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daß wir den betroffenen Personenkreis — und es handelt sich ja nach unserem Willen, dem Willen des Beamtenrechtsausschusses um eine ganz kurze Übergangszeit —, daß wir den Geschädigten, die wir hier berücksichtigen wollen, am besten dienen, wenn wir jenes Verfahren anwenden lassen, das bis jetzt bei solchen Fällen üblich war; das heißt also, wir sind nicht gegen die Ausschreibung, sondern wir sind nur dagegen, daß jetzt in diesem Sofortmaßnahmengesetz die allgemeine Ausschreibung durch eine Mußbestimmung verfügt wird. Wir wissen, daß bei einer ganzen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.12.1950 () [PBT/W01/00107]
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folgender: Wir haben im Auge, daß das Gesetz zu Art. 131, dessen Vorläufer das Sofortmaßnahmengesetz ist, immerhin ein Ausnahmegesetz darstellt, ein notwendiges Ausnahmegesetz, weil wir eben nach einer derartigen Katastrophe in Ausnahmezeiten leben. Wenn wir aber ein Ausnahmegesetz schaffen müssen, das die Personalhoheit der verschiedensten Dienststellen wesentlich einschränkt, dann sollten wir es wenigstens unter dem Gesichtspunkt tun, diesen Dienststellen nicht allzu große Angeln und nicht allzu große Hemmungen aufzuerlegen. Die gesetzliche Verpflichtung bleibt ja nach unserem Abänderungsantrag bestehen. Wir sagen „ist
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könnte. Dann könnte leicht die Gefahr heraufbeschworen werden, daß der Vermittlungsausschuß erst noch einen Antrag stellt. Aus diesem Grunde — weil dieser Punkt der Ausschreibung gerade im Bundesrat zu großen Auseinandersetzungen, besonders mit den süddeutschen Ländern, geführt hat — bitte ich Sie, das zu berücksichtigen. Ich möchte nochmals für meine Fraktion erklären, daß wir nicht gegen die öffentlichen Ausschreibungen sind. Wir wollen nur nicht in diesem Gesetz die öffentliche Ausschreibung für alle diese Stellen anordnen. Jedes Land, jede Dienststelle kann nach diesem Gesetz
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.12.1950 () [PBT/W01/00107]
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Gesetzes gemäß Art. 131 des Grundgesetzes vorweg geregelt werden. Es handelt sich dabei um Sofortmaßnahmen zur Sicherung der Unterbringung der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen. Damit, meine Damen und Herren, wird zum zweiten Mal ein Teil des Gesetzes, das die Ansprüche der Beamten, Angestellten und Arbeiter regeln soll, die unter Art. 131 des Grundgesetzes fallen, vorweggenommen. Zuerst war es die Aufhebung der sechsprozentigen Gehaltskürzung, die man hier gegen den Willen des Beschlusses des Beamtenrechtsausschusses mit der gesetzlichen Regelung für
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Frage, ob rückwirkende Kraft ab 1. Januar 1950, wie es in einem früheren Beschluß des Beamtenrechtsausschusses festgelegt worden ist, noch ungeklärt geblieben. Nach unserer Auffassung ist bisher in dieser Angelegenheit nur eine absolut unbefriedigende Lösung erfolgt. Mit dem vorliegenden Gesetz, das vom Beamtenrechtsausschuß zur Annahme empfohlen wird, erfolgt gemäß Art. 131 des Grundgesetzes eine weitere Teillösung, eine Regelung, die die Unterbringung der noch arbeitsfähigen Beamten und Angestellten betrifft, die Anrecht auf Einstellung auf Grund dieses Gesetzes bekommen sollen. Wir Kommunisten sind
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.12.1950 () [PBT/W01/00107]
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Erledigung dieses Einspruchs des Bundesrats ist in einer Sitzung des Vermittlungsausschusses erfolgt, in dem man zunächst die materiellen Fragen des Gesetzesinhaltes selbst zur Aussprache gestellt hat. In § 4 Abs. 2 wird geregelt, daß unter den folgenden drei Voraussetzungen das Bundeskriminalamt, das durch das Gesetz gebildet werden soll, die Verbrechensverfolgung selbst in die Hand nehmen kann, nämlich a) , wenn eine zuständige Landesbehörde darum ersucht — das ist ein Fall, der außer Streit ist —, dann b) und c) — diese beiden Fälle werden streitig gemacht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.12.1950 () [PBT/W01/00107]
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geboten ist, weil die Weltstadt Berlin für das internationale Berufsverbrechertum eine besondere Anziehungskraft hat und man, wenn man es kann, gerade diesen Sitz des Verbrechens nicht etwa unberücksichtigt lassen sollte. Der Vorschlag des Bundesrates, dem Bund eine Ermächtigung zu geben, das durch eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Land Berlin zu regeln, schien aber dem Vermittlungsausschuß — ich meine: einstimmig — nicht ausreichend. Denn hier handelt es sich darum, daß den Beamten in den Gebieten, in denen das Gesetz gilt, der Charakter eines Polizeibeamten, nämlich
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ein einseitiges Bundesgesetz die Einrichtung der Behörden in den Ländern regeln kann und muß, um die Zusammenarbeit zu garantieren, wie es im § 3 des Entwurfes vermittels der obersten Landeskriminalbehörden vorgesehen ist. Die Länder oder der Bundesrat jedenfalls — ob alle Länder, das entzieht sich meiner Kenntnis — stehen demgegenüber auf dem Standpunkt, daß es sich hier um die Ausführung eines Bundesgesetzes handelt, das die Länder als eigene Angelegenheit durchzuführen haben, was nach Art. 84 Abs. 1 des Grundgesetzes nur durch ein der Zustimmung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.12.1950 () [PBT/W01/00107]
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es im § 3 des Entwurfes vermittels der obersten Landeskriminalbehörden vorgesehen ist. Die Länder oder der Bundesrat jedenfalls — ob alle Länder, das entzieht sich meiner Kenntnis — stehen demgegenüber auf dem Standpunkt, daß es sich hier um die Ausführung eines Bundesgesetzes handelt, das die Länder als eigene Angelegenheit durchzuführen haben, was nach Art. 84 Abs. 1 des Grundgesetzes nur durch ein der Zustimmung bedürfendes Bundesgesetz geschehen könnte. Da es sich hier aber nicht um eine landeseigene Verwaltung einer Bundesangelegenheit handelt, sondern um die
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müssen, sind mit Bergen von Briefen überhäuft worden. Kaum eine Woche ist vergangen, in der nicht über die Presse und den Rundfunk die Dinge angesprochen worden sind. Ich glaube also mit Recht zu sagen, es handelt sich um ein Problem, das die Öffentlichkeit im höchsten Maße interessiert. Um was handelt es sich denn? Mit der Währungsreform sind die Fragen des Kapitalsparens und der Altersversorgung durch Renten in verschiedener Form behandelt worden. Ob man das bedauert oder nicht, steht hier nicht zur
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90% entwertet worden und haben dadurch ihren Sinn verloren. Auf diese Weise sind weite Kreise des früheren Mittelstandes der öffentlichen Fürsorge anheimgefallen; statt daß sie mit einem festen, juristisch begründeten Rechtsanspruch rechnen konnten, sind sie jetzt auf das Verwaltungsermessen angewiesen, das ihnen das karge Brot der Fürsorge zuteilt. Das bedeutet für diese Kreise auch noch eine zusätzliche psychologische Belastung. Aus diesen Gründen hat man versucht, für den übersehbaren Kreis der Rentenversicherten die schärfsten Härten der unsozialen Währungsreform einigermaßen zu beseitigen. Das
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ja geradezu schwer mißhandelt worden ist; denn diese Sparguthaben sind ja nicht einmal auf 10% reduziert worden, sondern auf nur 6 1/2%. Was aber ganz erstaunlich ist und was jedem sozialen Empfinden auf das schärfste widerspricht, ist das zusätzliche Unrecht, das man nur diesem Sparer-kreis angetan hat, nämlich auch noch die Kopfquote von 60 DM vorher anzurechnen, bevor man die Reichsmarkguthaben in DM umwandelte. Das hat die Wirkung gehabt — und es beleuchtet die Tragweite dieser Frage —, daß von den rund 30
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zu stellen. Aus diesen Gründen sind wir der Auffassung, daß das vorliegende Gesetz, aus den zutreffend angeführten sozialpolitischen Gründen angenommen werden sollte, daß es aber darüber hinaus als Wegbereiter und Schrittmacher für eine allgemeine Wiedergutmachung des schweren Unrechts dienen soll, das man den Geldsparern und unter ihnen in besonderer Härte den Inhabern von Sparguthaben im Zuge der Währungsreform zugefügt hat. (Beifall bei der CDU.) Vizepräsident Dr. Schäfer: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Günther. Günther (CDU): Herr Präsident! Meine Damen und
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hat. (Beifall bei der CDU.) Vizepräsident Dr. Schäfer: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Günther. Günther (CDU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch ich begrüße es, daß dieses Gesetz Wegbereiter für künftige Gesetze sein soll, die all das Unrecht, das durch die Währungsreform entstanden ist, beseitigen sollen. Ich begrüße es außerordentlich, daß man vorläufig wenigstens einem Personenkreis helfen will. Aber ich vermisse bei diesem Gesetz das, was der Herr Bundesarbeitsminister Storch eben gesagt hat, nämlich daß man in diesem Gesetz
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daß man in diesem Gesetz nicht auch der Handwerker gedacht hat. Ich weiß, daß allerhand Konsequenzen damit verbunden sind. Aber, meine verehrten Anwesenden, ich möchte Sie doch bitten, in Erwägung zu ziehen, daß es ein Zwangsgesetz für die Handwerker war, das gegen den Willen der Mehrheit den Handwerkern oktroyiert worden ist, und daß es große Personenkreise gibt, die durch die Währungsreform in die größte Not geraten sind. Wenn wir zu diesem Gesetz ja sagen, dann muß auch das Handwerk eine entsprechende
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es gewesen, wenn das realisiert worden wäre, was der Herr Arbeitsminister gesagt hat, wenn man nämlich erst einmal bei den staatlichen Sozialversicherungsträgern etwas wiedergutgemacht hätte. Wie gesagt, wir werden dem Gesetz zustimmen. Aber wir werden darum kämpfen, daß das Unrecht, das den in der staatlichen Zwangsversicherung Versicherten geschehen ist, schnellstens gutgemacht wird. Wir werden Ihnen in den nächsten Tagen bereits Gelegenheit geben, sich zu diesem Personenkreis zu bekennen. (Zuruf rechts: Hat er was über die Ostzone gesagt?) — Was haben S i
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Berichterstattung Herr Abgeordneter Richter (Frankfurt). Richter (Frankfurt) (SPD) , Berichterstatter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf Grund des Antrages Drucksache Nr. 433 haben der Ausschuß für Geld und Kredit und der Ausschuß für Sozialpolitik sich mit dem gleichen Problem befaßt, das uns auch bei dem vorhergehenden Tagesordnungspunkt beschäftigt hat. und zwar mit dem Problem der betrieblichen Altersversorgung. Durch die Altersversorgungen sollen all die Arbeitnehmer betreut werden, die von einer Pensionskasse oder auf Grund von freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers, ganz gleich, ob
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für den einzelnen, ob sie nun kraft alten Rechts oder Richtlinien und sonstiger Regelungen gewährt werden, nicht allzu hoch bemessen sein sollen im Verhältnis zu den Leistungen aus der Sozialversicherung und im Verhältnis zu den Leistungen auf Grund des Gesetzes, das wir beim vorigen Punkt der Tagesordnung beschlossen haben. Wir haben es deshalb der Bundesregierung überlassen bzw. sie beauftragt, einen Höchstbetrag für die Leistungen an den einzelnen festzusetzen. Der Ausschuß hält es weiter, da die Verhältnisse verschieden gelagert sind und nicht
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für Straßen und Verkehrspolizei, heute mit einer runden Summe von I 000 Millionen Mark, also einer Milliarde im Jahr anzusetzen sind. Ich will die mittelbaren Wirkungen nicht berücksichtigen. Wir unterhalten uns ja häufig über die Frage der Unrentabilität des Milliardenvermögens, das das deutsche Volk in der Schienenbahn, in der Bundesbahn investiert hat. Ich darf und will gar nicht davon reden, daß die Beschaffung der Kraftwagen ja häufig ein Posten für Betriebsunkosten ist, der eine wesentliche Schmälerung des Aufkommens der Einkommen- und
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.12.1950 () [PBT/W01/00107]
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Bundesrats vom 15. November eine Einigung unter den Ländern erfolgt war und daß nicht etwa nur die Finanzminister, sondern auch die Wirtschaftsminister der Länder grundsätzlich ihre Zustimmung zu dem Gesetz gegeben hatten. Ein einziges Land hat im Bundesrat dagegen gestimmt, das im Finanzausschuß in der vorausgegangenen Beratung noch dafür gestimmt hatte, aber mit der ausdrücklichen Erklärung, daß es sich nicht gegen das Gesetz, nicht gegen den Grundgedanken und gegen die Art der Besteuerung wendet, sondern daß ihm lediglich die Frist innerhalb
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gestellt sieht. Wir wissen um die 4,5 Milliarden Besatzungskosten; wir wissen um die 6 Milliarden, die die Versorgung der Kriegsopfer weiter kostet; wir kennen die sonstigen zusätzlichen Forderungen, die heute an den Herrn Finanzminister gestellt werden. Aber bei allem Verständnis, das wir für die Härte dieser Tatsachen aufbringen, haben wir als Opposition kein Verständnis für die Formen unserer Steuerpolitik und für die Steuerarten, mit denen man uns hier immer wieder bedenkt. Wir würden gerne der Wirtschaftspolitik des Herrn Wirtschaftsministers Professor Erhard
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der direkten Steuern verschoben hat, und zwar durch die Einkommensteuerreform des Frühjahrs und die vielen indirekten Steuern, die wir hier aufzählen konnten. Wir erkennen durchaus die Schwierigkeiten, mit denen der Herr Finanzminister infolge des allzu föderalistischen Grundgesetzes zu kämpfen hat, das ihm im wesentlichen nur die indirekten Steuern belassen hat, während die sozial gestaffelten direkten Steuern fast ausschließlich den Ländern zufließen. Wir haben zwar gestern gehört, wie der Herr Finanzminister ein Loblied auf den Föderalismus gesungen hat; aber wir wollen der
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bereits gesagt wurde, eine neue Massenbelastung mit sich bringen wird. Aber diese Vorlage ist nicht einmalig, sondern wir haben bereits mehrere Steuervorlagen hier erlebt, und neue Steuervorlagen sind angekündigt. Durch die Presse gehen seit Tagen Ankündigungen des neuen sogenannten Wirtschaftsprogramms, das im Schoße der Regierung entwickelt werden soll. In diesem Wirtschaftsprogramm wird ganz deutlich von der Aufhebung der Getreidesubventionen, von der Beseitigung der Zuschüsse für den sozialen Wohnungsbau, von der Erhöhung der Altbaumieten um 20 % usw. usw. gesprochen. Wir sehen hier
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abzulehnen. Vizepräsident Dr. Schäfer: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Bertram. Dr. Bertram (Z): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Standpunkt des Bundesfinanzministers, der neue Finanzquellen erschließen will, ist verständlich. Er muß sehen, wo er das Geld auftreibt, das ihm in seinem Haushalt fehlt. Deshalb wird man wohl zugeben müssen, daß der Standpunkt, den verschiedene Interessenverbände vorgetragen haben, für die Beurteilung dieser Vorlage bei uns nicht wird maßgebend sein dürfen. Nicht Interessentenstandpunkte, sondern volkswirtschaftliche und finanzwirtschaftliche Standpunkte sind maßgebend
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dem man über die Schaffung neuer Einnahmen spricht? Sind nicht die reichsten Länder der Erde diejenigen, die zuerst an die Schaffung neuer Einnahmen herantreten müssen, um das Leben ihrer Nation zu gewährleisten? (Zuruf von der KPD: Kriegsfinanzierung!) Letzten Endes ist ,das auch bei uns die Aufgabe, die hinter allem steht. Ich bitte dabei aber, die Dinge wirklich nicht zu übersteigern. Wenn z. B. hier gesagt wurde, daß der Wohnungsbau durch die Besteuerung von Bitumen oder Teeröl verteuert würde, so kann ich
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