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der öffentlichen Meinung Rechnung trägt. Nicht zur Debatte scheinen mir die Vorschläge zu stehen, die den Grundsatz der Wahl durch den Deutschen Bundestag und durch den Bundesrat antasten wollen. Meine Bemühungen waren deshalb nur darauf gerichtet, ein Sicherheitsventil zu finden, das dann in Funktion tritt, wenn es sich bereits erwiesen hat, daß die Wahl nach den geltenden Vorschriften zu keinem Ergebnis führt und damit die Existenz des Gerichts gefährdet ist. Als solches Sicherheitsventil käme z. B. die Entscheidung eines anderen, neutralen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.10.1955 () [PBT/W02/00109]
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es sich bereits erwiesen hat, daß die Wahl nach den geltenden Vorschriften zu keinem Ergebnis führt und damit die Existenz des Gerichts gefährdet ist. Als solches Sicherheitsventil käme z. B. die Entscheidung eines anderen, neutralen Gremiums oder Organs in Betracht, das an Stelle der zuständigen Wahlkörperschaft entscheiden sollte, wenn diese in angemessener Frist zu keiner Wahl käme. Auf diese Lösungsmöglichkeit ist in der Ihnen vorliegenden Stellungnahme der Bundesregierung zu den Änderungsvorschlägen des Bundesrats bereits hingewiesen. Wenn sich die Bundesregierung diesen Gedanken
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die Meinungen hier auseinandergehen. Trotzdem möchte ich der Hoffnung Ausdruck geben, daß die nähere Befassung mit dem Fragenkomplex im Ausschuß Sie davon überzeugen wird, daß die Vorschläge der Bundesregierung richtig sind, und ich hoffe, daß dann ein Ergebnis erzielt wird, das es dem Bundesverfassungsgericht ermöglicht, seiner hohen Aufgabe voll gerecht zu werden. (Beifall bei den Regierungsparteien.) Vizepräsident Dr. Schneider: Ich eröffne die Aussprache. — Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Bucher. Dr. Bucher (FDP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf
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Gerede darüber, welcher politischen Partei die einzelnen Richter angehören oder nahestehen, und ebenso das Gerede vom roten und vom schwarzen Senat nichts als unverantwortlicher Unsinn sind. (Sehr wahr! bei der SPD.) Damit glaube ich das zweite Argument erledigt zu haben, das nicht ernst genommen werden kann, das Bundesverfassungsgericht sei in seiner bisherigen Tätigkeit irgendwie parteiisch gewesen. Ich glaube, das wird auch heute niemand ernsthaft behaupten. Aber wir sind es dem Ansehen dieser Institution schuldig, auch einmal von dieser Stelle zu sagen
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Begriff der Unfehlbarkeit in rechtlichen Dingen, und dieser Begriff führt mich auch ,auf eine Parallele, die man mir nicht übelnehmen möge. Auch der Papst, der ja in religiösen Fragen unfehlbar ist, wird mit einer Zweidrittelmehrheit und in einem Konklave gewählt, das so lange dauert, bis diese Zweidrittelmehrheit zustande kommt. Ich weiß, daß dieser Vergleich sehr hinkt und hier als Parallele zum Bundesverfassungsgericht eigentlich nicht gebracht werden kann. Aber es handelt sich hier eben auch urn Mitglieder einer sehr wesentlichen Institution, deren
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wäre durchaus möglich, diese Lösung zu treffen. Aber man war sich auch im 1. Bundestag darüber einig, daß das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht materiellen Verfassungsrang hat. Der Abgeordnete von Merkatz hat von einer Krönung des Rechtsstaates gesprochen, von dem Wesentlichen, das wir dem Bolschewismus entgegensetzen können, und hat den materiellen verfassungsrechtlichen Inhalt dieses Gesetzes, das nicht nur ein Organisationsgesetz sei, besonders hervorgehoben. Deshalb wäre auch heute, wenn wir das Gesetz ändern, hierbei wieder möglichst eine Einstimmdgkeit erwünscht. Schließlich gebe ich noch
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Bundestag darüber einig, daß das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht materiellen Verfassungsrang hat. Der Abgeordnete von Merkatz hat von einer Krönung des Rechtsstaates gesprochen, von dem Wesentlichen, das wir dem Bolschewismus entgegensetzen können, und hat den materiellen verfassungsrechtlichen Inhalt dieses Gesetzes, das nicht nur ein Organisationsgesetz sei, besonders hervorgehoben. Deshalb wäre auch heute, wenn wir das Gesetz ändern, hierbei wieder möglichst eine Einstimmdgkeit erwünscht. Schließlich gebe ich noch zu bedenken, daß wir in unserer Verfassung das konstruktive Mißtrauensvotum haben und daß es
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werden kann, damit das Gericht im ganzen wieder arbeits- und funktionsfähig wird. Hätten wir uns auf diese Frage beschränkt, dann hätten wir — ich wiederhole es — dieses Gesetz sehr schnell verabschieden können, ja, dann könnte es schon verabschiedet sein. Das Bundesverfassungsgericht, das ja am meisten betroffen ist, hat eine Reihe von Vorschlägen gemacht. Drei wesentliche Punkte sind von ihm dargestellt worden. Es hat über die Mittel, durch die man den Notstand beseitigen kann, eine ausführliche gutachtliche Äußerung geschrieben. Drei Punkte sind es
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den Ressorts erzielt worden sei, je einen Vertreter der fünf Fraktionen des Bundestages zu einer Besprechung dieser Angelegenheit im kleinen Rahmen zu bitten, bevor die Sache dann ans Kabinett und an den Bundestag gebracht werde. Sie sehen also, das Versprechen, das im November 1954 gegeben worden ist, ist im Februar 1955 ausdrücklich und in aller Form erhärtet worden. Wie sind die Dinge aber in Wirklichkeit gegangen? Eines schönen Tages erfahren wir, daß sich das Bundeskabinett mit der Frage befaßt hat und
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darum ging, in einer bestimmten Frage für die Vorbereitung eines Gesetzes einen ständigen Ausschuß zu bilden. Herr Kollege Ollenhauer hatte geäußert, man solle Exekutive und Legislative nicht miteinander vermischen. Das sei ihm, so sagte der Herr Justizminister, ein Anlaß gewesen, das gegebene Versprechen nicht zu halten. Nun, ich glaube, das kann wohl kaum als eine ernsthafte Begründung angesehen werden. Denn hier handelt es sich um einen ganz anderen Fall. Wir sind uns im Rechtsausschuß, und zwar alle Parteien, einig in dem
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und der Wahl der Richter sei vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe aus kein SOS-Ruf ausgegangen; infolgedessen bestehe gar keine dringende Notwendigkeit, Bestimmungen über die Zahl und die Wahl der Richter in das Gesetz aufzunehmen. Das Echo in der Öffentlichkeit, das Erschrecken, das durch die Presse gegangen ist, ist von dem anderen Verfassungsorgan des Bundes, nämlich vom Bundesrat, aufgenommen worden. Auch der Bundesrat hat schwere Bedenken dagegen geltend gemacht, daß man dieses Gesetz, das eine Sofortwirkung auslösen soll, überhaupt mit so schwerwiegenden, so
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Gesetz aufzunehmen. Das Echo in der Öffentlichkeit, das Erschrecken, das durch die Presse gegangen ist, ist von dem anderen Verfassungsorgan des Bundes, nämlich vom Bundesrat, aufgenommen worden. Auch der Bundesrat hat schwere Bedenken dagegen geltend gemacht, daß man dieses Gesetz, das eine Sofortwirkung auslösen soll, überhaupt mit so schwerwiegenden, so problematischen Fragen belastet. Er hat außerdem auch sachlich gegen diese Bestimmungen Stellung genommen. Man konnte sehr gespannt sein, was denn nun die Bundesregierung nach diesen Äußerungen — man kann ruhig sagen — des
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Parteien gemeinsam erarbeitet worden. Damals sind wir in den Prinzipien eins gewesen. Wenn seinerzeit die qualifizierte Mehrheit gefordert und diese Forderung verwirklicht worden ist, dann doch einfach deshalb, weil man sich darüber klar war, daß ein Gericht geschaffen werden sollte, das nicht etwa politisch uninteressiert ist — das hat auch mein Kollege Greve bereits dargelegt —, dessen Richter politischen Verstand und auch einen politischen Willen haben müssen, die aber auch willens sind, sich nicht parteipolitisch mißbrauchen zu lassen. Wenn das Plenum des Bundestags
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es das Bundesverfassungsgericht selber als Wahrer unserer Verfassung zum Ausdruck gebracht hat. Damit wird deutlich, daß das, was ich als Vertreter der Opposition vortrage, keineswegs ein Anliegen nur der Opposition ist, sondern daß es ein allgemeines Anliegen ist, ein Anliegen, das uns alle angeht, das ein staatspolitisches Anliegen ist. Deswegen können wir an dieser Frage nicht so leichten Herzens vorbeigehen und sie nicht so leichtherzig behandeln, wie es der Herr Bundesjustizminister auch heute wieder leider getan hat. Wir können auch unmöglich
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als Wahrer unserer Verfassung zum Ausdruck gebracht hat. Damit wird deutlich, daß das, was ich als Vertreter der Opposition vortrage, keineswegs ein Anliegen nur der Opposition ist, sondern daß es ein allgemeines Anliegen ist, ein Anliegen, das uns alle angeht, das ein staatspolitisches Anliegen ist. Deswegen können wir an dieser Frage nicht so leichten Herzens vorbeigehen und sie nicht so leichtherzig behandeln, wie es der Herr Bundesjustizminister auch heute wieder leider getan hat. Wir können auch unmöglich so leicht über alle
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daß die Arbeit geleistet werden kann. Deswegen sind wir bereit, alles das zu unterstützen, was dazu führen kann in bezug auf die Geschäftsverteilung, in bezug auf das Zulassungsverfahren bei Verfassungsbeschwerden; gerade bei diesen beiden Punkten. Wir sind aber nicht bereit, das mitzumachen, was geeignet ist, nicht nur die Verabschiedung dieses Gesetzes zu verzögern, sondern zugleich das Wesen des Bundesverfassungsgerichts zu verändern und zu verfälschen und damit eine Bresche in die Verfassung zu schlagen, was niemand von uns wollen kann. Ich möchte
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Das wird ein Punkt sein, den ich jedenfalls für verbesserungsbedürftig halte. Des weiteren hat der Bundesrat in diesem Rahmen eine Frage aufgeworfen, die wir werden überprüfen müssen, ob nicht das Verfahren der sogenannten Normenkontrolle vereinfacht werden kann, indem das Gericht, das ein Gesetz für verfassungswidrig hält, seine Vorlage unmittelbar dem Bundesverfassungsgericht zuleitet, das dann seinerseits die Befugnis erhalten soll, ein oberes Bundesgericht oder ein oberstes Landesgericht zu einer Außerung aufzufordern. Die Bundesregierung hat diesen Vorschlag abgelehnt. Sie vertritt vielleicht nicht mit
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weiteren hat der Bundesrat in diesem Rahmen eine Frage aufgeworfen, die wir werden überprüfen müssen, ob nicht das Verfahren der sogenannten Normenkontrolle vereinfacht werden kann, indem das Gericht, das ein Gesetz für verfassungswidrig hält, seine Vorlage unmittelbar dem Bundesverfassungsgericht zuleitet, das dann seinerseits die Befugnis erhalten soll, ein oberes Bundesgericht oder ein oberstes Landesgericht zu einer Außerung aufzufordern. Die Bundesregierung hat diesen Vorschlag abgelehnt. Sie vertritt vielleicht nicht mit Unrecht den Standpunkt, daß eine abschließende Stellungnahme zu dieser Frage wegen der
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noch hinweisen — vor allen Dingen darauf aus, den Weg zu einer Reform nicht zu verbauen, d. h. den Weg, allmählich zu einem einheitlichen Gericht zu kommen, zu d e m Bundesverfassungsgericht zu kommen und nicht bei dem Senatssystem zu bleiben, das jetzt besteht. Darauf basieren zum Teil die Vorschläge. Es sind da auch durchaus andere Lösungen denkbar, und wir werden prüfen müssen, ob wir, ohne dieses uns gemeinsame Ziel, das einheitliche Gericht zu bilden, aus dem Auge zu verlieren und diesen
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doch bestimmt in der Öffentlichkeit draußen gemacht worden. Der gegenwärtige „Verbesserungsvorschlag" der Bundesregierung wird zu dem Vorwurf führen, das Bundesverfassungsgericht sei ein parteipolitisch einseitig zusammengesetztes Gremium. Das ist schlimmer als der Vorwurf, der heute erhoben wird, es sei ein Gericht, das von einem Wahlgremium gewählt wird, das nach rein parteipolitischen Kräfteverhältnissen zusammengesetzt ist. Ich glaube also, daß dieser Lösungsvorschlag nicht sonderlich glücklich ist. Aber ich habe den Eindruck, als ob die Bundesregierung zu wirklich konstruktiven Vorschlägen, die eine echte Verbesserung hätten
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gemacht worden. Der gegenwärtige „Verbesserungsvorschlag" der Bundesregierung wird zu dem Vorwurf führen, das Bundesverfassungsgericht sei ein parteipolitisch einseitig zusammengesetztes Gremium. Das ist schlimmer als der Vorwurf, der heute erhoben wird, es sei ein Gericht, das von einem Wahlgremium gewählt wird, das nach rein parteipolitischen Kräfteverhältnissen zusammengesetzt ist. Ich glaube also, daß dieser Lösungsvorschlag nicht sonderlich glücklich ist. Aber ich habe den Eindruck, als ob die Bundesregierung zu wirklich konstruktiven Vorschlägen, die eine echte Verbesserung hätten bringen können, deshalb nicht kam, weil
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Dauer vertragen kann, daß derartige unbestreitbare Feststellungen getroffen werden. (Abg. Dr. Strosche: Sehr richtig!) Ich gehöre zu denen, die glauben, daß diese Dinge im Interesse des Ansehens des Bundesverfassungsgerichts unter allen Umständen beseitigt werden müßten, denn sonst wird das höchste, das Bundesverfassungsgericht nicht so fest im Vertrauen der Gesamtheit verankert werden können, wie das notwendig ist. Wenn man diese Auffassung vertritt, dann sollte man sich nicht scheuen, nach praktischen verständigen Lösungen zu suchen. Dabei gibt es auch Möglichkeiten, eine gewisse Kontrolle
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einiger Berechtigung die Behauptung aufgestellt werden kann: die Richter 1, 2, 3 sind von der einen und die Richter 4, 5, 6 von der anderen politischen Richtung in ihr Amt gebracht worden. Wir sollten gemeinsam nach einem Wahlverfahren suchen, durch das auch solche Feststellungen in Zukunft unmöglich werden. (Beifall beim GB/BHE.) Vizepräsident Dr. Schneider: Das Wort hat der Abgeordnete Becker (Hamburg). Becker (Hamburg) (DP): Meine Damen und Herren! Um die Debatte nicht unnötig zu verlängern, werde ich nur zu einem
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gibt, juristisch gesprochen, nur die Befugnis zu Anregungen; und diese Befugnis haben nicht nur sämtliche Fraktionen des Bundestages, sondern auch die Bundesregierung und alle zehn Landesregierungen und jedes Mitglied des Wahlmännergremiums. Soweit ich weiß, gibt es kein Mitglied des Bundesverfassungsgerichts, das nicht von den verschiedensten Seiten zur Wahl gestellt worden ist. Eine Kontrolle: „Wer hat den vorgeschlagen?" und „Ist es demnach so einer oder so einer?" ist nicht möglich. Es kann diese Kontrolle nicht geben, weil das bloße Anregungsrecht den verschiedensten
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mehr gesagt. Sie sollen ausweislich des „Münchner Merkur" vom 27. Juni dieses Jahres in einer Pressekonferenz nach der Beschlußfassung des Bundesrats im ersten Durchgang gesagt haben — ich zitiere jetzt —, „daß es auch die jetzt geltenden Vorschriften nicht hätten verhindern können, das Gerede vom „roten" und „schwarzen" Senat aufkommen zu lassen ...". (Vizepräsident Dr. Jaeger übernimmt den Vorsitz.) Und Sie sollen hinzugefügt haben: „Es trifft nicht zu, daß die bisherige Regelung ihrer Natur nach eine Wahl unter parteipolitischen Gesichtspunkten verhindert ...". Das geht allerdings
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