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Betriebe unbedingt notwendig war. Der Bundesvertriebenenminister stand vor der Notwendigkeit, ein besonderes Kreditinstitut zu errichten, weil die bestehenden Banken sich nicht in der Lage sahen, derart risikobehaftete Bindungen einzugehen, wenn sie nicht die Möglichkeit fänden, sich an ein Institut anzulehnen, das ihnen das Risiko ganz oder zum größten Teil abnahm. Andererseits wäre es falsch gewesen, eine neue Geschäftsbank zu errichten und damit den vorhandenen Bankapparat auf diesem Sektor zu erweitern. Die Errichtung der Vertriebenenbank Aktiengesellschaft füllte also eine Lücke aus, die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.12.1953 () [PBT/W02/00008]
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gewesen wäre. Die sehr schnelle Entwicklung des Instituts, insbesondere die Übertragung weiterer Aufgaben durch das Hauptamt für Soforthilfe, ließ es angebracht erscheinen, dem Drängen des Bundesrechnungshofs auf Umwandlung in die öffentlich-rechtliche Form nachzugeben und damit dem Parlament das Gesetz vorzulegen, das Sie zu beraten haben. Im einzelnen ist zu dem vorliegenden Gesetzentwurf folgendes in Kürze auszuführen. Die in § 1 niedergelegte Bezeichnung des Zweckes der Errichtung der Bank lehnt sich an die Präambel des Lastenausgleichsgesetzes an. Es soll damit zum Ausdruck gebracht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.12.1953 () [PBT/W02/00008]
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Dr. Ehlers: Meine Damen und Herren, Sie haben die Begründung gehört. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Herr Abgeordneter Rasch. Rasch (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der FDP-Fraktion — Drucksache 96 — bedeutet keine Ergänzung des Schwerbeschädigtengesetzes, das der erste Bundestag am 16. Juni 1953 einstimmig beschlossen hat. Ergänzen, meine Damen und Herren, ist meines Erachtens das Schließen einer Lücke, nicht die Beseitigung eines bis jetzt kaum verwirklichten sozialen Tatbestandes. Die Annahme des FDP-Antrages würde bedeuten, daß das
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.12.1953 () [PBT/W02/00008]
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Bundesrepublik noch 675 000 unerledigte Rentenanträge in der Kriegsopferversorgung. Rechnet man einmal grob, daß 5 % dieser Anträge mit Zuerkennung der Schwerbeschädigteneigenschaft beschieden werden, dann kommen weitere 30 000 Schwerbeschädigte hinzu. (Abg. Dr. Atzenroth: Viel zu hoch gerechnet!) Ein weiteres Moment, das nicht außer acht gelassen werden darf, ist die Umsiedlung von Schwerbeschädigten, die Frage der Heranführung von Schwerbeschädigten an Arbeitsplätze aus Gebieten, in denen keine Arbeit mehr vorhanden ist — ich denke an Niedersachsen, an Schleswig-Holstein, an Bayern —, in Gebiete wie Nordrhein-Westfalen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.12.1953 () [PBT/W02/00008]
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nachträglich zu pflücken; die sind sowieso hoffnungslos verwelkt und haben keine Früchte angesetzt. (Beifall bei der SPD.) Die jetzt durch die Aufnahme diplomatischer Beziehungen sichtbar zum Ausdruck gebrachte Anerkennung des mächtigen Faktors Sowjetunion ist nur das verspätete Nachholen eines Versäumnisses, das dem deutschen Volke mehr geschadet hat als der Sowjetunion. (Erneuter Beifall bei der SPD.) Für uns Sozialdemokraten bedeutet die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zur Sowjetunion auch keine Veränderung in unserer Bewertung des innerrussischen Systems oder der von ihr getragenen Systeme der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.09.1955 () [PBT/W02/00102]
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folgendes. Der Herr Bundeskanzler hat gestern eine seiner Erkenntnisse aus den Moskauer Besprechungen mitgeteilt. Er sagte: Es ist besser, die Gegensätze offen auszusprechen, als sie zu verschweigen. Ich möchte von dieser Erkenntnis heute auch hier Gebrauch machen und einiges sagen, das wir aus der Welt räumen sollten, ehe wir in diese neue Periode der außenpolitischen Aktivität der Bundesrepublik gehen. Ich meine folgendes. Ich erinnere mich gerade im Zusammenhang mit der gestrigen Rede des Herrn Bundeskanzlers und den vielen Berichten über den
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.09.1955 () [PBT/W02/00102]
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gezeigt, daß die Sowjets noch nicht daran denken, ihre Position in der Sowjetzone preiszugeben. Das haben sie mit aller Deutlichkeit immer und immer wieder zum Ausdruck gebracht, das haben sie auch bisher stets durch ihre Tat bewiesen. Das wahre Hindernis, das sich der Einheit Deutschlands entgegenstellt, ist die Tatsache, daß der Kreml noch immer nicht daran denkt, den Weg des Friedens, eines echten Friedens, zu beschreiten, der voraussetzt, daß auch bei einer solchen Politik unser Recht auf Existenz gewahrt wird. (Zuruf
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.09.1955 () [PBT/W02/00102]
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Welt sein! (Beifall.) Daran können Gespräche und diplomatische Beziehungen nichts ändern. Wir gehören zu der Welt, in der die Freiheit des Menschen, seine geistige, seine politische, seine wirtschaftliche Freiheit höchster Wert und Quelle der Kraft ist, in der das Recht, das immer ein Recht des einzelnen, sein natürliches Recht auch gegenüber dem Staate ist, unverbrüchlich gesichert wird. Chruschtschow hat unrecht. Karl Marx und Friedrich Engels und Lenin sind tot. (Abg. Kiesinger: Richtig!) Ihre Lehren sind gerade im russischen Gewaltstaat in allem
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.09.1955 () [PBT/W02/00102]
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jetzt mit dem trügerischen Schein einer Souveränität umkleidet werden. Wir halten es mit der Bundesregierung für nicht möglich, daß die Staaten, die mit uns diplomatisch verkehren, Pankow anerkennen. Wir haben Anlaß, tief besorgt zu sein um das große geschichtliche Ziel, das unserer Generation als Aufgabe gesetzt ist: die Einheit unseres Vaterlandes. Moskau hat nichts verschlimmert, hat uns nur in greller Helle unsere Lage sichtbar gemacht. Es ist billig, über die Politik der Stärke zu spotten. Es war für uns in Wirklichkeit
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.09.1955 () [PBT/W02/00102]
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auch an die Sowjetunion bei dem Wunsch nach Normalisierung der sachlichen und nach Herstellung wirtschaftlicher Beziehungen die Frage zu richten, ob sie in ihrem eigenen Interesse lieber ein geteiltes und damit zur Befriedung untaugliches Deutschland sehe oder ein wiedervereinigtes Deutschland, das ihr freundnachbarlich gesinnt und mit seiner großen wirtschaftlichen Potenz zur wirtschaftlichen Hilfe bereit ist. Diese Frage an die Sowjetunion ist um so berechtigter, als bei der Moskauer Konferenz Ministerpräsident Bulganin für die Sowjetunion die Verpflichtung der Vier Mächte, die Wiedervereinigung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.09.1955 () [PBT/W02/00102]
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Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/ BHE und DP, Drucksache 1693, betreffend die Freilassung der bisher in der Sowjetunion zurückgehaltenen Deutschen. Es heißt hier: Der Bundestag wolle beschließen: Der Deutsche Bundestag hat von dem Versprechen Kenntnis genommen, das der Ministerpräsident der UdSSR dem Bundeskanzler über die Freilassung der bisher zurückgehaltenen Personenabgegeben hat. Der Bundestag gibt der sicheren Erwartung Ausdruck, daß diese Zusagen alsbald verwirklicht werden. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.09.1955 () [PBT/W02/00102]
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sich starke bewaffnete Gruppen einander und der Polizei gegenüberstanden. Aber wir leben, auch im Verhältnis des Staatsbürgers zum Polizeibeamten und zur Polizei, heute Gott sei Dank friedlicher, wie die Polizeistatistiken der letzten Jahre deutlich zeigen. Warum dann ein solches Gesetz, das sich der gesunden Entwicklung in unserem Volke verschließt? Wir hoffen, daß das Hohe Haus diese Entwicklung erkennt und eine fortschrittliche Regelung beschließt, die den verankerten Grundrechten des Grundgesetzgebers entspricht. In diesem Sinne werden wir versuchen, einen Beitrag zur Umgestaltung der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.04.1955 () [PBT/W02/00078]
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doch Straßenüberfälle in Gangstermanier monatelang im Schwange, ohne daß es letzten Endes gelungen ist, die Täter zu fassen. Es ist also doch nicht etwa so, daß wir heute in völlig normalen Verhältnissen leben, die es uns gestatten würden, das Instrument, das der Staat braucht, weniger scharf zu machen. Der Staat muß beim Vorkommen solcher Fälle in der Lage sein, etwas zu tun. Man wird also durch Abwägung der beiderseitigen Interessen die richtige Mitte finden müssen. Es ist doch nicht so aufzufassen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.04.1955 () [PBT/W02/00078]
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Polizei aus der Weimarer Zeit, die ja wirklich gut und auch schlagkräftig war, zum Vergleich heranziehen, werden wir feststellen, daß uns der Herr Bundesinnenminister hier wirklich nicht zumutet, dieses Instrument wesentlich schärfer zu machen, als es damals war. Das Problem, das im § 4 angeschnitten ist, nämlich die Frage, wann der Untergebene berechtigt ist, Befehlen nicht Folge zu leisten, ist ja nach 1945 besonders akut auf uns zugekommen. Wenn ich die Regelung, die hier vorgeschlagen wird, richtig verstehe, belastet sie den Untergebenen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.04.1955 () [PBT/W02/00078]
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Schröder, Bundesminister des Innern: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das am 1. April 1951, also vor nunmehr etwa vier Jahren in Kraft getretene Gesetz zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes vom 11. Mai 1951, das die bis dahin geltenden verschiedenartigen Landesregelungen durch eine einheitliche Bundesregelung ersetzte, hat sich, wie mir scheint, im wesentlichen bewährt. Durch die beiden Novellen vom 7. Januar 1952 und vom 19. August 1953 ist es nur in wenigen Punkten geändert worden
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.04.1955 () [PBT/W02/00078]
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Vorstand der Rechtsanwaltskammer gutachtlich zu hören. Bei gewissen Versagungsgründen war die Landesjustizverwaltung an die gutachtliche Äußerung der Anwaltskammer gebunden. Diese Regelung konnte der jetzige Entwurf nicht übernehmen. Mit den Grundsätzen des Rechtsstaates wäre es nicht zu vereinbaren, wenn ein Staatsorgan, das eine Entscheidung zu treffen und vor den Gerichten zu vertreten hat, an ein Gutachten einer anderen Stelle, die bei der Zulassung mitzuwirken hat, gebunden sein sollte. Wegen dieser Bedenken legte der erste Entwurf einer Bundesrechtsanwaltsordnung dem Gutachten der Rechtsanswaltskammer keine
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.04.1955 () [PBT/W02/00078]
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der im Gutachten angeführte Versagungsgrund nicht vorliege. Das gerichtliche Verfahren findet vor dem Ehrengerichtshof für Rechtsanwälte statt. Dieser Ehrengerichtshof wird überwiegend mit Rechtsanwälten besetzt werden. So ist auch im gerichtlichen Verfahren sichergestellt, daß die Zulassungssachen von einem Richterkollegium entschieden werden, das auf dem Gebiet des anwaltschaftlichen Berufsrechts besondere Sachkunde besitzt. Somit ist in dem neuen Entwurf eine Lösung gefunden, die dem Wunsch der Anwaltschaft, bei der Zulassung mitzuwirken, im größtmöglichen Umfang entgegenkommt. Zugleich — darauf ist besonderer Wert zu legen — gewährt das
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.04.1955 () [PBT/W02/00078]
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nunmehr vorgesehenen Ehrengerichtshof für Rechtsanwälte, der als ein besonderes staatliches Gericht gebildet und besetzt ist, wird neu abgegrenzt. Einer Anregung aus den Kreisen der Anwaltschaft entsprechend werden nunmehr alle ehrengerichtlichen Verfahren bei dem Ehrengericht der Rechtsanwaltskammer eingeleitet. Ein ehrengerichtliches Verfahren, das voraussichtlich zum Ausschluß aus der Rechtsanwaltschaft führen wird, gelangt erst dann an den Ehrengerichtshof für Rechtsanwälte, der für die Ausschließung sachlich zuständig ist, wenn das Hauptverfahren zu eröffnen ist. Dem Ehrengericht der Rechtsanwaltskammer steht dabei ein selbständiges Prüfungs- und Entscheidungsrecht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.04.1955 () [PBT/W02/00078]
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einen Angriff oder einen Vorstoß gegen die freie Advokatur erblicken könnte oder daß man ihr irgendwie einen Sinn zugrunde legen könnte, der gegen die Grundsätze der freien Advokatur verstieße. Im übrigen handelt es sich nur darum, ein Verhalten zu würdigen, das vor der Zulassung liegt. Es können also nur untragbare Bewerber fernsehalten werden; dagegen kann nicht etwa die Zulassung später zurückgenommen werden, weil der bereits zugelassene Rechtsanwalt z. B. in politischen Prozessen eine Auffassung vertreten hat, die der Landesjustizverwaltung nicht genehm
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.04.1955 () [PBT/W02/00078]
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der Unabhängigkeit ides Anwalts von staatlichen Organen zur Wahrnehmung ihrer Rechte zuständig sein sollen, wäre aber gar nicht mehr nötig gewesen, da die Arbeitsgemeinschaft der Kammervorstände selbst sie zu Grabe getragen hat. An Stelle des Kampfes um dieses neue Prinzip, das sich an das französische Recht anlehnt und in der französischen Zone heute noch in Kraft ist, hat sie mit dem Bundesjustizministerium — ich bin überzeugt, sehr zu dessen Zufriedenheit — ein Kompromiß abgeschlossen, über das auch im Rechtsausschuß diskutiert werden wird. Die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.04.1955 () [PBT/W02/00078]
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Stelle des Kampfes um dieses neue Prinzip, das sich an das französische Recht anlehnt und in der französischen Zone heute noch in Kraft ist, hat sie mit dem Bundesjustizministerium — ich bin überzeugt, sehr zu dessen Zufriedenheit — ein Kompromiß abgeschlossen, über das auch im Rechtsausschuß diskutiert werden wird. Die Arbeitsgemeinschaft der Kammervorstände hat diese ganze Frage, die so viele Sitzungen ausgefüllt hat, in einem lapidaren Satz in ihrer Denkschrift erledigt. Sie hat unter VII geschrieben: In einem früheren Stadium hatte die Anwaltschaft
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.04.1955 () [PBT/W02/00078]
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die Pflichten eines Rechtsanwalts gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe. Nun wenden sich die Organisationen dagegen, daß in den Eid die Formel aufgenommen ist: „die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren". (Hört! Hört! bei der SPD.) Meine Damen und Herren, das durfte nicht kommen! So etwas ist in den Vereinigten Staaten von Amerika, so etwas ist bei alten Demokratien, bei denen das demokratische Gut und die demokratische Verfassung eine Selbstverständlichkeit ist, einfach unvorstellbar. Es wird eines vergessen. Der Rechtsanwaltsberuf ist ein
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.04.1955 () [PBT/W02/00078]
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in Y wohnen? Wer will ihm da eine Vorschrift machen? (Abg. Rehs: Richtig!) Warum braucht er da noch die besondere Erlaubnis der allerhöchsten Behörde? Wenn er meinetwegen — um meinem Kollegen Neumayer ein Bild aus unserer gemeinsamen pfälzischen Heimat zu geben, das ihm besonders nahe ist — zugelassen ist am Landgericht Ludwigshafen und am Oberlandesgericht in Neustadt, dann darf er nicht in Bad Dürkheim wohnen. Er braucht, wenn er läuft, von seiner Wohnung in Ludwigshafen zum Büro 22 Minuten, und wenn er von
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.04.1955 () [PBT/W02/00078]
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bin ich nun mit dem Justizministerium gar nicht einig. Es ist vollständig ausgeschlossen, daß ich Ihre Zeit so in Anspruch nehmen darf, um auf Einzelheiten, die der Bundesjustizminister hier vorgetragen hat, einzugehen. Seit 1878 war es unbestritten, daß das Ehrengericht, das beim Kammervorstand errichtet worden ist, berechtigt war, als äußerste Strafe den Ausschluß eines Anwalts aus der Anwaltschaft auszusprechen. Ich habe bis jetzt vom Bundesjustizministerium oder von den Länderjustizministern — die in außergewöhnlichem Maße an dieser Frage interessiert sind, wie Sie an
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.04.1955 () [PBT/W02/00078]
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meine Begriffe rückwärts zu revidieren. Man beruft sich auf ein fortschrittliches Gesetz, um zurückzugehen. (Sehr richtig! bei der SPD.) Wenn die Herren Richter — ich weiß, welche Achtung ich den Herren Oberlandesgerichtspräsidenten zolle —, wenn die Herren Oberlandesgerichtspräsidenten auf dem Standpunkt stehen, das seien keine Gerichte und nur sie allein seien Gerichte und nur sie allein seien in ihrer Gottähnlichkeit imstande, Anwälte ,abzuurteilen, dann ist das eben menschliche Schwäche und Eitelkeit. Das hat dann mit juristischen Argumenten für meine Begriffe nichts zu tun
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.04.1955 () [PBT/W02/00078]