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Angesichts der bisherigen wirtschaftlichen Versorgung der Hinterbliebenen kann man sich des Eindrucks leider nicht erwehren — und, Herr Stingl, auch Ihre Rede bestärkt mich in diesem Eindruck —, daß ein Teil dieses Hauses und die Regierung wenig Verständnis für das Opfer haben, das in den vergangenen Kriegen von Frauen, Kindern und Eltern gefordert wurde. (Abg. Stingl: Nein, Frau Schanzenbach, das können Sie nicht sagen!) Da nicht einmal die Einsicht vorhanden ist, daß eine erträgliche wirtschaftliche Basis für die Familien gesichert werden muß, deren
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.03.1963 () [PBT/W04/00063]
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Leute nicht gerade erhöht. In der Rothenfelser Denkschrift der vier Professoren von 1955 heißt es zur Kriegsopferversorgung: Die Erziehung der Kinder, die im Krieg den Vater verloren haben, zur leiblichen, seelischen und gesellschaftlichen Tüchtigkeit ist ein staatspolitisches und gesellschaftliches Anliegen, das nicht wiederkehrt und das wohl die größte Verpflichtung darstellt, die aus diesem Kriege übriggeblieben ist. So sollte es sein, wie diese Professoren in der Denkschrift es gesagt haben. Aber die Wirklichkeit sieht anders aus. Wie die wirtschaftliche Versorgung während dieser
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.03.1963 () [PBT/W04/00063]
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werden solle. Meinen Sie, es ist gerecht, Herr Bundesminister, wenn die Grundrente für eine Halbwaise heute 30 DM und die Ausgleichsrente 60 DM beträgt, wenn z. B. der Regelsatz nach dem Bundessozialhilfegesetz zwischen 78 und 95 DM liegt? Das Kind, das nach diesem Regelsatz unterstützt wird, bekommt in Großstädten 90 bis 95 DM. Die Waise bekommt auf Grund des Bundesversorgungsgesetzes nur 90 DM. Ich habe den Eindruck, daß die Kriegerwitwen und die Waisen außerhalb des allgemein gültigen Rechts stehen, denn das
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.03.1963 () [PBT/W04/00063]
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Bundesversorgungsgesetz einen Rechtsanspruch auf eine Grundrente von 100 DM. Die Frau, die durch einen Unfall ihren Mann, der einen Monatslohn von 480 DM hatte, verloren hat — jetzt komme ich Ihnen zur Hilfe, Herr Dr. Rutschke; ich habe ein praktisches Beispiel, das nach dem Monatslohn errechnet worden ist —, hat einen Anspruch auf eine Unfallrente von 192 DM; also nach dem Bundesversorgungsgesetz 100 DM, nach dem Unfallversicherungsgesetz 192 DM. Nach dem Unterhaltssicherungsgesetz bekommt eine Frau, die selbst nebenher noch arbeitet und Unterhaltssicherungsbeiträge erhält
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.03.1963 () [PBT/W04/00063]
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wie die Kriegsopferversorgung fortentwickelt werden soll, unter dem Gesichtspunkt des Haushalts die Schwierigkeiten der Deckung vortragen würde, haben wir gerechnet. Jeder Ihrer Vorgänger, Herr Bundesminister der Finanzen, ist bei der Beratung dieses Gegenstandes so verfahren. Das ist in einem Lande, das nach einem total verlorenen Krieg vor einer Fülle von schwierigen Aufgaben steht, die selbstverständlich die Staatsfinanzen bis aufs äußerste in Anspruch nehmen, eine ganz natürliche Sache. Jeder Finanzminister, auch ein sozialdemokratischer, wäre gezwungen, auf die Schwierigkeiten der finanziellen Deckung hinzuweisen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.03.1963 () [PBT/W04/00063]
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hier steht unter Punkt 3: Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung über die Neuordnung des Kriegsopferrechts? Herr Kollege Dorn, Sie meinen, die Antworten seien sehr konkret gewesen. Nun, wir hätten zumindest erwartet, hier zu hören — der Herr Finanzminister hat es abgelehnt, das zu sagen —, in welcher Größenordnung sich ein Zweites Neuordnungsgesetz denn bewegen soll. Wir hätten auch erwartet, zu hören, wann man dieses Reformgesetz in Kraft zu setzen gedenkt. Nur mit einer solchen ganz klaren Beantwortung kann Ruhe unter die Kriegsbeschädigten und
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.03.1963 () [PBT/W04/00063]
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Antwort lautet wie folgt: Die Bundesregierung hat bisher weder Anlaß noch Gelegenheit gehabt, sich mit der von dem genannten Abgeordneten in der außenpolitischen Debatte geäußerten Meinung zu befassen. Soweit ich selbst in Frage komme, sehe ich zur Zeit keinen Anlaß, das zu tun. Lohmar (SPD) : Herr Minister, sind Sie nicht der Auffassung, daß die enge Tuchfühlung zwischen Abgeordneten der Mehrheit dieses Hauses und Herrn Schlamm ein hinreichender Anlaß für die Bundesregierung wäre, sich damit zu beschäftigen? Dr. Schröder, Bundesminister des Innern
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.02.1960 () [PBT/W03/00102]
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Selbst die enge Bindung von Abgeordneten zu anderen Privatpersonen ist noch nicht schlechthin für die Bundesregierung ein Anlaß, sich mit der von Ihnen aufgeworfenen Frage zu beschäftigen. Vizepräsident Dr. Schmid: Eine Zusatzfrage! Lohmar (SPD) : Herr Minister, sind Sie bereit, Material, das wir Ihnen dazu gern zuleiten werden, aufmerksam zu prüfen? Dr. Schröder, Bundesminister des Innern: Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie das etwas präzisieren würden. Zu welcher Frage, der Verbindung von Abgeordneten der Mehrheitspartei mit einem bestimmten Herrn? Das Material werde
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.02.1960 () [PBT/W03/00102]
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die Zuständigkeit der Länder. Im Bundeswirtschaftsministerium ist im Einvernehmen mit dem Bundesinnenministerium inzwischen ein Entwurf der bundesrechtlichen Vorschriften des Waffengesetzes erarbeitet worden. Andererseits hat die Waffenrechtskommission des Arbeitskreises II der Arbeitsgemeinschaft der Innenministerien der Länder den Entwurf eines Mustergesetzes erstellt, das die Vorschriften über den Waffenerwerb und die Waffenführung enthält. Beide Entwürfe müssen aufeinander abgestimmt werden. Die Erörterungen zwischen den beteiligten Referenten auf Bundes- und Landesebene konnten noch nicht abgeschlossen werden. Die Bundesregierung ist bemüht, den Entwurf des bundesrechtlichen Teiles des
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.02.1960 () [PBT/W03/00102]
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der Herr Bundesminister für Verkehr. Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese Frage muß leider etwas ausführlicher beantwortet werden, um alles verständlich zu machen. In den letzten Wochen ist mehrfach vorgeschlagen worden, das im Ausland teilweise übliche Verfahren, bestimmte Parkzonen einzurichten, in denen nur unter Verwendung von Parkscheiben geparkt werden darf, auch in Deutschland einzuführen. Bei der Prüfung dieses Vorschlags haben sich folgende Bedenken ergeben. Erstens. Während in Deutschland durch die Parkuhren das
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.02.1960 () [PBT/W03/00102]
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Fragen zugrunde liegen, bekannt. Da ich die Fragen nicht schriftlich vorliegen habe, Herr Kollege Schmidt, bitte ich um Verzeihung, wenn ich sie nicht exakt beantworte. Es ist mir jedenfalls nicht bekannt, daß ein Gerät sozusagen nur for show betrieben wird, das in Wirklichkeit nicht besetzt ist. Im übrigen darf ich Ihnen folgendes mitteilen. Die Radarrundsichtgeräte auf den Flughäfen, die ASR-3-Geräte, sind gegenwärtig wie folgt besetzt: Frankfurt a. M. 24stündig, Düsseldorf 14stündig, Hamburg 12stündig, Hannover 9stündig, München 12stündig. Die Montage der Anlage
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.02.1960 () [PBT/W03/00102]
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zur Krankenversicherung nicht mehr von „Arbeitern" und „Angestellten", sondern von „Arbeitnehmern" gesprochen werden soll. Was sich hier so lapidar anhört, ist nicht nur sprachlich von Bedeutung, sondern daran wird eine konkrete sozialpolitische Konsequenz geknüpft. Es heißt nämlich — und ich bitte, das mit der Aufmerksamkeit, die dieser Satz verdient, zu hören —: Die Bestimmung erleichtert es auch, einer lohnpolitischen Entwicklungsmöglichkeit Raum zu geben, die in dem Bestreben gesehen werden muß, auch den Arbeitern im Krankheitsfall den Arbeitslohn für eine bestimmte Zeit fortzuzahlen. Was
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.02.1960 () [PBT/W03/00102]
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werden muß, auch den Arbeitern im Krankheitsfall den Arbeitslohn für eine bestimmte Zeit fortzuzahlen. Was heißt dieser Satz, über den es sich so schlicht dahinliest, für die sozial- und wirtschaftspolitische Praxis? Mit diesem Satz wird das Problem der sozialrechtlichen Gleichstellung, das den Arbeiter nicht nur in seiner materiellen Existenz, sondern auch in seiner Selbstachtung und in seiner gesellschaftlichen Stellung berührt, in den lohnpolitischen Raum abgeschoben. Herr Minister, ist das auch Ihre Auffassung, daß die Entscheidung über diese sozialrechtliche Gleichstellung der Arbeiter
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.02.1960 () [PBT/W03/00102]
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Regierungsentwurf beraten, und wir, die wir heute mit der ersten Lesung beginnen, haben sie auch nicht in der Hand, sondern kennen nur einige allgemeine Andeutungen aus der Presse. Das ist schlecht für die Beratung und zeigt das Ausmaß der Hochachtung, das dieses Ministerium vor den gesetzgebenden Körperschaften hat. (Beifall bei der SPD.) Mehr Fragen will ich vorerst nicht stellen. Jetzt will ich diesen Platz frei machen für den Minister zur Begründung seines Entwurfs, von dem ein namhafter Kollege seiner Fraktion gesagt
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.02.1960 () [PBT/W03/00102]
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genau 50 Jahren hat sich der Deutsche Reichstag mit einer umfassenden Reform des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung befaßt. Am 18. April 1910 begann er die erste Beratung des Entwurfs einer Reichsversicherungsordnung. Seit dieser Zeit ist das 2. Buch der Reichsversicherungsordnung, das das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung enthält, viele Male geändert und ergänzt worden. Das ist verständlich; denn man muß bedenken, daß die Sozialpolitik ihrer Natur nach dynamisch ist und daß das Bestreben, die bestmögliche Form sozialer Sicherung zu finden, niemals als
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.02.1960 () [PBT/W03/00102]
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wiederholend zusammenfassen —, bei den kurzfristigen Krankheiten seien die Leistungen vielleicht hinreichend, aber der entscheidende Mangel der herkömmlichen Krankenversicherung sei, daß sie der gewandelten Krankheitsstruktur heute nicht mehr Rechnung trägt und für den langfristigen Krankheitsfall nicht das Maß an Sicherheit bietet, das man in einem modernen sozialen Rechtsstaat an Sicherungen erwarten darf. Aber die Medizin hat doch weitere Fortschritte in der Früherkennung der Krankheiten gemacht, und sie sollten dem Versicherten auch zugute kommen. Deshalb muß das Leistungsrecht auf die Vorsorgehilfe ausgedehnt werden
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.02.1960 () [PBT/W03/00102]
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der Behandlungsfälle im Jahre 1933 37,4 Millionen betrug. 1936 wurden 52,3 Millionen Behandlungsfälle registriert. Im gleichen Zeitraum war die Zahl der Versicherten von 18,6 Millionen auf 21,5 Millionen gestiegen. Heute, meine sehr verehrten Damen und Herren — und ich bitte Sie, das nur als Maß aufzunehmen und festzuhalten —, haben wir bei rund 26 Millionen Versicherten im Jahr 109 Millionen Krankenscheine, die ausgegeben und abgerechnet werden. (Hört! Hört! in der Mitte.) Das ist sehr beachtlich. Die Tatsache, daß sich die Einstellung des Versicherten
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.02.1960 () [PBT/W03/00102]
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eine gewisse Höhe übersteigt und der Arbeiter wie der Angestellte im Krankheitsfalle Anspruch auf volle Lohnfortzahlung hat, so ist von der Krankenversicherung her gesehen eine unterschiedliche Behandlung nicht mehr gerechtfertigt. Lassen Sie mich hier gleich über ein Problem sprechen, auf das der Herr Kollege Rohde eine Antwort eigens erbeten hat, ich meine Punkt 4 der Großen Anfrage der SPD. Ich bin der Auffassung, die Lohnfortzahlung der Arbeiter im Krankheitsfalle ist nicht ein versicherungsrechtliches, sondern ein arbeitsrechtliches Problem. Im Sommer 1957 hat
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.02.1960 () [PBT/W03/00102]
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Versicherte während der Kur ohne Arbeitsverdienst ist. Er erhält daher Krankengeld wie bei Krankenhauspflege auch dann, wenn während der Kur Arbeitsunfähigkeit nicht besteht. Weitere Maßnahmen der Vorsorgehilfe sind im Regierungsentwurf nur als Beispiele aufgezählt. Ich komme jetzt zu einem Kapitel, das sicherlich von besonderem Interesse ist. Nach geltendem Recht fällt das Krankengeld von der 7. Woche an auf 50 v. H. des Arbeitsentgelts ab, soweit nicht einzelne Kassen Mehrleistungen vorgesehen haben. Da die Notwendigkeit wirtschaftlich ausreichender Sicherung bei den Versicherten aller
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.02.1960 () [PBT/W03/00102]
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für den ledigen Versicherten und für die Familienangehörigen Zuschläge von je 5 v. H. vorgesehen. Der Gesamtbetrag von Krankengeld und Familienzuschlägen ist auf 75 v. H. des Bruttoarbeitsentgelts begrenzt. Neu ist auch die Berechnungsgrundlage für das Krankengeld, nämlich das Arbeitsentgelt, das im letzten abgerechneten Kalendermonat vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit erzielt worden ist. Der Entwurf behält allerdings grundsätzlich zwei Karenztage bei. Die Vorschrift, die durch das Gesetz zur Verbesserung der wirtschaftlichen Sicherung der Arbeiter im Krankheitsfalle von 1957 eingefügt worden ist, nach
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.02.1960 () [PBT/W03/00102]
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Familienleistungen erbracht. In Zukunft aber sollen diese Leistungen kraft Gesetzes nach Umfang und Dauer die gleichen sein wie für den Versicherten selbst. Ich glaube, das ist ein familienpolitischer Fortschritt. (Beifall bei der CDU/CSU.) Ich komme nun zu einem Problem, das im Bundesrat zu Auseinandersetzungen geführt hat — ich habe mich selber an den Ausschußberatungen beteiligt — und das man heute aus der gesetzlichen Krankenversicherung verbannen möchte. Die Leistungen bei Mutterschaft sollen künftig einheitlich durch die Reichsversicherungsordnung geregelt werden. Das Mutterschutzgesetz soll, wie
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.02.1960 () [PBT/W03/00102]
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zu finden ist. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, von wem fordert denn dieser Entwurf eine Selbstbeteiligung? Doch von dem, der entweder als Angestellter in den ersten sechs Wochen sein Gehalt weiterbezieht oder der als Arbeiter nach dem Gesetz, das man kurz immer „Lohnfortzahlungsgesetz" nennt, 90 % seines Netto-Lohnes bekommt. Er fordert doch keine Beteiligung — um die Dinge wieder einmal familienpolitisch zu beleuchten — für die Behandlung der Kinder beim Arzt. Ich bin also der Meinung, daß das ein Punkt ist, über
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.02.1960 () [PBT/W03/00102]
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über 40 Millionen Bürger unseres Staates von den Bestimmungen dieses Gesetzes betroffen sein werden. Sie wissen, meine Damen und Herren, daß ein Berufsstand, daß 70 000 Ärzte unsere Diskussion mit Spannung verfolgen. Sie warten darauf, zu erfahren, wie dieses Gesetz, das für ihre Existenz sicherlich von großer Bedeutung ist, aussehen wird. Daran ist die Bedeutung der Beratungen zu erkennen, in die wir jetzt eingetreten sind. Eine erste Lesung ist keine Ausschußberatung. Wie groß die Bedeutung dieses Gesetzentwurfes ist, mögen Sie aus
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.02.1960 () [PBT/W03/00102]
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das Gesetz in seiner endgültigen Form aussehen wird, dem muß ich eine Enttäuschung bereiten. (Hört! Hört! bei der SPD. — Abg. Dr. Schellenberg: Aber, Herr Kollege Stingl, vielleicht sagen Sie, wie die CDU dazu steht!) Mit gutem Grund wird jedes Gesetz, das dem Staatsbürger zwingende Vorschriften auferlegt, in diesem Hohen Hause dreimal beraten, und das Verlangen, schon in der ersten Beratung alle Einzelbestimmungen in ihrer endgültigen Gestalt darzulegen, wäre sinnlos. (Beifall bei der CDU/CSU und der DP.) Die erste Lesung kann
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.02.1960 () [PBT/W03/00102]
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daß die Behandlung beim Zahnarzt wesentlich anders als die beim Arzt ist, nicht deshalb, weil der Schmerz aufhört, wenn man ins Wartezimmer des Zahnarztes kommt, sondern weil es beim Zahnarzt sich selbst auflösende Bagatellfälle gar nicht gibt. Jedes kleine Loch, das der Zahnarzt feststellt, muß leider behandelt werden. Das mag uns schmerzlich sein, wir müssen das aber sehen. (Zuruf des Abg. Geiger [Aalen].) — Das gleiche gilt sicher für den Blinddarm. Aber sicher gilt nicht das gleiche für eine Erkältung, Herr Kollege
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.02.1960 () [PBT/W03/00102]