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sachlich berechtigter Grund dafür, das ausländische Kapital von der Lastenausgleichsabgabe in irgendeiner Form zu befreien, auch nicht in der Form, daß man die Befreiung bereits jetzt in Zusatzverträgen zum Generalvertrag festgelegt hat. Man kann sich nicht auf den Standpunkt stellen, das in Deutschland investierte ausländische Kapital bringe für den Lastenausgleich nicht wesentliche Mittel auf, so daß also das Aufkommen praktisch die Belastung dieses ausländischen Kapitals nicht lohne. Wir haben die Tatsache zu verzeichnen, daß auch jetzt die Interessenverflechtungen wieder stark wirksam
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.05.1952 () [PBT/W01/00207]
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Antrag davon für diese Lesung nicht abhalten. Wir werden uns deswegen zu diesem Antrag der Stimme enthalten. Was den zweiten kommunistischen Antrag anlangt, so ist es allerdings recht schwer, sich etwas dabei zu denken. Da ist von Auslandsvermögen die Rede, das im Bundesgebiet investiert ist. Im allgemeinen nennt man Auslandsvermögen Vermögen, das sich im Ausland und nicht im Inland befindet. Gemeint ist anscheinend Ausländervermögen, das hier im Inland investiert ist. Boshafterweise und ohne Rücksicht auf die Gefühle der KPD nennt das
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.05.1952 () [PBT/W01/00207]
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zu diesem Antrag der Stimme enthalten. Was den zweiten kommunistischen Antrag anlangt, so ist es allerdings recht schwer, sich etwas dabei zu denken. Da ist von Auslandsvermögen die Rede, das im Bundesgebiet investiert ist. Im allgemeinen nennt man Auslandsvermögen Vermögen, das sich im Ausland und nicht im Inland befindet. Gemeint ist anscheinend Ausländervermögen, das hier im Inland investiert ist. Boshafterweise und ohne Rücksicht auf die Gefühle der KPD nennt das Steuerrecht so etwas Inlandsvermögen und nicht Auslandsvermögen. Im übrigen ist es
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.05.1952 () [PBT/W01/00207]
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ist es allerdings recht schwer, sich etwas dabei zu denken. Da ist von Auslandsvermögen die Rede, das im Bundesgebiet investiert ist. Im allgemeinen nennt man Auslandsvermögen Vermögen, das sich im Ausland und nicht im Inland befindet. Gemeint ist anscheinend Ausländervermögen, das hier im Inland investiert ist. Boshafterweise und ohne Rücksicht auf die Gefühle der KPD nennt das Steuerrecht so etwas Inlandsvermögen und nicht Auslandsvermögen. Im übrigen ist es ganz klar und deutlich und niemals bezweifelt worden, daß diese sämtlichen Vermögen der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.05.1952 () [PBT/W01/00207]
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wird am besten durch uns selbst wahrgenommen, durch unsere Parlamente, die das Vermögen der Allgemeinheit verwalten. Die Aufgaben des Staates und der Gemeinden müssen so oder so erfüllt werden. Nehmen Sie dem Staat oder den Gemeinden etwas von ihrem Vermögen, das der Erfüllung dieser Aufgaben dient, fort, so muß dieser Verlust selbstverständlich durch Steuern wieder ersetzt werden. Wir kennen aber die jetzige unsoziale Steuergesetzgebung, die gerade den Ärmsten am meisten trifft. (Widerspruch bei den Regierungsparteien.) — Meine Damen und Herren, wir haben
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.05.1952 () [PBT/W01/00207]
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Sie die Abgabepflicht wieder einmal auf die wirtschaftlich Schwachen verlagern wollen. Sollten 'wir den Staat nicht zum mindesten mit den Körperschaften gleichsetzen, die Sie nachher begünstigen wollen, der Kirche und den anderen gemeinnützigen Anstalten? Das öffentliche Vermögen ist kein Privatvermögen, das man ohne weiteres zum Lastenausgleich heranziehen kann. Die öffentliche Hand hat andere Aufgaben. Gerade die Befreiung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, die unser . Antrag bezweckt, zeigt ganz deutlich den Unterschied zwischen dem privaten und dem öffentlichen Vermögen. Hier handelt es
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.05.1952 () [PBT/W01/00207]
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der Fraktion der SPD auf Umdruck Nr. 492 Ziffer 3 c abstimmen. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Antrag zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Dieses Abstimmungsergebnis ist zweifelhaft. Ich bitte Sie freundlichst, das im Wege des Hammelsprungs zu klären. Wer für den SPD-Antrag ist, muß den Saal durch die Ja-Tür betreten. Ich darf Sie bitten, im Interesse der Beschleunigung den Saal möglichst bald zu räumen. (Die Abgeordneten verlassen den Saal.) Ich bitte, mit
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.05.1952 () [PBT/W01/00207]
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und zum Teil auch sogar ausdrücklich beauftragt sind, Unruhen anzustiften oder entstandene Unruhen zu schüren und für ihre dunklen Pläne auszunutzen. Ich möchte mit vollem Vorbedacht vor Ihnen keine Einzelheiten nennen. Ich darf aber auf mein ausführliches Referat Bezug nehmen, das ich den Damen und Herren des Ausschusses für innere Verwaltung gestern erstattet habe. Sie dürfen versichert sein, daß der Umfang der Grenzverletzungen nach den uns im gesamten zugegangenen Angaben die allerhöchste Aufmerksamkeit verdient. Vielleicht erinnern Sie sich auch daran, daß
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.01.1951 () [PBT/W01/00114]
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der Länder, sobald der Bund von diesem Art. 87 Gebrauch macht. Meine Damen und Herren! Aus diesen Überlegungen kann der einzig mögliche Schluß, der unserer angespannten Lage allein gerecht wird, nur dieser sein: Schlagen Sie der Bundesregierung dieses bescheidene Instrument, das die Gesetzesvorlage ihr verschaffen soll, nicht aus der Hand! Versagen Sie dem Bund nicht die in der Verfassung vorgesehene Möglichkeit, seine Grenzen aus eigener Kraft polizeilich zu schützen. Die Ermöglichung dieses Schutzes darf die Bevölkerung nach den langen, schleppenden Verhandlungen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.01.1951 () [PBT/W01/00114]
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hat keinen Sinn, den Rechtsstaat zu fordern und davon zu reden, daß wir wieder zu einem rechtsstaatlichen Denken zurückkehren müssen, wenn wir dann in der Praxis der Gesetzgebung davon abgehen. Da hierzu keine Notwendigkeit besteht und Sie das gleiche Ziel, das Sie erreichen wollen, über eine saubere Verfassungsänderung erreichen können, lehnen wir die Schaffung von Grenzschutzbereitschaften ab. Nach § 3 dieses Gesetzes soll der Grenzschutz nicht nur zum Schutz der Grenzen von außen dienen, sondern auch dazu, wenn diese Grenze von innen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.01.1951 () [PBT/W01/00114]
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außen dienen, sondern auch dazu, wenn diese Grenze von innen heraus gefährdet wird; denn es heißt im Gesetzentwurf, daß die Grenzschutzbehörden das Bundesgebiet auch gegen sonstige, die Sicherheit der Grenzen gefährdende Störungen der Ruhe und Ordnung sichern sollen. Ein Beispiel, das von einem Vertreter des Herrn Innenministers im Ausschuß gegeben wurde, macht die Situation deutlich. Er erklärte: wenn in Aachen z. B. die Ruhe, Ordnung und Sicherheit von innen heraus gestört sei — er hat vorsorglich und wohlweislich nicht davon gesprochen, daß
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.01.1951 () [PBT/W01/00114]
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Aktion Hannover war dringend nötig, und sie ist ein Alarmzeichen. Denn solche Aktionen finden hier in allernächster Nähe statt. Sie müssen verhindert werden. (Zustimmung in der Mitte und rechts.) Auch die Ausführungen des Herrn Kollegen Dr. Menzel zeigten das Symptom, das mich in den drei vergangenen Monaten bei der Behandlung unserer Sicherheitsfragen so lebhaft beunruhigt hat, nämlich die Tatsache, daß die Dinge so stark unter parteipolitischen Gesichtspunkten gesehen werden. Und es sind doch letzten Endes Sicherheitsfragen, die mit Ausnahme der Kommunisten
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.01.1951 () [PBT/W01/00114]
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ist, daß sich in diesem Bundesgrenzschutz auch eine Exekutive entwickelt, die das durchführt, was die Behördenstellen in ihren einzelnen Amtszimmern anordnen. (Zuruf links: Im Parlamentarischen Rat sah man es anders!) Im übrigen bekenne ich mich noch einmal zu dem Programm, das wir vorhaben, zunächst die Bereitschaftspolizei in den Ländern zu entwickeln, und ich möchte von dieser Stelle aus noch einmal die herzliche Bitte an die Länderinnenminister richten, sich doch etwas entschlossener hinter den Staat zu stellen, dem sie ja im einzelnen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.01.1951 () [PBT/W01/00114]
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Waffenfrage in den Vordergrund gestellt hat, und er weiß auch, daß wir unter dem Vorsitz seines Freundes, Herrn Maier, des Vorsitzenden des Ausschuses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung, eine kleine Abordnung nach Italien geschickt haben, um das Land zu studieren, das im Augenblick gegen kommunistische Umtriebe und Angriffe (Lachen bei der KPD) die weitaus beste und beweglichste Polizei entwickelt hat, und daß es nicht unser Wunsch ist, mit den alten Trommelrevolvern oder einigen Karabinern die Abwehr zu führen, sondern daß wir
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.01.1951 () [PBT/W01/00114]
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ich haben kein Verständnis für eine solche Überspitzung des Föderalismus, wie sie gerade in dieser für unser ganzes deutsches Volk lebenswichtigen Frage immer wieder in Erscheinung tritt. Ich glaube, es ist Zeit, auch einmal wieder an das Wort zu erinnern, das der Reichsfreiherr vom Stein vor nahezu 150 Jahren gesprochen hat, derselbe Stein, der in seinem Leben immer nassauischer Standesherr geblieben ist, der aber doch damals gesagt hat: Ich kenne nur ein Vaterland, und das heißt Deutschland! Darauf sollte man sich
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.01.1951 () [PBT/W01/00114]
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worden ist. (Hört! Hört! bei der SPD. — Abg. Dr. Schumacher: Das wird die Polizeibeamten freuen!) Meine Damen und Herren, ich fasse zusammen. Wir sind bereit, dem Herrn Innenminister jegliche Vollmacht zu gewähren, die er benötigt, um hier ein Instrument aufzurichten, das in der Lage ist, den Schutz unserer demokratischen Republik im Innern zu gewährleisten. Aus diesem Grunde stimmen wir dem Gesetz in der Fassung der Regierungsvorlage mit den Änderungen zu, die der Bundesrat vorgenommen hat und die die Regierung gebilligt hat
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.01.1951 () [PBT/W01/00114]
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ließen, als der Hinweis geschah — es mag dahingestellt bleiben, ob er objektiv richtig ist oder nicht —, Sie hätten einmal Herrn Hitler die Tür geöffnet, und daß Sie der Situation, glaube ich, nicht gerecht wurden, indem Sie sagten: Sie seien bereit, das ein zweites Mal zu tun. Wir würden uns freuen, wenn das ein Mißverständnis wäre. Zum Schluß mag gesagt sein, der Herr Bundesinnenminister hat diese Opposition völlig falsch verstanden. Der Herr Bundesinnenminister ist nämlich nicht nur Polizeiminister, sondern er ist in
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.01.1951 () [PBT/W01/00114]
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des Gesetzes. Bitte, Herr Abgeordneter Laforet) Dr. Laforet (CSU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei Beginn der Einzelberatung möchte ich die Berichte der Herren Referenten kurz ergänzen. Der Entwurf des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes gibt Ihnen den Entwurf des wichtigsten verfassungsrechtlichen Gesetzes, das im Vollzug des Grundgesetzes erlassen ist. Es zeigt Ihnen die Bedeutung der Sache, daß der Herr Bundespräsident selbst ein besonderes Interesse am Fortgang unserer Arbeiten gezeigt hat und daß die beiden Vorsitzenden des Rechtsausschusses, Herr Kollege Dr. Arndt und ich
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.01.1951 () [PBT/W01/00114]
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über die Normenkontrolle in § 79 für den Fall, daß ein Gesetz für nichtig erklärt ist, der Verwaltungsakt aber auf dem für nichtig erklärten Gesetz beruht. Stützt sich ein Verwaltungsakt, der einen Eingriff in Freiheit und Eigentum vornimmt, auf ein Gesetz, das für nichtig erklärt wird, so ist der Verwaltungsakt fehlerhaft und muß aufgehoben oder geändert werden, wenn er noch änderbar Er ist nur dann nicht mehr änderbar, wenn der Beteiligte oder ein Dritter gutgläubig aus dem Verwaltungsakt einen Rechtsanspruch oder eine
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.01.1951 () [PBT/W01/00114]
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eine Gemeinde durch eine Landeshoheit entgegen der in Art. 28 des Grundgesetzes gegebenen Garantie um ihre Rechte gebracht wird. Schließlich ist der Weg zu erwähnen, daß ein solcher Gemeindeverband sich der Hilfe des Bundestags versichert. Ich muß also ein Rechtsschutzbedürfnis, das so weit geht, wie es dieser Antrag hier will, ablehnen, weil das tatsächlich dazu führen, würde, das Grundgesetz in seiner Struktur zu ändern. Die Staatshoheit der Länder würde bei Annahme des Antrags in einer nicht notwendigen Weise eingeschränkt, und das
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.01.1951 () [PBT/W01/00114]
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in einer etwas merkwürdigen Lage. Ich spreche nicht für eine Fraktion, nicht für eine Gruppe, nicht für ein Interesse, sondern für eine Schicht, die quer durch alle Fraktionen dieses Hauses geht, nämlich für die Schicht derjenigen Abgeordneten, die - ich sage ,das nicht im Tone eines Vorwurfs gegen die anderen. die ich jetzt anzugreifen habe - daran interessiert sind, daß das Budgetrecht des Parlaments und die sich aus ihm ergebenden gesetzlichen Normen in vollem Umfang auch bei unserer eigenen Gesetzgebung gewahrt werden. Wir
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.01.1951 () [PBT/W01/00114]
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zufällig dem Haushaltsausschuß an -: Es geht nicht an, daß in ein Organisationsgesetz, und betreffe es auch dieses außerordentlich wichtige Institut: das Bundesverfassungsgericht, Vorschriften über die Besoldung der Mitglieder dieses Instituts aufgenommen werden. Wir glauben, daß dies ein außergewöhnliches Verfahren wäre, das der Bundestag nicht zulassen sollte. Ich habe zu zwei Anträgen zu sprechen, einmal zu dem Streichungsantrag, der von denselben Mitgliedern dieses Hauses unterschrieben worden ist, und sodann zu dem Antrag, der diesen Streichungsantrag ergänzt und wünscht, daß die Vorschriften, die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.01.1951 () [PBT/W01/00114]
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nicht gefährdet werde und daß es eine Aufgabe der sozialen Marktwirtschaft sei, die Wirtschaft regulativen Prinzipien zu unterziehen, d. h. gegebenenfalls in die Wirtschaft einzugreifen, wenn die Lebensinteressen des Volkes gefährdet sind. Das vorliegende Gesetz ist kein Nachfolger des Bewirtschaftungsnotgesetzes, das noch aus der Zeit der Zwangswirtschaft stammt und für den gewerblichen Sektor am 30. Juni 1950 außer Kraft getreten ist. Dieses neue Gesetz will nur auf einigen Gebieten genau bestimmte Regelungen ermöglichen, die bei den im Gesetz aufgeführten knappen Rohstoffen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.01.1951 () [PBT/W01/00114]
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in dieses Gesetz mit hereingenommen werden. (Abg. Hilbert: Wir sind eben gelehrige Schüler!) — Wir begrüßen das. Aber wir wollen doch darauf hinweisen, daß wir schon frühzeitig immer wieder darauf aufmerksam gemacht haben, wie notwendig es ist, ein Gesetz zu schaffen, das nun wirklich auf lange Sicht den Notwendigkeiten unserer jetzigen wirtschaftspolitischen Lage Rechnung trägt. Wir hoffen, daß das Tempo, mit dem sich die Regierungsparteien unseren Vorschlägen anschließen, auch in Zukunft das gleiche sein wird — zum Segen der deutschen Wirtschaft. (Beifall bei
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.01.1951 () [PBT/W01/00114]
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Dr. Lauffer, Staatssekretär, Bevollmächtigter des Landes Niedersachsen, Berichterstatter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als Beauftragter des Bundesrats habe ich die Ehre, Ihnen folgendes vorzutragen: Das Land Niedersachsen hat im Jahre 1948 ein Gesetz über den Arbeitsschutz für Jugendliche beschlossen, das eine wesentlich günstigere Regelung vorsah als das allgemein geltende Jugendgesetz aus dem Jahre 1938. Die Durchführung des Gesetzes hat in der Folgezeit zu gewissen Schwierigkeiten geführt; insbesondere sind aus Kreisen des Handwerks und der Kleinbetriebe Bedenken erhoben worden. Aus diesem
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.01.1951 () [PBT/W01/00114]