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wird verzichtet. Ich schlage Ihnen vor Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen. — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen. Meine Damen und Herren, ich darf an dieser Stelle folgendes einfügen. Es ist am gestrigen Tag ein Mißverständnis entstanden, das im Einvernehmen zwischen allen Fraktionen bereinigt werden soll, indem das sogenannte Mitbestimmungsgesetz heute und hier verabschiedet wird. — Ich stelle ausdrücklich fest, daß kein Widerspruch gegen die Einschiebung dieses Tagesordnungspunktes erfolgt. (Zuruf: An die Ausschüsse überweisen!) — Jawohl, aber ich muß es
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.11.1954 () [PBT/W02/00057]
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Rahmen unseres ja sehr klein gewordenen Europas einheitliche, d. h. gleiche materielle Patentgesetze sich entwickeln, daß wir zu einem einheitlichen Patentamt für die Staaten des Europarates und als Krönung dieser Bemühungen zu einem einheitlichen Patentrecht kommen, also zu einem Patentrecht, das nicht nur in einem nationalen Staate gilt, sondern in allen Staaten, die dem Europarat angehören. Dies ist ein Ziel, das gerade auch der Ausschuß, der dieses erste Gesetz beraten hat, als besonders erstrebenswert ansieht. Der Ausschuß freut sich, daß wenigstens
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.11.1954 () [PBT/W02/00057]
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Patentamt für die Staaten des Europarates und als Krönung dieser Bemühungen zu einem einheitlichen Patentrecht kommen, also zu einem Patentrecht, das nicht nur in einem nationalen Staate gilt, sondern in allen Staaten, die dem Europarat angehören. Dies ist ein Ziel, das gerade auch der Ausschuß, der dieses erste Gesetz beraten hat, als besonders erstrebenswert ansieht. Der Ausschuß freut sich, daß wenigstens ein erster Schritt zu diesem Ziele getan worden ist. Denn es wäre in der Tat erwünscht und notwendig, wenn auf
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.11.1954 () [PBT/W02/00057]
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der dieses erste Gesetz beraten hat, als besonders erstrebenswert ansieht. Der Ausschuß freut sich, daß wenigstens ein erster Schritt zu diesem Ziele getan worden ist. Denn es wäre in der Tat erwünscht und notwendig, wenn auf dem Gebiete des Patentrechts, das ja so stark international eingestellt ist, in einem Staatenverband einmal ein einheitliches Schutzrecht entstünde, so daß wir hier die auf nationalstaatlichen Erwägungen beruhende Zersplitterung des Rechts überwinden würden. Aus diesem Grunde hat sich der Ausschuß besonders dafür eingesetzt, daß der
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der den gegnerischen Standpunkt darlegt. —Herr Abgeordneter Horn! Horn (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bitte, den Antrag des Herrn Dr. Atzenroth abzulehnen. Wir sind uns über die Problematik und die Zusammenhänge durchaus im klaren. Das Kindergeldanpassungsgesetz, das unter dem Buchstaben a zur Beratung steht, ist die notwendige Anpassung an das verabschiedete und inzwischen verkündete Kindergeldgesetz. Ich möchte beantragen, daß es bei der Reihenfolge, wie sie auf der Tagesordnung festgelegt ist, verbleibt, und wiederhole meine Bitte, den Antrag
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.11.1954 () [PBT/W02/00057]
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zweiter Beratung § 1 mit Umdruck 234*) Ziffer 1 aufrufen. Das Wort hat der Abgeordnete Frehsee. *) Siehe Anlage 3. Frehsee (SPD): Herr Präsident, wenn Sie gestatten, darf ich gleich den gesamten Änderungsantrag der Fraktion der SPD begründen. Vizepräsident Dr. Jaeger: Bitte, das dient nur der Vereinfachung der Sache. Frehsee (SPD): Es liegt im Interesse der Beschleunigung des Verfahrens. Meine Damen und Herren! Als wir das Kindergeldgesetz beraten haben, waren wir uns trotz vieler Gegensätze und trotz vieler Meinungsverschiedenheiten doch in dem Grundsatz
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.11.1954 () [PBT/W02/00057]
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Umdruck 234 Änderungsanträge vorgelegt, die bezwecken, daß den Beziehern von Renten der gesetzlichen Unfallversicherung, den Sozialrentnern und den Beziehern von Arbeitslosenunterstützung und Arbeitslosenfürsorge ebenfalls mindestens 25 DM vom dritten Kind ab gewährt werden, wie sie nach dem Kindergeldgesetz gewährt werden, das nun am 14. November verkündet worden ist. Wir beantragen weiter, daß diese Regelung auch dann gelten soll, wenn die Eltern des Kindes verstorben sind, für das Kindergeld gewährt wird. Wir haben deswegen in den Änderungsanträgen zu den §§ 1 und 2
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B. Unfallrentner, die ja, wenn sie schwerbeschädigt sind, eine Kinderzulage aus der Unfallversicherung erhalten, dann, wenn sie — wie es vielfach der Fall ist, beispielsweise gerade in der Landwirtschaft — noch erwerbstätig sind, kein Kindergeld oder nur einen Teil des Kindergelds erhalten, das ihre Kollegen gerade in der Landwirtschaft bekommen, wenn sie nicht unfallgeschädigt sind. Lassen Sie mich, weil ich gerade von der Landwirtschaft spreche, noch eine andere Bemerkung machen. Nach der Ausschußvorlage soll das Kindergeld aus der Unfallversicherung direkt von der Berufsgenossenschaft
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werden soll. Sie werden sich alle daran erinnern, daß der Landwirtschaft von der übrigen Wirtschaft ein Ausgleich gegeben werden soll. Wenn Sie es bei der Regelung belassen, die die Ausschußfassung vorsieht, dann belasten Sie allein die Landwirtschaft mit dem Kindergeld, das für ihre Unfallrentner gezahlt werden soll. Das ist aber eine relativ sehr viel stärkere Belastung als in der übrigen Wirtschaft, weil die Unfallrenten in der Landwirtschaft sehr niedrig sind und entsprechend auch die Kinderzulage für Schwerbeschädigte sehr niedrig ist, so
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Damen und Herren! Bei diesem Ergänzungsgesetz zeigt sich deutlich, daß schlechte Gesetze fortzeugend schlechte Novellen gebären müssen. (Beifall bei der FDP, SPD, DP und beim GB/BHE. — Widerspruch bei der CDU/CSU.) Das ist praktisch die erste Novelle zum Kindergeldgesetz, das vor einigen Tagen verkündet worden ist. (Abg. Horn: Nein, eben nicht! Sie haben es immer noch nicht kapiert, Herr Atzenroth! — Weiterer Zuruf von der Mitte: Der Name sagt doch etwas ganz anderes!) Es ist insofern eine schlechte Novelle, als es
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und deutlich herausgestellt, daß es dadurch zu Unzuträglichkeiten kommt, die besonders kraß bei der Landwirtschaft liegen, weil dort de Berufsgenossenschaft einen anderen Charakter hat als bei gewerblichen Betrieben. Wenn es also bei der Ausschußfassung bliebe, hätten die Versicherungsträger das Kindergeld, das sie aus anderen Gründen zahlen, aus dem Versicherungsfonds heraus zu erhöhen. Wir dagegen wollen grundsätzlich Kindergeld nicht aus dem Versicherungsgedanken heraus gewähren, sondern wollen auch den hier betroffenen Kreisen das Kindergeld mit derselben Begründung geben wie den Beschäftigten und den
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Zweigen der Sozialversicherung, der Fürsorgeunterstützung und in den andern sozialen Zweigen wurde immer der Lebensunterhalt auf Grund der Familiengröße berechnet. Dazwischen lag der Raum der Erwerbswirtschaft. Für diesen Raum haben wir vor einigen Wochen in diesem Hause das Kindergeldgesetz verabschiedet, das vor einigen Tagen im Bundesgesetzblatt verkündet worden ist. Damals haben wir erklärt, daß wir die anderen Gruppen, die ihren Lebensunterhalt aus Rente, Fürsorgeunterstützung, Kriegsopferversorgung, Unfallversicherung oder Arbeitslosenversicherung bestreiten, nachziehen, d. h. daß wir das Kindergeld, das nicht dem Richtsatz unseres
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.11.1954 () [PBT/W02/00057]
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Hause das Kindergeldgesetz verabschiedet, das vor einigen Tagen im Bundesgesetzblatt verkündet worden ist. Damals haben wir erklärt, daß wir die anderen Gruppen, die ihren Lebensunterhalt aus Rente, Fürsorgeunterstützung, Kriegsopferversorgung, Unfallversicherung oder Arbeitslosenversicherung bestreiten, nachziehen, d. h. daß wir das Kindergeld, das nicht dem Richtsatz unseres Kindergeldgesetzes entspricht, anheben wollen. Und das beinhaltet unser Kindergeldanpassungsgesetz. Das Kindergeldanpassungsgesetz, das dem Hohen Hause heute vorliegt, ist keine Novelle zum Kindergeldgesetz, weil unser Kindergeldgesetz etwa schlecht ist. Das Kindergeldgesetz ist überhaupt gar nicht so schlecht
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erklärt, daß wir die anderen Gruppen, die ihren Lebensunterhalt aus Rente, Fürsorgeunterstützung, Kriegsopferversorgung, Unfallversicherung oder Arbeitslosenversicherung bestreiten, nachziehen, d. h. daß wir das Kindergeld, das nicht dem Richtsatz unseres Kindergeldgesetzes entspricht, anheben wollen. Und das beinhaltet unser Kindergeldanpassungsgesetz. Das Kindergeldanpassungsgesetz, das dem Hohen Hause heute vorliegt, ist keine Novelle zum Kindergeldgesetz, weil unser Kindergeldgesetz etwa schlecht ist. Das Kindergeldgesetz ist überhaupt gar nicht so schlecht, wie sein Ruf draußen ist. (Lachen und Widerspruch bei der SPD und rechts. — Unruhe. — Glocke des
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sagen, meine Damen und Herren, daß die Arbeiten sehr wohl und sehr gut anlaufen, und Sie werden in einiger Zeit überrascht sein, (Lachen bei der SPD) wie gut die Dinge sich vollziehen. (Beifall bei der CDU/CSU.) In dem Kindergeldgesetz, das hier verabschiedet worden ist, steht in § 3, daß jeder nur einmal einen Anspruch auf Kindergeld hat. Dieses Einmalige wollen wir auch hier betonen, und darum haben wir das in dieser Fassung verabschiedet, daß wir das, was bereits an Kinderzulagen in
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diesem Hause, vor allen Dingen dadurch ergibt, daß auf den Bund die Rüstung als gewaltiger Finanzbedarf in der Zukunft zurückt. Meine persönliche Meinung — ich würde mich freuen, wenn ich darin noch Anhänger fände — ist die, daß das Finanz-ausgleichsgefüge des Grundgesetzes, das ja in einer absolut pazifistischen Zeit beschlossen worden ist, den Anforderungen einer Rüstung, die natürlich auf dem oberen Verband, d. h. auf dem Bund, lasten muß, nicht genügt. Ich würde mich freuen, wenn die Herren Länderfinanzminister in der Zukunft diesem
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der Großen aus unserem Christentum gehe ich noch nicht, wie der Großvater unseres Kollegen Bodelschwingh, der jeden Menschen mit du anredete. Soweit ist es mit mir noch nicht gekommen. (Heiterkeit.) Nun aber zum Schluß! Wir lesen in den Gazetten: Ach, das mit der Finanzreform, das wird ja doch gar nicht ernst; die wird ja auf Antrag des Bundesrates verschoben. — Das wäre ein schlechtes Spiel, kein gutes Spiel des Bundesrates. Erinnern Sie sich, im 1. Bundestag haben wir beantragt, daß der Termin
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wir auch bei gegenteiliger Auffassung in der Sache niemals zu persönlichen Schärfen oder gar Schlimmerem kommen. (Beifall.) Lieber Freund Dresbach, es ist heute nicht einmal Ihnen gelungen, für Ihre Ausführungen von vorn bis hinten das Ohr des Hauses zu finden, das Ihnen sonst ja immer ohne weiteres gehört. Warum? Weil sich für die Finanzreform tatsächlich kaum ein Mensch interessiert. Wenn man die Gazetten liest, die über den Dienstag berichtet haben, so kann man da sehen: Vorher wurde die Finanzreform verabschiedet. Welche
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um dieses Ziel zu erreichen. Es steht nämlich fest, daß die gegenwärtige Ausschußfassung vom Bundesrat unter gar keinen Umständen angenommen wird. Es gibt Länder, die bereits einen Vertagungsantrag angekündigt haben und ihn wahrscheinlich auch durchsetzen werden. Das wäre ein Ergebnis, das bereits von den beiden Vorrednern bedauert worden ist. In der Regierungsvorlage wurde der Art. 107 seinem inneren Wesen nach mit Recht so ausgelegt, daß die Länder in ihrem Steuerbesitz und Steuerbestand erhalten bleiben sollten. Nur bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer
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in diesem speziellen Falle um ganze 2 Millionen DM handeln. Noch einmal: Sosehr ich einsehe, daß den ten auf bestimmten Gebieten daran gelegen ist, kein Steinehen aus dem mühsam aufgetragenen Bau herausbrechen zu lassen möchten wir darüber das echte Politikum, das in dieser Sache enthalten ist, mit gewürdigt wissen nach dem Grundsatz: Mit der Größe der Pfarre dürfen sich die Grundsätze nicht verändern. (Beifall.) Vizepräsident Dr. Jaeger: Das Wort wird nicht mehr gewünscht. Dann komme ich zur Abstimmung über den Antrag
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Sonderbesteuerung der kommunalen Energieversorgungsunternehmen nicht durchzuführen. (Zuruf von der CDU/CSU: Die Gleichstellung!) - Die besondere Umsatzbesteuerung! Ich hatte Ihnen gestern schon gesagt, daß es keine Gleichstellung ist. Wenn ich einer andern Meinung bin als Sie, habe ich doch das Recht, das hier zu sagen. Ich bin der Meinung, daß es keine Gleichstellung ist, sondern eine Sonderbelastung, die z. B. bei den Ortsgaswerken, wie ich gestern schon gesagt habe, eine fünffache Belastung gegenüber den privaten Gaswerken in sich schließt und die immer
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der wir alle kommen: der Gemeinden und der Gemeindeverbände. (Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der Mitte.) Vizepräsident Dr. Schmid: Das Wort hat der Abgeordnete Hellwig. Dr. Hellwig (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Problem, um das es sich hier handelt, hat die verschiedenen Ausschüsse ja des längeren beschäftigt. Ich möchte aber darauf hinweisen, daß es sich gar nicht allein um eine Gleichstellung etwa von privaten und öffentlichen Erzeugungsbetrieben handelt, sondern auch um eine Gleichstellung innerhalb der
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Bemerkung machen, dann unterstellen Sie Ihren Kollegen, daß sie nicht die nötige sittliche und geistige Freiheit haben, genau zu unterscheiden, was notwendig ist für das Staatswohl und was nicht notwendig ist. Ich muß einmal zu dem dummen Gerede über Interessenten, das hier gehört wird, etwas sagen. Dieses Wort „Interessenten" ist ja leider nicht nur aus Ihren Kreisen gekommen, es kommt auch aus anderen Kreisen. (Zurufe links.) — Ja, ich will Ihnen gleich meine Meinung über die Vorschläge des Herrn Bundesfinanzministers sagen. — Jedenfalls
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gleich, ob es sich um einzelne Personen oder um Verbände handelt, freizustellen, (Zuruf von der SPD: Koalitionen zu finanzieren!) das Geld zu geben, wem sie wollen. — Meine Herren von der Opposition, Sie haben ja auch Geld bekommen. Woher es stammt, das zu prüfen, steht uns nicht an, solange nicht die Forderung des Grundgesetzes verwirklicht ist, daß alle Parteien öffentlich Rechnung zu legen haben. Vorher ist es meiner Meinung nach demagogisch, zu sagen: Seht einmal, wie weiß wir sind, und ihr seid
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an Steuern weniger einkommen! Sie dürfen überzeugt sein, daß per Saldo das gleiche wie bisher aufkommen wird. Aus diesem Grunde sollten wir uns in diesem Punkt auch nicht irgendwie von finanziellen Erwägungen leiten lassen, sondern von dem echten staatspolitischen Interesse, das wir den Parteien entgegenbringen müssen und das wir in aller Öffentlichkeit vor unseren Wählern zu vertreten haben. (Beifall bei den Koalitionsparteien.) Vizepräsident Dr. Schmid: Das Wort hat der Abgeordnete Erler. Erler (SPD): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren
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