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Gesetz über den Bundesanteil an der Einkommen- und Körperschaftsteuer noch nicht verabschiedet sei, ist unseres Erachtens unrichtig. Die Schlußfolgerung aus dem Hinweis des Bundesfinanzministeriums auf Äußerungen der drei Bundestagsfraktionen — dazu gehören wir also auch, und Sie werden uns doch gestatten, das hier in einer Erklärung klarzustellen — und auf eine Entschließung des Bundesrates, für 1963 einer Erhöhung des Bundesanteils um 3 v. H. auf 38 v. H. zustimmen zu wollen, ist ebenfalls unrichtig. Wenn der Vorschlag des Vermittlungsausschusses, den Bundesanteil an der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.06.1963 () [PBT/W04/00082]
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nicht herausreden, sondern gebe ganz offen zu, daß auch zwischen den beiden beteiligten Ministern seinerzeit sachliche Meinungsunterschiede bestanden, die sich auf die Ausdehnung des § 556 a BGB auf frei finanzierte Wohnungen bezogen. Das ist ein auch verfassungsrechtlich sehr schwerwiegendes Problem, das vielleicht das Bundesverfassungsgericht noch beschäftigen wird. Ich meine, es bedeutet keinen Vorwurf gegen die Bundesregierung, wenn man feststellt, daß sie sich aber diese sachlichen Differenzen erst einigen mußte und daß dadurch die Einbringung der Vorlage verzögert wurde. Vizepräsident Schoettle: Herr
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.06.1963 () [PBT/W04/00082]
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ein großes und für Millionen Menschen bedeutungsvolles Rechtsgebiet so regelt, daß nicht allein die notwendige Rechtssicherheit und Rechtsklarheit geschaffen werden, sondern darüber hinaus auch in Überein stimmung mit dem Rang eines Gesetzes wie des Bürgerlichen Gesetzbuchs ein Verfahren geübt wird, das diesem Gesetz, seiner Bedeutung und seinem anerkannten Wert, angemessen ist? Dr. Bucher, Bundesminister der Justiz: Grundsätzlich ist diese Überlegung natürlich richtig, aber ich darf nur immer wieder darauf hinweisen, daß die Bundesregierung 1960 ein vollständiges Gesetz vorgelegt hatte und daß
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.06.1963 () [PBT/W04/00082]
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auf der letzten Seite: Die Bestimmungen des Mieterschutzgesetzes bleiben insoweit in Kraft, als ein Ersatz in den in Art. I enthaltenen Änderungen des BGB noch nicht vorgesehen ist. Diese Bestimmungen sind hier im einzelnen aufgeführt. Ich kann es mir ersparen, das zu zitieren. Wir können also höchstens sagen, daß Verbesserungen des sozialen Mietrechts, die im Entwurf stehen, nun nochmals hinausgeschoben werden, aber wir können nicht sagen, daß durch den jetzt vorliegenden, auch nur bruchstückhaften, Entwurf Verschlechterungen eintreten. (Beifall bei den Regierungsparteien
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.06.1963 () [PBT/W04/00082]
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solche Fundamente und ohne solche Unterlagen üben will. (Abg. Dr. Czaja: Und ohne Anträge!) Das gilt um so mehr, als die weiteren Ausführungen des Herrn Kollegen Jahn doch mindestens außerordentlich problematisch sind. Ich darf mich zunächst zu seiner Meinung äußern, das jetzt vorliegende Gesetz und die weiteren Gesetze, die folgen sollen, enthielten einen der schwersten Eingriffe oder eine der schwersten Umgestaltungen des BGB. Meine Damen und Herren, es wird schwer sein, abzuwägen, ob etwa die Änderungen des Eherechts, ob etwa die
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gesprochen worden — auch das soll hier nicht vertieft, aber doch klargestellt werden —, daß es sich bei Dauerschuldverhältnissen, etwa in Gesellschaftsverträgen — um nur einen der zahlreichen Fälle herauszugreifen —, um ein so umfassendes juristisches Problem handelt, daß es nicht möglich ist, für das eine Dauerschuldverhältnis, nämlich den Mietvertrag, eine Regelung vorwegzunehmen ohne die Auswirkungen auf alle anderen möglichen Verträge zu erwägen, Arbeitsverträge, Gesellschaftsverträge und unter Umständen Darlehensverträge und ähnliche. (Abg. Jahn: Warum nicht?) — Warum nicht? — Weil gerade die Systematik des BGB — die Gesamtsicht
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von der CDU/CSU: Das ist eine dialektische Form der Debatte.) Sie wollen sie bewußt mißverstehen. Ich habe eine derartige Erklärung, wie Sie sie mir unterstellen, hier nicht abgegeben. Ich habe lediglich gesagt, ich bedaure, daß es nicht möglich ist, das in einem Zug zu machen. Aber wir setzen uns absolut nicht in Widerspruch zu Bestimmungen, die wir längst verabschiedet haben. Wir setzen uns absolut nicht in Widerspruch zu Bestimmungen, die noch verabschiedet werden müssen, weil wir ganz bewußt abschnittsweise vorgehen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.06.1963 () [PBT/W04/00082]
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Atmosphäre vom letzten Freitag in der Rheinhalle in Düsseldorf haben lösen können, Herr Kollege Jahn. (Beifall bei der CDU/CSU.) Sie haben dort ausgeführt, das Mietrecht sei nicht sozial. Auch heute morgen haben Sie wieder ganz bewußt ein Gesetz übersehen, das in unmittelbaren Zusammenhang mit dem Gesetz über die Änderung mietrechtlicher Vorschriften gebracht werden muß und das wir heute noch verabschieden werden, das Gesetz über die Miet- und Lastenbeihilfen. Nach diesem Gesetz wird jedem finanzschwachen Mieter eine solche Hilfestellung gegeben, daß
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daß die Zeit gekommen ist, daß durch die von der Bundesregierung betriebene erfolgreiche Wohnungsbaupolitik nunmehr eine weitere Lockerung des Mieterschutzes, die Aufhebung des Mieterschutzgesetzes und eine weitere Lockerung in der Wohnungszwangswirtschaft eintreten kann. Wir werden deshalb dem heute vorliegenden Gesetz, das uns diesem Ziel näherführt, zustimmen. (Beifall bei den Regierungsparteien.) Vizepräsident Schoettle: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zu dem Gesetzentwurf selber sind keine Änderungsanträge mehr vorhanden, da der Antrag Umdruck 336 von den Antragstellern zurückgezogen worden ist. (Zurufe von der SPD
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.06.1963 () [PBT/W04/00082]
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0/o aufweisen. Diese numerische Größe soll ausschlaggebend sein. Ortsindividuelle Gegebenheiten und Überlegungen bleiben bewußt unberücksichtigt. Schon in unserer Kritik am 8. März 1963 anläßlich der ersten Beratung haben wir auf die Fragwürdigkeit der statistischen Berechnungen, ja, auf das Abenteuerliche hingewiesen, das sich aus ihrer Anwendung ergibt. Wir haben nachgewiesen, daß die methodischen Grundlagen der Defizitberechnung fehler- und lückenhaft sind. Wir haben nachgewiesen, daß selbst bei unterstellter methodischer Richtigkeit das Modell einfach nicht für alle Kreise infolge der vorliegenden besonderen örtlichen oder
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von weit über 3 % zu beklagen hatten. Diese Hinweise haben Sie nicht gerührt; sie taten es während der nachfolgenden Ausschußberatungen auch nicht, sie tun es wohl auch heute nicht. Sie halten es mit Morgensterns Palmström: wie er schließen Sie messerscharf, das nicht sein kann, was nicht sein darf. Sie trösten sich auch hier mit einer Fiktion, nämlich: Landkreis gleich Wohnungsmarkt. Fünftens. Zu den Stadtkreisen! Selbst bei den Stadtkreisen, in der Regel Großstädte, kann man nicht von homogenen Wohnungsmärkten sprechen. Ich wünschte
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weil rund 53% des gesamten Wohnungsbestandes werkseigene oder werksgebundene Wohnungen sind, die dem Wohnungsmarkt des Normalverbrauchers überhaupt nicht zur Verfügung stehen. (Abg. Dr. Czaja: Was sind .das für Verbraucher?) In Düsseldorf ergab die von der Stadtverwaltung angestellte Ermittlung ein Wohnungsdefizit, das rund 150 % über dem des Statistischen Landesamtes lag. Wieder läßt sich die frappierende Differenz durch eine örtliche Besonderheit, wenigstens zum Teil, erklären: in Düsseldorf besteht ein besonders starkes Einkommensgefälle. Die Einkommensverhältnisse erlauben es daher einer weitaus größeren Zahl von Einwohnern
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erfaßt. Nach der im Rahmen der EWG geschlossenen Vereinbarung über die Freizügigkeit von Arbeitskräften im Raum der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft sind die Gastarbeiter, was ihre Unterbringung in Wohnungen angeht, den heimatlichen Arbeitern gleichzustellen. Hier aber handelt es sich um ein Problem, das besonders viele weiße Kreise betrifft. — Herr Kollege Dr. Czaja, Sie scheinen mir der Sache nach zuzustimmen. Ich darf Sie darauf hinweisen, daß nach meiner Schätzung auf Grund der Angaben, die ich bekam, allein im Lande Baden-Württemberg zirka 300 000 Gastarbeiter
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braucht aber doch nicht alles auszusprechen. (Abg. Frau Berger-Heise: Es gibt ja bald keine anderen mehr!) — Eben, deshalb müssen ,wir uns schon ganz schwer zusammenreißen. Das ist auch meine Meinung, Frau Kollegin. Unsere Parteiorganisation hat eine Menge Sorge und Arbeit, das wieder besser zu gestalten. Dafür werden Sie Verständnis haben. (Abg. Frau Berger-Heise: Aber natürlich!) Nun, verweilen wir noch einen Augenblick bei den statistischen Zahlen! Ich würde hier auf jede Diskussion eingehen, wenn auch nur ein Gedanke gebracht worden wäre, der
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Schoettle: Das Wort hat Frau Abgeordnete Dr. Kiep-Altenloh. Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) : Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Bevor ich zu den Ausführungen meiner Vorredner spreche, lassen Sie mich mit ganz wenigen Worten noch einmal den Sinn dieses Gesetzes, über das wir hier beraten, herausstellen. Es handelt sich um ein Gesetz zur Änderung von Fristen des Gesetzes über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht. Worum geht es? Wir gehen von dem Standpunkt aus, daß die Wohnung
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ist meine Überzeugung, die Dinge sich in einer freieren Wirtschaft — an die ich nun einmal tief glaube — und bei dem Wirken der vielen Eigeninteressen gegeneinander besser lösen wenden, als wenn wir die Zwangswirtschaft noch weiter aufrechterhielten. Aus diesen Überlegungen und — ,das darf ich den Herren und Damen ,auf der Linken noch einmal sagen — aus sorgfältiger Erwägung auch Ihrer Argumente glaube ich doch, daß wir nach diesen Verbesserungen, die jetzt der Ausschußbericht und die die Vorlage der CDU/CSU noch weiter bringt
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zu tun. Es ist ein Schritt in eine Zukunft, die wir nicht bis in alle Einzelheiten übersehen können. Wir müssen, wenn sich dann nach einem halben Jahr oder einem Jahr zeigt, daß noch etwas geändert werden muß, den Mut haben, das einzugestehen. Dem Herrn Bundesminister möchte ich jetzt schon ans Herz legen, das starre Zahlensystem an Ort und Stelle durch die Landesregierungen sorgfältig darauf prüfen zu lassen, ob wirklich die Gegebenheiten da sind, unter denen man die Wohnungswirtschaft freigeben kann. Im
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Entwurf der Rechtsverordnung muß natürlich noch vom Bundesrat zugestimmt werden. Allerdings habe ich, als ich mir die Rechtsverordnung ansah, einiges darin vermißt. Denn ob die Uraltwohnungen, d. h. diejenigen, die vor 1880 erstellt wurden, wirklich zu Recht die Mietpreissteigerungen erfahren, das möchte ich bezweifeln. Nach der letzten Gebäudezählung haben wir von diesen Uralt-Wohnungen 1 350 000. Wenn Herr Professor Göderitz, der im Auftrage des Bundesministeriums für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung eine Untersuchung des Wohnungsbestandes in der Bundesrepublik durchgeführt hat, feststellte, daß
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der auch er nachweist, daß sich die Leistungen, die vom Mieter verlangt werden, von einem Gesetz zum andern steigern. An Beispielen auf der letzten Seite des Briefes wird das erhärtet. Die Folgerung kann nur sein, ein endgültiges Wohnbeihilfengesetz zu machen, das die Lage des Mieters nach Freigabe der Mieten nicht ungünstiger gestaltet, als sie bei Gewährung von Miet- und Lastenbeihilfen nach bisherigem Recht ist. Vor allem aber liegt uns an einem, und das möchte ich heute hier noch einmal feststellen. Die
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haben sich bei der Etatberatung immer wieder dagegen gewehrt, daß die Sperrmaßnahmen nach § 8 eingeführt wurden. Das waren meist verlorene Gelder, die nie wieder in den sozialen Wohnungsbau zurückgekommen sind. Wir haben uns also hier noch und noch Mühe gegeben, das zu verwirklichen, was Sie vorhin in einem Zwischenruf gefordert haben. Frau Dr. Kiep-Altenloh hat Zahlen genannt und gesagt, es sei erschreckend, wie sehr der soziale Wohnungsbau zurückgehe. Sie hat gesagt, wir brauchten ihn, die Städte und Gemeinden brauchten ihn. Besonders
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Ihre Gegner ständen blind vor den Realitäten. Ich weiß im Augenblick nicht, wer zur Zeit Ihre Gegner sind — Sie haben ja einige —: der organisierte Hausbesitz mit unserem ehemaligen Kollegen Herrn Dr. Preusker an der Spitze, die verbündeten Mieter, das Bundeskabinett, das ihnen die Mittel so sparsam zuteilt, oder gar die Opposition in diesem Hause. (Abg. Jacobi [Köln] : Oder die Bundesbank!) In uns, Herr Minister, werden Sie immer dann Bundesgenossen finden, wenn es gilt, den Wohnungsmangel völlig zu beseitigen, dem Vermieter eine
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Bundeswohnungsbauministers vor Ihnen zu vertreten versucht. Diese Sicherheitsmaßnahmen sind dreierlei Art. Erstens kann niemand über das vertretbare Maß in der Miethöhe auch bei Freigabe der Mieten bei einer angemessenen und nicht zu teueren Wohnung überfordert werden. Das besagt das Wohnbeihilfengesetz, das Sie etwas verbessert sehen wollen, aber zu dem Sie im Prinzip mit Ihrer Enthaltung ja doch irgendwie ja sagen, wenn Sie es auch noch nicht so vollkommen tun. Das zweite waren die verlängerten Kündigungsfristen und das Widerspruchsrecht, gepaart mit gerichtlicher
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Wir glauben, daß der Haushalt bis zur Grenze des Tragbaren seine Wohnung selbst zu bezahlen hat. Bei den höheren Einkommen und kleineren Familien scheint uns der SPD-Antrag dem nicht .ganz zu entsprechen. Wir beabsichtigen nicht, ein allgemeines Füllhorn zu öffnen, das die Selbstversorgung ersetzt. Daher bitten wir, die Ziffer 1 des Änderungsantrags der SPD auf Umdruck 325 abzulehnen. Wir haben auf Umdruck 340 einen Änderungsantrag eingebracht, in dem ein Zahlenfehler berichtigt wurde. Wir bitten Sie, diesen Antrag anzunehmen. Dann zur Ziffer
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Ausführungen gesagt habe: Wesentlich ist, daß der soziale Wohnungsbau weiter gefördert wird und daß er dafür sorgt, daß die noch vorhandenen Lücken in der Wohnraumversorgung geschlossen werden. Von diesem Gesichtspunkt aus betrachte ich das Gesetz über Wohnbeihilfen als ein Hilfsgesetz, das die sozialen Härten überwinden soll, die sich eben daraus ergeben, daß noch nicht genügend Wohnräume vorhanden sind, die auf dem Markt ihren Preis frei ausbalancieren. Wir dürfen nicht ganz übersehen, daß in diesem Gesetz ja auch eine Tendenz stecken kann
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Dinge hat Frau Heise bereits hingewiesen. Ich möchte dazu jetzt keine weiteren Ausführungen machen, da Herr Dr. Czaja sie schon in unserem Sinne gemacht hat. Ich möchte nur zu den Vorschlägen Stellung nehmen. Über das Verhältnis der Wohnbeihilfen zur Sozialhilfe, das nach dem Antrag der SPD Umdruck 326 *) gestrichen werden soll, haben wir ausführlich im Ausschuß gesprochen. Ich persönlich war der Meinung, man sollte die Sozialhilfeempfänger nicht aus dem Kreis der Wohnbeihilfeempfänger herausnehmen. Nachdem aber die Länder dieser Vorschrift zugestimmt haben
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