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Abg. Dr. Vogel: Sehr richtig!) Die einzelnen Vorgänge sind vielleicht noch nicht ausreichend bekannt, und wir wissen nicht, ob die österreichische Regierung, der an freundschaftlichen Beziehungen, wie sie sagt, zur Bundesrepublik durchaus liegt, ihrerseits das Maß an Widerstand aufgebracht hat, das wir in diesem Falle glauben erwarten zu können. Darüber wird vielleicht noch einmal besonders zu sprechen sein. Wenn wir uns nun aber vor Augen führen, was auf dem Gebiete der Investierung draußen geleistet werden kann, so ist zu berücksichtigen, daß
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.06.1955 () [PBT/W02/00086]
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Beifall bei der CDU/CSU.) Vizepräsident Dr. Jaeger: Das Wort hat der Abgeordnete Schoettle. Schoettle (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da die Vereinbarung über den Aufruf der einzelnen Pläne nicht ganz programmgemäß eingehalten worden ist — durch ein Mißverständnis, das aufzuklären vielleicht nicht wichtig genug ist —, möchte ich, damit nicht der Eindruck entsteht, daß die sozialdemokratische Opposition zum Einzelplan 05 Auswärtiges Amt nicht die Absicht habe, etwas zu sagen, folgende Bemerkung machen. Wir haben darum gebeten, daß die Position Gehalt
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es in Zukunft noch eine erhöhte Bedeutung gewinnt. Aber ich glaube, es wäre richtig, wenn in wichtigen Plätzen die deutschen Botschafter in einem eigenen Hause wohnten und amtierten, so daß auch in Zeiten der Unruhe das Asylrecht verwirklicht werden könnte, das trotz aller Variationen, die es erlebt hat, heute immer noch einen anerkannten Bestandteil des Völkerrechts darstellt. Lassen Sie mich weiter noch etwas zu den Kulturausgaben sagen, die ich vorhin bereits angesprochen habe. Wir haben in diesem Haushalt eine sehr erhebliche
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303, bis zu dem Stand bringen sollten, der unserer Kulturgeltung heute in der Welt entspricht, zu einem Stand, der auch früher einmal im Auswärtigen Amt bei den entsprechenden Titeln vorhanden war. Nun einige Wünsche an das Amt selbst. Dieses Amt, das ja als spätestes unter allen Ministerien in Erscheinung getreten ist — Sie sehen, daß in Gestalt unseres verehrten neuen Herrn Außenministers dieses Amt als letztes auch einen eigenen Minister erhalten hat, dem wir zu seinem Amtsantritt von Herzen alles Glück wünschen
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baldigst eine klare Regelung zwischen den Ressorts erfolgt und daß notfalls auch der Herr Bundeskanzler selbst als der für die Führung der Politik des Kabinetts Verantwortliche hier ein Machtwort spricht. Lassen Sie mich noch ein Wort zu einem Problem sagen, das aus den Reihen meiner Freunde wiederholt angesprochen worden ist, nämlich zu der angeblich bestehenden Absicht des Auswärtigen Amts, in der Zukunft keine Spezialisten mehr einzustellen, sondern den Nachwuchs nur noch aus den eigenen Reihen zu stellen, d. h. im wesentlichen
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der interessierten Mitglieder dieses Hohen Hauses und darüber hinaus einer interessierten Öffentlichkeit gelangt, als das bis jetzt der Fall war. Ich verspreche mir aus einem solchen gesteigerten Kontakt ein weitaus besseres Verhältnis zum Amt und eine weitere Steigerung seines Ansehens, das wir ihm durchaus wünschen und mit dem wir es in der Zukunft ausgestattet sehen möchten. Nun noch ein letztes Wort zu dem Antrag, den Frau Dr. Hubert für die SPD hier begründet hat. Auch wir wären der Ansicht, daß der
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Zweck der Finanzierung solcher Vorhaben gegründet worden ist. Diese 15 Millionen DM dienen ausgesprochen der Finanzierung derartiger Objekte in Deutschland und außerhalb Deutschlands. Wir glauben, daß mit diesem doch immerhin beachtlichen Betrag von 15 Millionen DM das Manko ausgeglichen erscheint, das Sie mit Recht hervorgehoben haben. Ich glaube, wir sollten aus diesem Grunde nicht zu einer Erhöhung dieses Titels schreiten, sondern vielleicht erst einmal die Entwicklung dieses Instituts abwarten, ehe wir uns entschließen, nachher Ihrem Antrag zu folgen. Ich möchte also
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und über den Haushalt des Bundesministeriums der Justiz gestattet es aber nicht,. die Ausdehnung so vorzunehmen, wie es die rechtspolitische Entwicklung in der Bundesrepublik erforderte. Meine Fraktion wird deswegen in der nächsten Zeit bei der Beratung einzelner Gesetze Gelegenheit nehmen, das zu sagen, was sie für erforderlich hält. Ich will heute nur auf einige Gesichtspunkte hinweisen. Die Bedeutung der rechtsprechenden Gewalt in der Bundesrepublik ist durch die Stellung, die sie nach unserem Grundgesetz erhalten hat, genügend unterstrichen. Es ist bei jeder
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her diesen Staat, den wir aus der Not der Zeit mit aufbauen helfen wollen, zu gefährden. Wir haben Ihnen oft gesagt, daß auch auf dem Gebiete der Gesetzgebung in rechtspolitischer Hinsieht manches zu kritisieren ist, und wir haben uns erlaubt, das auch in diesem Hause zu sagen. Wir sind auch in den verschiedenen Ausschüssen auf die Dinge zu sprechen gekommen, die uns nicht gefallen. Ich darf in diesem Zusammenhang Ihr Augenmerk auf einen Umstand richten, den meine Freunde und ich für
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und überflüssiger Weise aus idem Osten zu uns in die Bundesrepublik hereinkommt, geeignet ist, von uns so hingenommen zu werden, wie es von drüben beabsichtigt wird. Wir sind auch der Auffassung, daß in manchen dieser Schriften und in vielem Material, das in die Bundesrepublik hereingeschleust wird, die Tatbestände von strafbaren Handlungen erfüllt sind. Aber es geht schlechterdings nicht an, daß man sich auf den Standpunkt stellt, jede Postsendung begründe prima facie den Verdacht einer strafbaren Handlung. Ich glaube, daß man hier
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Sitzung des Rechtsausschusses ist über die Fragen der Änderung, der Umorganisation des Bundesverfassungsgerichts gesprochen worden, und zwar — wie auch sonst — mit aller notwendigen Klarheit und Deutlichkeit, ohne daß sich .auch nur ein einziger der Beteiligten und der Interessierten gescheut hätte, das zu sagen, was er für richtig hielt. Auch der Herr Bundesminister der Justiz hat das gesagt, was er für richtig hielt; denn ich nehme nicht an, daß er etwas sagt, was er nicht für richtig hält. Er hat ausgeführt, „das
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Vertreter der fünf Fraktionen des Bundestages zu einer Besprechung dieser Angelegenheit in kleinem Rahmen zu bitten, bevor die Sache dann ans Kabinett und an den Bundestag gebracht werde." Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, demgegenüber das Verfahren zu betrachten, das die Bundesregierung geglaubt hat einschlagen zu müssen. Nämlich am 3. Juni 1955 ist dem Bundesrat von dem Herrn Bundeskanzler ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht mit Begründung und idem Hinweis, daß federführend der Bundesminister der Justiz sei
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haben, da sie nur von der einfachen Mehrheit gewählt worden sind, und sich demgemäß doch nicht in demselben Zustand der richterlichen Unabhängigkeit und Freiheit befinden können. Meine Damen und Herren, das ist das Ende der Verfassungsgerichtsbarkeit! Das wäre das Ende, das schon sehr, sehr schnell nach dem Beginn der Verfassungsgerichtsbarkeit bei uns in Deutschland kommen würde, wenn wir den Weg des uns vorgeschlagenen Änderungsgesetzes gingen. Alle Ereignisse, die mit der Richterwahl in Zusammenhang stehen, haben nicht den Beweis erbracht, daß die
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mir nun als Mitglied des Hohen Hauses erlaubt, eine Erhöhung des von mir genannten Titels vorzuschlagen, und möchte Sie bitten, aus den von mir angeführten Gründen und auch in Anbetracht (der Tatsache, daß das Hohe Haus selbst es gewesen ist, das durch die Einsetzung des Untersuchungsausschusses diese Arbeiten als förderungswürdig und ihren möglichst baldigen Abschluß als höchst erwünscht bezeichnet hat, dieser Änderung des Ansatzes von 40- auf 80 000 Mark bei dem genannten Titel zuzustimmen. Vizepräsident Dr. Schneider: Das Wort hat
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wenn man zumindest den Versuch macht, sich in personalpolitischen Dingen nicht nur mit seinen eigenen, selbstverständlich qualifizierten Freunden zu unterhalten, sondern auch mit den in diesem oder jenem Falle vielleicht ebenfalls die notwendige Qualifizierung aufweisenden Angehörigen der Opposition. Herr Minister, das würde manche Schwierigkeiten ausschließen, über die wir uns dann im Bundestag auseinandersetzen müssen, insbesondere dann, wenn Sie leider nicht immer in der Lage sind, richtig zu verstehen. Dieses richtige Verstehen betrifft doch auch die große und die kleine Lösung. Haben
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CDU/CSU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ihnen vorliegende Änderungsantrag Umdruck 392 *) soll bezwecken, daß der Neubau des Patentamts in München in einfacherer Form gestaltet wird. In den Bemerkungen im Haushaltsplan sehen Sie, daß ein Bauvorhaben vorgesehen ist, das einen Kostenaufwand in Höhe von 22 350 000 DM erfordert. Dazu ist folgendes zu sagen. Das Patentamt ist im Deutschen Museum in München untergebracht. Die Bayerische Staatsregierung hat einen Erweiterungsbau durchführen lassen, der aber den Ansprüchen nicht genügt, und die
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Kosten für diesen neuen Bau aufgebracht haben wird. Herr Kollege Brese , ich möchte nur eines wünschen: daß Sie sich doch selber einmal an Ort und Stelle von der Tätigkeit dieser Prüfer, dieser Mitglieder des Patentamts überzeugen, von dem ungeheuren Material, das dort aufbewahrt ist und das den einzelnen Prüfern zur Verfügung stehen muß. Es würde mich noch mehr freuen, wenn Sie vielleicht einmal Gelegenheit hätten, Herr Kollege Brese, persönlich etwas anzumelden, um sich davon zu überzeugen, daß Sie dort nicht als
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unerläßliche Aufgabe der Bundesregierung herausgestellt hatte, während sich wie ein roter Faden durch alle Diskussionen über EVG bis zu den Beratungen der Pariser Verträge immer wieder die Forderung zog: „Denkt bei allen Anstrengungen um einen Wehrbeitrag auch an das Risiko, das im Konfliktsfall unserer Zivilbevölkerung erwächst!", ist es erst in iden letzten Monaten gelungen, den Kreis der Interessierten sowohl bei der Bundesregierung als auch in diesem Hohen Hause nicht unbeträchtlich zu erweitern. Als ich bei den Haushaltsberatungen des vergangenen Jahres einen
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er damals ausführte, nach der Rückkehr einer nach den USA entsandten Studienkommission auf Grund des neuesten Standes der Forschung ausgearbeitet und dem Kabinett zur Beschlußfassung vorgelegt werden sollte. Dem auf drei Jahre berechneten Programm sollte dann rasch ein Luftschutzgesetz folgen, das erst die rechtliche Voraussetzung für seine Durchführung schaffen würde. Inzwischen ist wieder ein Jahr vergangen, ohne daß der uns vorliegende Haushalt einen Niederschlag dieser Absichten erkennen läßt. Es ist uns zwar nicht unbekannt geblieben, daß der verantwortliche Ressortminister Anstrengungen gemacht
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sicher sein, daß sie gegen eine in der näheren Umgebung niedergegangene Bombe Schutz gewähren. Wenn man erstens ein ausgezeichnetes Warnnetz hat, zweitens die hier vorgeschlagenen Evakuierungsmaßnahmen trifft und drittens auch noch für kleine Schutzbauten sorgt, dann soll — nach einem Beispiel, das sowohl in der Bundesluftschutzschule als auch in der Literatur genannt wird — es möglich sein, in einer Stadt von 1 Million Einwohnern, die bei Niedergehen einer Wasserstoffbombe im Stadtkern ohne irgendeine Schutz- und Warnmaßnahme etwa 467 000 Tote und 260 000
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Wiederherstellung der noch brauchbaren Großbunker sind 145 Millionen DM vorgesehen. Es folgt ein Betrag für die Ausbildung von Luftschutzkräften und die Beschaffung von Material. Luftschutzkräfte werden ja heute schon von einer Reihe von Organisationen ausgebildet, insbesondere vom Deutschen Roten Kreuz, das sich, im Zusammenhang mit dem Arbeiter-Samariterbund und einigen anderen Organisationen, auf allen Gebieten des Luft- und Katastrophenschutzes sehr verdient gemacht hat und das deshalb auch unsere Unterstützung findet, indem wir in unserem Antrag eine Zuweisung von 85 Millionen DM für
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Hohe Haus nicht, wie im vergangenen Jahr, nur von einer Erklärung Kenntnis nimmt, sondern seinen Luftschutzwillen beweist, indem es den Antrag meiner Fraktion unterstützt und damit ,die Voraussetzung schafft, daß auch der Herr Bundesinnenminister möglichst rasch ein Luftschutzgesetz vorlegen kann, das die Durchführung des Luftschutzprogramms ermöglicht. Ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen. (Beifall bei der SPD.) Vizepräsident Dr. Schneider: Meine Damen und Herren! Es ist mir vorhin bei der Erteilung des Wortes an den Abgeordneten Maier ein kleiner technischer Fehler unterlaufen
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bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich stelle einstimmige Annahme fest. Einzelplan 02 Deutscher Bundestag. Da liegen zwei Änderungsanträge vor: Umdruck 386 und Umdruck 390. Ich nehme den Antrag Umdruck 386 **) vorweg. Ich brauche ihn nicht noch einmal vorzulesen, das würde zu weit führen; der Antrag liegt gedruckt vor. Wer dem Antrag Umdruck 386 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Dias erste war die Mehrheit; der Änderungsantrag ist angenommen. Zu dem Antrag auf Umdruck 390 ***) wird
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Nein 180, 4 haben sich der Stimme enthalten. Damit ist der Änderungsantrag auf Umdruck 423 abgelehnt. Ich komme nunmehr zur Abstimmung über den Antrag auf Umdruck 400 *) . Ich darf kurz sagen, was in diesem Antrag steht; anscheinend ist es schwierig, das alles so schnell herauszufinden: In Kap. 05 01 wird der Tit. 961 — Beteiligung der Bundesrepublik an dem erweiterten technischen Beistandsprogramm der Vereinten Nationen für die wirtschaftliche Entwicklung unterentwickelter Länder — auf 1 500 000 DM erhöht. Wer diesem Antrag auf Umdruck
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Schritt, den wir auf dem Gebiete der Lebensmittelgesetzgebung getan haben, auch die Arzneimittelgesetzgebung auf eine zeitgemäße Grundlage zu stellen. Das ist deswegen notwendig, weil das bisherige Recht unorganisch, unvollständig und zum Teil veraltet ist. Um zu zeigen, daß das Zitat, das ich eingangs gebrauchte, auch in der zweiten Zeile richtig ist, darf ich folgendes sagen. Ich kann mir vorstellen, daß die sozialdemokratische Fraktion darauf verweisen wird, sie habe vor der Bundesregierung eine Novelle zum Arzneimittelgesetz eingebracht. Herr Kollege Lange, ich sehe
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.01.1959 () [PBT/W03/00058]