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hat sich in all seinem Wirken im Hause und außerhalb -des Hauses immer durch Menschlichkeit und durch Rechtlichkeit ausgezeichnet, durch Wissen um die politischen und — was mir wichtig erscheint — auch um die menschlichen Dinge. Dem verdankt er das hohe Ansehen, das er in unserem Volke und das er — das kann ich aus eigenem Wissen sagen — auch außerhalb der Grenzen unseres Landes genießt. Ich glaube, daß wir alle miteinander diesem Manne gegenüber in einer Dankesschuld stehen. Denn wenn unser Bundestag trotz der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.12.1960 () [PBT/W03/00136]
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Manne gegenüber in einer Dankesschuld stehen. Denn wenn unser Bundestag trotz der schwierigen Umstände seiner Entstehung im Grunde doch sich recht gut gemacht hat, dann verdanken wir das weitgehend Paul Löbe, den Ratschlägen, die er erteilte, und dem stillen Beispiel, das er gab, wenn er in unserer Mitte saß. Ich glaube in Ihrer aller Namen zu sprechen, wenn ich Paul Löbe die herzlichsten Glückwünsche zu seinem 85. Geburtstag ausspreche. (Erneuter Beifall.) Für den ausgeschiedenen Abgeordneten Brüns ist mit Wirkung vom 12.
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bezeichnet wird und daß die französische Regierung diese Umtriebe unterläßt? Dr. Carstens, Staatssekretär des Auswärtigen Amts: Die Bundesregierung möchte die Frage in einer positiven Weise lösen, und zwar dadurch, daß sie in Zusammenarbeit mit der französischen Regierung ein Verfahren sicherstellt, das die unerlaubte Ausfuhr von Waffen und Kriegsmaterial aus der Bundesrepublik von vornherein unterbindet. Dazu ist aber, wie ich eben gesagt habe, die Schaffung der gesetzlichen Grundlagen eine wesentliche Voraussetzung. Vizepräsident Dr. Schmid: Abg. SchmittVockenhausen! Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Herr Staatssekretär, sind Sie
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Danach haben Lehrer und Schulbedienstete vor ihrer Einstellung und jährlich einmal durch Vorlage eines Zeugnisses des Gesundheitsamtes nachzuweisen, daß bei ihnen eine ansteckungsfähige Tuberkulose der Atmungsorgane nicht vorliegt. Bei den Wiederholungsuntersuchungen kann der Nachweis auch durch ein sonstiges ärztliches Zeugnis, das sich auf eine Röntgenuntersuchung der Lungen stützt, geführt werden. Vizepräsident Dr. Schmid: Ich rufe auf die Frage II/ 3 — des Abgeordneten Spitzmüller —: Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, zu verhindern, daß bei uns unter Schutz stehende Singvögel (z. B. Lerchen) , die
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worden, daß durch die Herausnahme der Abrundungsbeträge aus der Besteuerung im Buchungserfahren und vor allen Dingen bei der Berechnung der Sozialbeiträge neue Ungereimtheiten entstehen warden. Diese Hinweise sind begründet. Es hat sich aber herausgestellt, daß es ein Verfahren gibt, durch das die ganzen Schwierigkeiten vermieden werden können. Die Arbeitgeber brauchen die Abrundungsbeträge nur auf den nächsten Monat vorzutragen und das fortzusetzen; so entsteht niemals ein Bedürfnis, eine Nachversteuerung vorzunehmen. Mir wird berichtet, daß es sogar schon ,automatische Lohnberechnungsmaschinen gibt, die diesen
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diesem Zweck zur Verfügung stehen, brachliegen, also den Geschädigten nicht zur Verfügung gestellt werden? Dr. Hettlage, Staatssekretär des Bundesministerium der Finanzen: Herr Abgeordneter, eine der Schwierigkeiten liegt im Personalmangel bei den Landesbehörden für Wiedergutmachung. Bei dem wichtigsten Landesamt für Wiedergutmachung, das die Ansprüche der Geschädigten aus Übersee bearbeitet, haben wir von Bundes wegen dazu beigetragen, daß eine Sonderdienststelle in Berlin eingerichtet und vergrößert wird. Durch sie soll wenigstens bei Geschädigten aus Übersee die Prüfung beschleunigt werden. Ein weiterer Engpaß besteht bei
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.12.1960 () [PBT/W03/00136]
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Abkommen nicht beigetreten. Das Abkommen sieht zwar vor, daß auch in nicht angeschlossenen Ländern internationale Ausstellungen veranstaltet werden können; in diesem Falle haben jedoch die vertragschließenden Länder vor Annahme der Einladung zu dieser Ausstellung die Meinung des Internationalen Ausstellungsbüros einzuholen, das die Anwendung des Abkommens zu überwachen hat. Sie dürfen ihre Teilnahme an der geplanten Ausstellung nur dann zusagen, wenn diese die gleichen Garantien, die das Abkommen fordert, oder mindestens ausreichende Garantien bietet. Länder, die eine unter das Abkommen fallende Ausstellung
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10. Januar 1959 bisher wie folgt: Die Zuständigkeit für die Durchführung der sich aus diesem Gesetz ergebenden Aufgaben wird, soweit in diesem Gesetz oder in anderen Gesetzen eine Regelung nicht getroffen ist, durch besonderes Gesetz neu geregelt. Dieses besondere Gesetz, das hier erwähnt wird, ist der beiliegende Gesetzesbeschluß. Er enthält jetzt einen Katalog derjenigen Aufgaben, die von den Ländern im Auftrage des Bundes wahrgenommen werden. Trotz seiner Zustimmung zu der Grundkonzeption des Entwurfs hat der Bundesrat in der Sitzung vorn 28.
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was ihnen nach dem Gesetz zustehe, und daß sie damit zum Mitträger dieses Staates werden sollten. Dabei ist es aber auch geblieben. Die Kritik hat nach dieser Debatte nicht aufgehört. Nicht lange danach ist das Memorandum der kommunalen Spitzenverbände erschienen, das sich sehr eingehend mit der finanziellen Notlage der Gemeinden beschäftigte. Dieses Memorandum ist bis heute noch nicht beantwortet. (Abg. Schmitt-Vockenhausen: Sehr richtig!) Als Antwort auf dieses Memorandum wurde dann sicher ein Gutachterkreis, der sogenannte Wissenschaftliche Beirat beim Bundesfinanzministerium, eingesetzt. Damals
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Finanzlage; im Gegenteil, wir können doch feststellen, daß große Städte heute zum Teil nicht mehr wissen, wohin mit den Steuern, ja, daß sie sogar dazu übergehen, Luxusbauten zu errichten. Dabei wurde die Schwimmoper Wuppertal immer wieder als das Objekt angeführt, ,das hierfür beispielhaft sei. (Zuruf von der CDU/CSU: Eines von vielen!) — Nein, das ist immer wieder angeführt worden. Sonst hat man sich sehr allgemein ausgedrückt und von Luxusbauten gesprochen. Man hat auch noch von den Rathäusern gesprochen. Aber bereits bei
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zu fördern. Gerade in unserer Zeit der Massengesellschaft ist die Aufgabe gestellt, die Bevölkerung dort, wo es möglich ist, zum Staat hinzuführen. Daraus wird schon erkennbar, wie umfangreich die Aufgaben sind, die es in den Gemeinden zu lösen gilt, um das zu erreichen, was im Grundgesetz, in den Länderverfassungen und in den Gemeindeordnungen mit wohlklingenden Formulierungen festgelegt ist: daß die Bürger ihre Angelegenheiten im gemeindlichen Bereich in freier Selbstverwaltung regeln usw. Angesichts dessen, was in den Gemeinden wirklich geschieht, muß man
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Jahre mit der Schulraumnot herumschlagen müssen. Der Mangel, dem mit diesem Programm abgeholfen werden soll, ist doch von ganz besonderer Art! Hier geht es um junge Menschen, die in Schulen gehen müssen, in denen sie nicht das Rüstzeug bekommen können, das sie für das Leben brauchen. Darum bin ich der Ansicht, die Vorstellung, daß noch 10 Jahre zur Beseitigung der Schulraumnot benötigt werden und daß ,es mindestens noch sechs bis sieben Jahre Schichtunterricht geben wird, ist unerträglich. Das sollte uns anspornen
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in Krisenzeiten etwas fester zu stehen. Sie tun damit etwas, was die Bank deutscher Länder den Gemeinden sehr empfiehlt: diese unrentierlichen Investitionen möglichst nicht aus Mitteln zu bestreiten, die auf dem Kapitalmarkt aufgenommen werden. Das sagt die Bank deutscher Länder, das sagt der Wissenschaftliche Beirat des Herrn Bundesfinanzministers, den ich soeben erwähnt habe, ja das sagt sogar der Bund der Steuerzahler. Es ist also eine weithin anerkannte Auffassung, daß jetzt die Möglichkeiten, wo sie gegeben sind, genutzt werden sollen, diese Rücklagen
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Summe, wenn sie aus Mitteln des Kapitalmarkts erstellt wird, als wenn sie aus Mitteln des Ordentlichen Haushalts erstellt würde. Ich habe damit einige der großen Aufgaben herausgestellt. Dann drängt sich auch sofort die Frage auf: wie soll denn das Große, das hier erkennbar ist und das auf uns zukommt, möglich gemacht werden? Damit gehe ich zu der Frage 3 über: Welche Maßnahmen erwägt die Bundesregierung zur Wiederherstellung eines gerechten gemeindlichen Steuersystems? Bis jetzt ist leider trotz aller Bemühungen der kommunalen Spitzenverbände
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Gebührenanstalten handelt. Um eine möglichst zuverlässige Grundlage zur Beurteilung des unabweisbaren gemeindlichen Investitionsbedarfs in den nächsten zehn Jahren zu bekommen, hat das Bundesfinanzministerium vor einiger Zeit ein Gutachten seines Wissenschaftlichen Beirats erbeten. Dieses Gutachten steht zu Ihrer Verfügung. Das Gutachten, das im Juli 1959 abgeschlossen wurde, kommt zu dem Ergebnis, daß der unabweisbare zusätzliche Investitionsbedarf der Gemeinden aus dem alljährlichen Anwachsen des Überschusses der vermögensunwirksamen Rechnung, h: überwiegend aus den. Steuereinnahmen, gedeckt wäre, wenn das Bruttosozialprodukt im Durchschnitt der nächsten zehn
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Bundesrepublik geradezu angereizt werden, nicht das Wohl des ganzen Staatswesens zu verfolgen, sondern im Gegenteil jeder für sich egoistische Motive als das Hauptziel für die Staatsbürger anzupreisen und zum Tragen zu bringen. (Abg. Dr. Dr. h. c. Dresbach: Herr Eilers, das hängt nun einmal mit dem System der Quellentrennung zusammen, wie es das Grundgesetz geschaffen hat!) — Ich komme jetzt darauf zu sprechen. Ich bin Ihnen für diesen Hinweis außerordentlich dankbar, lieber Herr Kollege Dr. Dresbach. Unbestritten ist, daß der Parlamentarische Rat
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Meinung bin, daß mit einer Entschließung nichts zu erreichen ist, sollten wir, was nach Art. 107 Abs. 2 des Grundgesetzes möglich ist, von der Bundesregierung die Vorlage eines Gesetzentwurfs verlangen. In Art. 107 Abs. 2 heißt es nämlich: Durch Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, ist ein angemessener finanzieller Ausgleich zwischen leistungsfähigen und leistungsschwachen Ländern sicherzustellen; hierbei sind die Finanzkraft und der Finanzbedarf der Gemeinden (Gemeindeverbände) zu berücksichtigen. (Zuruf des Abg. Dr. Dr. h. c. Dresbach.) — Lieber Herr Dresbach, Sie
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zuzuwenden, nachdem das Bundesverfassungsgericht auf sie so außerordentlich großen Wert gelegt hat. Sie alle wissen, daß das Bundesverfassungsgericht die kommunalen Wahlgesetze im Saarland, in Nordrhein-Westfalen und in Niedersachsen deshalb für ungültig erklärt hat, weil das Recht der Bürger auf Selbstverwaltung, das in Art. 28 Abs. 3 garantiert ist, nicht gewährleistet erschien. Wenn jetzt die kommunale Selbstverwaltung ihren. Boden deshalb verliert, weil ihre finanzielle Grundlage zerstört wird, möchte ich glauben, daß in diesem Falle das Bundesverfassungsgericht ähnlich entscheiden könnte. Herr Burgbacher, das
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und ungewöhnlich. Bei dieser Situation kommen wir nicht daran vorbei — was auch Professor Hettlage ausgeführt hat —, den Finanzausgleich zu intensivieren. Der Finanzausgleich beruht einmal auf der unterschiedlichen Steuerkraft. Sie wissen, daß es auf der einen Seite Großstädte wie Wilhelmshaven gibt, das noch vor zwei Jahren ein Gewerbesteueraufkommen von 70 DM pro Kopf der Bevölkerung hatte, und auf der anderen Seite Städte, die ein Gewerbesteueraufkommen von 450, 600 und noch mehr Mark pro Kopf der Bevölkerung zu verzeichnen haben. Also beträchtliche Differenzen
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Opposition ist —, wie man gegen I den Lücke-Plan agitiert hat und wie man die geringen Erhöhungen der Altmieten, die längst fällig waren, für untragbar gehalten hat, der weiß doch, daß in diesem Hause die Opposition sicherlich nicht geneigt gewesen wäre, das zu vertreten, was von ihren Freunden im Städtetag gefordert wurde. (Zustimmung bei der CDU/CSU.) Ich glaube nie und nimmer, daß in der Zeit, in der der Lücke-Plan zur Debatte stand, man hier in diesem Hause realistisch verfahren wäre, wenn
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die in der Baulast des Bundes liegen. Es bedarf vieler anderer Regelungen. Diesen kann sich der Bund nicht unter Berufung darauf entziehen, daß angeblich eine Zuständigkeit formal nicht besteht. Die sozialdemokratische Opposition erwartet, daß beispielsweise bei der Beratung des Bundesfernstraßengesetzes, das heute bereits ,erwähnt wurde, wesentliche Verbesserungen der Regierungsvorlage vorgenommen werden. Der Herr Staatssekretär hat auf andere Schwerpunkte der gemeindlichen Investtitionspolitik hingewiesen. Er hat den Krankenhausbau erwähnt und gemeint, auch hier könnten steigende Einnahmen und erhöhte Zweckzuweisungen der Länder entscheidende Hilfe
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auch für Bauten, bei denen noch weitere 50 % Steuervergünstigung in elf Jahren eingeräumt werden, Grundsteuerbeihilfen. Das alles lastet den Gemeinden an, und das ist nicht in Ordnung. Wir wissen auch, was die Gemeinden heute aufzubringen haben, um Gelände zu erwerben, das den Zwecken dient, die es nun einmal zu erfüllen gilt und denen man nicht ausweichen kann: für den Wohnungsbau, für Grünflächen, für Verkehrsräume usw. usw. Hier ist den Gemeinden mehr auferlegt, als dies von Herrn Staatssekretär Dr. Hettlage beachtet worden
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statistischen Erfolgsziffern zu trösten. Ich habe auch an den Herrn Bundeswohnungsbauminister gedacht, als ich die Ausführungen des Herrn Staatssekretärs über die Grundsteuern hörte. Daß die Einheitswerte für das Grundvermögen seit 1935 nicht neu festgesetzt worden sind, ist doch kein Problem, das heute plötzlich vor uns steht, sondern seit langem eine wesentliche Ursache für die heute zur Erörterung stehenden kommunalen Finanznöte. Das seit Jahren fertiggestellte Bewertungsgesetz ist doch von der Bundesregierung bewußt zurückgehalten worden. Das hat infolgedessen diese Regierung zu verantworten. Ich
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noch auf den heutigen Tag beschränkt—, sondern daß nunmehr Taten heranreifen. Wir sind zur Mitwirkung bereit. Noch jedoch haben Sie, meine Damen und Herren von der CDU/CSU, die Mehrheit in diesem Hause. Noch liegt es daher in Ihrer Hand, das bei gutem Willen Mögliche alsbald zu tun. (Beifall bei der SPD. — Zuruf von der CDU/CSU: Lassen Sie das „noch" weg!) Vizepräsident Dr. Dehler: Herr Abgeordneter Jacobi, während Ihrer Ausführungen ist der Herr Staatssekretär im Bundesministerium des Innern erschienen. Er
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Kollege; so schlimm ist das nicht. Wenn wir die spezielle Situation der Landkreise und ihrer Gemeinden in Relation zur Finanzausstattung und zur Finanzentwicklung in den übrigen Körperschaften setzen, ergibt sich allerdings in der Tat, Herr Kollege Brese, ein ungeheures Gefälle, das sich noch ständig zuungunsten der Landgemeinden verstärkt und das auf die Dauer unerträglich ist, weil es zu einer Minderleistung der kommunalen Dienste auf dem Lande und damit zu einer Verschärfung der Abwanderung vom Lande führt, die wir in keiner Weise
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