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Anwärterdienst für notwendig hielte, das geforderte eine Jahr für die Ausbildung wahrscheinlich nicht ausreichend wäre, sondern daß man dann eine längere Zeit mit all den damit verbundenen Schwierigkeiten ins Auge fassen müßte. Das dritte Bedenken des einen oder anderen Kollegen, das ich nicht für schwerwiegend halte, das aber doch verdient, in der Debatte vorgebracht zu werden, ist dies, ob nicht durch die Einführung oder Beibehaltung eines solchen Anwärterdienstes der Zugang zu einem juristischen Beruf in einem verfassungsrechtlich immerhin problematischen Sinne eingeengt
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.02.1959 () [PBT/W03/00061]
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nach § 22 das Zulassungsverfahren auszusetzen. Aber selbst wenn nun kein strafrechtlicher Tatbestand vorliegt, haben wir noch die Bestimmung in Nr. 5, wo es heißt, daß die Zulassung eines Bewerbers versagt werden kann, wenn er sich eines Verhaltens schuldig gemacht hat, das ihn des Anwaltsberufs unwürdig erscheinen läßt. Ich muß offen sagen, diese Nr. 5 ist mir zu unbestimmt und gummiartig gefaßt, aber sie kann jedenfalls für solche Fälle, die unter Nr. 6, also unter strafrechtlichen Gesichtspunkten, nicht zu erfassen sind, immer
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.02.1959 () [PBT/W03/00061]
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zur Bekleidung öffentlicher Ämter erkannt wird, ein Bedürfnis, jemanden auf Grund der Nr. 6 nicht zuzulassen, vorliegen sollte. Ich darf noch erwähnen, daß auf dem 29. Deutschen Anwaltstag 1957 in Hamburg ein Referat des Rechtsanwalts Roesen allgemeine Zustimmung gefunden hat, das sich in derselben Richtung ausgesprochen hat. Ich betone das deshalb, weil aus der Begründung der Bundesregierung der Eindruck entstehen könnte, daß es sich hier um eine Einzelstimme, eben die des Herrn Roesen gehandelt hat. Vielmehr war es, wie gesagt, eine
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.02.1959 () [PBT/W03/00061]
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auch bei diesem Punkt nur in aller Kürze mit den vorgetragenen Argumenten auseinandersetzen zu sollen. Kollege Wittrock, es ist doch nicht so, daß wir hier mit Gedanken spielen. Ich glaube nicht, daß man diesen Ausdruck bei einem Problem anwenden kann, das den Rechtsausschuß doch sehr intensiv beschäftigt hat, einem Problem, bei dem, das kann man wohl sagen, auch nach dem Ergebnis der Schlußabstimmung in der zweiten Lesung im Rechtsausschuß die Meinungen innerhalb Ihrer Fraktion durchaus geteilt waren. Es hat auf beiden
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.02.1959 () [PBT/W03/00061]
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uns drüben einreisen. (Abg. Wittrock: Ich möchte eine Frage stellen!) Vizepräsident Dr. Schmid: Wollen Sie die Frage zulassen? Dr. Weber (Koblenz) (CDU/CSU) : Bitte sehr! Wittrock (SPD) : Ich muß zuerst einen Einleitungssatz sagen, damit der Anknüpfungspunkt da ist. Ich bitte, das zu gestatten, Herr Präsident. Herr Kollege Dr. Weber, Sie haben mit so großem Nachdruck davon gesprochen, daß die hier umstrittene Nummer des § 19 nur die Fälle umfassen soll, bei denen der Tatbestand des Bekämpfen eindeutig festgestellt ist. Meine Frage ist
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.02.1959 () [PBT/W03/00061]
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ganz kurze Begründung beschränken. Dabei befinde ich mich allerdings in der merkwürdigen Lage, daß ich hier die Argumente für die Separatzulassung anführen muß, also die Argumente, die ich dann anschließend bekämpfen will. Diese Tatsache zeigt schon, daß eigentlich das Normale, das unserer Auffassung von freiheitlicher Anwaltschaft Entsprechende, die allgemeine Zulassung ist, wie sie z. B. in Strafsachen oder vor Verwaltungsgerichten besteht, und daß eine Separatzulassung — die natürlich durchaus möglich ist; ich will keineswegs etwa sagen, daß sie verfassungswidrig ist — doch eigentlich
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.02.1959 () [PBT/W03/00061]
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darauf hinweisen, daß es heute den SelbstwählFernsprechverkehr gibt und ähnliche Einrichtungen. Ich brauche also zu diesem Argument wohl nichts weiter zu sagen. Das zweite, daß weniger OLG-Anwälte eine bessere Zusammenarbeit und damit auch eine bessere Rechtsprechung garantieren, ist ein Argument, das ich in mancher Hinsicht für bedenklich halte. Man kann nämlich andererseits sagen, wenn ein Anwalt nur mit einem Gericht zu tun hat und auf dieses eine Gericht sozusagen angewiesen ist, können daraus auch gewisse Gefahren für die anwaltschaftliche, ich will
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.02.1959 () [PBT/W03/00061]
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in denen eine Prozeßpartei in der zweiten Instanz einen anderen Anwalt beauftragt, etwa weil sie in der ersten Instanz mit ihrem Anwalt nicht zufrieden war oder auch weil sie eine solche grundsätzliche Überlegung angestellt hat. Dann ist es ihr unbenommen, das zu tun. Aber es ist doch auch umgekehrt denkbar — und das dürfte sehr häufig vorkommen —, daß jemand einen Prozeß in erster Instanz durch einen Anwalt seines Vertrauens geführt hat, vielleicht sogar durch einen Anwalt, mit dem er schon lange Jahre
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.02.1959 () [PBT/W03/00061]
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gleiche Urteil gefällt hat. Es ist bisher nicht dargetan worden, daß die Qualität der Rechtspflege gehoben werden könnte, indem man einen Wechsel der Anwälte beim Übergang des Prozesses an das Oberlandesgericht vorschreibt. Aber auf der anderen Seite wird das Vertrauensverhältnis, das zwischen dem Anwalt der ersten Instanz und der Partei besteht, nicht in der Weise aufrechterhalten, wie es zur zweckentsprechenden Durchführung eines Prozesses erforderlich ist. Wenn eine Partei mit dem Anwalt der ersten Instanz nicht einverstanden ist — der Herr Kollege Bucher
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.02.1959 () [PBT/W03/00061]
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Berufung einlegen soll, dann wird er aus dem Gesichtspunkt, daß er selber tätig werden kann, in einem solchen Falle die Entscheidung zugunsten der Berufungseinlegung treffen. Es werden also vielleicht Berufungen eingelegt, die nicht ganz notwendig sind. Das ist ein Argument, das sicherlich kommen wird. Im anderen Falle ist gewährleistet, daß der Rechtsanwalt, der nur am Oberlandesgericht zugelassen ist, der die Rechtsprechung dort kennt, es von vornherein sagen wird, wenn eine Berufung sinnlos ist. Das Gericht wird dadurch ein bißchen vor solchen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.02.1959 () [PBT/W03/00061]
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etwas Neues einfallen lassen müsse, das ist nicht richtig. Man müßte die Konsequenzen Ihrer Auffassung auch nach der anderen Seite weitertreiben und auch die Zulassung zwischen Amtsgerichten und Landgerichten und vor allem in Strafsachen trennen. Mir scheint, das einzige Argument, das hier überhaupt maßgebend ist, ist kein Argument aus dem Interesse der Rechtsanwälte oder aus der Arbeitsbelastung der Gerichte, sondern ein Interesse der Rechtspflege selber, also ein öffentlich-rechtliches Interesse. Dieses öffentlich-rechtliche Interesse ist beim Strafrecht noch unvergleichlich größer als beim Zivilrecht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.02.1959 () [PBT/W03/00061]
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konsequent durchgeführt wird. (Zuruf von der SPD: Bravo!) Dann haben die Vertreter, die dieser Sache zugestimmt haben, auch für das geradezustehen, was sie zur Folge hat. Denn daß man ein Prinzip einführt, nur um ein Prinzip zu haben, ein Prinzip, das man dann auf dem Umweg über die Bildung von Anwaltsgemeinschaften doch umgehen kann, dafür können wir doch nicht da sein. Ich möchte also ausdrücklich sagen: Die Lösung der Singularzulassung bedeutet, ein Prinzip, das bisher für einen verhältnismäßig kleinen Teil der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.02.1959 () [PBT/W03/00061]
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um ein Prinzip zu haben, ein Prinzip, das man dann auf dem Umweg über die Bildung von Anwaltsgemeinschaften doch umgehen kann, dafür können wir doch nicht da sein. Ich möchte also ausdrücklich sagen: Die Lösung der Singularzulassung bedeutet, ein Prinzip, das bisher für einen verhältnismäßig kleinen Teil der Anwaltschaft galt, historisch ist und sich vielleicht dort auch bewährt hat, auf den Großteil der Anwaltschaft in der ganzen Bundesrepublik auszudehnen, ohne daß dafür ein zwingender Grund besteht und ohne daß die Verfechter
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.02.1959 () [PBT/W03/00061]
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dem Straßenlärm. Darüber hinaus wird gegenwärtig geprüft, ob nach dem Vorbild der Schweiz in der Straßenverkehrs-Ordnung bestimmte Handlungen, die in der Regel unnötigen Lärm verursachen, z. B. das zu starke Gasgeben im Leerlauf, das rasante Beschleunigen beim Anfahren oder Überholen, das zu schnelle Fahren in niedrigen Gängen und das Herunterschalten in einen niedrigeren Gang aus zu hoher Geschwindigkeit, ausdrücklich verboten werden sollen. Die Herstellerfirmen von Kraftfahrzeugen sind durch die Festsetzung von Höchstlautstärken nach den Richtlinien des Bundesministers für Verkehr für die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.04.1959 () [PBT/W03/00068]
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bin ich überzeugt, daß sich die Bemühungen der Stadt München in der von mir skizzierten Richtung lohnen würden. Ich kann es nicht verantworten, für städtebauliche und wohnungspolitische Fehlentwicklungen Bundesgelder zur Verfügung zu stellen. Ob ein großzügiges Projekt der Stadt München, das auch der Befürwortung des Landes bedarf, eine Förderung von seiten des Bundes erfahren kann, kann erst nach Vorliegen der Pläne entschieden werden. Abgesehen von Informationen aus der Tagespresse habe ich noch keine nähere Kenntnis von den Absichten der Stadt München
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.04.1959 () [PBT/W03/00068]
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wir eingewandt, es bestehe keine totale Versicherungspflicht. Wir haben doch auch eine freiwillige Weiterversicherung und wir könnten uns auch auf den Standpunkt stellen, daß das Handwerk sich freiwillig weiter versichere, nur mit erschwerten Bedingungen. Darauf haben uns die Rentenanstalten geantwortet, das gehe nicht, die Lasten würden zu hoch. Danach haben wir die Pläne durchgerechnet und sind bei diesen Rechnungen auf 15 bzw. 18 Pflichtjahre gekommen. Aus diesen Diskussionen also ist der Vorschlag, den wir erarbeitet haben, entstanden. Die Textierung ist natürlich
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.04.1959 () [PBT/W03/00068]
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werden sollten. Das stand auch schon im früheren Entwurf. Wir haben das beibehalten. In den Übergangsbestimmungen ist vorgesehen, daß diejenigen Handwerker, die bei Inkrafttreten des Gesetzes ihrer Versicherungspflicht durch Abschluß einer Lebensversicherung Genüge geleistet haben, ebenfalls befreit sind. Das Sondervermögen, das wir vor der Rentenreform eingerichtet haben, muß aufgehoben werden. Es ist wohl überflüssig, jetzt noch in eine weitere Polemik einzutreten; denn beide Anträge sind so nahe verwandt, daß es nicht schwer sein dürfte, in den Ausschüssen, die auch Herr Bucher
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.04.1959 () [PBT/W03/00068]
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außerordentlich bedenklich; denn schließlich ist die Regierung dazu da, für Ordnung im Staate zusorgen, ganz besonders auf sozialpolitischem Gebiet. Sie dürften wissen, in welche Lage die Handwerker gekommen wären, wenn dieser Auslauftermin, der 31. März 1959, nicht durch ein Gesetz, das wir hier vor 14 Tagein in drei Lesungen verabschiedet haben, verlängert wurde bis zur Neuregelung der Handwerker-Altersversorgung. Die Ankündigungen und die Bemühungen der Versicherungsanstalten zeigten ja schon deutlich genug, in welche Lage Sie die einzelnen Handwerker gebracht hätten. Die zuständigen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.04.1959 () [PBT/W03/00068]
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hier treffen wollen, wollen auch wir beseitigen; aber ich zweifle, ob wir das mit diesem Gesetz, mit dieser Formulierung fertigbringen. Vizepräsident Dr. Schmid: Das Wort hat der Abgeordnete Bucher. Dr. Bucher (FDP) : Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Anliegen, das die CDU/CSU-Fraktion mit diesem Gesetzentwurf verfolgt, teilen wir; aber gegen den Entwurf im einzelnen haben wir auch gewisse Bedenken. Es ist richtig, daß der Belegschafts- und Behördenhandel eine durchaus unerwünschte Erscheinung ist. Der Kollege Wieninger hat das sehr überzeugend
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.04.1959 () [PBT/W03/00068]
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sollen. Diese besseren Bedingungen könnten u. a. daraus folgen, daß der Verkauf vielleicht nicht steuerlich erfaßt werden kann, außerdem aber auch daraus, daß in der Arbeitszeit verkauft wird, die von einem anderen bezahlt wird. Aber ich erinnere an das Schwarzarbeitsgesetz, das wir hier gemacht haben. Es hat sich herausgestellt, daß es nicht möglich war, mit einem Gesetz dem Anliegen nachzukommen, daß nämlich keiner den Staat betrügt, indem er ein Arbeitsentgelt bezieht, für das er keine Steuer zahlt. Wir sollten uns vor
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.04.1959 () [PBT/W03/00068]
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bezahlt wird. Aber ich erinnere an das Schwarzarbeitsgesetz, das wir hier gemacht haben. Es hat sich herausgestellt, daß es nicht möglich war, mit einem Gesetz dem Anliegen nachzukommen, daß nämlich keiner den Staat betrügt, indem er ein Arbeitsentgelt bezieht, für das er keine Steuer zahlt. Wir sollten uns vor der Gefahr hüten, hier wieder ein Gesetz zu machen, das nur Augenwischerei darstellt. Das alles ist keine Kritik am Grundsätzlichen, sondern nur eine Anregung, uns die Dinge bei der endgültigen Formulierung genau
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.04.1959 () [PBT/W03/00068]
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es nicht möglich war, mit einem Gesetz dem Anliegen nachzukommen, daß nämlich keiner den Staat betrügt, indem er ein Arbeitsentgelt bezieht, für das er keine Steuer zahlt. Wir sollten uns vor der Gefahr hüten, hier wieder ein Gesetz zu machen, das nur Augenwischerei darstellt. Das alles ist keine Kritik am Grundsätzlichen, sondern nur eine Anregung, uns die Dinge bei der endgültigen Formulierung genau zu überlegen. Das Problem liegt, wenn ich es nochmals sagen darf, darin, daß der Betriebs- und Behördenhandel Vorteile
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.04.1959 () [PBT/W03/00068]
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den Ausschuß für Wirtschaft zu überweisen. — Das Wort hierzu hat der Abgeordnete Lange. Lange (Essen) (SPD) : Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Debatte um diesen Gesetzentwurf hat im Grunde gezeigt, daß es sich um ein bedeutsames wirtschaftspolitisches Problem handelt, das eigentlich vom Wirtschaftsausschuß federführend behandelt werden müßte. Die Antragsteller sollten sich überlegen, ob sie nicht diesem Gedanken folgen könnten; denn wenn man den Mittelstandsausschuß als federführenden Ausschuß vorsieht, erweckt man den Eindruck, als ob nur eine bestimmte Gruppe innerhalb unserer
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.04.1959 () [PBT/W03/00068]
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zuletzt auch vom Bundeskanzler, darauf hingewiesen haben, daß man zuerst einmal eine Periode des wirtschaftlichen Aufbaus brauche. Dabei habe man die kleineren und mittleren Selbständigen nicht in entsprechender Weise berücksichtigen können, aber man wolle die nächsten vier Jahre dazu nutzen, das in den vorausgegangenen acht Jahren, also den ersten beiden Legislaturperioden, Versäumte nachzuholen. Nun, wie sieht das aus? Darüber wird man sich auch noch unterhalten müssen. Es hat sich ja auch nicht von ungefähr ergeben, daß der Antrag auf Drucksache 702
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.04.1959 () [PBT/W03/00068]
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Die Bundesregierung ist 1957 in der Aussprache aufgefordert worden, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen, die bis jetzt nicht ergriffen worden sind. Bevor ich zu diesen kritischen Bemerkungen komme, noch ein anderes! Es ist gut, daß die Bundesregierung ihr Wort eingelöst hat, das sie am 3. Juli 1958 unabhängig davon gegeben hat, ob man zu diesem Bericht kritische Bemerkungen zu machen hat oder nicht. Für weniger gut und nützlich halte ich es allerdings, wenn seitens des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung die Drucksache
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.04.1959 () [PBT/W03/00068]