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bei der Jugend unterscheiden. Ein Teil der Jugend hat tatsächlich in den vergangenen Jahren nicht nur in Frankreich, sondern darüber hinaus in den verschiedensten europäischen Ländern Begegnungen durchgeführt und selber finanzielle Mittel aufgebracht, um diese Begegnungen zu ermöglichen. Das Ja, das unser Kollege Rollmann zur Begründung eines europäischen Jugendwerks gesagt hat, kann man mit dem verbinden, was der Kollege Liehr betont hat, daß nämlich die bestehenden Organisationen und die vorhandenen Verbindungen genützt werden sollen. Ich glaube aber, lieber Kollege Liehr, daß
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 20.02.1964 () [PBT/W04/00116]
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und Jugend: Bitte sehr! Dr. Kübler (SPD) : Herr Minister, sind Ihnen auch jüngere Sozialdemokraten bekannt? (Heiterkeit.) Dr. Heck, Bundesminister für Familie und Jugend: Natürlich, sehr viele. Aber ich gestehe Ihnen offen: mir ist kein jüngeres Mitglied der Sozialdemokratischen Partei bekannt, das über einen so umfassenden Sachverstand und über eine so umfassende Erfahrung verfügt wie die zwei Mitglieder, die ich der Bundesregierung zur Ernennung vorgeschlagen habe. (Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Liehr: Warum polemisieren Sie dann dagegen, Herr Minister?) — Ich bringe das
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Platz aus Ihnen einen mündlichen Bericht ides damals mit den Fragen der Wiedergutmachung und der Rückerstattung befaßten Rechtsausschusses zu erstatten. Ich greife auf diesen Antrag, den der Bundestag damals einstimmig beschlossen hat, mit Absicht zurück, um auch etwas weiteres klarzumachen, das anscheinend bisher in der öffentlichen Diskussion ebenfalls nicht klargeworden ist, nämlich, daß dieser Antrag eine Reihenfolge der zu erledigenden Aufgaben aufgestellt hat, und zwar beginnend mit I. Entschädigung Die Bundesregierung wird ersucht, alsbald den Entwurf eines Gesetzes vorzulegen, das die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 20.02.1964 () [PBT/W04/00116]
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klarzumachen, das anscheinend bisher in der öffentlichen Diskussion ebenfalls nicht klargeworden ist, nämlich, daß dieser Antrag eine Reihenfolge der zu erledigenden Aufgaben aufgestellt hat, und zwar beginnend mit I. Entschädigung Die Bundesregierung wird ersucht, alsbald den Entwurf eines Gesetzes vorzulegen, das die Entschädigung der Opfer des Nationalsozialismus durch ein Bundesergänzungs- und Rahmengesetz regelt. Dabei ist davon auszugehen, daß Personen, die wegen ihrer politischen Überzeugung, ihrer Rasse, ihres Glaubens oder ihrer Weltanschauung verfolgt wurden, Unrecht geschehen ist und der aus Überzeugung oder
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Was ich aber sagen will, ist, daß dieser Beschluß zu I haargenau, Punkt für Punkt erfüllt worden ist, indem bereits im Jahre 1953 zunächst dieses Bundesergänzungsgesetz verabschiedet worden ist und dann im Jahre 1955 ein ganz neues Bundesentschädigungsgesetz erarbeitet wurde, das die hier geforderte Ausdehnung der Entschädigung für die Opfer des Nationalsozialismus brachte. Wir sind dabei, auch dieses Gesetz zu novellieren und auszudehnen; der Herr Bundesminister hat das soeben ausgeführt und eine Summe genannt, die sich sehen lassen kann, wenn auch
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bereit war. Damals lagen noch gar keine Gutachten vor; jedenfalls sind meine Freunde und ich, die wir dieses Anliegen vertreten, von den Gutachten in Unserer Arbeit nicht beeinflußt worden. Unsere Absicht ging seinerzeit dahin, alsbald ein eigenes Gesetz zu erarbeiten, das von der Grundlage eines Rechtsanspruchs ausgehen sollte. Ein erster solcher Entwurf wurde dann in der 3. Wahlperiode mit der Drucksache 2964 initiativ mit 86 Unterschriften eingebracht. Dieser Entwurf konnte damals nicht mehr behandelt werden. Wir haben die Arbeit in der
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eine Entschädigung versagt werden, wenn dies der Billigkeit entspricht. Bei nochmaligem Durchdenken kamen wir zu dem Ergebnis, daß diese Überwindungsklausel — so will ich sie einmal nennen — mit dem Gedanken des Rechtsanspruchs nicht zu vereinbaren ist. Ich bin aber gern bereit, das im Ausschuß noch einmal zu erörtern, weil auch ich nicht will, daß Leuten Entschädigungen zugute kommen, die sie nicht brauchen. *) Siehe Anlage 2 Andererseits müssen aber auch, da vor dem Recht alle gleich sind, der Arme und der Reiche rechtlich
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aber bei einer enteignungsgleichen Entschädigung verantworten zu können — dazu wird Herr Kollege Wahl noch Näheres sagen —, daß in der Entschädigung eine Degression vorgesehen wird. Wir glauben, auch nicht gegen den Art. 14 des Grundgesetzes zu verstoßen, wenn wir die Endentschädigung, das Ende der Staffel, so legen, daß diese Entschädigung nach den in der Rechtsprechung und in der Rechtslehre erarbeiteten Grundsätzen noch als Enteignungsentschädigung angesprochen werden kann. Man ist der Meinung, daß das noch bei etwa 20 % der Fall sein kann. Deshalb
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darauf hinweisen, daß meiner Ansicht nach keine Auswirkungen auf andere Rechtsgebiete zu befürchten sind, wenn dieser Antrag auf Drucksache 1762 in seinen Grundgedanken Gesetz wird. Ich darf Sie darauf hinweisen, daß das ja auch beim Besatzungsschädengesetz nicht der Fall war, das ein ähnliches Rechtsgebiet betraf und in dem volle Entschädigung gewährt worden ist, daß es ferner nicht der Fall war, als es um die Reichsbank-Liquidationsgläubiger ging. Auch diese Regelungen haben sich nicht auf andere Rechtsgebiete ausgewirkt. Das gleiche gilt für das
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Hans Reith aus Haslach, bekommen, in denen er uns seine bedrängte Lage schildert und mitteilt, daß er unmittelbar vor dem wirtschaftlichen Zusammenbruch stehe, wenn ihm nicht baldigst geholfen werde. Herr Kollege von Vittinghoff-Schell hat mich auf ein Problem aufmerksam gemacht, das nach meiner Ansicht besondere Beachtung verdient, nämlich auf das Problem der sogenannten Traktatgeschädigten, das den Bundestag bisher in jeder Legislaturperiode beschäftigt hat. Es handelt sich dabei um gut tausend Bauern — fast ausschließlich kleine und mittlere Bauern — an der niederländischen Grenze
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 20.02.1964 () [PBT/W04/00116]
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mitteilt, daß er unmittelbar vor dem wirtschaftlichen Zusammenbruch stehe, wenn ihm nicht baldigst geholfen werde. Herr Kollege von Vittinghoff-Schell hat mich auf ein Problem aufmerksam gemacht, das nach meiner Ansicht besondere Beachtung verdient, nämlich auf das Problem der sogenannten Traktatgeschädigten, das den Bundestag bisher in jeder Legislaturperiode beschäftigt hat. Es handelt sich dabei um gut tausend Bauern — fast ausschließlich kleine und mittlere Bauern — an der niederländischen Grenze, denen nach der Neuziehung der Grenze nach dem Wiener Kongreß in internationalen Verträgen die
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SPD) im Rechtsausschuß bei der Beratung dieses von mir soeben behandelten Antrages eine Reihe von Fällen vorgetragen, insbesondere auch den eines ihm bekannten ganz einfachen Arbeiters, der seinem jüdischen Bekannten helfen wollte, ihm sein Grundstück abkaufte, dafür sein eigenes Häuschen, das er sich mühsam erspart hatte, einsetzte, um den Auswandernden voll und ganz in bar ausbezahlen zu können und dieses im Jahre 1938 erworbene jüdische Anwesen zurückgeben mußte und damit auch sein eigenes Haus los war. Der Fälle sind unendlich viele
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Berechnungen des Finanzministeriums sind 85 % der Fälle kleinere Schäden, unter 50 000 DM (Abg. Kuntscher: Was ist ein kleiner Fall? — Zurufe: 100 000 DM!) — Schön, aber der Regierungsentwurf will ja den kleinen Geschädigten bis zu 100 % helfen. Ich habe Ihnen ,das ja vortragen 'dürfen. Nun hat sich Herr Kollege Weber verschiedene Male auf Urteile des Bundesgerichtshofs bezogen, durch die eine Entschädigung als Rechtsanspruch gewährt worden ist. Dazu muß man aber auch sagen, daß in diesen Fällen — es dreht sich hauptsächlich um
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regeln ist, beschränken lassen. Es wird Auswirkungen politischer und sozialer Natur geben. Die Besserstellung einer Gruppe, die zumindest nach außen sichtbar unter gleichen Voraussetzungen, unter gleichen Kriegsfolgen steht, wird selbstverständlich alle anderen Gruppen auf den Plan rufen und sie veranlassen, das gleiche auch für sich zu fordern. (Zuruf von der SPD: Natürlich!) Ich bin gern bereit, mich über die Zahlen auseinanderzusetzen. Der Herr Finanzminister hat aber auch schon gesagt, daß dies eine ziemlich fruchtlose Angelegenheit ist. Ich stelle jedenfalls fest, daß
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in unserer Fraktion und mit den Verbänden werden in erster Linie zwei Grundsätze genannt, und zwar zunächst der Grundsatz der Aufopferung. Man geht davon aus, daß hier eine Gruppe, und zwar nur diese, im Interesse des Staates ein besonderes, über das der anderen hinausgehendes Opfer gebracht habe. Ich stelle die Frage: Ist dieses Opfer — das ich nicht verkleinern möchte — wirklich größer als z. B. das Opfer des Spätheimkehrers, der jahrelang Sklavenarbeit in Sibirien geleistet hat, (Sehr gut! bei der SPD — Beifall
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Weber. Wir werden ihn gut aufbewahren, um ihn gegebenenfalls auch bei der Wahl vorzuzeigen. Diese Freude, diese Genugtuung, die Sie mir bitte nicht verübeln wollen, wird aber — bitte glauben Sie mir — sehr durch das ernstliche Unbehagen überschattet, Herr Kollege Weber, das ich hinsichtlich Ihres Antrages habe. (Abg. Jahn: Sehr gut!) Ich habe dieses Unbehagen insbesondere auch wegen des Zeitpunktes, zu dem Sie mit Ihrer sehr, sehr hohen Forderung gekommen sind. Sie haben den Antrag ungefähr zu dem Zeitpunkt eingereicht, zu dem
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keine Unterschiede machen. Das i s t für mich ein echter Anspruch. Wir sollten alle wissen, daß Ansprüche nicht nur bestehen, wenn irgend etwas gedruckt im Gesetzblatt steht. Im Gesetzblatt haben bei uns Unrecht und Verbrechen gestanden. Es gibt Recht, das nicht geschrieben steht, meine Damen und Herren. Dieses ungeschriebene Recht — ich möchte es hier einmal ganz unjuristisch als Recht auf einen Aufopferungsanspruch aller Betroffenen bezeichnen — zwingt uns also, wie gesagt, zu differenzieren und uns auch zu überlegen, inwieweit nicht z.
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 20.02.1964 () [PBT/W04/00116]
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der Schadensbeträge vor. 20 % wurde als Mindestsatz gewählt, weil in der Literatur die Ansicht vertreten wird, daß dieser Satz noch als eine Entschädigung im Sinne des Artikels 14 des Grundgesetzes anerkannt werden könne. In dieser Staffelung liegt ein soziales Element, das im sozialen Rechtsstaat am Platze ist und das in der gesetzlichen Regelung der Rangordnung der Konkursforderungen selbst dem Konkursrecht privater Schuldner nicht fremd ist. Ich habe darüber hinaus noch nie einen Zwangsvergleich gesehen, bei dem sich die großen Gläubiger nicht
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Kaufmann war damals nicht nur ständiger Rechtsberater der Bundesregierung, sondern auch ihr Sprecher bei den Verhandlungen über den VI. Teil des Überleitungsvertrages, der am 26. Mai 1952 zusammen mit dem übrigen sogenannten Bonner Vertragswerk unterzeichnet worden ist, jenem Vertragswerk, durch das das Besatzungsstatut abgelöst und die Souveränität der Bundesrepublik ab 5. Mai 1955 hergestellt wurde. Leider ist nun die Bundesregierung in den folgenden Jahren nicht darum bemüht gewesen, den Reparationsgeschädigten zu diesem von ihr anerkannten Recht zu verhelfen, ebensowenig wie den
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ist! Dr. Dörinkel (FDP) : Nein. Es ist doch völlig klar, daß es sich hier um eine Vorlage gehandelt hat, die von der Bundesregierung eingebracht und vertreten worden ist, mit der sie sich also identifizierte. Die Unterstellung, daß entgegen einem Bundesgesetz, das einen Klagestopp vorschreibt, die Bundesregierung doch bereit ist, Prozesse zu führen, halte ich für reichlich kühn. Der Staatsbürger oder der Rechtsberater draußen im Lande rechnet damit jedenfalls nicht. Das können Sie auch nicht erwarten. Es kommt noch folgendes hinzu. Man
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erfolgt ist. Denn für die Reparations-, Restitutions- und Rückerstattungsgeschädigten ist in dieser Summe auch nicht ein einziger Pfennig enthalten gewesen. (Vorsitz: Präsident D. Dr. Gerstenmaier.) Diesbezüglich verweist die Bundesregierung in dieser Publikation lediglich auf ihre allgemeine Wirtschafts- und Preispolitik, die das Investitionsklima begünstigt habe. Sie verweist auf steuerliche Vorteile, auf Kredit- und Bürgschaftshilfen zu günstigen Bedingungen. Solche Hilfen haben aber nur einen verhältnismäßig ganz kleinen Kreis der Geschädigten erreicht. Der Herr Bundesfinanzminister hat heute darüber eine Zahl vorgetragen. Wenn ich sie
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ist verschwindend wenig im Verhältnis zu der großen Zahl. Dabei handelt es sich — das möchte ich noch einmal unterstreichen — zu 87 % um Schadensfälle bis zu 50 000 Mark. Das bedeutet, daß wir es hier mit einem Mittelstandsproblem zu tun haben, das bisher vernachlässigt worden ist. Der Umstand, daß das finanzielle Schwergewicht bei einer Zahl liegt, die nicht sehr hoch zu veranschlagen ist — es liegen in den höchsten Schadensstufen nur wenige hundert Fälle —, muß dahin führen, daß diesen Verhältnissen durch eine entsprechende
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Herr Professor Kaufmann als Sprecher der Bundesregierung bei diesen Verhandlungen selbst tätig. Es ist daher anzunehmen, daß die Materialien, die das Gutachten Wolff verwerten konnte, auch Herrn Professor Kaufmann zur Verfügung gestanden haben. Aber selbst wenn man dem Gutachten Wolff, das im wesentlichen den aus dem Hause des Bundesfinanzministeriums herausgegangenen Publikationen Rechnung trägt, folgen will, so ist doch sehr bemerkenswert, daß sich auch nach diesem Gutachten der Ausschluß der juristischen Personen von der Entschädigung nach diesem Gesetz nicht rechtfertigen läßt. Das
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Rechtsstreitigkeiten der Requisitionsgeschädigten beziehen, deren Rechtslage eine ganz andere ist als die der Reparationsgeschädigten. Ich darf insoweit auf das Rechtsgutachten von Herrn Professor Ipsen auf Seite 189 ff. verweisen. Selbstverständlich kann man ein so umfassendes Gutachten wie das von Wolff, das die Bundesregierung zur Stützung ihres Standpunktes hat erstellen lassen, nicht eingehender behandeln. Ich möchte aber einen Punkt noch hervorheben. In dem Überleitungsvertrag wird auf eine zukünftige Regelung des Reparationsproblems Bezug genommen. Aber auch in dem Gutachten Wolff wird der Standpunkt
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Sache nichts mehr sagen. Bitte erlauben Sie mir aber, daß ich zunächst dem Herrn Kollegen Dr. Weber ein freundliches Wort sage. Er ist heute von verschiedenen Seiten, auch seiner eigenen Fraktion, heftig angegriffen worden. Ich finde, Herr Kollege Dr. Weber, das kam Ihnen in dem Maße gar nicht zu; denn Sie stehen ja nicht allein unter dieser langen Reihe von Namen, die einen Gesetzentwurf unterschrieben haben, der an Mißachtung sozialer Gerechtigkeit und an Verkennung der Wirklichkeit nicht sehr viel zu wünschen
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