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Reichstag am 14. Juni 1925 beschlossenen Gesetzes zur Änderung der Verordnung über die Fürsorgepflicht herbeizuführen, und zwar mit der Begründung, daß der vom Reichsrat gegen dieses Gesetz erhobene Einspruch seitens des Reichtages nicht vorschriftsmäßig behandelt worden sei, mithin ein Gesetz, das zu verkünden wäre, nicht vorliege. Weitere Beispiele wären dann auch die Gesetze, die im Jahre 1926 und 1929 durch Volksbegehren und Volksentscheid herbeigeführt worden sind, Fürstenenteignung 1926, Freiheitsgesetz 1929, Gesetze, deren Ausfertigung damals von der Reichsregierung abgelehnt worden ist. Also
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.02.1954 () [PBT/W02/00017]
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a das Schlimme —, um eine ganz genau umrissene Zahl von Fällen, ungefähr 40, niederzuschlagen. Es gibt meiner Meinung nach nichts Schlimmeres, als wenn ein Parlament nicht mehr weiß, daß durch ein Gesetz Recht geschaffen werden soll. Hier ist ein Gesetz, das das Gegenteil tut, das Willkür schafft (Zustimmung rechts) und das schon deswegen nicht Rechtens ist, weil die Begnadigung einzelner Straffälle — Abolition ist an und für sich überhaupt nicht möglich; ich unterstelle, sie wäre möglich — nicht der Zuständigkeit des Bundes unterliegt
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.02.1954 () [PBT/W02/00017]
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zitiert habe. Da hat er nämlich zum Ausdruck gebracht, daß es sich auch um ein politisches Problem handle. Wenn es sich um ein reines Rechtsproblem handelte, dann würde der zuständige Minister wohl nicht verpflichtet sein, zurückzutreten. Es ist ein Politikum, das den Minister veranlassen sollte zurückzutreten. Das hat Herr Kollege Dr. Dehler auch ganz richtig erkannt, nur ist sein Nachfolger, der Herr Bundesjustizminister Neumayer, bisher noch nicht zu der gleichen Beurteilung des Vorgangs gekommen, wie es scheint. Immerhin, Herr Kollege Dr.
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.02.1954 () [PBT/W02/00017]
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ist sein Nachfolger, der Herr Bundesjustizminister Neumayer, bisher noch nicht zu der gleichen Beurteilung des Vorgangs gekommen, wie es scheint. Immerhin, Herr Kollege Dr. Dehler, können wir uns kurz einmal über diese Rechtsfrage unterhalten. Es ist ein Gesetz zustande gekommen, das sowohl die materielle wie die formelle Seite berührt. Die Frage der Verfassungsmäßigkeit ist die Frage der materiell-rechtlichen Seite des zustande gekommenen Gesetzes, und nur so können Sie auch den von Ihnen zitierten Mangoldt verstehen, in dem Sie selbst erwähnt werden
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.02.1954 () [PBT/W02/00017]
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legen. Aber wo kein Kläger, da ist auch kein Richter. Den Vorwurf haben wir uns allerdings selber zu machen, daß wir bisher nicht das geworden sind, was wir lange der Bundesregierung gegenüber hätten werden müssen, nämlich Kläger gegenüber einem Verhalten, das wir aus genau denselben verfassungsmäßigen Gründen heraus verurteilen, wie Herr Dr. Dehler es für richtig hält. Unter keinen Umständen durfte, wenn die Frage der Verfassungsmäßigkeit zur Diskussion stand — und daß Herr Dr. Dehler verfassungsmäßige Bedenken hatte, nimmt ihm ja niemand
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.02.1954 () [PBT/W02/00017]
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ist daher durchaus möglich, daß sich eine Reihe von Personen magyarischen Volkstums in den Besitz eines nur deutschen Volkszugehörigen vorbehaltenen Länderflüchtlingsausweises setzen konnten. Im Zuge der Neuausstellung der Ausweise nach dem am 5. Juni vorigen Jahres in Kraft getretenen Bundesvertriebenengesetz, das in § 6 den Begriff der deutschen Volkszugehörigkeit besonders definiert, werden die auf Grund der landesrechtlichen Bestimmungen erfolgten Anerkennungen zur Zeit überprüft. Diese Überprüfung erstreckt sich insbesondere auch auf die Fälle, in denen die deutsche Volkszugehörigkeit zu Unrecht behauptet wurde. Was
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1954 () [PBT/W02/00035]
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Angaben erschlichen worden ist. Dies ist in § 18 des Bundesvertriebenengesetzes ausdrücklich vorgesehen. Entsprechend gilt für das I Lastenausgleichsgesetz und das Gesetz zu Art. 131 des Grundgesetzes. Aber auch für diese Entscheidung ist nicht die Bundesregierung zuständig, sondern entweder das Flüchtlingsamt, das den Ausweis erteilt hat, oder das Ausgleichsamt bzw. die Dienstbehörde, die Leistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz oder nach dem Gesetz zu Art. 131 gewährt haben. Ohne dem Ergebnis einer Überprüfung vorzugreifen, kann bereits jetzt festgestellt werden, daß sich die mißbräuchliche Inanspruchnahme
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1954 () [PBT/W02/00035]
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Innern, bitte! Dr. Schröder, Bundesminister des Innern: Die Antwort lautet wie folgt: Nach Art. 75 Ziffer 3 des Grundgesetzes hat der Bund nur das Recht, Rahmenvorschriften über den Naturschutz und die Landschaftspflege zu erlassen. Das Reichsnaturschutzgesetz vom 26. Juni 1935, das noch rechtswirksam ist, gibt im § 19 die Ermächtigung, verunstaltende, die Natur schädigende oder den Naturgenuß beeinträchtigenden Änderungen der Landschaft durch Anordnungen der Naturschutzbehörden von ihr fernzuhalten. Für diese Anordnungen und ihre Durchführung sind ausschließlich die Landesbehörden zuständig. Die Bundesregierung und
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1954 () [PBT/W02/00035]
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diese Anordnungen und ihre Durchführung sind ausschließlich die Landesbehörden zuständig. Die Bundesregierung und das Bundesministerium des Innern haben keine unmittelbare rechtliche Möglichkeit, unter den Gesichtspunkten von Naturschutz- und Landschaftspflege im Einzelfall einzugreifen und den Bau von Einrichtungen zu verhindern, die das Landschaftsbild beeinträchtigen oder stören. Aus dieser Rechtslage ergibt sich folgendes: Auf die Gestaltung der technischen Einrichtungen der Rundfunkanstalten, die im Eigentum der Rundfunkanstalten stehen, unter dem Gesichtspunkt des Naturschutzes, können nur die Landesregierungen auf der Grundlage des noch geltenden Reichsnaturschutzgesetzes
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1954 () [PBT/W02/00035]
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Beantwortung der Fragen verzichten. (Hört! Hört! bei der SPD. — Abg. Dr. Gülich: Der Tatzelwurm! — Heiterkeit.) Präsident D. Dr. Ehlers: Zur Frage 20 Herr Abgeordneter Dr. Menzel. Dr. Menzel (SPD): Billigt der Herr Bundesminister für Arbeit die Ansichten des Versorgungsamtes Düsseldorf, das in einem Bescheid vom 12. April 1954 (Az. RA. 13 - A 287) einen Versorgungsantrag u. a. mit der Begründung ablehnte, der Antragsteller hätte seine Inhaftierung in der russisch besetzten Zone selbst verschuldet, da er einer Organisation beigetreten war, deren Tätigkeit
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1954 () [PBT/W02/00035]
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daß man im Zuge der Erörterungen aller dieser Maßnahmen in Bonn erklärte, es sei unvermeidlich, daß bei einem solchen Schlag mehr Leute verhaftet würden, als eigentlich schuldig seien. (Lebhafte Hört! Hört!- und Pfui-Rufe von der SPD.) Meine Damen und Herren, das in der rechtsstaatlichen Bundesrepublik Deutschland! Die Dinge nehmen ihren Lauf. Es zeigte sich, daß die Angelegenheit von den zuständigen Bundesdienststellen völlig mangelhaft vorbereitet war und daß mit einer Leichtfertigkeit sondergleichen vorgegangen worden ist. (Sehr wahr! bei der SPD.) Der Herr
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1954 () [PBT/W02/00035]
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dafür liefern, daß wir uns bemühen, auch aus den Blättern, die uns nicht gerade nahestehen, wertvolles Material zu sammeln. Herr Tüngel fragt: Welche Konsequenzen will man in Bonn aus dieser Situation ziehen? Urheber der Affäre ist das Bundesverfassungsschutzamt in Köln, das sein ungeprüftes Agentenmaterial als Tatsachenmaterial ausgegeben hat. Und eine unseren Kreisen wirklich nicht nahestehende Zeitung wie die „Hannoversche Allgemeine Zeitung" führt aus, daß es sich bei den Verhafteten zu einem großen Teil um wirklich unschuldige Opfer der Anschwärzerei einer düsteren
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1954 () [PBT/W02/00035]
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Durchsuchungsbefehl zu stellen. Der Ermittlungsrichter, der an der Vernehmung des Krauss und der Durchsicht des Materials beteiligt war, entsprach diesem Antrag. Ich glaube, meine sehr verehrten Damen und Herren, daß unter den gegebenen Umständen weder gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz, das das aus der Sowjetzone gebrachte Material sofort für die Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung stellte, noch gegen den Oberbundesanwalt und den Ermittlungsrichter, die nach pflichtgemäßer Prüfung die Folgerungen aus dem Beweisstoff zogen, ein begründeter Vorwurf erhoben werden kann. Ich möchte bereits hier
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1954 () [PBT/W02/00035]
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also etwas zu tun, was in einem Strafverfahren ungewöhnlich ist. Sie sind mir auch die Antwort darauf schuldig geblieben, warum das nicht der zuständige Bundesminister der Justiz, damals Dr. Dehler, getan hat, sondern warum das unter der Mitverantwortung Ihres Ministeriums, das damals von Herrn Dr. Robert Lehr geleitet wurde, geschehen ist. Sie haben auf eine Reihe von Fällen hingewiesen, mit denen ich mich selbst auch beschäftigen will. Sie haben mir auch die Stichworte gegeben, so daß ich in der Lage bin
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1954 () [PBT/W02/00035]
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Koordinierung, sondern eine Dienststelle für Koordinierung, die in der sogenannten Deutschen Demokratischen Republik errichtet worden war. (Zurufe von der SPD.) Diese Dienststelle für Koordinierung leitete Herr Krauss, dem der Boden unter den Füßen zu heiß wurde. Er sammelte schnell Material, das ihm ja aus seinem ostzonalen Ministerium zugeflossen war, packte dieses Material in einen Koffer, begab sich dann in den Schutz des Bundesamts für Verfassungsschutz und wurde von diesem unterstützt. Unter diesem Material, das Herr Krauss mit nach Köln brachte, befanden
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1954 () [PBT/W02/00035]
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Namen von Personen — und das ist das Interessante, meine Damen und Herren —, die der Herr Stellvertreter des Bundeskanzlers am 10. April 1953 der Öffentlichkeit als im Zuge' dieser Spionageaktion „Vulkan" verhaftet bekanntgegeben hat. Der Herr Krauss hat also Material mitgebracht, das zum Teil eben Hinweise auf den Herrn Weis gab, der inzwischen zu vier Jahren Zuchthaus wegen versuchter Ausspähung von Staatsgeheimnissen verurteilt ist. Das ist alles richtig, was Herr Bundesminister Schröder insoweit gesagt hat. (Zurufe von der Mitte: Na also!) — Ich
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1954 () [PBT/W02/00035]
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tätig gewesen zu sein und Beziehungen zu einem andern aufgenommen und unterhalten zu haben, die die Mitteilung von Staatsgeheimnissen zum Gegenstand haben. Das ist der Wortlaut des Strafgesetzbuches, und nun erwartet man, daß konkret gesagt wird, was er getan hat, das unter dem entsprechenden Paragraphen des Strafgesetzbuches, der hier erwähnt ist, subsumiert werden kann. Und dann heißt es: Indem er als Agent eines Nachrichtendienstes sich fortgesetzt Unterlagen über Besatzungs- und Wirtschaftsangelegenheiten verschafft hat, um sie an seine Auftraggeber weiterzuleiten. (Verbrechen und
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1954 () [PBT/W02/00035]
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gar keine Dokumente waren, einfach einen Stempel „Geheim" gesetzt. Das reichte aber nicht aus, und man kam im Bundesverfassungsschutzamt auf den Gedanken, etwas mehr zu tun. Auch mit den Bedarfszuweisungsformularen klappte es nicht. Dann soll da ein tatsächlich geheimes Dokument, das sich mit Lufthoheitsdingen beschäftigt, irgendwie eine Rolle gespielt haben. Das sind alles Angelegenheiten, die man in der Zeitung lesen konnte. Mit diesem Protokoll ist es tatsächlich gelungen, obwohl Weis es zwar zurückgewiesen und gar nicht in seinem Besitz gehabt hat
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1954 () [PBT/W02/00035]
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ich nur sagen, daß Sie von den Dingen jedenfalls nichts zu verstehen scheinen. Der sogenannte Gotthold Krauss, der aus der Ostzone kam und zusammen mit dem Herrn Ruschmeyer die Unterstützung des Bundesamtes für Verfassungsschutz fand, spielte nun in dem Verfahren, das gegen Weis durchgeführt worden ist, eine Rolle. Herr Bundesminister des Innern, ich darf in diesem Zusammenhang eine Frage an Sie richten. Ist es richtig, daß in dem Verfahren gegen Weis Quittungen über Gelder eine Rolle gespielt haben, die Ruschmeyer erhalten
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1954 () [PBT/W02/00035]
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stimmen müssen, insbesondere wenn zwei so wenig gut beleumundete Agenten, wie es Krauss und Ruschmeyer sind, hierbei eine Rolle gespielt haben. Der Bundesgerichtshof hat am 4. März 1954 gegen Weis wegen versuchter Ausspähung von Staatsgeheimnissen und anderem ein Urteil gefällt, das ihm vier Jahre Gefängnis zuerkennt. Dieses Urteil ist vom Zweiten Strafsenat des Bundesgerichtshofes in öffentlicher Sitzung erlassen und von den Richtern unterschrieben worden. Auf der ersten Seite dieses Urteils soll sich ein Vermerk ohne Datum und ohne Kennzeichnung desjenigen, der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1954 () [PBT/W02/00035]
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daß der Öffentlichkeit, die ja sonst in ganz anderen Fällen bemüht wird, die Möglichkeit genommen wird, in rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren selbst zu ureilen, ob hier die rechtsprechende Gewalt richtig gehandelt hat oder ob ein Urteil — auch vom Bundesgerichtshof — ergangen ist, das mit diesem Spruch und in dieser Weise nicht ergehen durfte. Eine Justiz, die sich scheut, ihre Urteile der Öffentlichkeit zur Kritik zu stellen, rüttelt selbst mit dieser Art und Weise ihrer Rechtsprechung bedenklich an den Grundfesten unserer rechtsstaatlichen Ordnung. (Lebhafter
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1954 () [PBT/W02/00035]
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einem unter Ausschluß der Öffentlichkeit verhandelten Verfahren ereignet haben sollen, scheint mir nicht richtig zu sein. (Sehr richtig! rechts.) Die vorgetragenen Punkte können hier natürlich nicht in allen Einzelheiten verfolgt werden. Wir können ja nicht etwa ein Verfahren wegen Landesverrats, das unter Ausschluß der Öffentlichkeit stattgefunden hat und von dem Sie sagen, daß es zu Recht — auch nach Ihrer Überzeugung — zu einer Verurteilung des Betreffenden zu mehreren Jahren geführt hat, vor dem Bundestag noch einmal aufrollen. (Lebhafter Beifall bei den Regierungsparteien
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1954 () [PBT/W02/00035]
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dem Munde des Bundesinnenministers zu hören, daß er bereit ist, sowohl nach der moralischen wie nach der materiellen Seite hin die notwendigen Korrekturen eintreten zu lassen, sobald das Verfahren abgeschlossen ist. Wir alle haben ein Interesse daran, daß das Anliegen, das die sozialdemokratische Fraktion hierbei vertritt, nämlich der Schutz der persönlichen Freiheit, gewahrt wird. Herr Kollege Greve, Sie haben verschiedentlich den Journalisten Herrn Tüngel zitiert. Gestatten Sie, daß ich aus seinem Artikel ein weiteres Zitat bringe, das Sie vielleicht doch zum
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1954 () [PBT/W02/00035]
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daran, daß das Anliegen, das die sozialdemokratische Fraktion hierbei vertritt, nämlich der Schutz der persönlichen Freiheit, gewahrt wird. Herr Kollege Greve, Sie haben verschiedentlich den Journalisten Herrn Tüngel zitiert. Gestatten Sie, daß ich aus seinem Artikel ein weiteres Zitat bringe, das Sie vielleicht doch zum Nachdenken veranlassen kann. (Abg. Dr. Greve: Das hat aber keine Beziehung zum Fall „Vulkan"! Ich habe nur zitiert, was zum Fall „Vulkan" Beziehung hat! Jetzt werden Sie unfair, Herr Friedensburg! — Glocke des Präsidenten. — Gegenrufe von der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1954 () [PBT/W02/00035]
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Herr Kollege Greve vorgetragen hat, nicht für stark genug gehalten hat und nicht genügend selbstbewußt gewesen ist, einzugreifen. Es ist vielleicht kein Zufall, daß die in erster Linie zuständige Staatsbehörde unter der Leitung eines der Opfer der damaligen Zeit steht, das ganz genau weiß, was in solchen Fällen die Folge ist, wenn die Behörden nicht auf dem Posten sind und nicht ihre Pflicht tun. Und ein Letztes, meine Damen und Herren! Ich kann es nicht unterlassen, darauf hinzuweisen, daß wir auch
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1954 () [PBT/W02/00035]