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Josten, Mellies, Heye und Bausch. Ich darf, um die Vorgeschichte dieses Initiativgesetzes deutlich zu machen, zunächst kurz auf diese fünf Anträge eingehen, die zwar seinerzeit zum Freiwilligengesetz gestellt wurden, die aber andererseits dann die Grundlage für das Gesetz gebildet haben, das Ihnen heute vorliegt und über das hier zu berichten ist. Der Antrag des Kollegen Feller sah vor, daß die Bundesregierung einen Personalausschuß bilden solle, der die Aufgabe habe, freiwillige Soldaten mit dem Dienstgrad vom Oberst an aufwärts auf ihre persönliche
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 15.07.1955 () [PBT/W02/00099]
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sich um den Vertreter der Deutschen Partei — gebilligt wurden. Daraus ergab sich, da der Sicherheitsausschuß nicht von sich aus dem Plenum ein Initiativgesetz rvorlegen konnte, daß nunmehr interfraktionelle Besprechungen in Gang gesetzt werden mußten, um das Initiativgesetz zustande zu bringen, das Ihnen am Mittwoch hier vorgelegt worden ist und das Sie am Mittwoch dem Sicherheitsausschuß überwiesen haben. Nach der Überweisung am Mittwoch hat der Sicherheitsausschuß angesichts seiner vorhergehenden langjährigen Beratungen, ,angesichts der Beschlußfassung über das Ergebnis seines Unterausschusses und insbesondere angesichts
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ihren Vorschlägen erstens keine Personen vorschlagen würde, die eventuell eine Wiederverwendung in den Streitkräften erstreben, und zweitens auch nicht solche Personen vorschlagen würde, die dem Deutschen Bundestag angehören. Beide Bestimmungen sollen — und damit komme ich zu § 3 — dem Ziel dienen, das in § 3 ausdrücklich festgelegt ist, nämlich dem Ziel der vollständigen Unabhängigkeit des Personalgutachterausschusses, Unabhängigkeit sowohl von der Exekutive als auch von der Legislative. Das Gesetz sagt deshalb: Der Personalgutachterausschuß und seine Mitglieder sind an Weisungen nicht gebunden. Folgerichtig stellt das
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geehrten Damen und Herren, ich möchte von vornherein Mißdeutungen und Mißverständnissen begegnen, indem ich betone, daß auch wir eine Überprüfung der Anwärter für höhere Kommandostellen für richtig halten. Was nach unserer Auffassung verfehlt, ja sogar gefährlich ist, ist das Verfahren, das mit diesem Gesetzentwurf eingeführt werden soll. (Beifall bei der DP.) Wir wissen, daß der in Frage kommende Personenkreis keine der Sache gemäße Überprüfung zu scheuen braucht. Wenn wir die Entwicklung der letzten 20 Jahre ohne Ressentiment überblicken, möchten wir sogar
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Wollen Sie diesen Widerspruch in das Gesetz für die künftige Wehrmacht mit einbauen? Das würde doch heißen, daß sich die Wehrmacht einem diesmal sogar gesetzlich deklarierten Mißtrauen ausgesetzt fühlen müßte. Das wiederum würde ein Gefühl der Isolierung in ihr wecken, das wir als äußerst gefährlich betrachten. Wenn es wahr ist, daß die Reichswehr in der Weimarer Republik zu einem Staat im Staate geworden ist, dann liegt hierin der Grund. Will man die künftigen Streitkräfte also auch in eine Abwehrstellung gegen die
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Geschichte hierfür ein Vorbild. Der Personalgutachterausschuß soll eine doppelte Funktion haben. Er soll zunächst die Abschirmung der auserwählten Offiziere gegenüber der öffentlichkeit übernehmen. Wir wissen doch, wie leider, insbesondere in der Bonner Atmosphäre, bei Personalfragen leicht ein Klima entstehen kann, das der Sache nicht dienlich ist. Gerade weil wir eben das schlechte Klima vermeiden wollen, das wir manchmal beobachten, weil wir ebén nicht wollen, daß die Personalauslese mittels Dossiers erfolgt, soll ein solcher Ausschuß die allgemeine Abschirmung vornehmen. Ich zitiere jetzt
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 15.07.1955 () [PBT/W02/00099]
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Abschirmung der auserwählten Offiziere gegenüber der öffentlichkeit übernehmen. Wir wissen doch, wie leider, insbesondere in der Bonner Atmosphäre, bei Personalfragen leicht ein Klima entstehen kann, das der Sache nicht dienlich ist. Gerade weil wir eben das schlechte Klima vermeiden wollen, das wir manchmal beobachten, weil wir ebén nicht wollen, daß die Personalauslese mittels Dossiers erfolgt, soll ein solcher Ausschuß die allgemeine Abschirmung vornehmen. Ich zitiere jetzt den Kollegen Erler aus dem Ausschuß: Wenn dieser Ausschuß aus Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens keine
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für Fragen der europäischen Sicherheit, sondern auch im Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht und im Beamtenrechtsausschuß ausgelöst. Alle drei Ausschüsse waren der Meinung, daß die Regelung, wie sie hier vorgesehen ist, nicht glücklich sei. Man könne das Recht der Haushaltsbewilligung, das dem ganzen Hause zustehe, nicht an zwei Ausschüsse delegieren. Der Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht hat in seiner Stellungnahme ausdrücklich erklärt, daß er ernste verfassungsrechtliche Bedenken habe, daß hier Parlamentsausschüssen Rechte übertragen würden, die nur dem Parlament selbst zustünden. Der
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richtigen Einbau des Soldaten in das Staatswesen. Kollege Heye führte weiter aus: Dort liegen die Gefahrenpunkte, nicht bei der Truppe. Die Truppe ist niemals eine Gefahr für den Staat gewesen, der deutsche Soldat genau so wenig wie das deutsche Volk, das im Grunde genommen gar nicht revolutionär und wirklich der Typ des treuen Untertanen ist. Der Soldat ist auch nichts anderes. Die Gefahr liegt vielmehr darin, daß Leute, die eine Verantwortung zu tragen haben, in einer Stellung sitzen, die wir gar
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auf Seite 9 noch kurz berichten, wie sich im Ausschuß für Fragen der europäischen Sicherheit die Erörterung der Frage der Bezeichnungen abgespielt hat. Es lagen zwei Anträge vor. Der eine Antrag war der des Abgeordneten Dr. Jaeger, das Wort „Streitkräfte", das hier nur als arbeitstechnischer Titel geführt werden sollte, zu ersetzen durch „Bundeswehr". Herr Kollege Dr. Jaeger wies in seiner Begründung darauf hin, daß der Ausdruck „Streitkräfte" — „Landstreitkräfte", „Seestreitkräfte", „Luftstreitkräfte", zusammengefaßt in „Gesamtstreitkräfte" — ein Wortungeheuer und nicht glücklich gewählt sei. Er
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das keine neue Frage, die vor der Bundesregierung steht und die sie unter Umständen auf Grund unabweisbaren Bedürfnisses mit den sonstigen Hilfsmitteln der Verfassung und des Haushaltsrechts lösen kann. Eine Übernahme dieser Organisation ist nur möglich auf Grund eines Gesetzes, das Sie hier im Bundestag mindestens in Form eines Nachtragshaushaltsplans zum Bundeshaushalt beschließen. Ich möchte das sagen, damit all denen der Appetit vergeht, die vielleicht die Absicht haben, diese Organisation hinter dem Rücken und ohne Mitwirkung des Parlaments unter die Fittiche
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sich unter den 6000 einzuberufenden Freiwilligen eine verhältnismäßig große Zahl von Soldaten befinden wird, die für hohe und höchste Stellungen innerhalb der kommenden Streitkräfte vorgesehen sind. Es wird aber auf der anderen Seite auch eine stattliche Anzahl von Personal geben, das nicht für Offiziersränge vorgesehen ist. Bei den Aufgaben dieser 6000 Mann wird es infolge dieser Mischung kaum zu umgehen sein, daß in bestimmten Lehrgängen und auch in bestimmten Einheiten, in denen z. B. die Einweisung an Waffen und Gerät erfolgt
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Ich erinnere nur daran, daß diese Freiwilligen auch die Außenhilfe zu übernehmen haben und daß dabei z. B. die Unfallvorschriften des Bundesbeamtengesetzes für sie einen sehr klaren Schutz darstellen. Darüber hinaus möchte ich noch folgendes hervorheben. Ein rein militärisches Dienstrecht, das mit dem übrigen Dienstrecht überhaupt nicht zusammenhängt, wollen wir gar nicht zur Entstehung bringen. Wir wollen auch die Wehrmacht unter die allgemeinen Voraussetzungen des öffentlichen Dienstes stellen, so daß sie im öffentlichen Leben, im Staate neben den Richtern, der Verwaltung
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des früheren Dienstrangs nach wie vor offen. Gelten die Hitlerschen Beförderungen einfach weiter oder ist das nicht der Fall? Der Herr Verteidigungsminister hat uns darüber im Ausschuß Ausführungen gemacht, die uns hätten befriedigen können; aber es wäre uns lieber gewesen, das hätte im Gesetz seinen ausdrücklichen Niederschlag gefunden. Alle diese offenen Fragen hätte man regeln können, aber dazu hätte man Zeit gebraucht, um gründlich zu arbeiten, und diese Zeit ist nicht gegeben worden. Aus all diesen Erwägungen sachlicher und grundsätzlicher Natur
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CSU): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe das Bedürfnis, zu dem, was der Herr Kollege Mellies soeben ausgeführt hat, einiges zu sagen. Ganz gewiß ist Anlaß geboten, sehr sorgfältig die Frage zu prüfen, ob das System der Vorwegbewilligungen, das in dem neuen § 2 a des Gesetzes verankert ist, nun tatsächlich neu in Geltung gesetzt werden soll. In den ersten Jahren der Haushaltsberatungen haben wir dieses System in der Weise eingeführt, daß zunächst im Haushaltsgesetz festgelegt wurde, daß der Haushaltsausschuß
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dabei die Federführung haben muß, weil ja dem Haushaltsausschuß für alle Fragen, die irgendwie mit de Bewilligung von Geld zusammenhängen, eben eine besondere Verantwortung auferlegt ist. Nun muß aber bei der Bewertung dieser Regelung noch folgendes beachtet werden. Das Gesetz, das zu verabschieden wir im Begriff sind, begrenzt die von der Bundesregierung angestrebten Ziele sowohl hinsichtlich der Zahl wie auch hinsichtlich der Zeit und hinsichtlich des Zweckes. Diese Begrenzung gilt natürlich auch bei der Anwendung des Systems der Vorwegbewilligungen. Die beiden
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die Spitzengliederung der Streitkräfte und auch die Organisation bis in die Ministerien hinein durch seine eigenen Beschlüsse auf dem Wege der Gesetzgebung gestaltet. Wir müssen einsehen, daß wir in dieser Frage nicht davon ausgehen dürfen: Wie sieht das Minimum aus, das das Grundgesetz dem Parlament zwingend vorschreibt?, sondern wir müssen umgekehrt fragen: Wie sieht das Optimum an Mitwirkung des Parlaments aus, das eine lebendige Demokratie erfordert? In diesem Sinne scheint uns, daß wir mit der hier vorgesehenen Lösung auf dem richtigen
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Gesetzgebung gestaltet. Wir müssen einsehen, daß wir in dieser Frage nicht davon ausgehen dürfen: Wie sieht das Minimum aus, das das Grundgesetz dem Parlament zwingend vorschreibt?, sondern wir müssen umgekehrt fragen: Wie sieht das Optimum an Mitwirkung des Parlaments aus, das eine lebendige Demokratie erfordert? In diesem Sinne scheint uns, daß wir mit der hier vorgesehenen Lösung auf dem richtigen Wege sind. Sie ist ein Symbol dafür, daß der Bundestag an dieser Stelle seinen Willen dahin bekundet, daß mit dem Aufbau
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mehr sehr tragisch nehmen würden —, entlassen. Gegen seine Verabschiedung hat die damalige Reichswehr keinen Widerspruch und keinen Widerstand geleistet. Ich möchte das betonen, damit endlich die Auffassung widerlegt wird, die Reichswehr als solche oder überhaupt die Truppe sei ein Instrument, das zur Revolution neige. Meine Damen und Herren, wer die Truppe kennt und wer den Deutschen kennt, der weiß, daß letzten Endes der Soldat dieselben Stärken und dieselben Schwächen hat wie das Volk, aus dem er kommt. Uns als Soldaten liegt
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Deutschland, am wenigsten der Soldat, denkt überhaupt daran, daß ein Krieg oder eine Auseinandersetzung mit Frankreich noch möglich ist. Trotzdem ist das Mißtrauen nicht von heute auf morgen zu beseitigen. Aber genau so müssen wir auch einsehen, daß dieses Mißtrauen, das nun einmal durch die Geschichte gegenüber der Wehrmacht besteht, ein Faktum ist, ganz gleich, ob es berechtigt oder unberechtigt ist. Deshalb müssen wir alles tun, es zu beseitigen. Darin sehe ich den Hauptwert eines Personalausschusses, (Beifall auf allen Seiten des
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Faktum ist, ganz gleich, ob es berechtigt oder unberechtigt ist. Deshalb müssen wir alles tun, es zu beseitigen. Darin sehe ich den Hauptwert eines Personalausschusses, (Beifall auf allen Seiten des Hauses mit Ausnahme der DP) und zwar als eines Instruments, das sowohl im Interesse des Parlaments, sowohl im Interesse unserer Demokratie wie aber auch und nicht zuletzt im Interesse der Menschen, die sich für diese ungeheuer verantwortungsvolle Aufgabe zur Verfügung stellen, zu arbeiten hat. Das ist der Punkt, auf den ich
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aber die Dauer der Amtsperiode sei nicht im Grundgesetz, sondern in dem einfachen Gesetz über das Bundesverfassungsgericht festgelegt; dieses sei mit einfacher Mehrheit abänderbar. Der rechtspolitische Sinn des vorliegenden Gesetzentwurfs sei ausschließlich der, eine Übergangsregelung bis zum Inkrafttreten des Änderungsgesetzes, das die Regierung vorgelegt habe, zu treffen. Es solle also damit keine Vorentscheidung für oder gegen eine Änderung der Richterzahl getroffen, sondern gerade versucht werden, die Türen für die Abänderungsregelung, wie sie auch ausfallen möge, offenzuhalten. Dem Ausschuß kam es aber
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Amt bleiben. Herr Kollege Bucher, Sie haben vorhin von einem ramponierten Ruf des Justizministeriums gesprochen, der jetzt wiederhergestellt sei. Herr Kollege Bucher, ich glaube dieser kleinen sprachlichen Entgleisung (Abg. Schröter [Wilmersdorf]: Nein, es war nur eine Feststellung der Tatsache!) — bitte, das überlassen Sie doch mir! — keine größere Bedeutung und keinen größeren Ernst beimessen zu sollen, 'als dieser Bemerkung nach Ihrer eigenen Auffassung zukommt. Vizepräsident Dr. Schneider: Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Greve. Dr. Greve (SPD): Meine Damen und Herren! Es
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einer kriegerischen Katastrophe und im Frieden unsere Bevölkerung wenigstens vor den bösen Wirkungen der Nebenprodukte der atomaren Prozesse geschützt werden könnte. Hier gilt es, die Erfahrungen anderer Länder auszuwerten. Hier gilt es zumindest, sich in Ländern, die solche Erfahrungen haben, das dort vorhandene Wissen zu erwerben. Der Techniker und der Physiker können dies allein tun; es bedarf dazu auch des Arztes. Dabei sollte es sich um Ärzte handeln, die mit dem Isotopenproblem vertraut sind. Es bedarf dazu noch eines Weiteren: ohne
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auch zur Aussprache gestellt werden könnten? Siebtens. Andere Länder haben die Öffentlichkeit über die Bedeutung dieser Konferenz in der Breite und in der Tiefe aufgeklärt. Ich erinnere insbesondere an die Debatten im britischen Parlament. Ich erinnere an das britische Weißbuch, das der gesamten Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden ist und eine eingehende Untersuchung aller mit der Erzeugung atomarer Energie und ihren Gefahren verbundenen Probleme enthält. In Deutschland ist auf diesem Gebiet nicht sehr viel geschehen. Jedenfalls ist nicht sehr viel davon zu
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