1,477,602 matches
-
Fragen angeschnitten worden, die in Kreisen der Beamtenschaft und insbesondere in der Beamtenfachpresse in den letzten Monaten lebhaft diskutiert worden sind. Es ist gut, daß man sich an dieser Stelle einmal mit diesen Fragen auseinandersetzen kann. Ich habe keine Scheu, das im Namen meiner Fraktion zu tun. Die CDU/CSU hat das Berufsbeamtentum schon in einem Zeitpunkt bejaht, als es manchem noch gefährlich erschien, das zu tun. Das darf ich hier einmal in aller Öffentlichkeit feststellen. (Beifall bei der CDU/CSU
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 21.01.1959 () [PBT/W03/00055]
-
Bericht stellt für den Stand von 1957 fest, daß zur Zeit — also für 1957 gemeint — noch keine akute Gefahr für die Bevölkerung besteht. Man muß diese Worte wägen; sie stammen ja aus einem wissenschaftlichen Bericht, wo im allgemeinen jedes Wort, das da steht, genau abgewogen ist. Das heißt: noch keine akute Gefahr für 1957. Unterdessen sind die Atomwaffenversuche mit verstärkter Heftigkeit und Häufigkeit weitergegangen. Leider sagt der Bericht nur, daß keine Körperschädigungsgefahr — zur Zeit wenigstens nicht in erheblichem Ausmaß — für die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 21.01.1959 () [PBT/W03/00055]
-
kommen als Ursache noch die Atomwaffenversuche hinzu. Dringend notwendig ist die Ausbildung von Strahlenbiologen und Strahlenärzten, also von Fachleuten, welche die auf uns zukommenden Gefahren der Verseuchung infolge der Verwendung strahlender Stoffe als Sachverständige beurteilen können. Denn das ganze Überwachungssystem, das im Atomgesetz gefordert wird, steht auf dem Papier und kann nicht Wirklichkeit werden, solange nicht die Sachverständigen ausgebildet worden sind, die auch wirklich überwachen können. Die bei den Ländern vorhandenen Gewerbeaufsichtsstellen sind dazu jedenfalls nicht imstande, weder hinsichtlich ihrer Ausstattung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 21.01.1959 () [PBT/W03/00055]
-
die Ermächtigung hierfür durch das Atomgesetz. Wissenschaft, Industrie und Medizin verwenden radioaktive Isotope in einem solchen Ausmaß, daß Vorschriften über den Schutz der Arbeitnehmer, unbeteiligter Dritter und der Allgemeinheit nicht länger entbehrt werden können. Auch die Schutzvorschriften des Atomgesetzes selbst, das vor allem den Schutz der Beschäftigten, Dritter und der Allgemeinheit vor den Gefahren, die von Reaktoren ausgehen können, sicherzustellen hat, sind äußerst dringlich. Diese Schutzvorschriften sind das überragende Ziel des vorliegenden Atomgesetzentwurfs. Ich werde Gelegenheit haben, in der Stellungnahme der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 21.01.1959 () [PBT/W03/00055]
-
vertreten wurde, der Staat solle ein stärkeres Recht zur Führung und Planung auf diesem Gebiet erhalten. Damit werden, was ich nicht zu betonen brauche, grundsätzliche wirtschaftspolitische Fragen angesprochen. Das von der Bundesregierung in Einklang mit der deutschen Atomkommission vertretene Entwicklungsprogramm, das unter dem Namen „500-Megawatt-Programm" bekannt ist, ist kein Energieversorgungs programm, und diese Lösung wird, wenn sie in einigen Jahren einmal erreicht wird, weder die deutsche Energiewirtschaft in Unordnung bringen noch lebenswichtige Interessen des Kohlebergbaus berühren. An dieser Stelle ist es
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 21.01.1959 () [PBT/W03/00055]
-
betrieblichen Erfahrungen zu sammeln. Dabei würde unsere Unterlegenheit gegenüber dem Ausland nicht nur die deutsche Atomwirtschaft betreffen; sie müßte sich vielmehr auch auf alle Industriezweige auswirken, auf die die Atomtechnik ausstrahlt, und damit auf die gesamte deutsche Exportwirtschaft. Ein Land, das nicht in der Lage ist, dem neuesten Entwicklungsstand entsprechende Reaktoren, Reaktorausrüstungen, Brennelemente usw. zu liefern, verliert auch in anderen Branchen an Goodwill und gilt nicht mehr als modernes Industrieland. Das ist eine der Erkenntnisse der zweiten Genfer Atomkonferenz von 1958
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 21.01.1959 () [PBT/W03/00055]
-
000 Kilowatt elektrischer Leistung. Was vom Bund aus getan werden kann, diese Projekte finanziell zu fördern, wird im Rahmen der Haushaltsmöglichkeiten geschehen müssen. Diese finanzielle Förderung allein ist aber nicht genug. Die Atomindustrie braucht zur Verwirklichung dieser Vorhaben ein Atomgesetz, das ihre Haftung überschaubar und damit kalkulierbar macht. Damit darf ich wieder zum Atomgesetzentwurf selbst zurückkommen. Nach der gegenwärtigen Rechtslage haftet der Reaktorunternehmer und haften die Zulieferer für Reaktoren zwar nur bei Verschulden. Auch hat man inzwischen allgemein erkannt, daß Atomanlagen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 21.01.1959 () [PBT/W03/00055]
-
lähmend und abschreckend wirkt, liegt auf der Hand. Deshalb muß hier sehr schnell etwas geschehen. Das ist nicht nur bei uns, sondern in der ganzen Welt anerkannt. Die Vereinigten Staaten von Amerika haben dieses Problem bereits durch ein Gesetz gelöst, das auch als Vorbild für eine Regelung bei uns dienen kann und gedient hat. Wenn wir eine Atomindustrie wollen, so müssen wir sie ebenso wie in den Vereinigten Staaten vor ihrem Haftungsrisiko schützen, soweit dieses Risiko heute noch nicht versicherbar ist
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 21.01.1959 () [PBT/W03/00055]
-
bemüht, durch die Einbringung unseres Gesetzentwurfes im Plenum zu erreichen, daß nach dessen erster Lesung die Beratung der Sache im Atomausschuß stattfände, weil es ja eilig war. Wie war die Praxis? Man sagte uns, als wir hier die Tagesordnung besprachen, das gehe nicht, man müsse warten, bis die Regierung mit ihrem Entwurf komme. Meine Damen und Herren, wenn wir hier in diesem Hohen Hause so weitermachen, daß wir Initiativgesetzentwürfe aus dem Hause so lange zurückstellen, bis die Regierung gesprochen hat, dann
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 21.01.1959 () [PBT/W03/00055]
-
Der § 32 im VIII. Abschnitt regelt die Ermächtigungen, die zum Erlaß der verschiedenen Verordnungen — Strahlenschutzverordnungen usw. — notwendig sind. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich jetzt noch etwas über den Regierungsentwurf sagen, und ich bitte um Genehmigung des Herrn Präsidenten, das hier anfügen zu dürfen. Positiv in dem nun von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf sind, das darf ich nochmals betonen, die neuen Haftungsbestimmungen, die im Gegensatz zu der Auffassung stehen, die früher herrschte. Positiv beurteilen wir auch, daß der Entwurf nicht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 21.01.1959 () [PBT/W03/00055]
-
von Ihnen gewünscht, daß die Einzelheiten, die vielleicht etwas ermüdend sind, erst in den Ausschußberatungen vorgetragen werden. Ich werde jedenfalls beginnen. Zu I Ziffer 1 des Antrags! Der Sonderausschuß „Radioaktivität" konstituierte sich am 1. Oktober 1956. Zur Finanzierung seines Sekretariats, das ihn bei der Erstattung von Berichten über die radiologische Lage in der Bundesrepublik unterstützen soll, wurde für ihn auf seinen Antrag hin in den Haushaltsjahren 1956 und 1957 ein Betrag von insgesamt 205 000 DM aus den Mitteln des Bundesatomministeriums
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 21.01.1959 () [PBT/W03/00055]
-
Bundestag als Morgengabe auf den Tisch des Hauses zu legen. Die Beamten haben sich hier in ihrer Prognose geirrt, obwohl sie sonst anscheinend über ziemliche hellseherische Fähigkeiten verfügen. Denn dieser Tage konnte man im Regierungsbulletin lesen, daß in einem Handbuch, das von maßgeblichen Beamten des Bundesatomministeriums verfaßt wurde, nicht nur die gegenwärtigen, sondern auch die künftigen gesetzlichen Atombestimmungen klar und deutlich dargelegt seien. (Hört! Hört! bei der SPD.) Ich hoffe trotzdem, daß unsere Kollegen von der CDU den Willen haben, das
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 21.01.1959 () [PBT/W03/00055]
-
September vergangenen Jahres in Genf waren. Ich weiß nicht mehr, wer gesagt hat, die Bundesrepublik habe jetzt gerade den Stand Indiens erreicht. Ich glaube. ohne daß wir dem indischen Volk zu nahe treten, muß man doch sagen, daß ein Land, das über derartige wissenschaftliche, technische und industrielle Voraussetzungen verfügt wie die Bundesrepublik, heute, wenn man von Anfang an einen klaren Plan und einen Willen gehabt hätte, weiter sein müßte. Diesen Vorwurf können wir leider der Regierung und der sie tragenden Mehrheit
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 21.01.1959 () [PBT/W03/00055]
-
1957 für die friedliche Atomforschung und -entwicklung noch nicht einmal 10 % von dem ausgegeben, was England in einem Jahr dafür aufwendet. Wir können nur fragen: Wann gedenkt denn die Bundesregierung endlich einmal ein klares Programm mit einer gesicherten Finanzierung vorzulegen, das den Vergleich mit Großbritannien oder mit Frankreich aushält? (Zustimmung bei der SPD.) Diese Frage müssen wir stellen. Wir hoffen, daß wir darauf sehr bald eine Antwort bekommen. Denn die besten Ideen unserer Forscher haben ja keinen Sinn, wenn sie nicht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 21.01.1959 () [PBT/W03/00055]
-
Mittel haben, sie zu realisieren. Hinzu kommt, daß dann, wenn die Ideen da sind, von irgendwelchen Interessenten auch noch quergeschossen wird. Es gibt da ein interessantes Projekt eines jungen Forschers, das, was die Wettbewerbsfähigkeit der Atomenergie angeht, sehr erfolgversprechend ist, das auch als Konkurrenzprojekt auf dem Weltmarkt erfolgversprechend ist, weil es sich um mögliche kleine Kraftwerkseinheiten handelt. Dieses Projekt konnte mindestens sechs Monate lang nicht in Angriff genommen werden, weil die finanzielle Grundlage nicht gesichert war. Nun, wenn wir den Atomgesetzentwurf
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 21.01.1959 () [PBT/W03/00055]
-
nach etwas eigentümlichen Gesichtspunkten zusammengewürfeltes Gremium. Nun zu dem Entwurf der Bundesregierung. Was die Überwachungsvorschriften betrifft, sind wir auch weiterhin der Meinung, daß das Konzessionsverfahren in dem Sinne, daß die Atomenergie unter Staatsvorbehalt steht, besser ist als das gewerberechtliche Genehmigungsverfahren, das die Bundesregierung vorschlägt. Auch die Lektüre der Debatte im Bundesrat hat mich von dieser Auffassung nicht abbringen können. Wir glauben, daß die Gefährlichkeit der Materie, um die es hier geht, ein solches Konzessionsverfahren erfordert, da es unserer Pflicht, der Bevölkerung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 21.01.1959 () [PBT/W03/00055]
-
Höchstdosen so weit zurückgehen mußte, ist ein Beweis dafür, erstens wie schwach unsere Ergebnisse noch fundiert sind und zweitens wie wenig fundiert auch frühere Ergebnisse schon damals waren. Ich möchte doch noch einen weiteren Gedanken anführen. Bei dem einschlägigen Gesetz, das die Bundesregierung nun vorlegen wird, sollte man besonderes Augenmerk auf die Verhütung von genetischen Schäden richten. Insbesondere sollte man auch die Vorschriften sehr eingehend prüfen, die für die Beschäftigung von weiblichen Kräften und auch von männlichen Kräften im zeugungsfähigen Alter
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 21.01.1959 () [PBT/W03/00055]
-
im Plenum vorzulegen. Man könnte nun jetzt schon auf die Einzelheiten eingehen; das würde ,aber weit über den Rahmen einer ersten Lesung hinausgehen. Einige Punkte sind übrigens schon von meinen Herren Vorrednern erwähnt worden. Ich möchte mich auf ein Spezialgebiet, das hier schon vielfach gestreift worden ist. beschränken, nämlich auf die Haftungsvorschriften. In den Haftungsvorschriften hat die Bundesregierung Änderungen gegenüber der Fassung des Gesetzentwurfs, wie er in der letzten Legislaturperiode in die zweite und dritte Lesung in das Plenum gebracht worden
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 21.01.1959 () [PBT/W03/00055]
-
deshalb, weil Luftverkehrsschäden im allgemeinen Totalschäden sind, bei denen man meist gar nicht feststellen kann, worauf das Schadensereignis zurückzuführen ist. Um allen Schwierigkeiten aus dem Wege zu gehen, hat man von vornherein auch die höhere Gewalt eingeschlossen. In dem Wasserhaushaltsgesetz, das wir erst in der vergangenen Legislaturperiode beschlossen haben, haben wir gleichfalls eine Erfolgshaftung, also Gefährdungshaftung mit Einschluß der höheren Gewalt, und zwar — etwas sehr Eigenartiges — ohne Begrenzung der Summe. Im Atomgesetz haben wir nun zweierlei: für Reaktoren eine Erfolgshaftung, bei
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 21.01.1959 () [PBT/W03/00055]
-
Dezember 1965 genehmigt sind. Was ist aber dann? Man kann dann nicht zweierlei Reaktoranlagen haben, solche, bei denen die Haftpflicht aus höherer Gewalt eingeschlossen ist, und solche, bei denen sie nicht eingeschlossen ist. Ich darf neben dem Beispiel der Schweiz, das ich schon erwähnt habe, auch den Entwurf der OEEC für die Bestimmungen über die Haftpflicht von Reaktoren erwähnen. Auch bei dem Musterentwurf der OEEC ist die Haftpflicht aus höherer Gewalt bei den Reaktoren nicht eingeschlossen. Da wir doch bestrebt sein
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 21.01.1959 () [PBT/W03/00055]
-
trifft aber zu, daß diese Spitzengruppe vorwiegend von den Ländern gebildet wurde, die auch atomare Waffen produzieren. Man kann vielleicht gelegentlich ,einmal über die Zusammenhänge nachdenken! Weiterhin trifft zu, daß in der gesamten Welt noch kein Atomkraftwerk in Betrieb ist, das im Verhältnis zur jeweiligen Versorgungswirtschaft von Bedeutung wäre. Ferner steht fest, daß es eine Reihe von Atomkraftsystemen gibt, die man heute schon schlicht und einfach zum Schrott rechnen kann. Auch gibt es eine Reihe von Systemen, so daß es außerordentlich
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 21.01.1959 () [PBT/W03/00055]
-
Reihe von Atomkraftsystemen gibt, die man heute schon schlicht und einfach zum Schrott rechnen kann. Auch gibt es eine Reihe von Systemen, so daß es außerordentlich schwer ist, mit einem gewissen Grad von Verantwortlichkeit das geeignetste System zu bestimmen, in das man 300, 400 oder 500 Millionen DM investiert. All das soll keine Erklärung dafür sein, daß nichts geschieht. Ich möchte nur auf die Schwierigkeit der Situation hinweisen. Wir haben uns im Europaparlament über den Vertrag von Euratom mit den Vereinigten
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 21.01.1959 () [PBT/W03/00055]
-
Ende April klar erkannt worden war, unser Antrag am 4. Juli dann doch abgelehnt worden ist. Verschiedene Länder — darauf hat der Herr Bundeswohnungsbauminister mit Recht hingewiesen — haben dann helfend eingegriffen; so Hamburg und Baden-Württemberg auf Grund eines SPD-Antrags und Berlin, das eine Sonderaktion durchführte. Auch einige Städte, wie Frankfurt, Wiesbaden und Offenbach, beteiligten sich. Im übrigen hat uns gewundert, daß in den Erklärungen der Bundesregierung die Größe und die Bedeutung dieses Problems nicht klar herausgestellt worden sind. Ich habe schon am
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.11.1958 () [PBT/W03/00048]
-
Wohnungsbaugesetz, wenn sie ihre Ranggrenzen genau einhält, in aller Regel nie erreichen, ein Familienheim im ersten Rang zu bekommen. Denn die junge Familie stellt keine Ersatzwohnung zur Verfügung. Die junge Familie hat in der Regel ein Einkommen — wenn zwei verdienen —, das über der Mindestgrenze des Einkommens für Bevölkerungskreise mit geringem Einkommen liegt. Die jungen Familien gehören in der Regel auch nicht zu den „Gleichgestellten", die man da berücksichtigen kann. Es bleibt also höchstens übrig, daß die jungen Familien in die zweite
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.11.1958 () [PBT/W03/00048]
-
wir auf den SPD-Antrag zurückgreifen und dürfen nicht jedes Jahr die Förderung des Wohnungsbaus um 70 Millionen DM kürzen, sondern müssen diesen Betrag künftig wieder zur Verfügung stellen. (Beifall bei der SPD.) Herr Minister, Sie können mir nicht einwenden: Ja, das braucht man gar nicht bei der Kapitalsubvention. Wir wollen die 70 Millionen DM gar nicht unbedingt für Kapitalsubventionen eingesetzt haben. Sie können sie sehr wohl anders einsetzen, etwa in der Form einer gemischten Subvention mit Zins- oder Aufwendungszuschüssen und teilweiser
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.11.1958 () [PBT/W03/00048]