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ausüben, wenn wir nicht an die Verpflichtung, die wir mit der Schaffung des Grundgesetzes übernommen haben, ehrlich glauben. Es gibt keine schlechtere Politik und keine Politik, die sich im Staatsleben schlechter belohnt macht, als im Gegensatz zu dem Gesetz, auf das man geschworen hat, ein Gesetz unvernünftig zu handhaben und so, da man es politisch nicht wünscht, ad absurdum zu führen. Das würde in einer Demokratie bedeuten, daß man das Vertrauen des Volkes in den Gesetzgeber und in den, der den
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.12.1950 () [PBT/W01/00106]
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zu führen. Das würde in einer Demokratie bedeuten, daß man das Vertrauen des Volkes in den Gesetzgeber und in den, der den Gesetzgeber im Einzelfall verkörpert, grundlegend erschüttert. (Sehr richtig! in der Mitte.) Nachdem wir nun einmal ein Grundgesetz haben, das auf der föderativen Staatsideee aufgebaut ist, halte ich es für die Pflicht jedes einzelnen Mitglieds der gesetzgebenden Körperschaft eines deutschen Staatswesens, zu versuchen, der föderativen Staatsidee des Grundgesetzes die Möglichkeit einer fruchtbaren Auswirkung zu geben und das Amt so zu
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davon auszugehen, daß auch die föderative Staatsidee in erster Linie eine Verpflichtung ist — ihrem Worte nach — gegenüber dem Foedus, dem Bund als der Gemeinschaft, der alle Gemeinwesen dienen. Aber es ist das Wesen der föderativen Staatsidee, daß ein höheres Staatswesen, das sich aus kleinen, natürlich gewordenen Familien, Gemeinden, Gemeindeverbänden, geschichtlich gewordenen Ländern bildet, nicht das zu töten braucht, aus dem es entstanden ist, sondern die kleinen Gemeinwesen, deren Summe es bildet, bestehen und leben läßt, um sich die sittlichen Werte, die
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Verpflichtung. Man spricht heute manchmal von einer Krise des Föderalismus und der föderativen Idee. Wenn man davon spricht, dann kann man davon sprechen, weil zwei Denkungsarten diese Idee gefährden. Das eine das sei hier erwähnt — ist das rationalistische, technische Staatsdenken, das alles möglichst einfach, aber auch alles möglichst seelenlos gestaltet haben will. Und das zweite ist dies, daß man den Föderalismus verwechselt mit einem Egoismus der einzelnen Glieder, (Abg. Frau Dr. Weber [Essen]: Hört! Hört!) daß man nicht so sehr daran
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meine Damen und Herren, einige Bemerkungen zum sachlichen Teil. Notwendig scheint uns bei jedem Finanzausgleich zu sein, daß eine laxe Steuererfassung in den einzelnen Ländern vermieden und daß eine laxe Finanzpolitik in den einzelnen Ländern verhindert wird. Ein anderes Argument, das wir in der Diskussion sehr oft gehört haben, daß man nämlich verhindern müsse, daß lebensunfähige Länder durch einen Finanzausgleich gestützt würden, halte ich für sehr billig. Die Diskussion über dieses Thema ist rein akademisch. Ich lasse mich nicht eher von
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dabei das Augenmerk des Hauses auf einen merkwürdigen Vorgang richten. Vor einiger Zeit haben wir gehört, daß die Bayern Steuergutscheine herausgeben. Solche Steuergutscheine bedeuten natürlich eine Vergünstigung für den Steuerzahler, für die Zukunft, und schmälern das Aufkommen aus der Steuer, das dem Lande Bayern zufließen muß. Gleichwohl wird das Land Bayern im Rahmen eines Finanzausgleichs eine Unterstützung von der Allgemeinheit fordern. Es wird auch darauf hingewiesen, daß in einigen Ländern — nennen wir als Musterbeispiel Württemberg-Baden — die Verwaltung der Einkommensteuer mit großer
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Verwaltung der Einkommensteuer mit großer Sorgfalt durchgeführt wird, daß aber in andern Ländern diese Sorgfalt vermißt wird und daß, wenn nachher der Vergleich zwischen dem einen und dem andern Land angestellt wird, um zu einem Finanzausgleich zu kommen, dasjenige Land, das in der Führung seiner Verwaltung nachlässiger ist als das andere, dafür im Finanzausgleich noch belohnt wird. Wir werden da doch noch einmal zu grundlegenden Änderungen kommen müssen. Nun aber zu dem dritten Gebiet, das uns im Parlamentarischen Rat im Rahmen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.12.1950 () [PBT/W01/00106]
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einem Finanzausgleich zu kommen, dasjenige Land, das in der Führung seiner Verwaltung nachlässiger ist als das andere, dafür im Finanzausgleich noch belohnt wird. Wir werden da doch noch einmal zu grundlegenden Änderungen kommen müssen. Nun aber zu dem dritten Gebiet, das uns im Parlamentarischen Rat im Rahmen des Finanzwesens soviel beschäftigt hat, zur Frage des Finanzausgleichs. Wenn wir heute noch den preußischen Staat hätten, dann würde uns der Finanzausgleich in Norddeutschland kein Kopfzerbrechen machen. (Sehr wahr! bei der SPD.) Denn das
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Belastungen, die jetzt schon der Kraftverkehr hat auf sich. nehmen müssen und noch auf sich nehmen soll, hinzutreten wird. Wir werden also den Werkfernverkehr zu all den anderen Lasten, die er zu tragen hat, noch zusätzlich belasten. Das weitere Argument, das für unseren Abänderungsantrag, den ich Ihnen vorgelegt habe, spricht, ist die Tatsache, daß die Kontrolle außerordentlich schwierig ist. Die Kontrolle bei der Beförderungssteuer ist leicht für den gewerblichen Verkehr. Denn dort liegen eindeutige Unterlagen, nämlich die Erlöse, vor. Das Beförderungssteuergesetz
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befördern zu können, die im gewerblichen Verkehr von der Bundesbahn. nicht befördert werden konnten. Wir sind also auch wirtschaftspolitisch daran interessiert, den Werkfernverkehr nicht unnötig zu belasten und dahin zu kommen, daß der Werkfernverkehr künstlich eingeschränkt wird. Das letzte Argument, das der Herr Bundesfinanzminis vorbrachte, ist nicht ganz zutreffend. In § 1 des Beföruerungssteuergesetzes vom Jahre 1926 ist ganz allgemein von der Beförderung von Personen und Gütern die Rede. Im Jahre 1936 bei der Ausdehnung auf den Werkfernverkehr hat man dann eben
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dem Beirat, den sich das Bundesarbeitsministerium für Kriegsopferfragen zugeordnet hat, eingehend beraten worden. Bei diesen Beratungen kam man zu der Auffassung, daß eine Vorauszahlung im jetzigen Moment nicht möglich sei, und zwar einmal aus rechtlichen Gründen, denn aus einem Gesetz, das an sich noch nicht rechtens ist, kann schlechterdings nicht irgendwie eine Vorauszahllung geleistet werden. Des weiteren war man in diesen Gremien der Auffassung, daß auch die Verwaltungsaufgaben, die notwendig sind, um diese Vorauszahlung zu leisten, derartig umfangreich seien, daß es
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unter den Kriegsopfern und denjenigen, für die dieses Versorgungsgesetz geschaffen wurde, eine gewisse Unruhe eingerissen ist, eine Unruhe deswegen, weil Gerüchte im Umlauf sind, daß die Bundesregierung auch dann, wenn die Hohe Kommission diesem Gesetz zustimmen würde, von ihrem Einspruchsrecht, das ihr auf Grund des Art. 113 des Grundgesetzes zustehe, Gebrauch machen würde. Diese Gerüchte haben auch in der Presse ihren Niederschlag gefunden. Um nun hier Klarheit zu bekommen, hat der Ausschuß für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen den Herrn Bundesarbeitsminister zu der
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auch Sie vielleicht es nicht noch lernen könnten. (Lachen.) Nun zur Sache. Als das Gesetz hier verabschiedet wurde, hat der Herr Bundesfinanzminister erklärt, daß die Frage der Deckung noch zu klären sei. Er hat ein offizielles Veto nach dem Recht, das ihm das Grundgesetz bedauerlicherweise zugesteht, nicht eingelegt. Aber für jeden, der Ohren hat zu hören, war es ganz klar: er war der Auffassung, daß das Gesetz erst dann weitergeht und dann in Kraft tritt, wenn er seine Deckung hat. (Zuruf
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dahin ausgeglichene Haushaltsplan 1950/51 nicht mehr abgeglichen werden könnte. Also hier liegt das Junktim. Die ganze Last der Erhöhung der Versorgungsaufwendungen wird hier auf einen Teil der Bevölkerung abgewälzt (Zuruf rechts: Sie haben wohl nicht richtig gehört!) mit dem Ergebnis, das dieser Teil der Bevölkerung auf die Kriegsopfer automatisch gehetzt wird. So liegen die Dinge. Ich stelle hier fest, daß dieser Teil unserer Anfrage und unseres Antrages immerhin dazu geführt hat, daß der Herr Bundesarbeitsminister und auch sein Kollege, der Herr
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daß man auch die Zuschüsse für den Ausbau des Versorgungsapparates in etwa erhöhen sollte. Der Herr Berichterstatter hat davon gesprochen. Aber das, was in dem derzeitigen Etat für diesen Zweck vorgesehen ist, wird, soweit es nicht von Bayern absorbiert wird, das in diesem Fall einmal sehr wachsam gewesen ist, so gering sein, daß auch nicht ein Bruchteil der notwendigen baulichen Veränderungen und personellen Verstärkungen in den Versorgungsbehörden der Länder erzielt werden kann. So lingen doch wohl die Dinge. Hinzu kommt noch
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haben. Nun zu dem Beschluß des zuständigen Ausschusses. Der Herr Berichterstatter, der Herr Kollege Arndgen, hat gesagt, der KPD-Antrag sei „umgeformt" worden. Das stimmt zwar nicht ganz, aber ich freue mich insofern, als er damit zugegeben hat, daß ein Prinzip, das in unserem Antrag gefordert wird, in diesem Antrag zum Teil wenigstens realisiert ist, nämlich die Anerkennung der Notwendigkeit, Rentenvorschüsse zu zahlen. (Sehr richtig! bei der KPD.) Das ist anerkannt. (Abg. Arndgen: Ein blindes Huhn findet manchmal auch ein Korn!) Über
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Ehlers: Herr Abgeordneter Arndgen, darf ich Sie bitten, in die Mikrophone zu sprechen! Es legt nicht nur der Herr Abgeordnete Renner Wert darauf, zuzuhören. Arndgen (CDU): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Aus diesen ganz kurzen Auszügen aus dem Kriegsbeschädigtengesetz, das in der Ostzone Rechtens ist, geht klar und deutlich hervor, wo die soziale Gesinnung vorhanden ist, (Zurufe von der KPD: Das ist ganz klar!) keineswegs in dem System, als dessen Vertreter Sie sich aufspielen. (Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Renner
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für absehbare Zeit zu erwartenden bundesrechtlichen Regelung des Rechts der Kassenärzte usw. werden auch wieder Schieds- und Schlichtungsstellen gebildet. Der. Arbeitsminister gibt der Hoffnung Ausdruck, daß die Neuregelung des Kassenrechts den berechtigten Forderungen der Ärzteschaft Rechnung trägt. Das weitere Argument, das in der Debatte des Ausschusses noch vorgetragen wurde, war die Tatsache, daß eine einseitige Steuerbegünstigung nur der Ärzte eine zu hohe Begünstigung gerade der Ärzte ermöglichen würde. Es war deshalb der Antrag gestellt worden, in Zukunft irgendwelche Vergünstigungen für Einkommen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.12.1950 () [PBT/W01/00106]
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Kreis Friesland. Ich möchte nicht mit allzuvielen Zahlen operieren, aber doch wenigstens einige Zahlen anführen. Die Erwerbslosigkeit im Bundesgebiet beträgt im Durchschnitt 8 %, gerechnet nach der Zahl der unselbständigen Erwerbslosen. Die Zahl der Erwerbslosen in Schleswig-Holstein, also in dein Lande, das am ehesten noch als Notstandsgebiet angesprochen werden kann, beträgt 21,5 %; die entsprechende Zahl für Niedersachsen ist 14 %. In Wilhelmshaven beträgt die Zahl der Erwerbslosen 28,9 %, die Zahl der männlichen Erwerbslosen sogar 31,4 %. Diese Zahlen beziehen sich auf den 30. September
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von ehemals 30 000 Mann konnte nur zu einem ganz geringen Teil in Nachfolgeindustrien untergebracht werden. Darüber hinaus darf man nicht vergessen, daß die Pläne, Wilhelmshaven totzumachen, auch insofern realisiert wurden, als man dazu überging, das zweite Gleis der Reichsbahn, das nach Wilhelmshaven hinführte, abzuwracken. Halten Sie sich bitte vor Augen, daß in Wilhelmshaven Tausende von Menschen wohnen, die 500, 600, 700 ja bis zu 800 DM Mietrückstände haben, daß dort Tausende von Menschen sind, die sich seit der Währungsreform, wie
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Gründen der Beschäftigungsmöglichkeit, sondern auch aus Sparsamkeitsgründen das Seezeichenamt wieder nach Wilhelmshaven zurückzuverlegen. Denn es ist jetzt so, daß die Beamten und Angestellten täglich von Wilhelmshaven nach Brunsbüttelkoog fahren müssen, um dort ihren Dienst zu tun. Außerdem hat jedes Schiff, das die Seezeichen zu beobachten und zu legen hat, einen weiteren Anmarschweg zurückzulegen, so daß ein Schiff immer eine Reise von 2400 Seemeilen im Jahre mehr zurückzulegen hat; das bedeutet für ein Motorfahrzeug einen Aufwand von 4300 DM und für ein
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erinnern, daß vor etwa einem Jahre schon von der SPD der Antrag auf Durchführung von Sofortmaßnahmen zur Behebung der Not der arbeitslosen, heimatlosen und berufslosen Jugend gestellt wurde und nun nach einem Jahre endlich ein Stück Hilfe sichtbar geworden ist, das wir durchaus würdigen und anerkennen. Über die Details des gesamten Komplexes, der die Jugend betrifft, haben wir im Mai hier gesprochen, und der Antrag der FDP, der etwa zu derselben Zeit gestellt wurde, sollte eine weitere Betonung dieser unserer Wünsche
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die der Stabschef für seine „verdienstvolle" Tätigkeit in den kurzen Jahren nach seiner Tätigkeit als Postangestellter in Bevergern oder Rheine an Land gezogen hat, und erfreut sich mit Reitpferden, Kaffeebesuchen und großen Empfängen (Hört! Hört!) nach wie vor des Vermögens, das ihr Mann an Land gezogen hat. Der Saltenhof, ein Gut von ungefähr 300 Morgen, und der Luisenhof in einer Größe von ungefähr 60 Morgen oder umgekehrt — ich weiß nicht, ob die Morgenzahl zu dem einen oder zu dem andern gehört
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Angestelltenversicherung durchaus in der Lage sein, einen Überschuß von 6,4 % auszuweisen, während die Invalidenversicherung noch ein Minus von 21,4 % hätte. Soviel nur zu dem Argument, daß eine versicherungsmathematische Bilanz die Grundlage sein muß! Rechtlich ist aber inzwischen durch das Selbstverwaltungsgesetz, das von Bundestag und Bundesrat mit Mehrheit beschlossen wurde, auch die Geschäftsfähigkeit schon wiederhergestellt worden, indem nämlich die Einsetzung von Organen für die Angestelltenversicherung beschlossen worden ist. Diese Organe werden, wenn sie zusammengetreten sind, die alleinigen Träger der Selbstverwaltung und in
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über der unseres Bundespräsidenten liegt. Ich möchte dem beipflichten, halte das für möglich. Wir glauben aber, es ist nicht mehr an der Zeit, daß irgendeine militärische Dienststelle in einer Stadt darüber verfügen kann, was mit dem Vermögen von Sozialversicherungsträgern geschieht, das von allen deutschen Angestellten im ganzen Bundesgebiet aufgebracht worden ist und ihnen gehört, auch den Vertriebenen aus der Ostzone, die hier durch unsere Landesversicherungsanstalten jetzt treuhänderisch die Renten bekommen. Aus diesem Grunde fordern wir erneut, daß endlich die Regierung auch
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