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Herr Präsident, ich darf die beiden Kollegen Dr. Kohut und Könen bitten, damit einverstanden zu sein, daß ich ihre Fragen zusammen beantworte; denn beide Anfragen beziehen sich auf das Schreiben des Bundes der Steuerzahler an mich vom 26. Mai 1955, das ich am 22. Juni des gleichen Jahres beantwortet habe. Präsident D. Dr. Gerstenmaier: Bitte sehr. Ich rufe dann noch die Frage IX/4 — des Abgeordneten Könen (Düsseldorf) — auf: Hat sich die Erledigung des an den Herrn Bundesverkehrsminister gerichteten Schreibens des Bundes
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und bei der Zeitschrift „Der Steuerzahler" brachten keine weiteren Angaben in dieser Sache. Die mir bekannten beiden Häuser des Beamten, die 1948 in Frankfurt und 1951 in Godesberg erstellt waren, sind im Zusammenhang mit später bekanntgewordenen Tatbeständen Angelegenheit eines Strafverfahrens, das zur Zeit vor der Ersten Strafkammer des Landgerichts Bonn läuft. Daher möchte ich im Augenblick keine weiteren Angaben machen, bin aber natürlich bereit, nach Abschluß des Verfahrens weitere Angaben zu machen, falls dies dann noch gewünscht werden sollte. Präsident D.
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des EURATOM-Programms zur Errichtung von Leistungsreaktoren durch die Bundesrepublik voll ausgenutzt? Zur Beantwortung der Herr Staatssekretär im Bundesatomministerium. Dr. Cartellieri, Staatssekretär im Bundesministerium für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft: Auf Grund eines Abkommens zwischen EURATOM und den USA vom B. November 1958, das erst im Februar 1959 in Kraft getreten ist und das die Förderung des Baues von Leistungsreaktoren amerikanischen Typs in EURATOM-Raum zum Ziele hat, hat sich das Bundesatomministerium von Anfang an bemüht, auch in der Bundesrepublik einen oder zwei Reaktoren im
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der Effekthascherei gefallen. Das lag deswegen nicht drin, weil die FDP-Fraktion seit langem, langem darauf gewartet hat, daß von den beiden großen Fraktionen hier einmal die Initiative ausgehen würde. Das war leider nicht der Fall. Deswegen waren wir dazu genötigt, das zu tun. Nun ein zweites zu dem, was mein Vorredner sagte. Wir haben durch unsere Initiative einmal die Grundlage dafür gegeben, daß das Gesetz noch einmal erörtert wird. Wir haben uns allerdings —das muß ich sagen — darauf beschränkt, das hineinzubringen
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Wir haben uns allerdings —das muß ich sagen — darauf beschränkt, das hineinzubringen, was in dieser Legislaturperiode auch tatsächlich noch verabschiedet werden kann. Deswegen haben wir keine maßlosen Forderungen gestellt. Die Einbeziehung der 45 er und 46 er ist ein Unterfangen, das von uns genauso begrüßt würde, kann aber doch wohl in dieser Legislaturperiode nicht mehr abschließend behandelt werden. Denn damit wäre die ganze Novelle in Frage gestellt. Daher haben wir es auch vermieden, von einem Kriegsgefangenenentschädigungsschlußgesetz zu sprechen; denn immerhin bleiben
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In der bisherigen Fassung steht das Wort „verherrlichende"; es soll auch weiterhin in dieser Bestimmung stehen. Das. Wort „verharmlosende" steht nicht darin. Die Bundesprüfstelle ist mit der Fassung „verherrlichende" ausgekommen. Bisher ist es in 23 Fällen zu einem Verfahren gekommen, das sich mit dieser Materie befaßt hat; davon sind nur zwei Verfahren vor das Verwaltungsgericht gegangen. Die Aussage „den Krieg verherrlichende oder verharmlosende Schriften" enthält eine Tautologie; mit beiden Adjektiven wird dasselbe gesagt. Es ist genauso, als wenn man von einer
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Damen und Herren, wenn die Leihbuchhändler wüßten, daß sie aufpassen müssen, um nicht wegen Zuwiderhandlung gegen das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften bestraft zu werden, würden sie sich entweder nach den Vorschriften des Gesetzes richten oder das riskante Leihbüchereigewerbe, das ihnen so leicht eine Geldstrafe bringen kann, aufgeben. Wenn wiederholt Prüfungen durchgeführt würden und auf Grund einer besseren Überwachung der Durchführung des Gesetzes angemessene Geldstrafen verhängt würden, wenn z. B. zum erstenmal einem Leihbüchereiunternehmen Berufsverbot wegen mangelnder Zuverlässigkeit auferlegt würde
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Bundesprüfstelle durchaus die Möglichkeit der Einzel-, notfalls auch der Dauerindizierung gegeben ist. Sie sollten deshalb unserem Antrag zustimmen. (Beifall der SPD.) Vizepräsident Dr. Jaeger: Das Wort hat der Abgeordnete Dürr. Dürr (FDP) : Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Problem, das in den gleichlautenden Anträgen der SPD und FDP aufgeworfen wird, ist eine reine Rechtsfrage. Das Für und Wider ist in dem Schriftlichen Bericht auf Drucksache 2373, den Sie sicher alle vollständig gelesen haben, dargelegt. Es dreht sich um die Frage
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damals nicht sein Mitglied — nicht soviel Phantasie aufgebracht hat, sich auszumalen, .daß es in einem Prozeß über einen Fall, in dem Eltern dritte Personen ermächtigt haben, ihren eigenen Kindern diese Schriften in die Hand zu spielen, ein Gericht geben könne, das im Gegensatz zum Text des Gesetzes einen Rechtfertigungsgrund an Stelle eines Strafausschließungsgrundes annimmt. Das gereicht dem Rechtsausschuß und dem 1. Bundestag durchaus zur Ehre. Wir sind dankbar, daß das Bundesverfassungsgericht die Vorschrift des § 6 Abs. 2, die Sie von der
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der gerichtlichen Entscheidung völkerrechtlicher Streit- und Rechtsfragen auf der einen Seite und dem Versuch, durch ein Vergleichsverfahren Konflikte auszuräumen, ganz wesentlich hinaus, indem er außer diesen beiden Methoden noch eine dritte Art einführt und begründet, nämlich das Schiedsverfahren. Diesem Schiedsverfahren, das durch besondere Schiedsgerichte ausgeübt werden soll, will sich die Bundesrepublik unterwerfen, und dieses Schiedsverfahren soll bindend sein. Die Bundesrepublik will ferner nach dem Vorschlag der Bundesregierung auch davon absehen, irgendwelche Vorbehalte bei der Annahme dieser Artikel, die das Schiedsverfahren regeln
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diese Konvention zustande zu bringen, und daß die Bundesregierung sich entschlossen hat, ohne Vorbehalte zu unterzeichnen. Ich bin überzeugt, daß auch der Bundestag sein Votum dahin abgeben wird, diese Konvention ohne Einschränkung und ohne Vorbehalt Recht werden zu lassen, an das sich die Bundesrepublik gebunden fühlt. (Beifall.) Für mich ist dieser Augenblick, in dem wir über diese Konvention beraten, eine feierliche Stunde. Denn es kommt für uns Deutsche damit eine Entwicklung zu einem vorläufigen Abschluß, die ein halbes Jahrhundert alt ist
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Bis zum Jahre 1924 waren etwa 30 solcher Vergleichsvertäge nach dem Bryan-Muster abgeschlossen worden. Es kam dann schließlich im Versailler Vertrag zur Völkerbundssatzung. In der Völkerbundssatzung ist unter anderem der Ständige Internationale Gerichtshof im Haag eingesetzt worden, ein permanentes Gericht, das aus einem festen Richterkollegium besteht, das jederzeit angerufen werden kann und das nach bestimmten, in Art. 38 seines Statuts festgelegten Normen urteilt wie irgendein staatliches Gericht, urteilt mit Verbindlichkeit für die Parteien, die das Gericht angerufen haben. Dieser Ständige Internationale
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30 solcher Vergleichsvertäge nach dem Bryan-Muster abgeschlossen worden. Es kam dann schließlich im Versailler Vertrag zur Völkerbundssatzung. In der Völkerbundssatzung ist unter anderem der Ständige Internationale Gerichtshof im Haag eingesetzt worden, ein permanentes Gericht, das aus einem festen Richterkollegium besteht, das jederzeit angerufen werden kann und das nach bestimmten, in Art. 38 seines Statuts festgelegten Normen urteilt wie irgendein staatliches Gericht, urteilt mit Verbindlichkeit für die Parteien, die das Gericht angerufen haben. Dieser Ständige Internationale Gerichtshof ist nun auch von der
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Recht bestreiten — so der Text des Vertrages —, rufen sie das Schiedsgericht an. Wo es um einen Interessenstreit geht, den der Richter nicht entscheiden kann, gehen sie vor eine Vergleichkommission, die ihnen einen Vergleichsvorschlag macht. Das sogenannte Genfer Protokoll von 1928, das eine ähnliche Kombination von Schiedsgericht und Vergleichsverfahren vorsah, ist vom Deutschen Reich seinerzeit aus einer Reihe von Gründen nicht ratifiziert worden. So wie es war, hätte es bedeutet, daß man in einem geordneten Verfahren den Status quo von Versailles nie
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daß auch zu Nr. 4 ein Änderungsantrag gestellt ist. Ich darf jetzt zu Nr. 4 zurückkehren und erteile zur Begründung des Antrags Umdruck 735 dem Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen das Wort. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Der Antrag Umdruck 735 bringt ein Anliegen des Innenausschusses, das auch in den Beratungen dort einstimmig vertreten worden ist, hier erneut vor. Wir stimmen dem Grundsatz, den die Kollegen aus dem Ernährungsausschuß entwickelt haben, daß kleine Jagden hier keine Jagden sind, durchaus zu. Wir glauben aber, daß es in Einzelfällen
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Fraktion begrüßt. Leider Gottes ist es ja unumgänglich, die zunehmenden Unfälle im Straßenverkehr auch mit Strafverschärfungen und ähnlichem zu bekämpfen. Aber wir haben Einwendungen gegen zwei Bestimmungen, einmal gegen den vorgesehenen Abs. 5 des § 315 a. Hier soll ein Fahrzeug, das bei der Tat benützt worden ist, eingezogen werden können, wenn es dem Täter oder einem Teilnehmer gehört. Schon der Wortlaut dieser Bestimmung zeigt, daß sie — und das wird auch in der Begründung ausgeführt — ganz grundsätzlich von den bisherigen Möglichkeiten der
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jetzt anmelden. Ferner ist zu bedenken, welche Wirkung die Einschränkung, daß das Fahrzeug dem Täter gehören muß, in Wirklichkeit haben kann. Denn diese Bestimmung könnte sich gerade gegenüber solchen Typen von Menschen wie Verkehrsrowdys und Rücksichtslosen als ein Anreiz erweisen, das Fahrzeug nicht voll zu bezahlen, so daß es unter Eigentumsvorbehalt steht und ihnen nicht weggenommen werden kann. Die absurde Folge wäre, daß das Fahrzeug dem genommen werden kann, der es voll bezahlt hat, nicht dagegen dem, der es nicht voll
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Kollegen Dr. Stecker und Dr. Schild für den Schriftlichen und für den ergänzenden Bericht. Wird das Wort. gewünscht? Herr Abgeordneter Dr. Stecker! Dr. Stecker (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte aus dem vielfältigen Material, das uns vom Bundesrechnungshof vorgelegt worden ist, einen Komplex herausgreifen, den ich zusammenfasse unter dem Begriff: Modernisierung und Elastizierung des Grundstücksverkehrs der öffentlichen Hand. Ich will dazu einige Beispiele anführen, die bei uns zur Diskussion gestanden haben. Der Bundesrechnungshof stellt fest
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Körperschaften und dürften damit nicht beauftragt werden. Ich weiß nicht, wieweit es nach dem geltenden Fernstraßenrecht schon möglich ist; aber daß es praktisch und sehr wünschenswert ist, sehr oft die Kommunen mit ihrem sehr viel elastischeren und praktischeren Apparat einzuschalten, das dürfte für uns alle außer Zweifel sein. Sodann hat der Rechnungshof es als unzulässig angesehen, in einem Einzelfall mehr Land zu kaufen, als im Augenblick gebraucht werde. Als Beispiel ist ein Fall erwähnt worden, in dem man für den Ruhrschnellweg
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der Länder einwirkte. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das sind einige Einzelbeispiele. Sie scheinen uns zu zeigen, daß der Grundstücksverkehr bei den Behörden allgemein zu schwerfällig, zu formalistisch ist und daß das Wirtschaftliche dabei zu kurz kommt. Ein Grundstück, das heute bei raschem Zupacken noch zu erträglichen Bedingungen zu haben wäre, wird teuer, weil der Gang der Verhandlungen und der viel zu komplizierte Instanzenzug Verzögerungen und neue Momente hineinbringen, die oft Geld kosten. (Zuruf von der CDU/CSU: Angst vor
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noch zu erträglichen Bedingungen zu haben wäre, wird teuer, weil der Gang der Verhandlungen und der viel zu komplizierte Instanzenzug Verzögerungen und neue Momente hineinbringen, die oft Geld kosten. (Zuruf von der CDU/CSU: Angst vor dem Rechnungshof!) Das Bundesfinanzministerium, das für diese Dinge wohl zuständig ist, sollte ernsthaft überlegen, wieweit man hier die Gesetze, Verordnungen und Anordnungen modernisieren kann, wieweit man hier vereinfachen und delegieren kann. Das möchte ich zu diesem Komplex bemerkt haben. (Beifall bei der CDU/CSU.) Vizepräsident
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der Kriegsereignisse unter sowjetische Besetzung gelangt waren, wirklich in freier Selbstbestimmung ihr Schicksal gestalten konnten. Der Bruch ,der Friedensverträge mit den osteuropäischen Staaten, die Absage an die darin verbrieften freien Wahlen, der kommunistische Staatsstreich in der Tschechoslowakei, die Blockade Berlins — ,das alles waren Zeichen einer Haltung, die die Hoffnungen auf die Bewahrung des Friedens allmählich wieder in ein Nichts zerrinnen ließen. Das, was die Menschen einst. schrecklich gefürchtet hatten, nämlich der Wiederbeginn eines neuen Wettrüstens, wurde harte Tatsache. Zunächst gelang es
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.05.1957 () [PBT/W02/00209]
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hat gesagt: Die beiden militärischen Giganten dieser Welt, die Vereinigten Staaten von Amerika und die Sowjetunion, gleichen zwei Skorpionen in einer Flasche. Sie können sich nur gegenseitig umbringen; aber keiner könnte dem Verhängnis entrinnen. Das ist das Gleichgewicht des Schreckens, das gerade die Großmächte immer wieder an jenen Tisch treibt, an dem sie auch und gerade über diese Frage miteinander zu reden gezwungen sind. Sie tun das jetzt in London bei den Beratungen des Abrüstungsunterausschusses der Vereinten Nationen, und beide sind
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da erhob sich gegen ihn eine Kampagne, bei der man sagte: Du treibst damit ja nur die Geschäfte einer fremden Macht. (Zustimmung bei der SPD.) Meine Damen und Herren, wir sollten sehr ernst nehmen, was in einem Volk gesagt wird, das in Krieg und Frieden doppelt mit den Auswirkungen der Atomwaffen geschlagen worden ist, was im japanischen Volk gesagt worden ist. Es ist tief bedauerlich, daß alle Forderungen der Japaner an die beiden Seiten, zunächst einmal mit den Versuchsexplosionen aufzuhören, weil
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Vereinigten Staaten von Amerika fest entschlossen sei, den westlichen Verteidigungsgürtel gegenüber Sowjetrußland aufzulösen. Das kann ich mir offen gestanden einfach nicht vorstellen. Dieses Argument trifft also schon einmal nicht zu. Aber ein Zweites, meine Damen und Herren! Mit diesem Zitat, das ich Ihnen vorgetragen habe, versucht doch der Herr Bundeskanzler den Eindruck zu erwecken, als sei eis schon so, daß die Italiener. die Franzosen, die Belgier, die Holländer diese Waffen hätten und wir Deutsche müßten uns da wohl oder übel anschließen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.05.1957 () [PBT/W02/00209]