finanzielle Grundlage geschaffen. Nun, das ist richtig. Aber in der Zwischenzeit ist der laufende Vierjahresplan wesentlich aufgestockt worden, und zwar durch das Gesetz, das vor einer halben oder dreiviertel Stunde vom Plenum des Hohen Hauses einstimmig beschlossen worden ist. Jetzt kommt nämlich hinzu, daß die gewachsene Baulast bei den Ortsdurchfahrten in Gemeinden von 9- bis 50 000 Einwohnern der Bund zu tragen hat, daß
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sind wir uns völlig einig. Aber darüber werden wir uns im Ausschuß aussprechen müssen. Ich schließe mich nicht ohne weiteres der Auffassung des Herrn Kollegen Müller-Hermann an, daß die Verkehrsplanung in vielen Städten im argen liege. Das ist ein Argument, das Sie leider immer und immer wieder vorbringen. Ich bin viel eher der Meinung, daß eine Reihe von baureifen Projekten da sind, die nicht realisiert werden können, weil es an den nötigen Mitteln fehlt. Solche Mängel können wir heute schon beseitigen
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