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beschlossen haben, hängt noch in der Luft. Das besagt klar und deutlich der § 113, welcher feststellt, daß das Wirksamwerden — der Jurist würde wohl richtiger von „Inkrafttreten" sprechen — der §§ 84 bis 111, die diese Vermögensteuer behandeln, von der Verabschiedung des Gesetzes, das im Art. 107 des Grundgesetzes vorgesehen ist, abhängt. Das heißt mit anderen Worten, wir wissen noch nicht, ob diese Vermögensteuer tatsächlich für den Lastenausgleich erhoben werden kann. Sie kann erst erhoben werden, wenn das Gesetz nach Art. 107 des Grundso
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 15.05.1952 () [PBT/W01/00212]
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ist etwas ganz anderes. Dieses AußerHebung-Setzen der Vermögensteuer und das gleichzeitige Erheben derselben Vermögensteuer für den Lastenausgleich, d. h. für eine Bundesabgabe, ist eine Verfassungsänderung; denn nur im Rahmen des Art. 107 des Grundgesetzes, d. h. im Rahmen desjenigen Gesetzes, das über die gesamte Steuerverteilung neu bestimmt, kann ohne Verfassungsänderung — wenn auch mit Zustimmung des Bundesrats — die Vermögensteuer als Ländersteuer in eine Bundesabgabe verwandelt werden. In § 113 ist das vorgesehen, aber noch nicht wirksam. In den §§ 112 und 114 bis 119
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 15.05.1952 () [PBT/W01/00212]
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die als Vermögen herangezogen wird. Dieses Vermögen ist deshalb fiktiv, weil ja der Einheitswert heute kleiner ist oder nicht viel höher ist als die Gesamtbelastung. Das ist eine ziemlich schwierige Rechnung. Ich muß Ihnen dazu ein Beispiel geben, ein Beispiel, das aus der Praxis genommen ist. Stellen Sie sich ein Wohnhaus vor, etwa mit Kleinwohnungen, beliehen mit einer ersten Hypothek von 40 000 Mark, einer Hauszinssteuerhypothek oder einem Baudarlehen der öffentlichen Hand von 80 000 Mark und einem Eigenkapital von 20
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 15.05.1952 () [PBT/W01/00212]
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Jahre nach dem Kriege erfaßt werden sollten. Nach der jetzt vorliegenden Fassung würde aber das 1944 begonnene Wirtschaftsjahr mit in diese Saldierung hineinkommen. Das war doch nicht unsere Absicht, sondern es sollte erst das Wirtschaftsjahr mit in die Saldierung hineinkommen, das nach dem Krieg begonnen hat. Das soll mit diesem Antrag erreicht werden; denn sonst würden Kriegsereignisse und Kriegsverhältnisse mit in die Saldierungsmöglichkeit hineinbezogen werden, was niemals unserer Absicht entsprochen hat. Vizepräsident Dr. Schäfer: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Seuffert
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 15.05.1952 () [PBT/W01/00212]
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wissen, daß die Vertreter dieses Steuerzahlers, die Finanzminister, diesem Gesetz zustimmen müssen. (Abg. Dr. Bucerius: Aber der Bestimmung werden sie zustimmen!) — Das möchte ich sehr bezweifelt haben, und ich will es auch nicht hoffen, Herr Dr. Bucerius. Denn jedes Geld, das hier abgewälzt wird, muß ja der Steuerzahler über die Umsatzsteuer, die Verbrauchsteuern und die Lohnsteuer, das muß ja der Geschädigte selbst über diese Steuern darauflegen und dazulegen und an Stelle der Abgabepflichtigen zahlen, oder er muß es an Kürzung der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 15.05.1952 () [PBT/W01/00212]
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ich hoffen möchte, wovon ich sogar überzeugt bin, nicht mehr beziehen wird. (Lachen und Zurufe links.) Das Beispiel der Ostzone sollten wir nicht diskutieren. Das Beispiel der französischen Zone können wir nicht mehr diskutieren, weil dort das Volk entschieden hat, das sich in seiner Mehrheit gegen die Einheitsversicherung nach dem Muster der SED und der KPD ausgesprochen hat. Heute ist das neue Argument die Anpassung an Berlin. Mit der Anpassung an Berlin soll die Versicherungspflichtgrenze von 600 DM jetzt begründet werden
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 05.12.1951 () [PBT/W01/00178]
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Wir bedauern, daß man unserem Wunsche, die Gehälter zwischen 500 und 600 DM in die Versicherungspflicht einzubeziehen, so daß auch dann, wenn in etwa die 500-DM-Grenze überstiegen wird, der Betreffende versicherungspflichtig bliebe, nicht Rechnung getragen hat. Es wäre — ich glaube, das auch in Erwiderung auf die Ausführungen der Kollegin Frau Kalinke sagen zu können - erfreulich gewesen, wenn man diesen Antrag angenommen hätte, da dann die Verhältnisse den Berliner Verhältnissen in etwa angepaßt worden wären. Wir bedauern die Ablehnung unseres Antrages durch
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 05.12.1951 () [PBT/W01/00178]
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Die Erhöhung auf eine dieser beiden Summen erscheint uns unbedingt notwendig, um die deutsche Krankenversicherung wieder fähig zu machen, ihren Aufgaben nachzukommen. Sie kennen das Problem der Verpflegungssätze der Krankenhäuser, und Sie kennen auch das Problem einer unzureichenden ärztlichen Versorgung, das schon deshalb entstanden ist, weil eine Anpassung der Arzthonorare an die tatsächliche Leistungsvermehrung überhaupt nicht erfolgte. Meine Damen und Herren, ich darf Sie nur einmal an folgendes erinnern. Als die Ausgangshonorare des Jahres 1932 errechnet wurden, hat in Deutschland noch
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 05.12.1951 () [PBT/W01/00178]
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Notwendigen nicht überschreiten, hat eine Behandlung, die nicht oder nicht mehr notwendig ist, abzulehnen, die Heilmaßnahmen, insbesondere die Arznei, die Heil- und Stärkungsmittel nach Art und Umfang wirtschaftlich zu verordnen usw. Meine Damen und Herren, es ist ein unglückseliges Gesetz, das immer da wirkt, wo soziale Tätigkeit unternommen wird: die Versicherten kennen alle den berühmten Stempel „Genehmigt in einfachster Ausführung". Es ist bis jetzt trotz aller Überlegungen nicht gelungen, die merkwürdige Kuppelung zu beseitigen, die darin besteht, daß eine soziale Leistung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 05.12.1951 () [PBT/W01/00178]
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Herrn Kollegen von der Sozialdemokratischen Partei gemeinsam mit den Ausführungen des Herrn Kollegen von der Kommunistischen Partei beantworten, da sie sinngemäß dieselben Probleme berühren, und ich möchte dazu nur sehr sachlich folgendes sagen. Das Problem der Ortskrankenkassen und ihrer Not, das der Herr Kollege von der Kommunistischen Partei in Übereinstimmung mit der Sozialdemokratischen Partei gemeint hat, (Zuruf des Abg. Schoettle) hat auch unsere Fraktion in außerordentlichem Maße beschäftigt. Wenn ich etwa in meiner Fraktion die Auffassungen der privaten Krankenversicherung oder der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 05.12.1951 () [PBT/W01/00178]
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Meine Damen und Herren! Am 1. Oktober dieses Jahres sind das von dem Hohen Hause beschlossene Zolltarifgesetz und der Zolltarif in Kraft getreten. Der Zolltarif hat uns das neue System des Wertzolls gebracht. Dadurch ist es erforderlich geworden, das Zollgesetz, das von dem spezifischen Zoll, insbesondere dem Gewichtszoll ausgeht, an das neue Wertzollsystem anzupassen. Dem dient der Ihnen heute vorliegende Gesetzentwurf in erster Linie. Außerdem haben wir die Gelegenheit benutzt, eine Reihe von Erfahrungen seit dem Jahre 1939, ais das letzte
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 05.12.1951 () [PBT/W01/00178]
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werden, und zweitens muß sie Mittel bereitstellen, damit dort, wo einmal Zehntausende von Menschen mit der Herstellung von Schiffen beschäftigt gewesen sind, nun wenigstens wieder die Voraussetzungen für den Bau von Schiffen geschaffen werden können. Denn das ist das Handwerk, das die meisten Menschen beispielsweise in meiner Heimatstadt Wilhelmshaven gelernt haben und das sie auch wieder ausüben möchten. Wir haben allerdings leider den Eindruck, daß zwischen Theorie und Praxis eine gewaltige Lücke klafft, daß man auf der einen Seite in der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 05.12.1951 () [PBT/W01/00178]
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läßt. Bejahen wir diese Frage, so müssen wir uns schon fragen, wohin wir dann kommen können. Dann kann selbstverständlich bei jedem Gesetzentwurf die Änderung des Grundgesetzes zur Debatte gestellt werden. Dann haben wir aber leicht den Zustand, daß das Grundgesetz, das die Achtung heischende Grundlage des demokratischen Staatsaufbaues sein soll, zu geringerer Bedeutung, um nicht zu sagen zur Bedeutungslosigkeit herabgewürdigt werden wird. Diesen Weg dürfen wir nach unserer Überzeugung unter keinen Umständen beschreiten. Erweist sich das Grundgesetz als reformbedürftig, dann kann
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 05.12.1951 () [PBT/W01/00178]
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gestaltet und hinsichtlich der Methoden der Feststellung besonderen Bedingungen, auch solchen außenpolitischer Art, unterworfen sind, so daß ihre Regelung Spezialgesetzen vorbehalten bleiben muß. Für den großen Kreis der Währungsgeschädigten sei in diesem Zusammenhang auf das Altsparergesetz — Drucksache Nr. 1874 — verwiesen, das zur Zeit im Lastenausgleichsausschuß behandelt wird. (Vizepräsident Dr. Schäfer übernimmt den Vorsitz.) Ich darf um die Ermächtigung bitten, in meinem mündlichen Bericht nur die leitenden Grundgedanken des Feststellungsgesetzes zu entwickeln und lediglich auf die Punkte näher einzugehen, die im Ausschuß
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 05.12.1951 () [PBT/W01/00178]
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der Verlust von Arbeitsplatz und Beruf. Für die Feststellung dieser Schäden bietet aber das Feststellungsgesetz nach seiner Systematik keinen Raum. Der Ausschuß war daher in seiner Mehrheit der Meinung, daß das Problem der Sowjetzonenflüchtlinge in einem Spezialgesetz geregelt werden muß, das den besonderen Verhältnissen dieser Gruppe in angemessener Weise Rechnung trägt. Er hat dem Wunsch Ausdruck gegeben, daß dies mit tunlichster Beschleunigung erfolgen möge. Bei der Erörterung all dieser Probleme stand wie ein verschleiertes Bild die folgenschwere Grundsatzfrage im Hintergrund: Sind
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 05.12.1951 () [PBT/W01/00178]
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selbständiges spezielles Feststellungsgesetz sind. Ich bin auch heute noch der Überzeugung, daß in dieser Haltung sehr viel mehr Mut und sehr viel mehr Verantwortungsbewußtsein gelegen hat, als alle diejenigen für sich in AnSpruch nehmen können, die nun in dem Gestrüpp, das sie selbst haben aufwuchern helfen, so gefangen sind, daß wir uns heute mit der Vorlage, wie sie nun aus dem Lastenausgleichsausschuß herausgekommen ist, befassen müssen. Es ist eine schwere Verantwortung, die diejenigen auf sich geladen haben, die mit ihren Versprechungen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 05.12.1951 () [PBT/W01/00178]
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hingewiesen, welche gefährlichen Illusionen heraufbeschworen und welche unerfüllbaren Hoffnungen damit erweckt werden müssen. (Zuruf von der Mitte: Ist das Generalaussprache?) — Nein, ich will meinen Antrag begründen! Einen Augenblick! Nun, meine Damen und Herren, jetzt haben wir ein Feststellungsgesetz vor uns, das weder das eine noch das andere ist. Es ist nicht ein Stück Vorwegnahme des Lastenausgleichsgesetzes. Das können Sie daran erkennen, daß hier nach ganz anderen Gesichtspunkten festgestellt wird, als es nach der heute schon unbestrittenen Auffassung später beim Lastenausgleich erforderlich
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 05.12.1951 () [PBT/W01/00178]
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Empörung zu entsprechen, die sich draußen gemeldet hat, als bekannt wurde, in welch bescheidenem Umfange hier nun festgestellt werden soll. Sie versuchen es aber nur in sehr bescheidenem Umfange, hier etwas auszuweiten, und gehen nach wie vor nicht dazu über, das zu tun, was man von einem Feststellungsgesetz erwartet, nämlich alle Schäden festzustellen. In § 2 des Gesetzes steht sowieso ausdrücklich, daß das, was hier festgestellt wird, mit dem Lastenausgleich in der Praxis nichts zu tun hat; und daß die Anmeldung und
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 05.12.1951 () [PBT/W01/00178]
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Wir sind der Meinung, daß dieses Gesetz — so wie es hier vorliegt, vor allen Dingen im § 1 — den Ansprüchen, die an ein solches Gesetz gestellt werden müssen, nicht entspricht. Im besten Falle ist es ein Verfahrensgesetz, aber kein Feststellungsgesetz, für das es hier ausgegeben wird. Die Vorziehung dieses Gesetzes vor den endgültigen Lastenausgleich ist nach unserer Auffassung widersinnig, und zwar deshalb, weil man erst dann ein solches Gesetz — zusammen mit dem Lastenausgleich — verabschieden kann, wenn man festgestellt hat, welche Summen aufgebracht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 05.12.1951 () [PBT/W01/00178]
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so gut wie negiert werden solle. Wer aber die langwierigen Verhandlungen im Ausschuß mitgemacht hat, weiß, daß alle Schadensbestände, die in diesem Gesetz angesprochen werden, aus ihrer Berücksichtigung im Lastenausgleichsgesetz behandelt wurden und behandelt sind. Natürlich kann in diesem Feststellungsgesetz, das ja dem Lastenausgleich vorgezogen wird, noch nicht gesagt werden, wie weit die festgestellten Schäden entschädigt werden, da das Lastenausgleichsgesetz noch nicht in endgültiger Fassung vorliegt. Dieser Tatsache trägt aber unseres Erachtens der zweite Satz mit einer kleinen Abänderung voll Rechnung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 05.12.1951 () [PBT/W01/00178]
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und im zweiten Satz die Worte „Ob und" zu streichen. Sie glaubt es nicht verantworten zu können, ein umfangreiches Feststellungsgesetz durchführen zu lassen, um den Geschädigten nur den Schaden zu bestätigen, und sie glaubt es auch nicht verantworten zu können, das so in zwei Sätzen in aller Schärfe herauszustellen. Denn sie will, daß auf Grund dieser Feststellung — und ich glaube, das auch für die Koalition sagen zu dürfen — eine Entschädigung gewährt wird; wie hoch sie ausfällt, können wir im Augenblick nicht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 05.12.1951 () [PBT/W01/00178]
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durchführen zu lassen, um den Geschädigten nur den Schaden zu bestätigen, und sie glaubt es auch nicht verantworten zu können, das so in zwei Sätzen in aller Schärfe herauszustellen. Denn sie will, daß auf Grund dieser Feststellung — und ich glaube, das auch für die Koalition sagen zu dürfen — eine Entschädigung gewährt wird; wie hoch sie ausfällt, können wir im Augenblick nicht sagen, (Zuruf von der KPD: Aha!) jedenfalls aber eine Entschädigung. Von diesem Standpunkt der Entschädigung werden wir bei den künftigen
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man hier einen Zusammenhang herstellen will, so möge man doch diese Schäden nennen; aber selbstverständliche Sätze aufzunehmen, in die man dies und jenes hineinlesen kann, halten wir nicht für gut. Was den Antrag der Deutschen Partei anlangt, so versucht er, das Gesetz jetzt auf eine ganz andere Grundlage zu stellen. Ich habe nicht ganz verstanden, wie der Satz 2 des § 2, der verbleiben soll, nun eigentlich gefaßt werden soll; aber wenn ein solcher § 2 angenommen werden sollte, Herr Farke, würde endlich
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ist, zu sagen: ich gebe dir auf diesen Anspruch soundso viel, auf das und das so viel Prozent, dann ist es ein Gebot der Ehrlichkeit, der Klarheit und der Deutlichkeit, zu sagen: wir stellen das fest, aber was du bekommst, das bestimmt ein späteres Gesetz. Ich vermag nicht anzuerkennen, daß darin irgend etwas Unlogisches liegt. Deshalb bitte ich es bei der Fassung des Ausschusses zu belassen. Vizepräsident Dr. Schäfer: Das Wort hat der Abgeordnete Fisch. Fisch (KPD): Meine Damen und Herren
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 05.12.1951 () [PBT/W01/00178]
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wir nicht sagen, das soll die Zukunft erst erweisen; oder ob die auf Grund dieses Feststellungsgesetzes zu treffenden „Feststellungen" einmal irgendwelche praktischen Auswirkungen für die Kriegsgeschädigten nach sich ziehen, das interessiert uns nicht, das hat hier gar nichts zu sagen, das überlassen wir dem Gesetzgeber der folgenden Jahre. — Dieser Hinweis meines Kollegen Kohl hat Sie anscheinend etwas nachdenklich gemacht, (Lachen rechts) und nun sagen Sie: Wir lassen diesen ersten Satz des § 2, der da sagt: das ganze Feststellungsgesetz hat gar keine
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 05.12.1951 () [PBT/W01/00178]