1,477,602 matches
-
Fülle. (Beifall beim GB/BHE. — Zurufe von der CDU/CSU.) Vizepräsident Dr. Becker: Das Wort hat der Abgeordnete Keller. Dr. Keller (GB/BHE): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es tut einem irgendwie weh, wenn man merkt, daß ein Problem, das Sie von der CDU/CSU wahrscheinlich in späterer Zeit — nicht im Bundestag — als sehr dringlich herausstellen werden — wovon ich überzeugt bin —, heute hier so wenig wohlwollende Ohren findet. Ich wollte nur zwei Sätze sagen. Die Fraktion des Gesamtdeutschen Blocks/BHE
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.05.1957 () [PBT/W02/00213]
-
Verpflichtung nicht entzogen. Aber das Land Bayern hat seinerzeit den Wunsch gehabt, daß diese strittige Frage für das eine Vilsufer durch ein Verwaltungsgerichtsurteil entschieden und nicht schon vorher versucht würde, eine Einigung herbeizuführen. So sind wir in dieses Verfahren hineingekommen, das dann, wie üblich, vom Bundesministerium der Finanzen auch in allen Instanzen durchgeführt wurde. Vizepräsident Dr. Jaeger: Eine zweite Zusatzfrage! Fritsch (SPD) : Herr Minister, könnten Sie angeben, bis wann die Hochwasserschutzbauten in Vilshofen am rechten Vilsufer in Angriff genommen werden? Dr.
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.12.1963 () [PBT/W04/00100]
-
für gelbes Licht entscheiden. Die Einheitlichkeit ist für die Verkehrssicherheit von entscheidender Bedeutung. Sollte sich die Bundesrepublik Deutschland für gelbes Licht entscheiden — wie es bisher allein Frankreich getan hat —, so müßten die Scheinwerfer für weißes Licht verboten werden. Auch Frankreich, das als einziges europäisches Land gelbes Scheinwerferlicht vorschreibt, läßt keine Fahrzeuge mit weißem Licht zu, ausgenommen im grenzüberschreitenden Verkehr, wie das auch bei uns der Fall ist. Es ist ferner zu überlegen, ob wir diese Frage nicht auf europäischer Ebene einheitlich
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.12.1963 () [PBT/W04/00100]
-
priori angenommen wird? Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr: Das ist mir bekannt, und das ist auch keineswegs von der Hand zu weisen. Ich habe soeben darauf hingewiesen, daß gelbes Licht eine um 13 % geringere Lichtstärke hat, daß das Fahrzeug, das mit weißem Licht fährt, gegenüber dem, das mit gelbem Licht fährt, natürlich eine gewisse größere Blendwirkung ausstrahlt. Aber den weißes Licht führenden Fahrer besonders zu bestrafen, das dürfte auch nach dem französischen Recht nicht möglich sein; denn das weiße Licht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.12.1963 () [PBT/W04/00100]
-
für Verkehr: Das ist mir bekannt, und das ist auch keineswegs von der Hand zu weisen. Ich habe soeben darauf hingewiesen, daß gelbes Licht eine um 13 % geringere Lichtstärke hat, daß das Fahrzeug, das mit weißem Licht fährt, gegenüber dem, das mit gelbem Licht fährt, natürlich eine gewisse größere Blendwirkung ausstrahlt. Aber den weißes Licht führenden Fahrer besonders zu bestrafen, das dürfte auch nach dem französischen Recht nicht möglich sein; denn das weiße Licht ist für Fahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr ausdrücklich
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.12.1963 () [PBT/W04/00100]
-
hingewiesen, daß gelbes Licht eine um 13 % geringere Lichtstärke hat, daß das Fahrzeug, das mit weißem Licht fährt, gegenüber dem, das mit gelbem Licht fährt, natürlich eine gewisse größere Blendwirkung ausstrahlt. Aber den weißes Licht führenden Fahrer besonders zu bestrafen, das dürfte auch nach dem französischen Recht nicht möglich sein; denn das weiße Licht ist für Fahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr ausdrücklich zugelassen. Vizepräsident Dr. Jaeger: Zu einer weiteren Zusatzfrage Herr Abgeordneter Jacobs. Jacobs (SPD) : Darf ich also aus Ihrer Antwort entnehmen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.12.1963 () [PBT/W04/00100]
-
Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr: Das ist Ihnen ja bekannt, Herr Kollege. Was ich soeben alles vorgelesen habe, sind Tatsachen. Vizepräsident Dr. Jaeger: Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Wächter. Wächter (FDP) : Können Sie schon angeben, welche Laufzeit dieses Darlehn hat, das für die Binnenschiffahrt im Haushaltsplan 1964 vorgesehen ist? Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr: Leider kann ich das noch nicht sagen, Herr Kollege Wächter, weil wir die Bedingungen erst mit dem Finanzminister aushandeln können, wenn das Hohe Haus den Haushaltsplan
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.12.1963 () [PBT/W04/00100]
-
Das ist eine Tatsache, mit der sich auch der Bundesminister für Verkehr bei seinen Wünschen abzufinden hat. Ich verhandle deshalb, wie Sie wissen, mit den Kultusministern der Länder. Wir sind nur noch nicht darüber klar, weil wir das Objekt, um das es sich insgesamt handelt, finanziell noch nicht fixieren konnten. (Abg. Ritzel: Danke schön!) Vizepräsident Dr. Jaeger: Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schwabe. Schwabe (SPD) : Glauben Sie auch, Herr Minister, daß aus dem seither Gesagten eindeutig hervorgeht, daß die Benachteiligung des
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.12.1963 () [PBT/W04/00100]
-
Zustimmungsgesetze zu internationalen Abkommen auf dem Gebiet des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte, die einen angemessenen Rechtsschutz der deutschen Urheber und Schutzrechtsinhaber auch außerhalb der Bundesrepublik sicherstellen sollen. Die Urheberrechtsreform ist ein seit Jahrzehnten angestrebtes großes Gesetzgebungsvorhaben auf einem Rechtsgebiet, das — auch international in seinen Feinheiten nur spezialisierten Fachjuristen vertraut ist. Gleichwohl erfaßt dieses Gesetzeswerk in seinen Auswirkungen weite Lebensbereiche. Es berührt nicht nur die Urheber, d. h, die Schriftsteller, Komponisten und bildenden Künstler, die ausübenden Künstler, wie Musiker und Schauspieler
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.12.1963 () [PBT/W04/00100]
-
für ein ganzes Musikrepertoire, zu erwerben. Entsprechendes gilt für die anderen Verwertungsgesellschaften. So notwendig und nützlich die Verwertungsgesellschaften für alle Beteiligten somit sind, darf nicht übersehen werden, daß die Möglichkeit der Verfügung über eine Vielzahl gleichartiger Rechte ein Monopol gewährt, das auch mißbraucht werden kann. Um solchen Mißbräuchen zu begegnen, sieht der Entwurf für die Tätigkeit der Verwertungsgesellschaften eine Erlaubnispflicht vor und unterstellt sie einer auf ihre Aufgaben zugeschnittenen Staatsaufsicht. Die Verwertungsgesellschaften sollen außerdem einem Wahrnehmungszwang und einem Abschlußzwang unterworfen werden
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.12.1963 () [PBT/W04/00100]
-
der Bundesrepublik zu der 1948 in Brüssel beschlossenen Neufassung der bedeutendsten internationalen Urheberrechtskonvention ermöglicht werden. Der Entwurf des Gesetzes über das Europäische Abkommen zum Schutz von Fernsehsendungen sieht die Zustimmung zu einem von der Bundesregierung bereits 1960 unterzeichneten Abkommen vor, das den Austausch von Fernsehprogrammen zwischen den europäischen Rundfunkanstalten erleichtern soll. In den Zusammenhang der Urheberrechtsreform gehört schließlich der Entwurf eines Zustimmungsgesetzes zu einem weiteren internationalen Abkommen, das im Oktober 1961 in Rom unterzeichnet worden ist und den internationalen Schutz der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.12.1963 () [PBT/W04/00100]
-
sieht die Zustimmung zu einem von der Bundesregierung bereits 1960 unterzeichneten Abkommen vor, das den Austausch von Fernsehprogrammen zwischen den europäischen Rundfunkanstalten erleichtern soll. In den Zusammenhang der Urheberrechtsreform gehört schließlich der Entwurf eines Zustimmungsgesetzes zu einem weiteren internationalen Abkommen, das im Oktober 1961 in Rom unterzeichnet worden ist und den internationalen Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen vorsieht. Die Bestimmungen des Abkommens stehen in Einklang mit der im Enwurf des Urheberrechtsgesetzes für die verwandten Schutzrechte
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.12.1963 () [PBT/W04/00100]
-
schließlich auch die Ausdehnung der Vergütungsansprüche. Als Beispiel dafür seien das Folgerecht oder der Anspruch auf einen Anteil an den Vergütungen für Vervielfältigungsstücke genannt. Selbstverständlich ist auch das Urheberrecht sozial gebunden. Deshalb werden wir — das wird eines der Kernprobleme sein, das wir zu bearbeiten haben — immer vor der Abwägung der Interessen des Urhebers einerseits und der Öffentlichkeit, aber auch der anderen Menschen, der Privaten, andererseits stehen. Daß diese Abwägung nicht immer einfach ist, haben schon die Vorarbeiten gezeigt und zeigen die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.12.1963 () [PBT/W04/00100]
-
oder abweichender Meinung sind. Ich möchte im Hinblick auf die Zeit nur einige dieser Fragen hier behandeln und dabei auf die möglichen Gesichtspunkte hinweisen, ohne damit mich oder meine Fraktion schon jetzt auf eine bestimmte Entscheidung festzulegen. Ein Problem, über das wir sicher sprechen werden, liegt in der Frage, ob die absolute Nichtübertragbarkeit des Urheberrechts, wie sie in § 29 des Entwurfs vorgesehen ist, die richtige Konstruktion ist. Soweit es sich dabei um das Persönlichkeitsrecht handelt, sind wir selbstverständlich einverstanden. Wir werden
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.12.1963 () [PBT/W04/00100]
-
Kontra beschäftigen müssen. Der Bundesgerichtshof hat sein Urteil damit begründet, das Urheberrecht sei eben nicht wie das Patentrecht ein vom Staat verliehenes Monopol, sondern ein von der Natur her bestehendes absolutes Recht, eben ein Recht des geistigen Eigentums, ein Recht, das grundsätzlich auch nicht vor dem privaten Bereich haltmachen könne. Wenn das Gesetz von 1910 eine Ausnahme für die private Vervielfältigung gemacht habe, dann unter den damaligen Umständen mit Rücksicht auf die privaten Musikvereine und ähnliche Gruppen. Die technische Entwicklung aber
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.12.1963 () [PBT/W04/00100]
-
stärken. Heute ist jedem Menschen klar, daß jeder Handgriff eines Handwerkers oder eines Arbeiters Geld kostet, wenn man ihn haben will. Nicht so klar ist, daß geistige Leistung nicht umsonst genossen werden kann. Ich glaube, das ist immerhin das Gegengewicht, das wir uns gegenüber den sicherlich nicht unwesentlichen Bedenken überlegen müssen, die gegen diese vom Bundesrat gestrichene Bestimmung bestehen. In den §§ 64 und 65 schließlich befindet sich eine Regelung, über die vielleicht auch ein Wort zu sagen ist. Nach dieser Bestimmung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.12.1963 () [PBT/W04/00100]
-
Vorschlag dem Gedanken der möglichst weiten Verbreitung der Kultur widerspreche. Hier wird es wieder um die Abwägung der Interessen des geistigen Schöpfers und der Allgemeinheit gehen. Eine notwendige Ergänzung des Gesetzes über das Urheberrecht ist das Gesetz über die Verwertungsgesellschaften, das nach meiner Auffassung dringend notwendig ist. Ich weiß, daß etwa das Bundeskartellamt die Frage, ob die GEMA ein Kartell ist, negativ beantwortet hat. Ich gestatte mir die Bemerkung, daß ich — und ich glaube, daß ich zu diesem Thema etwas sagen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.12.1963 () [PBT/W04/00100]
-
wiederum die Frage auf, ob man, wenn der Bundestag vor der Entscheidung steht, ob er wenigstens noch das Urheberrecht verabschieden sollte, gegebenenfalls das Leistungsschutzrecht einem besonderen Gesetz vorbehalten sollte, um auf diese Weise das Urheberrechtsgesetz von einem Rechtsgebiet zu entlasten, das nicht unbedingt in diesem Gesetz geregelt werden muß. Eine letzte Frage in diesem Zusammenhang, die auch Kollege Deringer angeschnitten hat, betrifft die Urhebernachfolgevergütung. Hier möchte auch ich mit dem ganz besonderen Nachdruck, mit dem das Herr Kollege Deringer getan hat
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.12.1963 () [PBT/W04/00100]
-
Rechte zu geben, die sie dringend brauchen. Lassen Sie mich nur noch ganz kurz auf einige Grundsatzfragen des Urheberrechtsgesetzes selbst eingehen. Ich möchte mich dem Entwurf ausdrücklich darin anschließen, daß er das Wesen des Urheberrechts als eines ursprünglichen Rechts erkennt, das mit der Schöpfung des Werkes entsteht und vom Gesetzgeber nur anerkannt und abgegrenzt zu werden braucht. Der Begriff des geistigen Eigentums, der oft dafür gebraucht wird, den der Gesetzgeber aber erfreulicherweise weitgehend vermeidet, ist deswegen etwas gefährlich, weil er eine
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.12.1963 () [PBT/W04/00100]
-
Beifall auf allen Seiten des Hauses.) Vizepräsident Dr. Dehler: Das Wort hat Herr Abgeordneter Dürr. Dürr (FDP) : Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn man nach drei so gehaltvollen und guten Reden als vierter zu sprechen hat, läuft man Gefahr, das zu sein, was Tucholsky einmal mit dem Begriff des „Unterstreichungsredners" bezeichnet hat. Man läuft Gefahr, des öfteren bei Problemen sagen zu müssen: „Wie mein Herr Vorredner schon sehr richtig betont hat." Ich möchte das im allgemeinen Interesse unterlassen. Ich glaube
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.12.1963 () [PBT/W04/00100]
-
leicht ist wie die Proklamierung des Grundsatzes. Auch das Verwertungsgesellschaftengesetz wird uns vor eine Menge von Problemen stellen. Es kribbelt mir etwas in den Fingern, gefühlsbetonte Worte über das Problem GEMA von mir zu geben. Es fällt mir nicht leicht, das zu unterlassen. Die GEMA ist nicht populär, und ihr Geschäftsgebaren ist auch nicht so, daß sie Popularität erwarten könnte. (Beifall bei der FDP und der SPD.) Das Urheberrecht geht sehr weit, und die Frage, was den Urhebern die materiellen Einkünfte
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.12.1963 () [PBT/W04/00100]
-
ist auch nicht so, daß sie Popularität erwarten könnte. (Beifall bei der FDP und der SPD.) Das Urheberrecht geht sehr weit, und die Frage, was den Urhebern die materiellen Einkünfte, auf die sie ein Anrecht haben, bringt, ist ein Problem, das mit vom Geschäftsgebaren einer solchen Verwertungsgesellschaft abhängt. Ein wenig habe ich den Eindruck, daß sich die GEMA zeitweise mit einem urheberrechtlichen Ährenlesen befaßt. Ich habe mir von Agrarpolitikern sagen lassen, daß in der modernen Landwirtschaft das Ährenlesen nicht mehr besonders
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.12.1963 () [PBT/W04/00100]
-
des Bundes vertriebener Deutscher, die berechtigten Forderungen der Geschädigtenverbände, ob das Kriegssachgeschädigte, Vertriebenenverbände oder Sowjetzonenflüchtlingsverbände sind, sowie die zwingende Notwendigkeit, eine wirklich soziale Novelle zu verabschieden, stimmen uns zuversichtlich. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich mit einem Dichterwort schließen, das so schön in die Situation paßt: „Es ist nicht genug zu wissen, man muß es auch anwenden; es ist nicht genug zu wollen, man muß es auch tun." Ich beantrage namens der SPD-Fraktion Überweisung an den Lastenausgleichsausschuß. (Beifall bei der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.12.1963 () [PBT/W04/00100]
-
all dieser Anliegen werden wir finanziell nicht verkraften können. Sie können weder vom Fonds noch vom Bund verkraftet werden. Auch bei den Ländern werden sich Schwierigkeiten ergeben. Eine Position in Ihrem Antrag ist mir sehr sympathisch; ich möchte nicht versäumen, das hier zu sagen. Es ist die Änderung des § 348, wodurch die Rückzahlung der Darlehen, die vom Ausgleichsfonds an die Länder gegeben wurden, neu geordnet werden soll. Der Vorschlag Ihrer Fraktion geht dahin, daß die bisherige Rückzahlung von 2 % durch eine
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.12.1963 () [PBT/W04/00100]
-
getroffen, um die Ausstrahlung eines zweiten Fernsehprogramms unabhängig von den bestehenden Rundfunkanstalten zu ermöglichen. Sie hat daher die Freies Fernsehen GmbH ermuntert, ihre Bemühungen und Planungen für ein solches Programm weiterzuführen, und ihr schließlich den Auftrag erteilt, ein Fernsehprogramm vorzubereiten, das von dem endgültigen Rechtsträger des zweiten Fernsehprogramms übernommen werden kann. Die Bundesregierung hat jedoch an die Freies Fernsehen GmbH weder Zahlungen geleistet noch Kredite gegeben, zugesagt oder verbürgt. Die Gesellschaft hat sich vielmehr die erforderlichen Mittel auf dem normalen Bankwege
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.02.1961 () [PBT/W03/00146]