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Opposition eben wieder betont wurde, dann fürchte ich, daß wir eines schönen Tages bei dem Auf-denGrund-Gehen mal zugrunde gehen können! (Unruhe und Zurufe von der SPD.) Wir haben in diesen Tagen so allerhand Volksbefragungen erleben müssen, Volksbefragungen auf einem Gebiet, das zwar nichts mit dem Fall Wittmack zu tun hat, das aber auch auf der politischen Ebene liegt. Ich möchte die Kollegen von der Opposition ersuchen, sich beim Volke zu erkundigen, wie man über den Fall Wittmack denkt, und eine Volksbefragung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 22.02.1955 () [PBT/W02/00068]
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Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes ist und Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt im Geltungsbereich des Grundgesetzes hat. Nun ist das selbstverständlich bezüglich des aktiven Wahlrechts ganz mit Recht auf den Wahltag abgestellt. Denn das aktive Wahlrecht ist ja ein Recht, das am Wahltage dadurch, daß man von ihm Gebrauch macht, sich konsumiert, aufhört, sich vollendet, möchte ich sagen. Wenn dann im § 5 steht, daß die Wählbarkeitsvoraussetzung die gleiche ist, so taucht eben, das gebe ich zu, die Zweifelsfrage auf, ob diese
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 22.02.1955 () [PBT/W02/00068]
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neueren Datums. Früher gab es die in den Wahlrechten nicht; da war Voraussetzung dafür, wählen oder gewählt werden zu können, lediglich — wenn man im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte oder nicht mit Zuchthaus bestraft war — die Staatsangehörigkeit und noch manches andere, das hier keine Rolle spielt. Aber aus den besonderen Verhältnissen, aus dem sehr bedauerlichen Zustand, daß dieses Deutschland, unser Vaterland, leider Gottes gespalten ist, ergab sich notwendigerweise diese zweite Voraussetzung, die örtliche Beziehung zu unserem Gebiet, zu dem Teil Deutschlands, den
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 22.02.1955 () [PBT/W02/00068]
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diese Situation angewendet, gelten zu lassen. Herr Schmidt-Wittmack war sich dieses Unterschiedes wahrscheinlich gar nicht bewußt. Jedenfalls wollte er doch mit dem was er dort drüben gesagt hat — er bitte um Asyl, und das schreibt er selbst in seinem Buch, das mir vorgelegen hat und aus dem ich wörtlich zitiert habe —, zum Ausdruck bringen: Mit diesem Gebiet Deutschlands — das wir Geltungsbereich des Grundgesetzes nennen — will ich grundsätzlich nichts mehr zu tun haben, und ich will auch nie mehr dahin zurückkehren. Nur
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 22.02.1955 () [PBT/W02/00068]
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findet eine Hauptverhandlung nur auf Antrag der Staatsanwaltschaft statt. Die Staatsanwaltschaft darf den Antrag nur stellen, wenn die den Gegenstand der Untersuchung bildende Tat nur mit Haft, Geldstrafe oder Einziehung, allein oder in Verbindung miteinander, bedroht ist. Daß das Verbrechen, das begangen zu haben Schmidt-Wittmack verdächtig ist, nämlich Landesverrat in der Form von § 99 oder § 100 a, viel schwerer als mit diesen Strafen zu ahnden ist, wenn er dieser Taten überführt wird, ist selbstverständlich. Infolgedessen gibt es nach der zwingenden Vorschrift
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 22.02.1955 () [PBT/W02/00068]
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Jaeger: Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Arndt. Dr. Arndt (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ausnahmslos sind wir uns alle einig, daß Herr Schmidt-Wittmack seinen Sitz im Deutschen Bundestage verlieren muß. Darüber ist gar kein Streit. Ich bitte, das doch erst einmal festzuhalten als die Grundlage, auf der wir stehen; denn erst von dieser Grundlage aus werden überhaupt die Fragen klar und nüchtern gesehen werden können, um die es geht. Schmidt-Wittmack muß sein Mandat verlieren, aber er soll es
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 22.02.1955 () [PBT/W02/00068]
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es könne nur eine Meinung darüber geben, daß Herr Schmidt-Wittmack den Sitz hier verlieren muß. Mehr will ich gar nicht erreichen. Ich freue mich, daß ich das hier soeben sehr eindeutig gehört habe. (Zurufe von der SPD.) Wenn das Bestreben, das gerade durch die Erklärung des Herrn Kollegen Arndt hier sehr deutlich — verbindlich, wenn ich so sagen darf — zum Ausdruck gebracht worden ist, etwas früher aktiv betätigt worden wäre, dann hätten wir diese Sache vielleicht schon in der ersten Sitzung des
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 22.02.1955 () [PBT/W02/00068]
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ihm: in beiden Eigenschaften. Ich habe mich in der ersteren Eigenschaft oder, wenn Sie wollen, in meiner zweiten Eigenschaft, sehr zurückgehalten, weil ich es eigentlich für völlig selbstverständlich gehalten habe, daß dieses Haus im kürzesten Verfahren, gleich welcher Art, auf das man sich verständigen konnte, — — (Widerspruch und Zwischenrufe bei der SPD.) — Natürlich, daß wir überhaupt nur von Rechtsverfahren sprechen, brauche ich doch wohl nicht noch einmal deutlicher zu machen. Es ist doch völlig selbstverständlich: die ganze Argumentation, die hier stattfindet, findet
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 22.02.1955 () [PBT/W02/00068]
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nicht ein Mann, der innerhalb des Bundesgebietes bleibt und nicht mehr daran interessiert oder nicht mehr willens ist, Abgeordneter zu sein und hier zu arbeiten, sondern hier geht jemand mit einer Deklaration vor der ganzen Welt hinüber in ein Lager, das wir als ein Lager des Gegners bezeichnen müssen, so schmerzlich es sein mag, und erklärt dort vor aller Welt, daß er um Asyl bittet, um Asyl doch offenbar gegen unsere Verfolgung. Wenn dieses Entfernen aus der Gemeinschaft, dieses Entfernen aus
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 22.02.1955 () [PBT/W02/00068]
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Lager des Gegners bezeichnen müssen, so schmerzlich es sein mag, und erklärt dort vor aller Welt, daß er um Asyl bittet, um Asyl doch offenbar gegen unsere Verfolgung. Wenn dieses Entfernen aus der Gemeinschaft, dieses Entfernen aus dem besonderen Band, das ihn — auch im Auftrag seiner Wähler — an den Bundestag gebunden hat, nicht dem Verzicht gleichzuachten und gleich ihm zu behandeln ist, dann ist das eine in meinen Augen nicht richtige Betrachtung. (Abg. Dr. Schmid [Frankfurt] : Aber das Gesetz will es
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 22.02.1955 () [PBT/W02/00068]
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Rechtsauffassung, die in der Ausschußvorlage dargelegt wird, zum Deutschen Bundestag nicht wählbar. (Widerspruch in der Mitte.) Es muß doch jedermann einleuchten, daß hier ein rechtlicher Bruch vorhanden ist. Gerade wegen der Bedeutung eben des Rechtsproblems—nicht wegen des Herrn Schmidt-Wittmack—, das auch für Berlin zur Debatte steht, muß die Angelegenheit erneut dem Wahlprüfungsausschuß überwiesen werden. Das ist kein fraktionelles Anliegen, sondern ein allgemeines Anliegen. Wegen dieser Problematik für Berlin und weil wir uns dagegen wehren, daß erstmalig die Spaltung Berlins de
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 22.02.1955 () [PBT/W02/00068]
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ich glaube, daß ich über alles, worin wir einer Meinung waren — das entnehmen Sie dem Schriftlichen Bericht —, hier nicht mehr zu berichten brauche; ich würde das Hohe Haus nur aufhalten. Aber über die Punkte, bei denen wir ein Problem sahen, das wir zur Zeit miteinander glaubten noch nicht so befriedigend lösen zu können, zu berichten, erschien mir notwendig, und zwar, wie ich es auch im Schriftlichen Bericht angesprochen habe, deshalb notwendig, weil die Öffentlichkeit diesen Schriftlichen Bericht in den meisten Fällen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 22.02.1955 () [PBT/W02/00068]
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Niederschlag gefunden hat und wir damit sagen können: Jetzt haben wir das getan, was heute möglich erschien. Nun muß auch einmal die Verwaltung Zeit haben, es durchzuführen, und sie darf nicht unter dem ständigen Druck neuer Gesetzesänderungen stehen. Das Ziel, das wir anstreben, nämlich bis 1957 das Schlußgesetz zu machen, darf nicht dadurch gefährdet werden, daß wir die Feststellungen nicht in dem Umfang durchführen können, den wir brauchen, um die große Entscheidung über die endgültige Hauptentschädigung, kurzum über den Schlußpunkt dieser
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 22.02.1955 () [PBT/W02/00068]
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fest. Meine Damen und Herren, Präsidenten sind auch bloß Menschen und irren sich. Ich habe mich vorhin geirrt. Ich habe nämlich in der Hast des Gefechts den Punkt 5 der heutigen Tagesordnung überschlagen; es ist nicht absichtlich geschehen. Ich bitte, das zu entschuldigen, und muß also jetzt Punkt 5 aufrufen: Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (Drucksache 1139). Zur Begründung erteile ich dem Abgeordneten
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 22.02.1955 () [PBT/W02/00068]
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Einbringung eines Gesetzentwurfs meiner Fraktion über die Verlängerung der Frist in § 91 Abs. 2 des Bundesergänzungsgesetzes und dann am 10. Dezember 1954 anläßlich einer Großen Anfrage meiner Fraktion. Wenn wir heute bereits wieder über Fragen der Entschädigung von Unrecht sprechen, das durch den Nationalsozialismus begangen worden ist, dann nicht deswegen, weil es uns Spaß 1 macht, über diese Dinge zu sprechen, sondern einfach deswegen, weil wir uns dazu verpflichtet fühlen. In diesem Jahre jährt sich schon zum zehnten Male der Tag
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 22.02.1955 () [PBT/W02/00068]
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Urzulänglichkeit hingewiesen wird, mit der die Wiedergutmachungsangelegenheiten bisher behandelt worden sind. Wenn es hier heißt, daß „die Wiedergutmachung im zehnten Jahr nach dem Ende der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft praktisch fast noch am Anfang" stehe, dann, glaube ich, ist das kein Lob, das uns hier gezollt wird. Und wenn weiter der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland eine „Verkürzung der Frist für die praktische Durchführung unter Verlegung des Schwergewichts der Ausgaben nicht auf das Ende der Frist, sondern auf die nächsten Jahre" verlangt
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Jahres die Forderung aufgestellt worden ist, man möge einen besonderen Beauftragten für die Wiedergutmachung zur Koordinierung und auch zur besseren Durchsetzung aller derjenigen Dinge einsetzen, die mit den Fragen der Wiedergutmachung in Zusammenhang stehen. Wir begrüßen außerordentlich dieses offene Wort, das der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland an die Bundesregierung zu Händen des Herrn Bundeskanzlers gerichtet hat, und sagen dem Rat der Evangelischen Kirche im Namen aller derjenigen, die hinter uns stehen, Dank für das, was mit dieser Eingabe bezweckt
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 22.02.1955 () [PBT/W02/00068]
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sollen. Der erste Punkt betrifft die Verteilung der Entschädigungslasten auf den Bund und auf die Länder. Diese Frage war in § 77 des Bundesentschädigungsgesetzes nur vorläufig geregelt; die endgültige Verteilung der Entschädigungslasten auf Bund und Länder sollte durch ein besonderes Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bis zum 31. Dezember 1954 geregelt werden. Die Bundesregierung hat dem Bundestag einen solchen Gesetzentwurf rechtzeitig zugeleitet, wenn auch nicht in der Form eines selbständigen Gesetzes, sondern in der Form eines Einzelparagraphen, nämlich des § 6
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ist und diesen Anforderungen entspricht, ist der Vorzug vor jeder anderen Auslegungsmöglichkeit zu geben. (Zustimmung in der Mitte.) Nach dieser bedeutsamen Auslegungsvorschrift zu verfahren sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Zur Ehre auch anderer Gerichte sei insbesondere ein Berliner Landgericht genannt, das schon vor Jahren dieselbe Auslegungsregel formuliert und zugrunde gelegt hat. Daß in die Novelle eine solche Auslegungsregel eingefügt wird, scheint auch mir zweckmäßig zu sein. Ob wir das schon vorweg machen oder erst mit der Novelle selbst, ist eine Frage
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das Wort „großherzig" in das Gesetz hineinzuschreiben. (Abg. Frau Dr. h. c. Weber [Aachen] : Einverstanden!) Wir nehmen damit ein Wort auf, das unabhängig von uns der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland im Schreiben vom 5. Februar 1955 gebraucht hat, das in seinem Auftrage der Vorsitzende, Herr Bischof Dibelius, an den Herrn Bundeskanzler gerichtet hat. In diesem Schreiben heißt es, daß Rechtsprechung und Verwaltung eine Ehrenpflicht hätten darin sehen müssen, durch großherzige Anwendung des Gesetzes seine Mängel auszugleichen. Es heißt weiter
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 22.02.1955 () [PBT/W02/00068]
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müssen, durch großherzige Anwendung des Gesetzes seine Mängel auszugleichen. Es heißt weiter in dem Schreiben des Herrn Bischofs Dibelius: Verwaltung und Rechtsprechung müssen aufgerufen werden, nicht kleinlich am Buchstaben der Vorschriften zu haften. Meine Damen und Herren, es ist notwendig, das noch einmal und noch einmal und noch einmal von der Tribüne dieses Hauses zu sagen. Denn wir mögen Gesetze hier beschließen, wie wir wollen; es hilft nichts, wenn sie nicht draußen von der Verwaltung und von der Rechtsprechung in dem
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in Baden-Württemberg zu einem solchen Urteil nicht kommen können, wenn man nicht vorher ähnliche Einwendungen geltend gemacht hätte. (Abg. Frau Dr. Weber [Aachen] : Aber der Richter ist doch unabhängig!) Zum Beispiel macht hier das Bundesministerium des Innern in einem Verfahren, das beim Landesverwaltungsgericht Köln anhängig ist, geltend, daß man dem Gesetze nach Mitglied der NSDAP sein mußte, um Beamter werden zu können, und das Landesverwaltungsgericht Köln hat im vergangenen Jahr am 24. Juni in einem Urteil dazu folgendes ausgeführt: Nach § 2
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und weiter in Unrecht verwandeln wollen! (Lebhafter Beifall bei allen Abgeordneten.) Vizepräsident Dr. Schneider: Das Wort hat der Abgeordnete Pelster. Pelster (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Ausführungen des Herrn Kollegen Arndt zeigen, was aus dem Gesetz, das wir damals kurz vor Toresschluß des ersten Bundestages verabschiedet haben, geworden ist. Auch ich wäre in der Lage, eine ganze Reihe von Gerichtsurteilen aus dem Bereich von Nordrhein-Westfalen anzuführen. Eigentümlich ist, daß man bei Vertretern der Arbeitnehmerorganisationen, ob es nun
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Gesetz einmal gründlich zu überprüfen und gemeinsam mit Ihrem Initiativgesetzentwurf vielleicht auch die Arbeiten an der Novelle mit zu berücksichtigen, die in dem Arbeitskreis, der von der Koalition und Opposition gemeinsam gebildet ist, aufgenommen worden sind, damit aus dem Gesetz, das damals leider Gottes nicht in allen Einzelheiten durchberaten worden ist. jetzt endlich ein Gesetz geschaffen wird, bei dem auch diejenigen jetzt langsam zu ihrem Recht kommen, die von den Nationalsozialisten geschädigt sind, und damit nicht nur immer wieder die erste
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 22.02.1955 () [PBT/W02/00068]
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geschaffen wird, die nach dem Umbruch unter Umständen einmal auch für kurze Zeit außer Dienst gewesen sind. Ich hoffe, daß es uns unter Vorsitz des Herrn Kollegen Greve und des Herrn Professor Böhm gelingt, jetzt wirklich ein Gesetz zu schaffen, das denen ihr Recht gibt, die damals gelitten haben und die auch heute noch darunter leiden, die sich mit 100 oder 120 DM Invalidenrente durchhelfen müssen und aus ihren Forderungen immer noch nichts bekommen können. (Beifall.) Vizepräsident Dr. Schneider: Das Wort
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 22.02.1955 () [PBT/W02/00068]