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Struktur unserer Wirtschaft in Deutschland aufmerksam machte, aufgehorcht haben. Sie sind sich vielleicht im Trubel der Geschäfte über diese wirtschaftliche Zusammensetzung unseres Volkes gar nicht mehr klar gewesen. Wir wollen uns doch alle nicht darüber täuschen, daß das politische Kollektiv, das uns der Nationalsozialismus gebracht hat, vielleicht seine tiefsten Ursachen darin gehabt hat, daß durch diese wirtschaftspolitische Entwicklung die Menschen ihre persönliche Freiheit auf wirtschaftlichem Gebiet ja längst verloren hatten und es deshalb gar nicht so empfanden, als man ihnen die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.07.1950 () [PBT/W01/00080]
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zu regeln ist. Ich hoffe, daß das Mitbestimmungsproblem im Ausschuß in sachlicher Beratung im Sinne des Herrn Bundesarbeitsministers gelöst wird, also so gelöst wird, daß nicht ein Werk entsteht blutlos und leer, sondern ein Werk, vom Geiste der Beteiligten getragen, das für die wirtschaftliche Entwicklung von Segen ist. (Beifall bei der CDU.) Vizepräsident Dr. Schiffer: Das Wort hat Herr Abgeordneter Keuning. Keuning (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Abgeordnete Dr. Schröder hat heute morgen bei der Begründung des Gesetzentwurfs
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das geringste zu tun hat. Sie führten selbst aus, daß in 20 % der Betriebe 80 % der Arbeitnehmer beschäftigt sind. Diese 80 % in unserem Bundesgebiet sind rund 10 Millionen Menschen, die, oh sie in Arbeit stehen oder nicht in Arbeit stehen, das gesamtwirtschaftliche Leben doch sehr entscheidend beeinflussen. Wir sind vor einigen Tagen in WatenstedtSalzgitter gewesen — Sie sind mit dort gewesen —, und wir haben gesehen, daß die ganzen Schwierigkeiten dieses Gebiets letzten Endes daher kommen, daß das dort liegende große Werk nicht
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Arbeitern den Arbeitsplatz zu sichern, war es einfach nicht möglich, auf Grund der allgemeinen Lage hier vom Betrieb aus irgendwie einen Einfluß zu nehmen. Wenn dann damals gleich in der Arbeiterschaft, in der Arbeitnehmerschaft — ich darf doch das Wort gebrauchen, das der Kollege Degener nicht so sehr wünschte — das große Bangen, die Angst auftauchte, nun erwerbslos zu werden, so ist die letzte Ursache dafür doch in dem Streben nach Sicherheit zu finden, die ja auch mit diesem Gesetzentwurf in etwa angesprochen
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ist, weil die Unternehmer ihre eigenen Abmachungen mit den Arbeitern oder ihren Vertretern nicht einhalten. Bei uns in Hagen war es seit Monaten notwendig, eine zweite Kammer einzurichten, weil die Arbeitsgerichte bei dieser Art und Weise des Vorgehens der Unternehmer, das dann zu arbeitsgerichtlichen Klagen führte, die Fälle nicht mehr bewältigen konnten. Dort, wo die Belegschaften Widerstand leisteten und sich hinter Betriebsräte in der Frage des Mitbestimmungsrechts stellten, haben wir zum Teil erlebt, daß die Arbeitnehmer ihr Mitbestimmungsrecht hielten. Zum Teil
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doch ähnliches erlebt in der Frage der Arbeitsgemeinschaft. Nach 1918 benutzten die Unternehmer klug und geschickt die Arbeitsgemeinschaft, um Schlimmeres zu verhüten. Und diese Arbeitsgemeinschaft mußte auffliegen, als sie ihre Abwehrfunktion erfüllt hatte, und diese Arbeitsgemeinschaft, die heute gepredigt wird, das Wenige, was geboten wird, wird auch auffliegen, sobald es seine Abwehrfunktion erfüllt hat. Die Gefahren sind sehr groß für die Arbeiterschaft, weil ein Teil der Gewerkschaftsfunktionäre glaubt, unter den Bedingungen des Marshallplans sei eine echte Mitbestimmung zu verwirklichen. Durch die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.07.1950 () [PBT/W01/00080]
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glaubt, unter den Bedingungen des Marshallplans sei eine echte Mitbestimmung zu verwirklichen. Durch die Anerkennung des Marshallplans seitens der Gewerkschaften sind die Positionen zugunsten der Dollarherrschaft gewachsen. Durch die Anerkennung der AFoL-Anweisungen aus Amerika haben wir das Resultat zu verzeichnen, das die Reaktion von 1945 bis heute sich festigen und stärken konnte. Sie kann heute der Arbeiterschaft diesen Entwurf präsentieren. Wer zum Marshallplan, zum Europarat, zum Atlantikpakt und zum Schuman-Plan ja sagt, muß wissen, daß nennenswerte Lohnerhöhungen ausgeschlossen sind, der muß
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aufwerfen, ob die Durchführung des Mitbestimmungsrechts eine Gefahr für unsere wirtschaftliche Entwicklung bedeutet —, möchte ich mich auseinandersetzen und ihnen zunächst die Frage vorlegen: Ist denn unsere derzeitige Wirtschaftsstruktur und unsere Wirtschaftspolitik ideal zu nennen? Ist das System der sogenannten Unternehmerfreiheit, das mit allen Mitteln erhalten werden soll, wirklich ein System, das privatwirtschaftlich und volkswirtschaftlich gesehen fehlerfrei funktioniert und frei von Mängeln ist? Denken Sie doch an all die Fehlinvestitionen, die auf Grund der freien Initiative der Unternehmer vorgenommen worden sind, und
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.07.1950 () [PBT/W01/00080]
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Denken Sie doch an all die Fehlinvestitionen, die auf Grund der freien Initiative der Unternehmer vorgenommen worden sind, und bedenken Sie, daß diese dabei nicht etwa nur ihr eigenes Kapital fehlinvestiert haben, sondern sehr häufig eben auch noch das Kapital, das ihnen von Fremden zur Verfügung gestellt worden ist. (Sehr gut! bei der SPD.) Oder denken Sie doch bitte daran, in welcher Weise Unternehmer gelegentlich ihre Freiheit, den Betrieb zu leiten, dahin ausgenutzt haben, in ihren Betrieben Investitionen, die volkswirtschaftlich notwendig
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existieren und verdienen zu können. Wo ist denn die Unternehmerfreiheit beispielsweise bei den Kartellabreden, von den Syndikaten ganz zu schweigen? Hier hat man sich doch im Interesse des Verdienstes geopfert und will uns heute weismachen, die Unternehmerfreiheit sei etwas, ohne das die Wirtschaft überhaupt nicht existieren könnte. Ich will gar nicht über die Bindungen reden, die von den Unternehmungen gelegentlich gegenüber dem Finanzkapital eingegangen werden, wo von einer Freiheit überhaupt nicht mehr gesprochen werden kann, ohne daß man sagen kann, daß
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der Arbeiterschaft immer die Minderheit und damit eine Stellung, die ohne Bedeutung sein wird. Man kann bei diesen Dingen nicht mit Halbheiten operieren. Halbheiten sind gefährlicher, als wenn man überhaupt keinen Schritt tut, sondern entweder muß man ein Mitbestimmungsrecht gewähren, das der Arbeitnehmerschaft auch den Eindruck und die Gewißheit gibt, daß ihre Stimme im Betrieb ein Gewicht hat, oder man soll die Finger ganz davon lassen. Wenn ich zum Abschluß ein Beispiel anführen darf, dann möchte ich auf die Parallele, die
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Fälle nennen, in denen das Mitbestimmungsrecht für den Arbeitnehmer ungünstig ist. Aber eines habe ich in beiden Gesetzen vermißt; das ist nämlich die Frage des Kündigungsschutzes für den Fall der Entlassung. Der gehört, wenn es sich um ein Gesetz handelt, das im Interesse der Sicherung des Arbeitsplatzes des Arbeitnehmers geschaffen werden soll, dann mit allen Sicherungen und Kautelen hier hinein. Es wird Aufgabe des Ausschusses sein, hier vielleicht noch die entsprechenden Ergänzungen vorzunehmen. (Abg. Dr. von Brentano: Es kommt ein Kündigungsschutzgesetz
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.07.1950 () [PBT/W01/00080]
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Privateigentum sind zwei grundverschiedene Begriffe. Wenn man die Entwicklung des einen auch auf das andere anwenden will, dann ergäbe sich folgende Parallele, dann würde die Zeit des absoluten Staates mit dem uneingeschränkten Unternehmerbesitz zu vergleichen sein, dann würde dieses Mitbestimmungsrecht, das hier geschaffen werden soll, etwa mit einer Art Konstitutionalismus oder parlamentarischem System zu vergleichen sein. Nun sind wir auf dem Gebiete der staatlichen Entwicklung aber zur Republik gekommen. Welche Konsequenzen auf wirtschaftlichem Gebiet würden dieser Entwicklung auf staatlichem Gebiet entsprechen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.07.1950 () [PBT/W01/00080]
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Parteien bei den bevorstehenden Landtagswahlen sicherzustellen und Kandidaten auf aussichtsreichen Plätzen der bürgerlichen Wahllisten unterzubringen. Verehrte Anwesende! Allein dieses Rundschreiben würde genügen, um die Forderung nach dem Mitbestimmungsrecht der Betriebsräte in den Betrieben zu begründen. Denn das ist das Geld, das die Arbeitnehmer erarbeiten müssen und das nun die Unternehmer zu Zwecken ausgeben, die gegen die Arbeitnehmerschaft gerichtet sind. (Abg. Dr. Freiherr von Rechenberg: Der Unternehmer hat keinen Anteil, nein? Dem steht nichts zu?) — Die Arbeiterschaft schafft doch diese Werte! (Erneuter
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steht nichts zu?) — Die Arbeiterschaft schafft doch diese Werte! (Erneuter Zuruf des Abg. Dr. Freiherrn von Rechenberg.) Nun sehe ich in dem „Industrie-Kurier" vom 18. Juli eine letzte Warnung und dabei als Beilage dieses Pamphlet: „Im Anfang war die Mitbestimmung", das sich ganz auf Lenin bezieht. Ich bedaure, daß der sonst von mir hochgeschätzte Herr Kollege Dr. Becker dieses Pamphlet zur Grundlage seiner Begründung gemacht hat. (Abg. Dr. Freiherr von Rechenberg: Begründung? Warum?) — Ich will Ihnen sagen, warum, und ich will
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1950 einen Artikel von Ihnen gelesen. Ich bedauere, daß Herr vnn Brentano, der auch dem Betriebsrätegesetz in Hessen mit zugestimmt hat, nicht anwesend ist. Ich will alles, was Sie heute morgen an philosophisch-. historischem Vortrag über die Arbeiterbewegung gehalten haben, das zum Teil in diesem Artikel enthalten ist, übergehen. Ich will nur eine Stelle vorlesen: Das angekündigte Bundesgesetz über die Neuordnung der Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wird vielleicht mit Rücksicht auf Herrn von Brentano und auf das mißgestaltete Kind jener
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ist der Witz!) — Jawohl. Dann noch ein anderes, Herr Kollege Dr. Becker und Herr Kollege Dr. Hammer. Durch den Einspruch der Militärregierung waren bekanntlich die Atikel 52 ff. zunächst suspendiert in der Meinung, daß eine spätere Nationalversammlung oder ein Bundesparlament, das jetzt geschaffen worden ist, das Mitbestimmungsrecht regelt, daß aber bis zu dem Zeitpunkt, wo durch den Bund dieses Gesetz geschaffen wird, diese Paragraphen suspendiert werden. Nachdem die Militärregierung selbst eingesehen hat, daß der Bund keine Anstalten macht, diese Dinge möglichst
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haben wir es! —. Heiterkeit.) — Ja, da haben wir es. (Erneute Heiterkeit.) Der Schuhmacher wird über diesen Gesetzentwurf, den Sie vorgelegt haben, lachen, und wahrscheinlich werden seine Gesellen und seine Lehrlinge ebenfalls darüber lachen. Sie werden lachen über ein solches Zeug, das Sie ihnen vorgesetzt haben. (Heiterkeit.) Vier Fünftel der Unternehmer sind Inhaber kleiner und kleinerer Betriebe des Handwerks, der kleinen Wirtschaft. Sie alle fallen unter diesen Gesetzentwurf. Sie haben dieses Gesetz viel zu breit angelegt. Fragen Sie doch einmal die Gehilfen
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besteht da ein ganz großer Unterschied. Die Tätigkeit des Aufsichtsrats — es sind ja genügend Juristen bei Ihrer Fraktion, ich brauche Ihnen das nicht zu schildern — ist keineswegs so geartet, daß die Leute hinter Betriebsgeheimnisse dieses Betriebes kommen können. (Widerspruch.) — Nein, das können sie nicht; das kann das Direktorium des betreffenden Werkes jederzeit verhindern. Das wird in den Aufsichtsratssitzungen im allgemeinen auch gar nicht angeschnitten. (Abg. Heiland: Dann sind Ihrer Meinung nach die Gewerkschaften klüger, so daß sie hinter die Betriebsgeheimnisse kommen
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und das gehört in diesen Zusammenhang hinein— auf das Vertrauen zur unbesiegbaren Arbeitskraft und zum Leistungspotential des deutschen Volkes und damit zuvörderst zum Arbeitswillen und der Arbeitsfähigkeit der deutschen Arbeiterschaft, sicher auch des Unternehmertums, ganz unbestritten; aber nicht eines Unternehmertums, das seinen Blick rückwärts wendet, sondern eines Unternehmertums, das nach vorne schaut und instinktiv die ungeheuren Möglichkeiten erkennt, die sich aus einem neuen Anfang, aus dem Anfang einer neuen Ordnung der Beziehungen zwischen Unternehmern, Betriebsleitung und Belegschaft ergeben, Möglichkeiten der Befriedung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.07.1950 () [PBT/W01/00080]
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das Vertrauen zur unbesiegbaren Arbeitskraft und zum Leistungspotential des deutschen Volkes und damit zuvörderst zum Arbeitswillen und der Arbeitsfähigkeit der deutschen Arbeiterschaft, sicher auch des Unternehmertums, ganz unbestritten; aber nicht eines Unternehmertums, das seinen Blick rückwärts wendet, sondern eines Unternehmertums, das nach vorne schaut und instinktiv die ungeheuren Möglichkeiten erkennt, die sich aus einem neuen Anfang, aus dem Anfang einer neuen Ordnung der Beziehungen zwischen Unternehmern, Betriebsleitung und Belegschaft ergeben, Möglichkeiten der Befriedung und der Uberwindung sozialer Spannungen, des Ausgleichs, einer
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kann, wie ich überhaupt in der Konzeption der Vorlage Nr. 970 und in den Vorschlägen des Deutschen Gewerkschaftsbundes durchaus die Möglichkeit einer Synthese erblicke. Nichts wäre verfehlter, als zu sehr mit absoluten Standpunkten zu operieren. Was wir beschreiten, ist Neuland, das zwar vermessen und aufgezeichnet ist, das aber innen noch erforscht und beschritten werden muß. Es muß das Anliegen des ganzen Hauses und hier wiederum seiner besten Kräfte sein, die Sehnsucht der Millionen Arbeitnehmer nach verantwortlicher Mitgestaltung im Wirtschaftsleben zu erfüllen
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der Erkenntnis der absoluten Notwendigkeit heraus. Auf dem Katholikentag 1949 ist das Mitbestimmungsrecht der Arbeiterschaft programmatisch verkündet worden, und zwar nicht als eine neue Idee, die erst nach 1945 geboren worden wäre, sondern in konsequenter Durchbildung katholisch-sozialen Denkens, eines Denkens, das aus der Schule Kettelers kommt, das den päpstlichen Rundschreiben „Rerum novarum" und „Quadragesimo anno" entspricht. Vom Katholikentag zu Freiburg über Breslau, Dortmund und den Katholikentag in Essen führt ein gerader Weg zur Entschließung von Bochum. Die KAB, die katholischen Arbeitervereinsbewegung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.07.1950 () [PBT/W01/00080]
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Auf dem Katholikentag 1949 ist das Mitbestimmungsrecht der Arbeiterschaft programmatisch verkündet worden, und zwar nicht als eine neue Idee, die erst nach 1945 geboren worden wäre, sondern in konsequenter Durchbildung katholisch-sozialen Denkens, eines Denkens, das aus der Schule Kettelers kommt, das den päpstlichen Rundschreiben „Rerum novarum" und „Quadragesimo anno" entspricht. Vom Katholikentag zu Freiburg über Breslau, Dortmund und den Katholikentag in Essen führt ein gerader Weg zur Entschließung von Bochum. Die KAB, die katholischen Arbeitervereinsbewegung als aktivste Träger dieser Manifestation hat
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wird. Was die Wirtschaftskammern betrifft, so darf ich, meine Damen und Herren, wohl kurz das eine sagen, daß ihre wirtschaftspolitische Bedeutung weit überschätzt wird. Ihre Aufgaben sind die der Wirtschaftsverwaltung, vielfach gutachtliche Stellungnahmen in einem beschränkten Verwaltungsgebiet. Jedes wichtige Wirtschaftsgesetz, das wir erlassen, hat dagegen eine viel größere wirtschaftspolitische Bedeutung als die Arbeit dieser Kammern überhaupt. Wichtiger erscheint mir die Zusammenfassung der Arbeit aller Kammern seitens der Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Hier taucht wieder das gleiche Problem auf wie das der Bezirkswirtschaftsräte
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