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Deutschen Bundestag ein Gesetz verabschiedet, das uns keine Freude, sondern viel Ärger bereitet hat und das das Ansehen des Parlaments nicht gestärkt hat, das sogenannte Teuerungszulagengesetz, das Dreimarksgesetz. (Sehr richtig! bei der SPD.) Mir scheint, hier wird ein Gesetz geschaffen, das eine ähnliche Situation herbeiführt, (Widerspruch in der Mitte) ein sehr schlechtes Gesetz, das das Ansehen des Parlaments nicht stärkt, sondern im Gegenteil untergräbt. (Beifall bei der SPD und FDP. — Zurufe von der Mitte.) Gestern haben die Redner der CDU erklärt
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.09.1954 () [PBT/W02/00045]
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hat und das das Ansehen des Parlaments nicht gestärkt hat, das sogenannte Teuerungszulagengesetz, das Dreimarksgesetz. (Sehr richtig! bei der SPD.) Mir scheint, hier wird ein Gesetz geschaffen, das eine ähnliche Situation herbeiführt, (Widerspruch in der Mitte) ein sehr schlechtes Gesetz, das das Ansehen des Parlaments nicht stärkt, sondern im Gegenteil untergräbt. (Beifall bei der SPD und FDP. — Zurufe von der Mitte.) Gestern haben die Redner der CDU erklärt, die Berufsgenossenschaften hätten sich nach ihrer Auffassung bereit erklärt, dieses Gesetz durchzuführen. Ich
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möchte sogar bezweifeln, ob es den Berufsgenossenschaften möglich ist, die Freigrenze von 4800 DM genau festzustellen. Ich habe ja vorhin erklärt, daß wir ein Gesetz machen, das ähnlich dem Teuerungszulagengesetz, dem Dreimarksgesetz, ein schlechtes Gesetz ist, (Zustimmung rechts) ein Gesetz, das in seiner ganzen Konzeption, in seiner ganzen Anlage vollständig falsch gestaltet ist. (Sehr richtig! bei der FDP.) Ich bin der Überzeugung, daß wir, wenn dieses Gesetz einmal in die Tat umgesetzt werden soll, sehr große Schwierigkeiten bekommen werden und sehr
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entwickelt haben? Steigt die Kinderzahl in der Landwirtschaft relativ stärker als in der gewerblichen Wirtschaft, steigt aber die Lohnsumme nicht im gleichen Verhältnis und bleibt sie etwa gegenüber der Lohnsumme der gewerblichen Wirtschaft relativ zurück, so würde mit dem Drittel, das die Landwirtschaft für ihren Bedarf an Kindergeld aufbringen soll, die Belastung der Landwirtschaft stärker als die durchschnittliche Belastung der gewerblichen Wirtschaft. Das ist — insbesondere darf ich in diesem Zusammenhang die Abgeordneten der Landwirtschaft ansprechen — eine Entwicklung, die durchaus eintreten kann
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beschaffen müssen. Das erfordert, daß ein Apparat aufgezogen und räumlich untergebracht wird. Es wird also zweifellos notwendig sein, daß wieder neue Gebäude für die Familienausgleichskassen zum mindesten bei den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften errichtet werden. Das kostet Geld, meine Damen und Herren, das kostet mehr Geld als in den gewerblichen Berufsgenossenschaften. Alle Sachverständigen sind sich eigentlich darüber einig, daß mit den 5 % Verwaltungskosten, die bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften angenommen sind — es ist noch sehr fraglich, ob die ausreichen werden —, bei den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften
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Herr Kollege Frehsee, ist zu akzeptieren, wenn er so zu verstehen ist, daß, wenn wir tatsächlich eine Freigrenze einführen könnten — was sehr zu überlegen ist, und zwar wegen der Verwaltungskosten, auf die ich auch noch gleich zu sprechen kommen werde —, das eine Drittel, das nunmehr die Betriebe mit über 4800 DM Einkommen zu zahlen hätten, im Vergleich zu dem Aufkommen der gewerblichen Betriebe nicht höher ist. Die Verwaltungskosten, von denen wir viel gehört haben, werden unterschiedlich geschätzt. Ich frage Sie: worin
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ist zu akzeptieren, wenn er so zu verstehen ist, daß, wenn wir tatsächlich eine Freigrenze einführen könnten — was sehr zu überlegen ist, und zwar wegen der Verwaltungskosten, auf die ich auch noch gleich zu sprechen kommen werde —, das eine Drittel, das nunmehr die Betriebe mit über 4800 DM Einkommen zu zahlen hätten, im Vergleich zu dem Aufkommen der gewerblichen Betriebe nicht höher ist. Die Verwaltungskosten, von denen wir viel gehört haben, werden unterschiedlich geschätzt. Ich frage Sie: worin sollen die hohen
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erforderlichen Mittel heranziehen. Ich sehe darin einen Widerspruch in sich. Das ist kein Familienlastenausgleich, wie wir ihn uns vorstellen. Zu der Frage der Verwaltungskosten habe ich nur kurz zu bemerken — und ich glaube, wir sind es dem Hohen Hause schuldig, das in aller Deutlichkeit und Klarheit festzustellen —, daß die Sachverständigen einen anderen Standpunkt vertreten haben, als ihn Herr Dr. Siemer hier vorgetragen hat. (Zuruf von der Mitte: Wer sind die Sachverständigen?) Es liegt eine ganze Reihe von Resolutionen der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften
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mußt aus deinem Säckel zahlen, so ist das für diejenigen, die zahlen sollen, viel einfacher und auch sehr viel angenehmer. Für uns kommt es jedoch nicht darauf an, daß einfach vom Staat gezahlt wird. Hier soll ein Gesetz geschaffen werden, das die eigene Initiative heranzieht. Jeder, der dadurch betroffen wird, soll wissen, daß das Anliegen des Gesetzes in einer Gemeinschaftsarbeit bewältigt werden soll. (Sehr richtig! in der Mitte.) Sie mögen sagen: Das ist alles dummes Zeug; das können wir viel besser
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hatte, recht unterrichtet bin, sind wir seit fünf Jahren bemüht, eine Lösung zu finden. Ich frage das Hohe Haus — ich habe das gestern schon betont und betone es noch einmal —: Wollen wir jetzt, wo wir an einer großen Steuerreform arbeiten, das wieder durch den Vater Staat bewältigen lassen? Ich bezweifle, daß wir dann zu einer Lösung kommen. Aus diesem Grunde schlagen wir eine andere Lösung vor. Wir wissen, daß das auch nicht die beste Lösung ist, aber jedenfalls ist es eine
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Post und der Bundesbahn, die von vornherein nicht der Zuständigkeit des Bundesversicherungsamtes unterstehen sollen. Ich denke dabei auch an die Schwierigkeiten, die hier immer wieder aufgetaucht sind. Aber ich will dieses Thema nicht ausweiten. Es handelt sich hier um Neuland, das aus der politischen Sicht heraus sorgfältig beobachtet werden muß. Aus diesen wichtigen und entscheidenden Erwägungen heraus ist die SPD-Fraktion der Auffassung, daß der § 20, der die Aufsicht über den Gesamtverband regelt, so gefaßt werden muß, daß in dieser Frage die
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und Herren! Auch wir sind der Auffassung, daß man solche Dinge wie die Kinderbeihilfekassen so unkompliziert wie möglich machen soll, damit kein neuer unnötiger Bürokratismus geschaffen wird. (Abg. Dr. Menzel: Sehr richtig!) Wir leben sowieso schon in einem bürokratischen Zeitalter, das eine große Gefahr zu werden scheint. Aber die Millionen Menschen, die durch dieses Gesetz betroffen werden, müssen doch einen gewissen Rechtsschutz haben. Sie wissen ja, welche Problematik insbesondere das Sozialgerichtsgesetz — ich denke an den § 77 und § 51 — in sich birgt
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26 Abs. 3, um den es hier geht, gesagt: Die Mehrheit des Ausschusses ist der Auffassung, daß der Unternehmer, wenn er den Antrag ganz oder teilweise für begründet hält — das ist das Gegenteil des in § 26 Abs. 3 geregelten Falles, das sich aber im Wege des Gegenschlusses aus dieser Vorschrift ergibt —, rechtlich einen Verwaltungsakt vornimmt, zu dem er als Privatperson nicht ermächtigt werden kann. (Abg. Winkelheide: Ist ja abgeändert!) Zulässig dagegen erschien es, wenn der Unternehmer die Zahlungen vorschußweise gewähren und
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30, dazu die Änderungsanträge auf Umdruck 158 Ziffern 1 und 2. Wird hierzu das Wort gewünscht? — Bitte, Herr Abgeordneter Wittrock! Wittrock (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die sozialdemokratische Fraktion vertritt mit dem Antrag Umdruck 158 ein allgemeines Anliegen, das nicht ausschließlich in den Rahmen dieses Gesetzes fällt. Der 1. Deutsche Bundestag hat Anfang 1952 ein Gesetz über Ordnungswidrigkeiten beschlossen. Nach der Auffassung des 1. Deutschen Bundestages sollte durch dieses Gesetz eine klare Scheidung zwischen dem Verwaltungsunrecht und dem sogenannten
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Entwurfs zu lassen. Das sollte vor allen Dingen aus praktischen Erwägungen geschehen. Nach dem Gesetzentwurf werden die Familienausgleichskassen bei den Berufsgenossenschaften errichtet. Diese haben auf dem Gebiet der Unfallversicherung nach wie vor Ordnungsstrafen zu verhängen, und zwar nach einem Verfahren, das sich nach der Reichsversicherungsordnung richtet. Würde man sich jetzt in dem Gesetz über die Familienausgleichskassen dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten anschließen, dann käme man dazu, daß die Verwaltungen der Berufsgenossenschaften, die gleichzeitig die Verwaltungen der Familienausgleichskassen sind, auf dem einen Gebiet
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zur Verfügung zu stellen. Daraus ist nun dieser Antrag geworden, mit dem die Regierung auf etwas aufmerksam gemacht und zu etwas veranlaßt werden soll, was eigentlich doch nur eine Reihe von Selbstverständlichkeiten ist. Das halte ich nicht für ein Verfahren, das dem, was tatsächlich passiert ist, entspricht und des Parlaments würdig ist. Ich habe die große Sorge, wir müssen in absehbarer Zeit feststellen, daß dieses Verfahren in der Praxis darauf hinausläuft, daß das, was hier gefordert wird, zu einem großen Teil
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der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hier noch eine Richtigstellung vornähme, eine Richtigstellung der meiner Überzeugung nach sehr falschen Eindrücke, die aus verschiedenen Zeitungsmeldungen gestern entstanden sind (Zustimmung rechts) und aus denen man eben jenes bittere Resultat voraussehen muß, das ich vorhin gekennzeichnet habe und das auf ein allgemeines Mißtrauen oder eine allgemeine Zurückhaltung gegenüber diesem Anliegen der Landwirtschaft hinausläuft. Ich möchte abschließend sagen, daß sich alle diejenigen, die das, was geschehen ist, mit Sachverstand in Augenschein nehmen können, durch
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Regenperiode entstanden ist. In den Stiegen ist das Getreide grün geworden; die Körner haben gekeimt. Damit beginnen die chemischen Umsetzungen im Getreidekorn. Wenn dann der Auswuchs eintrocknet, beträgt der Nährwert des Korns nur noch einen Bruchteil. Die Mühlen nehmen Getreide, das mit diesem Auswuchs behaftet ist, für Brotgetreide höchstens in einer Menge von 3 %. Wir haben beispielsweise bei der Roggenernte in Schleswig-Holstein nach diesen Feststellungen nur ganze 31 % normal eingebracht. 69 % sind mit Auswuchs behaftet, so daß sie von den Mühlen
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wobei man natürlich in der Beurteilung auch dann noch Vorsicht walten lassen muß. Bei Roggen liegen bis jetzt 280 Volldruschergebnisse, bei Weizen 182 vor. Die Probedruschergebnisse, die wir demnächst erwarten, werden Anfang nächster Woche vorliegen. Daraus ergibt sich das Bild, das ich Ihnen eben dargelegt habe. Sie sehen, daß wir uns Mühe gegeben haben, die Mitteilungen, die wir Ihnen vorlegen, auf möglichst klaren Unterlagen aufzubauen. Sie können weiter feststellen, daß der Schaden nicht nur bei der Getreideernte entstanden ist. Es Ügibt
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sein. Wir erleben es ja heute schon, daß verschiedene Interessentengruppen auf die politischen Vertreter in den Gemeinden einen erheblichen und nicht immer nur sehr sittlichen Druck ausüben. Meine Damen und Herren! Der Vertreter der DP, Herr Schild, hat das Wort, das uns in den letzten Wochen immer wieder erzählt wird, wenn es um die Getränkesteuer geht, vorhin nicht gesagt. Aber wir sollten doch endlich einmal auch dieses Wort aussprechen und zurückweisen. Es gibt keine für irgendeinen Stand diskriminierende Steuer; denn kein
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ihren Folgen haben diese Vorsorge des einzelnen, des Privaten, weithin zunichte gemacht. Infolgedessen sind wir gezwungen, heute auf gesetzgeberischem Wege demjenigen, der in einem langen, arbeitsreichen Leben Beiträge zur Rentenversicherung geleistet und eine Pflichttreue und Treue zur Rentenversicherung bewiesen hat, das auch zu vergelten. Wir meinen dabei, daß sich diese Anhebung der Renten der Alten irgendwie auf den Entgelt beziehen muß, den sie zur Zeit ihrer Beitragsleistungen bezogen haben. Das ist ein wesentlicher Grundgedanke dieses Gesetzes. Insofern unterscheidet sich die von
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auch die annähernd gleiche Erhöhung der Renten in Anspruch nehmen können; eine völlige Gleichstellung wird sich nicht erreichen lassen. Wir wollen damit erreichen, daß sowohl individuell die Beitragsleistungen des Versicherten berücksichtigt werden als auch zugleich auf das Gesamteinkommen abgehoben wird, das er zu der Zeit hatte, als er in die Versicherung einzahlte. Im einzelnen darf ich zu dem Entwurf des Gesetzes bemerken, daß, ausgehend von diesem Gedanken, der § 1 die Regelung auf diejenigen Versicherten, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, und
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Sie sich dazu äußern?) — Wir wollen die Grundbeträge so lassen, wie sie sind, und wollen bei dem Mehrbetragsgesetz auf die Steigerungsbeträge abheben — ich sagte es vorhin schon — unter Bezugnahme sowohl auf die geleisteten Beiträge wie unter Bezugnahme auf das Entgelt, das derjenige bezogen hat, der die Versicherungsbeiträge geleistet hat. Ich sagte, die Verhältniszahlen, die Sie hier finden, erklären sich daraus, daß die Steigerungsbeträge in der Rentenversicherung der Arbeiter, also in der Invalidenversicherung, mit 1,2 %, in der Rentenversicherung der Angestellten mit 0,7
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Zweigen unserer Sozialversicherung erreichen die Renten doch auch Höhen von 250 und 300 DM. Herr Professor Schellenberg verlangt nun für die neue moderne Rente, daß diejenigen, die diese hohen Renten erhalten, einen derartigen Monatsbetrag zusätzlich bekommen. Und das arme Luder, das vielleicht schon seit 20 Jahren Rentenempfänger ist und dessen Beitragszahlung bis in die Zeit des vorigen Jahrhunderts zurückreicht, bekommt, weil er auf Grund dieser Rechnung nur einen Rentenanspruch von 60 DM hat, eben diese 60 DM. Ich gebe also wiederum
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Bonner Rundschau und in einigen anderen Zeitungen die Behauptung von einer Rentenerhöhung von 30 DM stand. Ich habe nicht nur die Pressevertreter, sondern auch die Verlage gefragt: Wo habt ihr denn diese Meldung her? Es ist nachher das Pressegeheimnis gewesen, das einen großen Schleier darüber gedeckt hat. Ich kann unmöglich — das werden mir alle sozialpolitisch eingestellten und arbeitenden Mitglieder dieses Hohen Hauses bestätigen — auf jede Pressemeldung, die nicht stimmt, ein Dementi setzen. Dann müßte ich nämlich in meinem Ministerium noch extra
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