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davor warnen, zu sagen: das ist zu formalistisch, das ist zur positivistisch. Ja, meine Damen und Herren, meine Kollegen, an was soll sich denn der Richter halten wenn nicht an das formale Verfahren und wenn nicht an das positive Recht, das ihm vorgeschrieben ist? Vizepräsident Dr. Preusker: Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Jahn? Dr. Schneider (Lollar) (DP) : Bitte! Jahn (Marburg) (SDP) : Herr Kollege, es ist Ihnen sicherlich bekannt, daß eine wesentliche Rolle in diesem Zusammenhang immer wieder der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 22.01.1959 () [PBT/W03/00056]
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werden kann. Dieser Flaggenbefehl lautet: Der Reichsführer SS hat befohlen: 1. Im jetzigen Zeitpunkt des Krieges kommt es einzig und allein auf den sturen, unnachgiebigen Willen an zum Durchhalten. 2. Gegen das Heraushängen weißer Tücher, das Offnen bereits geschlossener Panzersperren, das Nichtantreten zum Volkssturm und ähnliche Erscheinungen ist mit härtester Maßnahme durchzugreifen. 3. Aus einem Haus, aus dem eine weiße Fahne erscheint, sind alle männlichen Personen zu erschießen. Es darf bei diesen Maßnahmen in keinem Augenblick gezögert werden. Dr. Schneider (Lollar
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B. die Handhabung von Aussagegenehmigungen rechtsstaatlich kontrolliert und gesichert werden kann. Ich hoffe schließlich, Sie werden mir auch folgen, wenn ich den Appell des Kollegen Arndt von heute morgen wiederhole, indem ich sage: Wir warten auf das Wort der Bundesregierung, das die nun einmal in all diesen Fällen entstandenen Schatten von unserem Rechtsstaat beseitigt und das die Gewähr bietet, daß solche Schatten nicht mehr wiederkommen. (Beifall bei der SPD.) Vizepräsident Dr. Preusker: Das Wort hat der Herr Bundeskanzler. Dr. Adenauer, Bundeskanzler
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Maltzan für einen innerdienstlichen Vorgang, bei dem Freiherr von Maltzan pflichtgemäß gehandelt hat. Meine Damen und Herren, das sind diese beiden Fälle. Ich habe Wert darauf gelegt, sie hier so präzise und genau mitzuteilen im Hinblick auf das große Aufsehen, das die ganze Sache insbesondere im Ausland hervorgerufen hat. Wir können es uns einfach nicht leisten, daß Beschuldigungen gegen so hohe Beamte in solch wichtigen Stellungen in einer Zeit wie der unsrigen viele, viele Monate lang einfach im Raum schweben (Sehr
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hat der Abgeordnete Benda. Benda (CDU/CSU) : Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Über eine gute Justiz kann man offen reden, sagte der Kollege Dr. Arndt heute früh. Ich will nicht so weit gehen, zu sagen, daß jedes offene Wort, das heute bisher gefallen ist, auch ein gutes Wort gewesen ist. Der Kollege Dr. Bucher zum Beispiel! Ich habe beinahe so ein bißchen den Eindruck gehabt, als ob er ein Manuskript, wie sagt man, für ein bekanntes westdeutsches Nachrichtenmagazin hier schreiben
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drohe. Kollege Dr. Bucher, der Herr Brauer aus Hamburg, der Herr Regierende Bürgermeister von Hamburg, hat eigentlich etwas mehr Vertrauen zu der Bundesregierung und ihrem Chef gezeigt. Ich darf auch dem Kollegen Schneider sagen, daß wir gar keinen Anlaß haben, das dem Herrn Regierenden Bürgermeister von Hamburg übelzunehmen. (Beifall bei der CDU/CSU.) Nun darf ich, da mein Themenkreis an sich etwas anderes umfaßt als die Dinge, die eben hier erörtert worden sind — aber das fällt dann wohl auch in das
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erörtert worden sind — aber das fällt dann wohl auch in das von mir besonders zu behandelnde Thema hinein —, zu diesem Fragenkomplex zweierlei sagen. Zum ersten: Wenn wir uns mit dem Problem der sogenannten Urteilsschelte befassen — und ich habe die Absicht, das noch im einzelnen zu tun —, dann sollten wir uns zuvor über eines einig sein. Die Behandlung eines noch vor einem Gericht in der Bundesrepublik schwebenden Verfahrens in I diesem Hause sollte schlechthin für uns alle unmöglich sein. (Beifall bei der
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der Landesjustizverwaltungen oder gar die im Grundgesetz verankerte Zuständigkeit der unabhängigen Richter in irgendeiner Form zu berühren. Die Kollegen der Sozialdemokratie haben selber gesagt, die Punkte ihrer Anfrage seien von verschiedener Wertigkeit, von verschiedenem Gewicht. Es war ein wenig schwer, das zu sehen. Insofern geht die Kritik des Herrn Kollegen Jahn etwas fehl. Aber es ist, glaube ich, richtig: der zentrale Punkt einer Justizdebatte, in der man sich nicht mit Fragen der institutionellen Technik der Justiz allein beschäftigen möchte, ist das
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rechtsprechenden Gewalt, beansprucht werden. Sie kann beanspruchen, daß dieser Respekt ihr von uns, die wir hier beisammensitzen, entgegengebracht werde. (Beifall bei der CDU/CSU.) Der frühere Reichsjustizminister Schiffer hat schon vor vielen Jahren in seinem Buche über die deutsche Justiz, das man vor der Erörterung eines Themas wie dieses schon einmal nachlesen mag, geschrieben — ich darf das mit Genehmigung des Herrn Präsidenten zitieren —: Der Selbstbeschränkung des Staates, die in der Unabhängigkeit der Richter liegt, muß die Selbstbeschränkung der politischen Parteien und
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die notwendigen Grenzen der Urteilsschelte gemacht hat. Darf ich noch einmal grundsätzlich in Kürze das Problem anschneiden, ob eine solche Kritik am Richterspruch überhaupt zulässig ist! Wie schwierig das Problem ist, zeigt ein Zitat zum Problem der Unabhängigkeit der Rechtspflege, das schon einige Jahre alt ist und folgendermaßen lautet: Unabhängigkeit der Rechtspflege bedeutet, daß der Richter keinen Weisungen unterworfen ist, von wem auch immer sie kommen mögen, und daß er in seiner richterlichen Tätigkeit keiner Dienstaufsicht unterliegt. Als Anweisung stellen sich
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1958 erklärt, er sei von der Konsequenz, mit der diese Prozesse von den deutschen Justizbehörden durchgeführt würden, durchaus beeindruckt und glaube, dasselbe von der norwegischen Öffentlichkeit sagen zu können. Ich glaube, es ist ein Gebot der Fairneß und der Gerechtigkeit, das bei dieser Gelegenheit auch einmal zum Ausdruck zu bringen. (Beifall bei der CDU/CSU.) Einzelnen Angehörigen der Bundesregierung — dem Herrn Bundesjustizminister, auch dem Herrn Bundeskanzler — sind Vorwürfe, zum Teil persönliche Vorwürfe gemacht worden. Daher darf in Erinnerung gerufen werden, was
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darf in Erinnerung gerufen werden, was Ihnen, meine Damen und Herren, wohl bekannt ist: Es ist der deutsche Bundeskanzler, dieser Bundeskanzler dieser Bundesregierung gewesen, der in den vergangenen Jahren an erster Stelle dazu beigetragen hat, das Ansehen des deutschen Volkes, das vom verbrecherischen Nationalsozialismus unsäglich geschändet worden ist, im Ausland — soweit das überhaupt innerhalb dieser kurzen Zeit menschenmöglich ist — weitgehend wiederherzustellen. (Erneuter Beifall bei der CDU/CSU.) Wer das bestreiten will, mit dem kann man, glaube ich, darüber einfach nicht mehr
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ihrem Ausmaß ,ein ungeheueres Unrecht dargestellt habe. Kollege Jahn, ich gehe auf die Einzelheiten auch von manchem, was Sie hier gesagt haben, aus zeitlichen Gründen, aber auch deswegen nicht ein, weil diese Urteile, das Arnsberger Urteil wie auch das Urteil, das sich mit dem Komplex Brettheim beschäftigt, nach den Erklärungen, die der Herr Minister abgegeben hat, beide noch nicht rechtskräftig sind. Deshalb wäre es nach dem, was ich einleitend gesagt habe, in der Tat nicht zweckmäßig, darüber zu sprechen. Ich darf
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meine Damen und Herren, wie mir scheint — und das hat Güde in aller notwendigen Klarheit gesagt —, sinnlos, dem einzelnen überhaupt Vorwürfe zu machen. Wir alle tragen Verantwortung, und ich würde doch wünschen, daß ein Wort von Güde aus jenem Vortrag, das ich noch zitieren darf, hier oben in diesem Saale hängen möge, das Wort: Ich sage unentwegt — sagt Güde „wir", weil jeder Vorwurf an einzelne, soll er nicht pharisäisch sein oder unfruchtbar bleiben, diese Einsicht in unser Gesamtversagen und unsere gemeinsame
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gedacht und das, was Sie hier einmal Mitgliedern der Regierung gesagt haben; ich habe speziell an den Ton gedacht, den Sie damals angeschlagen haben. — Wollen wir uns in diesem Hause immer und immer wieder in alle Zukunft hinein früheres Versagen, das es hier und da gegeben haben mag, gegenseitig vorrechnen? Meinen wir, wenn wir solche Vorwürfe erheben, daß es notwendig ist, uns in unserer politischen Bedeutung dadurch zu erhöhen, daß wir andere Menschen niedriger setzen? Wollen wir wirklich vergessen — Herr Bucher
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nicht Ihrer Belehrungen!) Was also soll getan werden? Ich greife die Anregung auf, die von Ihrer Seite kam und die ich unterstütze: daß es Aufgabe der amtlichen Stellen, in erster Linie sicherlich der Landesjustizverwaltungen und der Bundesregierung, wäre, wichtiges Material, das sich in den sogenannten KZ-Prozessen, wie etwa in dem in Bonn laufenden SorgeSchubert-Prozeß, ergibt, in geeigneter Form zu verwerten, um die Wahrheit klarzustellen und zu verbreiten. Man sollte vielleicht untersuchen, ob es tatsächlich zutrifft, daß es — wie es hier und
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der klaren Abgrenzung zwischen diesem Rechtsstaat und jenem Unrechtsstaat festhalten. — Kollege Döring, daß Sie mit lächelnder Miene ironisch sagen: „Das sind schreckliche Dinge", wundert mich wirklich nicht. (Sehr gut! bei der CDU/CSU.) Für die Justiz — meine Damen und Herren, das als letztes — ein Schlußwort, das über dem stehen möge, was wir hier zu sagen versuchen, ein Schlußwort aus dem bereits bei anderer Gelegenheit zitierten Vortrag von Güde, in dem er sagte: Die deutsche Öffentlichkeit werden wir um Geduld, Verständnis und
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Rechtsstaat und jenem Unrechtsstaat festhalten. — Kollege Döring, daß Sie mit lächelnder Miene ironisch sagen: „Das sind schreckliche Dinge", wundert mich wirklich nicht. (Sehr gut! bei der CDU/CSU.) Für die Justiz — meine Damen und Herren, das als letztes — ein Schlußwort, das über dem stehen möge, was wir hier zu sagen versuchen, ein Schlußwort aus dem bereits bei anderer Gelegenheit zitierten Vortrag von Güde, in dem er sagte: Die deutsche Öffentlichkeit werden wir um Geduld, Verständnis und Einsicht bitten müssen, Verständnis vor
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auch contra constitutionem. Sie kommt praktisch einer Enteignung gleich, und die weisen Väter des Grundgesetzes, wie man sie immer so schön zu nennen pflegt, haben in Art. 14 GG bestimmt, daß eine Enteignung nur erfolgen kann auf Grund eines Gesetzes, das gleichzeitig auch die Entschädigungsansprüche regelt. An dieser gesetzlichen Grundlage fehlt es hier. Das hat auch der Herr Bundesjustizminister in seinen Worten ganz offen und mit der ihm eigenen Ehrlichkeit durchblicken lassen. (Lachen bei der SPD.) Während im § 8 des Patentgesetzes
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zur Preisgabe der Namen seiner Informanten, na, sagen wir ruhig, zu nötigen. Bei den Beratungen in diesem Hause zu § 153 c ist an alles mögliche gedacht worden, nur an so etwas nicht. Es ist übrigens sagenhaft — Herr Bundesminister der Justiz, das möchte ich hier mit einer abschließenden Bemerkung noch erwähnen —, wozu der § 153c verwendet wird. Da sitzen ja einige Herren auf der Regierungsbank, die damals im Ausschuß bei den vertraulichen Beratungen die Besorgnisse angehört haben, die durch die Erwartung zerstreut wurden
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FDP.) Dann würde ich vorschlagen, daß man auch den Bund der Steuerzahler einlädt, sich dies alles einmal anzuhören. (Beifall bei der SPD und der FDP.) Denn was hier an Kosten, an Aufwand — Reisekosten und dergleichen — vertan worden ist in Jahren, das spottet jeglicher Beschreibung! Wenn Sie nun fragen, was denn die Regierung mit all dem zu tun habe, so will ich nur einiges herausgreifen. Erstens. Herr Ministerialrat Strack stellte seinen Strafantrag 1953 im Einvernehmen mit dem Herrn Bundeswirtschaftsminister. Man wolle das
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die Bundesregierung geschehen ist? Wir können den Ausgang des Verfahrens in aller Ruhe abwarten. Unser Vertrauen zur Justiz ist groß und berechtigt. Wir haben auch absolutes Vertrauen zu dem Herrn Justizminister Flehinghaus in Düsseldorf. Ich freue mich um so mehr, das hier aussprechen zu können, als ich einer seiner Amtsvorgänger im Justizministerium in Düsseldorf gewesen bin und von daher weiß, daß dieses Justizministerium in Düsseldorf einen klaren Kurs auf Sauberhaltung der Justiz, auf Freihaltung der Justiz von politischen Einflüssen gesteuert hat
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und die Debatte sauber zu führen. (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.) Ich bin gern bereit, die an mich gestellte Frage außerhalb meiner jetzigen Ausführungen zu beantworten, darf aber feststellen, daß ich kein Verleger bin und auch das Buch, um das es sich handelt, nicht verlegt habe. Ich möchte mit der persönlichen Bemerkung schließen. Der Herr Kollege Heinemann hat im Verlauf seiner Rede die Justizminister untereinander verglichen und dabei rühmend den Kollegen Flehinghaus, Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen, im Gegensatz zu den
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und Herren! Ich muß Sie enttäuschen. Das, was ich zu sagen habe, ist nicht so sensationell, wie Sie offenbar erwarten. Der Kollege Wittrock hat auf ein Verfahren Bezug genommen, das Herr Kollege Schäffer gerade im einzelnen geschildert hat, ein Verfahren, das nicht zu meiner Zuständigkeit gehört, wenn es auch aus meinem Geschäftsbereich hervorgegangen ist. Herr Kollege Wittrock hat in diesem Zusammenhang die Frage gestellt, ob ich mich um die Ablösung eines in diesem Verfahren tätigen Enmittlungsrichters bemüht habe. Ich kann nur
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behaupten, daß der Erste Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg, Max Brauer, so pauschal erklärt habe, daß diese Richter alle das Recht beugten. Eine derartige Erklärung hat Herr Brauer weder sinngemäß noch wörtlich abgegeben. Ich halte es für meine Ehrenpflicht, das hier klarzustellen. (Beifall bei der SPD.) Herr Brauer hat in seiner schweren Situation das getan, was ein guter Landesvater und der Bürgermeister einer Stadt mit freier und stolzer Tradition macht. Weil es jetzt an den Bund ging, weil es jetzt
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