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Meine Damen und Herren, es ist kein Geheimnis, daß die Wirtschaftskonjunktur aus ihrem bisherigen Galopp in einen, nun, ich will einmal sagen, sanfteren Trab verfallen ist. (Zuruf des Abg. Dr. Dresbach: Sie haben wohl bei der Kavallerie gedient!) — Nein, nein, das gab es zu meinen Zeiten nicht mehr; so vornehm war man da nicht mehr. — Aber, Herr Kollege Dresbach, es könnte auch einmal geschehen, daß sie sogar im Schritt geht; und dann, meine Damen und Herren, würde dieses Mehr für den
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.01.1963 () [PBT/W04/00055]
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den Arzt das Verhältnis Arzt — Patient B; stören, den Versicherten unter Umständen von einem berechtigten Arztbesuch abhalten und die Ärzte mit Verwaltungsarbeit belasten könne. Die Bundesregierung hat sich bemüht, diesen Bedenken Rechnung zu tragen, und schlägt nunmehr ein System vor, das der Beitragsrückerstattung ähnlich ist. Der Versicherte zahlt zum allgemeinen Beitrag einen besonderen Beitrag in Höhe von 2 % des beitragspflichtigen Entgelts. Von diesem angesparten Betrag werden am Ende des Kalenderjahres 25 % der Ausgaben, die der Kasse für ärztliche und zahnärztliche Leistungen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.01.1963 () [PBT/W04/00055]
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Rest wird ihm zurückgezahlt. Bei einem Versicherten mit einem Einkommen von etwa 600 DM würde das bedeuten, daß der durch den besonderen Beitrag angesparte Betrag am Jahresende 144 DM betragen würde. Hat der Versicherte — ich habe einmal ein Rechenbeispiel aufgemacht, das nicht aus der Luft gegriffen ist — nun im Jahre an Kosten für Arzt und Zahnarzt etwa 160 DM verursacht, so erhält er am Jahresende immerhin 104 DM von der Kasse zurückerstattet. Ich darf darauf hinweisen, daß diese Zahl von 160
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gesagt. Ich füge dem kein Wort hinzu. Aber ich frage: Kann man den Arbeitern einen größeren Beweis des Vertrauens geben, als wir es mit unserem Vorschlag über die Lohnfortzahlung getan haben? Wir geben dem Arbeiter ein Recht in die Hand, das in seinen Auswirkungen nur dann für 'die Wirtschaft tragbar ist, wenn es verantwortungsbewußt ausgeübt wird. Sollen wir dabei von der Fiktion ausgehen, daß alle gleich verantwortungsbewußt seien? Das tun offenbar nicht einmal unsere Kritiker; denn ich habe noch nie gehört
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.01.1963 () [PBT/W04/00055]
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die entsprechenden Anträge zu stellen. Wovon ich jetzt spreche, ist nahezu eine Unsittlichkeit, die wir hier im Gesetz verankert haben — nageln Sie mich nicht fest darauf, so hart sollte es gar nicht herauskommen. Aber nicht das empfangene Entgelt ist es, das uns dazu bringt, heute zu dem Regierungsentwurf des Lohnfortzahlungsgesetzes ja zu sagen, sondern die gesellschaftspolitische Bedeutung, die hinter diesem Schritt liegt, ist es, die uns so uneingeschränkt ja zu diesem Vorhaben der Regierung sagen läßt. (Beifall in der Mitte.) Wir
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kommt darauf an, daß wir den unmittelbaren Kontakt des Arbeiters zum Arbeitgeber haben. Denn, daß hier etwas dahintersteckt, zeigt sich sowohl in dem Bereich der Geschichte, den wir überblicken können, wie auch im Bereich der heutigen Situation. Das vernünftige Arbeitsverhältnis, das wir natürlich nicht wieder einführen konnten, gab es doch einmal bei den Zünften und Innungen, wo der Handwerksmeister seinen Gesellen eben in den Hausstand in allen Bereichen aufgenommen hatte. Das war eine, wie wir 'glauben, glücklichere Zeit, als wir sie
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Gesetzentwurf eine Vorwegnahme der Ausschußberatung passiert. — Hier liegt der Zusammenhang zu diesem dritten Gesetzentwurf, der Neuregelung der gesetzlichen Krankenversicherung. Ich habe mehrfach davon gesprochen, daß Freiheit und Verantwortung zusammengehören. Ich will ausdrücklich noch einmal sagen, daß das Mehr an Verantwortung, das wir fordern, niemals die Grenze zum Unzumutbaren hin überschreiten soll. Auch alles, was im Krankenversicherungs-Neuregelungsgesetz der Regierung vorgesehen ist, ist von sozialen Gesichtspunkten bestimmt. Alles, was an größerer Verantwortung dort eingebaut ist, hat seine Grenze im sozial Zumutbaren und Ertragbaren
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durch die gesetzliche Krankenversicherung, sei es als Pflichtversicherte, sei es als freiwillig Versicherte, erfaßt ist. Aber obwohl das so ist, oder vielleicht auch gerade weil das so ist, kann dieses Gesetz — lassen Sie mich dies unterstreichen — niemals ein Gesetz werden, das jedem die Gesundheit garantiert. Dieses Gesetz ist dazu da, dafür zu sorgen, daß, wenn eine Krankheit auftritt, alle medizinisch denkbaren Leistungen erbracht werden, um die Gesundheit wiederherzustellen. Dieses Gesetz ist dazu da, dafür zu sorgen, daß, wo sich Krankheiten andeuten
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Ernst sagen, in unserem Volk gebe es einen Arbeiter, der eine schwere Erkrankung oder eine Erkrankung hat, die schwere Folgen haben kann, und sich nicht vom Arzt behandeln läßt, weil er drei, vier, fünf oder zehn Mark zurückerhalten habe, Geld, 'das er nicht etwa erst auszugeben braucht, sondern das auf einem Konto für ihn gutgeschrieben ist? Wer dies sagt, meine Damen und Herren, unterstellt diesem Menschen Verantwortungslosigkeit, und wir wehren uns gegen eine solche Unterstellung. (Beifall bei den Regierungsparteien.) Dabei muß
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auch, daß ich damit recht habe. Wir möchten deutlich sagen, daß wir die Gliederung der Kassen, so wile sie entstanden und gewachsen ist, bejahen. Meine Damen und Herren, das ist kein Lippenbekenntnis, sondern das gründet auf den Erfahrungen der Vergangenheit, das gründet z. B. auf dem, was ich zu den Land- und innungskrankenkassen sagte. Wir meinen, daß der Einwand, die Verwaltung des Sonderbeitrages und alles andere, was in dem Entwurf stehe, erhöhe die Verwaltungskosten, sicherlich 'gehört werden muß. Sicherlich muß man
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.01.1963 () [PBT/W04/00055]
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vorlegen müssen. Zumindest hätte die Lohnfortzahlung doch in der Regierungserklärung vom November 1961 erwähnt werden müssen. Die Gedanken über den Zusammenhang des Pakets sind also erst neueren Datums. Lassen Sie mich zuerst einige Bemerkungen zu dem Entwurf des Bundeskindergeldgesetzes machen, das nach einem Artikel des Ministerialreferenten — ich zitiere wörtlich — „wohl mehr aus politischen Gründen in das Paket geraten ist". (Hört! Hört! bei der SPD.) Ich bedauere, wenn ich ihm mit dem Zitat dienstliche Schwierigkeiten machen sollte. Aber da diese Ausführungen veröffentlicht
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Natürlich politische Gründe! Dazu stehen wir! Damit hat er ja recht!) Er sagt: ... mehr aus politischen Gründen in das Paket geraten ist". (Abg. Ruf: Aus politischen Gründen, wegen des wirtschaftlichen und finanziellen Zusammenhangs!) — Ja, aus politisch-taktischen Gründen. (Abg. Ruf: Nein, das eben nicht!) Aber nun zum Bundeskindergeldgesetz. Erstens: vor fast vier Jahren, nämlich am 18. Februar 1959, haben die Sozialdemokraten die Vorlage eines Gesetzes zur Neuordnung des Kindergeldrechts beantragt. Deshalb begrüßen wir es selbstverständlich, daß endlich dieser Gesetzentwurf vorgelegt wird, insbesondere
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wieder fällig ist. Eine vierte Bemerkung zum Kindergeldgesetz. Der Entwurf bringt eine wesentliche Umschichtung in der Aufbringung der Mittel für das Kindergeld von der Wirtschaft auf den Staat. Die jetzige Mehrheit hat dies immer gefordert. Sicher wäre es zweckmäßiger gewesen, das in einem Zeitpunkt zu vollziehen, in dem wir noch vom Juliusturm sprechen konnten, statt dies jetzt in der Ära einer etwas schwierigeren Haushaltslage vollziehen zu müssen. Bei ,diesem Umschichtungsprozeß kommt aber, aufs Ganze gesehen, für die Familien nichts heraus, noch
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in unserem Sozialleistungssystem einen beachtlichen Leistungsstand haben. Dieser Stand ist das Ergebnis eines 70jährigen Ringens um die soziale Sicherung (Beifall bei der SPD) und der wirtschaftlichen Anstrengungen unseres ganzen Volkes. Wir haben jetzt aber die Befürchtung, daß durch dieses Paket, das eigentlich ein Finanzpaket ist, unsere soziale Sicherung in eine Richtung gelenkt wird, die große gesundheitspolitische, familienpolitische und sozialpolitische Sorgen mit sich bringt. Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD.) Vizepräsident Dr. Dehler: Zu
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wo Sie mich, wie ich glaube, zu Unrecht angegriffen haben. Sie haben gesagt, ich hätte bei einer Prüfung internationaler Verhältnisse das Beispiel Schwedens gebracht, und Sie haben mir unterstellt, daß ich das nicht richtig gebracht hätte. Aber, Herr Kollege Schellenberg, das zwingt mich, sofort zu anworten. (Abg. Dr. Schellenberg: Ich habe gesagt: Im Gesamtzusammenhang muß man es sehen!) — Ja, ja. Sehen Sie, dabei ist Ihnen eine kleine Ungeschicklichkeit passiert. Auch deshalb habe ich mich zum Wort gemeldet. Sie haben mit großer
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diesem Ausgleich sollte das Risiko kalkulierbar gemacht werden und auch die Arbeiter mit einem Monatslohn über 750 DM sollten in diesen Ausgleich einbezogen werden. Nachdem in allen Fraktionen Männer und Frauen sitzen, die nicht bereit sind, einem Gesetz zuzustimmen, durch das in bestimmten Teilen der Wirtschaft plötzlich unerwartete Belastungen und Sorgen auftreten können, habe ich die Hoffnung, daß es in irgendeiner Form gelingt, eine Lösung zu finden, bei der am Ende dann alle mehr oder weniger zufrieden sein können, daß wir
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einige Verbesserungen beinhaltet. Er kann nur einige beinhalten, weil dieses Parlament bereits im Jahre 1961 eine ganze Reihe von entscheidenden Verbesserungen vorweggenommen hat. Die Leitgedanken, die in der Begründung zur Krankenversicherungs-Neuregelung zum Ausdruck kommen, und die Absicht und das Ziel, das vom Herrn Bundesarbeitsminister angesprochen wurde, werden von uns begrüßt. Nach unserer Meinung besteht jedoch die Gefahr, daß die Handhabung einzelner Paragraphen dieses Entwurfs dazu angetan sein könnte, diese in der Begründung kundgetane Absicht nicht voll zur Wirkung kommen zu lassen
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darf zu dieser Frage also nur sagen, daß hier endlich einmal die Vereinheitlichung kommt, die wir angestrebt haben, und daß durch die Übernahme auf die Staatskasse eine grundsätzliche Änderung in der Aufbringung der Mittel stattfindet. Das ist ein Ziel gewesen, das wir seit langem angestrebt haben. Grundsätzlich darf ich aber feststellen, daß nach unserer Ansicht die Verantwortlichkeit für Kinder und Kinderzahl ausschließlich bei der Familie liegt und dort auch bleiben muß. Allerdings muß von seiten der Gesellschaft ein Interesse daran bestehen
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war des Inlandes und des Auslandes, seit einigen Jahren abzuzeichnen beginnt. Es 'war auch 'die Rede von den großen wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftspolitischen Verschiebungen, die ihrerseits Anlaß für diese Reformdiskussion und auch für die eindeutige Überstrapazierung des Solidaritätsprinzips gegeben haben, das neben der Subsidiarität eine der tragenden Säulen unserer sozialpolitischen Konzeption darstellt. Es gibt keinen Zweifel, daß der Mensch in unseren Tagen in der Lage ist, seiner Gesundheit mehr Aufmerksamkeit zuschenken als in früheren Jahren. Die Erkenntnisse der modernen Medizin haben
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zu tragen hat, am schwersten belastet. Dieses Kostenbeteiligungssystem hat die unsoziale Tendenz, um so härter zu werden, je schwächer die soziale Position der von ihm Betroffenen wird. (Zustimmung bei der SPD.) Das Wort von der eigenen Last, Herr Kollege Kühn, das Sie mit Ihrem Arbeitskreis in Niedersachsen gesprochen haben, gewinnt in diesem Lichte eine makabre Aktualität. (Beifall bei der SPD. — Abg. Kühn [Hildesheim]: Aber, Herr Rohde!) Damit verstoßen Sie gegen einen wesentlichen Grundsatz der sozialen Krankenversicherung, nämlich gegen den auf Solidarität
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Wir wollen das nicht so sehr auf dem Wege der Kontrollen, sondern eben auf dem Wege der Selbstbeteiligung, der Kostenbeteiligung erreichen, weil wir uns sagen: wenn wir den einzelnen an seinem Geldbeutel fassen, ist das der beste Weg, dem Anliegen, das der frühere Kollege Brandt hier vorgetragen hat, Rechnung zu tragen. Herr Professor 'Schellenberg hat sich heute morgen ferner gegen die Koppelung des Lohnfortzahlungsgesetzes mit der Kostenbeteiligung gewandt und hat gesagt, es 'bestehe gar kein sachlicher Zusammenhang zwischen der Lohnfortzahlung und
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Dr. Schellenberg (SPD) : Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es dient doch. der „gemeinsamen Arbeit, von der heute gesprochen wurde, daß wir die Ausschußüberweisungen nach sachlichen Gesichtspunkten vornehmen. Bei dem Bundeskindergeldgesetz handelt es sich in der Sache uni ein Kindergeldschlußgesetz, das die verschiedenen Gesetze zusammenfassend ordnen soll. Wir haben bisher in diesem Hause — ich habe die Liste hier — 18 Vorlagen über Kindergeldfragen beraten oder beraten müssen. Immer war der Ausschuß für Sozialpolitik der zuständige Ausschuß. Jetzt kommt — endlich — das Schlußgesetz. Nun
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.01.1963 () [PBT/W04/00055]
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bisher in diesem Hause — ich habe die Liste hier — 18 Vorlagen über Kindergeldfragen beraten oder beraten müssen. Immer war der Ausschuß für Sozialpolitik der zuständige Ausschuß. Jetzt kommt — endlich — das Schlußgesetz. Nun meinen Sie, es sei nicht ratsam, das Erfahrungsgut, das sich seit Bestehen dieses Hauses in den 18 vom Ausschuß für Sozialpolitik beratenen Vorlagen angesammelt hat, zu verwerten. (Abg. Memmel: Doch nur bei Ihnen!) — Aber nein, ein großer Teil der Mitglieder hat mindestens in der letzten Legislaturperiode die Dinge bearbeitet
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Hause auf den Gedanken kommen, die 16. oder 17. Novelle zum Lastenausgleichsgesetz dem Lastenausgleichsausschuß wegzunehmen, weil er zuviel zu tun habe, und etwa dem Ausschuß für Kommunalpolitik und Sozialhilfe zu überweisen. Ich bitte Sie also, im Interesse der sachlichen Arbeit, das heute wiederholt betont wurde, den Gesetzentwurf dem Ausschuß für Sozialpolitik als federführendem Ausschuß zu überweisen. Ich spreche nicht aus Gründen des Ausschußprestiges, sondern im Interesse einer zügigen Arbeit. Sie werden nämlich sonst, meine Damen und Herren, gezwungen, sich in Ihren
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Ansehen des Bundestages ist es sehr wichtig, daß wir gut zusammenarbeiten. Das erreichen wir dadurch, daß wir trotz allen Streites, den wir miteinander haben, uns doch immer Mühe geben, sachlich zu sein und dem sachlichen Argument das Gewicht zu geben, das ihm zukommt. Hier ist es ganz evident, wo der Sachverstand im Hause konzentriert ist. (Lachen bei der CDU/CSU.) Ich habe von Ihrer Seite noch nicht das Argument gehört, daß man den ebenfalls überlasteten Rechtsausschuß dadurch entlasten müßte, daß man
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