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bestreiten, daß die Unterstützungssätze unzureichend sind. Auch das Beitragsaufkommen erlaubt die Erhöhung, (Sehr richtig! bei der SPD) obschon sie im Jahresvolumen etwa 200 Millionen DM ausmachen wird. Darum fordern wir die Erhöhung der Unterstützungssätze in der Arbeitslosenversicherung auf ein Maß, das ein echtes und gesundes Verhältnis von Arbeitsentgelt und Unterstützung herstellen soll. Wir glauben, daß sich das Haus der berechtigten Forderung nicht verschließen wird. Ich darf Sie bitten, unseren Antrag dem Ausschuß für Arbeit zur beschleunigten Beratung zu überweisen. (Beifall bei
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.05.1953 () [PBT/W01/00265]
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Zur Begründung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und DP Herr Abgeordneter Arndgen! Arndgen (CDU) , Antragsteller: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im vergangenen Jahr ist auf Beschluß dieses Hauses ein sogenanntes Arbeitsbeschaffungsprogramm in Szene gesetzt worden, das aus Mitteln des Arbeitsstocks finanziert worden ist. Dieses Programm hat es ermöglicht, ungefähr 90 000 Aubeitsplätze zusätzlich zu schaffen. Für diesen Zweck standen im vergangenen Jahr 200 Millionen DM zur Verfügung, die, obwohl sie eingeplant waren, im vorigen Jahr nicht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.05.1953 () [PBT/W01/00265]
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ist, einige Sorgen gemacht. Er hat anscheinend große Rechnungen angestellt und ist dabei zu Ergebnissen gekommen, die für mich unverständlich sind. Tatsache ist doch, Kollege Arndgen, daß bei einem Einkommen von 116 DM — und das ist das höchste versicherungspflichtige Einkommen, das bei den Arbeitslosen aber nicht generell maßgebend ist, sondern leider nur die Ausnahme darstellt — ganze 31,50 DM pro Woche an Unterstützung gezahlt werden. Es ist doch niemand hier im Hause, der behaupten würde, daß dies zum Leben ausreichen kann. Das
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.05.1953 () [PBT/W01/00265]
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für den Fall der Arbeitslosigkeit an Unterstützungen gewährt und für die sonstigen Aufgaben der Bundesanstalt gezahlt. Dièse Leistungen gehen dem Etat der Bundesregierung Adenauer vor, und deshalb kommt erst dieses Gesetz und noch lange nicht das Gesetz über die Zwangsanleihe, das wir mit aller Entschiedenheit ablehnen und bekämpfen. Nun zu der Drucksache Nr. 4302. Bitte, seien Sie mir nicht böse, ich muß diesen Antrag den Antrag eines „schlechten Gewissens" nennen. Warum stellen Sie denn diesen Antrag? Sie stellen ihn, weil Sie
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.05.1953 () [PBT/W01/00265]
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Sehr gut! in der Mitte. — Zurufe links.) Der Herr Kollege Richter sprach weiter davon, daß die SPD nur 50 % der Verdienste als Unterstützung wolle. Man kann aber nicht von dem Bruttoverdienst ausgehen, weil zwischen dem Bruttoverdienst und dem tatsächlichen Einkommen, das dem einzelnen zur Verfügung steht, ein großer Unterschied besteht. Die Sätze, die Sie in Ihrer Tabelle angeführt haben, liegen nicht hei 50 %, sondern in der höchsten Einkommensstufe liegen sie bei 70 % und bei den niedrigen Einkommen sogar bei 90 %. Aus
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.05.1953 () [PBT/W01/00265]
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in seinen wesentlichen und vordringlichsten Teilen durch das Strafrechtsänderungsgesetz vom 30. August 1951 — Bundesgesetzblatt Teil I Seite 739 — erledigt worden. Ein weiterer, besonders wichtig gewordener Einzelpunkt hat mit dem Zweiten Strafrechtsänderungsgesetz vom 6. März 1952 — Bundesgesetzblatt Teil I, Seite 42 —, das dem Strafgesetzbuch einen neuen § 141 gegen die Anwerbung zum fremden Wehrdienst einfügte, seine Erledigung gefunden. Bevor der Rechtsausschuß in der Lage war, den Rest der Drucksache Nr. 1307 zu beraten, legte die Bundesregierung den Entwurf eines Dritten Strafrechtsänderungsgesetzes vor, das
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.05.1953 () [PBT/W01/00265]
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das dem Strafgesetzbuch einen neuen § 141 gegen die Anwerbung zum fremden Wehrdienst einfügte, seine Erledigung gefunden. Bevor der Rechtsausschuß in der Lage war, den Rest der Drucksache Nr. 1307 zu beraten, legte die Bundesregierung den Entwurf eines Dritten Strafrechtsänderungsgesetzes vor, das schon nach seinem Arbeitstitel „Strafrechtsbereinigungsgesetz" im wesentlichen andere Ziele verfolgte als der Entwurf von 1950. Dieser sollte vor allem die durch Eingriffe des Kontrollrats entstandenen Lücken des politischen Strafrechts ausfüllen und darüber hinaus auf diesem Gebiet neues, der modernen politischen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.05.1953 () [PBT/W01/00265]
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Auffassung, daß im Gegensatz zu dem überalterten Ausdruck „Frauensperson" der Ausdruck „männliche Person" im Strafgesetzbuch beibehalten werden kann. Nr. 26 b sollte daher gestrichen werden. Nr. 28. — In § 248 c Abs. 1 ist, worauf schon der Bundesrat aufmerksam gemacht hat, das auf einen Druckfehler zurückgehende Wort ,,anzuzeigen" durch das Wort „zuzueignen" zu ersetzen. Nr. 30. — In Buchstabe d hat der Ausschuß lediglich eine sprachliche Verbesserung nach dem Vorschlag des Bundesrats angebracht. Nr. 37. — § 367 Abs. 1 Nr. 8 sollte nicht nur
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.05.1953 () [PBT/W01/00265]
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erforderlich, den durch das Strafrechtsänderungsgesetz vom 30. August 1951 geschaffenen § 93 zu erweitern. Die Vorschrift hat sich in der Praxis als viel zu eng erwiesen, da sie nur das in die Bundesrepublik eingeführte staatsgefährdende Propagandamaterial erfaßt, nicht aber das Material, das in der Bundesrepublik selbst hergestellt und verbreitet wird. Der Ausschuß hält eine entsprechende Erweiterung der Vorschrift für geboten. Bedenken, daß hierdurch die Gefahr einer zu sehr ausgedehnten Anwendung der Vorschrift entstehen könne, teilt der Ausschuß in seiner überwiegenden Mehrheit nicht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.05.1953 () [PBT/W01/00265]
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Nebenfolgen lehnt sich mit dem Regierungsentwurf weitgehend an die Regelung der §§ 85 und 86 in der Fassung des Strafrechtsänderungsgesetzes vom 30. August 1951 an. Nr. 8 c. — Der Ausschuß zum Schutz der Verfassung sieht in § 16 des Entwurfs eines Versammlungsordnungsgesetzes, das von Ihnen inzwischen angenommen worden ist, auch einen Bannkreis um das Gebäude des Bundesverfassungsgerichts vor. Der Rechtsausschuß hält diese Erweiterung mit Rücksicht auf die besondere Stellung des Bundesverfassungsgerichts als eines Verfassungsorgans für angebracht. Folgerichtig muß auch das Bundesverfassungsgericht in der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.05.1953 () [PBT/W01/00265]
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Wahlnötigung hatte nach der Regierungsvorlage nur einen subsidiären Charakter. Sie kam nur dann zum Zuge, wenn der allgemeine Nötigungstatbestand des § 240 StGB nicht vorlag. Der Ausschuß ist einen anderen Weg gegangen. Er hat den neuen § 108 als ein Spezialdelikt ausgestaltet, das sämtliche Nötigungsmittel abschließend aufführt. Hierbei wurde besonderer Wert auf den Schutz der Wahlfreiheit gegen die Ausnutzung wirtschaftlicher Abhängigkeit gelegt. In der Strafdrohung ist die Vorschrift für die schweren Fälle dem Strafrahmen des § 240 StGB angepaßt worden. Die Einwirkung auf die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.05.1953 () [PBT/W01/00265]
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hier zunächst den Änderungsvorschlägen des Bundesrats an, wonach die nur gelegentlich der Berufsausübung erlangte Kenntnis nicht unter die Schweigepflicht fällt, der zu enge Begriff des Heilpflegerberufs erweitert und eine sprachlich straffere Fassung erreicht wird. Nun komme ich zu einem Problem, das ich über meinen schriftlich fixierten Bericht hinaus noch etwas eingehender behandeln muß, weil sich der Rechtsausschuß, obwohl er diese Frage schon einmal abschließend behandelt hatte, am letzten Freitag noch einmal damit befassen mußte. Es handelt sich um die Frage, ob
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.05.1953 () [PBT/W01/00265]
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damit einverstanden ist, wenn diese sprachliche Verbesserung stillschweigend an der betreffenden Stelle vorgenommen wird. (Beifall bei den Regierungsparteien.) Präsident Dr. Ehlers: Meine Damen und Herren! Ich danke dem Herrn Berichterstatter für seine umfangreiche Arbeit, auch für das Tempo des Vortrags, das uns mindestens einige Minuten gespart hat. Ich darf aber ergebenst darauf aufmerksam machen, daß nach § 74 unserer Geschäftsordnung nicht ohne guten Grund schriftliche Berichterstattung bei umfangreicheren Berichten vorgeschrieben ist, (Sehr gut! links) und zwar nach meiner Überzeugung nicht deswegen, um
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.05.1953 () [PBT/W01/00265]
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Anhören oder dem Berichterstatter das Vorlesen zu ersparen, sondern um den Mitgliedern des Hauses die Möglichkeit zu geben, sich gründlich in den Bericht einzuarbeiten. (Sehr richtig! links.) Das ist bei einem derartig umfangreichen mündlichen Bericht nicht möglich. Ich bitte freundlichst, das für die zukünftigen Berichterstattungen in diesem Hause und für diese Legislaturperiode im Interesse der Beschleunigung und Konzentration unserer Arbeit zu beachten. Ich unterstelle, daß die sprachliche Änderung, die zum Schluß vorgetragen wurde, als Antrag des Ausschusses an das Haus herangebracht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.05.1953 () [PBT/W01/00265]
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gedacht oder nicht gewollt, die Regelung von Weimar wieder verfassungsmäßig einzuführen, gehen an den Tatsachen vorbei. Auch was wir eben zu dem Tatbestand, der diesen Antrag ausgelöst hat, hörten, geht doch an den Tatsachen vorbei. Ich finde übrigens kein Adjektiv, das mir nicht wieder einen Ordnungsruf einbringt, Herr Ewers, um das zu charakterisieren, was Sie sich mit Ihrer Feststellung erlaubt haben, der Antrag resultiere aus dem Bemühen, uns Kommunisten zu helfen. Ich denke, für einen Mann, der den Rechtscharakter eines Staates
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.05.1953 () [PBT/W01/00265]
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konnte eine Zuständigkeit in München und in Berlin gegeben sein. Die Folge war, daß der bayerische Landtagsabgeordnete zwar, solange er sich innerhalb der bayerischen Landesgrenzen aufhielt, nicht von einem bayerischen Gericht verfolgt werden konnte — praktisch auch nicht von einem preußischen, das ja nicht in seiner Abwesenheit verhandeln konnte und auch nicht in der Lage war, ihn zu verhaften oder vorzuführen —; wenn er sich aber nach Berlin begab, so konnte ihm dort der Prozeß gemacht werden. Genau dieselbe Lage haben wir heute
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.05.1953 () [PBT/W01/00265]
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nicht solche generellen Verleumdungen wiederholen, die hier gegen die Kommunisten schlechthin gang und gäbe sind. Noch muß etwas ja erst einmal bewiesen werden, und noch schaffen ja verfassungswidrige Akte gewisser Minister keinen Rechtszustand, sondern Unrecht. Es war mir ein Bedürfnis, das in diesem Zusammenhang und im Zusammenhang mit der Sache Angenfort auszusprechen. Also der Herr Bundesjustizminister wird gebeten, sich zu meiner Behauptung zu äußern, daß der Herr Landesjustizminister Amelunxen bestreitet, eine derartige Geschichte mitgemacht zu haben. Präsident Dr. Ehlers: Das Wort
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.05.1953 () [PBT/W01/00265]
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der SPD: Aha!) sondern sein Vertreter, Ministerialdirigent Dr. Krille, der für Nordrhein-Westfalen legitimiert war und diesen Richtlinien zugestimmt hat. Ich will den Fall Angenfort nicht mehr aufgreifen. Der Herr Abgeordnete Renner gibt ihm wiederum eine falsche Darstellung. Das ganze Problem, das wir jetzt erörtern, hat bei der Verhaftung des Herrn Angenfort keine Rolle gespielt. Der Bundesgerichtshof hat bei der Prüfung der Haftfrage im Haftprüfungstermin vom 24. April 1953 ausdrücklich entschieden, daß Angenfort bei Ausübung der Tat festgenommen worden sei und daß
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.05.1953 () [PBT/W01/00265]
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dürfe (Abg. Renner: Richtig!) und daß daher auch der Parlamentarische Rat nicht irgendwelche Vorschriften über die Rechte und die Pflichten und den Schutz von Landtagsabgeordneten in die Verfassung aufnehmen dürfe. Ich bedauere, daß Sie, ehe Sie vorhin diese Erklärung abgaben, das nicht sorgfältiger nachgeprüft haben. (Hört! Hört! bei der SPD.) Ein zweites. Was immer der Vertreter des Herrn Landesjustizministers von Nordrhein-Westfalen vor etwa einem halben Jahr bei einer Justizministerkonferenz in Trier für Erklärungen abgegeben haben möge, (Abg. Renner: Der Herr Minister
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.05.1953 () [PBT/W01/00265]
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gibt Gerichte, die z. B. festgestellt haben, daß das Verbot der FDJ verfassungswidrig sei! (Abg. Dr. Wuermeling: Das muß eine komische Gegend sein!) Ist Ihnen das bei Ihrer angestrengten Tätigkeit als Abgeordneter entgangen? Es gibt ein Gericht in der Bundesrepublik, das vor zwei bis drei Wochen durch Urteil ausgesprochen hat, daß die Anordnung der Bundesregierung, die Freie Deutsche Jugend sei verfassungswidrig, selbst Verfassungsbruch ist, daß die FDJ nicht verboten ist. (Abg. Dr. Wuermeling: Das war wahrscheinlich in KPD-verwandten Gebieten!) — Nein, nein
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.05.1953 () [PBT/W01/00265]
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Sendern. Wir sind der Meinung, daß die Einschränkungen, die hier vorgesehen sind, mit Demokratie und Ihrem Grundgesetz nichts mehr zu tun haben. Weiter verlangen wir, den Art. 5 ganz zu streichen, der die Wiedereinführung des sogenannten Arbeitshauses bringt, des Arbeitshauses, das in der amerikanischen Zone auf Grund eines Sonderbefehls der Amerikaner ja noch nicht besteht. (Abg. Dr. Schneider: Nicht mehr besteht! — Abg. Leonhard: Falsch, es ist abgeschafft! — Abg. Kunze: Leider abgeschafft!) — Nein, dort besteht es noch nicht. Das steht doch in
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wie sich da die frommen Unternehmer an der Ausbeutung der Gefangenen gesundgestoßen haben. Daß sich das bis heute nicht geändert hat, ist ein Skandal. Aber daß Sie es nicht ändern, sondern es durch die Beibehaltung der Arbeitshäuser noch verschärfen wollen, das fällt auf Sie zurück, und das ist ebenfalls ein Skandal. Das sind unsere Anträge zu dem Gesetzentwurf. Wir bitten Sie, diese unsere Anträge einer sachlichen und ruhigen Beurteilung zu unterziehen und ihnen stattzugeben, nicht aber solche „Heißsporne" wie den Herrn
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.05.1953 () [PBT/W01/00265]
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Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Antrag zuzustimmen wünschen, um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Meine Damen und Herren, ich vermag bei dieser unterschiedlichen Besetzung des Hauses nicht festzustellen, wo die Mehrheit ist. Ich bitte, das im Wege des Hammelsprungs zu entscheiden. Wer für den Antrag des Herrn Abgeordneten Arndt ist, begibt sich durch die Ja-Tür. (Die Abgeordneten verlassen den Saal.) Ich bitte mit der Auszählung zu beginnen. (Wiedereintritt und Zählung.) Ich bitte die Türen zu
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Drucker oder sonstwie Verantwortlichen, den Autor insbesondere, strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Eine solche Vorschrift, die ohnehin problematisch ist und damals schon auf einen gewissen Widerstand im Bundesrat stieß, erklärt sich überhaupt nur aus der ungücklichen Lage Deutschlands, seinem Gespaltensein, das uns dazu gezwungen hat, den Versuch mit einer derartigen Bestimmung, wie § 93 sie enthält, zu machen. Jetzt ist dagegen etwas völlig anderes daraus geworden. Jetzt soll dieser § 93 strafrechtlich die freie Meinungsäußerung in einer Weise einschränken, die wir nicht mehr
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.05.1953 () [PBT/W01/00265]
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Tages bei der sprunghaften Entwicklung, die Sie annehmen, wenn das noch schärfer werden wird, wie Sie selbst gesagt haben? Wer bestimmt denn das „Schärfer-werden"?! Die Herren Amerikaner! (Abg. Kunze: Nein!) Das ist in der Tat die Ursache für dieses Tempo, das hier zur Beseitigung der demokratischen Rechte unseres Volkes eingelegt wird. Die Herren Amerikaner drücken, weil die amerikanischen Kriegsziele realisiert werden sollen. Darum muß man auf allen Gebieten die „Lücken" ausfüllen, die darin bestehen, daß wir in diesem Bonner Grundgesetz noch
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.05.1953 () [PBT/W01/00265]