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die Vorschrift des § 368 1 Abs. 5 dem Interesse auch der jüngeren Ärzte dient, die nämlich dadurch, daß die älteren die Leistungen der Altersversorgung erhalten, eine Möglichkeit zur schnelleren Kassenzulassung erhalten. Dies dient aber auch dem Interesse der Versicherten, auf das es uns in dieser Hinsicht entscheidend ankommt. (Beifall bei der SPD.) Vizepräsident Dr. Jaeger: Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Hammer. Dr. Hammer (FDP): Meine Damen und Herren! Der sehr verehrliche Herr Kollege Ruf hat uns vorhin mahnend beschworen und
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.05.1955 () [PBT/W02/00082]
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das Problem der Bestandsverjüngung lösen könne. Man könne nach Ihrer Meinung nicht erreichen, daß man die Alten durch entsprechende Renten sicherstelle und sie dadurch veranlasse, den ärztlichen Beruf aufzugeben und auf diese Weise den Jungen Platz zu machen. Sie meinen, das gehe nur mit dem System, das Ihnen hier vorschwebt, für das Sie selbst gar keine Bezeichnung gegeben haben, das aber nichts anderes sein kann als das Umlageverfahren, weil ja das versicherungstechnische Verfahren abgelehnt wird. Etwas Drittes gibt es ja nicht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.05.1955 () [PBT/W02/00082]
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Man könne nach Ihrer Meinung nicht erreichen, daß man die Alten durch entsprechende Renten sicherstelle und sie dadurch veranlasse, den ärztlichen Beruf aufzugeben und auf diese Weise den Jungen Platz zu machen. Sie meinen, das gehe nur mit dem System, das Ihnen hier vorschwebt, für das Sie selbst gar keine Bezeichnung gegeben haben, das aber nichts anderes sein kann als das Umlageverfahren, weil ja das versicherungstechnische Verfahren abgelehnt wird. Etwas Drittes gibt es ja nicht, meine Damen und Herren! (Zuruf von
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.05.1955 () [PBT/W02/00082]
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Sie selbst gar keine Bezeichnung gegeben haben, das aber nichts anderes sein kann als das Umlageverfahren, weil ja das versicherungstechnische Verfahren abgelehnt wird. Etwas Drittes gibt es ja nicht, meine Damen und Herren! (Zuruf von der SPD: Doch!) Jedes System, das nicht Umlageverfahren ist, ist ein versicherungstechnisches System, und davon spreche ich. Wenn Sie das Umlageverfahren ablehnen, dann sind wir ja der gleichen Meinung. Aber dann müssen Sie den Ausschußbericht zu diesem Gesetz ändern. Hier steht es schwarz auf weiß, daß
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entweder den Krankenversicherten, die zuviel gezahlt haben, oder denjenigen, die die Dienste leisten, und das sind die Ärzte, Apotheker, Hebammen usw. Herr Kollege Hammer, ich kann Ihnen auch nur das eine sagen: Wenn Sie der Meinung sind, daß das Verfahren, das Ihnen hier vorschwebt, kein Umlageverfahren ist, dann meinen Sie dasselbe wie ich, dann ist es ein versicherungstechnisches Verfahren, (Zuruf des Abg. Ruf) und dann, Herr Kollege Hammer, müssen Sie auch dafür eintreten, daß wenigstens dieser Teil des Ausschußberichtes richtiggestellt und
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erforderlich ist. Deshalb ist eine Einrichtung, wie sie hier vorgesehen ist, in der Tat nur zu begrüßen, wenn sie sich die Erfahrungen zunutze macht, die wir hier erworben haben. Ich möchte also meinen, daß das Verlangen nach einer versicherungstechnischen Grundlage, das hier gestellt wird, seine volle Berechtigung hat. Wir haben von Herrn Hammer gehört, daß er das keineswegs bestreitet, sondern daß er durchaus bereit ist, diese Vorsichtsmaßregeln zu ergreifen, ohne die man die Verantwortung für die Errichtung einer solchen Versorgungseinrichtung gar
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und unserer Patienten auswirken müßte. Ich darf am Schluß meiner Ausführungen darauf noch kurz zu sprechen kommen. Nun hat Professor Preller von all den Interessen der Versicherten gesprochen. Er hat uns seinen Plan dargelegt und dabei ein wesentliches Problem berührt, das in der Einzelbetrachtung dieses Gesetzes eine zentrale Rolle gespielt hat. Sie haben gesagt, daß man sich bei der Verhältniszahl — also bei der Zahl der Ärzte, die für die soziale Krankenversicherung tätig sind — zu überlegen hat, ob man nicht eine große
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die Verantwortung des Gesetzgebers, daß ohne Rücksicht auf das Tempo der Sozialreform jetzt, sogleich, das Notwendige getan wird, und das ist dieses Gesetz. Nach unserer Auffassung nicht eine endgültige und entscheidende Sache! Ein Leck, das abgedichtet wird in einem Schiff, das nicht mehr seetüchtig war! Hoffen wir, daß wir alle noch den Stapellauf eines neuen und stattlichen erleben, einer deutschen Krankenversicherung, die es Versicherten und Ärzten gestattet, sich in voller Freiheit im deutschen Vaterlande zu bewegen. (Beifall bei der FDP.) Vizepräsident
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Ländern, die Folge waren ungleiche Verhältnisse in den einzelnen Ländern, auch auf dem Gebiet der kassenärztlichen Versorgung und der kassenärztlichen Zulassung. Ich erinnere an die wesentlich stärkere Besetzung mit Ärzten in den Ländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Bayern. Mit dem Gesetz, das heute zur letzten und endgültigen Beratung vor uns liegt, wird bundeseinheitliches Recht geschaffen. Schon deshalb begrüßen wir dieses Gesetz. Im übrigen werden — darauf sei hier in aller Form hingewiesen — Bestimmungen in den Sondergesetzen — Bundesvertriebenengesetz, Heimkehrergesetz —, die die Ärzte betreffen, durch
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soziologischen Verhältnisse in den einzelnen Gebieten geschaffen. Die Neuzulassungen, die das Gesetz für einen großen Teil jüngerer Ärzte bringen wird, begrüßen wir ganz besonders. Bei den drei Gruppen: Versicherung, Kassenärzte und Patienten ist es nicht möglich, ein Gesetz zu schaffen, das alle Partner in der gleichen Weise und gleich vollkommen befriedigt. Es war aber in den langen, sehr eingehenden und sehr sachlichen Ausschußberatungen allen Gruppen, die begründet Gedanken zu dieser Frage äußern konnten, ausreichend Gelegenheit gegeben, ihren Standpunkt klarzumachen. Trotzdem haben
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.05.1955 () [PBT/W02/00082]
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was hier von der einen Seite in der Sicht völliger Unkenntnis über das Gesetz gesagt worden ist, ist auch von der anderen Seite angeklungen, wenn bei jeder Erörterung über jeden Anderungsantrag immer wieder der stereotype Einwand kam: „Das ist unmöglich, das führt zum Zusammenbruch der deutschen Krankenversicherung." Ich glaube, daß im Ausschuß eine gute Arbeit geleistet worden ist und daß der Ausschuß einen Kompromiß gefunden hat, der in Anbetracht der gegebenen Verhältnisse und Notwendigkeiten im Interesse des Versicherten für beide Seiten
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und vorbestimmt ist durch den § 182 der Reichsversicherungsordnung, der nun einmal die ärztliche Leistung als eine Sachleistung stipuliert und damit für 80 % der Gesamtbevölkerung, für deren ärztliche Versorgung aus dem natürlichen bilateralen Verhältnis Arzt—Patient ein Dreiecksverhältnis Arzt-Kasse—Patient macht, das zwar aus gewissen, aus verständlichen Gründen damals unvermeidlich war und wohl auch heute noch bis zu einem gewissen Grade unvermeidlich sein wird, das aber zwangsläufig gewisse Schwächen und Gefahren in sich barg: daß nämlich derjenige, der die Leistung empfängt, der
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arbeiten sollen, wenn wir der Überzeugung sind, daß acht Stunden im Interesse der Gesunderhaltung der Bevölkerung notwendig sind — und unter der Bedingung, daß sie dem einzelnen Patienten die notwendige Sorgfalt in der Behandlung angedeihen lassen können, ein ausreichendes Einkommen erzielen, das ihrer gesellschaftlichen Bedeutung und der Verantwortung ihres Berufes entspricht. Mit dem Hinweis darauf, daß das heutige Durchschnittseinkommen des Kassenarztes ausreichend sei, weil er davon einigermaßen leben könne — wobei man die Tatsache völlig außer acht läßt, daß er dafür heute zehn
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höchst bedauerlich, wenn die Bundesrepublik dadurch, daß sie das Übereinkommen nicht ratifiziert, selbst auf die rechtlich und moralisch wirkungsvollste Grundlage verzichtet, auf der sie an der Seite der freien Staaten gegen die kommunistische Zwangsarbeit kämpfen könnte. Das Übereinkommen Nr. 87, das der zweite Initiativgesetzentwurf betrifft, wurde bisher von folgenden 17 Staaten ratifiziert: Belgien, Burma, Cuba, Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Guatemala, Island, Mexiko, Niederlande, Norwegen, Österreich, Pakistan, Philippinen, Schweden und Uruguay. Wenn die Bundesregierung Bedenken hat, so ist dies politisch bedauerlich, weil
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eine verhältnismäßig geringe Zahl. Aber ich will Ihnen zeigen, daß es andere europäische Staaten gibt, die nicht derartige Zeiten der Unordnung durchzumachen hatten wie wir und die noch unter uns liegen, Dänemark beispielsweise mit 22 — die Niederlande haben 42 —, Luxemburg, das in Wirklichkeit am allerehesten in der Lage ist, durch eine sehr einfache Gesetzgebung diese Dinge zu verwirklichen, mit 28, Schweden mit 35 von 103 Übereinkommen, die vorgelegen haben. Damit will ich aber gar nichts entschuldigen. Bei solchen Gesetzesvorlagen haben wir
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Übereinkommen Nr. 29 über die Zwangsarbeit nicht ratifiziert haben. Ich bin in Mehlem beim Hohen Kommissar gewesen und habe ihn gefragt: Ist es denn nicht möglich, daß ich von Ihrer Heimatregierung eine Mitteilung darüber 'bekomme, weshalb Amerika, dieses freie Land, das ganz bestimmt keine Zwangsarbeit kennt, dieses Übereinkommen nicht ratifiziert hat? Ja, wurde mir erwidert, die Zuständigkeit für diese Dinge liegt in den USA bei den einzelnen Staaten, und die achten sorgsam darauf, daß keine ihrer Zuständigkeiten an die Zentralregierung geht
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eine beträchtliche Summe ausmacht, etwa 18 bis 20 Millionen Mark. Ich weiß nicht nur um die Sorgen des Herrn Bundesfinanzministers um seinen diesjährigen Etat, sondern ich weiß auch, daß die Summe von 18 bis 20 Millionen Mark in dem Projekt, das man für Berlin durchführen will, Schwierigkeiten wegen der Verteilung der erforderlichen Maßnahmen auf die einzelnen Gruppen bereiten würde. Bei diesem Antrag handelt es sich nicht um 18 bis 20 Millionen Mark, sondern höchstens um einen Betrag zwischen 3 und 4
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.05.1955 () [PBT/W02/00082]
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Präferenzen jetzt auf diese Freibeträge nicht erstrekken, dann müßte man dabei immerhin beachten, daß eine Vergünstigung ja bereits durch die Steuerreform gegeben worden ist. Auch der soziale Gehalt des Antrages läßt zu wünschen übrig. Gerade diejenigen, die ein Einkommen haben, das der Steuer überhaupt nicht unterliegt, werden durch diesen Antrag nicht betroffen und profitieren von diesem Antrag daher nichts. Ferner ist der Antrag auch außerordentlich einseitig, weil er nur auf die Arbeitnehmer abgestellt ist, also nur auf Personen, die Einkünfte aus
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.05.1955 () [PBT/W02/00082]
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um die selbständig Tätigen sehr wohl und sehr ernsthaft bekümmere; und ich habe mir das sehr wohl überlegt. Aber ,das Haus weiß auch, daß bei den Lohnempfängern Idas vorliegt, was der Herr Bundesfinanzminister einmal das „gläserne Portemonnaie" genannt hat, durch das jeder hindurchsehen kann, und daß nun 'einmal bei den Selbständigen in der Tat alles das, was der Lohnempfänger nicht absetzen kann, von Gesetzes wegen abgezogen werden darf und daß die Dinge dort in der Tat anders zu beurteilen sind als
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und nahm gleichzeitig mit Mehrheit den Antrag der Koalitionsparteien laut Drucksache 917 an, in dem in Abs. 2 die Bundesregierung ersucht wird, dem Bundestag mit Aufhebung des Besatzungsstatuts, spätestens jedoch mit Wirksamkeit vom 1. April 1955 ein Gesetz vorzulegen, durch das die frühere steuerliche Belastung auf dem Gebiet der Zündwaren wiederhergestellt wird. Inzwischen sind weitere fünf Monate vergangen, und der Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen befaßte sich in seiner Sitzung vom 4. Mai 1955 außerhalb der Tagesordnung noch einmal mit der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.05.1955 () [PBT/W02/00082]
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geradezu der Prototyp der allerdings kleinen, aber typisch unsozialen Abgabe, die den kleinen Verbraucher und die Hausfrau in erster Linie trifft. (Beifall beim GB/BHE und bei der SPD.) Nicht umsonst haben gerade die Referenten auch der Länderministerien im Troeger-Gutachten, das ja sonst durchaus nicht unfiskalisch eingestellt ist, die Aufhebung der Zündwarensteuer verlangt. Und wenn der Staat Österreich nunmehr ab 1. April 1955 die Zündwarensteuer zum Wegfall gebracht hat, so sollte man sich das durchaus zum Beispiel nehmen. Der Staat Österreich
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.05.1955 () [PBT/W02/00082]
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ist, Herr Bundesfinanzminister, was in der Presse über Ihre sogenannte Einigung mit den Ländern über die Steuerverwaltungskosten steht. (Abg. Mellies: Sehr richtig!) Ich glaube, Herr Kollege Dresbach, das ist im Sinne einer sauberen demokratischen Verhandlungsführung in diesem Parlament ein Omelett, das einigen Lärm wert ist. (Abg. Dr. Dresbach: Zum Finanzausgleich stimme ich Ihnen zu!) — Aber auch hier diese Behandlung des Parlaments! Nachdem Sie, meine Damen und Herren von der Mehrheit, insbesondere von der CDU/CSU, nun wohl ein halbes dutzendmal Unterschriften
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.05.1955 () [PBT/W02/00082]
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abginge, und ich glaube nicht, daß man dem Parlamentarischen Rat die Absicht einer reinen Deklamation unterstellen darf. Ganz anders, wenn durch Art. 4 Abs. 3 die Zulassung der allgemeinen Wehrpflicht impliziert ist. Dann handelt es sich um ein echtes Grundrecht, das das Ermessen des Gesetzgebers einschränkt, und schon deshalb erscheinen die von der Mehrheit aus Art. 4 per argumentum e contrario gezogenen Schlußfolgerungen unausweichlich. Auch für die Herstellung Und den Vertrieb von Waffen ist im Grundgesetz nur das erschwerende Erfordernis der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 04.12.1952 () [PBT/W01/00241]
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im Grundgesetz das Problemder Wehrfrage nicht auf die Spitze getrieben hat, so taucht das schon oft erörterte Problem der Auslegung von Kompromißgesetzen auf. Wenn sich die politischen Parteien nämlich zu einem Kompromiß die Hand reichten, ohne sich über das Grundprinzip, das zwischen ihnen streitig war, geeinigt zu haben, dann muß, meine Damen und Herren, der Richter, wenn er dieses Gesetz auslegt, nach Rechtsprinzipien suchen, die vor diesem Gesetz bestanden. Und dieses Prinzip kann nur das Prinzip sein, daß jeder Staat sich
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 04.12.1952 () [PBT/W01/00241]
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auszuweiten, sondern der Art. 24 sagt insoweit in seinem zweiten Absatz genau das Gegenteil. Er sagt, der Bund kann seine Hoheitsrechte beschränken, wenn es nötig ist, um sich einem System der kollektiven Sicherheit einzuordnen. (Abg. Dr. Wahl: Einzuordnen!) — Einzuordnen! Jawohl, das sagt der Art. 24, und zwar genau entsprechend seinen Vorbildern in der französischen und in der italienischen Verfassung. Was man sich darunter vorgestellt hat, das hat uns als noch leibhaft lebender Zeuge der Herr Professor Carlo Schmid im Ausschuß eindeutig
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 04.12.1952 () [PBT/W01/00241]