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hätte, im Haushalt dem Gesetz zu entsprechen und Ansätze zu machen. — Ja, bitte! Frau Kalinke (DP) : Sind Sie nicht der Auffassung, daß gerade diese Bestimmung, der Sie zugestimmt haben und der ich nicht zugestimmt habe, das Dilemma eingeleitet hat, über das wir uns jetzt unterhalten müssen? Dr. Schellenberg (SPD) : Aber, Frau Kollegin Kalinke, diese Vorschrift besagt nichts anderes, als daß es für die Zeit bis zum 31. Dezember 1956 bei der bis dahin bestehenden Rechtslage verbleibt. Diese Rechtslage ist ziemlich eindeutig
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.06.1958 () [PBT/W03/00035]
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auf diese Querbeet-Vorträge Ihres Kollegen Rhode noch im einzelnen zu antworten. Ich glaube, daß ich dem Hohen Hause eine Antwort auf eine an mich gestellte Frage bisher nicht schuldig geblieben bin. Lassen Sie mich aber kurz auf das Problem eingehen, das Sie zum Schluß behandelt haben! Sie meinen damit Ihren Antrag Nr. 4. Sie meinen die Frage der Leistungen des Bundes bei Ansprüchen der Rentenversicherungsträger für die Zeit vor Inkrafttreten der Rentenversicherungs-Neuregelungsgesetze und verweisen auf den Posten von 1 Million DM
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.06.1958 () [PBT/W03/00035]
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fundierten Formulierung Festlegungen in diesem Haushalt in einer solchen Größenordnung treffen zu wollen, das kann von uns der Sache nach nicht verantwortet werden. Deshalb werden wir Ihren Antrag ablehnen, meine Damen und Herren von der SPD. Ich darf das Ersuchen, das ich soeben an die Regierung ausgesprochen habe, sehr nachdrücklich wiederholen, und wir werden uns vielleicht sogar überlegen müssen, ob wir in der dritten Lesung einen entsprechenden Entschließungsantrag hier im Hohen Hause einbringen sollen. Aber unser Vertrauen in die Regierung ist
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.06.1958 () [PBT/W03/00035]
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durch eine beispielhafte Zusammenarbeit aller Kollegen aller Fraktionen zustande gekommen und umfaßte die Summe von 25 Millionen DM. Kollege Dr. Henn, der es von diesem Platz aus begründet hat, hat damals auch gesagt, es handele sich selbstverständlich um ein Programm, das einige Jahre umfassen müsse, um wirksam zu sein. Leider sind dann in der Praxis aus den 25 Millionen DM ganze 5 Millionen DM geworden. Das haben wir bedauert, und ich glaube, auch das zuständige Ministerium hat es bedauert. Langsam ist
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.06.1958 () [PBT/W03/00035]
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in einem globalen Beschluß disponieren. Wir meinen, daß wir uns, ehe über die Mittel disponiert wird, darüber klarwerden müssen, was im einzelnen dem, was bisher schon geschieht, künftig noch hinzugefügt werden soll, damit das Ziel kultureller Entwicklung erreicht werden kann, das Ihnen und uns gemeinsam vorschwebt. Es müßte im einzelnen darüber gesprochen werden, was zu tun ist. Es müßte auch sorgfältig darüber gesprochen werden, wie man das, was man tun will, finanzieren kann. Bisher ist das nicht geschehen. Sie haben den
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.06.1958 () [PBT/W03/00035]
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Brecht. Dr. Brecht (SPD) : Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Kollegen haben die Anträge Umdruck 118 Ziffern 1, 2 und 4 bereits begründet. Mir verbleibt die Aufgabe, die Anträge Ziffern 3, 5 und 6 zu begründen. Ich werde versuchen, das in möglichster Kürze zu machen. Ich möchte aber zunächst zu den Ausführungen von Herrn Dr. Czaja sagen, daß es für einen Vergleich zwischen den Förderungsbeträgen in den Ländern natürlich auch darauf ankommt, was mit diesen Förderungsbeträgen erreicht werden soll, ob
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.06.1958 () [PBT/W03/00035]
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Aber die Mittel für den normalen sozialen Wohnungsbau, also für die Altflüchtlinge und für die einheimische Bevölkerung, nehmen ab. Das ist ein Zustand, mit dem sich der reine Techniker der Wohnungsförderung vielleicht abfinden kann. Gesamtpolitisch liegt aber darin ein Problem, das man nicht ohne weiteres hinnehmen sollte. Diese Zunahme der Sonderprogrammittel für bestimmte Bevölkerungsschichten und die Abnahme für den Normalverbraucher, für die Altflüchtlinge usw. muß hervorgehoben werden. Bedenken Sie ferner folgendes. Von dem Betrag von 630 Millionen DM, der verbleibt — das
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.06.1958 () [PBT/W03/00035]
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hat wiederholt geprüft, ob es sich empfiehlt, vor Bahnübergängen, die nicht mit Schranken versehen sind, Stoppstellen einzurichten. Er ist bisher jedoch zu dem Schluß gelangt, daß ein absolutes Haltegebot die Sicherheit des Straßenverkehrs eher mindern als erhöhen würde. Ein Fahrzeug, das z. B. versehentlich in dem unmittelbaren Gefahrenraum der Eisenbahn zum Stillstand gekommen ist, wird sich unter Umständen bei Annähern des Zuges nicht rechtzeitig in Sicherheit bringen können. Außerdem wurde der Verkehr auf viel befahrenen Straßen stark gehemmt, wenn jedes Fahrzeug
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.06.1958 () [PBT/W03/00035]
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CSU hat mich gebeten, die Sitzung erst um 18 Uhr einzuberufen. Ich habe diesem Antrag stattgegeben. (Unruhe.) Wenn das Haus den Wunsch hat, weiter zu vertagen, muß ich das der Entscheidung des Hauses anheimgeben. Der Bundestagspräsident fühlt sich nicht frei, das von sich aus beliebig zu tun. (Beifall.) Zur Geschäftsordnung Herr Abgeordneter Rasner! Rasner (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bitte um eine weitere Vertagung um 30 Minuten. Präsident D. Dr. Gerstenmaier: Meine Damen und Herren, ich bitte
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.03.1963 () [PBT/W04/00068]
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im allgemeinen Minderheitenrechte schützt, haben Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, oft, wir am vergangenen Freitag mal Gebrauch gemacht. Von der Möglichkeit des Einführens des Filibusterns ist bei keiner Fraktion dieses Hauses je die Rede gewesen. Ich bitte, das auch nicht der unseren zu unterstellen. Präsident D. Dr. Gerstenmaier: Ich lasse über den Antrag auf Vertagung — Herr Abgeordneter Rasner, Sie sagten: bis 19 Uhr? (Abg. Rasner: Ja!) — bis 19 Uhr abstimmen. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, gebe bitte ein
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.03.1963 () [PBT/W04/00068]
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Zu dem Verhalten ausländischer Regierungen und fremdstaatlicher Industriefirmen zu dem Röhrenembargo äußerte die Bundesregierung folgendes: Erstens. Nach ihrer Information haben sich die in der NATO zusammengeschlossenen Staaten sowie auch die wichtigsten Röhrenlieferanten außerhalb der NATO, nämlich Japan und Schweden, an das im NATO-Rat getroffene Übereinkommen gehalten bzw. werden sie zu entsprechenden Ersatzlieferungen nicht in der Lage sein. Zweitens. Soweit gegenwärtig noch kleinere Lieferungen durchgeführt werden, handelt es sich dabei um solche, die auf Grund länger zurückliegender Verträge noch ausgeführt werden, genauso
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.03.1963 () [PBT/W04/00068]
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sind. Hier wird es um die Frage gehen, ob das Hohe Haus die Verordnung aufheben will oder nicht. Es wird natürlich auch die Frage sein, ob das Hohe Haus die Verordnung aufheben kann oder nicht. Das erste ist eine politische, das zweite eine juristische Frage. Zu der juristischen Frage zwei Anmerkungen. Wir befinden uns heute an einem Tage nach der Dreimonatsfrist. Dieses Argument benutze ich nur vorsorglich. Mein Hauptargument findet sich im § 27 des Außenwirtschaftsgesetzes, wo der Erlaß von Rechtsverordnungen geregelt
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.03.1963 () [PBT/W04/00068]
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die Ausfuhr aus Gründen der Sicherheit beschränkt werden kann. Zu Beschränkungen dieser Art ist also jeder Vertragspartner nach Art. 3 Abs. 2 Buchst. a dieses Abkommens berechtigt. Also weiß auch die Sowjetunion als Vertragspartner, daß auch im Rahmen dieses Abkommens, das die Bundesregierung sicherlich einzuhalten bereit und entschlossen ist, Eingriffe in Einzellieferungen erfolgen können, ohne daß der Bundesregierung der Vorwurf gemacht werden könnte, daß sie vertragswidrig handle. Nun ist ein neuer Sachverhalt entstanden durch den Beschluß, den der NATO-Rat am 21.
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.03.1963 () [PBT/W04/00068]
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Auswärtigen Ausschuß vorgelegt worden. (Abg. Wehner: Hört! Hört!) — Ich war nicht anwesend. (Abg. Wehner: Ihr Staatssekretär war anwesend und hat uns eine Standpauke gehalten! — Weitere Zurufe von der SPD.) — Meine Damen und Herren, beschimpfen Sie mich nicht für etwas, für das ich keine Verantwortung trage! Ich kann mich nicht hierherstellen und Auskunft über einen Beschluß geben, den ich selber nicht im einzelnen kenne. (Zurufe von der SPD.) Ich weiß nur, daß die Bundesregierung — und es hat bisher niemand behauptet, daß sie
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.03.1963 () [PBT/W04/00068]
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Augenblick an das Hohe Haus appelliere und sage: wenn wir den Beschluß des Außenhandelsausschusses hier akzeptieren, so bedeutet das, daß die Bundesregierung vor der Alternative steht: entweder wird die Außenhandelsverordnung aufgehoben und der Bundesregierung das Instrument aus der Hand geschlagen, das sie braucht, um einen einstimmigen NATO-Beschluß zu verwirklichen, (Zustimmung in der Mitte) oder die Bundesregierung behält dieses Instrument, muß aber hier eine Erklärung abgeben, daß sie die schwebend unwirksamen Verträge genehmigt, mit der Wirkung, daß sie mit einer solchen Erklärung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.03.1963 () [PBT/W04/00068]
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genauso gut darüber unterrichtet wie ich, welche Bedeutung man diesem einstimmigen Beschluß der NATO in unseren Bündnisländern beimißt, nicht zuletzt in den Vereinigten Staaten von Amerika. Es ist nicht mehr und nicht weniger als ein Pflicht, auch der politischen Loyalität, das zu erfüllen, was andere in dem Bündnissystem einmal mit guten Gründen von uns verlangen, wenn wir immer von neuem an diese Bündnispartner, an der Spitze die Vereinigten Staaten, die Forderung stellen, das deutsche Anliegen nicht zu vergessen, die Sicherheit des
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.03.1963 () [PBT/W04/00068]
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von Walzwerkserzeugnissen vorgesehen, darunter auch von Großrohren, aber nicht mit diesem Gewicht, wie es die Lohnveredelungsverträge ausmachen. (Zuruf von der SPD: Gar kein Gewicht festgelegt!) Diese Großrohre, die im Rahmen des Lohnveredelungsvertrages zur Auslieferung gelangen, machen zusammen mit dem Roheisen, das von russischer Seite geliefert wird, immerhin einen Wert von 180 Millionen DM aus. Wenn Sie das außerhalb des im Handelsvertrag vorgesehenen Kontingents von 210 Millionen DM betrachten, dann kommen Sie doch zu Größenordnungen, die im Interesse unserer Sicherheit — und das
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.03.1963 () [PBT/W04/00068]
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die eine Sache der Verteidigung ist, eine möglichst übereinstimmende Auffassung haben könnten. — Ja, Herr Kollege Deist, wenn Sie das mit der Verteidigung bezweifeln, dann darf ich Sie darauf hinweisen, daß das ein einstimmiger NATO-Beschluß ist, also ein Beschluß des Gremiums, das für die Verteidigung zuständig ist. (Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Majonica: Sind denn die NATO-Staaten Nebenschauplätze?!) Wenn es sich wirklich nur darum handelte — bitte nehmen Sie das sehr ernst, was ich jetzt sage —, daß hier noch ein gewisser Lieferposten
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.03.1963 () [PBT/W04/00068]
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ist kein Bestandteil dieses Abkommens. Die Sowjetunion hat keine große Röhrenkapazität, sie hat aber eine sehr große ungenutzte Roheisenkapazität, und ich kann sagen, Herr Kollege Deist — damit die Sache ganz klar ist —: sie hat eben nicht die Möglichkeit, alles Roheisen, das sie herstellt, in Röhren zu verwandeln, sonst würde sie nicht nach draußen gehen, und sie hat deshalb ein Veredelungsgeschäft gemacht. Alles, worum es sich hier handelt, sind keine klaren Liefergeschäfte aus dem Vertrage, sondern es +sind Veredelungsgeschäfte. Die unterlagen einer
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.03.1963 () [PBT/W04/00068]
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hat das schon in einem Nebensatz gesagt — um eine Lieferung handelt, die im Rahmen .des deutsch-russischen Abkommens erfolgt. Es handelt sich nicht um Kontingente, die in diesem Abkommen festgelegt sind. Diese Kontingente laufen nebenher. Es handelt sich um ein Abkommen, das außerhalb dieses deutschrussischen Abkommens im Lohnveredelungsverkehr getroffen worden ist. Zum zweiten! Herr Kollege Dr. Deist sagte, beim Abschluß des deutsch-russischen Vertrages hättte man wissen müssen, daß Lieferungen dieser Art nicht zulässig sind. Ich glaube, Sie überfordern doch die zuständigen Stellen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.03.1963 () [PBT/W04/00068]
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Der Bundestag äußert das Verlangen, und die Bundesregierung hat die Verordnungen auf Grund dieses Verlangens aufzuheben. Was der Herr Bundesaußenminister vorgetragen hat, hat inhaltlich keine andere Bedeutung als die: Der Bundesaußenminister ist der Aufassung, der Bundestag ist überhaupt nicht legitimiert, das zu verlangen; wenn er es dennoch tut, ist die Bundesregierung nicht verpflichtet, diesem Verlangen Folge zu leisten. Wenn der Bundesaußenminister eine so weitgehende Auffassung vertritt, dann liegt darin der Keim für einen möglichen Konflikt zwischen Parlament und Regierung, und es
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.03.1963 () [PBT/W04/00068]
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politischer Tatbestände bewährt. Ich glaube. daß wir allen Anlaß nehmen sollten, auf die Rechtsprechung dieses höchsten amerikanischen Verfassungsgerichts zu blicken, wenn es sich darum handelt, neue Richtlinien und Maßstäbe zu gewinnen für die Ziehung der Grenzen zwischen dem politischen Feld, das der richterlichen Nachprüfung noch unterliegt, und dem anderen, das ihr nicht mehr zugänglich gemacht werden kann. (Abg. Dr. Schröder [Düsseldorf]: Sehr gut!) Die beiden Verträge sind gekoppelt, Herr Dr. Arndt hat es beanstandet, daß diese Koppelung im Gegensatz zu dem
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 05.12.1952 () [PBT/W01/00242]
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nehmen sollten, auf die Rechtsprechung dieses höchsten amerikanischen Verfassungsgerichts zu blicken, wenn es sich darum handelt, neue Richtlinien und Maßstäbe zu gewinnen für die Ziehung der Grenzen zwischen dem politischen Feld, das der richterlichen Nachprüfung noch unterliegt, und dem anderen, das ihr nicht mehr zugänglich gemacht werden kann. (Abg. Dr. Schröder [Düsseldorf]: Sehr gut!) Die beiden Verträge sind gekoppelt, Herr Dr. Arndt hat es beanstandet, daß diese Koppelung im Gegensatz zu dem zeitlichen Sukzessivsystem der mit Japan abgeschlossenen Verträge erfolgt ist
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 05.12.1952 () [PBT/W01/00242]
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des Staates verfassungsrechtlichen Schranken unterliege. Der Staat reicht als Subjekt und Objekt in beide Rechtssphären des Völkerrechts und des Staatsrechts hinein, und zahlreiche Institutionen und Attribute des Staates, die Souveränität, das Staatsoberhaupt, tun dies desgleichen. Auch das Recht auf Selbstverteidigung, das ein Ausfluß des Rechtes auf Selbstbehauptung des Staates ist, eines Rechtes, das sogar ein Bundesland, das sogar mein Land Baden zu behaupten versucht hat, gehört in gleicher Weise dem Völkerrecht und dem Staatsrecht an. Es bedürfte nicht einmal der Transformierung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 05.12.1952 () [PBT/W01/00242]
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in beide Rechtssphären des Völkerrechts und des Staatsrechts hinein, und zahlreiche Institutionen und Attribute des Staates, die Souveränität, das Staatsoberhaupt, tun dies desgleichen. Auch das Recht auf Selbstverteidigung, das ein Ausfluß des Rechtes auf Selbstbehauptung des Staates ist, eines Rechtes, das sogar ein Bundesland, das sogar mein Land Baden zu behaupten versucht hat, gehört in gleicher Weise dem Völkerrecht und dem Staatsrecht an. Es bedürfte nicht einmal der Transformierung des Art. 25 des Grundgesetzes; sie findet jedoch statt. Denn das Recht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 05.12.1952 () [PBT/W01/00242]