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haben und die heute hier im Anschluß an die Berichterstattung verlesen worden ist. Einer der wichtigsten Gründe, die gegen diese Gesetzesvorlage sprechen, ist die Tatsache, daß uns hier ein unvollständiges Gesetz vorgelegt wird. Ein Gesetz über die Festlegung der Wehrpflicht, das nicht auch die Dauer dieser Wehrpflicht umfaßt, ist eigentlich noch kein Gesetz. Dieses Gesetz soll erst durch ein späteres Gesetz zu einem vollständigen Gesetz werden. Das ist aber ein Verfahren, das sich ein deutsches Parlament in einem solchen Augenblick nicht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 04.07.1956 () [PBT/W02/00157]
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vorgelegt wird. Ein Gesetz über die Festlegung der Wehrpflicht, das nicht auch die Dauer dieser Wehrpflicht umfaßt, ist eigentlich noch kein Gesetz. Dieses Gesetz soll erst durch ein späteres Gesetz zu einem vollständigen Gesetz werden. Das ist aber ein Verfahren, das sich ein deutsches Parlament in einem solchen Augenblick nicht leisten dürfte. Wir haben die Pariser Verträge bejaht, wir haben der Grundgesetzänderung zugestimmt, und wir haben unsere Bereitschaft bekundet, uns an der Verteidigung der westlichen Welt zu beteiligen. Wir sind der
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Wir werden in dieser Prüfung bestimmt genauso gewissenhaft, wie es Herr Dr. Atzenroth wünscht und wie er es tun will, an dieses Problem herangehen. Ich glaube im übrigen, daß es keine gute Begründung ist, darüber zu klagen, daß dieses Gesetz, das wir vorlegen, dadurch verkümmert werde, daß die Dienstzeit fehlt, wenn man selber statt dessen einen Gesetzentwurf vorlegt, in dem noch erheblich weniger steht als in dem Gesetzentwurf, den wir jetzt beraten. Auch die Behauptung, dieses Gesetz sei kein Gesetz, möchte
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wie die anderen Gemeindemitglieder. Darauf läuft doch diese Bestimmung hinaus, und das wird wohl auch ihr geheimer Zweck sein, daß man ge *) Siehe Anlage 6. rade diesen Kreisen diese konkrete Gewissensentscheidung nicht zumutet, daß also hier etwas nicht sichtbar wird, das gerade vom Evangelium her bei einer gewissen Zahl von Menschen sichtbar werden könnte. Aber darum geht es. Wir sehen ja in diesem Gesetz vor, daß der einzelne Gewissensentscheidungen treffen darf, ja Gewissensentscheidungen treffen muß. Bei § 25 werden wir darüber noch
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der Heimat in genau der gleichen Gefahr sein werden wie die Menschen an den Fronten; da wird gar kein Unterschied bestehen. Deshalb sind die Anhänger dieser Auffassung der Meinung, die Pfarrer sollten sich in erster Linie um das Amt bekümmern, das ihnen aufgetragen ist, das Amt der Seelsorge und das der Betreuung ihrer Gemeinden. Wenn ein Teil der Geistlichen der evangelischen Kirche und wenn der Rat der Evangelischen Kirche sich dahin durchgerungen haben, so wohl auch noch aus einem anderen Grund
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vorhin berührt hat, die Frage der Kriegsdienstverweigerung der Pfarrer. Da verstehe ich - das muß ich offen sagen — gerade den Kollegen Metzger nicht ganz. Herr Kollege Metzger, Sie geben, wenn ich recht unterrichtet bin, mit anderen Herren zusammen ein Blatt heraus, das sich „Stimme der Gemeinde" nennt. Ich glaube, ich bin im Recht, Herr Metzger, wenn ich annehme, daß Sie ein Mitherausgeber dieses Blattes sind. In der vorletzten Nummer dieses Blattes vom 1. Juni 1956 erschien ein Aufsatz, der überschrieben war: „Wehrpflicht
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Stellung genommen hat. Inzwischen haben sich sowohl die Synode als auch der Rat der Evangelischen Kirche sehr eingehend mit diesen Fragen befaßt. Es ist eine Kommission gebildet worden, die die Frage geprüft hat, und diese Kommission hat ein Gutachten erstattet, das sich der Rat zu eigen gemacht hat. Ich darf Ihnen vielleicht einmal aus diesem Gutachten, das jetzt erst herausgekommen ist — nicht vor über einem Jahr — und in dem also neue Erkenntnisse niedergelegt worden sind, mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten einige
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sehr eingehend mit diesen Fragen befaßt. Es ist eine Kommission gebildet worden, die die Frage geprüft hat, und diese Kommission hat ein Gutachten erstattet, das sich der Rat zu eigen gemacht hat. Ich darf Ihnen vielleicht einmal aus diesem Gutachten, das jetzt erst herausgekommen ist — nicht vor über einem Jahr — und in dem also neue Erkenntnisse niedergelegt worden sind, mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten einige Stellen vorlesen. Da heißt es z. B.: Seit dem Ausgang des ersten Weltkrieges hat sich in
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ich Ihnen eines sagen, Herr Bausch: Wir sollten auch diese Dinge — nun, ich will nicht das Wort „demagogisch" benutzen — sachlich behandeln. Wenn jemand als Herausgeber auf einer Zeitschrift steht, dann — das wissen Sie ganz genau — deckt er nicht jedes Wort, das in dieser Zeitschrift steht. Also wie kommen Sie dazu, mir einfach eine solche Äußerung anzukreiden? Abgesehen davon weiß ich nicht genau, ob die Äußerung wirklich so gelautet hat. Ich will Ihnen aber sagen, wie ich als Christ zu diesen Fragen
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Hohen Hause überhaupt nicht mehr ernst genommen wird. (Beifall bei der SPD, beim GB/BHE und rechts.) Uns allen ist heute die Zeitschrift des Bundes der Steuerzahler zugegangen. Auf Seite 77 befindet sich das berühmte Bild mit den leeren Bänken, das ja durch die ganze deutsche Presse gegangen ist, und es werden dazu Ausführungen gemacht, die ganz klar in die Richtung gehen: „Bitte, hier seht ihr's ja! Das Parlament nimmt sich selbst nicht mehr ernst." Wie soll das Plenum gut besetzt
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Merten sehr dankbar dafür, daß er hier die Auffassung vertreten hat, man sollte in diesem Anliegen nicht irgend etwas Diffamierendes sehen, auch nicht den Versuch einer Diffamierung dieser schwergeprüften Menschen. Ich müßte, falls etwas Derartiges von irgendeiner Seite unterstellt würde, das als einen Versuch übelster Brunnenvergiftung aufs schärfste zurückweisen. (Beifall bei den Regierungsparteien.) Zu den Argumenten, die Herr Kollege Merten hier vorgebracht hat, und zu seinem Bedenken zu der vorgesehenen Regelung. Er hat zunächst auf die Verpflichtungserklärung Bezug genommen, der einige
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dem Kreis der Befreiten herausnehmen und sie dafür in den Kreis der Zurückzustellenden einordnen. Ich glaube, hier müssen wir uns über den Begriff und den Charakter der Begriffe „Befreiung" und „Zurückstellung" im klaren sein. Eine Zurückstellung ist etwas Provisorisches, etwas, das für eine gewisse Zeit ausgesprochen wird. Es setzt also voraus, daß die Bedingungen, die zur Zurückstellung geführt haben, einmal aufgehoben werden können, daß sie verschwinden können. Deshalb nimmt doch gerade der § 24 des Gesetzentwurfs darauf Bezug und verpflichtet sogar diejenigen
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bewirkt haben, vorzeitig wegfallen. In diesen Rahmen paßt doch einfach die Heimkehrerfrage nicht hinein; denn ein Spätestheimkehrer bleibt ein Spätestheimkehrer, und man soll ihn nicht zurückstellen, sondern man soll ihn dann schon freistellen. Das ist das eine. Das andere Bedenken, das ich vorzubringen habe, richtet sich gegen die Verschiebung des Stichtags vom 1. Juli 1953 auf den 1. Januar 1948, — nicht weil dadurch der Kreis der Befreiten zahlenmäßig größer würde, sondern aus einem anderen Grunde. Hier darf ich eine persönliche Bemerkung
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deutschen Kriegsverurteilten und Parolierten herbeizuführen, möchte ich im Namen meiner politischen Freunde sagen, daß wir bei derartigen Appellen sehr skeptisch sind. Ich habe mich selbst einmal eingehend mit der Frage der Breda-Inhaftierten beschäftigt. Ich habe dabei seitens des Auswärtigen Amtes, das bekanntlich für diese Fragen zuständig ist, eine Vorsicht, die schon keine Vorsicht mehr war, also eine Übervorsicht kennengelernt, so daß ich den Eindruck gewonnen habe, daß man an diese Probleme, selbst im Rahmen der Vernunft und der notwendigen wie auch
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war, also eine Übervorsicht kennengelernt, so daß ich den Eindruck gewonnen habe, daß man an diese Probleme, selbst im Rahmen der Vernunft und der notwendigen wie auch möglichen Einflußnahme, nicht gerne herangehen will. Es ist damals z. B. gesagt worden, das gehe alles in Ordnung, bis der Herr Bundesaußenminister die Reise nach den Niederlanden absolviert haben werde. Es hat sich jedoch in dieser Hinsicht bislang kaum etwas geändert! Ich will dabei keinen Zweifel darüber lassen, daß wir — was wir bereits damals
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von ihren Familien getrennt sind und die jetzt im Zuge der Familienzusammenführung die Chance *) Siehe Anlage 5. bekommen könnten, zu uns zu kommen, mit ihren Familien hier zusammenzukommen. Inzwischen sind sie aber sowohl in dem Gewahrsamsland oder in dem Land, das sie noch zurückhält, als auch, wenn diese Bestimmung gestrichen wird und wenn man sie nicht freistellt, in unserm Land wehrpflichtig. Meine Hoffnung im Zusammenhang mit dieser Fassung des § 11 Nr. 5, die auf Anregung des Herrn Kollegen Dr. Kliesing Ausschußbeschluß
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nicht das ausschlaggebende. Unser Antrag, die jungen Menschen, die die Eltern drüben haben, freizustellen, erwächst aus unserer tiefen Verpflichtung, nichts zu tun, was die engen Beziehungen zwischen Eltern und Kindern stören könnte, und erwächst aus der Bindung an das Grundgesetz, das in Art. 6 aus tiefster ethischer Verantwortung ausdrücklich vorschreibt: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung." Dies ist vor allem unser Anliegen, dem wir mit unserem Antrag Rechnung tragen wollen. Tun wir nichts, was die Trennung
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gleichen Wortlautes hat bereits bei den Beratungen des Verteidigungsausschusses vorgelegen und ist dort mit der knappsten aller Mehrheiten, nämlich lediglich mit Stimmengleichheit, abgelehnt worden. Mir scheint, schon aus dieser Tatsache geht hervor, daß es sich bei dem Anliegen dieses Änderungsantrages, das die Männer betrifft, die Verwandte ersten Grades in der Zone haben, um ein ganz besonderes Problem handelt. Ich halte es ohnehin für einen bedauerlichen Mangel, daß die Bundesregierung in ihrer Wehrpflichtvorlage weder im paragraphierten Entwurf noch in der umfangreichen Begründung
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wenn wir auch der Ansicht sind, daß diese Frage durchaus noch einmal erwogen werden sollte. und daß wir Mittel und Wege finden sollten, Herr Kollege Erler, um hier vielleicht doch noch zu irgendeinem Ergebnis zu kommen. Jedenfalls ist das Anliegen, das Sie vorgetragen haben, auch das unsere. Im übrigen wird hierüber mein Kollege Majonica gleich noch etwas ausführlicher zu Ihnen sprechen. Im Auftrag meiner Fraktion darf ich bitten, daß Sie auch diesen Antrag ablehnen. (Beifall bei der CDU/CSU.) Vizepräsident Dr.
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daß dort drüben in der Zone wenigstens Spuren eines Rechtsstaates vorhanden seien. Die haben ja gar nicht nötig, Wirklichkeit und Gesetz in Übereinstimmung zu bringen, wozu wir hier in einem Rechtsstaat verpflichtet sind. Es herrscht dort das System des Zwangs, das sich nicht an Recht und Gesetz stößt. Deshalb bin ich der Meinung, daß man drüben in der Zone auch den allgemeinen Wehrdruck und Wehrzwang ohne eine formale Einführung der Wehrpflicht weiter ausbreiten könnte. Selbstverständlich werden bei den Herrschern in Pankow
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führen werden. Sie wissen, daß die Verhältnisse in der Zone hier aufs äußerste angespannt sind. Ich bin aber vor allen Dingen der Meinung, daß eine weitere Ausdehnung der allgemeinen Wehrpflicht dazu führen würde, daß das Verhältnis zwischen Polizei und Soldaten, das man in der Zone bisher im Gleichgewicht gehalten hat, gefährlich gestört würde und man nicht mehr genug Kontrolleure für die Soldaten selbst hätte. Sie wissen ebensogut wie ich, daß man versucht, nicht die „Nationale Volksarmee", sondern die Volkspolizei in diesem
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wonach in Fällen von Repressalien gegen Eltern — und es ist doch unser gemeinsames Anliegen, daß derartige Repressalien gegen ihre Familien nicht stattfinden sollen — auf Antrag die Wehrpflichtigen vom Wehrdienst zurückgestellt werden können. Ich glaube, daß damit im wesentlichen dem Anliegen, das in diesen Anträgen zum Ausdruck gebracht worden ist, entsprochen worden ist, und bitte deshalb, die Anträge abzulehnen. (Beifall bei den Regierungsparteien.) Vizepräsident Dr. Schneider: Das Wort hat die Abgeordnete Frau Schroeder. Frau Schroeder (Berlin) (SPD): Herr Präsident! Meine Herren und
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wenn sie schon nicht als Gesetzesänderung angenommen werden, in Verordnungen zu berücksichtigen. Sollte das der Fall sein und sollte das Problem der letzten Söhne damit auch geregelt werden, so darf ich dem Herrn Verteidigungsminister doch sagen, daß das gleiche Problem, das für Söhne von Vätern, die im Krieg gefallen sind oder die umgebracht worden sind, gilt, auch für Söhne der Väter zutrifft, die bei der Vertreibung umgebracht worden sind. (Abg. Dr. Mende: Herr Reichstein, das ist durch die Fassung des Bundesversorgungsgesetzes
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die Frau Abgeordnete Dr. Ilk. Frau Dr. Ilk (FDP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich Frau Schroeder für die warmherzigen Worte herzlich danken, die sie aus ihrer großen Erfahrung und innerem Erleben zu dem Problem gesprochen hat, das uns so sehr beschäftigt. Den Herren der CDU, die zu der Frage der Freistellung der Söhne von Eltern, die in der Ostzone wohnen, gesprochen haben, möchte ich sagen: ich habe doch aus Ihren Worten entnommen, daß Sie im Grunde genommen
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Entscheidung willen unsere Anträge anzunehmen. (Beifall bei der FDP, der SPD und beim GB/BHE.) Präsident D. Dr. Gerstenmaier: Der Herr Bundesminister für Verteidigung! Blank, Bundesminister für Verteidigung: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie haben hier ein Problem angeschnitten, das mit dem Ernst behandelt werden muß, der ihm zukommt, das aber auch von zwei Seiten beleuchtet werden muß. Wir müssen zunächst den Kreis der Personen, die hier in Frage kommen, ins Auge fassen, und wir müssen uns --- das gehört nun
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