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meine Damen und Herren, ist die Quelle aller Fehlleistungen zu suchen. Über dem Lastenausgleich und seiner Durchführung, auch auf der Verteilerseite, schwebt der Geist des Herrn Steuerministers und seines Hauses. Wenn man die Durchführung des Feststellungsgesetzes ausgerechnet dem Hause überträgt, das dem Gesetz den größten Widerstand entgegengestellt hat, dann ist damit die erste und sicherste Voraussetzung für den Mißerfolg geschaffen worden. Die Ausgabeseite ist maßgeblich für die produktive Eingliederung aller Geschädigten, und ich kann nicht oft genug sagen: Das ist keine
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 05.05.1955 () [PBT/W02/00080]
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aber darüber hinweggegangen, daß zum mindesten die Geschädigtenverbände mit Persönlichkeiten an dieser Stelle vertreten sein müßten. Man ist den Weg der hundertprozentigen Bürokratisierung gegangen. Das ist eine Angelegenheit, der wir uns über alle Parteischranken hinweg entgegenstellen sollten. Für unser Ja, das wir damals gesagt haben, war auch Voraussetzung, daß die Geschädigtenverbände weitgehend in die Mitarbeit und in die Mitverantwortung eingeschaltet werden sollten. Schon meine bisherigen Ausführungen haben Ihnen gezeigt, daß man genau den entgegengesetzten Weg gegangen ist. Die Bürokratie ist auf
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will, die wirklich auf die Dauer den inneren Frieden gefährden muß? Ich muß zu meinem Bedauern erklären, daß ich die Hauptursache für diese Entwicklung darin erblicke, daß die Zuständigkeit für die Verteilerseite des Lastenausgleichs eben bei einem Ministerium ist, in das sie nicht gehört. Ich möchte auch bei dieser Gelegenheit die Forderung erheben, daß sie endlich dem Bundesvertriebenenministerium übertragen wird. Es hat gar keinen Sinn gehabt, dem Herrn Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte die Sorge für die Kriegsgeschädigten noch hinzuzugeben
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starke Bedenken geäußert. Kollege Ohlig hat bereits das Schreiben der Bank deutscher Länder vom 18. April 1955 an den Bundesfinanzminister angezogen. In diesem Schreiben heißt es einleitend: In Ihrem Schreiben vom 30. März 1955 an den Herrn Präsidenten des Bundesausgleichsamts, das uns abschriftlich zur Kenntnis gekommen ist, erklären Sie, daß keine Bedenken bestehen, wenn der Herr Präsident des Bundesausgleichsamts bei der Aufstellung des Wirtschafts- und Finanzplanes für das Rechnungsjahr 1955 davon ausgeht, daß ihm Kreditmittel in der Höhe von insgesamt 900
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Gesetzgeber in Aussicht genommene Maß weit überschritten. Das ist das Bedauerliche, und ich fürchte, wir werden auch in der Zukunft bei der Erstellung einer klaren Vorfinanzierung mit der Bank deutscher Länder die größten Schwierigkeiten haben. Das Allerbedauerlichste in diesem Schreiben, das wirklich ein Dokument für uns Vertriebene bedeutet und das wir nicht so leicht vergessen werden, ist, daß die Bank bei allen ihren Erwägungen ausschließlich von kaufmännisch-bankmäßigen, oder sagen wir, währungspolitischen Gesichtspunkten ausgeht. Da müssen wir denn doch sagen, daß der
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gelaufen ist, als die Väter des Gesetzes und auch als das Finanzministerium mit seinen Fachleuten es im Jahre 1952 in ihren Berechnungen zugrunde gelegt hatten. (Abg. Dr. Kather: Wer sind die Väter des Gesetzes?) Auch diese Binsenwahrheit und dieses Ergebnis, das heute nicht mehr mit fiktiven Zahlen, sondern mit den tatsächlichen Leistungen belegt wird, müssen wir zur Kenntnis nehmen. Damit möchte ich nicht sagen, daß ein Übersoll erfüllt ist. Ich möchte aber diese Tatsache doch zur Steuer der Wahrheit festgestellt haben
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 05.05.1955 () [PBT/W02/00080]
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großer Befriedigung aufgenommen. Er wird es mir aber vielleicht nicht übelnehmen, wenn ich mir zur Klarstellung die Frage erlaube, ob er die Ehre hatte, für seine Fraktion insgesamt zu sprechen, oder ob er das aus seinem eigenen guten Herzen sagte, das wir bei Wahrung der Vertriebenenangelegenheiten öfter erlebt haben. Das wäre nämlich deshalb interessant, weil wir gerne wissen möchten — und auch das, Herr Bundesfinanzminister, gehörte zweifellos zu der Anfrage und mußte beantwortet werden —, wie die stärkste Regierungsfraktion zu der außerordentlich besorgniserregenden
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den Wartenden ganz klipp und klar das sagt, was Herr Kunze für die Fraktion bei der ersten Lesung gesagt hat — wir haben ihm von dieser Stelle aus Beifall gespendet — und was heute Herr Kuntscher gesagt hat: das ist ein Wort, das die Christlich-Demokratische Union in all ihren Gliedern vom Haupt bis zum letzten hier der Öffentlichkeit kundtut, und danach werden wir uns richten. (Zuruf von der Mitte: Sie sind auch nicht so einheitlich, wie Sie es von uns verlangen!) — Herr Kollege
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aus dem Härtefonds an die Sowjetzonenflüchtlinge bisher ca. 136 Millionen DM entfallen sind. (Zuruf von der CDU/CSU: Plus Vorfinanzierungsmittel für den Wohnungsbau!) — Der Zuruf mag richtig sein. Ich wollte Ihnen aber bloß einmal aufzeigen, daß hier ein Verhältnis vorliegt, das die Sowjetzonenflüchtlinge von sich aus einfach nicht verstehen werden. Ich glaube mich deshalb auch dem Wunsche anschließen zu müssen, daß sowohl die Finanzierung wie auch die Vorfinanzierung immer gewährleistet sind. Denn auf den Härtefonds werden infolge der Fluchtgründe, die ja
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die Vertriebenen Anspruch darauf haben, daß sie eingegliedert werden, daß sie auch eine Hausratentschädigung bekommen, soweit ihre Notlage das verlangt. Ich muß im Namen der Sowjetzonenflüchtlinge dringend bitten, daß sowohl die Finanzierung wie die Vorfinanzierung in einem Ausmaß durchgeführt werden, das das Leiden dieser armen Menschen in etwa lindert. (Beifall bei der CDU/CSU, beim GB/BHE und Abgeordneten der SPD.) Vizepräsident Dr. Schneider: Das Wort hat der Abgeordnete Kuntscher. Kuntscher (CDU/CSU): Eine ganz kurze Erklärung! Ich möchte dem Herrn
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hat aber, weil ihr der Betrag für die Kredite seit Jahren zur Verfügung steht, trotz dieser zunächst unlösbaren Schwierigkeiten den Erbbauvertrag mit dem Bundesfinanzministerium abgeschlossen. Im Haushaltsausschuß wurde dabei erörtert, daß hier ein Problem in der Bewertung von Grundvermögen vorliegt, das zweckmäßigerweise bei dem demnächst wohl das Kabinett passierenden neuen Bewertungsgesetz behandelt wird. Denn der Baukostenindex vom Jahre 1954 kann unmöglich für Bauten zugrunde gelegt werden, die 20 Jahre vorher zu ganz anderen, nämlich militärischen Zwecken errichtet worden sind. Die Erörterungen
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48 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier wieder eröffnet. Präsident D. Dr. Gerstenmaier: Die Sitzung ist wieder eröffnet. Meine Damen und Herren, ich habe dem Hause bekanntzugeben, daß der Herr Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland mir ein Schreiben übergeben hat, das ich dem Haus im Wortlaut zur Kenntnis gebe: An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Sehr geehrter Herr Präsident! Namens der Bundesregierung mache ich Ihnen, Herr Präsident, und damit dem Deutschen Bundestag folgende Mitteilung. Die Vertreter der Französischen Republik
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in die Gemeinschaft der freien Völker der Welt. Wir werden unsere Bemühungen vereinigen mit allen denen, die mit uns an die Freiheit glauben und das Recht des Menschen achten. Wir werden alles daransetzen, das Vertrauen zu erhalten und zu stärken, das die freie Welt uns entgegengebracht hat und das einen so sichtbaren Ausdruck in den Verträgen findet. Ich möchte hier an dieser Stelle und zu dieser Stunde den Regierungen und ihren Vertretern danken, die sich in den Verträgen mit uns zusammengeschlossen
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Ihnen, verehrter Herr Bundeskanzler, möchte ich den tiefen Dank Ihrer Fraktion aussprechen. Seit nahezu sechs Jahren stehen Sie an der Spitze der Regierung der jungen deutschen Bundesrepublik. Unbeirrbar haben Sie daran gearbeitet, dem deutschen Volk das Vertrauen wieder zu verschaffen, das es verloren hatte, ihm Freundschaften zu vermitteln, um es aus seiner Isolierung zu befreien, und Partner zu gewinnen, die mit uns zusammen auch die obersten Ziele unserer Politik verfolgen werden. Es ist mein aufrichtiger Wunsch, daß unter Ihrer Führung, Herr
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ist; ich darf daran erinnern, daß insbesondere das Auseinanderfallen der Gesetzgebung auch in diesem Bereich nach 1945 und die differenzierte Anwendung nun dazu zwingen, die Materie neu für die Bundesrepublik zu regeln. Ich möchte auch meinerseits auf ein Teilstück hinweisen, das wir in diesem Hohen Hause bereits verabschiedet haben, auf das Bundesanstaltsgesetz, das die Vereinheitlichung der Arbeitsverwaltung brachte, das auch wiederum die Beteiligung der Arbeitnehmer und Unternehmer an all den Fragen brachte, das die Selbstverwaltung brachte, allerdings mit gewissen Einschränkungen, die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 05.05.1955 () [PBT/W02/00080]
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in diesem Bereich nach 1945 und die differenzierte Anwendung nun dazu zwingen, die Materie neu für die Bundesrepublik zu regeln. Ich möchte auch meinerseits auf ein Teilstück hinweisen, das wir in diesem Hohen Hause bereits verabschiedet haben, auf das Bundesanstaltsgesetz, das die Vereinheitlichung der Arbeitsverwaltung brachte, das auch wiederum die Beteiligung der Arbeitnehmer und Unternehmer an all den Fragen brachte, das die Selbstverwaltung brachte, allerdings mit gewissen Einschränkungen, die eben auf Grund der heutigen gesetzlichen Situation notwendig sind. Der Herr Bundesarbeitsminister
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 05.05.1955 () [PBT/W02/00080]
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die differenzierte Anwendung nun dazu zwingen, die Materie neu für die Bundesrepublik zu regeln. Ich möchte auch meinerseits auf ein Teilstück hinweisen, das wir in diesem Hohen Hause bereits verabschiedet haben, auf das Bundesanstaltsgesetz, das die Vereinheitlichung der Arbeitsverwaltung brachte, das auch wiederum die Beteiligung der Arbeitnehmer und Unternehmer an all den Fragen brachte, das die Selbstverwaltung brachte, allerdings mit gewissen Einschränkungen, die eben auf Grund der heutigen gesetzlichen Situation notwendig sind. Der Herr Bundesarbeitsminister hat schon auf die Bestimmungen des
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Ich möchte auch meinerseits auf ein Teilstück hinweisen, das wir in diesem Hohen Hause bereits verabschiedet haben, auf das Bundesanstaltsgesetz, das die Vereinheitlichung der Arbeitsverwaltung brachte, das auch wiederum die Beteiligung der Arbeitnehmer und Unternehmer an all den Fragen brachte, das die Selbstverwaltung brachte, allerdings mit gewissen Einschränkungen, die eben auf Grund der heutigen gesetzlichen Situation notwendig sind. Der Herr Bundesarbeitsminister hat schon auf die Bestimmungen des Grundgesetzes hingewiesen, die dazu zwingen, eine ganze Reihe von Fragen, die früher innerhalb der
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besonderen Gesetz zum Tragen gekommene Wille des Bundestages auch hier noch einmal verankert wird. Hier handelt es sich gerade um Aufgaben, die eben zum Teil besser von den beauftragten Organisationen erfüllt werden können. Zu dem Problem Fraueneinsatz in der Arbeitsverwaltung, das in der Öffentlichkeit schon diskutiert wird, wird nachher meine Kollegin Frau Dr. Bleyler einige Bemerkungen machen. Lassen Sie mich noch ein anderes ansprechen. Es ist vorgesehen, in dem Gesetzentwurf größere Sicherungen gegen eine mißbräuchliche Inanspruchnahme der Arbeitslosenversicherung und der Arbeitslosenfürsorge
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hier nun einen neuen Begriff geprägt. Ich weiß, daß man hierüber sehr lange beraten hat. Ich weiß, daß die Meinungen nicht einheitlich sind. Bei dem Begriff der Vermittlungsfähigkeit geht man von einer Arbeitsbereitschaft, von einer Verfügbarkeit, von einem gewissen Leistungsvermögen, das den Anforderungen des Arbeitsmarktes entspricht, aus. Die neue Regelung entspricht dem Versuch, den Arbeitsmarkt von Kräften frei zu machen. die nicht vermittelt werden können, aber nun als Arbeitsuchende immer auch in der Statistik erscheinen und bei den Arbeitsämtern vorgemerkt werden
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auch in der Statistik erscheinen und bei den Arbeitsämtern vorgemerkt werden. Sicher, die Neuregelung muß eingehend diskutiert werden. Es muß geprüft werden, ob hier nicht eine zu weitgehende Möglichkeit zu Ermessensentscheidungen gegeben ist. Wir werden im Ausschuß die Möglichkeit haben, das zu überprüfen. Lassen Sie mich etwas zu den Unterstützungsleistungen in der Arbeitslosenversicherung sagen. Es ist keine Änderung der Unterstützungshöhe und der Zusammensetzung der Unterstützung vorgesehen. In der Novelle ist schon auf die Neuregelung, die durch Bundesgesetz im August 1953 erfolgt
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man manches einfach übernahm, ohne sich klar zu werden, daß sich seit dem Jahre 1927 die Welt doch etwas verändert hat und daß die Zeit nicht stehengeblieben ist? Wenn ich das so sehe, dann denke ich wieder an das Wort, das der Herr Bundesarbeitsminister sagte. Er sprach von einer neuen Ordnung, wenn ich ihn recht verstanden habe, in diesem Bereich, und Herr Kollege Sabel tat dasselbe. Meine Damen und Herren, sollten wir uns nicht als gemeinsames Anliegen überlegen, ob wir nicht
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der ersten Unterbringung in irgendeinem Beruf das Recht des Schwerbeschädigten auf Weiterkommen, auf Aufstieg in seinem Beruf noch nicht gesichert ist und daß die Unterbringung in einem anderen, vor allen Dingen im erlernten Beruf das erstrebenswerte Ziel ist, — ein Problem, das auf lange Sicht noch gelöst werden sollte. Jetzt kann man noch nicht davon reden, daß die Frage damit gelöst ist. Eine andere Frage, die ich anschneiden will, ist die, daß Arbeitnehmer, bedingt durch die Einseitigkeit der Ausbildung in ihrem erlernten
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ihn einordnen in eine Neugestaltung, eine Gesamtreform unserer Sozialverfassung, die wirklich ein gemeinsames Anliegen des ganzen Volkes, also auch dieses Hauses sein sollte. Eines scheint mir noch wichtig zu sein. Man kann an diesen Entwurf nicht herangehen, ohne das Errichtungsgesetz, das wir vor etwa zweieinhalb Jahren beschlossen haben, einer Nachprüfung zu unterziehen. Auch das überprüfte und neu geschaffene Errichtungsgesetz sollte dann in ein neues Gesetz eingebaut werden. Wir haben doch nun einige Erfahrungen gemacht über Aufbau und Gliederung der Bundesanstalt nach
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zu guten, wirtschaftlich gesunden Gemeinden dem Umstand zu verdanken ist, daß sich hier die Mitwirkung der Bürger in einer funktionalen Demokratie ausprägte, in der sich Verwaltung und Kontrolle miteinander verzahnten. Vielleicht haben unsere Landschaften durch diese Städte das besondere Gepräge, das man in keinem Land der Welt wiederfindet. (Abg. Dr. Atzenroth: Bei Ihrem Vorschlag wird aber Selbstverwaltung Beruf!) — Ich sagte schon, Herr Kollege Atzenroth, daß das Verwaltungsorgan dann seinen Vorsitzenden wählt und daß der Vorsitzende auch Leiter der Verwaltung ist. Damit
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