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drei Anspruchsberechtigten, nämlich der Bundesregierung, fortgesetzt werden darf. (Beifall bei der SPD.) Damit erreichen Sie doch nichts anderes, als daß die von der Bundesregierung berufene Expertenkommission, von der Sie sogar sagen, daß sie einen Auftrag der Bundesregierung erhält, Material vorlegt, das schon deswegen nicht von den Ländern und Gemeinden (Gemeindeverbänden) uneingeschränkt anerkannt werden kann, weil sie nicht bei der Erarbeitung dabei waren und weil es sich um einen einseitigen Auftrag der Bundesregierung handelt. Das bedeutet also, daß dann, wenn Ihr Gutachten
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.01.1962 () [PBT/W04/00009]
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solche Expertenkommission einsetzt, sondern sich auch der Bundesrat entschließt, eine Expertenkommission zu berufen. Auch die Gemeindeverbände könnten sich zu einer Expertenkommission entschließen, so wie die FDP-Fraktion dieses Hohen Hauses bereits ein Gremium von Sachkennern aus Bund und Ländern zusammengestellt hat, das sich ebenfalls mit der 'Materie zu beschäftigen hat. Damit erreichen wir, daß wir am Schluß dieser Arbeit eine Anzahl Gutachten vorliegen haben, und durch jedes 'Gutachten in vollem Umfang die Berechtigung der dort erarbeiteten Unterlagen mit den dann vorliegenden Schlußfolgerungen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.01.1962 () [PBT/W04/00009]
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Kommission stehe in Ihrem Antrag. Aber da — nehmen Sie es mir bitte nicht übel! — muß ich Ihnen sagen, daß wir gänzlich verschiedener Meinung sind. Was in diesem Antrag steht — darauf hat der Herr Kollege Schmidt hingewiesen —, betrifft doch das Material, das man braucht. Herr Schmidt hat, glaube ich, am exaktesten gesagt: Glauben Sie denn, daß es sich, wenn das Material gesammelt und gesichtet ist, um eine mechanistische Entscheidung handelt? Es dreht sich doch um eine politische Entscheidung, auch wenn, was meine
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.01.1962 () [PBT/W04/00009]
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verlieren, bis sich diese Kommission überhaupt zusammensetzen kann, aus dem einfachen Grunde, weil wir uns dann jetzt über Fragen auseinandersetzen müssen, zu deren Erörterung wir Zeit haben, wenn ein Vorschlag der Bundesregierung im Parlament eingereicht wird. Es war mein Anliegen, das hier noch einmal ausdrücklich hervorzuheben. Es handelt sich eben auch bei finanzpolitischen Fragen um politische Fragen. (Beifall bei der FDP.) Vizepräsident Schoettle: Herr Abgeordneter Etzel! Etzel (CDU/CSU) : Meine Damen und Herren! Wir haben uns angesichts des eindringlichen Petitums der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.01.1962 () [PBT/W04/00009]
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zu erkennen, daß ,die Verbrauchsteuern überhaupt in die Kompetenz des GATT übergehen sollen. Das würde letzten Endes nicht nur die Verbrauchsteuern auf Kaffee und Tee, sondern auch die Verbrauchsteuern auf Mineralöl usw. betreffen. Ich bitte Sie, meine Damen und Herren, das bei der Beurteilung dieses ganzen Fragenkomplexes mit zu berücksichtigen. Hier müssen wir auch nach der Ursache fragen und prüfen, ob sie nicht mit in unserem starren Verhalten in der Frage der Kaffee- und Teesteuer in der Vergangenheit zu suchen ist
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.01.1962 () [PBT/W04/00009]
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Steuern und Zoll belastet ist, nämlich mit 3,60 DM Kaffeesteuer, 1 DM Zoll und 0,36 DM Umsatzausgleichsteuer. Diese 4,96 DM machen oftmals mehr aus als der Weltmarktpreis für ein Pfund Kaffee. Ist das eigentlich heute noch vertretbar bei dem Volumen, das unser Haushalt angenommen hat, wenn man dabei gleichzeitig bedenkt, daß ein Ehepaar mit einem geringen Einkommen — sagen wir: 4000 DM —, das ein Pfund Kaffee im Monat verbraucht, zehn- bis fünfzehnmal mehr belastet ist als ein Ehepaar, das etwa 100 000
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.01.1962 () [PBT/W04/00009]
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oftmals mehr aus als der Weltmarktpreis für ein Pfund Kaffee. Ist das eigentlich heute noch vertretbar bei dem Volumen, das unser Haushalt angenommen hat, wenn man dabei gleichzeitig bedenkt, daß ein Ehepaar mit einem geringen Einkommen — sagen wir: 4000 DM —, das ein Pfund Kaffee im Monat verbraucht, zehn- bis fünfzehnmal mehr belastet ist als ein Ehepaar, das etwa 100 000 DM an Einkommen zur Verfügung hat und drei und mehr Pfund Kaffee im Monat verbrauchen kann. Ich möchte das gar nicht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.01.1962 () [PBT/W04/00009]
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für Kaffee wird gesenkt. — Ich möchte nicht hoffen, daß Sie damals schon wußten, daß Sie nicht mehr Finanzminister sein würden. (Heiterkeit.) Sie können sich also heute sehr schlecht zu der Gruppe bekennen, die erneut ablehnt; denn ich glaube, das Argument, das Sie damals veranlaßt hat, so zu sprechen, gilt nach wie vor. Wir können uns alle keinen besseren Dienst erweisen, als entsprechend unserem Antrag zu verfahren. Heute stehen wir ja nicht vor Wahlen. Damals habe ich Ihre Haltung zu verstehen versucht
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vor Wahlen. Damals habe ich Ihre Haltung zu verstehen versucht; ich habe mir gesagt, Sie lehnen deshalb ab, weil Sie der Opposition nicht einen billigen Wahlschlager liefern wollten. Heute gibt es dieses Argument aber nicht mehr. Angesichts des wachsenden Steueraufkommens, das wir zu verzeichnen haben, und bei unserer Bereitschaft, den Entwicklungsländern zu helfen, haben wir die Verpflichtung, einen echten Beitrag zu liefern. Wir sind sicher, daß dieser von uns geleistete Beitrag bei den von uns zu leistenden Zahlungen für die Entwicklungshilfe
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notwendigen Ausgaben nicht mehr deckt. Glauben Sie nicht, daß das ein leerer Satz ist. Der hier vor Ihnen stehende Bundesfinanzminister ringt mit diesem Problem in den wenigen Wochen, in denen er sein Amt führt, Tag für Tag. Sie mögen sagen, das gehöre nicht zur Kaffeesteuer. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir ein Gesetz beschlossen haben, durch das dem Bundesfinanzminister pro Jahr eine Milliarde DM Einnahmen gestrichen werden, so sind seine Sorgen — wie ich Ihnen eben in Umrissen darzustellen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.01.1962 () [PBT/W04/00009]
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Bundesfinanzminister ringt mit diesem Problem in den wenigen Wochen, in denen er sein Amt führt, Tag für Tag. Sie mögen sagen, das gehöre nicht zur Kaffeesteuer. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir ein Gesetz beschlossen haben, durch das dem Bundesfinanzminister pro Jahr eine Milliarde DM Einnahmen gestrichen werden, so sind seine Sorgen — wie ich Ihnen eben in Umrissen darzustellen versuchte — entsprechend größer geworden. (Zustimmung bei den Regierungsparteien.) Diese Wende — auch dazu muß ich noch einige Worte sagen — ist
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.01.1962 () [PBT/W04/00009]
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Sache, die schon psychologisch außerordentlich verhängnisvoll gewirkt hat. Ich habe der ersten Delegation des Europäischen Parlaments angehört, die Afrika besucht hat. Mit mir waren dabei der jetzige Minister Scheel und Herr Kopf. Als erstes Land besuchten wir Kamerun, ein Land, das uns sehr freundlich gesonnen ist. Da hat in der ersten Unterredung der Finanzminister von Kamerun uns vorgehalten, daß man zwar Worte macht, aber keine Taten folgen läßt, daß man zwar im Rahmen der EWG Zölle senkt, aber die Wirkung der
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der SPD.) Präsident D. Dr. Gerstenmaier: Das Wort hat ) der Abgeordnete Dr. Artzinger. Dr. Artzinger (CDU/CSU) : Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seitdem die Sozialdemokratische Partei besteht, tritt sie für die Senkung der Verbrauchsteuern ein, insbesondere mit dem Argument, das auch Frau Kollegin Beyer gebracht hat, daß diese Steuern den Reichen ebenso belasten wie den Armen, daß also die Tasse Kaffee, die der reiche Mann trinkt, dem Finanzminister genauso viel einbringt wie die Tasse Kaffee, die der arme trinkt. Inzwischen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.01.1962 () [PBT/W04/00009]
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müssen, wie das im Augenblick der Fall ist, werden wir um eine kräftige Besteuerung der klassischen Verbrauchsgüter Alkohol, Tabak, Kaffee und Tee nicht herumkommen. Nun ist aber in der Diskussion, insbesondere auch von Frau Kollegin Beyer, ein neues Argument aufgetreten, das ich das wirtschaftspolitische Argument nennen möchte, nämlich: Trinkt mehr Kaffee, dann leistet ihr Entwicklungshilfe! Die CDU/CSU-Fraktion hat dieses Argument nicht leicht genommen, obschon wir aus der Vergangenheit wissen, wie problematisch solche Parolen zu sein pflegen. Aber nehmen wir einmal
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.01.1962 () [PBT/W04/00009]
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daß diese Bemühungen damals keinen Erfolg hatten. (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal] : Dann wäre das Desaster noch größer!) — Nein! (Abg. Niederalt: Wäre da keine Lücke entstanden?) — Wir sind heute in einer ganz anderen Situation. Ich muß Ihnen einmal das Datum nennen, das uns auf eine ganz andere Plattform gebracht hat: der 13. August! (Abg. Wehner: Kein Grund zur Panik, haben Sie damals gesagt! Nun fangen Sie bei der Kaffeesteuer an! Kalter Kaffee! — Weitere Zurufe von der SPD.) — Herr Wehner, von Panik redet
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.01.1962 () [PBT/W04/00009]
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eines Tages die Ergänzungsabgabe serviert wird. Das erscheint mir viel wichtiger. (Zuruf von der CDU/CSU: Genau das will doch die SPD!) — Aber wir nicht! (Zuruf von der CDU/CSU: Wir wollen es nicht!) Also es erscheint mir noch möglich, das vielleicht in diesem Rahmen zu erörtern, bevor man an eine Ergänzungsabgabe denkt. Ich weiß nicht, wie weit, sich der Herr Bundesfinanzminister darüber schon Gedanken gemacht hat. Wir haben uns in der Vergangenheit bei der Erörterung über die Finanzen immer darüber
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.01.1962 () [PBT/W04/00009]
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daß einst ranghohe militärische Befehlshaber unverhohlen die Vernichtung der Juden mindestens intellektuell durch ihre Verlautbarungen begünstigten? Die diplomatische Redewendung der Bundesregierung, jene Militärbefehlshaber hätten die „Judenpolitik" nachdrücklich unterstützt, ist zu steril. ,,Judenpolitik" — das ist doch ein Wort, so glatt poliert, das man beinahe anfassen könnte, ohne sich die Hände daran schmutzig zu machen. Es läßt nicht erkennen, dieses Wort „Judenpolitik", wieviel Leiden, wieviel Tränen, wieviel schuldloses und qualvolles Sterben, aber auch wie unermeßliches Unrecht, welche Grausamkeit, welcher Schmutz damit unlösbar verbunden
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 22.01.1959 () [PBT/W03/00056]
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lassen! Eine glaubwürdige Rechtsprechung bedarf nicht nur des Zusammenhangs mit dem in der öffentlichen Meinung lebendigen Rechtsbewußtsein, sondern sie hat auch selber meinungsbildend und rechtsgestaltend zu wirken. Darum sind gerade die Bundesgerichte — nach dem Gesetz — zur Fortbildung des Rechtes berufen, das niemals nur aus der Summe der Gesetzesparagraphen besteht. Ein Gericht sollte sich deshalb nicht davor scheuen, daß das Recht etwas kostet. Auch die unabhängigste Justiz kann nicht ohne das allgemeine Vertrauen und auf die Dauer nicht ohne den selbstverständlichen Einklang
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 22.01.1959 () [PBT/W03/00056]
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aber die Bundesregierung auch nur den bloßen Anschein — selbst wenn er falsch ist oder falsch wäre —, in diesen Fragen untätig oder unbeteiligt zu sein oder einen „Schlußstrich" zu wünschen, der weitere Beunruhigung vermeidet, so entsteht unmerklich die Stickluft eines Klimas, das am Ende die letzten, die noch davon reden, als schändlich erscheinen läßt, während die Schuldigen der Schande darauf zu pochen beginnen, in angeblich großer Zeit das getan zu haben, wozu sie sich aus ihrem „Gehorsam" verpflichtet glaubten. Über die innere
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 22.01.1959 () [PBT/W03/00056]
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hat, um des Gemeinwohls willen gegen solche Gefährdung zuschützen. Aus dieser Sicht ist bereits die Anzahl solcher Verfahren, in denen es um die Sauberkeit der öffentlichen Verwaltung geht, etwas anderes als eine Häufung nie ganz vermeidbarer Betriebsunfälle, sondern ein Politikum, das zu den Fragen verpflichtet: Wo finden sich die tieferen Ursachen? Ist die Wachsamkeit auch nicht versäumt worden? Und nach der rechts- und justizpolitischen Seite hin: Wird auch der Gerechtigkeit freier Lauf gelassen? Es würde den Rahmen dieser Debatte erheblich überschreiten
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 22.01.1959 () [PBT/W03/00056]
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die Witwe Heydrichs darf ich im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung folgendes mitteilen: Mit Urteil vom 27. Juni 1958 hat der 4. Senat des Landessozialgerichts Schleswig als Berufungsgericht das Urteil des Oberversicherungsamts Schleswig vom 9. Februar 1953, das den Hinterbliebenen Heydrichs Anspruch auf Rente nach dem Bundesversorgungsgesetz zuerkannt hatte, bestätigt und die Berufung des Landes Schleswig-Holstein zurückgewiesen. Das Urteil ist nach § 214 Abs. 5 des Sozialgerichtsgesetzes endgültig. Die Bundesrepublik war in der Berufungsinstanz beigeladen. Als deren Vertreter hat
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 22.01.1959 () [PBT/W03/00056]
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Februar und 26. März 1958 Bezug. Inzwischen ist Lautz durch die Bundesdisziplinarkammer in Kiel am 11. April 1958 zur Höchststrafe, der Aberkennung der Rechte aus dem Gesetz zu Art. 131 des Grundgesetzes, verurteilt worden. Der Bundesdisziplinaranwalt hat gegen dieses Urteil, das dem Beschuldigten einen Unterhaltsbeitrag in Höhe von 50 % des Ruhegehalts zubilligte, Berufung eingelegt. Was zweitens die Frage der Akten des Volksgerichtshofs betrifft, darf ich feststellen, daß sich diese Akten, soweit sie überhaupt vorhanden und nicht durch die Kriegseinwirkung zerstört worden
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 22.01.1959 () [PBT/W03/00056]
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es geheime Anklagen gebe, muß in dieser allgemeinen Form verneint werden. Daß die Staatsanwaltschaft eine bestimmte Person wegen einer bestimmten strafbaren Handlung anklagt, ist niemals geheim. Es kommt aber manchmal vor, daß die Staatsanwaltschaft in einer Anklageschrift ein Staatsgeheimnis behandelt, das vor der Kenntnis einer fremden Regierung und deshalb auch vor der Kenntnis Unbefugter geschützt werden muß, um die Gefahr nachteiliger Maßnahmen einer fremden Regierung gegen das Wohl der Bundesrepublik oder eines ihrer Länder zu verhindern. Die Rechtspflicht, Staatsgeheimnisse nicht an
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 22.01.1959 () [PBT/W03/00056]
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Sekretur hat in erster Linie Bedeutung für die Behandlung des Schriftstücks im inneren Betrieb der Behörden. Wird die Anklageschrift dem Angeschuldigten mitgeteilt, was der Vorsitzende des Gerichts zu verfügen hat, so gelangt sie aus dem behördlichen Betrieb heraus. Die Rechtspflicht, das Staatsgeheimnis nicht an Unbefugte gelangen zu lassen, besteht auch für den Angeklagten, seinen Verteidiger und dessen Büropersonal. Das gilt sogar für den Fall, daß diese nicht besonders auf die Geheimhaltungspflicht hingewiesen werden. Es liegt daher zweifellos im Interesse dieser Personen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 22.01.1959 () [PBT/W03/00056]
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des Vorsitzenden geheimhaltungsbedürftig sind und welche Strafbestimmungen bei Verletzung dieser Pflicht in Betracht kommen. Läßt der Angeklagte oder sonst jemand das in der Anklageschrift enthaltene und durch Hinweis als Staatsgeheimnis deklarierte Geheimnis an einen Unbefugten gelangen, so ist das Gericht, das sich mit dieser Tat zu befassen hat, natürlich frei in der Beurteilung der Frage, ob es sich wirklich um ein Staatsgeheimnis gehandelt hat. Wieweit es zulässig ist, daß der Gerichtsvorsitzende bei der Zustellung der Anklageschrift auf die Geheimhaltungsbedürftigkeit hinweist, wenn
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 22.01.1959 () [PBT/W03/00056]