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vorgeführt wird, geht überhaupt nur um zwei Prinzipien — was allmählich alle wissen sollten —, nämlich um die Frage, ob in Zukunft nach einem Wahlrecht gewählt wird, das reine Proportion darstellt, also auflöst und zertrümmert, oder ob nach einem Wahlrecht gewählt wird, das wenigstens in einem gewissen Maße einen sammelnden Effekt zur Folge hat. (Lebhafter Beifall bei der CDU und der DP. — Zuruf von der Mitte: So ist es! — Zurufe links.) Diese beiden Prinzipien und nichts anderes stehen hier zur Debatte. Unsere junge
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.06.1953 () [PBT/W01/00272]
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hat dabei auf den letzten Satz des Abs. 5 hingewiesen, in dem gesagt ist, daß die in Abs. 4 vorgesehene Prozentklausel keine Anwendung auf die von nationalen Minderheiten eingereichten Listen findet. Ich muß hier nochmals das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zitieren, das in der Urteilsbegründung zu dem 7 1/2-%-Klausel-Prozeß vom 25. April 1952 ganz klar gesagt hat: Der SSW, also die politische Vertretung der dänisch-friesischen Minderheit, vereinigt ein Fünftel der Stimmen in diesem Landesteil auf sich, der geschichtlich ein besonderes Schicksal
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.06.1953 () [PBT/W01/00272]
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Beweisführung, die ich eben vorgetragen habe, durchaus im Einklang mit dem Grundgesetz. Das Problem ist: Wie sollen im Parteirecht parteilose Abgeordnete im Verhältnis zu Parteikandidaten unter Beachtung des Geichheitssatzes behandelt werden? Dazu zunächst einmal eine Vorbemerkung! Wer das ganze Material, das uns vorliegt, aufmerksam liest, wird finden, daß die parteilosen Abgeordneten privilegiert werden. Sie sind in dem vom Ausschuß vorgelegten Text nicht der Vorschrift des § 27 unterworfen; sie brauchen keine Vorwahl durch eine Mitglieder- und Vertreterversammlung; sie sind nach dem Text
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.06.1953 () [PBT/W01/00272]
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daß gewisse Kreise die Absicht haben, nur einen Mann als parteilos oder als unabhängig nach dem alten Begriff abzustellen, (Hört! Hört! bei der FDP) der die Stimmen der Wähler auf sich vereinigen soll, und zwar zu dem Zweck, das Gesetz, das dieser Bundestag nun nach der Hauptentscheidung beschließt und das vorsieht, daß die Direktmandate angerechnet werden, zu umgehen. (Hört! Hört! bei der FDP und links.) Denn man hatte sich ausgerechnet, daß auf diese Art der Unabhängige ja nicht angerechnet zu werden
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.06.1953 () [PBT/W01/00272]
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vielleicht zur dritten Lesung, überlegen, ob nicht wirklich die Tatsache, daß so verschiedene Parteien wie die FDP und die SPD — — (Hört! Hört! und Na, na! bei der CDU. — Heiterkeit.) — Sehen Sie, ich lasse Ihnen gerade in der CDU reichlich Gelegenheit, das zu belachen. Sie wissen ja selber am besten, daß viele Entscheidungen dieser Koalition sehr zum Schmerz der FDP von Ihnen, die Sie so sehr gelacht haben, mit der SPD beschlossen worden sind, gegen Ihren Partner. (Beifall bei der FDP.) Sie
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.06.1953 () [PBT/W01/00272]
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wie in § 25 mißverständlich enthalten ist. Der Text ist nicht ganz klar. Darf ich dazu zwei Sätze sagen?) — Nur zum Text? (Abg. Loritz: Nur eine redaktionelle Klärung!) — Bitte schön! Loritz (WAV): Ich möchte nur textkritisch zu einem Wort etwas sagen, das sowohl im Entwurf der CDU, im Änderungsantrag Umdruck Nr. 962 Ziffer 13 a — also für die Fassung des § 26 Abs. 1 — als auch schon vorher unter Ziffer 12 dieses Antrags der CDU zu § 25 Abs. 2 enthalten ist. Hier heißt
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.06.1953 () [PBT/W01/00272]
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Einrichtungen, der Sicherung der Durchführung von Wahlversammlungen und der Zurverfügungstellung aller für Wahlzwecke geeigneten Räume —, (Zuruf von der Mitte: Auch Ihres Schlafzimmers! — Heiterkeit) die in dem Schreiben der Bundesregierung an den Bundestag auf Drucksache Nr. 3063 vom 5. Februar 1952, das bereits mein Fraktionskollege Walter Fisch erwähnt hat, enthalten sind. (Abg. Renner: Sehr gut! Sehr gut!) In diesem Schreiben des Bundesministeriums für gesamtdeutsche Fragen werden für die Durchführung gesamtdeutscher Wahlen folgende Grundsätze aufgestellt. In § 4 Abs. 1 heißt es: Die Freiheit
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.06.1953 () [PBT/W01/00272]
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die von der Bundesregierung aufgestellt worden sind und die in den wesentlichen Punkten in unserem Antrag ihren Niederschlag gefunden haben. Wie es nun aber entgegen diesen Prinzipien seitens der Bundesregierung in der Praxis aussieht — und damit begründe ich unseren Änderungsantrag —, das möchte ich ganz kurz noch aufzeigen. Es ist eine Ihnen vielleicht nicht ganz unbekannte Tatsache, daß z. B. bei den letzten Kommunalwahlen (Zuruf rechts: Hör auf!) nicht nur in Niedersachsen, sondern auch in Nordrhein-Westfalen und in anderen Ländern die Wahlmaterialien
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.06.1953 () [PBT/W01/00272]
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dieser erklärt, es bestehe eine Verordnung der Landesregierung vom 31. Oktober 1952, die besage, daß nur der CDU, der FDP und der SPD für die Wahl Lautsprecherwagen genehmigt werden. (Hört! Hört! bei der KPD.) Ich glaube, meine Damen und Herren, das wirft ein sehr bezeichnendes Licht auf die Frage, was Sie und was die Organe des Herrn Dr. Lehr und seine verlängerten Arme in den Ländern unter demokratischen Wahlen verstehen. Zur Frage der Versammlungslokale noch ein be-besonderes Wort. In Gießen sollte
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.06.1953 () [PBT/W01/00272]
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Weise allen Parteien zur Verfügung gestellt werden. In den angezogenen Bestimmungen der Grundsätze, die seitens der Bundesregierung aufgestellt worden sind, ist u. a. auch die Sicherheit der Bewerber und der Kandidaten für eine Wahl erwähnt worden. Wie es damit aussieht, das möchte ich nur an Hand der letzten Kommunalwahlen aufzeigen, wo der sozialdemokratische Kandidat Ruthner in Sandkrug bei Oldenburg nach einer Wahlversammlung zusammengestochen worden ist. Das ist eine, ich glaube, sehr drastische Illustration für die Durchführung eines solchen Grundsatzes, zugleich aber
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.06.1953 () [PBT/W01/00272]
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Land Berlin entsendet". Vizepräsident Dr. Schäfer: Das Wort hat der Abgeordnete Brandt. Brandt (SPD): Meine Damen und Herren! Hinter dieser unterschiedlichen Formulierung verbirgt sich in der Tat die Frage, ob das Wählervolk von Berlin das Recht haben soll oder nicht, das ihm nach dem Grundgesetz zusteht, seine Abgeordneten direkt zu wählen. Ich frage Sie — und da knüpfe ich an die letzten Worte des Herrn Abgeordneten Dr. Krone an —: Soll das Volk von Berlin gut genug sein, für die Freiheit auf die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.06.1953 () [PBT/W01/00272]
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in Berlin auf den Gedanken komme, nicht direkt zu wählen. Warum also dann das Ausweichen vor der einzig klaren Formulierung: „Die wahlberechtigte Bevölkerung von Berlin entsendet ...."? Es geht also darum, ob der Bundestag den Berliner Wählern ein Recht einräumen will, das ihnen nach dem Grundgesetz zusteht. Wenn er dieses Recht nicht einräumte, würde er — davon bin ich zutiefst überzeugt — eine nationalpolitische Chance verpassen. (Beifall bei der SPD.) Vizepräsident Dr. Schäfer: Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Will. Dr. Will (FDP): Meine
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.06.1953 () [PBT/W01/00272]
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der großen Berliner Frage immer einer Meinung gewesen. Wir sind in dieser Frage auch der Meinung, wir sollten geschlossen vorgehen. Das ist leider nicht der Fall. Aber uns zu unterstellen, Herr Kollege Brandt, daß wir damit parteiegoistische Gedankengänge verbinden wollten, das möchte ich doch im Interesse Berlins zurückweisen. (Sehr richtig! in der Mitte.) Und ein Zweites! Sie haben geäußert, das Volk sei dafür gut, auf die Straße zu gehen, aber es solle nicht wählen; man wolle ihm das Wählen verbieten. — Herr
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.06.1953 () [PBT/W01/00272]
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kommen! — Zuruf von der CDU: Fangen Sie bei sich an!) Vizepräsident Dr. Schäfer: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Menzel. Dr. Menzel (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieser Antrag der kommunistischen Fraktion befaßt sich mit einem Gebiet, das nicht in das Wahlgesetz hineingehört. Wir sind auch der Überzeugung: Wenn die Abgeordneten der KPD-Fraktion wüßten, daß dieser Antrag angenommen werden würde, dann würden sie ihn gar nicht gestellt haben. (Lebhafte Zustimmung bei der SPD und bei den Regierungsparteien.) Wir
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Dr. Schäfer: Das Wort hat Herr Abgeordneter Renner. (Zuruf von der CDU: Das will er sich aber nicht gefallen lassen!) Renner (KPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich finde, daß Herr Kollege Menzel sich die Begründung für sein Nein, das doch das Nein seiner Fraktion ist, sehr leicht gemacht hat. (Zuruf rechts: Seien Sie vorsichtig!) Herr Menzel, ich kann mich erinnern — da ich nicht nur Mitglied der Gewerkschaften bin, sondern auch ihre Zeitungen lese —, welche Kritik z. B. die „Welt
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.06.1953 () [PBT/W01/00272]
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Vorsitzende, die nicht die Befähigung zum Richteramt haben und auf Grund der Vorschriften in § 18 Abs. 3 der Ausschußfassung berufen werden. Ich bitte das klarstellen und vor allem darauf hinweisen zu dürfen, daß hier wirklich ein ernstes, sachliches Problem vorliegt, das jeder persönlichen Diskriminierung völlig fernliegt. Das Zweite. Wir sind der Ansicht, daß eine zuverlässige, aus vollem Überblick kommende gerechte Rechtsprechung nun einmal nur unter einem Vorsitzenden gedeihen kann, der durch und durch über eine juristische Fachbildung verfügt. Das soll wiederum
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.06.1953 () [PBT/W01/00272]
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gemeistert werden. Die allgemeinen Bestimmungen, die Grundnormen des Rechts sind aber allen Rechtsdisziplinen gemeinsam, und gemeinsam sind ihnen die Methoden der Rechtsfindung und der juristischen Begriffsbildung. Der Rückgriff auf allgemeine Grundsätze des Rechts ist in besonderem Maße im Arbeitsrecht notwendig, das auch heute noch ein fragmentarisches Rechtsgebiet geblieben ist, das zahlreiche Lücken aufweist, die nur ergänzt und gefüllt werden durch Regeln, die dem allgemeinen bürgerlichen Recht entnommen sind. Die Notwendigkeit, die Rechtseinheit aufrechtzuerhalten, läßt es uns wünschenswert erscheinen, solche Personen zu
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.06.1953 () [PBT/W01/00272]
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Umdruck Nr. 970 Ziffer 1, das Wort „Benehmen" durch das Wort „Einvernehmen" zu ersetzen. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünschen, um ein Handzeichen.—Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Meine Damen und Herren, ich bitte, das durch Aufstehen zu klären. Einer der Herren Schriftführer ist im Zweifel über das Ergebnis der Abstimmung. Ich bitte die Damen und Herren, die dafür sind, sich von ihren Plätzen zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das erste war
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.06.1953 () [PBT/W01/00272]
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4, daß für die Berufung der planmäßigen hauptamtlichen Richter der Richterwahlausschuß des Landes Hessen zuständig ist. Derselbe Artikel sagt aber in Abs. 5 ausdrücklich, daß die Bestimmungen der Absätze 1 bis 4 nicht für die Laienrichter gelten. Gerade das Vorbild, das das Grundgesetz für Art. 96 in der hessischen Verfassung gehabt hat, stellt sehr eindeutig klar, daß die Mitwirkung des Richterwahlausschusses auf die Bestellung von Berufsrichtern beschränkt sein soll, nicht aber bei der Bestellung von Laienrichtern gelten soll. Das ist bei
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.06.1953 () [PBT/W01/00272]
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der Antragsteller müssen im Zusammenhang mit dem Gesetz über die Verteilung des erzielten Reingewinnes der Bank deutscher Länder und dem die Gewinnverteilung betreffenden Paragraphen des in der Ausschußberatung befindlichen Notenbankgesetzes betrachtet werden. Der Bundestag hat Mitte 1951 ein Gesetz beschlossen, das die Bank deutscher Länder verpflichtet, den nach Bildung gesetzlicher und sonstiger Rücklagen sowie nach Abzug einer Gewinnbeteiligung der Landeszentralbanken verbleibenden Reingewinn der Geschäftsjahre 1950 und 1951 an die Bundesrepublik Deutschland abzuführen. Die Gewinnbeteiligung der Landeszentralbanken wurde gleichzeitig für die beiden
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.05.1953 () [PBT/W01/00265]
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Die Gewinnbeteiligung der Landeszentralbanken wurde gleichzeitig für die beiden Geschäftsjahre auf 6 v. H. ihrer Kapitalanteile begrenzt. Ein Verlängerungsgesetz dieses Gesetzes ist kürzlich hier in erster Lesung dem Haushaltsausschuß und dem Ausschuß für Geld und Kredit überwiesen worden. Im Bundesnotenbankgesetz, das sich, wie erwähnt, ebenfalls in der Ausschußberatung befindet, ist eine grundsätzlich Bleichlautende Bestimmung seitens der Regierung vorgeschlagen. Der Zusammenhang zwischen dem Antrag Nöll von der Nahmer einerseits und den eben erwähnten Gesetzen andererseits besteht nun darin, daß der Übergewinn, der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.05.1953 () [PBT/W01/00265]
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Theorien über vorhandene oder nicht vorhandene Bilanzlöcher. Nun mag man über die Rückstellungspolitik des Notenbanksystems in einigen Punkten manchmal oder in einigen Jahren verschiedener Meinung sein. Aber eines ist sicher — bei den Beratungen des Bundesbankgesetzes hatte ich schon die Ehre, das für meine Fraktion auszuführen —: Es gilt für uns als selbstverständlich, daß die Geschäftsführung des Notenbanksystems nicht danach ausgerichtet werden kann, welchen gewinn- oder verlustmäßigen Ertrag sie für den Haushalt hat. Das, glaube ich, gilt auch für alle anderen Leute im
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.05.1953 () [PBT/W01/00265]
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Nahmer. Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP): Meine Damen und Herren! Nur ganz kurz zu den Ausführungen der drei Herren Diskussionsredner! Ich darf dem Herrn Vertreter der kommunistischen Gruppe zunächst versichern, daß die Sicherheit unserer Währung von dem Problem, das hier behandelt wird, überhaupt nicht berührt wird. (Abg. Renner: Was steht denn überhaupt an Sicherheit dahinter? Was steht denn überhaupt dahinter? Doch nur der amerikanische Rauch!) — Das ist gar kein amerikanischer Rauch, sondern ein sehr solides und wichtiges Haushaltsproblem; das
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.05.1953 () [PBT/W01/00265]
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amerikanischer Rauch, sondern ein sehr solides und wichtiges Haushaltsproblem; das habe ich, glaube ich, hier sehr eingehend bei der Begründung auseinandergesetzt. Daß es Ihnen vielleicht nicht angenehm ist, wenn wir hier im Interesse des Bundeshaushaltes eine solche Maßnahme durchführen wollen, das mag eine andere Frage sein. (Abg. Renner: Ihr macht nur Bluff!) Nun darf ich auf die sachlichen Ausführungen der Herren Kollegen Scharnberg und Seuffert eingehen. Wenn die Dinge eben so laufen, wie Herr Kollege Scharnberg es uns dargelegt hat, daß
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.05.1953 () [PBT/W01/00265]
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volkswirtschaftlich dringendes Bedürfnis für eine weitere Fortsetzung der bisherigen Reservepolitik bei der Bank deutscher Länder? Oder ist jetzt nicht ein Punkt erreicht, wo man dieses Ziel zurücktreten lassen muß zugunsten einer entsprechenden Entlastung des Haushalts? Das ist das entscheidende Problem, das hier gelöst werden muß. (Abg. Renner: Zugunsten des Verteidigungsbeitrags .meinen Sie!) Präsident Dr. Ehlers: Meine Damen und Herren! Keine weiteren Wortmeldungen. Ich schließe die Besprechung. Es sind zwei Überweisungsanträge gestellt worden. Der erste wünschte Überweisung an den Haushaltsausschuß als federführenden
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.05.1953 () [PBT/W01/00265]