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allein auf dem Weg, um den wir uns mit der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft bemüht haben und gewiß noch weiter bemühen müssen, verteidigungsfähig wird. Meine Damen und Herren, Herr Kollege Ollenhauer hat gestern noch einmal die Eingliederung Deutschlands in ein Sicherheitssystem skizziert, das von niemand als gegen sich gerichtet betrachtet werden könne, d. h. genauer als gegen sich gerichtet angesprochen werden kann. Eine solche Forderung könnte höchstens zur Folge haben, daß Deutschland überhaupt in kein Sicherheitssystem einbezogen wird. Das würde also die Neutralisierung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.02.1954 () [PBT/W02/00017]
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verfolgen. Ich möchte von meinem Standpunkt als Berichterstatter aus sagen — ich glaube damit auch im Namen der Koalition zu sprechen —, daß wir dies unweigerlich politisch wollen, und zwar schnell. (Abg. Dr. von Brentano: Genau!) Und damit war ein Stichwort gefallen, das für die ganze Behandlung dieser Materie in diesem Hause typisch geworden ist: es mußte schnell gehen. Ich bin nicht Mitglied des Rechtsausschusses. Aber ich habe mir die Freiheit genommen, die Protokolle dieses Ausschusses zur Vorbereitung meiner heutigen Ausführungen sorgfältig durchzulesen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.02.1954 () [PBT/W02/00017]
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vorgetragen bekommen haben, war ein Gaumenfrühstück für Verfassungsrechtler. Aber dennoch geht diese Vorlage, die unser Grundgesetz verändern, erläutern, ausdeuten — welche Sprachregelung auch immer jeweils gerade gelten soll —, nicht nur die Verfassungsrechtler an, sondern das ganze deutsche Volk und das Bewußtsein, das dieses Volk von der Würde seiner Verfassung haben muß. (Lebhafter Beifall bei der SPD.) Haben Sie wirklich den Eindruck, daß man so mit einer Verfassung umgehen kann, wie es in dieser Vorlage geschieht? Sie wählen eine Präambel, mit der Sie
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.02.1954 () [PBT/W02/00017]
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einer Zweidrittelmehrheit!) — Nun gut, dann ist es eine Handbewegung einer Zweidrittelmehrheit, aber dennoch ist es eine! (Lebhafter Beifall bei der SPD — Zurufe von der CDU/CSU.) In Art. 79 heißt es: Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Wenn Sie das nicht haben wollten, dann hätten Sie es im Parlamentarischen Rat gar nicht hereinschreiben dürfen. (Sehr gut! bei der SPD.) Das ist ein Eckpfeiler des Grundgesetzes. Wenn das bei jeder
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also dessen. der einmal in den Streitkräften dienen wird. Hier kommt es nicht darauf an, daß Sie ihm schöne Deklamationen bescheren — davon hat er nichts —, sondern hier müssen wir auch von Anfang an Sicherungen in d a s Gesetz einbauen, das nun einmal die Freiheits- und Menschenrechte des Staatsbürgers zu schützen berufen ist, nämlich in unser Grundgesetz. Sie haben ja jetzt einen Artikel, wie es so schön heißt, ausgeklammert. Aber auch die ausgeklammerte Fassung macht doch immerhin die Absichten deutlich. In
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.02.1954 () [PBT/W02/00017]
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vor unserem Volke. (Lebhafter Beifall bei der SPD.) Sie haben sich wieder einmal unter einen von Ihnen selbst geschaffenen Zeitdruck gesetzt. Da es sich gar nicht um eine Wehrverfassung handelt, sondern um das Kugelfestmachen der Verträge und um ein Ermächtigungsgesetz, das wir für gefährlich für die weitere demokratische Entwicklung halten, werden Sie — Sie haben nichts anderes erwartet — bei dieser Vorlage auf unsere Ablehnung stoßen. (Beifall bei der SPD.) Aber ich will weiter gehen. Unser Nein zu dieser Mißgeburt (Bravo-Rufe und lebhafter
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.02.1954 () [PBT/W02/00017]
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6. September nicht mehr bei Ihnen!) Wenn Sie das wollen, meine Damen und Herren, dann sei Ihnen klar, daß Mehrheit und Regierungsverantwortung verpflichten, sich auch und gerade um Gemeinsamkeit in diesem Sinne zu bemühen. Ob es zu dieser Gemeinsamkeit kommt, das hängt nicht von Ihren Worten ab, sondern von Ihren Taten. (Lebhafter anhaltender Beifall bei der SPD.) Präsident D. Dr. Ehlers: Meine Damen und Herren, in seiner Eigenschaft als Berichterstatter hat das Wort Herr Abgeordneter Dr. von Merkatz. Dr. von Merkatz
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.02.1954 () [PBT/W02/00017]
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zurück, wo ja nun auch, getragen von Ihren Stimmen (zur SPD) , die Frage des Oberbefehls, die Frage der Bundesverwaltung, die Frage der Bundesgesetzgebung für diesen und jenen Zweck, auch für Militärzwecke, geregelt war. Dann werden Sie finden, daß das Wehrgesetz, das dann später erlassen worden ist, nicht durch die Verfassung vorweggenommen war, sondern daß dieses Wehrgesetz im ordentlichen Gesetzgebungsgang entstanden ist. (Sehr richtig! in der Mitte.) Also ein Ermächtigungsgesetz liegt nicht vor. Sonst wäre jeder Rahmen, der in der Verfassung für
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wissen, wir haben uns in unserer Fraktion sehr viele Gedanken über die Rechtsfragen, von denen ich heute nicht spreche, und über die politischen Fragen gemacht. Wir sind im Wege einer vertrauensvollen Aussprache mit den anderen Koalitionsparteien zu einem Kompromiß gekommen, das unsere Bedenken dahin gelöst hat, daß die strittigen Fragen im späteren Zuge der Gesetzgebung anschließend hieran in den von mir und von dem Herrn Berichterstatter vorgetragenen Formen der Verfassungsänderung erledigt werden sollen. Ich möchte bei dieser Gelegenheit dem Herrn Berichterstatter
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.02.1954 () [PBT/W02/00017]
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achte die Leidenschaftlichkeit, mit der Herr Kollege Erler vorhin seinen Standpunkt und den seiner Fraktion dargelegt hat; denn diese Leidenschaftlichkeit kommt aus einer langjährigen und ernsten Bemühung um diese Probleme und aus einer ehrlichen Überzeugung. Aber, ich glaube, das Pathos, das in seiner Rede zum Ausdruck kam (Abg. Schröter [Wilmersdorf]: Sie meinen doch wohl Herrn Gerstenmaier!) — ich spreche von Herrn Erler —, (weitere Zurufe von der SPD) war angebracht, als wir uns hier über die Verträge unterhalten haben. Ich glaube kaum, daß
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Dezember 1952 gefällt; er hat sie einige Monate später wiederholt. Wir ziehen heute auf Grund des Wahlergebnisses aus dieser Sachentscheidung, die das Volk bestätigt hat, nur noch einige formale Konsequenzen. (Beifall bei den Regierungsparteien. — Zurufe von der SPD.) Das Ja, das die Regierungsparteien damals den Verträgen gegeben haben, war für viele von uns —vielleicht für alle — ein in schwerem inneren Kampfe errungenes Ja. Es ist aber darum heute ein um so klareres und ein um so überzeugteres Ja, und wir vermögen
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Ländern nicht angewandt werden kann, in denen sie verfassungsmäßig oder sonst rechtlich verboten ist. (Abg. Dr. Schmid [Tübingen] : Sie ist besonders ausgenommen!) Unbeschadet dessen, wie wir grundsätzlich zu der Frage der Todesstrafe stehen, haben wir, solange sie das Grundgesetz ausschließt, das zu achten und achten es auch. Wir stellen an diesem Beispiel wieder einmal fest, daß die These eben nicht richtig ist, die Verträge stellten eine Oberverfassung dar; denn hier gilt ja das Recht des Grundgesetzes vor dem Recht der Verträge
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kann. Er hat gesagt, die Mehrheit entscheide nicht, wer recht hat, sondern wem sie recht gibt. Das entspricht allerdings seit jeher der von uns vertretenen Staatsauffassung, nach der es eine Wahrheit gibt, die vor jedem Parlament existiert, und ein Recht, das vor jeder staatlichen Ordnung und vor jeder parlamentarischen Arbeit gegeben ist. (Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Erler: Herr Kollege Jaeger!) Diese Begrenzung des aus der Aufklärung stammenden Begriffs der Volkssouveränität — — (Abg. Erler: Endlich begreifen Sie, daß Sie diese Auffassung
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Herr Dr. Bekker, nicht für die Bundesrepublik! — scheint uns die wirksamste Möglichkeit, in ein Sicherheitssystem eingebaut zu werden, der Rahmen, den die Satzungen der Vereinten Nationen ziehen. Für die Bundesrepublik — das heißt, solange die Spaltung Deutschlands dauert — sind wir bereit, das zur Verteidigung Nötige im Rahmen jeder Möglichkeit zu tun, die erstens echte Sicherheitschancen bietet, zweitens die Wiederherstellung der Einheit Deutschlands nicht gefährdet und schließlich uns die echte Gleichberechtigung gibt. (Zuruf von der CDU/CSU: Na also!) Damit sage ich nichts
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weil wir Perfektionisten seien und uns nun einmal nicht alles an diesem Vertrage gefalle. Sie wissen, daß das nicht stimmt, und es ist Ihnen gestern sehr ausführlich gesagt worden, daß das nicht stimmt. Natürlich muß man auch manchmal etwas zustimmen, das man nicht für ganz vollkommen hält — aber das kann man doch nur im Rahmen gewisser Grenzen tun, und wo diese Grenzen liegen, hat in Gottes Namen der zu bestimmen, der die Verantwortung für sein Ja und Nein zu tragen hat
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Entscheidung ersten Ranges! (Beifall bei der SPD.) Hier ist gesagt worden — es ist dem Bericht des Herrn Berichterstatters nach im Rechtsausschuß sehr ausgiebig ausgeführt worden —, die Verfassung sei zwar ein Gesetz von besonderer Feierlichkeit, aber im Grunde doch ein Gesetz, das der Substanz nach ein Gesetz wie jedes andere sei. Man könne darum mit entsprechenden Mehrheiten dieses Verfassungsgesetz durch und durch verändern. Was die „Verfassung" von anderen Gesetzen unterscheide, sei, daß die Abänderung erschwert sei. Wenn man legal über diese Hürden
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Reglement einer Anstalt gesehen wurden, vorbehalten, das ethische Fundament des Verfassungsdenkens zu ruinieren. Im Parlamentarischen Rat sind wir uns dieser Dinge bewußt gewesen, und, Herr von Brentano, Sie werden mir bestätigen: wir haben darum ganz bewußt ein Grundgesetz schaffen wollen, das von einer anderen Vorstellung des Verfassungsrechts ausgeht als der Labandschen und der Anschützschen, auch von einer anderen Auffassung als der, die einst das Reichsgericht in einigen Urteilen zum Ausdruck gebracht hat. Für uns waren damals Art. 79 und Art. 20
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änderbar ist, ist in Absatz 3 gesagt!) Man kann nicht, ohne eine Verfassung umzustülpen, die Sperren beseitigen, die die Verfassung zum Schutze ihrer Fundamente aufgerichtet hat. Sie haben doch sonst immer sehr gern, und mit Recht, für überpositives Recht plädiert, das auch den Gesetzgeber bindet und binden muß. Ich habe den Eindruck, daß man heute von der Vorstellung eines überpositiven Rechtes übergeht zu einem Überpositivismus, der noch über das hinausgeht, was das 19. Jahrhundert in die Welt gesetzt hat, und dessen
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weiter treiben wollen, (Zuruf von der SPD: Wieso „Spiel", — Weiterer Zuruf von der SPD: Wer spielt denn hier falsch?) Genau so wenig wollen wir heute etwa Verfassungsgrundsätze beseitigen, wie das hier im Zusammenhang mit dem bösen Wort vom kalten Staatsstreich, das gefallen ist, gesagt worden ist. Es wird an den unverbrüchlichen Teil des Art. 79 — den Abs. 3 — in keiner Weise gerührt. Insbesondere verstoßen auch die Verträge — das möchte ich hier ausdrücklich feststellen — in keiner ihrer Bestimmungen gegen diesen Teil, gegen
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so gern übersehen —, mit verfassungsändernder Mehrheit beschlossen werden kann, ob ein völkerrechtlicher Vertrag — darauf lege ich allerdings ganz entscheidenden Wert — dem Grundgesetz widerspricht oder nicht. Wir haben doch schon eine Verfassungsdurchbrechung dieser Art im Grundgesetz. Im Art. 25 ist bestimmt, das die allgemeinen Grundsätze des Völkerrechts unseren Gesetzen vorgehen. Infolgedessen steht im Grundgesetz bereits, was wir heute mit der Verfassungsergänzung klarstellen. (Beifall in der Mitte.) Wir verwahren uns also nachdrücklich dagegen, daß hier ein „Ermächtigungsgesetz" beschlossen, daß hier ein kalter Staatsstreich
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Mit einem Wort darf ich nun noch auf den Herrn Kollegen Weber in diesem Zusammenhang zurückkommen. Man sagt, es sei ja nicht nur das, sondern es handle sich überdies auch um eine nochmalige politische Bestätigung des Gesetzgebungsbeschlusses. Herr Kollege Weber, das trifft nicht zu. Die über 500 Mitglieder dieses Hohen Hauses haben die Verträge von Bonn und Paris bei der Verabschiedung dieses Gesetzes hier nicht beraten. Es ist deshalb nicht der Gegenstand dieses Beschlusses, überhaupt nicht verhandelte Verträge durch diese Abstimmung
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Sie sehen, daß aus unserer Verfassung — entschuldigen Sie den etwas anrüchigen Vergleich — eine Art von Schweizer Käse geworden ist, so viel Löcher werden durch die Verträge hineingebracht, nach einem Wort von Friedrich von Logau—ich verdanke es Herrn von Merkatz—, das er vom Westfälischen Frieden gesagt hat: „Reißt viel Verfassung ein." Sie scheuen sich, so wie es Art. 79 verlangt, Punkt für Punkt klarzumachen: Bürger, paß auf, hier ist in deiner Verfassung etwas abgeändert! Das zweite, was Sie mit dieser merkwürdigen
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bekundet hat. Herr Kollege Ollenhauer hat damals, als er diese Frage behandelte, wörtlich ausgeführt — ich zitiere —: Soweit es sich dabei um die Verfassungsergänzung im Zusammenhang mit den Verträgen handelt, ist dieses Bemühen der Bundesregierung verständlich. Leider müssen wir dieses Verständnis, das uns Herr Kollege Ollenhauer in Aussicht gestellt hat heute in dieser Diskussion vermissen. (Beifall in der Mitte und rechts.) Meine Damen und Herren, wir in der CDU/CSUFraktion sind jedenfalls entschlossen, auch ohne dieses Verständnis zu der Verfassungsergänzung unser Ja
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Haus und die Frage der Immunität nicht. Ich stelle aber fest, daß, wenn ein deutscher Abgeordneter in Erfüllung seiner Pflicht eine solche Warnung gibt, dann derartige Verfahren überhaupt die Konsequenz sein können. Wenn ich recht unterrichtet bin, soll dieses Strafverfahren, das jetzt ausgesetzt ist, sogar als Offizialverfahren aufgezogen sein. Wenn das der Fall ist, dann hört doch eigentlich alles auf! Präsident D. Dr. Ehlers: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Antrag des Ausschusses, den
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Konflikt geraten. Im übrigen ist auch zu berücksichtigen, daß das Jahr 1949 am Beginn einer Aufbauperiode stand, deren Auswirkungen und deren Dauer damals noch nicht zu übersehen waren. So hat sich, was nicht vorausgesehen werden konnte, z. B. das Flüchtlingselend, das die Grundlage für manche Straftaten bildete, nur zum Teil verringert, bei ganzen Personengruppen aber hartnäckig erhalten. Um den hier entstandenen Bedürfnissen gerecht zu werden, hat man bereits Anfang 1952, als sich eine Festigung des Gesundungsprozesses abzeichnete, den Plan gefaßt, zur
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