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wenn sein Staat mit uns nicht nur in diplomatischen Beziehungen steht, sondern auch die Gegenseitigkeit verbürgt hat. Diese Gegenseitigkeit aber ist ohne Substanz, solange wir auch in der westlichen Welt bedauerlicherweise einen Unterschied haben zwischen Demokratien und Diktaturen, ein Problem, das uns später, im nächstfolden Punkt der Tagesordnung, und auch sonst beim Auslieferungsrecht noch Kopfzerbrechen machen 3) wird. Diese Gegenseitigkeit ist nur eine formale. Ich darf Ihnen das an einer vielleicht nicht unbekannten Anekdote klarmachen. Ein Amerikaner und ein Russe unterhalten
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.05.1953 () [PBT/W01/00265]
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Amerikaner sagt zu dem Russen: „Sehen Sie, ich kann in meinem Lande mich jederzeit auf die Straße stellen und" — es war in der Zeit der Präsidentschaft von Mr. Truman —„rufen: ,Nieder mit Truman! „Worauf der Russe antwortet: „Aber gewiß, Brüderchen, das kannst du in Moskau jederzeit auch!" Sehen Sie, das ist nicht die echte Gegenseitigkeit, weil eben in einer Diktatur das nicht angeht, was in Demokratien zulässig ist. Wir haben keine Gewähr dafür, daß in diktatorisch regierten Staaten Westeuropas und auch
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.05.1953 () [PBT/W01/00265]
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SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst darf ich darauf aufmerksam machen, daß die Vorlage einen Druckfehler enthält. Der Paragraph muß mit den Worten beginnen: „Wer einen noch nicht 18jährigen ...". Hier steht: „Wer noch einen nicht 18jährigen ...". Ich bitte, das zu berichtigen. In der Sache selbst habe ich mich nur deshalb zum Wort gemeldet, um hier zu sagen, daß meine Fraktion dieser Bestimmung zwar zustimmen wird, es aber nicht ohne die erheblichsten Bedenken tut. Die ganze Vorschrift erinnert in peinlicher
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.05.1953 () [PBT/W01/00265]
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hat die Fraktion der SPD auf Umdruck Nr. 912 einen Antrag gestellt. Wünschen Sie Abstimmung über diesen Antrag vor Beginn der zweiten Beratung? (Abg. Mellies: Es wäre zweckmäßig!) Also unter Verzicht auf die Berichterstattung? (Abg. Dr. Brill: Ich schlage vor, das in der dritten Lesung zu machen, Herr Präsident!) — Also zunächst die Berichterstattung. Herr Abgeordneter Brill ist Berichterstatter. Bitte, Herr Abgeordneter. Dr. Brill (SPD) , Berichterstatter: Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf ist in der 229. Sitzung des Deutschen Bundestages am
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.05.1953 () [PBT/W01/00265]
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das Todesurteil durch die Gnadeninstanz in die nächst niedere Strafe umzuwandeln. Ob das tatsächlich eine Änderung in der Sache bedeutet, muß bezweifelt werden. Denn die Umwandlung in die nächst niedere Strafe wäre lebenslängliche Zwangsarbeit, vielleicht vollzogen in Cayenne, und ob ,das eine Milderung gegenüber dem Vollzug der Todesstrafe an einem Verurteilten bedeutet, kann füglich bestritten werden. Weiter aber ist in den Ausschußberatungen zutage getreten, daß sich diese Empfehlung, die Deutschland bei der Auslieferung abgeben könnte, nur an den Präsidenten der Französischen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.05.1953 () [PBT/W01/00265]
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neue Auslieferungsgesetz auszusetzen. Das Auslieferungsgesetz — — (Unruhe. — Zurufe: Lauter!) Präsident Dr. Ehlers: Darf ich bitten, etwas weiter nach links zu gehen? (Heiterkeit. — Beifall bei der KPD.) Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz: Zu Herrn Kollegen Brill? — Sehr gern! Es besteht kein Anlaß, das in Kraft befindliche Auslieferungsgesetz wesentlich zu ändern, geschweige denn ein neues Auslieferungsgesetz vorzulegen. Einige Bestimmungen sind zu variieren und besonders der Begriff der politischen Straftat näher zu umschreiben. Damit befassen wir uns. Nach meiner Meinung ist es also in keiner
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.05.1953 () [PBT/W01/00265]
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dem Ausschuß bekannt, daß sich der Europarat in Straßburg mit der Schaffung einer alle europäischen Staaten umfassenden Auslieferungskonvention beschäftigt hat. Am 6. Dezember 1951 hat der Herr Generalsekretär des Europarats der Beratenden Versammlung ein vorläufiges Memorandum über diesen Gegenstand vorgelegt, das sich mit folgenden Fragen beschäftigt: Frage der Nichtauslieferung der eigenen Staatsangehörigen, Folgen dieses anerkannten Grundsatzes, Auslieferung wegen Steuerstraftaten, Auslieferung wegen militärischer Zuwiderhandlungen, Auslieferung bei politischen Vergehen und technische Probleme der Auslieferung. Der Rechtsausschuß der Beratenden Versammlung hat am selben Tag
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.05.1953 () [PBT/W01/00265]
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der Beratenden Versammlung am 8. Dezember vorgeschlagen, den Ministerrat des Europarats zu ersuchen, Arbeiten zur Ausarbeitung einer Konvention aufzunehmen und, um diese Arbeiten zu beschleunigen, ein aus 6 Mitgliedern des Ministerausschusses und 6 Delegierten zur Beratenden Versammlung bestehendes Unterkomitee einzusetzen, das die notwendigen Materialien zusammenstellen und eine Konvention entwerfen soll. Aber erst am 31. März 1952 hat der Generalsekretär an die Außenminister der Mitgliedstaaten geschrieben, und erst am 6. März dieses Jahres hat sich der Ministerrat mit der Fortentwicklung der Angelegenheit
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.05.1953 () [PBT/W01/00265]
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2. Juli 1951 über den Bundesminister der Justiz an den Präsidenten des Deutschen Bundestags mitgeteilt, daß bei ihm ein Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Staatskommissar in Nordrhein-Westfalen Jacobi auf Grund einer Anzeige des Herrn Harry Schneider aus Wuppertal anhängig gewesen sei, das jedoch eingestellt wurde, da ein Verschulden des ehemaligen Staatskommissars Jacobi nicht festzustellen sei. Der Oberstaatsanwalt in Hagen beabsichtigte daher auch nicht, die Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Jacobi zu beantragen. Mit Schreiben des Ausschusses vom 27. November 1951 wurden die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.05.1953 () [PBT/W01/00265]
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Staatsanwaltschaft Hagen anhängige Verfahren durch Einstellungsbescheid an den Anzeigenden erledigt worden. Bezüglich der Vorwürfe, die der Anzeigende gegen den ehemaligen Insassen des Konzentrationslagers Groß-Rosen, Jacobi, erhebt, hatte der Ausschuß Gelegenheit, sich von einem Mitglied des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität, das selbst eine Zeitlang Konzentrationslagerhäftling in Groß-Rosen war, nämlich von dem Alterspräsidenten dieses Hauses, Löbe, die Zustände in diesem KZ schildern zu lassen. Aus den Ausführungen des Präsidenten Löbe ging hervor, unter welch körperlichem und seelischem Terror die politischen Häftlinge in
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.05.1953 () [PBT/W01/00265]
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die Gelegenheit gehabt habe, durch ein Dienstaufsichtsverfahren im Verwaltungsstreitverfahren gegen den Abgeordneten Jacobi vorzugehen. Nach Durcharbeitung des umfangreichen Materials lagen dem Ausschuß drei Anträge vor, erstens die Ablehnung der Strafverfolgung vorzuschlagen; zweitens die Beschlußfassung auszusetzen, bis das Verfahren gegen Köster, das durch den Bundestagsabgeordneten Jacobi angestrengt worden ist, durchgeführt worden ist, und schließlich drittens eine Genehmigung zur Durchführung der Ermittlungen zu geben mit dem Ziel, eine Möglichkeit zur Einstellung des Verfahrens zu geben. Der Ausschuß hat schließlich mit Mehrheit beschlossen, die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.05.1953 () [PBT/W01/00265]
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Antragsteller: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn das Völkerrecht, die internationalen Verträge, insbesondere das Genfer Abkommen vom Jahre 1929 im letzten Krieg von allen Beteiligten geachtet und beachtet worden wären, wenn in der Nachkriegszeit alle Regierungen daran gearbeitet hätten, das aus dem Kriege schwerbeschädigt heimgekehrte internationale Recht möglichst schnell wieder gesunden und Siegern und Besiegten die Segnungen der durch einseitige Willkür auf die Dauer nie außer Kraft zu setzenden Völkerrechtsnormen zuteil werden zu lassen, brauchte sich dieses Hohe Haus auch
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.10.1952 () [PBT/W01/00233]
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der Beendigung seiner Gefangenschaft auszuhändigen. — Im Falle seines Todes ist er auf diplomatischem Wege seinen Erben zuzustellen. Es wäre für uns Deutsche zu billig, uns unter den obwaltenden Umständen mit dem Hinweis zu trösten, daß das Unrecht in anderen Ländern, das den deutschen Kriegsgefangenen und Zivilinternierten dort zugefügt worden ist, die alleinige Wiedergutmachungsangelegenheit dieser Länder sei. Es ist sogar anzunehmen, daß man im einzelnen Falle auf eine diplomatische Anfrage hin nur ein Hohngelächter und Beschimpfung als Antwort zu hören bekäme. Deshalb
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.10.1952 () [PBT/W01/00233]
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daß vielfach eine Stätte zur Heimkehr überhaupt noch erhalten blieb bzw. neu geschaffen werden konnte. Wir haben aber auch eine Verpflichtung, die Verspäteten-Situation der Heimkehrer durch gesetzliche Maßnahmen zu berücksichtigen. Das Heimkehrergesetz war ein Gesetz der ersten Hilfe. Ein Entschädigungsgesetz, das auch nicht in allen Fällen hundertprozentig wirksam werden kann, wird, gut ausgewogen, den ersehnten und leider so viefach nicht geförderten Start zur Existenz, zur eigenen Wohnung bringen können. Wir sind ohne Illusionen an die Schaffung des Heimkehrergesetzes gegangen. Wir werden
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.10.1952 () [PBT/W01/00233]
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unter Punkt 6 b. Frau Hütter (FDP) , Antragstellerin: Herr Präsident, meine Herren und Damen! Ich habe die Ehre, den Antrag meiner Fraktion auf Drucksache Nr. 3693 zu begründen, die Bundesregierung möge bis spätestens 31. Oktober dieses Jahres ein Gesetz vorlegen, das die ehemaligen deutschen Kriegsgefangenen für ihre in Gefangenschaft geleisteten Arbeiten entschädigt. Was hat uns zu diesem Antrage geführt? Als die Presse diesen Antrag veröffentlichte, erhielt ich unter anderen einen Brief, in dem es heißt: Im Oktober 1944 haben mich die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.10.1952 () [PBT/W01/00233]
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sich um eine Frage der Menschlichkeit, die ungelöst geblieben ist, meine Herren und Damen, und die die geschichtliche Epoche, in der wir leben, für immer belastet. Frieden und Freiheit sind die Worte, die wir propagieren, und Zwangslager ist das Echo, das an unsere Ohren klingt. Tragischer können in Zeiten des Friedens die Unterschiedlichkeiten des Menschentums kaum hervortreten. Der Antrag Drucksache Nr. 3694, mit dem die Bundesregierung gebeten wird, an einem Tage der Kriegsgefangenen-Gedenkwoche zwischen dem 20. und 26. Oktober für eine
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.10.1952 () [PBT/W01/00233]
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der Zeit bringt es mit sich, daß Gesetze, die in längerer Arbeit mühselig genug zustande kamen, bereits ergänzungsbedürftig sind, wenn sie in Kraft treten. Das gilt am meisten von Gesetzen, die mit der Not dieser Nachkriegszeit zusammenhängen. Mit dem Heimkehrergesetz, das bereits vor kurzer Zeit eine Novelle erlebt hat, ist es ähnlich gegangen. So erscheint es an der Zeit, die Bundesregierung zu ersuchen, im Hinblick auf die lange Dauer der Kriegsgefangenschaft und der Internierung den Entwurf eines zweiten Ergänzungsgesetzes über Hilfsmaßnahmen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.10.1952 () [PBT/W01/00233]
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Die Kriegsgefangenen, die noch Jahre nach der Beendigung des Krieges von der Heimat ferngehalten wurden und zum Teil heute noch nicht zurückgekehrt sind, haben wohl ein Anrecht darauf, daß ihnen die Heimat hilft, die Brücken zu einem Leben zu bauen, das wieder einen Sinn hat. Sie haben in der düstersten Zeit ihres Lebens mit der ganzen Kraft aller Hoffnung, deren überhaupt ein Mensch fähig ist, an die Heimat geglaubt. Wenn dieser Glaube heute enttäuscht wird, bricht bei ihnen eine Welt zusammen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.10.1952 () [PBT/W01/00233]
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Heimkehrer in die Überleitungsvorschriften mit hineingekommen und den politisch Verfolgten gleichgestellt worden sind. Es lagen gut ausgearbeitete Anträge darüber vor, und die Gewährung der Existenzaufbauhilfe nach dem Soforthilfegesetz hätte auch in Zukunft stattfinden können. Es wäre damals viel einfacher gewesen, das im Rahmen des Lastenausgleichsgesetzes zu regeln, als es jetzt in ein Heimkehrergesetz hineinzunehmen, wo es auf keinen Fall hineingehört, da dieses einen völlig anderen Charakter hat. Nach der Verabschiedung des Lastenausgleichsgesetzes ist es jetzt viel komplizierter, eine befriedigende Lösung zu
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.10.1952 () [PBT/W01/00233]
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Lastenausgleichsgesetzes zu regeln, als es jetzt in ein Heimkehrergesetz hineinzunehmen, wo es auf keinen Fall hineingehört, da dieses einen völlig anderen Charakter hat. Nach der Verabschiedung des Lastenausgleichsgesetzes ist es jetzt viel komplizierter, eine befriedigende Lösung zu finden. Das Anliegen, das wir haben und das auch im Antrag der FDP zum Ausdruck kommt, kann man nicht einfach durch eine Novelle regeln. Denn es geht ja hier gar nicht um Hilfsmaßnahmen für in Not befindliche Heimkehrer oder um die Behebung besonderer Notstände
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.10.1952 () [PBT/W01/00233]
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für meinen Geschmack höchst bedauerlich. Daß damit ein sehr erhebliches Moment des Wettbewerbs, ein sehr erheblicher Anreiz zur Leistungssteigerung ausgeschlossen wird, kann jedenfalls nicht bezweifelt werden. Wir haben schon bei der Beratung des ersten Milchgesetzes von einem Mitglied dieses Hauses, das nun leider verstorben ist, aus seiner eigenen Erfahrung berichten hören, wie ärgerlich es ist, wenn jemand gezwungen bleibt, seine Milch an eine Molkerei zu liefern, die ihm weniger auszahlt, als er bei einer anderen Molkerei erhalten würde, die er über
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.10.1952 () [PBT/W01/00233]
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Wir möchten nun aus dieser Situation heraus und dabei keineswegs das zerschlagen, was es an notwendiger Ordnung auf diesem Gebiet geben muß. Allerdings möchten wir diese Ordnung auf das notwendige Maß reduzieren und hier ein Element des Wettbewerbs einschalten, auf das wir nicht verzichten zu können glauben und von dem wir außerdem meinen, daß es keineswegs das gefährdet, was auch wir mit unserem Bekenntnis gegen den Ab-Hof-Verkauf, mit unserem Bekenntnis zum Weg über die Molkereien für notwendig halten. Wir schlagen Ihnen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.10.1952 () [PBT/W01/00233]
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diesem Buchstaben c) habe ich den Eindruck, daß man hier einer momentanen Aufwallung gefolgt ist, eine sehr radikale Formulierung gefunden hat und sich heute vielleicht schon damit tröstet, daß das bestimmt nicht geht und man noch drei Jahre Zeit hat, das wieder zu ändern. Wenn man es aber dann ändern wird, wird man es zweifellos wieder in dem Sinne der starren Bindung ändern, die außerordentlich bequem ist sowohl für die Verwaltung wie auch für diejenigen Molkereien, die einen echten Wettbewerb scheuen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.10.1952 () [PBT/W01/00233]
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j a verständlich ist, haben wir es doch mit einem schwierigen Tatbestand zu tun — ist einmal beschlossen worden, alle Umlagen abzuschaffen. Dieser Beschluß ist unter dem verheerenden Eindruck einer Aufstellung gefaßt worden, aus der man ersehen konnte, daß das Geld, das dem Bauer, dem Milcherzeuger hier abgenommen wird, keineswegs nur den Zwecken dient, für die es nach dem Gesetz in Anspruch genommen werden sollte. Weil man dem einmal ein Ende machen wollte, hat man damals beschlossen, überhaupt keine Umlagen mehr zuzulassen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.10.1952 () [PBT/W01/00233]
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grundsätzliche Bedeutung haben. Gerade wir, denen Sie immer so gern vorwerfen, daß wir vom zwangswirtschaftlichen Denken nicht loskämen und daß wir uns so in die Verwaltungswirtschaft verliebt hätten, daß wir sie am liebsten immer wieder einführten, müssen Wert darauf legen, das hier noch einmal in wenigen Worten zu sagen, was uns an diesen Anträgen so wichtig erscheint. Was das materiell für den Erzeuger bedeutet, dazu möchte ich sagen, daß er nun durch dieses Gesetz daran gehindert wird, seine Milch direkt an
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.10.1952 () [PBT/W01/00233]