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aber bei seiner Begründung ides Antrags auch noch ein Beispiel angeführt, wie unter Umständen der Begriff der unentgeltlichen Zuwendung und ihrer Errechnung bei der Auseinanderrechnung des Zugewinns auszulegen sei. Ich möchte dieser Auslegung widersprechen. Er hat hier ein Beispiel gebraucht, das mir als das Musterbeispiel, als das Standardbeispiel erscheint, nämlich wenn beide Ehegatten gemeinsam ein Grundstück erwerben und auf diesem Grundstück ein Haus bauen. Das ist wirklich das Standardbeispiel, mit dem wir uns in der Praxis ,der kommenden Jahre zu beschäftigen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.05.1957 () [PBT/W02/00206]
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wenn er vielleicht auch der allgemeinen Regelung vorweggenommen ist. Wir haben deshalb diesen Antrag mit unterschrieben und werden auch für ihn stimmen. Ich möchte bei dieser Gelegenheit jedoch betonen, daß wir der Meinung der Regierung sind, daß jedes der Probleme, das hier mit hineinspielt, im nächsten Bundestag grundsätzlich und allgemein geregelt werden muß. Was uns im nächsten Bundestag not tut, ist eine vollkommen neue Regelung des Unterhaltsrechts, ist eine neue Regelung des Unehelichenrechts, das ja auch ins Unterhaltsrecht mit hineinspielt, und
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.05.1957 () [PBT/W02/00206]
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der Regierung sind, daß jedes der Probleme, das hier mit hineinspielt, im nächsten Bundestag grundsätzlich und allgemein geregelt werden muß. Was uns im nächsten Bundestag not tut, ist eine vollkommen neue Regelung des Unterhaltsrechts, ist eine neue Regelung des Unehelichenrechts, das ja auch ins Unterhaltsrecht mit hineinspielt, und die Neuregelung des Scheidungsrechts. Diese drei Komplexe müssen vom neuen Bundestag grundlegend in ihrer Gänze behandelt und neu geordnet werden. Wir werden also dem vorweggenommenen Versuch, eine Besserung für die Ehefrau und die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.05.1957 () [PBT/W02/00206]
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Dr. Strauß. Dr. Strauß, Staatssekretär des Bundesministeriums der Justiz: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Bundesregierung hält an der Auffassung des Regierungsentwurfs fest. Das Problem ides § 1628 ist sicher zusammen mit dem Fragenbereich des § 1354 dasjenige gewesen, das seit dem ersten Regierungsentwurf der ersten Wahlperiode in der Öffentlichkeit, aber auch im rechtswissenschaftlichen Schrifttum am meisten behandelt worden ist. Es ist bei der ersten Lesung sowohl in der ersten Wahlperiode als auch in ,der zweiten Wahlperiode ebenso wie in
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.05.1957 () [PBT/W02/00206]
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von der Abgeordneten Frau Nadig erwähnte Urteil des Bundesverfassungsgerichts in einer so materiellen Frage wie der der Ehegattenbesteuerung besonders plastisch herausgearbeitet worden. Ich bin also der Meinung, daß, wenn diese Auswegentscheidung möglichst lange im Schoße der Familie getroffen werden kann, das keinen Widerspruch zum Gleichberechtigungsgrundsatz darstellt, solange die Möglichkeit der Anrufung einer staatlichen Instanz überhaupt gegeben ist, wenn der Konflikt nicht lösbar ist. Ich möchte mich vom Standpunkt der Regierung doch gegen einen Ausdruck wehren, der heute morgen gefallen ist; ich
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.05.1957 () [PBT/W02/00206]
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den Gesamtzusammenhang der Familie, der etwas anderes ist als nur das Verhältnis der Ehegatten untereinander. Und wenn hier der Mann handelt, um die Auswegentscheidung zu treffen, bevor eine staatliche Stelle spricht, dann handelt er, um das schöne Wort zu verwenden, das heute morgen gefallen ist, auf Grund der gemeinschaftlichen Verantwortung. Es ist eine ihm „anvertraute" Aufgabe, nicht eine Aufgabe, die er nur deswegen bekommt, weil er männlichen Geschlechts ist. Es wird hier auch nicht — jedenfalls entspräche das nicht der Intention der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.05.1957 () [PBT/W02/00206]
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sind. Wenn der Herr Staatssekretär die Auffassung der Regierungsvorlage und der Bundesregierung hier vertreten hat — das ist seine Pflicht —, so meine ich doch, daß die vielen Mitglieder dieses Hauses, die bei der Entscheidung über den § 1354 ihren Willen bekundet haben, das in vollem Bewußtsein auch des inneren Zusammenhangs mit dem Problem, über das wir jetzt sprechen, nämlich mit der Frage des Stichentscheids, getan haben und daß sie eine Entscheidung treffen werden, in der sie den Herrn Staatssekretär — so hoffe ich — im
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.05.1957 () [PBT/W02/00206]
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hier vertreten hat — das ist seine Pflicht —, so meine ich doch, daß die vielen Mitglieder dieses Hauses, die bei der Entscheidung über den § 1354 ihren Willen bekundet haben, das in vollem Bewußtsein auch des inneren Zusammenhangs mit dem Problem, über das wir jetzt sprechen, nämlich mit der Frage des Stichentscheids, getan haben und daß sie eine Entscheidung treffen werden, in der sie den Herrn Staatssekretär — so hoffe ich — im Interesse einer wirklich vernünftigen Entwicklung unserer Gesetzgebung enttäuschen werden. Ich glaube auch
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.05.1957 () [PBT/W02/00206]
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Gewissen als gleiche und gemeinschaftliche Verantwortung und Last liegt. (Abg. Seidl [Dorfen]: Das steht doch auch im Regierungsentwurf!) Ich möchte nichts von dem wiederholen, was die Frau Kollegin Nadig hier gesagt hat. Ich stimme ihrer Begründung in jedem Wort zu, das sie gesprochen hat, und ich freue mich, daß hier unter den Kolleginnen aller Fraktionen, die sich so sachlich mit den Problemen auseinandergesetzt haben, eine große Übereinstimmung besteht. Der Herr Staatssekretär hat weiter bezweifelt, daß die veränderte Gesellschaftsstruktur, von der Frau
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.05.1957 () [PBT/W02/00206]
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meine die vielen Menschen, die in der Praxis der Rechtsanwaltsbüros und als Sozialfürsorgerinnen draußen immer wieder mit den Konflikten und Problemen zu tun haben, die hier erfreulicherweise als Ausnahmen gekennzeichnet worden sind. Sie alle wissen, daß das bisherige patriarchalische Recht, das heute hier verteidigt worden ist, weder die Ehekrisen noch die Ehescheidungen verhindern konnte, und daß dieses Recht auch nicht dazu beitragen konnte, in den Konfliktsfällen eine Befriedung zu bringen. Ich weiß, es gibt keine Garantie dafür, daß in Zukunft weniger
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.05.1957 () [PBT/W02/00206]
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beiderseitigem Verschulden die über sechs Jahre alten Kinder nach ihrem Geschlecht dem Vater oder der Mutter zugesprochen. Ich glaube, daß alle diese Auswege nicht in Frage kommen. Was bleibt übrig? Wenn man sich erst einmal klargemacht hat, daß das Recht, das ja nicht für jede Ehe und Familie eine eigene Lösung geben kann, sondern nur mit groben, ganz groben, durchschnittlichen Maßstäben arbeiten muß, und zwar mit um so gröberen, je größer in concreto die Variationsbreite der zu regelnden Lebenserscheinung ist, dann
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.05.1957 () [PBT/W02/00206]
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Jaeger: Das Wort hat der Abgeordnete Metzger. Metzger (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst beantrage ich namens meiner Fraktion, daß über diesen Antrag namentlich abgestimmt wird. Zur Sache selbst: Es steht fest — das ergibt der Gesetzentwurf der Regierung, das ergibt auch das, was der Herr Staatssekretär Strauß hier ausdrücklich gesagt hat —, daß in irgendeinem Zeitpunkt die Möglichkeit besteht, die Gerichte anzurufen, wenn zwischen den Eltern ein Streit über ihre Kinder entsteht. Die Frage ist lediglich, wann dieser Zeitpunkt eintritt
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.05.1957 () [PBT/W02/00206]
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was der Herr Staatssekretär Strauß hier ausdrücklich gesagt hat —, daß in irgendeinem Zeitpunkt die Möglichkeit besteht, die Gerichte anzurufen, wenn zwischen den Eltern ein Streit über ihre Kinder entsteht. Die Frage ist lediglich, wann dieser Zeitpunkt eintritt. Es ist wichtig, das festzustellen, weil man damit ohne weiteres den krampfhaften Versuch ausmanövriert, den Art. 6 des Grundgesetzes gegen den Art. 3 auszuspielen. Denn nur um dem Mann ein Privileg zu erhalten, macht man sich die Mühe, so zu tun, als wenn der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.05.1957 () [PBT/W02/00206]
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legen doch Wert auf die Feststellung, daß die letzten Abstimmungen alle einstimmig gewesen sind!) - Ist bei den letzten Abstimmungen keine Enthaltung gewesen? (Zurufe: Nein!) - Nein. Dann waren die Abstimmungen also einstimmig. Es wird im allgemeinen kein besonderer Wert darauf gelegt, das festzustellen. Aber wenn es der Fall ist, stelle ich das gern fest. Wir kommen zu den Nrn. 31, - 32, - 33, - 34, - 35, - 36, - 37, - 38, - 39, - 40, - 41, -42. - Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den aufgerufenen Nummern zuzustimmen wünscht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.05.1957 () [PBT/W02/00206]
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angenommen. Damit ist die zweite Beratung geschlossen. Wir kommen nunmehr zur dritten Beratung. Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Metzger. Metzger (SPD): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben heute ein Gesetz beraten, das in über zwei Jahren im Unterausschuß Familienrecht eingehend durchberaten worden ist. Ich will dabei die Gelegenheit benutzen, namens der sozialdemokratischen Opposition zu wiederholen, was der Herr Vorsitzende gesagt hat: wir wollen nämlich vor allen Dingen auch den Beamten des Justizministeriums
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.05.1957 () [PBT/W02/00206]
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wiederholen, was der Herr Vorsitzende gesagt hat: wir wollen nämlich vor allen Dingen auch den Beamten des Justizministeriums und dem Sekretär des Rechtsausschusses danken, die wirklich eine außergewöhnliche Arbeit geleistet haben. (Beifall auf allen Seiten des Hauses.) Wir haben Veranlassung, das anzuerkennen. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion bedauert es außerordentlich, daß entgegen der Verfassung der Stichentscheid des Vaters beschlossen worden ist. Das macht es uns schwer, dem Gesetz im ganzen zuzustimmen. Aber wir sind davon überzeugt, daß diese verfassungswidrige Bestimmung fallen wird und
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.05.1957 () [PBT/W02/00206]
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sondern eine Pflicht dazu haben sollte, weil es die Verpflichtung der Eltern ist, für die Kinder zu sorgen, und weil es sich hierbei nicht um irgendwelche Rechte von Mann oder Frau handelt. Es geht hier um die Verpflichtung der Eltern, das zu tun, was dem Wohl des Kindes am besten dient. Daraus ergibt sich, daß der Vater, wenn er nach dem jetzigen Wortlaut schon entscheiden soll, das nicht aus eigener Selbstherrlichkeit tun darf, sondern daß es nur unter Berücksichtigung des Wohls
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.05.1957 () [PBT/W02/00206]
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Rechte von Mann oder Frau handelt. Es geht hier um die Verpflichtung der Eltern, das zu tun, was dem Wohl des Kindes am besten dient. Daraus ergibt sich, daß der Vater, wenn er nach dem jetzigen Wortlaut schon entscheiden soll, das nicht aus eigener Selbstherrlichkeit tun darf, sondern daß es nur unter Berücksichtigung des Wohls des Kindes und unter sorgfältiger Prüfung des entgegenstehenden Willens der Mutter geschehen kann. Von diesen Gedanken haben wir uns schon leiten lassen, als wir zu Beginn
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.05.1957 () [PBT/W02/00206]
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danke dem Abgeordneten Dr. Kliesing für den von ihm erstatteten Schriftlichen Bericht. Ich rufe in zweiter Beratung § 1 auf und erteile das Wort dem Abgeordneten Metzger. Metzger (SPD) : Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es handelt sich um das Abkommen, das zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über das deutsch-französische Forschungsinstitut Saint-Louis geschlossen worden ist. Diesem Abkommen stimmen wir zu durch Annahme des vorliegenden Gesetzentwurfs. § 1 des Abkommens sieht vor, daß ein Institut für Forschung sowie für wissenschaftliche Untersuchungen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 30.01.1959 () [PBT/W03/00060]
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Recht, wenn man den Zweck dieses Abkommens erreichen will, das Parlament zustimmen muß. Diesem Umstand verdanken wir es, daß auch wir zustimmen dürfen. Das ist eine immerhin recht charakteristische Sachlage, und all das ist keineswegs geeignet, das Mißtrauen zu zerstreuen, das wir gegenüber diesem Abkommen haben. (Beifall bei der SPD.) Vizepräsident Dr. Jaeger: Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Kliesing. Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Metger, Sie befinden sich in einem gewissen Irrtum
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 30.01.1959 () [PBT/W03/00060]
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grundsätzlichen Auffassung fest und sieht nach dem eindeutig bekundeten Willen des Bundestages keine Veranlassung, eine Änderung der Vorschriften vorzuschlagen. Die gelegentlich vertretene Auffassung, § 84 AVAVG stehe in Widerspruch zu Artikel 69 Buchstabe i des Übereinkommens Nr. 102 der Internationalen Arbeitskonferenz, das von der Bundesrepublik ratifiziert worden ist, ist unzutreffend. Der § 84 wurde im Ausschuß für Arbeit unter dem Gesichtspunkt der Vereinbarkeit mit dem Übereinkommen beraten und in eine Fassung gebracht, die die Ratifizierung des Übereinkommens gestattet. Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag haben
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 30.01.1959 () [PBT/W03/00060]
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52 Wochen werden erreicht bei einer ununterbrochenen Beschäftigung von drei Jahren. Der Bezug von Lohnausfallvergütung führt zu einer Unterbrechung, also gegebenenfalls zu einer Reduzierung der Unterstützungsdauer in einem nicht vertretbaren Umfang. Es wäre zu überlegen, ob man in das Gesetz, das nun eingebracht werden soll, eine Bestimmung einbauen sollte, die vorsieht, daß die Anwartschaftszeiten nur durch langfristigen Bezug von Kurzarbeitergeld unterbrochen werden. Tatsächlich kommen in der Praxis Fälle vor, in denen sich die jetzige Regelung nicht besonders gut auswirkt. Ein Arbeitnehmer
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 30.01.1959 () [PBT/W03/00060]
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nach dem 21. Februar 1959 einen Rechtsanspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld geltend machen. Die Absätze 3 und 4 des § 84 des AVAVG sind daher nicht nur rechtsverwirrend, sondern stehen in eklatantem Widerspruch zu dem von der Bundesrepublik ratifizierten Übereinkommen 102, das jetzt in Kraft tritt. Die zweite Begründung für die Notwendigkeit, diesen Widerspruch auszuräumen, liegt in der Verpflichtung, die die Bundesrepublik — und selbstverständlich auch jedes andere Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation — als Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation zu erfüllen hat. Nach der Verfassung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 30.01.1959 () [PBT/W03/00060]
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komme nunmehr zu Punkt 5 unserer Großen Anfrage. Dieser Punkt bietet uns allerdings Anlaß zu besonderer Beanstandung. Die Bundesregierung hat nämlich mit der Behandlung, oder ich möchte besser sagen: mit der Nichtbehandlung dieser Materie ein Versäumnis auf sich genommen, über das wir uns als Parlament, d. h. also wir alle, auch die Regierungskoalition, mit der Bundesregierung auseinanderzusetzen haben. Es handelt sich dabei um die Verwirklichung der sozialen Rechte der Heimatvertriebenen, der Flüchtlinge und der Einheimischen, bei denen die Versicherungsunterlagen durch die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.02.1958 () [PBT/W03/00011]
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zu beantwortenden Anfrage könnten in der Öffentlichkeit bei unzureichend unterrichteten Personen den Eindruck erwecken, die Ergebnisse der Rentenreform seien unbefriedigend. Demgegenüber kann und muß mit Nachdruck darauf hingewiesen werden, daß die Rentenreform in ihrer ersten Durchführung das Ziel erreicht hat, das bei der Verabschiedung der Rentenneuregelungsgesetze erstrebt wurde. Es sollte eine fühlbare Aufbesserung der bereits laufenden Renten erfolgen. Das Ausmaß der Aufbesserung sollte in der Arbeiterrentenversicherung und in der Angestelltenrentenversicherung im Durchschnitt zwischen 60 und 70 % der bisherigen Rentenzahlbeträge liegen. Nach
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.02.1958 () [PBT/W03/00011]