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bestehe also die Gefahr, daß wir ein Dienstverpflichtungsgesetz bekommen. Ich möchte durchaus keinen Zweifel darüber lassen, daß die Regierungsvertreter zwar erklärt haben, die Bundesregierung habe eine solche Absicht nicht. Es dreht sich aber bei der Auslegung und bei dem Ergebnis, das die Verträge haben, keineswegs darum, ob die Bundesregierung eine gute oder schlechte Absicht hat, sondern es dreht sich darum, festzustellen, ob aus dem Text der Verträge und aus den Formulierungen, die darin gefunden worden sind, die Bundesregierung — unter Berücksichtigung der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 04.12.1952 () [PBT/W01/00241]
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Tatbeständen geschaffen wird und in welche wirtschaftliche Position die Bundesrepublik gekommen ist, wenn dieser Vertrag abgewickelt ist. Sie ratifizieren ja diese Verträge, weil Sie offensichtlich davon überzeugt sind, daß dieses Programm notwendig ist und auch durchgeführt wird. In dem Dokument, das die Bundesrepublik an die OEEC nach Paris geschickt hat, ist das klar angedeutet. Es gibt natürlich bestimmte Merkmale und bestimmte Größenordnungen, die meines Erachtens die Bundesregierung auch kennt, aber an deren Deutung oder Auswertung sie nur mit großem Unbehagen oder
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ein Gesamtbetrag von etwa 200 Milliarden DM zur Verfügung gestellt oder investiert werden soll. Wir wissen andererseits — das geht auch aus den Berichten hervor, die seitens des EVG-Ausschusses und anderer Ausschüsse gegeben worden sind —, daß die Bundesrepublik in diesem EVG-Gefüge, das da aufgebaut werden soll, ein Schwergewicht von etwa 34 bis 35 % hat. Es ist uns außerdem bekannt — das sind die Überlegungen, die uns nach der wirtschaftlichen Belastung hin die Argumente geben —, daß ungefähr 45 % dessen, was man ausgeben muß, um
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Zurufe: Sehr gut!) Das ist eine Vorbemerkung. Der Auswärtige Ausschuß hat sich nicht nur mit der Materie, sondern auch mit den Berichten der Fachausschüsse zu diesem Thema nur insoweit zu befassen gehabt, als bestimmte außenpolitische Probleme auch bei diesem Kapitel, das jetzt zu untersuchen sein wird, angesprochen werden. Sie werden an der Stelle des Berichts, den ich Ihnen vorzutragen die Ehre habe, auf Seite 63 der Drucksache Nr. 3900*) vor allem eine außenpolitische Wertung des Truppenvertrags finden. Damit Sie sich selbst
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selber entschieden werde, sah die Opposition ein Problem. Die Vertreter der Koalitionsparteien und die Regierungsvertreter erblickten in der Bestimmung, daß die Höhe des Verteidigungsbeitrags wegen des Prinzips der Einstimmigkeit nicht gegen die Stimme der Bundesrepublik festgesetzt werden könne, ein Faktum, das der Bundesrepublik bei Verhandlungen geradezu eine Schlüsselposition verleihe. Im Zusammenhang mit dem Problem der Anrechnungsfähigkeit der Kosten für Berlin auf den Verteidigungsbeitrag wurde an die Erklärung des Herrn Bundesfinanzministers vom 9. Juli 1952 vor dem Plenum des Bundestags erinnert, daß
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Juli 1952 vor dem Plenum des Bundestags erinnert, daß bisher keine Einigung darüber erzielt wurde, ob die Ausgaben für Polizei, Grenzschutz, Wehrmachtpensionen und Hilfe für Berlin als Verteidigungslast der Bundesrepublik anzuerkennen seien. Der Bundesfinanzminister sagte damals — und es ist wichtig, das hier zu wiederholen —: Deshalb haben wir den Standpunkt vertreten, daß jede D-Mark, die wir an Berlin-Hilfe ausgeben - ob sie für polizeiliche Zwecke oder für soziale Zwecke oder sogar für kulturelle und rein wirtschaftliche Zwecke gilt —, genau so hoch einzuschätzen ist
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aber herausgestellt, daß die Alliierten die Absicht hatten, einen allgemein gehaltenen Vorbehalt hinsichtlich der Reparationen in diesem Vertrage zu machen, wenn es nicht möglich war, zu einer vertraglichen Regelung zu kommen. Nach dem Prinzip von dem geringeren Übel — ein Prinzip, das ja gestern und heute hier schon öfter angetönt worden ist — hat es die Regierung — nach der Ansicht der Mehrheit des Ausschusses mit Recht — vorgezogen, eine vertragliche Regelung, sagen wir einmal, zu versuchen. Ich will Sie nicht damit langweilen, Ihnen auseinanderzusetzen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 04.12.1952 () [PBT/W01/00241]
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Wunsch gerichtet, sie möge rechtzeitig vor der endgültigen Verabschiedung dieser Verträge im Plenum des Bundestages erklären, daß sie bereit sei, vor der Festlegung deutscher Verpflichtungen in den Organen der EVG mit dem zuständigen Ausschuß des Bundestages das Zahlenmaterial zu erörtern, das ihren eigenen Absichten zugrunde liege. Der Herr Bundesfinanzminister hat im Haushaltsausschuß mündlich mitteilen lassen, die Bundesregierung werde sich selbstverständlich einem solchen Wunsche nicht verschließen. Ich darf hier nur als Berichterstatter der Minderheit sagen, daß uns diese mündliche Erklärung durch einen
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Sinne des Wortes eine politische Angelegenheit, nämlich eine Lebensfrage der europäischen Demokratie ist. Wir waren also der Meinung, daß es außerordentlich fragwürdig sei, ob aus den jetzt eingeleiteten Verhandlungen, Besprechungen und — nach unserer Auffassung — privaten Unterhaltungen ein Ergebnis hervorgehen werde, das in absehbarer Zeit an die Stelle der ungenügenden und unseres Erachtens politisch gefährlichen Lösungen eine echte europäische politische Lösung setzen werde. Solange aber dies nicht der Fall ist, ist nach Meinung der Minderheit der unbefriedigende Zustand, wie ihn die finanziellen
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Durchlaufens der Stationierungskosten durch den Haushalt der EVG sei. Wir zahlen die Kosten dort hinein, die EVG leitet sie unverändert und ohne Einfluß auf sie zu nehmen, weiter. Der Ausschuß hat sich eingehend mit dem, Haushaltsrecht der nationalen Parlamente befaßt, das ja auch in den Berichten des Haushaltsausschusses angesprochen worden ist. Die Höhe jedes einzelnen Beitrags wird vom 'Ministerrat einstimmig festgesetzt, also nicht ohne die deutsche Stimme. Aber diese so zustande gekommene Summe muß in den nationalen Haushalt eingestellt werden, und
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Diskriminierung betrachte, wenn ihr das Kommissariat keine Erlaubnis zur Herstellung derartiger Waffen im Gebiet der Bundesrepublik erteile, (Abg. Arnholz: Hört! Hört!) während diese Erlaubnis durchaus an andere Länder erteilt werden kann. Die rechtliche Bedeutung dieses Briefes ist, daß etwa Holland, das sich in einer ähnlichen strategischen Position wie die Bundesrepublik befindet, für den Fall der Verweigerung einer solchen Erlaubnis den Gerichtshof anrufen könnte, während sich die Bundesrepublik dieses Weges begeben hat. (Abg. Arnholz: Hört! Hört!) Die Bundesrepublik hat sich verpflichtet, im
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den ich zu berichten habe, umfaßt die sogenannte dritte Gewalt, also die Justiz, mit ihrer Zuständigkeit und ihrer Organisation. Es ist sicherlich nicht der Teil des Vertragswerks, der für die politische Entscheidung dieses Hohen Hauses, für das Ja oder Nein, das der einzelne Abgeordnete am Ende der Debatte zu sprechen hat, von entscheidender Bedeutung ist, wenn auch die praktische Auswirkung im Leben des einzelnen nicht zu gering eingeschätzt werden sollte. Schon aus diesem Grunde empfiehlt es sich nicht, die Berichterstattung hierzu
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 04.12.1952 () [PBT/W01/00241]
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eine Verpflichtung übernehmen sollten, und zwar vor allem auch deshalb, weil es eine — zwar nur in der Theorie, aber immerhin hinsichtlich des, sagen wir, Ehrenstandpunktes — etwas ungewöhnliche Zumutung war, daß wir uns jetzt schon verpflichten sollen, ein Abkommen zu ratifizieren, das noch nicht ratifizierungsreif ist. Es wird zwar eingereicht werden, liegt aber dem Bundestag noch nicht vor. Da aber der Bundestag ohnehin schon bekundet hat, daß dieses Abkommen ratifiziert werden soll, bleibt es ohne praktische Bedeutung. Ich habe deswegen im Auftrage
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 04.12.1952 () [PBT/W01/00241]
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Wallstreet und dem Weißen Haus bedenken, was die Unterschriften von Vertretern ohne Vertretungsmacht wert sind. (Sehr gut! bei der KPD.) Ungerechte Verträge haben kein langes Leben. Das gilt nicht nur für die Protektoratsverträge, die Hitler von jenem Gesindel unterschreiben ließ, das in den 30er Jahren als Vertreter der versklavten europäischen Völker auftrat. Das geschah auch damals im Zeichen der „streng defensiven Verteidigung" des Überfalls auf die Sowjetunion. Das geschah auch damals unter der betrügerischen Maske von der „Neuordnung Europas". Imperialistische Kriegsbündnisse
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die unbegrenzte Besetzung, an die Diktaturgewalt der Besatzungstruppen, an die Marionettenstellung einer deutschen Regierung, an die Gerichts-, Finanz- und Devisenhoheit der Invasionsarmeen. Also das ganze Deutschland soll an diesen Kanonenfuttervertrag gebunden sein. (Sehr gut! bei der KPD.) Das wiedervereinigte Deutschland, das die Unterzeichnermächte zu erstreben vorgeben, soll also eine erweiterte amerikanische Militärkolonie und demzufolge alles andere sein als ein wirklich freies Deutschland. (Sehr wahr! bei der KPD.) Selbst die Verfassung dieses Deutschlands und seine Außenpolitik sind bereits durch Art. 7 Abs.
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in Anspruch nehmen. Meine Damen und Herren, ist dieser Ausgangspunkt durch den Generalkriegsvertrag aufgehoben worden? Hören Sie, was der französische Außenminister Schuman dazu sagt: Deutschland wird besetzt bleiben, nicht weil es damit einverstanden ist, sondern weil es unser Recht ist, das wir durch die Unterzeichnung der Verträge nicht verlieren. (Hört! Hört! bei der KPD.) Auch General Eisenhower sagte in Rom: Wir brauchen den westdeutschen Boden, seine Schätze und seine Menschenreserven. Das Besatzungsstatut sieht neun Verbehaltsgebiete vor, in denen sich die Besatzungsmächte
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Elbe konzentrieren, die in der Lage ist, die Entscheidung zwischen Weichsel und Njemen zu erzwingen. Die „Frankfurter Allgemeine" vom 14. März 1952 schreibt: Durch den Mund des deutschen Staatssekretärs Hallstein erfährt die Öffentlichkeit unseres Wissens zum erstenmal das eigentliche Ziel, das sich die Führer der westlichen Diplomatie gestellt haben, seitdem sie mit ihren Bemühungen begannen, die 'Bundesrepublik in die Gemeinschaft der westlichen Völker einzubauen. Der Staatssekretär nennt die Etappen des einzuschlagenden Weges: das Ende der deutschen Spaltung, den Zusammenschluß des freien
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Meine Damen und Herren, ich möchte nun zu den sogenannten Revisionsklauseln Stellung nehmen, auf die auch die sozialdemokratische Parteiführung so großen Wert legt. Dazu zunächst folgendes. Der Art. 7 konkretisiert die Spaltung Deutschlands durch ein ultimatives Entweder-Oder: entweder integriertes Gesamtdeutschland, das praktisch den Anschluß Ostdeutschlands mit Gewalt durchführen will, oder die andere Alternative: dauernde Spaltung Deutschlands. Diesem Zweck dient das absolute Vetorecht jeder der Drei Mächte gegen ein etwaiges Abkommen der Bundesrepublik über ein wiedervereinigtes Deutschland auf anderer Grundlage, d. h.
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General Motors, Mr. Wilson, einer der aggressivsten Vertreter des amerikanischen Imperialismus und Hauptrüstungslieferant. (Abg. Rische: Das große Geschäft!) Diese Imperialisten interessiert Westdeutschland als Manövergelände, als Kriegsschauplatz und Rüstungsgebiet, diese Herren interessiert die westdeutsche Jugend als ihr Kanonenfutter. Das militärische Gebilde, das sich „Europäische Verteidigungsgemeinschaft" nennt, steht in Krieg und Frieden unter dem Kommando des amerikanischen Oberkommandierenden der Atlantikpaktarmee, ist also an der entscheidenden Stelle nicht „europäisch", sondern amerikanisch. (Beifall bei der KPD.) Der Zweck des Atlantikpaktes ist auf Angriff und nicht
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und inländischen Unterdrückern machen. Diese Rechnung geht aber nicht auf. Das deutsche Volk in einem friedliebenden demokratischen Deutschland wird stark sein durch seine Arbeit und die freundschaftlichen Beziehungen zu den Nachbarstaaten. Es wird stark sein durch die Kraft des Volkes, das seine Heimat, das deutsche Vaterland neu gestaltet. Darum weg mit dem Generalkriegsvertrag, her mit dem Friedensvertrag für ein einheitliches Deutschland! (Lebhafter Beifall bei der KPD.) Vizepräsident Dr. Schäfer: Das Wort hat Herr Abgeordneter von Thadden. (Zurufe von der KPD: Jetzt
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Vertrages erst nach der Ratifizierung. Wann ist die Ratifizierung durch Frankreich zu erwarten? Das kann noch Ewigkeiten dauern, und so lange bleibt die Frage ungeregelt, ein Tatbestand, der für uns schon beinahe ausreichend ist, den Vertrag abzulehnen. Ein anderes Problem, das in diesem Vertrag nicht angeschnitten ist, aber jetzt durch einen Abänderungsantrag aufgeworfen wird, ist die Frage der Gefangenen in Frankreich. Wir begrüßen durchaus den Änderungsantrag der SPD auf Umdruck Nr. 713, daß die Ratifikationsurkunde erst dann von uns hinterlegt werden
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Aber wirklich ein letztes Wort! Sie haben Ihre Redezeit schon erheblich überschritten. Also noch einen Schlußsatz, aber nicht ein „Schlußwort" ohne Begrenzung. von Thadden (Fraktionslos): Sämtliche militärischen Einzelheiten sind aber sinnlos, wenn sie nicht in ein politisches Konzept eingebaut sind, das in derselben Richtung läuft, wie die militärischen Anstrengungen gedacht sind. (Abg. Kunze: Den Satz verstehen Sie selbst nicht!) Wir sind der Überzeugung und werden in der dritten Lesung auf diese Frage eingehen, (Abg. Kunze: „Wir"? — Glocke des Präsidenten) daß das
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der Verfassungsmäßigkeit auch dann nicht abweichen, wenn behauptet wird, unsere Treue zur Verfassung sei in der einen oder anderen Richtung politisch nachteilig. Jetzt komme ich aber zu dem meiner Ansicht nach vom Herrn Bundeskanzler ebenfalls übersehenen zukünftigen ungewissen äußeren Ereignis, das für die Beurteilung wichtig ist. Das ist die Frage, ob es überhaupt richtig ist, daß Verhandlungen mit den anderen Mächten aussichtslos seien. Der Bundeskanzler hat erklärt, in schwerwiegenden Dingen seien ja Verhandlungen aussichtslos. Meine Damen und Herren, demgegenüber ist festzustellen
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Linie, während man das Leben der aktiven Offiziere für wertvoller hielt und deshalb zu schonen suchte, gesellschaftliche Schranken, alles das sind Dinge, die wir alle beobachtet haben und die eine Folge der fehlerhaften Wehrverfassung sind, eine Folge des absoluten Staatsdenkens, das sich in dieser Wehrverfassung ausdrückt. Das Kontingentsystem und die allgemeine Wehrpflicht, insbesondere wie sie der EVG-Vertrag vorsieht, lassen sich nicht vereinbaren; je zahlreicher nämlich die Uk-Stellungen, desto zahlreicher sind die dann eintretenden und zu erwartenden Korruptionsfälle. Freiwillige sind nicht, wie
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ganzen Volke enger verbunden sind. Freiwillige sind Deutsche wie Ausgehobene auch. Vor allem aber ist nach dem EVGVertrag vorgeschrieben, daß sämtliche Offiziere Freiwillige sein müssen. Dieses Argument also, daß der Söldner weniger volksverbunden sei, würde gerade das künftige Offizierskorps treffen, das sowieso freiwillig sein muß. Wenn im Hunderttausendmannheer eine starke Isolierung dieses Truppenkörpers vom Volke stattgefunden hat, so lag das nicht an den Soldaten, sondern es lag in der Person des Führers begründet; es lag an der Person des Herrn von
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