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Steigerung des Sozialprodukts die Leistung des Arbeitnehmers erhöht, daß sich aber der Durchschnitt des Lohns des Arbeitslosen und der Anteil des Rentners am Lebenseinkommen zum Schluß im allgemeinen senkt. Darum wünschen wir statt des Prinzips der Kapitaldeckung das der Umlage, das von der lebenden Generation in jedem Jahre nicht mehr fordert, als zur Deckung des Bedarfs notwendig ist. Ob Sie nun aber, meine Damen und Herren, den Gedanken der Kapitaldeckung oder der Umlage, der Versorgung oder der Versicherung bejahen, in jedem
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 05.05.1955 () [PBT/W02/00080]
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könnte. Das ist rechtlich nicht haltbar und sollte auch in diesem Gesetz keinen Niederschlag finden. Ein hohes Maß von Verwaltungskosten erfordert nicht die Versicherung gegen Krankheit, sondern die Methode, wie der Arbeitslose versichert wird. Das ist ein außerordentlich heikles Kapitel, das den Fachmann schon lange beschäftigt. Die Weiterversicherung bei der eigenen Krankenkasse, die Sortierung und alles das, die verschiedenartige Berechnung der verschiedenartigen Beiträge veranlassen uns doch, hier zu untersuchen und zu bitten, daß man dieser Frage ein besonderes Augenmerk zuwendet. Nach
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 05.05.1955 () [PBT/W02/00080]
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mir auch vorstellen, daß man auf tariflicher Ebene bezirkliche und gebietliche Regelungen findet, die nun einmal dieses Gebiet anders gestalten. Das ist keine Forderung, sondern eine Anregung, über die man reden kann. Wir raten schon lange an einem Rezept herum, das hier möglich sein sollte: werteschaffende Arbeitslosenhilfe. Hier scheinen sich Gesetz und Recht wie eine ewige Krankheit fortzuerben. Wortgetreu sind die alten Bestimmungen von 1927 in diesen Entwurf übernommen worden. Dabei ist der Arbeitsbedarf im Gegensatz zu damals so groß, daß
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 05.05.1955 () [PBT/W02/00080]
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Ärzten unterschiedlich beurteilt wird, (Abg. Dr. Atzenroth: Und dann beamtete Ärzte?) — Von beamteten Ärzten habe ich doch in Wirklichkeit kein Wort gesagt. Wir haben heute in der Sozialversicherung die sogenannten Vertrauensärzte. Ich glaube aber, Herr Kollege, das ist ein Kapitel, das wir in diesem Hause in diesem Zusammenhang nicht zu diskutieren brauchen. Herr Kollege Odenthal, ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir einen einzigen Fall nennen würden, in dem ein Mann, der als Flüchtling zu uns herübergekommen ist, eine Sperrfrist
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 05.05.1955 () [PBT/W02/00080]
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nur Frauen zuständig sein. Die Lehrstellenvermittlung bedarf außerdem —das ist hier in der Novelle sehr deutlich aufgezeigt, und darüber sind wir froh — nicht nur der vorbereitenden, sondern auch der begleitenden und nachgehenden Förderung des beruflichen Nachwuchses. Das ist ein Aufgabengebiet, ,das in .dieser Deutlichkeit das erstemal angesprochen wurde, aber besonders wichtig ist, einmal wieder für den jungen Menschen, aber auch für den, der nach langer Arbeitslosigkeit endlich wieder in den Beruf kommen kann. Ich denke an die Vertriebenen, ich denke besonders
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 05.05.1955 () [PBT/W02/00080]
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haben, wieder zur Arbeit angeregt werden und damit — auch zu ihrem eigenen Wohl — leichter wieder in den Beruf zurückfinden. Ich möchte abschließen mit dem Wunsche, daß es durch die vorliegende Novelle gelingt, zur Entrümpelung der Gesetzgebung auf dem Gebiet beizutragen, das wir heute behandeln. Es muß gelingen, gerade dem Arbeitnehmer, der in Gefahr kommt, arbeitslos zu werden, einen Gesetzestext in die Hand zu geben, den er selbst mühelos und ohne große Auslegung versteht, mit dem er etwas anzufangen weiß und für
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 05.05.1955 () [PBT/W02/00080]
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notwendig, daß sich die Bundesregierung in Verbindung mit der bayrischen Staatsregierung Gedanken macht, wie man diese strukturelle Arbeitslosigkeit durch Schaffung neuer Betriebe und durch Stärkung der bestehenden Betriebe mildert oder beseitigt. Noch ein Gebiet der Arbeitsvermittlung möchte ich hier ansprechen, das mir ganz besonders am Herzen liegt: das ist der überbezirkliche Ausgleich von Arbeitskräften. Sehen Sie, gerade im gegenwärtigen Zeitpunkt holen uns die Arbeitsämter gerade unsere besten Kräfte nach Württemberg-Baden, nach Rheinland-Pfalz und nach anderen Gebieten des Westens. Darin sehen wir
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 05.05.1955 () [PBT/W02/00080]
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Mißbräuchen erhöht wurden. Wir wollen nur hoffen, daß die Arbeitsverwaltungen möglichst wenig von dieser Institution der Sperrfristen Gebrauch machen müssen; denn das hieße dann, daß wir die Arbeitsmoral in unserem deutschen Volke um ein Erhebliches verbessert hätten. Auch das Schwarzarbeitsgesetz, das wir gerade im Ausschuß für Arbeit behandeln, wird dazu dienen, daß demjenigen, der in erheblichem Umfang, ich möchte sagen: sittenwidrig, aus Gewinnsucht Schwarzarbeit leistet, das Handwerk gelegt wird und daß sich wieder normale Verhältnisse einstellen. Ein besonderes Wort muß noch
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 05.05.1955 () [PBT/W02/00080]
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Daher ist die Aufgabe der Berufsberaterin eine ganz andere als die des Berufsberaters, die Aufgabe der Vermittlerin eine ganz andere als die des Vermittlers. Sie hat mit anderen Problemen und Schwierigkeiten zu rechnen. Die Berufsberaterin hat das Mädchen vor sich, das sich auf einen doppelten Beruf vorbereiten muß, das einmal Ehefrau und Mutter werden will, auf der anderen Seite aber gleichzeitig einen außerhäuslichen Beruf sucht. Daher sind auch die Berufswünsche der Jugendlichen schwankend, die Berufsziele oft unsicher. Es ist nun die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 05.05.1955 () [PBT/W02/00080]
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weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung zu dem soeben behandelten Gesetz, Punkt 1 der heutigen Tagesordnung. Von dem Sprecher der SPD-Fraktion ist der Antrag gestellt, wie ich aus einer Notiz ersehe – ich habe ihn nicht selbst gehört —, das Gesetz nicht zu überweisen. Über einen solchen Antrag kann ich in der ersten Lesung nicht abstimmen lassen. § 79 der Geschäftsordnung lautet: Am Schluß der ersten Beratung kann der Gesetzentwurf einem Ausschuß überwiesen werden. Er kann nur in besonderen Fällen gleichzeitig
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 05.05.1955 () [PBT/W02/00080]
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gegeben wird, bei seiner früheren Kasse, Betriebs- oder Ersatzkasse, zu bleiben. Wir halten das im Rahmen des Systems der sozialen Krankenversicherung, wie es hier besteht, für sinnvoll, wenn wir uns auch darüber klar sind, daß sich durch das neue System, das geschaffen werden soll, möglicherweise eine Komplizierung des Verwaltungsapparats ergibt. Wir sind weiter mit der Bundesregierung und dem Sprecher der CDU der Ansicht, daß es zu begrüßen ist, wenn durch diesen Gesetzentwurf der Mißstand, auf den wir schon bei früherer Gelegenheit
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 05.05.1955 () [PBT/W02/00080]
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bezüglich der Krankenhauspflege usw., die wir dort leider haben. Das scheint uns auch eine empfindliche Leistungsbeschränkung zu sein, die sachlich in keiner Weise vertreten werden kann. Dabei bin ich erst am Anfang der Leistungseinschränkungen. Jetzt kommt das ganze Register, über das die sozialpolitische Diskussion geht. Wie es in der Begründung knapp heißt, wird im gesamten Bundesgebiet eine Krankenscheingebühr eingeführt, die in Angleichung an die veränderten Lohn- und Preisverhältnisse auf 50 Pfennig erhöht werden soll, während heute überwiegend keine Krankenscheingebühr erhoben wird
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 05.05.1955 () [PBT/W02/00080]
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die Bagatellfälle sei sehr sinnvoll, und er habe keine Sorge, daß dadurch — so haben Sie wörtlich ausgeführt — die Früherfassung von schweren Krankheiten unterbleibe. Herr Dr. Franz, das ist sehr theoretisch gesprochen. Ob eine Krankheit eine leichte oder eine schwere wird, das weiß man erst, wenn sie zu Ende ist. (Sehr gut! bei der SPD.) Das ist doch das entscheidende Merkmal: niemand weiß, ob gewisse Krankheitsbeschwerden, die den einzelnen veranlassen, zum Arzt zu gehen, zu einer schweren oder leichten Krankheit führen. Wir
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 05.05.1955 () [PBT/W02/00080]
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einig sind. Wir halten den Regierungsentwurf deshalb für verhängnisvoll. Herr Bundesarbeitsminister, Sie haben auf ausländische Beispiele hingewiesen. Da sind sorgfältig die Fälle zusammengestellt worden, in denen es eine Krankenscheingebühr gibt. Diese Fälle sind auch im Ausland selten, und das Material, das wir im Ausschuß sehr gern im einzelnen diskutieren werden, ist, wenn ich so sagen darf, ein bißchen einseitig zusammengestellt. In dem Gesetzentwurf ist weiter vorgesehen, daß die Versicherten an den Kosten für Arzneien beteiligt werden sollen. Es wird gesagt, daß
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 05.05.1955 () [PBT/W02/00080]
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Herr Kollege Franz hat es :auch erwähnt. Da wird immer das Beispiel gebraucht, der Mensch solle doch mal daran gewöhnt werden, im Interesse seiner Gesundheit auf eine Schachtel Zigaretten oder auf einen Kinobesuch zu verzichten. Das ist das übliche Beispiel, das wir alle kennen. Meine Damen und Herren, dazu. ein ernstes Wort. Ich glaube, eine solche Betrachtungsweise verkennt die Lage der sozial schwachen Bevölkerungskreise und der überwiegenden Mehrzahl der Rentner. Für diese Menschen, insbesondere die Rentner, die in ihrer überwiegenden Mehrzahl
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deshalb, weil wir die Hoffnung haben, Sie bei den Ausschußberatungen überzeugen zu können. Herr Kollege Franz hat gewisse Schwierigkeiten in seiner eigenen Fraktiondargelegt. Daran werden wir also sehr intensiv anknüpfen. Wir haben die Hoffnung, daß dann ein Gesetz beschlossen wird, das die jetzigen Nachteile der Rentnerkrankenversicherung beseitigt und somit Verbesserungen, aber keine Verschlechterungen für die Rentner und für alle Versicherten schafft. (Lebhafter Beifall bei der SPD.) Präsident D. Dr. Gerstenmaier: Das Wort hat der Bundesminister für Arbeit. Storch, Bundesminister für Arbeit
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 05.05.1955 () [PBT/W02/00080]
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die Idee entwickeln würde, die Naturalleistung, die in der Krankenbehandlung gewährt wird, in der Fürsorge zu gewähren, und wenn man den Fürsorgeunterstützten einen Korb mit Brot oder mit Fleisch in der Woche aushändigen wollte, dann möchte ich das Gelächter hören, das bei allen fortschrittlichen Sozialpolitikern sofort ausbräche. Naturalleistungen gehören in einen Katalog von Vorstellungen, die heißen: Deputat und Dienstbarkeit und Obrigkeit. Sie paßt letzten Endes nicht in einen Staat, von dem wir und alle Parteien dieses Hauses erwarten, daß er von
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worden. Ich sage das deshalb, weil auch diesem Gesetzentwurf in erheblicher Weise eine Mischung aus beiden Systemen zugrunde liegt. Wir sind im Augenblick auch noch gar nicht imstande, ein solch außerordentlich wichtiges Teilgebiet zu klären, ja nicht einmal, es anzuschneiden, das gerade die Kreise der Bevölkerung angeht, die schon so sehr lange auf eine wirksame Hilfe in ihrem so schwierigen Daseinskampf warten, auch nicht, wenn man davon spricht, daß hier schon Tendenzen einer Neuordnung der Sozialgesetzgebung wirksam werden. Aber wir haben
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Lasten der gesamten Mitgliedschaft der Krankenkassen geht. Ich überlasse es jedem einzelnen, zu beurteilen, ob und inwieweit diese Argumentation der Krankenkasseneinrichtungen hier oder da vielleicht übertrieben sein könnte. Immerhin sollten wir uns damit beschäftigen. Soeben ist ein Problem angeschnitten worden, das zu einer Kontroverse zwischen dem Herrn Bundesarbeitsminister und Herrn Professor Schellenberg geführt hat: inwieweit die freiwillig Weiterversicherten und die freiwillig Versicherten überhaupt hier ausgeschlossen werden sollen. Eines ist sicher: was als Rechtsanspruch erworben ist, muß unter allen Umständen erhalten bleiben
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 05.05.1955 () [PBT/W02/00080]
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benachteiligt würden: etwa Angestellte, die nach der Überschreitung der Krankenversicherungspflichtgrenze in eine private Krankenversicherung hineingegangen sind, also die Zugehörigkeit zu ihrer bisherigen Kasse nicht fortgesetzt haben, die aber, nachdem sie Rentner geworden sind, in ihrer sozialen Lage von dem Niveau, das sie hatten, solange sie in Beschäftigung standen, doch sehr erheblich zurückfallen. Ich glaube, es l eine kaum mögliche Lösung, diese Personengruppe einfach völlig auszuschließen. Herr Dr. Hammer hat .bei der Beitragsfrage den Punkt berührt, den wir damals auch im Ausschuß
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 05.05.1955 () [PBT/W02/00080]
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Feststellungen sind wesentlich, um das, was im Ausschuß beschlossen worden ist, in seiner tatsächlichen Tragweite zu verstehen. (Abg. Dr. Menzel: Das ist gestern abend unter den Regierungsparteien erst beschlossen worden! — Weitere Zurufe links.) — Wenn Sie dagegen protestieren wollen, bitte ich, das nachher im Rahmen einer Erwiderung zu machen. Sie können mich tadeln. Ich fühle mich jedenfalls verpflichtet, diesen Willen der Mehrheit, der auch in den Beratungen des Ausschusses zum Ausdruck gekommen ist, hier dem Hause mitzuteilen, weil unsere Kollegen das wissen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.02.1954 () [PBT/W02/00017]
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offenbare sich zugleich der materielle Gedanke, daß die zulässigen Änderungen keine Durchbrechungen sein dürften. Demgegenüber vertrat die Mehrheit den Standpunkt, daß auch der verfassungsändernde Gesetzgeber nach Art. 79 Abs. 2 echtes Verfassungsrecht von der gleichen Dignität schaffe wie das Verfassungsrecht, das der ursprüngliche Verfassungsgesetzgeber gesetzt hat. Sie ist der Auffassung, daß auch der verfassungsändernde Gesetzgeber ebenso allgemeine Verfassungsgrundsätze im Wege einer Verfassungsänderung schaffen, abändern oder aufheben könne wie der ursprüngliche Verfassungsgeber. Nach dieser Auffassung kann der Verfassungsgesetzgeber Recht von der gleichen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.02.1954 () [PBT/W02/00017]
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Staatsorgane zueinander und vor allem auch das Verhältnis der Verfassungsrechtsordnung zu den untergeordneten und nebengeordneten Rechtskreisen, zum einfachen Gesetzesrecht wie zum Völkerrecht. Auch der verfassungsändernde Gesetzgeber kann genau so wie der ursprüngliche Verfassungsgeber Entscheidungen über den Fortbestand eines Rechtes treffen, das der Verfassung etwa widerspricht oder dessen Übereinstimmung mit der Verfassung zweifelhaft oder wenigstens zwischen den streitenden politischen Gruppen kontrovers ist. Auch der verfassungändernde Gesetzgeber sollte befugt sein, künftiges einfaches Gesetzesrecht zuzulassen, das die Verfassungsgrundsätze näher interpretieren soll oder das etwa
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.02.1954 () [PBT/W02/00017]
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Verfassungsgeber Entscheidungen über den Fortbestand eines Rechtes treffen, das der Verfassung etwa widerspricht oder dessen Übereinstimmung mit der Verfassung zweifelhaft oder wenigstens zwischen den streitenden politischen Gruppen kontrovers ist. Auch der verfassungändernde Gesetzgeber sollte befugt sein, künftiges einfaches Gesetzesrecht zuzulassen, das die Verfassungsgrundsätze näher interpretieren soll oder das etwa verfassungsmäßige Rechte einschränken darf, wie es beispielsweise im Grundgesetz bei den gesetzlichen Einschränkungsmöglichkeiten für die Grundrechte geschehen ist. Die Mehrheit war weiterhin der Auffassung, daß auch der verfassungändernde Gesetzgeber ebenso wie der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.02.1954 () [PBT/W02/00017]
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werden! Unserer Verantwortung sind wir damit gewiß nicht enthoben. (Erneuter Beifall bei den Regierungsparteien.) Wer es genauer wissen will und wer sich des Ernstes der Sache noch nicht ganz bewußt ist, dem dürfen wir sagen, daß es an uns ist, das zu tun, was wir zu tun haben — gleichgültig ob es ausreicht oder nicht ausreicht —, damit es in Zukunft keinen Cimetière du Silberloch hinter dem Hartmannsweilerkopf oder keine Kreuze von gefallenen Soldaten neben der Hunsrück-Höhenstraße zwischen Mainz und Trier mehr gibt
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.02.1954 () [PBT/W02/00017]