1,477,602 matches
-
Zulassungsbeschränkung fordert. Das hat auch den Verdacht aufkommen lassen, daß es sich hier im Grunde um eine zünftlerische Angelegenheit handelt. Das muß immerhin bedacht werden. Hier liegt es auch nicht so wie bei sonstigen Zulassungsbeschränkungen, wo ein Publikum beliefert wird, das nicht sachkundig und in der Lage ist, die Qualität der Arbeit zu beurteilen, sondern hier sind die Auftraggeber der Stauer Unternehmungen, die ebenfalls das allergrößte Interesse an der richtigen Verladung haben und die es auch ihrerseits an Aufsicht nicht fehlen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.12.1959 () [PBT/W03/00092]
-
Frage: Haben Sie dafür irgendwelche Beispiele? Schneider (Bremerhaven) (DP) : Nein, Herr Kollege Lange, es geht nicht darum, ob innerhalb des deutschen Hoheitsbereiches gestaut wurde oder nicht. Mir geht es jedenfalls ausschließlich darum, den Damen und Herren klarzulegen, daß ein Schiff, das nicht richtig gestaut ist — egal, ob im Ausland oder in Deutschland —, gegebenenfalls in entsprechender Situation Wind und Wetter nicht widerstehen kann. Es liegt mir vollkommen fern, hier irgendeiner Zunft das Wort zu reden. Ich spreche auch nicht für irgendwelche Interessenten
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.12.1959 () [PBT/W03/00092]
-
Ich bitte um Ihr Einverständnis, daß wir einigen Kollegen, die sich in anderen Sitzungen befinden, noch ein paar Minuten Zeit geben, damit sie sich an der Abstimmung beteiligen können. Darf ich diejenigen, die ihre Stimme noch nicht abgegeben haben, bitten, das jetzt mit Beschleunigung zu tun. — Ich habe den Eindruck, daß niemand mehr im Saal ist, der nicht seine Stimmkarte abgegeben hat, und daß sich auch niemand mehr dem Saal nähert, um noch seine Stimme abzugeben. Ich erkläre die namentliche Abstimmung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.12.1959 () [PBT/W03/00092]
-
es handle sich hier nur um einen Streit um Worte. Es handelt sich um eine wesentlich andere Gestaltung des Genehmigungsverfahrens. Nach der Fassung, die Ihnen jetzt vorliegt, hat die genehmigende Behörde einen weitgehenden Ermessensspielraum. Der Antragsteller hat kein subjektiv-öffentliches Recht, das er verfolgen kann. Die Entscheidung der Verwaltungsbehörde kann also im. wesentlichen insoweit beim Verwaltungsgericht nicht nachgeprüft werden. Vielleicht noch ein Wort zu der nicht uninteressanten Geschichte dieser Bestimmung! Sie wissen, daß schon der 2. Bundestag ein Gesetz ausgearbeitet hat. In
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.12.1959 () [PBT/W03/00092]
-
mit den Worten „Ausnahmen können aus besonderem Anlaß von der unteren Verwaltungsbehörde oder von der Ortspolizeibehörde jeweils für ihren Bereich zugelassen werden," fortfahren. Die Antragsteller wünschen die Streichung deswegen, weil kein zwingender Grund vorhanden ist, das Hausieren mit geistigen Getränken, das nun einmal generell verboten sein soll, bei Bier und Wein für den Gemeindebereich wieder zuzulassen. Der Gesetzgeber hat die Abgabe geistiger Getränke wegen der Gefahren für die Volksgesundheit von jeher strengsten Vorschriften unterworfen. Diese Vorschriften sind z. B. im Gaststättengesetz
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.12.1959 () [PBT/W03/00092]
-
beiden Änderungsanträge annehmen, nicht als ein Präjudiz für das kommende Arzneimittelgesetz und nicht als Versprechen an irgend jemanden, der daran wirtschaftlich interessiert ist. Das ist nicht nur die veterinärpharmazeutische Industrie, sondern das sind auch die Herren Tierärzte mit ihrem Dispensierrecht, das wir ihnen durchaus zubilligen wollen. Meine Damen und Herren, rühren wir diese Frage einmal offen an! Es ist also für niemanden ein Präjudiz, sondern wir schaffen, nachdem die Bundesregierung die Frage leider in diese Novelle hineingebracht hat, eine vorläufige Lösung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.12.1959 () [PBT/W03/00092]
-
Dr. Dittrich: Das habe ich nicht getan!) — Man konnte jedenfalls den Eindruck haben, Herr Kollege Dittrich. Ich wollte Ihnen nur eins sagen: Wir haben damals in der ersten Lesung hier — oder war es in Berlin — das Dispensierrecht der Tierärzte zugestanden, das wir nicht in unserem Entwurf festgelegt haben. Das zwingt uns logischerweise, am heutigen Zustand auf diesem Gebiet festzuhalten, wenn die Zusage des Dispensierrechts an die Tierärzte überhaupt einen Sinn, auch einen wirtschaftlichen Sinn haben soll. Das wollte ich nur noch
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.12.1959 () [PBT/W03/00092]
-
nach dem Staat. Denn es kann jedes andere Zeugnis beigebracht werden; außerdem steht in der Bestimmung: es kann ein amtsärztliches Gutachten verlangt werden. Es muß ja nicht verlangt werden. Aber als Sicherheit sollte es sein, neben dem normalen ärztlichen Zeugnis, das — unbeschadet dieser Bestimmung — jeder beibringen kann. Ich weiß nicht, warum die Behörde nicht die Möglichkeit haben soll, dann, wenn sie es für nötig hält, auch die Beglaubigung eines bestimmten Zustandes des Betreffenden, gegen den sie ein Verfahren durchführen will, durch
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.12.1959 () [PBT/W03/00092]
-
verbindet der Wunsch, daß unsere Demokratie intakt und sauber ist. Wenn wir den Boden verlieren, dann schwankt alles. Oft zeigen sich auch an kleinen Dingen Fehlentwicklungen. Es handelt sich um den Hintergrund der Bestimmung des § 12 Absatz 3 des Kapitalverkehrsteuergesetzes, das in diesem Hohen Hause am 18. Februar 1959 — später noch einmal in Bestätigung eines Beschlusses des Vermittlungsausschusses, der aber diese Sache nicht berührte — einstimmig beschlossen worden ist. Eingefügt wurde der Satz: Als Schuldverschreibung gelten auch im Inland ausgestellte Schuldscheine, wenn
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.12.1959 () [PBT/W03/00092]
-
Grundgesetz, gerade weil wir wissen, wie notwendig es ist, daß Gesetzgebung reift, daß sie gründlich überlegt wird, verschiedene Gesetzgebungsverfahren vorgesehen. Das Normale ist, daß die Regierung eine Vorlage einbringt, eine Vorlage, an der sämtliche Ministerien beteiligt sind, insbesondere das Justizministerium, das die Rechtsförmlichkeit und die Verfassungsmäßigkeit prüft, also eine Vorlage, die ausgereift ist. Wir haben weiter vorgesehen, daß dann zunächst der Bundesrat eingeschaltet wird und daß danach in einer ersten Lesung die Dinge dargelegt werden, dann die Verweisung in die Ausschüsse
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.12.1959 () [PBT/W03/00092]
-
nicht beantwortet worden. (Hört! Hört! bei der CDU/CSU.) Herr Dr. Mende hat erklärt, er werde heute dazu Stellung nehmen. Die Stellungnahme bestand darin, daß er seine ungeheuerliche Beschuldigung wiederholt hat. Herr Dr. Dehler hat vorhin auch das Justizministerium zitiert, das angeblich auch mitwirken sollte. Ich muß das Hohe Haus darauf aufmerksam machen, daß in der Sitzung des Finanzausschusses am 18. Februar 1959, in der die hier kritisierte Gesetzesergänzung in Anwesenheit des FDP-Abgeordneten Dr. Dahlgrün ausführlich behandelt wurde, auch der Vertreter
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.12.1959 () [PBT/W03/00092]
-
Gleichstellung mit der Obligation geboten. Dies gilt nicht nur für die Wertpapiersteuer, sondern auch für die Börsenumsatzsteuer, die bei weiteren Geschäften- erhoben wird. Meine Damen und Herren! Der Gedanke ist nicht so absurd. Diese Gleichstellung war im Kapitalverkehrsteuergesetz 1934, auf das das zur Zeit geltende Recht im wesentlichen zurückgeht, deswegen nicht erforderlich, weil damals Schuldscheine noch unter die Landesstempelsteuergesetze fielen, die im Jahre 1936 durch das Urkundensteuergesetz ersetzt wurden. Die Urkundensteuer ist im Jahre 1941 aus kriegsbedingten Gründen außer Erhebung gesetzt
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.12.1959 () [PBT/W03/00092]
-
Kollege Dr. Eckhardt hat in diesem Gutachten ausdrücklich gesagt, daß er über die Frage der Verfassungsmäßigkeit selbst nicht gutachte. (Hört! Hört! bei der CDU/CSU.) Ich habe eine ganze Reihe von Gutachten gesehen; aber ich habe überhaupt noch keines gesehen, das sich über die Frage der Verfassungsmäßigkeit ausspricht. Präsident D. Dr. Gerstenmaier: Herr Abgeordneter Seuffert, gestatten Sie eine Zwischenfrage? (Abg. Seuffert: Bitte sehr!) Dr. Mende (FDP) : Herr Abgeordneter Seuffert, Sie sprachen soeben von den Gutachten der Professoren Bühler, Flume, Klein, Meilicke
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.12.1959 () [PBT/W03/00092]
-
Herr Kollege Dr. Dehler. (Beifall bei der CDU/CSU.) Präsident D. Dr. Gerstenmaier: Meine Damen und Herren, hier ist der Präsident des Hauses im Amt angesprochen worden. Ich darf dem Hause das Grundgesetz in Erinnerung rufen. Artikel 46 des Grundgesetzes, das von diesem Platz aus vor allem gewahrt werden muß, sagt: Ein Abgeordneter darf zu keiner Zeit wegen seiner Abstimmung oder wegen einer Äußerung, die er im Bundestage oder in einem seiner Ausschüsse getan hat, gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.12.1959 () [PBT/W03/00092]
-
sprechen wollte —, weil wir das beschlossene Gesetz für undurchführbar halten. Und da muß ich feststellen, daß uns die Ausführungen des Herrn Bundesfinanzministers nicht befriedigt haben. Er gibt praktisch zu, daß das Gesetz nicht durchführbar ist, daß die Finanzämter angewiesen sind, das Gesetz nicht durchzuführen. Meine Damen und Herren, wie ist es denn überhaupt in unserer Demokratie? Hat eine Regierung das Recht, ein Gesetz nicht durchzuführen? Kann eine Regierung ein beschlossenes Gesetz einfach inhibieren? Wenn sie es aus bestimmten Gründen, weil Fehler
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.12.1959 () [PBT/W03/00092]
-
Behandlung dieses § 62 zu stellen ist. Von dem Reisegewerbetreibenden, wenn auch einem eingeschränkten Personenkreis, verlangen wir, daß er seine Arbeitnehmer — denn dass sind die ihn begleitenden Personen — in seine Reisegewerbekarte eintragen läßt, und machen gegebenenfalls sogar die Ausübung des Gewerbes, das er betreibt, davon abhängig, ob man die Leute eintragen kann oder nicht. Ich glaube, meine Damen und Herren, daß das wiederum ein entscheidender Punkt der unterschiedlichen, und zwar der unberechtigt unterschiedlichen Behandlung zwischen Reisegewerbetreibenden und Gewerbetreibenden anderer Art ist, die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.12.1959 () [PBT/W03/00092]
-
gleichzeitig erreicht zu haben, daß eine Menge Entwürfe von Sondergesetzen, die in Gestalt von Berufsausübungsgesetzen, Berufsbezeichnungsgesetzen und in sonstiger Form auf das Hohe Haus zugekommen wären, nicht mehr an das Haus gelangen werden. Wir waren der Meinung — und ich glaube, das auch für die Kollegen der CDU/CSU im Ausschuß sagen zu können —, daß dieser § 35 das geeignete ergänzende Mittel — Negativmittel — zur allgemeinen Gewerbefreiheit unter der Voraussetzung der einfachen Anmeldung eines Gewerbebetriebes ist. Insoweit begrüßen wir also diese Regelung im § 35
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.12.1959 () [PBT/W03/00092]
-
daß gerade im Brauereigewerbe die kleinen und mittleren Brauereien viel mehr daran interessiert sind, im Reisegewerbe Bier vertreiben zu können, als die großen, die darauf nicht so sehr angewiesen sind. Es geht nun einmal der Zug der Zeit zum Flaschenbier, das prozentual bereits mehr Verbreitung hat als das Faßbier. Der Zug geht dahin, die Ware möglichst direkt zum Verbraucher zu bringen. Dem sollten wir nicht entgegentreten, zumal wenn, wie hier, dieser Zug zweifellos den kleineren Betrieben eher entgegenkommt als den großen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.12.1959 () [PBT/W03/00092]
-
diese Abgeordneten haben den Änderungsantrag für die dritte Beratung unterschrieben — heute vormittag nicht ganz klar war, worum es ging. (Abg. Lange [Essen] : Wieso sind nur ein paar darunter?) Meine Damen und Herren, Herr Kollege Pelster, ich möchte etwas Grundsätzliches sagen, das hier vielleicht einmal bei dieser Debatte gesagt werden muß. Wenn man als Gastwirt zu einem solchen Problem spricht, läuft man in diesem Hause Gefahr, sofort als Interessentenvertreter gestempelt zu werden. Es fällt mir und, ich gebe zu, der Mehrheit der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.12.1959 () [PBT/W03/00092]
-
ist es, weithin sichtbar Werttafeln aufzurichten, die nicht nur eine negative, sondern auch eine positive Wirkung ausstrahlen. Weiter hat das Strafrecht auch eine hemmende Wirkung. In den Beratungen des Rechtsausschusses ist bereits das Wort eines hohen englischen Richters zitiert worden, das diese Wirkung sehr schön zum Ausdruck bringt: Das Gesetz kann nicht dazu zwingen, den Nächsten zu lieben; aber es kann es schwieriger machen, Haß gegen ihn zu schüren. Schließlich lassen Sie mich noch eines sagen: Der Intoleranz stets nur mit
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.12.1959 () [PBT/W03/00092]
-
Realität, und zwar in der Regel eine sehr gesunde und begrüßenswerte Realität. Erst diese Gruppen sind es, die in ihrer Eigenart den Gesamtkörper eines Volkes und Staates prägen und darstellen. Daß ein Gesetz solche Gruppen nennt, heißt in keiner Weise, das es sie isoliert. Ob unsere jüdischen Mitbürger eine Gruppe im Sinne des Entwurfs bilden, ist eine Frage, die sich der Kompetenz des Gesetzgebers entzieht. Der Rechtsausschuß hat insoweit auch eine Fassung gefunden, die die Frage mit aller Vorsicht offenläßt und
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.12.1959 () [PBT/W03/00092]
-
ohne Strafgesetz einer selbstverständlichen Ächtung preisgibt. (Beifall bei der SPD.) Vizepräsident Dr. Becker: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Dehler . Dr. Dehler (FDP) : Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Wittrock hat viel Richtiges in guter Form gesagt, das gegen den vorliegenden Entwurf eines Gesetzes gegen Volksverhetzung spricht. Eine Strafbestimmung dieses Inhalts wird von uns seit zehn Jahren erörtert. Wir meinen, es sei nicht richtig, diese Strafbestimmung jetzt zu verabschieden, sondern halten es für richtig, sie im Zusammenhang mit
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.12.1959 () [PBT/W03/00092]
-
unserer Hoffnung möglichst bald durchgeführten allgemeinen Reform unseres Strafrechts zu bedenken. Der Gesetzentwurf erstrebt vor allem die Abwehr judenfeindlicher Äußerungen und Handlungen. Es will auch uns fraglich erscheinen, ob eine solche strafrechtliche Schranke wirksam wäre. Vor allem: Nach dem Schlimmen, das geschehen ist, will uns das Strafgesetz nicht als das gemäße Mittel erscheinen, den letzten Rest des Ungeistes zu bannen; die geistige Umkehr muß tiefer ,gründen. Gewichtige jüdische Stimmen haben vor dem verhängnisvollen Geschenk eines strafrechtlichen Sonderschutzes gewarnt. Wir dürfen diese
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.12.1959 () [PBT/W03/00092]
-
Einschmelzung nicht fördert, sondern hemmt. Wer eine Versöhnung zwischen dem deutschen und dem jüdischen Volk wünscht, wer mitwirken will an der Herbeiführung eines Zustandes, in dem das Miteinander die selbstverständliche Lebensweise in unserer Gesellschaft darstellt, der kann kein Gesetz wünschen, das eine bestimmte Gruppe heraushebt und sie damit der Gefahr der Vereinzelung und Entfremdung in der Gemeinschaft aussetzt. Mit dem gleichen Ernst betrachten wir schließlich eine andere Folge, die gewiß von allen nicht gewünscht ist, sich aber an die Verabschiedung dieses
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.12.1959 () [PBT/W03/00092]
-
liegt in einer ganz anderen Sache begründet. Herr van Dam hat sich wahrscheinlich früher dafür eingesetzt, daß das öffentliche Interesse bejaht werde und die Staatsanwaltschaft bei Beleidigungsklagen eingreifen sollte. Er war aber nicht der Meinung, daß ein Schutzgesetz einzuführen sei, das bisher nicht bestanden hat und das auch normalerweise nicht besteht. Ich war niemals in meinem Leben ein Anhänger der Generalprävention in ruhiger Zeit. Wir haben heute nicht nur eine ruhige, sondern geradezu eine erfreuliche Zeit. Allen, die im Ausland immer
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.12.1959 () [PBT/W03/00092]