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3490 in Art. 1 Nr. 6 für § 12 vorgesehene Bestimmung mit der Maßgabe eingefügt wird, daß im Abs. 1 die Worte „6000 Deutsche Mark" durch die Worte „8000 Deutsche Mark" ersetzt werden. Es handelt sich um das gleiche Problem, über das wir in der zweiten Beratung ausführlich gesprochen haben, nämlich darum, daß die Landwirtschaft in bezug auf die Beitragsleistung in etwa der gewerblichen Wirtschaft gleichgestellt wird; insbesondere soll das für die kleineren landwirtschaftlichen Betriebe gelten. Wir beantragen in der dritten Beratung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 02.07.1957 () [PBT/W02/00221]
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wurden, und die maßgeblichen Faktoren eben auf der Grundlage der Durchschnittsarbeitsverdienste aller Arbeitnehmer neu festzusetzen. Die hier von uns vorgelegte neue Tabelle und die neuen Umstellungsfaktoren sind aus den Zahlenunterlagen der Bruttolohn- und -gehaltssummen der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer gebildet, die das Statistische Bundesamt in Heft 11/1954 auf Seite 514 veröffentlicht hat. Wenn Sie die beiden Zahlenreihen vergleichen, dann werden Sie sehen, daß eine weitgehende Übereinstimmung besteht, ausgenommen die in den 20er und 30er Jahren vom Arbeitsministerium hochgerechneten Faktoren, die die Weltwirtschaftskrise
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Anliegens heute Ihrem Antrag nicht zustimmen zu können. Vizepräsident Dr. Schmid: Herr Abgeordneter Schellenberg. Dr. Schellenberg (SPD): Frau Kollegin Kalinke, man kann zu der Frage, ob eine weitergehende Reform geboten ist, unterschiedliche Auffassungen haben, aber man darf in einem Gesetz, das die gegenwärtigen Rentenleistungen verbessern soll, keine derartigen Ungerechtigkeiten schaffen. Diese liegen in Abs. 3 in der Höchstbegrenzung, und sie führen, wie Herr Kollege Stingl zugegeben hat, dazu, daß ein Teil der Unfallverletzten der früheren Jahrgänge keinerlei Erhöhung nach diesem Gesetz
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Abgeordnete beteiligt. Mit Ja haben 330 stimmberechtigte und 14 Berliner Abgeordnete, mit Nein 27 stimmberechtigte und 2 Berliner Abgeordnete gestimmt. 45 Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten. Nach dem Ergebnis dieser vorläufigen Abstimmung ist also das Quorum von 332 Stimmen, das eine Grundgesetzänderung erfordert, nicht erreicht. Das Wort zur Geschäftsordnung hat der Abgeordnete Menzel. Dr. Menzel (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion erbittet eine Pause bis 15.30 Uhr. Die Fraktion beabsichtigt, zunächst eine Vorstandssitzung und nach der
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kommen wird. Meine Damen und Herren, wenn in dieser Frage Unklarheiten bestehenbleiben, dann kann, glaube ich, etwas sehr Gefährliches geschehen: die Politik, die sich um das Wort „NATO" rankt und die auch wir mittragen, könnte etwas unglaubwürdig werden. Ich glaube, das darf nicht geschehen. Ich darf Sie weiter darauf hinweisen, daß auch im Euratom-Vertrag die Formulierung „zu friedlichen Zwecken" expressis verbis gebraucht wird; daß weiterhin im Atom-Vertrag ausdrücklich gesagt wird, der Vertrag soll geschlossen werden, weil keines der einzelnen Länder in
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Frankfurt] : Und was ist daraus geworden, Herr Euler?) — Ja schön, wenn sie im Augenblick nicht zum Erfolg geführt haben, dann soll man sich bei diesem momentan negativen Ergebnis nicht bescheiden, sondern einen erneuten Versuch machen, zu einem Resultat zu kommen, das von allen Seiten verantwortet werden kann. (Lebhafte Zurufe von der SPD.) Wir haben folgende Tatsachen ins Auge zu fassen. Die Forschungsreaktoren werden im Spätsommer fertig, und wenn keine gesetzliche Grundlage vorhanden ist, können sie nicht in Betrieb genommen werden. Bitte
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 02.07.1957 () [PBT/W02/00221]
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lange der nächste Bundestag benötigen wird, um ein entsprechendes Gesetz verabschieden zu können. Es dürfte auch sehr fraglich sein, ob die einzelnen Länder in der Lage sein werden, eigene Gesetze zu verabschieden. Abgesehen davon ist es gerade auf diesem Gebiet, das für die zukünftige Entwicklung unserer gesamten Volkswirtschaft von außerordentlicher Bedeutung ist, nicht wünschenswert, in den einzelnen Ländern inhaltlich verschiedene Gesetze zu haben. Deshalb möchte ich an alle Fraktionen dieses Hauses appellieren, daß wir erneute Bemühungen machen, um das Resultat sicherzustellen
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einen eigenen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem Ergebenis, daß wir heute noch zu keiner Gesetzgebung gekommen sind. Das liegt meiner Ansicht nach nicht etwa am Verschulden irgendeiner Fraktion, sondern an dem Verschulden der Bundesregierung selbst und an der Interesselosigkeit des Hauses, das nicht auf den Boden getreten ist, der vorbereitet war, um in Anerkennung der Notwendigkeit und Dringlichkeit eines solchen Gesetzes ein eigenes Iinitiativgesetz durchzubringen. Daß wir unseren Standpunkt nicht geändert haben, ist von vornherein klar gewesen und nicht etwa durch solche
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möchte zu Ihrer Aufklärung Ihnen und Ihren Freunden, die die Mehrheit in diesem Hause haben, darlegen, daß, wenn Sie unserem Antrag nicht entsprechen, drei große Gruppen von Unfallrentnern praktisch überhaupt keine Erhöhung erhalten, obwohl Sie verkünden, es sei ein Unfallrentenerhöhungsgesetz, das die laufenden Renten erhöhe. Es erhalten nach diesem Gesetz keine Erhöhung erstens alle Unfallrentner — und Hinterbliebenen —, bei denen der Unfall nach dem 31. Dezember 1954 eingetreten ist. Das ist ein Personenkreis — man kann ihn ungefähr umreißen — in der Größenordnung von
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die Regelung der Geldleistungen im Unfallrentengesetz im Interesse der betroffenen Unfallverletzten verlangen zu müssen glaubt. (Beifall bei der SPD.) Präsident D. Dr. Gerstenmaier: Das Wort hat der Abgeordnete Stingl. Stingl (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Anliegen, das die Frau Kollegin Döhring mit dem Abs. 1 des von ihr beantragten § 4 b verfolgt, ist auch mein Anliegen, wie Sie aus dem Antrag Umdruck 1267 ersehen. Daß unter diesem Antrag nur mein Name steht, ist lediglich technisch bedingt; wir
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monatlich gewährt wird. Nach der Vollendung des 18. Lebensjahres — das ist das Neue in unserem Antrag, das, was wir als das Mindeste bei dieser Regelung der Bezüge für die Unfallverletzten wünschen — soll die Kinderzulage für ein unverheiratetes Kind gewährt werden, das sich 1. in der Schul- oder Berufsausbildung befindet, längstens jedoch bis zum 25. Lebensjahr, oder 2. bei Vollendung des 18. Lebensjahres infolge körperlicher oder geistiger Gebrechen außerstande ist, sich selbst zu unterhalten., solange dieser Zustand dauert. Dann folgen die Absätze
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hat Frau Abgeordnete Friese-Korn. Frau Friese-Korn (FDP): Meine Herren und Damen! Die Fraktion der Freien Demokraten hat sich in der zweiten Lesung sehr stark zurückgehalten. Wir haben keine eigenen Änderungsanträge vorgelegt. Der Grund dafür ist, daß wir der Meinung sind, das heute zu verabschiedende Gesetzeswerk soll wirklich nichts anderes sein als eine Notlösung, die nur der Anhebung der Renten dient. Ich bedaure, daß wir heute Debatten geführt haben, die eigentlich nur bei der Beratung einer echten Neuregelung der Unfallversicherungsgesetze zu führen
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unserer Sozialversicherung ist man nicht herangegangen, in keinem Punkt. Wenn man die Einführung der ,dynamischen Rente oder der Produktivitätsrente als eine Sozialreform bezeichnet, dann liegen unsere Anschauungen weit auseinander. Hier zeigt sich ganz besonders deutlich: das Gesetz über die Unfallversicherung, das vor 80 Jahren geschaffen worden ist, ist ursprünglich ein Gesetz zurr Ablösung der Haftpflicht des Unternehmens gewesen. Aus dieser Sphäre ist es schon längst herausgekommen. Es gibt hier nur noch ganz entfernte Anklänge. Wie kann man in ein Gesetz über
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der Zeit und der Verhältnisse dieses Teilstück der Unfallversicherungsreform heute noch verabschiedet wird. Wir begrüßen es, daß die laufenden Renten in der Unfallversicherung erhöht werden. Wir würden es gerade nach den Debatten im Ausschuß und nach dem sehr unvollkommenen Material, das uns hinsichtlich des finanziellen Aufwands vorgelegen hat, als eine schwere Belastung angesehen haben, wenn wir in der heutigen Situation weitere Beschlüsse — die diese Unfallversicherungsreform beinhalten muß — gefaßt hätten. Wir haben aus diesem Grunde den Änderungsanträgen der SPD nicht der Sache
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Schellenberg (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hier sind einige Worte gefallen, die nicht unwidersprochen bleiben dürfen. Zuzustimmen ist dem, was Frau Friese-Korn bezüglich der fehlenden Konzeption der Bundesregierung auf sozialpolitischem Gebiet dargelegt hat. Der Bericht zu diesem Gesetz, das wir jetzt verabschieden müssen, heißt „Erster Schriftlicher Bericht". Dabei wissen wir alle, daß ein zweiter Bericht dieses Bundestages nicht folgen wird und nicht folgen kann. All das zeigt die mangelnde Vorbereitung der Bundesregierung auf sozialpolitischem Gebiet. Das wird sich insbesondere
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wie hier schon ausgeführt worden ist, der Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht rechtzeitig vorgelegt worden ist. Diese Kritik muß ausgesprochen werden. Das heute zu verabschiedende Gesetz auf dem Gebiet der gesetzlichen Unfallversicherung ist ein Torso. Dadurch geschieht den Unfallrentnern ein Unrecht, das durch den Vergleich mit den anderen sozialpolitischen Gesetzen, die wir verabschiedet haben, deutlich wird. Das vorliegende Gesetz verdient wirklich nur als Notlösung bezeichnet zu werden. Es ist nicht zu bestreiten, daß gemeinsam erarbeitete Grundsätze nicht in diesen Torso eines Gesetzes
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Bundestag", „Unvereinbarkeit mit einer gründlichen Systematik" usw. wirklich nichts anfangen. Herr Kollege Horn hat vorhin gemeint, die jetzige Regelung der Geldleistungen in der Unfallversicherung wäre gefährdet worden, wenn diese Mindestleistungen in das Gesetz hineingebracht worden wären. Meine Herren und Damen, das nimmt Ihnen niemand von den Betroffenen draußen ab! (Beifall bei der SPD. — Zurufe von der Mitte: Warten Sie doch ab!) Ich bitte Sie noch einmal, Ihre Entscheidung zu überprüfen und wenigstens diesen Mindestzulagen zuzustimmen. (Beifall bei der SPD.) Präsident D.
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beendet. Der Mündliche Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik liegt Ihnen auf Drucksache 3707 vor. Was soll mit diesem Gesetz erreicht werden? Die Situation des Bauern, des Landwirts, ist die eines selbständigen Unternehmers. Sie paßt nicht in den Rahmen eines Gesetzes, das sich um den Arbeitnehmer bemüht. Deswegen war es im Rahmen der bisher verabschiedeten Gesetze nicht möglich, der besonderen Situation der Bauern gerecht zu werden. Auch der Umfang der hier erforderlichen Sicherung unterscheidet sich wesentlich von dem Umfang der bei den
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Präsident! Meine Damen und Herren! Wir beantragen, die Leistungen von 60 auf 90 DM und von 40 auf 60 DM zu erhöhen, weil wir der Meinung sind, daß die Kümmerrente in dieser Höhe nicht dazu ausreicht, das Bedürfnis an Bargeld, das bei der älteren Generation besteht, zu befriedigen. Auch schon der Gesetzentwurf, den die Regierung vorbereitet hat, sah eine Rente von 75 und 55 DM vor. Ich darf weiter darauf verweisen, daß bereits in vielen Ländern eine Alterssicherung für die Landwirtschaft
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beruht und daß dafür keine Bundeszuschüsse gewährt werden. (Abg. Schüttler: Sehr richtig!) ich sage auch ganz offen und ehrlich, wir möchten diese laufenden Bundeszuschüsse hier deshalb nicht eingebaut wissen, weil damit sonst ein Präjudiz für alle künftigen Entwicklungen geschaffen würde, das nach unserer Auffassung nicht vertreten werden kann. (Sehr richtig! in der Mitte.) Wenn es künftig darum gehen sollte, ähnliche Gesetzesregelungen für Selbständige oder für freie Berufe zu treffen, können sie nach unserer Überzeugung ebenfalls auf keiner anderen Grundlage aufgebaut werden
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hat, sehr wohl zur Selbsthilfe in der Lage sind, heute bei Einkommen bis zu 1250 DM monatlich einen Staatszuschuß. Sie geben nicht mehr Grundrente, gewiß. Aber der Staat trägt rund 40 % der Kosten der staatlichen Rentenversicherung. (Abg. Schüttler: Und wofür, das sagen Sie nicht!) — Ich will das jetzt nicht im einzelnen sagen. Aber, Herr Kollege Schüttler, Sie unterstellen, daß ich das weiß, wofür, und Sie wissen es doch auch. Es ist doch gar kein Zweifel: der Staat beteiligt sich bei einem
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Grünen Plan — da steht es drin — eine Starthilfe und, wenn diese nicht ausreicht, eine weitere Übergangshilfe geben; denn der Schuh, der dich heute drückt, wird, so hoffen wir, in einigen Jahren nicht mehr so drücken. — Das wäre nach einem Leitbild, das die Selbstverantwortung fördern will, auch eine verantwortungsvolle Sozialpolitik im Zusammenhang mit — das muß ich hinzufügen — einer vernünftigen Agrarpolitik, die ich begrüßen würde. Hier ist gesagt worden, daß kein Präjudiz für andere Berufe entstehen darf. Lieber Kollege Horn, Sie müssen mit
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Ich verzichte aus Mitleid!) Vizepräsident Dr. Schneider: Herr Abgeordneter Schmidt! Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nur eine kurze Bemerkung. Der Herr Kollege Wehking hat von dem besonderen Status der Bauern und von dem Recht gesprochen, das sie draußen so gern praktizieren und das ihnen eine besondere Note gibt. Sie lehnen den Bundeszuschuß ab, weil sie kein Almosen haben möchten. Sagen Sie, Herr Kollege Wehking, lehnen Sie auch die übrigen Subventionen im Rahmen des Grünen Planes ab
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der Bauer, der einen Hof hat und 65 Jahre alt geworden ist, nicht beitragspflichtig ist, wenn sein Anerbe noch nicht 25 Jahre alt ist. Wir halten das für eine unbillige Härte, weil man nicht in allen Ländern Deutschlands ein Höfegesetz, das eine gesetzliche Regelung vorsieht, oder ein Brauchtum kennt, das die Anerbenfolge regelt. In den meisten Gebieten Deutschlands ist bei der Hofübergabe eine Erbengemeinschaft anspruchsberechtigt. Wenn der Abs. 7 bestehenbliebe, könnten wir diesen Menschen in keiner Weise gerecht werden. Es ist
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alt geworden ist, nicht beitragspflichtig ist, wenn sein Anerbe noch nicht 25 Jahre alt ist. Wir halten das für eine unbillige Härte, weil man nicht in allen Ländern Deutschlands ein Höfegesetz, das eine gesetzliche Regelung vorsieht, oder ein Brauchtum kennt, das die Anerbenfolge regelt. In den meisten Gebieten Deutschlands ist bei der Hofübergabe eine Erbengemeinschaft anspruchsberechtigt. Wenn der Abs. 7 bestehenbliebe, könnten wir diesen Menschen in keiner Weise gerecht werden. Es ist also ein Messen mit zweierlei Maß, wenn Sie diesen
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