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die unter Umständen Mißbrauch Jugendlicher in bezug auf Arbeitsleistung, die zu körperlichen Schäden führen kann oder mit Körperverletzung gleichzusetzen ist, bedeuten, die entsprechende Verantwortlichkeit von vornherein nahegebracht werden, ohne der Auffassung zu sein: „Na, es steht ja nicht im Strafgesetzbuch, das braucht man nicht so schwer zu nehmen, man kann es milder beurteilen." Wir wollen solche Delikte eindeutig als Körperverletzung gewertet wissen. Dabei wollen wir die Verantwortung nicht nur dem Arbeitgeber, sondern in genau dem gleichen Umfang den Erziehungsverpflichteten, also den
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.12.1957 () [PBT/W03/00006]
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der Öffentlichkeit klar, vielleicht mit Ausnahme des „Rheinischen Merkur", der noch im Oktober des vergangenen Jahres schrieb, bei Licht besehen sei der Entwurf eines neuen Jugendarbeitsschutzgesetzes aber alles eher als dringlich. Das Gesetz über Kinderarbeit und die Arbeitszeit von Jugendlichen, das aus dem Jahre 1938 stammt, ist nicht umfassend genug und den heutigen Verhältnissen nicht genügend angepaßt. Seit dem Jahre 1945 hat durch verschiedene Länderregelungen auch eine gewisse Rechtszersplitterung begonnen. Wir müssen uns aber über eins klar sein: Die scharfen Bestimmungen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.12.1957 () [PBT/W03/00006]
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wirklichkeitsnah ist. Wir müssen die träge Gewohnheit bekämpfen, zu sagen, daß man es früher auch nicht besser gehabt habe. Wir müssen ein Gesetz schaffen, dem man es ansieht, daß es nicht vom grünen Tisch herstammt. Wir müssen ein Gesetz schaffen, das für die Betroffenen ohne Kommentar verständlich ist. Es muß klar sein, einfach sein, und es muß vor allem unbürokratisch sein, und dies nicht nur in den Hauptbestimmungen, sondern auch in den Nebenpunkten. Denn sonst kann es bei der Neigung des
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.12.1957 () [PBT/W03/00006]
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Mittel, um bei den genannten Berufszweigen den akuten Nachwuchsmangel wenigstens einigermaßen zu beheben. (Sehr richtig! bei der SPD.) Ein weiterer Gesichtspunkt: Es ist nicht sicher, daß die Zeiten der Vollbeschäftigung anhalten, und wir müssen daran denken, ein Jugendarbeitsschutzgesetz zu schaffen, das auch in Zeiten, wo keine Vollbeschäftigung herrscht, anwendbar und durchführbar ist. Es wäre kein Dienst für den Jugendlichen, wenn eine gesetzliche Regelung in solchen Zeiten dazu führen würde, daß sich ein Arbeitgeber sagt, es falle ihm nicht mehr ein, einen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.12.1957 () [PBT/W03/00006]
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die Bestimmung des Art. 89 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes: „Der Bund verwaltet die Bundeswasserstraßen durch eigene Behörden" zurückgeht, eindeutig für die von der Bundesregierung vertretene Auffassung spricht. In der 70. Plenarsitzung der Verfassunggebenden Deutschen Nationalversammlung haben — ich bitte, das festzuhalten — die Abgeordneten Dr. Haas, Leicht und andere beantragt, den ersten Satz des Art. 97 der Weimarer Verfassung wie folgt zu fassen: Aufgabe des Reichs ist es, die Verfügung über die dem allgemeinen Verkehr dienenden Wasserstraßen und ihre Verwaltung unter
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.12.1957 () [PBT/W03/00006]
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Der Herr Bundesbeauftragte für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung hat unter dem 17. April 1957 im Anschluß an sein Schreiben vom 29. Dezember 1956 ein weiteres Gutachten über die Organisation der Deutschen Bundespost, zweiter Teil, Teilhand 1, „Das Fernmeldetechnische Zentralamt", übersandt, das im Archiv zur Einsichtnahme ausliegt. Damit, meine Damen und Herren, sind wir bei der Tagesordnung. Ich rufe auf Punkt 1: Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes (Drucksachen 3039, 3040 Anlage 5); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.05.1957 () [PBT/W02/00206]
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doch nur noch die bewußte Lüge, die getroffen werden soll, die Propaganda, die wider besseres Wissen die Wahrheit verdreht. Wenn wir zugestehen, daß in Nebensächlichkeiten eine Lüge keine Bestrafung herbeiführt und daß die Strafdrohung nur jenes bewußte Lügen treffen soll, das für das Staatsganze und für die Landesverteidigung gefährlich ist, so liegt in dieser Beschränkung doch ein Begehren, das man vom Staatspolitischen aus nur begrüßen kann. Bei den heutigen Methoden kommunistischer und sonstwie antidemokratischer Propaganda können wir uns nicht darauf beschränken
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.05.1957 () [PBT/W02/00206]
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verdreht. Wenn wir zugestehen, daß in Nebensächlichkeiten eine Lüge keine Bestrafung herbeiführt und daß die Strafdrohung nur jenes bewußte Lügen treffen soll, das für das Staatsganze und für die Landesverteidigung gefährlich ist, so liegt in dieser Beschränkung doch ein Begehren, das man vom Staatspolitischen aus nur begrüßen kann. Bei den heutigen Methoden kommunistischer und sonstwie antidemokratischer Propaganda können wir uns nicht darauf beschränken, zu sagen: unser Volk ist gesund genug, sich dieser Dinge selbst zu erwehren, sondern wir müssen gerade gegen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.05.1957 () [PBT/W02/00206]
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Haasler. Haasler (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In Anbetracht der noch recht langen Tagesordnung der heutigen Sitzung möchte ich versuchen, die Sache recht kurz zu machen, obwohl das Problem durchaus eine eingehende Behandlung verdiente. Zu dem Beispiel, das der Herr Kollege Wittrock gebildet hat, muß ich sagen: hier handelt es sich allerdings um den typischen Fall einer Meinungsäußerung, der vom Gesetz in gar keiner Weise gemeint ist. Eine Meinungsäußerung kann man nicht unter den Begriff einer Tatsachenbehauptung bringen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.05.1957 () [PBT/W02/00206]
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Angehörige einer Behörde, der Bundeswehr oder eines a n d e r en öffentlichen Sicherheitsorgans in der Absicht einwirkt .. . Wir beantragen, daß das Wort „anderen" gestrichen wird, weil man unter einem öffentlichen Sicherheitsorgan im Sinne dieser Vorschrift ein Organ versteht, das der inneren Sicherheit dient. Wenn das Wort „anderen" aufgenommen wird, besteht die Gefahr, daß man die Bestimmung so auslegt, daß auch die Bundeswehr ein Organ der inneren Sicherheit sei. Wir sind uns wohl alle darüber einig, daß die Bundeswehr das
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.05.1957 () [PBT/W02/00206]
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zum Ausdruck gebracht worden, daß hier die verfassungsmäßig garantierte Souveränität der Parlamente, über den Fortbestand der Mandate ihrer Mitglieder zu befinden, beeinträchtigt ist. Wir haben uns während der Beratungen davon überzeugen lassen, daß es nicht möglich ist, das verfassungsrechtliche Problem, das ich hier angedeutet habe, im Zusammenhang mit den Beratungen dieses Gesetzentwurfs auch nur in etwa zu lösen. Wir halten uns aber für verpflichtet, bei dieser Gelegenheit darauf hinzuweisen, daß gerade dieses Problem der Prüfung und der Lösung bedarf. Die Kritik
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.05.1957 () [PBT/W02/00206]
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zuvor zu. Gerade in den letzten Wochen und Monaten sind weitere Gründe zu den Gründen, die damals zur Ablehnung des Wehrpflichtgesetzes durch die sozialdemokratische Fraktion geführt haben, hinzugekommen. Die sozialdemokratische Fraktion kann wegen ihrer Ablehnung der allgemeinen Wehrpflicht einem Gesetz, das der strafrechtlichen Sicherung der allgemeinen Wehrpflicht dient, nicht ihre Zustimmung geben; sie wird deshalb den vorliegen den Entwurf ablehnen. (Beifall bei der SPD.) Vizepräsident Dr. Schmid: Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Bucher. Dr. Bucher (FDP): Herr Präsident! Meine Damen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.05.1957 () [PBT/W02/00206]
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wohl noch nicht ganz gegeben sind, weil es in der Tat schwer ist, hier die steuertechnisch richtige Abgrenzung zu finden. Wir sind daher damit einverstanden, ,daß die Angelegenheit durch die vom Ausschuß angenommene Entschließung erledigt wird. Nach Vorliegen des Materials, das durch die Entschließung von der Bundesregierung angefordert wird, wird man dann allerdings so bald wie mäglich zu einer Regelung im Sinne des FDP-Antrages kommen müssen. Vizepräsident Dr. Schmid: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung muß ich
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.05.1957 () [PBT/W02/00206]
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Dr. Weber (Koblenz) (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es war nicht vorauszusehen, daß der Punkt 14 der Tagesordnung bereits zu dieser Stunde behandelt wird. Ich höre, daß nicht weniger als vier Ausschüsse tagen. Dieses außerordentlich wichtige Gesetz, das fast ein ganzes Buch des BGB ändert, kann unmöglich bei dieser Besetzung des Hauses behandelt und beschlossen werden. (Beifall.) Es ist deshalb wohl angebracht — ich nehme an, daß alle Fraktionen damit einverstanden sind —, die Sitzung um eine halbe Stunde zu
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.05.1957 () [PBT/W02/00206]
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Eheschließenden schlechthin unterliegt. (Abg. Dr. Greve: Doch! Doch!) — Herr Kollege Greve, Sie mögen von Ihrem Standpunkt aus etwas anderes vertreten. Ich betone deshalb: von 'unserem Standpunkt aus handelt es sich um eine vorgegebene Ordnung, um ein pactum supra partes, über ,das die Parteien als solche nicht verfügen können. Von dieser Auffassung gehen wir auch bei dieser Bestimmung aus. Wir sind der Meinung, daß wir etwas aussagen, was durch diese vorgegebene Ordnung bereits bestimmt ist, was also der Ehe schon ihrem Wesen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.05.1957 () [PBT/W02/00206]
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ein wesentlicher Bestandteil unserer Verfassungsordnung angesehen werden, daß die Familie, die den staatlichen Schutz und die staatliche Förderung zu beanspruchen hat, nur die auf der Basis der Gleichberechtigung beruhende Familie ist. (Abg. Seidl [Dorfen]: Das glauben wir nicht!) — Sie sagen, das glauben Sie nicht. (Abg. Seidl [Dorfen] : Es ist die alte; es ist d i e Familie!) — Nein, Herr Kollege! Sie sagen also hier ganz zugespitzt: Sie verneinen, daß die durch Artikel 6 geschützte Familie eine auf dem Prinzip der Gleichberechtigung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.05.1957 () [PBT/W02/00206]
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der verschiedenen Verantwortung auch die Entscheidung verbunden, und wenn wir einem das Entscheidungsrecht für alle Gebiete — hier ausgenommen die spezielle Haushaltsführung — geben, schneiden wir aus den vielen Funktioneninnerhalb der Ehe doch etwas als rechtliche Befugnis zugunsten des einen Teils heraus, das mit dem rechtlichen Rang gegenüber dem Gesetz etwas zu tun hat. Mein zweites Bedenken betrifft die rechtliche Fassung der Bestimmung, die vor uns liegt. Sie enthält vier Gedanken. Zunächst einmal: Mann und Frau sollen Entscheidungen in der Ehe gemeinsam treffen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.05.1957 () [PBT/W02/00206]
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In der Beziehung unterscheide ich mich von dem, was Herrn Wittrock vorgeschwebt hat. Ich glaube, der Gesetzgeber kann hier überhaupt nicht gestalten. Die Ehen in unserem Volk sind in ihrer inneren Struktur unendlich verschieden. Das hängt ab von den Persönlichkeiten, das hängt ab von der Schicht, in der der einzelne lebt, ob es sich um 'Bauern, Handwerker und Intellektuelle, um Städter, um Landbewohner handelt; es hängt ab von der Tradition der Familie, von den religiösen Bindungen. in denen der eine anders
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.05.1957 () [PBT/W02/00206]
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einer Ordnung. die dem staatlichen Recht vorgegeben ist, die aber nicht durch staatliches Recht gestaltet werden kann. Und schließlich ist gerade die Bestimmung des 1354 entbehrlich: Über all das, was hier zu sagen ist, auch über das Maß des Sich-Einfügens, das von ,dem einen oder dem anderen Ehegatten und in den allermeisten Fällen in besonderem Maße auch von der Frau immer wieder 'verlangt wird, enthält der § 1353 das Entscheidende, nämlich daß die Ehegatten einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet sind. Die eheliche
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.05.1957 () [PBT/W02/00206]
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sollte, wenn man ehrlich will, daß beide Ehegatten sich einigen und daß sie gemeinsam Entscheidungen fällen. Das Dritte! Es ist schon darauf hingewiesen worden: wenn der Mann das Recht der Letztentscheidung bekommt, erhält er ein Privileg, ein gesetzlich normiertes Vorrecht, das die Frau nicht hat. Damit ist natürlich dem Grundsatz der Gleichberechtigung der Geschlechter eindeutig widersprochen. Meines Erachtens kann es überhaupt keinen Zweifel darüber geben, daß das gegen die Verfassung, gegen das Grundgesetz verstößt. Aber es kommt noch eine weitere Verschlechterung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.05.1957 () [PBT/W02/00206]
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die pädagogische Wirkung, die wir zu erzielen haben! Wir wollen die Stärkung der Ehe. Wir wollen, daß die Ehegatten ihre Ehe wirklich gemeinschaftlich aufbauen, daß sie sie gemeinschaftlich führen, daß sie gemeinschaftlich leben, also die Ehe wirklich als etwas auffassen, das nicht einfach ein Zusammenkommen zweckmäßiger Art ist. Wir wollen daran denken, daß die Regelung ja auch letzten Endes, wenn es hart auf hart geht, zu einem Non liquet führt und daß drittens nicht nur der Mann eine bessere Stellung, sondern
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.05.1957 () [PBT/W02/00206]
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nicht verwirklicht ist, wird noch deutlicher in dem Abs. 2 dieses Paragraphen; ,denn der Mann kann die Berechtigung der Frau, Geschäfte mit Wirkung für ihn zu besorgen, beschränken oder ausschließen. Er hat also einseitig die Möglichkeit, der Frau ein Recht, das ihr gegeben ist, zu nehmen, während umgekehrt die Frau keinerlei Möglichkeit hat, auf die Verfügungsgewalt des Mannes in bezug auf diesen häuslichen Wirkungskreis einzuwirken. Auch da wird deutlich, daß Mann und Frau keineswegs gleichberechtigt behandelt werden. Wir beantragen deshalb, daß
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.05.1957 () [PBT/W02/00206]
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der Familie". Es wird also davon ausgegangen, daß beide Teile die Möglich*) Siehe Anlage 9 keit haben, im Rahmen des § 1357 zugunsten und zu Lasten des anderen zu handeln und zu verfügen. Ich glaube, auch hier kommt etwas zum Ausdruck, das uns immer sehr am Herzen gelegen hat, nämlich daß die Familie, daß die Ehe eine wirkliche Lebensgemeinschaft darstellt. Das heißt darüber sind wir uns im Laufe unserer Beratungen immer wieder im klaren gewesen —, daß man damit auch gewisse Bindungen in
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.05.1957 () [PBT/W02/00206]
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unter Geschwistern nach den §§ 2050 ff. Infolgedessen sind wir der Meinung, daß ebenso, wie beim Ausgleich des Zugewinns die Vorempfänge berücksichtigt werden, diese Vorempfänge auch auf das Viertel der Erhöhung des Erbteils angerechnet werden sollten. Es ist dagegen eingewandt worden, das führe gerade das wieder herbei, was wir vermeiden wollten, nämlich eine Rechnerei und eine Auseinandersetzung; die Ausschließung der Anrechnung sollte die Sache vereinfachen. — Ich bin sehr für Vereinfachung; aber wenn die Vereinfachung zur Ungerechtigkeit führt, dann können wir sie nicht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.05.1957 () [PBT/W02/00206]
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kann, und zwar Prozesse, die zwischen den überlebenden Ehegatten und den Kindern stattfinden, also äußerst unerfreuliche Prozesse und Prozesse, bei denen wahrscheinlich die Beweislage gerade für die Kinder außerordentlich schwierig sein wird. Ich kann die Zusage machen, daß das Bundesjustizministerium, das dieses Problem im ursprünglichen Entwurf schon an einer anderen Stelle angeschnitten hatte, gerade diese Sache ebenso wie den anderen Antrag, zu dem ich leider auch sprechen muß, mit besonderer Sorgfalt weiterverfolgen und Ihnen bei der nächsten sich bietenden gesetzgeberischen Gelegenheit
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.05.1957 () [PBT/W02/00206]