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Gesetz ausdrücklich von der Grundlage aus beschlossen und uns angeboten, daß es sich hier nicht um Vorentscheidungen über den Lastenausgleich, sondern um Feststellungen zum Zwecke amtlicher Bescheinigungen usw. handelt. Wenn hier etwas festgestellt würde, wenn hier über etwas entschieden würde, das eine Grundlage für eine Entschädigung ist, so wäre dieses Gesetz das Lastenausgleichsgesetz. Jetzt, im letzten Moment, nach wochenlangen Beratungen den Text dieses Gesetzentwurfs so umdrehen zu wollen, bedeutet, daß man über einen Teil des Lastenausgleichs, der unter Gesichtspunkten formuliert ist
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 05.12.1951 () [PBT/W01/00178]
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Fälle also, in denen der einzelne Geschädigte das, was er verloren hat, wirklich nicht mehr selbst ersetzen kann. Darum hat man diese Formulierung gewählt. Wenn Sie also einfach beschließen würden, die Ziffer 3 zu streichen, würden Sie ein Ergebnis erreichen, das Sie wohl alle gar nicht wollen. Sie wollen doch gerade, daß diese Verluste schon festgestellt werden, wenn der Schaden nicht 2500 DM erreicht, also offensichtlich schon bei einem geringeren Schaden. (Abg. Seuffert: Das steht doch in § 3 und § 4!) — Herr
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 05.12.1951 () [PBT/W01/00178]
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habe, daß in den §§ 3 und 4 diese Gegenstände ausdrücklich erwähnt sind. Es bestehen also meinerseits keine Bedenken gegen den Antrag des Herrn Kollegen Kunze. Vizepräsident Dr. Schäfer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. — Herr Abgeordneter Ewers, ist es nicht möglich, das noch in der dritten Lesung zu machen? — (Abg. Kunze: Das ist doch rein redaktionell!) Dann kommen wir zur Abstimmung über die Abänderungsanträge zu § 7, zunächst über den Abänderungsantrag der SPD auf Umdruck Nr. 382 Ziffer 8. Wird da absatzweise Abstimmung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 05.12.1951 () [PBT/W01/00178]
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er Erbe eines Vertriebenen ist. (Zuruf von der SPD: Und in der Sowjetzone?) — Ja, Herr Seuffert, wir können die Diskussion darüber, ob wir die Schäden in der Sowjetzone feststellen lassen, nun nicht von neuem anfangen. Sie haben ja das Minimum, das ich gefordert habe, auch abgelehnt. (Abg. Kriedemann: Weil es zu wenig ist!) Präsident Dr. Ehlers: Wortmeldungen zur allgemeinen Aussprache liegen zu diesem Paragraphen nicht mehr vor. (Unruhe.) — Privat geht die Debatte noch weiter. — (Heiterkeit.) Ich lasse also zunächst über den
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 05.12.1951 () [PBT/W01/00178]
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Dr. Nall von der Nahmer (FDP): Meine Damen und Herren! Gestern ist noch einmal eingehend geprüft worden, nach welchem der vorhergehenden, ich möchte sagen: „Modelle" sich die Antragsberechtigung richten soll. Die Prüfung — ich will die einzelnen Überlegungen hier nicht vortragen, das würde zu weit führen und uns zu lange aufhalten — hat ergeben, daß es doch wohl richtig ist, die Antragsberechtigung bei den neuen „Ostschäden" auf die Grundsätze abzustellen, die in § 8 für die Vertreibungsschäden aufgestellt worden sind, aber nicht die Grundsätze
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 05.12.1951 () [PBT/W01/00178]
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Nahmer (FDP): Meine Herren, das Wort „versteuerten" vor dem Wort „Einkommen" in Ziffer 1 muß gestrichen werden; denn es ist nicht beabsichtigt, z. B. bei Kinderreichen von dem auf Grund der Kinderermäßigungen verringerten steuerpflichtigen Einkommen auszugehen, sondern von dem Einkommen, das der Mann tatsächlich bezogen hat. Also muß das Wort „versteuerten hier weg. Bei dem weiteren Antrag zu Abs. 4 handelt es sich nur um einen redaktionellen Vorschlag. Es soll klar zum Ausdruck gebracht werden, daß der Betreffende Eigentum an diesen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 05.12.1951 () [PBT/W01/00178]
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Ausschußvorlage an. Was wird dort gefragt, um festzustellen, welchen Hausratsverlust sie gehabt haben, etwa was sie für einen Hausrat gehabt haben, was sie noch haben und was er wert ist? Nein, Sie irren durchaus! Es wird festgestellt das versteuerte Einkommen, das der Geschädigte und seine mit ihm zusammen veranlagten Familienangehörigen im Durchschnitt der Jahre 1937, 1938 und 1939 bezogen haben; oder andere Jahre und andere Fälle oder, falls dies für den Antragsteller günstiger ist, das Vermögen, das für eine Hauptveranlagung zugrunde
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 05.12.1951 () [PBT/W01/00178]
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festgestellt das versteuerte Einkommen, das der Geschädigte und seine mit ihm zusammen veranlagten Familienangehörigen im Durchschnitt der Jahre 1937, 1938 und 1939 bezogen haben; oder andere Jahre und andere Fälle oder, falls dies für den Antragsteller günstiger ist, das Vermögen, das für eine Hauptveranlagung zugrunde gelegt worden ist, oder falls Unterlagen nach diesen Ziffern nicht vorliegen, ist von dem Beruf des Geschädigten im Zeitpunkt der Schädigung auszugehen, und dann wird eine Rechtsverordnung erlassen werden, und dann werden berufsfremde Verwendungen unberücksichtigt bleiben
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 05.12.1951 () [PBT/W01/00178]
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Wer nicht bereit ist, diese Konsequenzen anzuerkennen, der wird sich sagen lassen müssen, daß es ihm schon genug ist, wenn hier ein Papierkrieg entfacht wird, daß es i h m im Ernst gar nicht darum zu tun ist, das Anliegen, das die Geschädigten an diesem Gesetz nun einmal haben, zu befriedigen. Und da ich nicht glaube, daß sich irgendwer diesem Verdacht aussetzen möchte, . bitte ich Sie, freudigen Herzens zuzustimmen, wenn wir sagen: machen Sie die Behörden arbeitsfähig! — Die Kosten wollen Sie
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 05.12.1951 () [PBT/W01/00178]
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von eidesstattlichen Versicherungen abgegeben. Ich will nur daran erinnern, wieviel eidesstattliche Versicherungen allein in den Entnazifizierungsverfahren abgegeben worden sind. (Zuruf von der SPD: Das haben wir auch gemerkt!) Ich halte es allerdings nicht für richtig, daß man in einem Verfahren, das nach Lage der Dinge unter besonderer Beweisnot leidet, wie auch Herr Kriedemann zugegeben hat, die Beweismittel einengt. Ich werde auch zu der Frage der Beweismittel keinen Antrag stellen, nicht aus Mangel an Mut, wie Herr Seuffert vorhin erklärt hat, sondern
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 05.12.1951 () [PBT/W01/00178]
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hat einen solchen Hof oder eine solche Werkstatt gehabt, es war die und die Bodengüte usw., dann ist ganz klar, daß das im Rahmen eines größeren Bezirks einfach nicht zu machen ist. Ich sage noch einmal, dann muß das Netz, das wir über diese Gebiete legen wollen, um alles zu erfassen, was an Kenntnis und Erfahrung vorhanden ist, so engmaschig wie möglich sein. Aus dieser Überzeugung stimmen wir für diesen Antrag. Wer ihm zustimmt, muß natürlich zwei Dinge tun, er muß
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 05.12.1951 () [PBT/W01/00178]
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wir aneinander vorbe reden, statt miteinander zu handeln. Ich beantrage, wie gesagt, namens der Regierungsparteien Festhalten an dem Beschluß und der Vorlage des Ausschusses. (Zurufe von der SPD: Stur Heil!) Präsident Dr. Ehlers: Meine Damen und Herren, ich würde vorschlagen, das Heil-Rufen doch noch etwas zurückzustellen. (Heiterkeit und Beifall.) Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. (Abg. Kohl [Stuttgart] : Hier!) — Herr Abgeordneter Kohl, bitte schön! Kohl (Stuttgart) (KPD) : Meine Damen und Herren! Ich glaube, daß der Deutsche Städtetag und Gemeindetag sich ebenfalls sehr
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 05.12.1951 () [PBT/W01/00178]
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Hier geht es grundsätzlich um folgendes. Als der Wirtschaftsrat das Erste Überleitungsgesetz schuf, hat er das Patentverfahren nach dem Patentgesetz dahin abgeändert, daß er das ordentliche Vorprüfungsverfahren für eine gewisse Zeit ausgeschaltet hat. Es wurde ein Prüfungsverfahren einfacher Art eingeführt, das insbesondere nicht vorsieht, daß jede Anmeldung eines Patents von Amts wegen auf Neuheit zu prüfen ist. Dies war deshalb notwendig, weil das Patentamt über wenig Personal verfügte, weil insbesondere auch der Akteneinlauf sehr groß geworden war und außerdem der Prüfstoff
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 05.12.1951 () [PBT/W01/00178]
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wird, der ein berechtigtes Interesse nachweist und glaubhaft macht, daß er eine Anmeldung im Ausland hat und daß das Recht jenes Landes die Eintragung seines Rechtes in Deutschland zur Bedingung macht. Er hat natürlich damit zu rechnen, daß aas Verfahren, das in jedem Falle noch nachträglich folgt, die Übereinstimmung seines Warenzeichens mit einem anderen ergibt. Dann wird sein Warenzeichen wieder gelöscht, und er verliert auch das Recht im Ausland. Der § 6 a wurde deshalb von uns in der Fassung der Regierung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 05.12.1951 () [PBT/W01/00178]
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dienen, daß erst am 12. April 1951 der Vertrag so weit gediehen war, daß anschließend in letzten gemeinsamen Beratungen der Außenminister der sechs beteiligten Staaten, die noch weitere sechs Tage währten, am 18. April 1951 die Unterzeichnung des Vertragswerkes erfolgte, das uns, dem Deutschen Bundestage, heute und in den nächsten Tagen zur Ratifizierung vorliegt. Deutschland besaß, obwohl es gleichberechtigter Partner in diesen europäischen Verhandlungen war, während des Zeitraumes der Verhandlungen politisch noch nicht die Voraussetzungen, überhaupt die Verfügungen zu treffen, die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.01.1952 () [PBT/W01/00182]
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es von Bedeutung, zu wissen, daß die gesamte europäische Montan-Union noch 'ein Ausfuhrgebiet für Kohle — 1950 allerdings in geringerem Umfang, aber doch in erheblicherem Umfang für Koks, nämlich 5,8 Millionen t — ist. Deutschland war bisher das einzige dieser sechs Länder, das seine Vorkriegsleistung auf dem Gebiet der Steinkohlenförderung noch nicht erreicht hat. Seine Schichtleistung lag noch um 32 % unter dem Vorkriegsstand, während sie beispielsweise in Frankreich, das ebenfalls noch nicht ganz herangekommen war, nur noch um 11 % darunter lag. Die Ursachen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.01.1952 () [PBT/W01/00182]
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Koks, nämlich 5,8 Millionen t — ist. Deutschland war bisher das einzige dieser sechs Länder, das seine Vorkriegsleistung auf dem Gebiet der Steinkohlenförderung noch nicht erreicht hat. Seine Schichtleistung lag noch um 32 % unter dem Vorkriegsstand, während sie beispielsweise in Frankreich, das ebenfalls noch nicht ganz herangekommen war, nur noch um 11 % darunter lag. Die Ursachen für diese besondere Benachteiligung Deutschlands sind vom Ausschuß eingehend erörtert warden. Sie sind einmal in dem durch zwei Weltkriege bedingten Raubbau an der deutschen Kohle zu
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.01.1952 () [PBT/W01/00182]
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Nr. 27 . . . die Kohle- und Stahlindustrie in Deutschland keinen beschränkenden Bindungen außer denen unterliegt, die sich aus den Bestimmungen des Vertrags über den Schumanplan ergeben". (Abg. Rische: Das sind kriegerische Bestimmungen!) Gleichzeitig hat die Hohe Kommission ihrer Absicht Ausdruck gegeben, das im Gesetz Nr. 27 vorgesehene Programm so schnell wie möglich zu Ende zu führen. Was die Frage der Bindung Deutschlands an die durch das Gesetz Nr. 27 geschaffene Struktur der Kohle-' und Stahlindustrie anlangt, so gilt hier in Zukunft das
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.01.1952 () [PBT/W01/00182]
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Vertrags ist bei der Genehmigung von neuen Unternehmenszusammenschlüssen die Größe von anderen in der Gemeinschaft bestehenden Unternehmen gleicher Art nach dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung zu berücksichtigen. c) Eingriffsrechte der Alliierten Sicherheitsbehörde in die Kohle- und Stahlwirtschaft. Für das Militärische Sicherheitsamt, das ebenfalls eine Dienststelle der Alliierten Hohen Kommission ist, gilt das gleiche, was bereits über die Kontrollgruppen gesagt worden ist. Auch das Sicherheitsamt stellt alle seine Funktionen ein, soweit sich diese auf Sachgebiete und Erzeugnisse beziehen, die Gegenstand des Schumanplan-Vertrages sind
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.01.1952 () [PBT/W01/00182]
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des Militärischen Sicherheitsamtes auf dem Gebiet der Stahlindustrie dienten der Einhaltung der Kapazitäts- und Produktionsbegrenzung, wie sie durch das Abkommen zwischen den Besatzungsmächten über die Industriekontrollen vom 3. April 1951 festgelegt waren. Nach einem ebenfalls am 19. Oktober gebilligten Abkommen, das bei dem Inkrafttreten der Europäischen Kohle- und Stahlgemeinschaft in Kraft gesetzt wird, werden alle diese Kapazitäts- und Produktionsbeschränkungen für die deutsche Stahlindustrie in vollem Umfange beseitigt. Für irgendeine Tätigkeit des Sicherheitsamtes auf dem Gebiet der deutschen Kohle- und Stahlindustrie ist
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.01.1952 () [PBT/W01/00182]
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Beibehaltung des gegenwärtigen politischen und wirtschaftlichen Status des -Saargebiets nicht als Voraussetzung für die französische Beteiligung am Schumanplan ansieht". Eine solche verbindliche Äußerung der französischen Regierung, wie sie der sozialdemokratische Antrag fordert, liegt bereits vor, und zwar in einem Schreiben, das der Herr französische Außenminister am 18. April 1951 an mich gerichtet hat, und das dem Vertrag als Anlage beigefügt ist. Es war nicht die Aufgabe des Schumanplans, die Saarfrage zu lösen. Die beiden beteiligten Mächte, Frankreich und Deutschland, waren sich
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.01.1952 () [PBT/W01/00182]
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der gegenwärtige Versuch scheitern sollte, sich in nächster Zeit zu einem neuen Versuch zusammenfinden. Die Enttäuschung des Mißlingens würde alles lähmen. Die Jugend der europäischen Völker würde die Hoffnung auf eine bessere Zukunft verlieren. (Abg. Dr. Wuermeling: Sehr richtig!) Amerika, das im Schumanplan den Prüfstein für die Fähigkeit Europas sieht, seine Zwistigkeiten zu überwinden, würde sich mit Enttäuschung abwenden. (Lachen bei der KPD.) Die Weltlage, die jetzt trotz allem Ernst der Hoffnung Raum gibt, wäre von Grund auf verschlechtert. Hier und
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.01.1952 () [PBT/W01/00182]
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besonders wichtigen Hauptpunkten, die ich hier kurz beleuchten will, weil ihnen für unsere Beschlußfassung entscheidendes Gewicht zukommt. Dabei möchte ich zunächst mit den Fragen beginnen, die vielleicht am stärksten zu Bedenken Anlaß geben. Mir persönlich scheint eines der ernstesten Risiken, das die Vertragsannahme in sich schließt, darin zu liegen, daß wir damit auf die Bahn eines Wirtschaftsdirigismus unter übernationalem Vorzeichen, einer überstaatlichen und technokratischen Kommandowirtschaft für den Gesamtbereich der Grundindustrien geraten könnten. Wohlgemerkt, das braucht nicht so zu sein, und der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.01.1952 () [PBT/W01/00182]
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Mir persönlich scheint eines der ernstesten Risiken, das die Vertragsannahme in sich schließt, darin zu liegen, daß wir damit auf die Bahn eines Wirtschaftsdirigismus unter übernationalem Vorzeichen, einer überstaatlichen und technokratischen Kommandowirtschaft für den Gesamtbereich der Grundindustrien geraten könnten. Wohlgemerkt, das braucht nicht so zu sein, und der Vertrag sieht es auch nicht vor. Doch konnte der Vertrag dem nicht entraten, daß für Krisenlagen gewisse zentrale Lenkungsbefugnisse vorgesehen werden mußten, die, wenn sie nicht mit großer Behutsamkeit und Vorsicht gehandhabt werden
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.01.1952 () [PBT/W01/00182]
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allgemeinen Befähigung" sehen, die der Vertrag ausdrücklich verlangt. Es sollen vielmehr Persönlichkeiten sein, die dem Europagedanken zugetan sind, mithin auch europäisch zu denken vermögen, und die zweitens auch sachverständig sind für die großen Fragen des wirtschaftlichen Geschehens. Ein weiteres Bedenken, das in der deutschen Öffentlichkeit vielfach laut geworden ist, hängt mit der Frage zusammen, ob wir mit dem Schumanplan denn auch wirklich loskommen von einem System, das man kennzeichnen kann als das Regime der Ruhrbehörde, die sich in Deutschland natürlich alles
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.01.1952 () [PBT/W01/00182]