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welchem Maße die Leitungen gefährdet sind und welche Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Über das Ergebnis dieser Feststellungen werden wir Sie gern persönlich unterrichten. Vizepräsident Dr. Schmid: Eine Zusatzfrage! Dröscher (SPD) : Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, ob das amerikanische Hauptquartier in Heidelberg, das sich bisher gegen jeden Verzicht auf Erweiterung gewandt hat, die Frage der Gefährdung der zivilen Arbeitsplätze geprüft hat und zu welchen Ergebnissen eine solche Prüfung geführt hat? Hettlage, Staatssekretär des Bundesministeriums der Finanzen: Das ist mir nicht bekannt, Herr Abgeordneter
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 21.10.1960 () [PBT/W03/00128]
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welchen Ergebnissen eine solche Prüfung geführt hat? Hettlage, Staatssekretär des Bundesministeriums der Finanzen: Das ist mir nicht bekannt, Herr Abgeordneter; ich werde mich aber weiter unterrichten. Vizepräsident Dr. Schmid: Eine weitere Zusatzfrage! Dröscher (SDP) : Herr Staatssekretär, welche Möglichkeiten sehen Sie, das in diesem Fall vorliegende vielfältige zivile deutsche Interesse, das sich nicht nur auf die Stadt Bad Kreuznach beschränkt, sondern den ganzen Raum betrifft, eventuell gegen das amerikanische Hauptquartier durchzusetzen? Hettlage, Staatssekretär des Bundesministeriums der Finanzen: Derartige Bedenken und Einwendungen wären
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 21.10.1960 () [PBT/W03/00128]
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des Bundesministeriums der Finanzen: Das ist mir nicht bekannt, Herr Abgeordneter; ich werde mich aber weiter unterrichten. Vizepräsident Dr. Schmid: Eine weitere Zusatzfrage! Dröscher (SDP) : Herr Staatssekretär, welche Möglichkeiten sehen Sie, das in diesem Fall vorliegende vielfältige zivile deutsche Interesse, das sich nicht nur auf die Stadt Bad Kreuznach beschränkt, sondern den ganzen Raum betrifft, eventuell gegen das amerikanische Hauptquartier durchzusetzen? Hettlage, Staatssekretär des Bundesministeriums der Finanzen: Derartige Bedenken und Einwendungen wären im Rahmen der Planfeststellungen für den erweiterten Schutzbereich vorzubringen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 21.10.1960 () [PBT/W03/00128]
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die Bundesanstalt vorgesehen? Dr. Sonnemann, Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten: Die im Jahre 1938 als Reichsanstalt in Berlin gegründete heutige Bundesanstalt für Fleischforschung wurde 1944 aus Luftschutzgründen nach Kulmbach verlegt und dort provisorisch in einem Fabrikgebäude untergebracht, das im Eigentum einer Fleischwarenfabrik steht. Da diese Räume unzulänglich sind und da der Vermieter das Mietverhältnis nicht fortsetzen möchte, muß ein Neubau für die Anstalt erstellt werden. Aus diesem Grunde stellte sich die Frage nach dem geeignetsten Standort für die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 21.10.1960 () [PBT/W03/00128]
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in München bieten Gelegenheit, in großem Umfange Versuche auf dem Gebiet der Schlacht- und Fleischtechnologie anzustellen. Schließlich sind im Raum München bedeutende Betriebe der fleischverarbeitenden Industrie ansässig. Für die Errichtung des Neubaus hat die Stadt München ein geeignetes Grundstück angeboten, das dem Bund unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden soll. Das Land Bayern hat die Leistung eines angemessenen Beitrages für den Neubau der Anstalt in München in Aussicht gestellt. Der Haushaltsausschuß des Hohen Hauses hat sich bereits in seiner Sitzung am 18.
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 21.10.1960 () [PBT/W03/00128]
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zu den Fragen 7 und 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP nachlesen. Auf der andern Seite genilerte sich die Bundesregierung nicht, in der gleichen Drucksuche sich vorbehaltlos hinter die völlig unsinnige Behauptung des Pressereferats dies Bundesernährungsministeriums zu stellen, das der Öffentlichkeit verkündete: es sei erwiesen, daß die Bundesanstalt in Forchheim als Infektionsquelle nicht einmal in Frage komme. Ich wiederhole: In der Antwort auf die Fragen 7 und 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP mußte die Bundesregierung zugeben
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 21.10.1960 () [PBT/W03/00128]
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Widerspruch zur Wahrheit stehen, mit logischen Maßstäben nicht zu messen sind, oder unbequeme Fragen überhaupt nicht beantwortet, so nach der Devise: „Uns kann keener!"? (Abg. Dr. Mommer: Könnten Sie in freier Rede auch so lange über den Schimmelpilz reden?) — Ja, das könnte ich; aber, Herr Kollege, da es sich um sehr dezidierte Vorwürfe handelt, möchte ich vorsichtig sein. Denn ich habe es erlebt — und darauf komme ich auch noch kurz zu sprechen —, daß man bei Verhandlungen mit Regierungsvertretern sehr vorsichtig sein
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 21.10.1960 () [PBT/W03/00128]
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Herren! Ich möchte den Streit nicht fortsetzen, der soeben ein vorläufiges Ende durch die Erklärung des Herrn Staatssekretärs gefunden hat, daß eine umfassende Untersuchung der von Herrn Rutschke angesprochenen Umstände besonders im Tabakforschungsinstitut in Forchheim vorgenommen werden soll. Das Anliegen, das in dem Antrag Drucksache 2072 vorgetragen wurde, betrifft Leute, die bisher versuchten, mit ihrer Arbeit die Existenz ihrer Familie zu begründen. Infolge der Katastrophe durch den Schimmelbefall können sie dieses Ziel im Jahre 1960 durch ihre eigene Arbeit nicht erreichen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 21.10.1960 () [PBT/W03/00128]
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wünschenswert, daß einzelne Ministerien die Auskünfte trotz der bekannten Notwendigkeit von Rückfragen bei Unterbehörden noch kurzfristiger und schneller geben. (Beifall bei der FDP.) In dem Recht auf Auskunfterteilung liegt der eigentliche staatsrechtliche Inhalt des Petitionsrechts des Art. 17 des Grundgesetzes, das die verfassungsmäßige Aufgabe des Bundestages enthält, über die Ausführung des Grundgesetzes, über die Wahrung der im Grundgesetz garantierten staatsbürgerlichen Rechte zu wachen und demgemäß alle Mißbräuche des Regierungsrechts zu rügen und für ihre Abstellung zu sorgen. In der Überweisung zur
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 21.10.1960 () [PBT/W03/00128]
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Auf diese Weise erhalten Beschuldigter und Verteidiger die Möglichkeit, durch entlastende Ausführungen und Anträge auf die Entschließung des Staatsanwalts Einfluß zu nehmen, ob, mit welchem strafrechtlichen Vorwurf und bei welchem Gericht er die öffentliche Klage erheben soll. Mit diesem Schlußgehör, das auf frühere Reformvorschläge zurückgeht, wird die Rechtsstellung des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren in entscheidender Weise verbessert. Deshalb glaubt die Bundesregierung, die damit verbundene Verzögerung des Verfahrens wenigstens bei der schweren Kriminalität in Kauf nehmen zu können. Der Beschuldigte hat nach dem
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 21.10.1960 () [PBT/W03/00128]
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Rechtszug zur Zuständigkeit des Landgerichts oder eines höheren Gerichts gehören. Damit wird auch berücksichtigt, daß gegen die Urteile dieser Gerichte keine Berufung zulässig ist, also nur eine Tatsacheninstanz zur Verfügung steht. Wir haben uns trotz sorgfältiger Prüfung nicht entschließen können, das Schlußgehör allgemein auf Strafverfahren vor den Amts- oder Schöffengerichten auszudehnen. Hier soll der Staatsanwalt nur dann das Schlußgehör gewähren, wenn es mit Rücksicht auf Art und Umfang der Beschuldigung oder aus anderen Gründen zweckmäßig erscheint. Der Art. 3 des Entwurfs
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 21.10.1960 () [PBT/W03/00128]
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sich sieht, wird er leichter von ihrer Unbefangenheit überzeugt sein können, als wenn die früheren Richter erneut über die Sache zu entscheiden haben. Für den Fall einer Zurückverweisung durch das Revisionsgericht sieht der Entwurf keine entsprechende Regelung vor. Ich glaube, das nicht ausdrücklich begründen zu müssen. Die Neufassung des § 25 der Strafprozeßordnung erweitert das Recht des Angeklagten, den Richter in der Hauptverhandlung wegen Befangenheit abzulehnen: In Zukunft kann ein Ablehnungsgrund unter bestimmten Voraussetzungen noch in der Beweisaufnahme, ja selbst noch beim
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 21.10.1960 () [PBT/W03/00128]
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zu stellen. Ich brauche nicht zu betonen, daß es sich bei hochverräterischen Unternehmen, staatsgefährdenden Umtrieben und landesverräterischen Agentennetzen regelmäßig um von zentraler Stelle gesteuerte, weitverzweigte und alle Landesgebiete des Bundes umfassende Gesamtunternehmen handelt. Eine erfolgreiche Aufklärung verlangt daher ein Ermittlungsorgan, das einen umfassenden Überblick über diese Bestrebungen hat, über große Erfahrungen auf diesem Gebiet verfügt und Einblick in andere Verfahrenszusammenhänge besitzt. Eine gesetzliche Zuständigkeit des Bundeskriminalamts für Ermittlungen auf Ersuchen des Generalbundesanwalts und des Untersuchungsrichters des Bundesgerichtshofs besteht zur Zeit nicht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 21.10.1960 () [PBT/W03/00128]
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und Herren! Hochgeschätzte Hinterbliebene aus diesem Hohen Hause, die sich noch nicht auf- und davongemacht haben! Meine Damen und Herren, es ist unerhört, daß bei der Beratung einer Materie von solchem Gewicht für die Öffentlichkeit, für unser ganzes deutsches Volk, das in dieser bundesrepublikanischen Ordnung eine saubere Ordnung auch des Rechtswesens finden soll, das Parlament so schlecht besetzt ist. (Abg. Frau Dr. h. c. Weber [Essen] : Sehr richtig!) Das möchte ich vorausgeschickt haben. Es erweckt erhebliche Zweifel am rechten Beruf unserer
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 21.10.1960 () [PBT/W03/00128]
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Streit bestehen kann. Die Gefahr eines oder einer sonstigen Fehlentscheidung, eines unnützen Inhaftnehmens und Inhafthaltens muß nach Möglichkeit zurückgedämmt werden; es muß unsere Hauptsorge sein, dafür die rechtlichen Vorkehrungen zu treffen. Der Herr Justizminister hat bereits vorgetragen, daß unser Strafverfahrensrecht, das in seinen Grundlinien seit dem 1. Oktober 1879, also seit nunmehr etwas mehr als 80 Jahren, in Kraft ist, noch nicht sehr tiefgreifenden Verbesserungen unterworfen worden ist. Ich glaube, man kann sogar sagen, das formelle Strafrecht ist im Gegensatz zum
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 21.10.1960 () [PBT/W03/00128]
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Wiederherstellung der Rechtseinheit hinaus — die zunächst einmal notwendig war —, ist man noch nicht gekommen. Auch zwischen den beiden Weltkriegen gab es nur ein einziges Mal ein echtes Reformgesetz. Das war das Gesetz zur Änderung der Strafprozeßordnung vom Dezember 1926, durch das das Haftprüfungsverfahren bei der Untersuchungshaft eingeführt worden ist. Da mußte erst ein ehemaliger Minister in der Untersuchungshaft sterben, und es mußten einige andere Skandalfälle aufkommen, ehe sich der Gesetzgeber dazu entschloß, auf diesem Gebiet eine Besserung herbeizuführen. Meine Fraktion begrüßt
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 21.10.1960 () [PBT/W03/00128]
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Verfahrens gesetzt werden sollen, nämlich die Ausschließung von Richtern, die in Vorverfahren an den Entscheidungen des nun winde raufzunehmen den Verfahrens teilgenommen haben. Damit wird im übrigen ein viel weitschichtigeres und viel tiefschichtigeres Problem — sehr sorgsam und behutsam — angeschnitten, über das in den weiteren Bemühungen um die Reform noch einiges zu sagen sein wird. Auch die Vorschriften, durch die die Verwerfung der Revision als unbegründet von der vorherigen Mitteilung des dahin gehenden und begründeten Antrags der Staatsanwaltschaft abhängig gemacht werden soll
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 21.10.1960 () [PBT/W03/00128]
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für einen tödlichen Unfall ist, bei einem Stromkurzschluß die Verantwortung? Wer trägt die Verantwortung bei den Eisenbahnunglücken, bei Betriebsunfällen? Heute kommt deshalb auch ein Personenkreis mit dem Strafrecht in Berührung, der keinesfalls als asozial zu bezeichnen ist. Aber das Strafverfahren, das damals für im Grundsätzlichen absolut asoziale Elemente geschaffen wurde, gilt heute auch noch für diesen anderen Personenkreis. Hier gilt es jetzt, das richtige Recht auch für das Strafverfahren zu finden. Gerade in den letzten Jahren hat es sich immer mehr
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 21.10.1960 () [PBT/W03/00128]
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dortigen Botschaft zu hören, daß die Protokolle der Großen Strafrechtskommission in Japan gar nicht abgewartet werden können, daß dauernd danach gefragt wird, weil die Japaner — das ist nun einmal das Land, wo ich es zufällig erfahren habe — an dem Material, das hier geschaffen worden ist, derart interessiert sind, daß sie nicht schnell genug davon Kenntnis erhalten können. (Abg. Frau Dr. h. c. Weber [Essen] : Hört! Hört!) Seit 1957 habe ich — allerdings als Abgeordnete und damit nicht zu den tragenden Persönlichkeiten der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 21.10.1960 () [PBT/W03/00128]
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und Staatsanwälte wir brauchen, wird sich letzten Endes danach richten, was notwendig ist, um ein wirklich richtiges Verfahrensrecht und ein wirklich richtiges materielles Recht für den Aufbau eines demokratischen Rechtsstaates zu finden. Ich möchte zum Schluß an ein Wort erinnern, das Theodor Heuss, als er zum erstenmal Bundespräsident wurde, am Anfang seiner Amtstätigkeit ausgesprochen hat und das uns bei diesen Reformen Richtschnur sein sollte: „Gerechtigkeit erhöht ein Volk". (Beifall.) Vizepräsident Dr. Dehler: Ich schließe die erste Beratung. Es ist Überweisung an
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 21.10.1960 () [PBT/W03/00128]
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Aufheben ein Dutzend Halbstarker mehr befeuert worden — vielleicht war dies aber gut: es gibt Lagen, in denen man die schlafenden Höllenhunde wecken muß, um an ihrem Gebelle innezuwerden, wie nahe wir der Hölle noch sind. Nur indem wir jenes Finstere, das da und dort in unserem Volke noch sein Unwesen treibt, auflösen, werden wir es bannen. Freilich sollte man uns dabei auch von außen helfen: man sollte draußen nicht nur die Sudeleien sehen, sondern auch die Reaktion der unzähligen Menschen, vor
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 20.01.1960 () [PBT/W03/00095]
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notwendigerweise eine Regelung verlangt. Wir dürfen ja nicht vergessen — und das muß ich im Gegensatz zum Herrn Kollegen Dr. Winter sagen —, daß die Bundeswasserstraßen eine Länge von 4350 km haben und daß daher in dem Wasserhaushaltsgesetz etwas nicht behandelt ist, das hier behandelt werden konnte und auch zur Gesetzgebungskompetenz des Bundes gehört, das sind die Seewasserstraßen, für die das Wasserhaushaltsgesetz nicht gilt. Daß gerade auch bei den Seewasserstraßen das dringende Bedürfnis nach Reinhaltung besteht und daß dafür die Gesetzgebungskompetenz des Bundes
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 20.01.1960 () [PBT/W03/00095]
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des Gesetzgebungsverfahrens nicht aufgenommen worden. Aus diesem Grunde ist das Einberufungsalter so herabgesetzt worden, daß im Normalfall die Abiturienten nach Ablegung der Reifeprüfung einberufen werden können. Da aber nach meiner Auffassung nicht nur zwei Semester, sondern auch bereits ein Semester, das nach dem Abitur vor der Ableistung des Grundwehrdienstes absolviert würde, praktisch eine verlorene Zeit und damit einen verlorenen Aufwand an Geld und auch an allen möglichen Leistungen und Anstrengungen, die die Familien für das Studium der Söhne aufbringen und unternehmen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 20.01.1960 () [PBT/W03/00095]
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Zahl der Spezialisten, die zur Auffüllung der schon im Frieden vorhandenen, aber auf Grund der Arbeitsmarktlage nicht voll besetzbaren Planstellen in Betracht kommt, ist außerordentlich gering. Ich darf ein praktisches Beispiel dazu sagen. Zur Zeit dauert die Wartung eines Flugzeugs, das von einem Flug zurückgekehrt ist und für den nächsten Flug startklar gemacht werden soll, wegen des Mangels an technischem Personal, das aus Gründen, die Ihnen sehr wohl bekannt sind, nur langsam aufgefüllt werden kann — der Staat kann mit der Wirtschaft
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 20.01.1960 () [PBT/W03/00095]
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Betracht kommt, ist außerordentlich gering. Ich darf ein praktisches Beispiel dazu sagen. Zur Zeit dauert die Wartung eines Flugzeugs, das von einem Flug zurückgekehrt ist und für den nächsten Flug startklar gemacht werden soll, wegen des Mangels an technischem Personal, das aus Gründen, die Ihnen sehr wohl bekannt sind, nur langsam aufgefüllt werden kann — der Staat kann mit der Wirtschaft nicht konkurrieren; bei der Gott sei Dank gegebenen Voll- bis Überbeschäftigung sind die Schwierigkeiten für uns naturgemäß doppelt so groß; aber
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 20.01.1960 () [PBT/W03/00095]