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abstrakte Institution ist. Der Bundestag ist ja auch ein politisches Organ, Herr Rasner, (Abg. Rasner: Aber nicht in Karlsruhe!) und dieser Bundestag ist in diesem politischen Streit in zwei Teile zerspalten. Das mögen wir bedauern, das mögen wir nicht bedauern, das spielt keine Rolle; es ist eine Tatsachenfeststellung. Es entspricht nicht der Vorstellung der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion vom Amt des Präsidenten dieses Hauses, daß der Präsident von seinem Stuhl herabsteigt und — nicht als Abgeordneter, als Politiker — als Präsident, der hier über den
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.06.1958 () [PBT/W03/00031]
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Schmid: Die Frage ist erledigt. Frage 5 — des Abgeordneten Schütz (München) —betreffend die Ratifizierung des europäischen Abkommens über die Abschaffung der Visen für Flüchtlinge: Welches ist der Stand der Ratifizierung des europäischen Abkommens über die Abschaffung der Visen für Flüchtlinge, das die Bundesregierung am 20. April 1959 unterzeichnet hat? Ritter von Lex, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern: Das Europäische Übereinkommen über die Aufhebung des Sichtvermerkszwangs für Flüchtlinge ist nur von fünf Regierungen der 15 Mitgliedsstaaten des Europarates unterzeichnet worden. Von diesen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1960 () [PBT/W03/00120]
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Mündung bis Limburg für das 200-t-Schiff voll kanalisiert und von Limburg bis Wetzlar teilweise kanalisiert. Leider kommt infolge der naturgegebenen Verhältnisse ein Vollausbau der Lahn für auf 2,50 m Tiefe abgeladene Binnenschiffe nicht in Frage, sondern höchstens für das 600-t-Schiff, das auf den anderen deutschen Wasserstraßen praktisch nicht mehr verkehrt. Die Bundesregierung hält nach den vorliegenden Untersuchungen zur Zeit einen weiteren Ausbau der Lahn volkswirtschaftlich noch nicht für begründet. Im Vierjahresprogramm der Bundesregierung für den Ausbau der Bundeswasserstraßen, das die Jahre
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1960 () [PBT/W03/00120]
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das 600-t-Schiff, das auf den anderen deutschen Wasserstraßen praktisch nicht mehr verkehrt. Die Bundesregierung hält nach den vorliegenden Untersuchungen zur Zeit einen weiteren Ausbau der Lahn volkswirtschaftlich noch nicht für begründet. Im Vierjahresprogramm der Bundesregierung für den Ausbau der Bundeswasserstraßen, das die Jahre 1959 bis 1962 umfaßt, ist deshalb die Umkanalisierung der Lahn nicht enthalten. Die Bundesregierung wird aber die wirtschaftliche Entwicklung im Lahn-Dill-Gebiet insbesondere unter dem Blickpunkt der Auswirkungen der Tarifpolitik der Montanunion und der späteren möglichen Auswirkungen des Ende
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1960 () [PBT/W03/00120]
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auf der Straße abgestellt werden, reicht nach der Rechtsprechung das Abziehen des Zündschlüssels im allgemeinen nicht aus; bei geschlossenen Fahrzeugen wird vielmehr in aller Regel auch das Abschließen des Fahrzeugs, d. h. das Schließen der Türen und der Fenster, gefordert, das im übrigen auch durchaus üblich ist. Ich verweise hierzu auf das Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 7. Dezember 1955, veröffentlicht in der Zeitschrift „Deutsches Autorecht" 1956 S. 138, und auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 1. April 1958, veröffentlicht in
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1960 () [PBT/W03/00120]
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immer außenpolitische Aspekte, außenpolitische Betrachtungen zur Grundlage unserer Entscheidungen zu machen. Ich glaube, wir sollten selber etwas mehr innere Gelassenheit haben und wissen, was zu tun richtig ist. Wir sehen in diesen Bestimmungen auch eine gewisse Hinwendung zu dem Milizsystem, das ohne Zweifel billiger und rationeller ist als die Aufrechterhaltung von Streitkräften in einer Kriegsstärke im Frieden. Das werden wir uns nicht leisten können. Wenn Sie die Publikationen in den verschiedenen militärwissenschaftlichen Zeitschriften verfolgen, können Sie feststellen, daß sowohl hier wie
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1960 () [PBT/W03/00120]
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Gewissenszwang ausübt. Das wollen wir; und das soll nicht nur im Gesetz stehen, das soll auch in der Praxis der Verfahren ständig so gehandhabt werden und zum Ausdruck kommen. Es gibt unter den Ländern, die eine Wehrpflicht kennen, kaum eines, das dem Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen einen so weitgehenden Schutz gewährt wie die Bundesrepublik. Wir wollen, daß dieser Schutz fair und gerecht durchgeführt wird. Wir stimmen dem auch zu, daß die Kirche eine besondere seelsorgerische Aufgabe an allen Menschen hat, die sich
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1960 () [PBT/W03/00120]
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Beistand leistet, immer nur sprechen für denjenigen, dem er Beistand leistet, aber nicht im Namen der Kirche. — Das, glaube ich, ist klar. Nun sagen Sie — und das hat mich sehr gewundert —, es werde hier erklärt, es sei Sache der Kirche, das zu tun, und haben denen entgegengehalten, nach der überwiegenden Meinung der evangelischen Christen in Deutschland sei es nicht Sache der Kirche, das zu tun. — Wir haben hier überhaupt nicht zu entscheiden, ob das Sache der Kirche oder nicht Sache der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1960 () [PBT/W03/00120]
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Nun sagen Sie — und das hat mich sehr gewundert —, es werde hier erklärt, es sei Sache der Kirche, das zu tun, und haben denen entgegengehalten, nach der überwiegenden Meinung der evangelischen Christen in Deutschland sei es nicht Sache der Kirche, das zu tun. — Wir haben hier überhaupt nicht zu entscheiden, ob das Sache der Kirche oder nicht Sache der Kirche ist. Das staatliche Gesetz kann nur freistellen. Ob aber eine Kirche oder Religionsgemeinschaft davon Gebrauch macht — wie es, wie gesagt, im
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1960 () [PBT/W03/00120]
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also sehen, daß wir in gemeinsamen Beratungen, vielleicht auch in Beratungen mit .der Bundesregierung, in diesem Punkte einen anderen Weg finden, um den kirchlichen Gemeinschaften, die tatsächlich das Bedürfnis haben, den Kriegsdienstverweigerer durch einen von ihnen Beauftragten vertreten zu lassen, das auch in allen Fällen möglich zu machen. (Beifall bei der CDU/CSU.) Vizepräsident Dr. Schmid: Das Wort hat der Abgeordnete Schultz. Schultz (FDP) : Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte für die Freien Demokraten erklären, daß wir diesem Antrag
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1960 () [PBT/W03/00120]
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nach ihrer Meinung dazu auch der Schutz der Zivilbevölkerung gehört. Die starke Vernachlässigung des Schutzes der Zivilbevölkerung und der gesetzlichen Vorbereitungen dafür hat Herr Dr. Kliesing selbst in seiner Erklärung zugeben müssen. Diese Vernachlässigung wird durch dieses Gesetz noch verschärft, das der militärischen Seite der Landesverteidigung erlaubt, sich personell zuerst zu bedienen. Der zivile Bevölkerungsschutz muß mit dem zufrieden sein, was übrig bleibt, und kann die Berücksichtigung seiner Bedürfnisse nicht mit Hilfe gesetzlicher Bestimmungen durchsetzen. Die sozialdemokratische Fraktion glaubt nicht, daß
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1960 () [PBT/W03/00120]
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Damen und Herren! Die Deutsche Partei war sich in den Nachkriegsjahren nicht eine einzige Stunde unklar über ihre Haltung zur Landesverteidigung und zur Wehrpflicht, aus einer sehr simplen Überlegung heraus: Es gibt nämlich kein historisches Beispiel dafür, daß ein Volk, das im Schnittpunkt von Weltinteressen liegt, sich behaupten kann, wenn es nicht gewillt ist, seine Existenz mit der Waffe zu beschützen. Wir stehen auch zu den Konsequenzen. Wir erklären nicht ein Ja zur Landesverteidigung, um es durch die Ablehnung der dazu
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1960 () [PBT/W03/00120]
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bei der Meldebehörde abzuliefern. Weigert sich ein Gast, den Meldeschein auszufüllen oder zu unterschreiben, hat der Hotelier dies der Meldebehörde anzuzeigen. Keine Verpflichtung zur Vorlage der Ausweispapiere besteht in Bayern. 3. Die beherbergten Personen müssen in ein Fremdenverzeichnis eingetragen werden, das der Meldebehörde und der Polizei auf Verlangen zur Einsichtnahme vorzulegen ist. Um völlige Rechtseinheit auf dem Gebiete des Meldewesens herzustellen, wurde in den letzten zwei Jahren der Entwurf eines neuen Meldegesetzes ausgearbeitet, der in mancher Hinsicht Vereinfachungen vorsieht. Die Konferenz
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.02.1959 () [PBT/W03/00061]
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Abgeordneten Schneider (Bremerhaven) beantworte ich im Benehmen mit dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung wie folgt. Bei dem von Herrn Abgeordneten Schneider erwähnten Betrieb handelt es sich um das im Aufbau befindliche Zweigwerk der Volkswagenwerk GmbH in Altenbauna bei Kassel, das zur Zeit 855 Arbeitskräfte beschäftigt. In diesem Werk wird nahezu ausschließlich am Fließband gearbeitet. Diese Arbeit erfordert nach einem mir vorliegenden Bericht des Werkes vorwiegend jüngere Kräfte. Es sind bisher jedoch auch etwa 10 % ältere Arbeitskräfte eingestellt worden. Auch künftig
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.02.1959 () [PBT/W03/00061]
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dynamischen Wirtschaft interessiert; das gilt für jeden einzelnen von uns. Eine dynamische Wirtschaft braucht Kapital. Schon wiederholt ist hier die Selbstfinanzierung über den Preis beanstandet worden. Es bleibt dann nur die Fremdfinanzierung oder die Finanzierung durch eigenhaftendes Kapital. Ein Gesetz, das die Finanzierung durch eigenhaftendes Kapital verteuert, ist doch ein Widerspruch zu den eben dargelegten Vorstellungen. Dabei kann es nicht entscheidend sein, ob es einen Ausfall bringt oder nicht, sondern wenn etwas krank ist, anomal ist, einen Anachronismus darstellt, muß man
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.02.1959 () [PBT/W03/00061]
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es sie z. B. in Frankreich oder Belgien nicht gibt und die Gefahr besteht, daß infolge dieser Steuerbelastung in Deutschland das Börsengeschäft aus Deutschland nach Frankreich abwandert. Dann werden wir Konsequenzen ziehen müssen, und ich glaube, niemand wird dagegen sein, das zu tun. Da können wir ja auch nicht sagen: „Die Länder können das nicht tragen." Dann muß eben bei dem großen, wichtigen Problem des Ausgleichs zwischen Bund und Ländern und unter den Ländern etwas getan werden, um das abzufangen. Ich
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.02.1959 () [PBT/W03/00061]
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Empfehlung gerichtet. Ziel dieser Empfehlung war es, gesetzlich zu verankern, daß das Kindergeld von 30 auf 40 DM erhöht, jedoch eine Pflicht zur Beitragsleistung von über 1 % der Lohnsumme vermieden wird. Der vorgelegte Änderungsantrag von der FDP möchte dazu beitragen, das zu verwirklichen, was der Ausschuß für Mittelstandsfragen in seiner Empfehlung an den Sozialpolitischen Ausschuß zum Ausdruck gebracht hat. Wir sind der Meinung, daß bei Annahme dieses Antrages zweierlei eintritt: die für die kinderreichen Familien notwendige Angleichung wird gesichert; und es
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.02.1959 () [PBT/W03/00061]
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häufig gesprochen, und es waren die Herren der Vereinigung der Fachverbände, die mir klarmachten: Nein, ihr dürft nicht 1 % hineinschreiben, weil dann die Selbstverwaltung so eingeengt wird, daß wir praktisch nichts mehr zu sagen haben. Ich wäre dennoch bereit gewesen, das zu tun. Aber die Familienausgleichskassen, die bereits eine Verrechnung mit dem Staat haben, teilen uns mit, diese Verechnung sei so unerhört schwierig, daß man sie anderen Kassen nicht zumuten sollte. Meine Damen und Herren, wenn diese Frage von grundsätzlicher Bedeutung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.02.1959 () [PBT/W03/00061]
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haben. All dies muß mit bedacht werden. Daher bin ich nach den Gesprächen mit dem Herrn Bundesarbeitsminister zu der Auffassung gelangt, daß es in der Tat nicht möglich ist, uns schon in wenigen Monaten oder gar Wochen ein Gesetz vorzulegen, das diese Sorgen berücksichtigt. Es wird sicherlich bis Ende des Jahres dauern. Wenn wir das Gesetz überhaupt sachgemäß verabschieden wollen, müssen wir spätestens Ende des Jahres bzw. Anfang kommenden Jahres mit der Beratung beginnen, sonst schaffen wir es rein zeitlich nicht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.02.1959 () [PBT/W03/00061]
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ist vom Kollegen Schmücker schon sehr gut gestellt worden — denken Sie jetzt aber nicht, daß ich abwechselnd mal Beifall von der CDU haben möchte —: (Heiterkeit) Welche Finanzmittel, welche allgemeinen Dekkungsmittel stehen zur Verfügung? Ich glaube, wenn wir das gegenwärtige System, das von den Zahlungspflichtigen als Besteuerung empfunden wird, abschaffen, werden wir allgemeine Deckungsmittel anwenden müssen, und es muß u. a. auch zur Erhöhung gewisser Steuern zur Abdeckung dieser Leistungen kommen. Das hat Herr Schmücker mit Recht herausgestellt. Aber nun zur Organisation
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.02.1959 () [PBT/W03/00061]
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Deckung unseres jetzt vorliegenden Antrags sprechen, der heute schon Gesetz werden könnte, während das andere, unser eigentlicher Gesetzentwurf, heute noch in der ersten Lesung ist. Wir haben vorhin bereits sehr deutlich gesagt, daß wir zuerst das Rücklagevermögen aufgebraucht haben wollen, das sich die Familienausgleichskassen heute bereits in Höhe von 220 Millionen DM angelegt haben. (Abg. Winkelheide: Das sind keine Rücklagen, das sind Betriebsmittel!) — Möglich, aber wir wollen es eben hineinhaben. Wie Sie es bezeichnen, Herr Kollege, ist doch letzten Endes völlig
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.02.1959 () [PBT/W03/00061]
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der Regierungsvorlage fordert. Aber wir sehen uns dazu veranlaßt, weil die Regierungsparteien nicht mehr zur Regierungsvorlage stehen und weil man mit der Festlegung des Termins in der Regierungsvorlage auf den 1. Januar 1959 den Kindergeldbeziehern praktisch ein Versprechen gegeben hat, das man unseres Erachtens nun auch halten sollte. (Andauernde Unruhe. — Glocke des Präsidenten.) Präsident D. Dr. Gerstenmaler: Meine Damen und Herren, in diesem Hause gab es nach meiner Überzeugung schon weittragendere politische Entscheidungen. Ich würde doch bitten, sich jetzt zu beruhigen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.02.1959 () [PBT/W03/00061]
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seinem Beistand überlassen. Um alle Unklarheiten über die Bedeutung dieser Bestimmung zu beseitigen, möchte ich folgendes sagen. Die Bestimmung ist nicht etwa so zu verstehen, daß ein Rechtsanwalt, der, ohne am Prozeßgericht zugelassen zu sein, Ausführung der Parteirechte vornehmen will, das nur tun kann, wenn der zum Prozeßbevollmächtigten bestellte Anwalt persönlich anwesend ist. Vielmehr kann, wenn dieser zum Prozeßbevollmächtigten bestellte Anwalt beispielsweise Untervollmacht an einen anderen bei dem gleichen Gericht zugelassenen Anwalt erteilt, die Ausführung der Parteirechte auch in dessen Beistand
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.02.1959 () [PBT/W03/00061]
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genau angesehen. Ich glaube, heute weiß ich, auch ohne daß ich in aller Form unterwiesen worden bin, was ich tun darf und was ich lassen muß. Man muß sich von den Vorstellungen frei machen, daß das zweite Staatsexamen etwas ist, das man in dieser Form hier abwerten kann. Die entscheidende Prüfung für den jungen Juristen ist sein zweites Staatsexamen. Damit erwirbt er die Befähigung zum Richteramt und zum höheren Verwaltungsdienst; damit muß er auch die Qualifikation für die Ausübung des Anwaltsberufes
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.02.1959 () [PBT/W03/00061]
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Jahn eine Reihe der wesentlichen Argumente, die für die Abschaffung des Anwärterdienstes sprechen, hier bereits vorgetragen hat. Niemand unterstellt natürlich — auch der Kollege Jahn hat das sicherlich nicht tun wollen —, daß diejenigen, die sich für die Beibehaltung des Anwärterdienstes einsetzen, das aus irgendwelchen Konkurrenzgründen tun. Ich glaube nicht, daß Kollege Jahn sich in diesem Sinne hat ausdrücken wollen. Herr Kollege Dr. Dittrich, in dieser Beziehung verstehen wir uns vollkommen richtig. Ich möchte klarstellen, daß der Kollege Dr. Dittrich nur für einen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.02.1959 () [PBT/W03/00061]