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Herren! Die Änderungsanträge, die von beiden Seiten des Hauses vorgelegt sind, beinhalten auch, daß die Große Heringsfischerei verpflichtet werden soll, Beiträge zu den allgemeinen Kosten des Absatzes und der Werbung zu leisten. Von dem Herrn Berichterstatter ist schon hervorgehoben worden, das solle praktisch nicht zu dem Ergebnis führen, daß die Sonderwerbung, die die Große Heringsfischerei und die Loggerfischerei bisher durchgeführt haben, zum Erliegen gebracht wird. Ich kann nicht leugnen, daß ich es lieber gesehen hätte, wenn die Ausschußvorlage so, wie sie
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 04.05.1955 () [PBT/W02/00079]
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auch weiterhin Erfolge haben, und wir lassen sie außerhalb der allgemeinen Beiträge, die sonst für die Fischwerbung erhoben werden. Man muß dabei auch berücksichtigen, daß die Werbung für den ,Salzhering immer besondere Wege gehen wird, u. a. weil das Publikum, das den Salzhering essen soll, anders angesprochen werden muß als das Publikum, das den Frischfisch essen soll. Es zeigt sich auch, daß der besondere Weg, der seit 40 Jahren beschritten worden ist, zu guten Erfolgen geführt hat. Wenn nun der Herr
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die sonst für die Fischwerbung erhoben werden. Man muß dabei auch berücksichtigen, daß die Werbung für den ,Salzhering immer besondere Wege gehen wird, u. a. weil das Publikum, das den Salzhering essen soll, anders angesprochen werden muß als das Publikum, das den Frischfisch essen soll. Es zeigt sich auch, daß der besondere Weg, der seit 40 Jahren beschritten worden ist, zu guten Erfolgen geführt hat. Wenn nun der Herr Berichterstatter selbst hervorhebt, daß die Werbeorganisation der Großen Heringsfischerei und der Loggerfischerei
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die unmittelbar anschließende dritte Beratung erhebt. — Das ist nicht der Fall. Wir kommen zur dritten Beratung. Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Wird dazu das Wort gewünscht? — Herr Abgeordneter Krammig. Krammig (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieses Gesetz, das nun in dritter Lesung hier ansteht, hat den Bundestag Jahre beschäftigt. Wenn man die wenigen Vorschriften dieses Gesetzes übersieht, versteht man zunächst nicht, warum die beteiligten Ausschüsse so lange Zeit gebraucht haben, um diese Materie entsprechend zu kodifizieren. Und doch
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alles enthalten, was notwendig gewesen wäre, um auf dem Fischmarkt die Ordnung zu schaffen, die unbedingt erforderlich ist. Ich befürchte, daß wir in Kürze vor der Notwendigkeit stehen werden, eine Novelle zu diesem Gesetz zu verabschieden, damit wir das Ziel, das sich dieses Gesetz an sich setzen mußte, erreichen. Ich darf in diesem Zusammenhang noch auf einen weiteren Gesichtspunkt hinweisen: die Frage des Beitrags zur Fischwerbung. Der Änderungsantrag zu § 6 Abs. 1 Nr. 1 hat die Große Heringsfischerei beitragspflichtig gemacht. Ich
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Bedenken, diesen Grundsatz auch auf eine Eingabe an den Petitionsausschuß bzw. das Petitionsbüro des Deutschen Bundestages anzuwenden. In einem Beschluß des Petitionsausschusses in der Sitzung vom 3. Dezember 1952 wurde die gleiche Auffassung vertreten. Es wäre erfreulich, wenn das Bundessozialgericht, das sich auf Grund der vom Antragsteller eingelegten Revision nunmehr mit dieser Frage zu befassen hat, in gleichem Sinne entscheiden würde. Der Ausschuß hat sich außerdem mit der Frage befaßt, ob ihm bei 'besonders qualifizierten Petitionen das Recht eingeräumt werden sollte
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darf vorausschicken, daß der Antrag von Mitgliedern der Interparlamentarischen Arbeitsgemeinschaft für naturgemäße Wirtschaft gestellt worden ist. Diese Arbeitsgemeinschaft hat zwar schon seit längerem die Unterlagen zu diesem ganzen Komplex gesammelt, aber der eigentliche Anlaß des vorliegenden Antrags war ein Presseinterview, das unser verehrter Kollege Fritz Erler vor einiger Zeit gegeben hat und das am ausführlichsten in der „Welt" unid im „Münchner Merkur" wiedergegeben wurde. Kollege Erler verlangte einen möglichst sicheren Schutz vor Folgen der Strahlung radioaktiver Substanzen. Er hat von Anfang
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gefährdeten Nachwuchs usw. in zahlreichen Presseveröffentlichungen klar und deutlich genug dargelegt. Es ist eine Tatsache, daß gewisse Schädigungen an Erbanlagen beim Menschen erst nach mehreren Generationen, d. h. nach 100 bis 200 Jahren auftreten. Wir sind nicht das erste Parlament, das sich mit diesen Fragen befaßt. Ich möchte nur an die diesbezügliche Debatte im britischen Unterhaus im vergangenen Jahr erinnern. Der kanadische Gesundheitsminister Martin hat erklärt, in letzter Zeit sei ein leichtes, aber durchaus wahrnehmbares Ansteigen der Radioaktivität der Atmosphäre festzustellen
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den bereits bestehenden Beobachtungsstationen der Bundespost durchgeführt, während mit der organisatorischen Seite und mit der Auswertung am besten der Deutsche Wetterdienst allein beauftragt wird. Für diesen Vorschlag sprechen vor allem folgende Gründe: Erstens: Der Wetterdienst besitzt ein Netz von Beobachtungsstationen, das in ziemlicher Dichte das gesamte Gebiet der Bundesrepublik überzieht. Zweitens: Der Deutsche Wetterdienst unterhält im Bundesgebiet einschließlich Berlin 7 aerologische Stationen, die mit Hilfe frei fliegender Ballone die Wind-, Temperatur- und Feuchtigkeitsverhältnisse der freien Atmosphäre überwachen. Drittens: Das Personal des
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 04.05.1955 () [PBT/W02/00079]
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ziemlicher Dichte das gesamte Gebiet der Bundesrepublik überzieht. Zweitens: Der Deutsche Wetterdienst unterhält im Bundesgebiet einschließlich Berlin 7 aerologische Stationen, die mit Hilfe frei fliegender Ballone die Wind-, Temperatur- und Feuchtigkeitsverhältnisse der freien Atmosphäre überwachen. Drittens: Das Personal des Wetterdienstes, das in der physikalisch-meteorologischen Meßtechnik geschult ist, kann verhältnismäßig leicht auch mit den radioaktiven Meßmethoden vertraut gemacht werden. Viertens: Der Wetterdienst besitzt in dem wetterdiensteigenen Fernschreibernetz ein sicher und schnell arbeitendes Nachrichtenmittel. Fünftens: Die wichtige Frage nach der Verfrachtung der radioaktiven
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Jacobi: Hört! Hört!) Darauf möchte ich besonders hinweisen. Bei den Ausführungen des Herrn Bundesinnenministers taucht auch eine andere Frage auf, die ich sowieso behandeln wollte. Ich muß da zunächst etwas ausholen. Dies ist ja nicht das erste Gesetz dieser Art, das wir hier im Bundestag behandeln. Wir haben hier schon einmal ein Gesetz behandelt, das sehr still und ruhig über die Bühne gegangen ist, das aber eine sehr große Bedeutung hatte, nämlich das Gesetz betreffend das Abkommen vom 1. Juli 1953
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Atomkraft für friedliche Zwecke stattfinden. Wir sehen also, daß die Welt daran ist, sich um diese Probleme besonders zu kümmern und sie zu erörtern. Deshalb glaube ich, daß auch wir in Deutschland unter allen Umständen ein einheitliches Forschungsinstitut schaffen müssen, das sich mit diesen wissenschaftlichen Fragen beschäftigt. Eine Zersplitterung auf diesem Gebiete würde ungünstig wirken, weil dadurch die wenigen Mittel, die uns zur Verfügung stehen, noch zersplittert werden. Sie wissen, daß die deutschen Wissenschaftler in dieser Frage einmal führend in der
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daß der Beschluß auf Verkleinerung der Bannmeilenzone im Ausschuß für innere Verwaltung einstimmig gefaßt worden ist und daß Ihr Kollege Herr Dr. Friedensburg ganz im Gegensatz zu Ihren Ausführungen sich damals damit einverstanden erklärt hat. Ich kann auch nicht finden, das beispielsweise die wesentlich größere Zone des alten Reichstags in Berlin hier als Vergleich herangezogen werden kann. Denn der Rhein ist ja eine ziemlich schwer zu überschreitende natürliche Grenze. Ich glaube nicht, daß man Befürchtungen haben kann, daß das, was man
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man eben keine Kosten scheute, wenn man nur die entsprechenden Materialien zur Ausbeute bringen konnte. Insofern — das muß man doch der Bevölkerung vor allen Dingen immer wieder sagen — handelt es sich doch um die Liquidation eines Wirtschaftsunternehmens aus nationalsozialistischer Zeit, das nur unter dem Gesichtspunkt der Autarkie entstanden war und nun endlich abgebaut werden mußte. Wohin wollten wir eigentlich kommen, wenn wir statt des einen oder anderen dieser Betriebe vielleicht Dutzende hätten, etwa noch in größeren Dimensionen, und dann aus menschlichen
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Herren, es ist doch so, daß bei einer Belastung der Tonne des dort gewonnenen Kupfers mit Produktionskosten von 9000 DM nicht weniger als 7700 DM Zuschußbedarf sind. Das sind ja über 85 % der Produktionskosten! Wer so arbeiten will und glaubt, das auf die Dauer dem Volk und der Volkswirtschaft gegenüber verantworten zu können, der ist entweder ein Dilettant, oder er ist ein Mann, der wirklich nur noch in Demagogie machen kann. (Zustimmung in der Mitte. — Zuruf von der Mitte: Oder beides
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7 Minuten bis 21 Uhr sind und wir doch wenigstens diesen Punkt heute noch abschließen sollten. (Abg. Naegel: Aber nicht bis 10 Uhr!) Sabel (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es handelt sich um ein sehr ernstes Problem, das wir nicht zum erstenmal, sondern zum wiederholten Male diskutieren. Ich bedaure es außerordentlich, daß der Kollege Arndt in diese Diskussion die Schärfe dadurch hineingebracht hat, daß er hier nicht das echte Bild, sondern ein Zerrbild aufgezeigt hat; das darf ich
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hat bereits gesagt, daß der Staatssekretär Lauffer von der hessischen Regierung diesen Maßnahmen zugestimmt hat. Ich darf weiter darauf verweisen, daß auch der Informationsdienst der hessischen Regierung sich für diese Maßnahmen ausgesprochen und eine besondere Reklame für Hessen gemacht hat, das durch die Industrieansiedlung dort etwas Hervorragendes geschaffen habe. Ich möchte also sagen, daß auch dort die Dinge anders gesehen werden. Ich habe nun, als ich den Antrag des Kollegen Arndt sah, einen Kollegen bei den Unterschriften gesucht. Der zuständige Abgeordnete
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zu sagen. (Abg. Sabel: Nein, sehr ernst!) Der Unterschied ist vielmehr der — das hat ganz bestimmte historische Gründe, und Sie wissen ja, wie alte historische Gründe sich dort bei unseren Landkreisen auswirken —, daß die gesamte Belegschaft des Kupferbergwerks von Sontra, das in der Nordostecke des Landkreises Rotenburg liegt, südlich wohnt, unid zwar in 44 Ortschaften des Landkreises Rotenburg zentriert um Bebra herum. Das ist auch der Grund, warum Ihr Kollege Herr Dr. Schnell, der dort keinen Wahlkreis zu vertreten hat, und
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nicht anders bewilligt als wir. Die Subventionen sind vollkommen klar, und infolgedessen hat niemals ein denkender Mensch bezweifelt, daß hier irgendeine Änderung eintreten muß. Gerade das nur, was in Wirklichkeit geschah, ein Betrieb, der nicht leben und nicht sterben konnte, das durfte nicht sein. Es gab infolgedessen zwei Möglichkeiten: entweder die Produktion zu steigern, insbesondere auch die Förderleistung zu erhöhen, dann, wie Sie wissen, die Erzeugung von Pflastersteinen anzuschließen und vor allen Dingen nach Art des Eislebener Betriebs die Weiterverarbeitung anzuschließen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 04.05.1955 () [PBT/W02/00079]
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vorliegen. Seine Überschrift lautet: „Antrag der CDU/CSU-Fraktion", folgt Inhalt, Unterschrift: „Kunze und Fraktion". Also muß ich als Präsident annehmen, daß das ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion ist und daß ich hier nicht etwas Falsches gesagt habe. Aber ich glaube, das können die Herren dann vielleicht nachher privat unter sich ausmachen. (Heiterkeit.) Ich habe jedenfalls diesen Antrag vorliegen. Da 'die Anträge sich überschneiden — ich bitte jetzt etwas um Aufmerksamkeit, sonst geht es schief, meine Damen und Herren —, (erneute Heiterkeit) lasse ich
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 04.05.1955 () [PBT/W02/00079]
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zur Begründung des Gesetzentwurfs dem Herrn Bundesminister Oberländer. Dr. Dr. Oberländer, Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der Drucksache 2637 ist dem Hohen Hause der Regierungsentwurf einer ersten Novelle zum Häftlingshilfegesetz überwiesen worden, das am 10. August 1955 in Kraft getreten ist. Es hat sich gezeigt, daß einige Formulierungen des Gesetzestextes der Klarstellung bedürfen, um vor allen Dingen bei Verwaltungsstreitverfahren Zuständigkeitsüberschneidungen zu vermeiden. Das Gesetz, das auf mehrere andere Sozialgesetze des Bundes Bezug nimmt
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.10.1956 () [PBT/W02/00164]
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Regierungsentwurf einer ersten Novelle zum Häftlingshilfegesetz überwiesen worden, das am 10. August 1955 in Kraft getreten ist. Es hat sich gezeigt, daß einige Formulierungen des Gesetzestextes der Klarstellung bedürfen, um vor allen Dingen bei Verwaltungsstreitverfahren Zuständigkeitsüberschneidungen zu vermeiden. Das Gesetz, das auf mehrere andere Sozialgesetze des Bundes Bezug nimmt, konnte erst nach den Erfahrungen der Verwaltungspraxis in dieser Hinsicht in allen Einzelheiten übersehen werden. Der vorgelegte Entwurf trägt den sich ergebenden Notwendigkeiten Rechnung. Abgesehen von diesen mehr redaktionellen Änderungen des Gesetzestextes
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.10.1956 () [PBT/W02/00164]
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in ausländisches Staatsgebiet verbracht worden sind und an ihrer Rückkehr gehindert werden. In diesem Zusammenhang ist auch der Begriff des Gewahrsams neu interpretiert, und zwar weiter gefaßt. Die neue Fassung nähert sich, möchte ich sagen, mehr dem Wesen des Gewahrsams, das in der Freiheitsentziehung besteht, und nimmt Abstand von dem engen Begriff der räumlichen Einengung — sozusagen mit vorgehaltenem Bajonett —, eine Vorstellung, die die ursprüngliche Fassung im Gesetz erweckte. Ich deutete zu Beginn meiner Ausführungen darauf hin, daß dieses Gesetz lückenhaft ist
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Wehner, schreien Sie doch nicht!" Wenn Sie die Zustände kennen, unter denen die zurückgekehrten Gefangenen leben müssen, dann müßte nicht nur einer schreien, sondern dann müßte der Deutsche Bundestag sich in einem gewaltigen Aufschrei vereinen, um das Unrecht zu beseitigen, das an den politischen Gefangenen heute noch verübt wird. (Beifall bei der SPD. — Zuruf von der CDU/CSU: Das wollen doch alle!) — Sie sagen: Das wollen wir alle. Nun, dann werden wir uns sehr schnell vereinen. Ich habe gerade deshalb das
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Auftrag bekommen hat, erklärt, er könne es in dieser Frist nicht machen, und dann bekommt er ohne weiteres eine Verlängerung um ein halbes Jahr. (Hört! Hört!) Das ist natürlich nicht sauber, und dieses Verfahren wird draußen als ein Mittel angesehen, das die Klein- und Mittelbetriebe von vornherein abschrecken soll. Aber derjenige, der mit Bravour herangeht und vielleicht schon weiß — vielleicht hat man es ihm irgendwie gesteckt —, daß es gar nicht so genau genommen wird mit diesen Lieferfristen, sagt zunächst ja und
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.10.1956 () [PBT/W02/00164]