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noch einmal sagen — des Eindrucks nicht erwehren, daß man eine fachliche Nachprüfung erschweren will. Deshalb müssen wir das im Ausschuß nachholen. Wir Sozialdemokraten jedenfalls legen hierauf besonderen Wert. Was wir jetzt schon feststellen können, ist fehlerhaft und ungenau. Ein Beispiel, das Sie selbst nachprüfen können! Herr Kollege Horn, Sie schauen so kritisch. Schlagen Sie bitte § 33 des Angestelltenversicherungsgesetzes in der Regierungsfassung auf! Da wird für 1957 ein Bundeszuschuß von 755 Millionen Mark festgelegt. Hinten auf der letzten Seite — Frau Kollegin Kalinke
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.06.1956 () [PBT/W02/00154]
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früher verwirklicht werden muß. Wenn ich an Ihren Beifall, den Sie der Zusammenarbelt gespendet haben, anknüpfen darf, dann kann ich sagen: wir haben die Hoffnung, daß, sofern Sie den sozialdemokratischen Gesetzentwurf bei den Ausschußberatungen gebührend berücksichtigen, ein Rentenversicherungsgesetz erarbeitet wird, das die soziale Existenz unserer Alten und Arbeitsunfähigen so sichert, wie es den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Erfordernissen unserer Zeit entspricht. (Anhaltender Beifall bei der SPD.) Vizepräsident Dr. Schmid: Meine Damen und Herren! Der Herr Arbeitsminister hat sich zum Wort gemeldet. Der
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um unserer eigenen Verantwortung willen aussprechen. (Zuruf von der SPD: Aha!) Auf der andern Seite haben wir aber auch Verständnis für die Schwierigkeit der Situation. Wir registrieren mit großer Anerkennung, daß sich vor allen Dingen seit der Veröffentlichung jenes VierProfessoren-Gutachtens, das der Herr Bundeskanzler damals eingeholt hatte, die Öffentlichkeit, die interessierten Einzelpersönlichkeiten, Organisationen und Verbände, die Organisationen der Sozialpartner oder wer immer es gewesen sein mag, mit besonderer Eindringlichkeit der Behandlung dieser Fragen zugewandt haben. Dadurch ist der Sache sicherlich in
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.06.1956 () [PBT/W02/00154]
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Einzelpersönlichkeiten, Organisationen und Verbände, die Organisationen der Sozialpartner oder wer immer es gewesen sein mag, mit besonderer Eindringlichkeit der Behandlung dieser Fragen zugewandt haben. Dadurch ist der Sache sicherlich in mancher Beziehung erheblich gedient worden. Ich glaube, wir sind verpflichtet, das hier ebenso, wie es der Herr Bundesarbeitsminister heute morgen in seiner Einführungsrede schon getan hat, mit Anerkennung zu verzeichnen. Im Verlaufe der Jahre wurden vom Bundesarbeitsministerium zu verschiedenen Zeiten fest umrissene Termine für die Verabschiedung der Sozialreform genannt. Wenn sich
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Stellungnahme abgelehnt hat —, für weibliche Versicherte in einer des Näheren zu findenden Formulierung die Altersgrenze auf 60 Jahre herabzusetzen, sehr wohl ein vernünftiges Gespräch führen kann. (Abg. Albers: Sehr richtig!) Ob man dabei zu anderen Ergebnissen als die Regierungsvorlage kommt, das mag im Augenblick eine offene Frage bleiben. Meine Freunde sind durchaus willens, sich im Sozialpolitischen Ausschuß über dieses Anliegen, das insbesondere von Frauenseite und von Organisationen vorgetragen wird, zu unterhalten. Dabei behalten wir die Hinweise der Bundesregierung im Auge, daß
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Schlagworte zu eigen machen und weder von der dynamischen noch von der Produktivitätsrente noch von sonst welchen Schlagworten reden; aber daß wir es in dieser grundsätzlichen Entwicklung sehr wohl mit einer lohnbezogenen Rente für die Zukunft zu tun haben müssen, das sollte eigentlich allgemeine Auffassung im ganzen Hause sein. Nachdem in den vergangenen Monaten, angefangen bei den sehr kritischen Auslassungen selbst eines Instituts wie der Bank deutscher Länder, bis hin zu Auslassungen auf Tagungen von Organisationen wie von Einzelpersönlichkeiten, auch von
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selbstverständlich reden müssen. Aber eine andere Vorschrift findet unsere Sympathie, und zwar die über die Witwen- und Witwerabfindung, die in § 1305 vorgesehen ist und bisher in der Rentenversicherung nicht bekannt war. Wir sind allerdings der Meinung, daß wir das Recht, das hier geschaffen werden soll, an bereits vorhandene Bestimmungen in anderen Gesetzen anpassen sollten. Gemeint ist hier vor allem das Bundesversorgungsgesetz. Wir sollten nicht in dem einen Gesetz eine solche, in dem anderen Gesetz eine andere und schließlich vielleicht morgen oder
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ein wesentlicher Einwand, den wir gegen die Grundtendenz der beiden Vorlagen erheben. Beide Vorlagen haben einen gefährlichen Zug zu dem, was man — etwas schlagwortartig und vielleicht auch etwas irreführend — als „Vermassung" bezeichnet; sie wissen nichts von dem Geheimnis des Lebens, das dem Menschen sagt: du findest weder Wohlstand noch Glück noch Freiheit, wenn du nicht bereit bist, das Risiko der eigenen Verantwortung, der eigenen Entscheidung und der eigenen Leistung auf dich zu nehmen; (Beifall bei der FDP) willst du die eigene
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in der letzten Zeit der all-round-Debatte um die sogenannte Reform der Sozialversicherung von verschiedenen Seiten her beweisen wollen, daß die subsidiären Leistungen der Rentenversicherung in dem vorhandenen oder dem geforderten Umfang zu weitgehend seien. In dem Gutachten der „Vier Weisen", das auch der Kollege Horn erwähnt hat, steht ein Kapitel, das sich mit der Bedeutung des Gartenbaues in Deutschland beschäftigt, nicht mit der Handelsgärtnerei, sondern mit der sogenannten Gärtlerei, also mit der Tatsache, daß Millionen von Deutschen ein wenig Hausgartenbau in
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.06.1956 () [PBT/W02/00154]
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der Sozialversicherung von verschiedenen Seiten her beweisen wollen, daß die subsidiären Leistungen der Rentenversicherung in dem vorhandenen oder dem geforderten Umfang zu weitgehend seien. In dem Gutachten der „Vier Weisen", das auch der Kollege Horn erwähnt hat, steht ein Kapitel, das sich mit der Bedeutung des Gartenbaues in Deutschland beschäftigt, nicht mit der Handelsgärtnerei, sondern mit der sogenannten Gärtlerei, also mit der Tatsache, daß Millionen von Deutschen ein wenig Hausgartenbau in Schrebergärten oder in eigenen Gärten betreiben. Man hat die Resultate
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.06.1956 () [PBT/W02/00154]
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Jahrzehnten zweimal demjenigen, der in den Versicherungen des Staates versichert war, sogar die Dekkungskapitalien verlorengegangen sind. Das alles sollte man doch bei der Behandlung dieser Fragen beachten, und man sollte nicht sagen: Hier wird für den Arbeitnehmer ein Sonderrecht gefordert, das man anderen zu geben nicht in der Lage ist. Vizepräsident Dr. Jaeger: Herr Bundesminister, gestatten Sie eine Frage? Storch, Bundesminister für Arbeit: Aber gern! Vizepräsident Dr. Jaeger: Herr Abgeordneter Dr. Atzenroth! Dr. Atzenroth (FDP): Herr Bundesminister, sind Sie nicht auch
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aber doch gerade als Fabrikant sehr wohl, daß, wenn die Menschen, die im Wirtschaftsleben stehen, durch eine höhere Leistung zu einer größeren Produktivität kommen und man deshalb einen größeren Teil des Sozialprodukts in den Verzehr, in den Verbrauch geben kann, das doch keine Geldentwertung, sondern einfach das Ergebnis der größeren Leistungen der arbeitenden Menschen ist. Hier ist es doch so, daß der jeweils Versicherte einen festen Prozentsatz für die sozialen Sicherungen an den Versicherungsträger einzahlt und ganz genau weiß, daß diese
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ganz anderem Maße als für die Arbeiter. Das bisher selbständige Angestelltenversicherungsrecht hat aber auch in der Verwaltung und in der Rechtsprechung feste Begriffe geschaffen. Wenn Sie es beseitigen, indem Sie AV und IV zusammentun, beseitigen Sie auch dieses besondere Recht, das die Rechtsprechung geformt hat. Ich will jetzt auf die Erfahrungen aus dem Heilverfahren und damit auf die mögliche Gefährdung der Erfolgsaussichten für die Kuren, die sich ergibt, wenn man Arbeiter und Angestellte in e i n Heilverfahren steckt, nicht näher
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Krankenversicherung eingehen. Das wird uns im Ausschuß noch viele Sorgen bereiten. Es gehört aber zu den Einzelproblemen, die ich heute zurückstellen muß. Ich hoffe, das Thema Angestelltenversicherung abschließen zu können, indem ich der Hoffnung Ausdruck gebe, daß das erfreuliche Bekenntnis, das der Kollege Horn hier für unsere Koalitionspartner abgegeben hat, sich nicht nur auf eine besondere Zusammenstellung der Paragraphen des Angestelltenversicherungsrechts bezieht, sondern auch auf die Anerkennung der besonderen Gestaltung des Leistungsrechts der AV. Es wird dann für uns gar keine
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Ungereimtheiten und Unklarheiten werden im Ausschuß — und ich hoffe, wir werden da nicht getrieben werden und unter Zeitdruck stehen — in aller Gründlichkeit zu prüfen sein. Der Herr Minister hat heute nachmittag zu den Ausführungen unseres Kollegen Dr. Dehler etwas gesagt, das mich sehr gefreut hat. Er hat gesagt, es könne doch nicht sein, daß ein Arbeitnehmer, wenn er sterbe und keine Witwe hinterlasse, all der Leistungen verlustig gehe, die er erworben habe. Ich freue mich über diese Anerkennung der sozialen Gerechtigkeit
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als Anliegen unserer Zeit ganz besonders einsetzen, auch in dieser Frage zu Wort melden werden, wenn sie sich klarmachen; in welcher Höhe auch ihre Planung für die Zukunft davon abhängen wird, daß die Kapitalsammelstellen erhalten bleiben. Wenn eines Tages Eigentum, das so geschaffen wird, nicht mehr zum Kauf angeboten werden kann, weil diejenigen, die es kaufen sollten, infolge hoher Beiträge und Steuern es nicht mehr kaufen können, dann wird auch das Ziel der Reprivatisierung öffentlich-rechtlichen Kollektiveigentums, das ein besonderes Anliegen der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.06.1956 () [PBT/W02/00154]
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Wenn eines Tages Eigentum, das so geschaffen wird, nicht mehr zum Kauf angeboten werden kann, weil diejenigen, die es kaufen sollten, infolge hoher Beiträge und Steuern es nicht mehr kaufen können, dann wird auch das Ziel der Reprivatisierung öffentlich-rechtlichen Kollektiveigentums, das ein besonderes Anliegen der Deutschen Partei ist, nicht erreicht werden. Herr Professor Jecht, der sicher Ihr Kronzeuge ist, hat Ihnen sehr deutliche Zahlen über die Vermögensanlagen der Rentenversicherungsträger gegeben. 1955 waren es 4,3 Milliarden in der Invalidenversicherung; allein in der
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an der grundsätzlich andersgearteten sozialen Stellung der Angestellten. Ohne damit irgendwelche positiven oder negativen Werturteile zu fällen, kann doch gesagt werden, daß das Streben der Angestellten im Durchschnitt auf den Aufstieg in größere Wirkungsbereiche gerichtet ist. Eine Vertiefung dieses Problems, das bekanntlich mit der Forderung der SPD nach der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zusammenhängt, scheint mir hier nicht angängig zu sein. Die Regierungsvorlage bringt nun eine grundlegende Neuerung darin, daß die Pflichtversicherungsgrenze fallen soll. Man kennt die Gründe. Auch hier ist in
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anderes vorgestellt haben. Wir möchten — der Standpunkt ist, wie Sie aus mancherlei Ausführungen zu anderen erstellten Gesetzen gehört haben, immer von meiner Fraktion vertreten worden — Gesetze schaffen, die auch der Staatsbürger versteht und leicht nachlesen kann. Auch bei diesem Rentenversicherungsgesetz, das den Staatsbürger schon als Versicherten sehr interessiert, muß er im Bilde sein und muß es ihm leicht gemacht werden, sich darin zurecht zu finden. Wir müssen zugeben, daß das Nachlesen doch nur eine Angelegenheit von Fachleuten, zumindest von Menschen ist
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Arbeiters, sowohl des Facharbeiters als des angelernten Arbeiters, heute durch eine etwas andere Brille sehen, weil bei den Arbeitern oftmals eine sehr gründliche Vorbildung und Ausbildung erforderlich ist, wie wir sie manchmal bei Angestellten nicht vorfinden. Ich habe den Mut, das hier zu sagen, denn ich komme aus der Gewerkschaftsarbeit der Angestellten und ich gehöre selber einer Angestelltenorganisation an. Arbeiter und Angestellte, diese beiden Stände — wenn man überhaupt von „Ständen" sprechen will — sollten nicht miteinander konkurrieren; wir sollten sie auch gar
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arbeiten kann, ist wohl überhaupt nicht diskutabel. Wir sollten lieber dafür sorgen und die Regierung bitten, daß durchgreifende Maßnahmen gefunden werden, damit die älteren Arbeitnehmer, die schon jahrelang arbeitslos sind, endlich einen Arbeitsplatz bekommen. Das ist ein sehr schwieriges Problem, das immer noch nicht aufgegriffen worden ist. Die Festsetzung der Altersgrenze der Frauen sollten wir, wie die Sozialpolitik insgesamt, nur unter dem Gedanken der Wiedervereinigung sehen. Wir sollten uns nicht davon beschämen lassen, daß die Frauen in der sowjetisch besetzten Zone
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aussieht. Es muß aber auch eine Gleichziehung erfolgen dergestalt, daß der Arbeiter, wie wir das bisher in § 397 AVG geregelt hatten, mit 60 Jahren Anspruch auf Rente hat, wenn er länger als ein Jahr arbeitslos ist. Es muß ermöglicht werden, das für den Arbeiter nachzuholen. Wenn diese Möglichkeit geschaffen wird, dann gerät damit in keiner Weise das Recht der Angestellten ins Hintertreffen. So wollte ich vorhin schon meine Ausführungen im Hinblick auf Arbeiter einerseits und Angestellte andererseits aufgefaßt wissen. Wir haben
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einer Rentenreform spricht, dann vermissen wir das um so mehr. Wir sollten uns darüber einig werden, daß die Begriffe Eltern- und Geschwisterrente — sie sind schon von anderer Seite aufgegriffen worden — in diesem neuen Gesetz verankert werden. Ein ganz besonderes Anliegen, das vom Bundesrat vorgebracht und auch gebilligt worden ist, das aber die Bundesregierung ablehnt, ist die Forderung der Sicherung des Alters auch für einen Personenkreis, der durch Kriegsfolgen seiner Altersversorgung beraubt worden ist, dessen Angehörige als Arbeitnehmer tätig waren, die die
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wir alles tun werden, um die Wünsche zu verwirklichen, die ich in einigen groben Umrissen zum Ausdruck gebracht habe und die sicherlich auch bei den Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen auf Verständnis stoßen, damit wir ein Gesetz verabschieden können, das wirklich einen Erfolg darstellt, vor allen Dingen zum Segen unserer Rentner und der Versicherten. Auch manche von uns werden ja einmal in das Rentenalter hineinwachsen. (Beifall beim GB/BHE.) Vizepräsident Dr. Schmid: Meine Damen und Herren, wir sind nunmehr über
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ist leider nicht möglich, daß der einzelne, der nicht fachlich geschult ist, seine Rente selbst berechnen kann. Deshalb soll man in der Öffentlichkeit solche Dinge nicht sagen. Wenn sie aber im Bulletin wiederholt werden, habe ich, glaube ich, ein Recht, das zu kritisieren. Wenn ich das gestern in der Aktionsgemeinschaft nicht getan habe, so nur deshalb, weil ich dort klar und deutlich erklärt habe, daß wir die Diskussion über den Rentengesetzentwurf der Regierung nicht in jenem Kreise führen, sondern hier, und
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